Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 10 Stadtjugendamt S-II- KT/A- FT Kinderhaus Haidhausen - Die Entwicklung zum KinderTagesZentrum Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Das Kinderhaus Haidhausen ist die Kindertageseinrichtung des gleichnamigen Vereins. Der Verein gründete sich 1982 mit dem Ziel, verschiedenen Elterninitiativgruppen aus dem Stadtteil ein gemeinsames Dach zu geben. Mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom wurde die eingruppige Kinderkrippe in der Sedanstraße über einen Betriebsführungsvertrag gefördert. Die Kindergarten- und Hortkinder erhielten Zuschussmittel aus dem Münchner Fördermodell für Eltern- Kind- Initiativen. Im Laufe der Jahre erweiterte sich das Vereinsziel auf die Schaffung eines KinderTagesZentrums (KiTZ), in dem Kinder zwischen einem und zwölf Jahren alters- und gruppenübergreifend betreut werden. Hier wurden und werden neue Wege in der Betreuung von Kindern beschritten. Als die kommunale Kinder- und Jugendhilfeplanung im Jahr 2003 das Konzept KiTZ neu aufgriff, gehörte das Kinderhaus zum Kreis der geeigneten Einrichtungen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Münchner KiTZ- Konzeptes wurde im Herbst 2003, unter Federführung der Abteilung Kindertagesbetreuung des Sozialreferates, der Austausch mit interessierten Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft initiiert, mit dem Ziel, die Weiterentwicklung dieser Einrichtungen zu KinderTagesZentren anzuregen. Hierbei war das Kinderhaus Haidhausen von Anfang an sehr engagiert. Im Jahr 2003 wurden die bisher getrennt geförderten Teile Hort und Kindergarten (Zuschuss über Modell Eltern- Kind- Initiative) und Kinderkrippe (Zuschuss über Betriebsführungsvertrag) zu einer gedeckelten Finanzierung zusammengeführt. Daran war die Bedingung geknüpft, die Entwicklung entsprechend den für KiTZ geltenden Kriterien umzusetzen (Anlage 1). Im Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Konzept

2 Seite 2 von 10 KinderTagesZentren in München vom wurde das KiTZ- Konzept in München vorgestellt. Bereits im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom wurde das Sozialreferat beauftragt, die bereits begonnene, schrittweise Umsetzung des Konzeptes der KinderTagesZentren (KiTZ) mit interessierten Einrichtungen in der Praxis fortzuführen. Das Kinderhaus Haidhausen wurde dabei auf seinem Weg zum KinderTagesZentrum beschrieben. Im Rahmen des Leitprojektes KiTZ der Leitlinie Kinder- und Familienpolitik werden geeignete Standorte für KinderTagesZentren gesucht und interessierte Träger bei der entsprechenden (Weiter)Entwicklung ihrer Konzeption auf der Grundlage des KiTZ- Konzeptes der Landeshauptstadt München beraten (Kommunale Kinder- und Jugendhilfeplanung / Teilplan 4, Beschluss der Vollversammlung vom ). Im Beschluss Die Zukunft der KinderTagesZentren (KiTZ) in München - Ergebnisse der Modellphase KiTZ und Ausblick, welcher dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss am vorgelegt wurde, wird der Stadtrat auf die Beschlussvorlage Kinderhaus Haidhausen - Die Entwicklung zum KinderTagesZentrum hingewiesen. Neben der Kernaufgabe der Kindertagesbetreuung hat sich das Kinderhaus Haidhausen in den Folgejahren mit weiteren Angeboten für Familien aus der Einrichtung, wie auch aus dem Stadtteil einen zusätzlichen Aufgabenschwerpunkt aufgebaut und ist bestrebt, seine integrative Stadtteil- und Vernetzungsarbeit bis heute kontinuierlich und bedarfsorientiert als KinderTagesZentrum weiterzuentwickeln. Dies wäre mit den zusätzlichen Räumlichkeiten sehr gut umzusetzen. Im KiTZ werden heute insgesamt 77 Kinder von einem bis 12 Jahren betreut. Sie können damit vom Kinderkrippenalter bis über den Übertritt an eine weiterführende Schule hinaus in einer Betreuungseinrichtung bleiben: In der Kinderkrippengruppe im ersten Stock werden die Kleinsten von einem bis drei Jahren betreut (Sedanstraße 35), in den drei altersgemischten Gruppen im Erdgeschoss werden die Kinder der Altersstufen von drei bis acht Jahre betreut (Sedanstraße 35), die Hortgruppe der neun bis zwölfjährigen Kinder befindet sich räumlich getrennt in ca.100 m Entfernung zum Kinderhaus (Sedanstraße 21). 1. Die Weiterentwicklung des Kinderhauses Haidhausen zum KinderTagesZentrum Am stellte der Verein Kinderhaus Haidhausen e.v. an das Stadtjugendamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, einen Antrag auf räumliche Erweiterung der bestehenden Gruppenräume (Anlage 2). Grund

