Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich Emsber Landstraße der Stadt Achim

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1 Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich Emsber Landstraße der Stadt Achim Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Akkreditiert durch: - Berechnung der verkehrsbezogenen Geräuschimmissionen in der Umgebung des geplanten Kreisverkehrs - Projekt Nr.: b-iz Oldenburg, 26. November 2015 Telefon (0441) Fax (0441) info@itap.de Postanschrift Marie-Curie-Straße Oldenburg Auftraggeber: Stadt Achim Herr Heitzhausen Obernstraße Achim Geschäftsführer Dr. Manfred Schultz-von Glahn Dipl. Phys. Hermann Remmers Dr. Michael Alexander Bellmann Sitz Marie-Curie-Straße Oldenburg Amtsgericht Oldenburg HRB: Ausführung: Dipl.-Ing. (FH) Inga Züwerink Tel zuewerink@itap.de Bankverbindung Raiffeisenbank Oldenburg Kto.-Nr BLZ: IBAN: DE BIC: GENODEF1OL2 Berichtsumfang: 18 Seiten Text davon 1 Seite Anhang

2 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 2 von 18 Änderungsverzeichnis Version Datum Änderung a-iz Erstellung b-iz Auswirkungen vorhandener Lärmschutzwall - Korrekturen Geschosshöhen - Prüfung der Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - redaktionelle Änderungen Es ist grundsätzlich nur die aktuelle Gutachtenversion gültig. Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Aufgabenstellung und örtliche Gegebenheiten Grundlagen Verwendete Unterlagen Beurteilungsgrundlagen Immissionsorte Emissionsdaten der beurteilungsrelevanten Straßen Ergebnisse der Prognose für das Jahr Zusammenfassende Beurteilung Anhang: Auszug aus [10] mit den aktuellen Verkehrszähldaten im Jahr

3 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 3 von 18 1 Aufgabenstellung und örtliche Gegebenheiten Die Stadt Achim plant im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplans den Neubau eines Kreisverkehrs auf der Emsber Landstraße im Bereich Schwalbenstraße und der Straße Am Freibad. Bei der Umgestaltung des Knotenpunktes handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Straßenführung, sodass die hierdurch veränderten Geräuschimmissionen nach der 16. BImSchV [2] schalltechnisch zu beurteilen sind. Gemäß rechtswirksamen Bebauungsplänen der Stadt Achim [8] befinden sich überwiegend bebaute Wohngebietsflächen (WA/WR) in der Nähe des geplanten Vorhabens. Nordöstlich des Kreisverkehrs befindet sich ein Freibad. Bisher existiert im Bereich der Kreuzung eine Bedarfssignalanlage für Fußgänger. Die itap GmbH ist von der Stadt Achim beauftragt worden, die Geräuschbelastung durch den künftigen Straßenverkehr im Bereich des Kreisverkehrs nach gültigen Normen und Richtlinien zu beurteilen und ggf. passive Schallschutzmaßnahmen aufzuzeigen. Gemäß anzuwendender Verordnung (16. BImSchV [2]) sind bei wesentlichen Änderungen die definierten Immissionsgrenzwerte durch diese Geräuschquelle an schutzbedürftiger Wohnnutzung einzuhalten bzw. zu unterschreiten. Es ist bereits zu erwarten, dass sich durch den Kreisverkehr eine Verbesserung der Verkehrsführung einstellen wird. Diese wird sich positiv auf die Geräuschsituation in diesem Bereich auswirken. In den folgenden Abbildungen sind das Plangebiet und die geplante Gestaltung des Kreisverkehrs dargestellt.

4 N Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 4 von 18 Abbildung 1: Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans der Stadt Achim, Quelle: [7]. Der geplante Bereich für den Kreisverkehr ist rot gekennzeichnet.

5 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 5 von 18 Abbildung 2: Vorentwurf der Planzeichnung zum Neubau des Kreisverkehrs im Bereich Schwalbenstraße in Achim.

