Von der Vormundschaftsbehörde (VB) zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Die konkrete Umsetzung *****

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Von der Vormundschaftsbehörde (VB) zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Die konkrete Umsetzung *****"

Transkript

1 Von der Vormundschaftsbehörde (VB) zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Die konkrete Umsetzung ***** Zusammenkunft der Sozialvorstände und Bezirksräte vom 24. November 2011 (organisiert von der Sozialkonferenz Kanton Zürich)

2 Gliederung des Inputreferats 1.Vorbemerkungen 2.Dossierübergabe VB > KESB 3.Fallbearbeitung in der Übergangsphase 4.neue Schnittstellen zw. Gemeinden und KESB

3 Vorbemerkungen -die Umsetzungsarbeiten in den Kantonen sind unterschiedlich weit fortgeschritten -die Umsetzungsarbeiten zur neuen Behördenorganisation sind in verschiedener Hinsicht sehr anspruchsvoll -ab sind die Aufgaben der bisherigen VB vollumfänglich von der KESB wahrzunehmen. Eine Übergangsfrist für die Aufgabenerfüllung ist nicht vorgesehen. - der zeitliche Druck für die Umsetzungsarbeiten ist gross 3

4 Unterstützungen durch die KOKES - Empfehlungen zur Behördenorganisation -Veranstaltungen zum interkantonalen Austausch: - kantonale Projektleiter/innen (2009, 2010, 2011) - kantonale Parlamentarier/innen ( ) -Mustersammlung (400 Seiten, erscheint Ende Juni 2012) - Behördenschulung(August 2012 Juni 2013) - Empfehlungen zur Dossierübertragung 4

5 Dossierübergabe VB > KESB (1) Kanton Zürich: laufende Massnahmen von 171 Gemeinden ~ Massnahmen für Erwachsene ~ Massnahmen für Kinder?? hängige Verfahren von 171 Gemeinden müssen bis an die ~ 13 KESB übertragen sein > Empfehlungen KOKES(Grundlage der Präsentation) > Kreisschreiben kant. Aufsichtsbehörde (Jan./Feb. 2012) 5

6 Dossierübergabe VB > KESB (2) nicht übertragenwerden folgende Akten: -Akten von abgeschlossenen Massnahmen -bereits archivierte Akten -Rechnungsbelege aus periodischen Rechnungsablagen (über diese Akten ist ein Verzeichnis zu erstellen und der KESB zu übergeben) Akteneinsichtin bereits archivierte Akten ab : Gesuche sollen bei der KESB gestellt werden (vorbehältlich anderslautender kantonaler Weisungen) 6

7 Dossierübergabe VB > KESB (3) 3 Phasen Vorbereitung -Ordnung der Dossiers durch VB -Absprache zwischen KESB und Gemeinden Dossierübergabe/-übernahme - Übernahme der Akten, Besprechung «heikle» Dossiers - Austausch über künftige Zusammenarbeit Nachbearbeitung - Erfassung der Dossiers bei der KESB - Rückgabe der Akten im Bedarfsfall 7

8 Dossierübergabe: konkrete Zeitplanung 2012 Aufgabe Adressaten Zuständigkeit 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Weisung (Kreisschreiben) für die Gestaltung der konkreten Übergabe der Dossiers von VB an KESB Erarbeitung der Detailplanung der Übergabe je KESB-Kreis Vorbereitungsgespräch mit einzelnen VB betreffend Gestaltung der Übergabe (ev. Veranstaltung des Kantons mit generellen Informationen für alle VB) Aufbereitung der Dossiers gemäss Weisung Detailplanung der Fallbearbeitung der hängigen Verfahren (indiv. Absprachen zw. VB und KESB) Aufbau Geschäftskontrolle, elektronische Datenerhebung und Ablage Papierdossiers bei KESB Übergabe/Übernahme der Dossiers gemäss Detailplanung Bearbeitung hängiger Verfahren nach Übergabe der Dossiers gemäss Weisungen der ab und/oder individueller Absprache zwischen VB und KESB Information der Klient/innen, Mandatsträger/innen und weiteren Partnerorganisationen VB und KESB (resp. Projektorganisation) VB VB KESB VB VB und KESB (resp. Projektorganisation) Obere vormundschaftliche Aufsichtsbehörde KESB (resp. Projektorganisation oder (untere) AB) KESB (resp. Projektorganisation oder Aufsichtsbehörde) VB VB KESB (resp. Projektorganisation) KESB (resp. Projektorganisation) unter Mitwirkung AB VB KESB 8