3 Seite 3 von 10 dafür war die Möglichkeit, das angrenzende Ladenlokal ab April 2009 anzumieten und damit sowohl mehr Betreuungsplätze zu schaffen, als auch zusätzliche Fläche für stadtteilbezogene, offene Angebote für Familien und Kinder zu gewinnen. Da die bestehenden Gruppenräume und die zur Disposition stehenden Räume ursprünglich einmal ein großer Laden waren, handelt es sich um den selben Vermieter und der Umbau bzw. die Renovierung könnte kostengünstig erfolgen. Der Zugewinn an Räumen würde das von den Eltern sehr geschätzte Betreuungsangebot um weitere neun Plätze ausbauen, d.h. es können drei Plätze für Kinder unter drei Jahren im Haupthaus und sechs Plätze für Hortkinder in den zusätzlichen Räumen geschaffen werden. Die zusätzlichen Räume würden auch das bisherige, ergänzende Angebot des KiTZ erweitern bzw. zum Teil erstmalig möglich machen. Aufgrund der jetzigen Raumknappheit können z.b. stadtteiloffene Angebote nur in sehr eingeschränktem Maß durchgeführt werden. Das erweiterte Familienbildungs- und - beratungsangebot des KiTZ Haidhausen soll künftig u.a. folgende Angebote umfassen: a) Offene Angebote und Kurse für junge Eltern (z. B. wöchentliche Babysprechstunde, SpielRaumKurse nach Emmi Pikler, beides in Kooperation mit siaf e.v. - sozial, integrativ, aktiv, für Frauen - Trägerverein für Frauenobjekte) b) Raumvergabe für eigeninitiierte Familienselbsthilfe bzw. aktive Gruppen aus dem Stadtteil c) Service- Angebote für junge Familien (z. B. punktuelle Abend- bzw. Samstagsöffnung, Babysitterservice) d) Offener monatlicher Treff für Teenies e) Regelmäßiges Elterncafé f) Aktive Kooperation mit diversen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe g) Niedrigschwellige Beratung von Eltern und Weitervermittlung an zuständige Fachstellen h) Verstärkte Einbindung der Eltern in den Kinderhaus- Alltag als aktive