6 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 6 von 18 2 Grundlagen 2.1 Verwendete Unterlagen Die Immissionsberechnungen sind auf der Grundlage folgender Richtlinien, Normen, Studien und Hilfsmitteln durchgeführt worden: a) Gesetze, Verordnungen [1] BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz), in der aktuellen Fassung. [2] 16. BImSchV: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom mit Änderung vom [3] 24. BImSchV: Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung), vom mit Änderung vom b) Schallausbreitung, Abschirmung [4] RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Der Bundesminister für Verkehr, d) Weitere Unterlagen und Hilfsmittel [5] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweis ; Beuth Verlag; November [6] IMMI 2015: Behördlich anerkanntes Immissionsprognoseprogramm der Firma Wölfel, Höchberg, für die Erstellung der Geräuschimmissionsprognosen. [7] Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 064 der Stadt Achim (Stand: ), übermittelt per durch Herrn Heitzhausen von der Stadt Achim im November [8] Rechtswirksame Bebauungspläne Nr. 3 (5. Änderung) und Nr. 36 der Stadt Achim im Bereich des geplanten Kreisverkehrs, übermittelt per durch Herrn Heitzhausen von der Stadt Achim im November [9] Lagepläne mit dem Verlauf des geplanten Kreisverkehrs im pdf.-format, übermittelt per durch Herrn Gieselmann vom Büro für Stadtplanung Gieselmann und Müller GmbH im November 2015.

7 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 7 von 18 [10] Umgestaltung Knotenpunkt Embser Landstraße (L 167) / Am Freibad / Schwalbenstraße in Achim, mit aktuellen Verkehrszähldaten, Bericht erstellt durch die PGT Umwelt und Verkehr GmbH im Januar 2015, übermittelt per durch Herrn Gieselmann vom Büro für Stadtplanung Gieselmann und Müller GmbH im November Beurteilungsgrundlagen Bei wesentlichen Änderungen von öffentlichen Verkehrswegen ist die 16. BImSchV [2] als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. Nach Umsetzung des geplanten Kreisverkehrs sind in der unmittelbaren Umgebung die Grenzwerte an bestehender Wohnbebauung einzuhalten. In der Umgebung der Planfläche befindet sich Wohnnutzung bzw. im Flächennutzungsplan der Stadt Achim dargestellte Flächen mit allgemeinem und reinem Wohngebiet (WA/WR) [8]. Die entsprechenden Grenzwerte für den Tag- und Nachtzeitraum sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Diese Werte sind mit den Beurteilungspegeln L r am jeweiligen Immissionsort zu vergleichen. Tabelle 1: Grenzwerte für Verkehrsgeräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum in allgemeinen (WA) und reinen Wohngebieten (WR) nach der 16. BImSchV [2]. Beurteilungszeiträume tagsüber 6:00 Uhr 22:00 Uhr nachts 22:00 Uhr 6:00 Uhr Grenzwerte gemäß 16. BImSchV für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen in allgemeinen/reinen Wohngebieten (WA/WR) 59 db(a) 49 db(a) Die Orientierungswerte gelten tagsüber für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden, nachts von 8 Stunden. Da sich die Verkehrsmengen im Zuge des Neubaus des Kreisverkehrs nicht erhöhen werden, ist auch mit keiner Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 db(a) an maßgeblicher Wohnnutzung zu rechnen, sodass es sich hier um keine wesentliche Änderung der öffentlichen Straßen gemäß 16. BImSchV [2] handelt. Somit sind die nachfolgenden Untersuchungen als rein informativ anzusehen.

8 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 8 von Immissionsorte Es werden die Beurteilungsverläufe im interessierenden Bereich entlang der dem geplanten Kreisverkehr nächstgelegenen Gebäudefassaden mit einer Aufpuntkhöhe von 7,6 m für das zukünftig am stärksten belastete, 2. Obergeschoss * sowohl für den Tag-, als auch für den Nachtzeitraum dargestellt. Zudem werden die Beurteilungspegelverläufe an den Gebäudefassaden der jeweils nächstgelegenen Wohngebäude veranschaulicht. 2.4 Emissionsdaten der beurteilungsrelevanten Straßen Für die Straßenverkehrsprognose liegen diesem Gutachten für die Straßenabschnitte im Bereich der betroffenen Kreuzung aktuelle Verkehrszähldaten aus dem Jahr 2015 vor [10]. Im Bereich des Kreisverkehrs und der Zufahrt wird von einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgegangen, da die Fahrzeuge vor dem Kreisverkehr abbremsen und mit einer geringen Geschwindigkeit den Kreisverkehr durchqueren. In der folgenden Tabelle werden diese Daten aufgeführt. Tabelle 2: Verkehrszählwerte für die betroffenen Straßenabschnitte im Jahr 2015 [10]. Straßen Emsber Landstraße nördlich Emsber Landstraße südlich Straßengattung Landesstraße DTV [Kfz/Tag] P tags [%] P nachts [%] ,6 3, ,9 3,9 Schwalbenstraße Gemeindestraße ,2 2,2 v [Km/h] Pkw / Lkw D StrO [db(a)] 30 0,0 + Am Freibad Gemeindestraße ,2 2,2 + gemäß Aussagen des zuständigen Ingenieurbüros ist im Kreisverkehr keine innenliegende Pflasterung (Ausweichzone für Lkw) zu berücksichtigen, sodass kein Zuschlag zu vergeben ist. Die Straßenbereiche werden als Linienschallquellen gemäß den Vorgaben der RLS-90 [4] simuliert. Als konservative Annahme wird sämtlicher Verkehr auf der immissionsseitigen Straßenführung modelliert. * Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es sich beim 2. OG um das am stärksten belastete Geschoss handelt. Daher wird auf die Darstellung der Rasterberechnung für das EG und da 1. OG verzichtet.