9 Dossierübergabe: Formelles Vorgehen pro Dossier -ein Stammblatt mit den wichtigsten Eckdaten des Falls -Auszug aus der Einwohnerkontrolle -Liste der wichtigsten Dokumente -Akten chronologisch geordnet Übergabeprotokoll = Liste mit allen Dossiers Name/Vorname Geb.Datum Artikel Pendenzen bis ggf. Übergabe der elektronischen Daten gemäss Absprache zwischen KESB und VB 9

10 Übergabe der laufenden Massnahmen - Fälle, in denen kein besonderer Handlungsbedarf besteht, können ab Oktober 2012 übergeben werden (je nachdem, ob die neue KESB bereits besetzt ist) -die statistischen Angaben 2012 sind von den bisherigen VB nach bisherigem Konzept zu erheben: -neu errichtete Massnahmen ( ) und -bestehende Massnahmen per

11 Fallbearbeitung von hängigen Verfahren 4. Quartal 2012 (ev. bereits 3. Quartal): -VB ist nicht mehr voll besetzt; -KESB ist noch nicht voll besetzt es muss individuell(pro KESB/Gemeinde) nach Lösungen gesucht werden (ev. kantonale Weisungen): -denkbar ist, dass Mitarbeiter/Mitglied der KESB den Fall bearbeitet und der VB zum Entscheid unterbreitet. -Spruchkompetenz liegt bis allein bei VB. -betrifft Verfahren, die von der VB nicht vor erledigt werden können 11

12 Dossierübergabe vom Bezirksrat hängige Rechtsmittelverfahren > Übertragung vom Bezirksrat an Bezirksgericht hängige Aufsichtsverfahren > Übertragung vom Bezirksrat an DJI/Gemeindeamt hängige erstinstanzliche Verfahren (Entzug Sorgerecht, Entmündigungen, etc.) > Übertragung vom Bezirksrat an KESB müssen bis spätestens übertragen sein 12

13 Schirmlade/Vermögenshinterlegung - Schirmlade: Die aufbewahrten Gegenstände sind der KESB bis zu übergeben. Die KESB entscheidet, ob eine entsprechende Verwahrung weiterhin notwendig oder die Gegenstände dem/der Mandatsträger/in zu übergeben sind. - Hinterlegungsverträge: Die Verträge sind bis mit Wirkung per anzupassen (KESB statt VB) 13

14 Schnittstellen zw. Gemeinden und KESB(1) -Abklärungen durch KESB ( 50 EG KESR): - Verfahrensleitung und Entscheid bei KESB -Delegation möglich (an Mitglied KESB, KESB-Sekretariat oder Jugendhilfestellen, vgl. n 17 lit. c KJHG) - Immer: Einbezug der lokalen Akteure -(Amts-)Berichtder Wohnsitzgemeinde (bereits vorhandene Informationen; keine eigene Recherche) - Gemeinden sorgen für genügend Berufsbeistände ( 21 EG KESR) - KESB pflegt Vernetzung mit lokalen Akteuren 14

15 Schnittstellen zw. Gemeinden und KESB(2) - Persönliche Hilfe im Rahmen des SHG (z.b. Beratung, freiwillige Lohnverwaltung, Ressourcenerschliessung) hat Vorrang vor behördlichen Massnahmen (Prinzip der Subsidiarität) - Meldepflicht gemäss nart. 442 Abs. 2 ZGB für Personen «in amtlicher Tätigkeit» (vgl. auch n 22 SHG) - Mitwirkungspflichten und Amtshilfe (nart. 448 ZGB) im Abklärungsverfahren und - Zusammenarbeitspflicht (nart. 453 ZGB) - Gefährdungsmeldungen müssen bei KESB eingehen 15