4 Seite 4 von 10 Unterstützung des Networking der jungen Familien untereinander Neben der Kindertagesbetreuung bietet das KiTZ durch die intensive Zusammen- arbeit mit den regionalen Fachdiensten sowie eine offene Angebotsstruktur ein Netzwerk für Kinder und ihre Familien. Hauptziel der Konzeption ist es, eine offene Einrichtung für Familien und Kinder im Stadtteil zu sein. Dabei orientiert sich das Angebot regional bzw. stadtteilbezogen am Bedarf und an den Bedürfnissen der Kinder und Familien. Eine Übersicht über die konkreten Angebote in dieser Einrichtung ist der Anlage 4 zu entnehmen. Die weitere fachliche Entwicklung wird seitens des Sozialreferates/ Stadtjugendamt im Rahmen der Trägerberatung sowie der Begleitung der Einrichtung durch die trägerübergreifende Kerngruppe KiTZ sichergestellt (s. Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom ). Das Kinderhaus Haidhausen entspricht mit seinem fachlichen Angebot den KiTZ- Kriterien und erfüllt die Münchner Qualitätsmerkmale (s. Anlage 1). Der Ausbau des KiTZ ist aus Sicht des Sozialreferats für diesen Standort fachlich sinnvoll. Die Gesamtzahl der Plätze kann als bedarfsnotwendig gemäß Art. 7 BayKiBiG anerkannt werden. 2. Kinderbetreuungsbedarf im Planungsbereich Das KiTZ- Haidhausen befindet sich im Planungsbereich 05 (Au- Haidhausen) mit einem derzeitigen Versorgungsgrad von 21,2 % (Anlage 3). Im Planungsbereich gibt es insgesamt 721 Plätze für 0-3- jährige Kinder: - 4 Einrichtungen in freier Trägerschaft mit 95 Plätzen - 5 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft mit 130 Plätzen - 26 Eltern- Kind- Initiativen mit 176 Plätzen - Kindertagespflege in Familien mit 166 Betreuungsplätzen Für Kinder von sechs bis zwölf Jahren werden nach Angaben des Schulund Kultusreferats noch zusätzliche Hortplätze gebraucht. Damit ist ein zusätzlicher Betreuungsbedarf gegeben. 3. Kosten und Finanzierung Der Träger hat einen Antrag auf Finanzierung durch Betriebsführungsvertrag gestellt (Anlage 2) und erklärt sich bereit, die in

5 Seite 5 von 10 der Anlage 1 aufgeführten Qualitätsmerkmale für KinderTagesZentren in der Einrichtung an der Sedanstraße sicherzustellen. Die Umstellung der Einrichtung auf Betriebsführungsvertrag wird angesichts der bevorstehenden Einführung der Münchner Förderformel auch für KinderTagesZentren sowie ein durch das Personal- und Organisationsreferat zu entwickelndes Personalberechnungs- schema für KiTZ nicht befürwortet. Es wird statt dessen eine Erweiterung des bestehenden Vertrages vom vorgeschlagen. Nach 3 Absatz 2 dieses Vetrages wird der dort festgelegte Höchstbetrag der Gesamtausgaben jährlich um die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex erhöht. Gegenwärtig, d.h. im Abrechnungsjahr 2008, ist damit der maximale zuschuss- fähige Betrag der Ausgaben auf eine Höhe von ,08 Euro begrenzt. Durch die Platzerweiterung im KiTZ Haidhausen um 9 Plätze (Produkt Altersintegrative Einrichtungen und Soziale Frühförderprogramme) entstehen folgende zusätzliche, laufende Kosten pro Jahr: Zwei Stellen für Erziehungs- kräfte aufgrund der Platzzahlsteigerung (1,5 Stellenanteile für die Betreuung der zusätzlichen Kinder in der Altersmischung in den Räumen im Nachbargebäude sowie 0,5 Stellenanteil für die Angleichung des Kinderhauses an die Anforderungen eines KinderTagesZentrums. 15 Stunden hauswirtschaftlicher Stundenanteil aufgrund der zusätzlichen Räume sowie des zusätzlichen Versorgungsaufwandes durch die erhöhte Platzzahl). Euro Ausgaben: Personalkosten (2 Stellen S 6 JMW 45600) ,00 Euro (15 Std. hauswirtschaftl. Mitarb. E 2 Ü ) ,00 Euro Verpflegungsgeld (720,- Euro pro Platz/Jahr) 6.480,00 Euro Sachkosten (2.450,- Euro pro Platz/Jahr) ,00 Zusätzliche Miete (s. Anlage) ,00 Euro Erhöhter Bedarf: ,00 Euro Einnahmen des Trägers für die zusätzlichen Plätze:

