Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung
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- Gregor Winter
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1 Geiersberger g Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock g Schwerin Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung Dr. Thomas Hänsch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
2 Zur Person Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock g Schwerin Dr. Thomas Hänsch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Doberaner Straße 10-12, Rostock Tel kanzlei@geiersberger.de
3 Gliederung 0. Exkurs: Aktuelles vom Milchmarkt 1. Analyse der wirtschaftlichen Situation 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren 3. Begleitung in der Sanierung
4 0. Exkurs: Aktuelles vom Milchmarkt 0. Exkurs: Aktuelles vom Milchmarkt
5 0. Exkurs: Aktuelles vom Milchmarkt BKartA, Sachstandsbericht vom : Die Ermittlungen haben ergeben, dass flächendeckend Lieferbedingungen mit einer Alleinbelieferungspflicht [ ] und langen Kündigungsfristen [ ] sowie einer nachträglichen Preisfestsetzung verwendet werden. Daraus resultiert eine nachhaltige Beruhigung des Wettbewerbsgeschehens. à mehr als 96 % aller Milchlieferverträge sind (wohl) kartellrechtswidrig Gründe: überlange Kündigungsfristen Ausschließlichkeitsbindung nachträgliche Preisfestsetzung bei hoher Transparenz
6 0. Exkurs: Aktuelles vom Milchmarkt Folge für Marktakteure: kein funktionierender Rohmilcherfassungsmarkt Folge für Milchlieferanten: Unwirksamkeit der Kündigungsfristen und Ausschließlichkeitsbindung à Verbot ( 1 GWB) à Nichtigkeit ( 134 BGB) Gesamtnichtigkeit der Verträge ( 139 BGB)? à Schadensersatzpflicht gemäß 33 GWB?
7 1. Analyse der wirtschaftlichen Situation 1. Analyse der wirtschaftlichen Situation
8 1. Analyse der wirtschaftlichen Situation A. Analyse der wirtschaftlichen Situation Aufarbeitung der rechtlichen Verhältnisse Was für ein Unternehmen liegt vor? Wem gehört was? Wer hat welche Ansprüche? Wurden ZV-Maßnahmen eingeleitet? Wurden Eröffnungsanträge gestellt? Aufarbeitung des wirtschaftlichen Ist-Zustandes Fortführungsprognose
9 1. Analyse der wirtschaftlichen Situation B. Ergebnis der Analyse gesundes Unternehmen Unternehmen in der Krise Insolvenzantragspflicht Insolvenzantragspflicht Pflichtenträger: gesetzliche Organe von jur. Personen und Personengesellschaften ohne nat. Person als Vollhafter; Gesellschafter einer führungslosen GmbH Antragsgrund: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Rechtsfolgen: 823 Abs. 2 BGB i.v.m. 15 a InsO (830, 840 BGB); 64 GmbHG, 15 a InsO ( 26, 27 StGB)
10 1. Analyse der wirtschaftlichen Situation C. Insolvenzgründe ( 16 InsO) Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) allgemeiner Eröffnungsgrund praktisch am wichtigsten Überschuldung ( 19 InsO) Eröffnungsgrund für juristische Personen und Gesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (Drohende Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO) Eröffnungsgrund bei Eigenantrag)
11 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren
12 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren A. Ziele ( 1 InsO) gemeinschaftliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger Erhalt des Unternehmens Gelegenheit zur Restschuldbefreiung
13 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren B. Verfahrensarten der Insolvenz Regelinsolvenz (mit Zerschlagung) Freigabe selbständiger Tätigkeit in Insolvenz nach 35 Abs. 2 InsO Eigenverwaltung ( 270 ff. InsO) (Insolvenzverwalter dient nur als Sachwalter) Insolvenzplanverfahren ( 217 ff. InsO) Übertragende Sanierung (Share-Deal, Asset-Deal)
14 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren C. Allgemeine Wirkungen Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts ( 80 InsO) bezüglich der Insolvenzmasse ( 35 Abs. 1 InsO) auf den Insolvenzverwalter ( 56 InsO) ebenso beim starken vorläufigen Insolvenzverwalter ( 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 InsO) Vollstreckungsverbot ( 89 InsO) bezüglich der Insolvenzmasse und sonstigem Schuldnervermögen für Insolvenzgläubiger Rückschlagsperre ( 88 InsO)
15 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren D. Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse grundsätzlich Wahlrecht des Insolvenzverwalters ( 103 InsO) Vertragserfüllung Nichteintritt Voraussetzungen: 1. gegenseitiger Vertrag 2. keine vollständige Erfüllung 3. zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung Aufforderung zur Erfüllungswahl
16 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren Fortbestehen Pachtverhältnisse über unbewegliche Gegenstände ( 108 InsO) Schuldner als Pächter ( 109 InsO) Schuldner als Verpächter ( 110 InsO) kein Wahlrecht des Insolvenzverwalters Insolvenzmassezugehörigkeit pachtvertraglicher Ansprüche Voraussetzung: Bestand zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung
17 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren E. Kündigungsrechte Insolvenzverwalter Sonderkündigungsrecht wenn Schuldner = Pächter ( 109 InsO) 3 Monate zum Monatsende Schadensersatzanspruch Verpächter gesetzliches Kündigungsrecht ( 594a ff. BGB) vertragliches Kündigungsrecht Einschränkung durch 112 InsO keine Kündigung wegen: Verzug mit Pachtzinsen vor Verfahrenseröffnung Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
18 2. Entscheidung bzgl. Insolvenzverfahren F. Pachtzinsen Schuldner = Pächter vor Verfahrenseröffnung: Insolvenzforderungen ( 108 Abs. 3 InsO) im starken Eröffnungsverfahren: Masseverbindlichkeiten im Falle der Inanspruchnahme der Gegenleistung ( 55 Abs. 2 Nr. 2 InsO) nach Verfahrenseröffnung: Masseverbindlichkeiten ( 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO) Schuldner = Verpächter Nutzungsüberlassung gegen Pachtzinszahlung
19 3. Begleitung in der Sanierung 3. Begleitung in der Sanierung
20 3. Begleitung in der Sanierung Sanierungsplan außerhalb der Insolvenz Einigung mit Gläubigern über Regulierung der Verbindlichkeiten unter Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes Vorteile hohe Motivation des Schuldners Weiternutzung vorhandener Geschäftschancen geringe Verfahrenskosten für Gläubiger Verhinderung der Insolvenzanfechtung Nachteile Vertrauensverlust in die Verantwortlichen störanfällig durch sich widersetzende Gläubiger kein Vollstreckungsschutz mögliche Haftung und Strafbarkeit
21 3. Begleitung in der Sanierung regelmäßige Voraussetzung: Sanierungsgutachten nach IDW S6 Kernanforderungen: Darstellung Auftragsgegenstand und -umfang Klärung der wirtschaftlichen Ausgangslage Analyse von Krisenstadium und -ursachen Orientierung am Geschäftsbild des zu sanierenden Unternehmens Maßnahmenplan zur Krisenbewältigung Entwicklung Sanierungsplan Abschluss eines umfassenden (Erlass-) und Stundungsvergleichs fortlaufende Überwachung der Sanierung/ Anpassung der Vereinbarungen
22 Geiersberger g Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock g Schwerin Krise ist ein produktiver Zustand. Man muß ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. - Max Frisch - Doberaner Str Rostock Tel kanzlei@geiersberger.de
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