16 Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bin freudig gespannt auf die Gruppendiskussion! 16

Empfehlungen der KOKES von Dezember Ausgangslage

Empfehlungen der KOKES von Dezember Ausgangslage Dossierübertragung von den Vormundschaftsbehörden () an die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB): Checkliste für die konkreten operativen Arbeiten Empfehlungen der KOKES von Dezember 2011

Mehr

1 Allgemeine Aufgaben der Vormundschaftsbehörden

1 Allgemeine Aufgaben der Vormundschaftsbehörden .4 Verordnung des Regierungsrates betreffend Regelung der Übergangsmodalitäten im Bereich des Vormundschaftssowie des Pflegekinderwesens von den bisherigen auf die neu zuständigen Behörden (Übergangsverordnung)

Mehr

Übergang vom alten zum neuen Recht

Übergang vom alten zum neuen Recht Übergang vom alten zum neuen Recht Denise Häusermann Burri, Rechtsanwältin Projektleiterin und Dozentin Hochschule Luzern Soziale Arbeit Fachtagung «Einführung ins neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht»

Mehr

2 Jahre KESB - Zwischenbilanz aus

2 Jahre KESB - Zwischenbilanz aus Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern 2 Jahre KESB - Zwischenbilanz aus Fachsicht ht Beurteilung der KESB-Tätigkeit aus Sicht der Aufsichtsbehörde Pressegespräch vom 2. Dezember 2014, Gemeindeamt

Mehr

Zusammenarbeit, Mitwirkung und Melderecht/ pflichten

Zusammenarbeit, Mitwirkung und Melderecht/ pflichten Zusammenarbeit, Mitwirkung und Melderecht/ pflichten Fachtagung Kindes und Erwachsenenschutz August 2012 Urs Vogel Ausgangslage KESB Verfahren und Betreuung durch Beistand ist grundsätzlich ein Eingriff

Mehr

Kantonale Aufsicht über die KESB

Kantonale Aufsicht über die KESB Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern als Aufsichtsbehörde im Kindes- und Erwachsenenschutz Wilhelmstrasse 10 Postfach 8090 Zürich Telefon 043 259 83 30 Telefax 043 259 84 31 www.kesb-aufsicht.zh.ch

Mehr

Kindesschutz & Schule > Kindeswohlgefährdung

Kindesschutz & Schule > Kindeswohlgefährdung SGV Inputreferat vom Kindesschutz & Schule > Kindeswohlgefährdung >> Zusammenarbeit KESB Donnerstag, Wattwil, Thurpark Glen Aggeler, Präsident KESB Region Toggenburg Vorsitzender der KESB-Präsidien des

Mehr

Einbezug der Gemeinden in KESR-Verfahren mit erheblichen Kostenfolgen Empfehlung

Einbezug der Gemeinden in KESR-Verfahren mit erheblichen Kostenfolgen Empfehlung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern als Aufsichtsbehörde im Kindes- und Erwachsenenschutz Wilhelmstrasse 10 Postfach 8090 Zürich Telefon 043 259 83 30 Telefax 043 259 84 31 www.kesb-aufsicht.zh.ch

Mehr

Begriffe der Informationsverwaltung

Begriffe der Informationsverwaltung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: April 2016 Ablieferung Übergabe der als archivwürdig bewerteten Unterlagen ans Staatsarchiv zur

Mehr

Professionalisierung der Behörden: Was haben die Kantone vor?

Professionalisierung der Behörden: Was haben die Kantone vor? Professionalisierung der Behörden: Was haben die Kantone vor? Versuch einer Übersicht über die Umsetzung der neuen Behördenorganisation in den Kantonen Fachtagung INSOS Psychische Beeinträchtigung 17.