6 Seite 6 von 10 Gebühren Verpflegungsgeld ,00 1Euro 6.480,00 Euro Summe der Einnahmen ,00 Euro Damit ergibt sich ein zusätzlicher Zuschussmehrbedarf von ,- Euro, der haushaltsplanmäßig bereitzustellen ist (erhöhter Bedarf durch neun neue Plätze i.h.v Euro minus erzielte Trägereinnahmen für diese Plätze von ,- Euro) Die BayKiBiG- Landesmittel von ,00 Euro sind einnahmeseitig nicht anzusetzen, da sie direkt von der LHM vereinnahmt werden. Der Vertrag vom ist entsprechend anzupassen (Erhöhung der maximal zuschussfähigen Ausgabensumme). Die Anpassung des bestehenden Vertrags erfolgt unter Vorbehalt der Ergebnisse der Umsetzungskommission der Förderrichtlinie. Der Träger wird darauf hingewiesen, dass eine Vertragskündigung aufgrund dieser Ergebnisse möglich ist. Da der Träger bereits am einen Antrag auf Förderung der Einrichtung als KiTZ gestellt hat und die Kriterien für diese Einrichtungsform nachweislich erfüllte, wird eine rückwirkende Förderung ab befürwortet. Die Mietzahlungen zur Anmietung der neuen Räume entstanden bereits ab und sollen daher dem Träger anteilig für 2009 in Höhe von ,- Euro rückwirkend erstattet werden. Die Beschlussvorlage ist mit dem Personal- und Organisationsreferat, dem Schul- und Kultusreferat und dem Direktorium- Controling/Steuerungsunterstützung abgestimmt. Die Stadtkämmerei nimmt zur Beschlussvorlage wie folgt Stellung: Die Vollversammlung des Stadtrates hat am im Rahmen der Beratung über die Weiterentwicklung des MKRw beschlossen, dass Einzelbeschlüsse des Stadtrates nur noch unter Finanzierungsvorbehalt gefasst werden können und erst nach einer etwaigen Bestätigung anlässlich des Nachtragshaushaltsplanes finanzwirksam werden.

7 Seite 7 von 10 Von dem Finanzmoratorium gibt es keine Ausnahmen, es sei denn der Stadtrat selbst entscheidet, in Fällen einer besonderen Eilbedürftigkeit im Einzelfall vom Grundsatz des Finanzierungsmoratoriums abzuweichen. In diesen Fällen ist es notwendig, die Eilbedürftigkeit im Vortrag der Beschlussvorlage zu begründen und einen entsprechenden Antrag des Referenten/der Referentin aufzunehmen. Da bei der vorliegenden Beschlussvorlage seitens der Stadtkämmerei keine Dringlichkeit gesehen wird und darüber hinaus noch inhaltliche Abstimmungen mit dem Sozialreferat notwendig sind, wird die Stadtkämmerei das Direktorium bitten, die Vorlage von der Tagesordnung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am abzusetzen. Das Sozialreferat teilt dazu Folgendes mit: Können die erforderlichen Haushaltsmittel in 2010 nicht bereitgestellt werden, hat dies die nachfolgenden Konsequenzen: Die seit April 2009 angemieteten Räumlichkeiten in der Sedanstraße müssen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, da die Mietzahlung, die bisher von den Eltern im Rahmen vorfinanziert wurde, nicht länger möglich ist und den Elternverein darüber hinaus in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Eine Platzerweiterung um neun zusätzliche Kinderbetreuungsplätze für den Stadtteil im KiTZ Haidhausen kann nicht erfolgen. Die geplanten zusätzlichen Familienbildungs- und - beratungsangebote des Kinderhauses Haidhausen (im Rahmen der Konzeption eines KinderTagesZentrums, vgl. Beschluss des KJHA vom Die Zukunft der KinderTagesZentren (KiTZ) in München - Ergebnisse der Modellphase KiTZ und Ausblick ) können da sie weitgehend an die angemieteten Räumlichkeiten gebunden sind - nicht umgesetzt werden. Der Träger des Kinderhauses Haidhausen hat da auch keine rückwirkende Förderung ab dem bzw möglich ist massive Finanzierungsprobleme, die Auswirkungen auf alle Betreuungsplätze der Kindertagesbetreuungseinrichtung haben. Da der Träger die Benutzungsund Gebührensatzung der Landeshauptstadt München einhält, ist eine Erhöhung der Einnahmen durch die Erhöhung der Elternbeiträge nicht möglich und daher eine Reduzierung der bestehenden Plätze zu erwarten. Der Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom ( Die Zukunft der KinderTagesZentren, s. Referentenantrag Punkt 4), dem Stadtrat im Jahr 2010 eine gesonderte Beschlussvorlage über die Erweiterung des Kinderhauses Haidhausen insgesamt, die Erweiterung der Angebotspalette sowie über eine notwendige Veränderung des bisherigen Vertrages vorzulegen, würde nicht erfüllt.