9 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 9 von 18 Somit ergeben sich insgesamt folgende Emissionspegel: Tabelle 3: Resultierende Emissionspegel für die Entlastungsstraße. Straße Emissionspegel L m,e in db(a) tagsüber nachts Emsber Landstraße nördlich 60,8 52,0 Emsber Landstraße südlich 60,5 51,8 Schwalbenstraße 51,0 43,6 Am Freibad 55,3 47,9 Abschirmung und Reflexionen: Da es um die Beurteilung der Geräuschimmissionen an bestehender Wohnnutzung geht, werden die vorhandenen Gebäude als Schallhindernisse und Reflexionselemente berücksichtigt. Der vorhandene Lärmschutzwall (ca. 1,5 m Höhe) entlang dem nördlichen Teil der Embser Landstraße hat keine schalltechnischen Auswirkungen auf die Berechnungsergebnisse, sodass dieser im Modell nicht berücksichtigt wird. 2.1 Ergebnisse der Prognose für das Jahr 2030 In den folgenden Abbildungen 3 und 4 sind die Beurteilungspegelverläufe auf Höhe des 2. Obergeschosses (Aufpunkthöhe: 7,6 m) für den maßgeblich betroffenen, nächstgelegenen Wohnbereich dargestellt. Hierbei wurden die im vorherigen Kapitel genannten Verkehrsmengen auf den zu ändernden Teilbereichen der relevanten Straßen und dem Kreisverkehr berücksichtigt. Es zeigt sich, dass die Grenzwerte in einigen Bereichen überschritten werden. Zur genaueren Abgrenzung der Überschreitungen werden 3-D-Darstellungen der einzelnen, betroffenen Wohnhäuser in der Umgebung des Kreisverkehrs aufgeführt. In den jeweiligen Abbildungsunterschriften wird auf das Maß der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] an den Gebäudefassaden eingegangen.

10 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 10 von 18 Abbildung 3: Darstellung der Beurteilungspegelverläufe im Tagzeitraum für das am stärksten belastete 2. Obergeschoss, Aufpunkthöhe: 7,6 m.

11 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 11 von 18 Abbildung 4: Darstellung der Beurteilungspegelverläufe im Nachtzeitraum für das am stärksten belastete 2. Obergeschoss, Aufpunkthöhe: 7,6 m. Die folgenden Abbildungen (Abb. 5 bis 9) zeigen die Verläufe der Beurteilungspegel an den Gebäudefassaden der maßgeblich betroffenen Wohnhäuser. In den Abbildungsunterschriften werden diese mit den Grenzwerten der 16. BImSchV [2] verglichen. Die Hilfslinien in den Abbildungen 5 bis 9 kennzeichnen die jeweiligen Geschosshöhen. Die oberste Hilfslinie stellt jeweils die etwaige Höhe des Gebäudedaches dar. Das Erdgeschoss ist mit 2,0 m und jedes weitere Geschoss zusätzlich mit 2,8 m über Oberkante Gelände markiert.

12 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 12 von 18 Abbildung 5: 3-D-Darstellung der Beurteilungspegelverläufe im Tag- und Nachtzeitraum für das Wohnhaus Rotkehlchenstraße Die Geschosshöhen (EG 2. OG) sind mit Hilfslinien gekennzeichnet. Die Grenzwerte der 16. BImSchV [2] werden auf sämtlichen Geschosshöhen sowohl tagsüber, als auch nachts eingehalten.