Mehr

Revision elterliche Sorge / Auswirkungen auf Fallführungssysteme KESB und KOKES-Statistik (Version 1.6., Stand 20. Mai 2014/dw)

Revision elterliche Sorge / Auswirkungen auf Fallführungssysteme KESB und KOKES-Statistik (Version 1.6., Stand 20. Mai 2014/dw) Revision elterliche Sorge / Auswirkungen auf Fallführungssysteme KESB und KOKES-Statistik (Version 1.6., Stand 20. Mai 2014/dw) Ausgangslage Die Revision elterliche Sorge tritt per 1. Juli 2014 in Kraft.

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Vernichtung von Papierakten Weisung der Finanzdirektion über die elektronische Erfassung und sowie die Vernichtung von Papierakten (ab Steuerperiode

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Das neue Erwachsenenschutzrecht Übersicht über die wesentlichen Neuerungen und Konsequenzen für die Praxis im Pflegekinderbereich Fachaustausch vom 24. November 2011 Vorbemerkungen Gesetzesrevision betrifft

Mehr

Massnahmen abgelehnt hatte, unterbreitete die KESB Schaffhausen dem Obergericht die Frage der Zuständigkeit zur Beurteilung.

Massnahmen abgelehnt hatte, unterbreitete die KESB Schaffhausen dem Obergericht die Frage der Zuständigkeit zur Beurteilung. Art. 25 Abs. 1, Art. 315, Art. 442 Abs. 5 und Art. 444 ZGB. Zuständigkeit zur Weiterführung von Kindesschutzmassnahmen nach Wohnsitzwechsel (OGE 96/2014/2 vom 11. April 2014) Veröffentlichung im Amtsbericht

Mehr

Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug

Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, gestützt auf: - Art. 440 ZGB 1 ; - 5a und

Mehr

Richtlinie Mitteilungen im Dispositiv an Ämter

Richtlinie Mitteilungen im Dispositiv an Ämter Richtlinie Mitteilungen im Dispositiv an Ämter Auszugehen ist von der Schweigepflicht der Behörde (Art. 451 Abs. 1 ZGB). Teilt die KESB Entscheide im Dispositiv von Amtes wegen Dritten mit, bedarf dies

Mehr

Organisation Aufgaben und Rollen Melderechte und Zusammenarbeit im Kindes und Erwachsenenschutz

Organisation Aufgaben und Rollen Melderechte und Zusammenarbeit im Kindes und Erwachsenenschutz Organisation Aufgaben und Rollen Melderechte und Zusammenarbeit im Kindes und Erwachsenenschutz Behördenfachtagung SMZO I. Allgemeines Vorbemerkungen Revision ZGB ist auf den 1. Januar 2013 in Kraft getreten

Mehr

Aufbau der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde

Aufbau der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Aufbau der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Ausgangslage (Vor-) Entscheide im Bezirk Sitzgemeinden KESB Projektorganisation Das liebe Geld Weiteres Vorgehen Orientierung Gemeinderat Ueli Studer,

Mehr

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug. Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen Vom. März 00 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 84 ZGB und Art. 5 des Schlusstitels ZGB ) sowie 5

Mehr

Informationen Mai 2013

Informationen Mai 2013 Informationen Mai 2013 Kindesschutzmassnahmen Engere Zusammenarbeit: Gemeinden und kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit metier Kurse Programm Sommertagung 2013 Empfehlung zum Vorgehen bei angeordneten

Mehr

Richtlinie Mitteilungen im Dispositiv an Ämter

Richtlinie Mitteilungen im Dispositiv an Ämter 5.5 Richtlinie Mitteilungen im Dispositiv an Ämter Auszugehen ist von der Schweigepflicht der Behörde (Art. 451 Abs. 1 ZGB). Teilt die KESB Entscheide im Dispositiv von Amtes wegen Dritten mit, bedarf

Mehr

Zwei Jahre Kindesschutzrecht eine Zwischenbilanz

Zwei Jahre Kindesschutzrecht eine Zwischenbilanz Zwei Jahre Kindesschutzrecht eine Zwischenbilanz Diana Wider, Prof. FH, Juristin und Sozialarbeiterin, Generalsekretärin Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES, Dozentin/Projektleiterin Hochschule