8 Seite 8 von 10 Die Vollversammlung des Stadtrates hat am beschlossen, dass Einzelbeschlüsse des Stadtrates nur noch unter Finanzierungsvorbehalt gefasst werden können. Aus Sicht des Sozialreferats ist im vorliegenden Fall jedoch eine besondere Eilbedürftigkeit geboten. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil das Sozialreferat bereits am im Kontext des Beschlusses zu KinderTagesZentren (Punkt 4 des Referentenantrages) durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss beauftragt wurde, eine Erweiterung des Kinderhauses Haidhausen vorzusehen und dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage vorzulegen. Mit dieser Beschlussvorlage werden neun zusätzliche und dringend benötigte Kinderbetreuungsplätze im Rahmen der durch den Stadtrat beschlossenen Ausbauplanung geschaffen. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA- Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin der Abteilung Kindertagesbetreuung, Frau Stadträtin Zurek, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Müller, der Stadtkämmerei, dem Personalund Organisationsreferat, dem Schul- und Kultusreferat, der Frauengleichstellungsstelle, dem Direktorium- Controling/Steuerungsunterstützung und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Das Sozialreferat wird beauftragt, das Kinderhaus Haidhausen am Standort Sedan- straße mit den bestehenden 77 Plätzen sowie drei neuen Plätzen für Kinder von 0-3 Jahren und sechs neuen Plätzen für Kinder von sechs bis 12 Jahren rückwirkend ab als KinderTagesZentru m - wie im Beschlusstext dargestellt - in der Trägerschaft des Kinderhaus Haidhausen e.v. zu fördern. Die erhöhten Mietzahlungen werden bereits ab dem erstattet. 2. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, wird beauftragt, das KinderTagesZentrum an der Sedanstraße als KinderTagesZentrum zu steuern, fachlich zu begleiten und die Einhaltung der Qualitätsmerkmale für KiTZ sowie die Konzeption der Einrichtung regelmäßig zu überprüfen.

9 Seite 9 von Das Sozialreferat wird beauftragt, den bestehenden Vertrag mit dem Verein Kinderhaus Haidhausen e.v. an der Sedanstraße für das KinderTagesZentrum mit Wirkung zum um die dargelegten zusätzlichen Plätze zu erweitern. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die zusätzlich ab dem und in den Folgejahren benötigten Mittel in Höhe von ,- Euro (Vertragswirksamkeit wie unter Ziffer 3 dargestellt) zum Nachtragshaushalt des Jahres 2010 bzw. zum Haushaltsplan 2011 bei der Finanzposition anzumelden. Der Betrag wird auch in 2010 zahlungswirksam, dementsprechend erhöht sich das Produktaus- gabenbudget des Produktes in 2010 dauerhaft um diesen Betrag. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil dadurch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder, insbesondere im Alter von 0 bis 3 Jahren, erfolgt. Mit dieser Beschlussvorlage werden, wie im Vortrag dargelegt, neun zusätzliche dringend benötigte Kinderbetreuungsplätze im Rahmen der durch den Stadtrat beschlossenen Ausbauplanung geschaffen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent

10 Seite 10 von 10 Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Frauengleichstellungsstelle An das Direktorium- Controlling/Steuerungsunterstützung An das Personal- und Organisationsreferat An das Schul- und Kultusreferat An das Sozialreferat, S- III- M An das Sozialreferat, S- Z- F/RW An das Sozialreferat, S- Z- F/H z. K. Am I.A.

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