13 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 13 von 18 Abbildung 6: 3-D-Darstellung der Beurteilungspegelverläufe im Tag- und Nachtzeitraum für das Wohnhaus Rotkehlchenstraße 5-7. Die Geschosshöhen (EG 2. OG) sind mit Hilfslinien gekennzeichnet. An der zur Straße zugewandten Stirnseite des Gebäudes sind keine Fenster vorhanden. Die Grenzwerte der 16. BImSchV [2] werden lediglich an der südlichen Fassade nachts um maximal 1,0 db(a) überschritten. Tagsüber wird der Grenzwert eingehalten.

14 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 14 von 18 Abbildung 7: 3-D-Darstellung der Beurteilungspegelverläufe im Tag- und Nachtzeitraum für das Wohnhaus Rotkehlchenstraße 1-3. Die Geschosshöhen (EG 2. OG) sind mit Hilfslinien gekennzeichnet. An der zur Straße zugewandten Stirnseite des Gebäudes sind keine Fenster vorhanden. Die Grenzwerte der 16. BImSchV [2] werden an der südlichen Fassade nachts um maximal 1,0 db(a) überschritten. Tagsüber wird der Grenzwert eingehalten.

15 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 15 von 18 Abbildung 8: 3-D-Darstellung der Beurteilungspegelverläufe im Tag- und Nachtzeitraum für das Wohnhaus Taubenstraße 1-9. Die Geschosshöhen (EG 1. OG) sind mit Hilfslinien gekennzeichnet. Die Grenzwerte der 16. BImSchV [2] werden an der nördlichen Fassade tagsüber und nachts um bis zu 1,5 db(a) und an der östlichen Fassade um maximal 4,0 db(a) überschritten.

16 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 16 von 18 Abbildung 9: 3-D-Darstellung der Beurteilungspegelverläufe im Tag- und Nachtzeitraum für das Wohnhaus Embser Landstraße Die Geschosshöhen (EG 2. OG) sind mit Hilfslinien gekennzeichnet. Die Grenzwerte der 16. BImSchV [2] werden an der nördlichen und westlichen Fassade nachts um maximal 1,5 db(a) überschritten. Tagsüber wird der Grenzwert eingehalten.

17 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 17 von 18 3 Zusammenfassende Beurteilung Die Stadt Achim plant im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplans den Neubau eines Kreisverkehrs auf der Emsber Landstraße im Bereich Schwalbenstraße und der Straße Am Freibad. Bei der Umgestaltung des Knotenpunktes handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Straßenführung, sodass die hierdurch veränderten Geräuschimmissionen nach der 16. BImSchV [2] schalltechnisch zu beurteilen sind. Gemäß rechtswirksamen Bebauungsplänen der Stadt Achim [8] befinden sich überwiegend bebaute Wohngebietsflächen (WA/WR) in der Nähe des geplanten Vorhabens. Die itap GmbH ist von der Stadt Achim beauftragt worden, die Geräuschbelastung durch den künftigen Straßenverkehr im Bereich des Kreisverkehrs nach gültigen Normen und Richtlinien zu beurteilen und ggf. passive Schallschutzmaßnahmen aufzuzeigen. Die Untersuchung führt zu folgenden Ergebnissen: Bei den Umbaumaßnahmen handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung der öffentlichen Straßen gemäß 1 der 16. BImSchV [2], da 1. keine Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 db(a) im Vergleich zum IST-Zustands zu erwarten ist und 2. die Werte von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts an den betroffenen Immissionsorten nicht überschritten werden. Es ist eher mit einer Verbesserung der Geräuschsituation im untersuchten Bereich zu rechnen, da die Verkehrsführung durch den Bau des Kreisverkehrs optimiert wird. Zur Information wurden die im vorherigen Kapitel dargestellten Beurteilungspegelverläufe an den maßgeblichen Wohnhäusern nahe dem geplanten Kreisverkehr ermittelt. Grundlagen der Feststellungen und Aussagen sind die vorgelegten und in diesem Gutachten aufgeführten Unterlagen. Oldenburg, 25. November Inga Züwerink, Dipl. Ing. (FH) geprüft durch Anhang: Auszug aus [10] mit den aktuellen Verkehrszähldaten im Jahr 2015

18 Projekt Nr b-iz Neubau Kreisverkehr Stadt Achim Seite 18 von 18 Anhang: Auszug aus [10] mit den aktuellen Verkehrszähldaten im Jahr 2015

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