Mehr

Zuständigkeit Rechtsgrundlagen

Zuständigkeit Rechtsgrundlagen Zuständigkeit Rechtsgrundlagen Art. 21 ELG Organisation und Verfahren 1 Zuständig für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung ist der Kanton, in dem die Bezügerin oder der Bezüger Wohnsitz

Mehr

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten -

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Referent: Sebastian Berwig MIK, Referat 33 Tel. 0331/866-2337 email: sebastian.berwig@mik.brandenburg.de 1 2 Privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit

Mehr

KESB Neuorganisation per Schulsozialarbeit und Kindesschutz. Übersicht

KESB Neuorganisation per Schulsozialarbeit und Kindesschutz. Übersicht Schulsozialarbeit und Kindesschutz Hans-Peter Elsinger, wissenschaftl. Mitarbeiter, Kantonales Jugendamt Bern Übersicht Neuorganisation Kindes- und Erwachsenenschutz Stand der Umsetzung Kindesschutz: ein

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen Antrag des Regierungsrates vom 6. Mai 2015 5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen (vom............)

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

Verordnung über die Betreibungs- und Gemeindeammannämter (VBG)

Verordnung über die Betreibungs- und Gemeindeammannämter (VBG) V über die Betreibungs- und Gemeindeammannämter (VBG) 8. Verordnung über die Betreibungs- und Gemeindeammannämter (VBG) (vom. Mai 00) Das Obergericht, gestützt auf 87 des Gemeindegesetzes vom 6. Juni 96,

Mehr

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht Verabschiedet am KPV KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht Verabschiedet am KPV KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich KPV KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich Geschäftsstelle c/o KESB Bezirk Winterthur und Andelfingen Bahnhofplatz 17 8403 Winterthur KESB-Kennzahlen Kanton Zürich Bericht 2016 Verabschiedet am 26.4.2017

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

Merkblatt für die Übergabe analoger Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich

Merkblatt für die Übergabe analoger Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Merkblatt für die Übergabe analoger Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich Inhalt Zweck 2 Anbietepflicht und Aufbewahrungsfristen

Mehr

Sissachertagung. Nicole Wagner Amtsleiterin der Sozialhilfe Basel. Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft VSO BL. 29.

Sissachertagung. Nicole Wagner Amtsleiterin der Sozialhilfe Basel. Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft VSO BL. 29. Sissachertagung Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft VSO BL 29. August 2015 Nicole Wagner Amtsleiterin der Sozialhilfe Basel Kennzahlen Jahresdaten 2014 Sozialhilfe Basel-Stadt 2 7'000

Mehr

LANDAMMANNAMT. eumzug. Projekt Uri

LANDAMMANNAMT. eumzug. Projekt Uri Projekt Uri Infosocietydays 2017 8. März 2017 Projekt Uri Inhalt Ausgangslage Problemstellung und neuer Lösungsansatz Projekt Schweiz wird für Uri möglich Vorgehen, Meilensteine, Termine in Uri Umsetzung

Mehr

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission Datenschutz 2014 Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf Datenschutz 2014 Bericht vom 26.11.2014 der Geschäftsprüfungskommission Zur Datenschutzaufsicht in der Stadt Burgdorf Gemäss Art.

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014 KR-Nr. 341/2013 101. Anfrage (Informationsaustausch Gemeinden und KESB-Organisationen) Die Kantonsräte Martin

Mehr

Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 1), beschliesst:

Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 1), beschliesst: 5. 8. Juni 00 Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 8 Abs. der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 7. Juni 998 ), beschliesst: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Gegenstand Dieses Reglement regelt die Bearbeitung

Mehr

Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR)

Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR) Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR) Vom 30. Mai 2012 (noch nicht publiziert) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 91 Abs. 2 der Kantonsverfassung und die 63 Abs.

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz

Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz 1 Ablauf Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz Mitteilungen an das Einwohneramt durch die KESB Elterliche Sorge 2 Massnahmen im Erwachsenenschutz Begleitbeistandschaft

Mehr

Kantonale Strategie für die Schwyzer Landwirtschaft Kurz-Präsentation Teil 1

Kantonale Strategie für die Schwyzer Landwirtschaft Kurz-Präsentation Teil 1 Kantonale Strategie für die Schwyzer Landwirtschaft Kurz-Präsentation Teil 1 Schwyz, 26. Januar 2010 1 Ausgangslage Voraussichtlich starke Umfeldveränderungen für die gesamte Schweizer Landwirtschaft mit

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom. Dezember 00 über die Berufsbildung, insbesondere die Artikel

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Oktober 2013 KR-Nr. 253/2013 1197. Anfrage (Zuständigkeit für Sicherungsmassnahmen bei Todesfällen ohne zu diesem Zeitpunkt

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 14/50/08G Vom 10.12.2014 P140743 Ratschlag zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Mehr

Bewertungskonzept für Unterlagen des Betreibungs- und Gemeinde-/Stadtammannamtes

Bewertungskonzept für Unterlagen des Betreibungs- und Gemeinde-/Stadtammannamtes Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Fachbereich Gemeindearchive Pilotprojekt Integrierte Informationsverwaltung Bewertungskonzept für Unterlagen des Betreibungs- und Gemeinde-/Stadtammannamtes

Mehr

Begriffe der Informationsverwaltung

Begriffe der Informationsverwaltung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: 13.12.2012/br Ablageplan Ablieferung Ablieferungsvereinbarung Aktenplan, Ordnungssystem, Übergabe

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Änderung vom 28. April 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1999 1 über die Gebühren im Zivilstandswesen

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE

REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE EINWOHNERGEMEINDE GAMPELEN REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE Reglement für die Gemeindeausgleichskasse der Einwohnergemeinde Gampelen 2 REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE Die Einwohnergemeinde

Mehr

Sandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen

Sandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen Sandra Lauwerijssen-Hofmann Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen CAS Vormundschaftliche Mandate Hochschule Luzern, Diana Wider Bundesamt für Justiz-Themenseite "Revision des Vormundschaftsrechts"

Mehr

Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen

Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen vom 9. Mai 06 (Stand. August 06). Die Regierungen der Kantone Luzern und Obwalden,

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutz als Querschnittsaufgabe kantonaler und kommunaler Behörden

Kindes- und Erwachsenenschutz als Querschnittsaufgabe kantonaler und kommunaler Behörden Fricktal Regio Planungsverband 21. Januar 2015 Kindes- und Erwachsenenschutz als Querschnittsaufgabe kantonaler und kommunaler Behörden Jürg Lienhard, Oberrichter, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz

Mehr

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht St. Josef-Stiftung & insieme Freiamt Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Walter Küng, Fachrichter Pädagogik/Psychologie Bezirksgericht Aarau Inhalt Referat 1.ein paar Begriffe im sms-stil 2.ein

Mehr

Arbeiten mit der eakte im Gerichtsalltag

Arbeiten mit der eakte im Gerichtsalltag Arbeiten mit der eakte im Gerichtsalltag Digitale Transformation bei den Gerichten Basel-Stadt Marc Oser, Präsident Strafgericht Basel-Stadt Optionen für die Zukunft nutzen. «Nutzung eines in die Applikation

Mehr

Gemeindeamt, Aufsicht über die KESB

Gemeindeamt, Aufsicht über die KESB Schwerpunkte des GPK-Jahresprogramms 2014 / 2015 Gemeindeamt, Aufsicht über die KESB Zuständigkeiten und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das am 1.

Mehr

Richtlinien für die Unterstützung von schriftlichen und elektronischen Versänden an die Studierenden der ETH Zürich durch das Rektorat

Richtlinien für die Unterstützung von schriftlichen und elektronischen Versänden an die Studierenden der ETH Zürich durch das Rektorat Inkrafttreten: 1. Januar 2008 Stand: 1. Juli 2011 Auskunft bei: Leiterin Studienadministration RICHTLINIEN Richtlinien für die Unterstützung von schriftlichen und elektronischen Versänden an die Studierenden

Mehr

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erlässt gestützt auf 4 Abs. 7 EG StPO folgende Weisung:

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erlässt gestützt auf 4 Abs. 7 EG StPO folgende Weisung: OBERSTAATSANWALTSCHAFT 1. September 2017 WEISUNG Amtliche Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erlässt gestützt auf 4 Abs. 7 EG StPO folgende Weisung: 1. Zuständigkeiten Die Zuständigkeiten in

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG)

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG) 3. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 6. Dezember 983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG) vom 6. April 987 (Stand. Januar 06) Die Landsgemeinde des Kantons

Mehr

Kreisschreiben EAZW. Nr vom 1. Oktober 2007 (Stand: 1. Januar 2011) Sperrung der Bekanntgabe oder Verwendung von Personenstandsdaten

Kreisschreiben EAZW. Nr vom 1. Oktober 2007 (Stand: 1. Januar 2011) Sperrung der Bekanntgabe oder Verwendung von Personenstandsdaten Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Sperrung der Bekanntgabe

Mehr

L e i t f a d e n. Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Pflegekinderaufsichtspersonen

L e i t f a d e n. Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Pflegekinderaufsichtspersonen L e i t f a d e n Leitfaden zur Abklärung der Eignung von Pflegeeltern und/oder der Passung zwischen Kind und Pflegeeltern im Rahmen eines Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Mehr

Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen)

Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen) toggenburg@kesb.sg.ch www.kesb.sg.ch Bitte prüfen Sie die Errichtung einer

Mehr

Pflegekinder

Pflegekinder 12.2.09. Pflegekinder Rechtsgrundlagen Art. 316 ZGB, Art. 264 ff. ZGB Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977 (Pflegekinderverordnung, PAVO), SR 211.222.338 Verordnung über

Mehr

Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV)

Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV) Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV) 4. RRB vom 0. Dezember 00 (Stand. Juli 004) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 46 des Informations- und Datenschutzgesetzes vom. Februar

Mehr

Jahreserhebung Pflegefamilien 2016

Jahreserhebung Pflegefamilien 2016 Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Jahreserhebung Pflegefamilien 2016 Das Amt für Soziales hat die Aufgabe, die Eignung von Pflegeeltern abzuklären und die Pflegefamilien zu beaufsichtigen.

Mehr

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Organisation und Verfahren im Kanton Basel-Stadt 19.11.2012 Folie 1 Die wichtigsten

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 5.040. Direktionsverordnung über Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS DV) vom 0.0.0 (Stand 0.04.0) Die Finanzdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 8 des Datenschutzgesetzes vom 9. Februar

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit

Zusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit vom 26. Juni 2012 1 Art und Umfang der Zusammenarbeit 1. Vertragsgemeinden 1 Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall führt eine Berufsbeistandschaft im Sinne von Art. 56 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit

Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Stand Ende Februar (ek) Wichtige Vorbemerkungen: Das

Mehr

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere

Mehr

Internationale Adoption durch Dritte*: Verfahren im Kanton Zürich

Internationale Adoption durch Dritte*: Verfahren im Kanton Zürich Internationale Adoption durch Dritte*: Verfahren im Kanton Zürich Kind ist unbekannt und kommt aus einem Staat, in dem das Haager Adoptionsübereinkommen in Kraft ist Die künftigen Adoptiveltern (Ae) möchten

Mehr

Suchthilfe Basel-Stadt «Heute»

Suchthilfe Basel-Stadt «Heute» Kanton Basel-Stadt Suchthilfe Basel-Stadt «Heute» Forum für Suchtfragen Integrierte Versorgung im Suchtbereich Basel, 29. Oktober 2015 Eveline Bohnenblust Leiterin Abteilung Sucht des Bereich Gesundheitsdienste,

Mehr

GeoForum BL Umsetzung Geoinformationsgesetz GeoIG Zwischenstand und Ausblick

GeoForum BL Umsetzung Geoinformationsgesetz GeoIG Zwischenstand und Ausblick GeoForum BL Umsetzung Geoinformationsgesetz GeoIG Zwischenstand und Ausblick Jean-Marc Buttliger Sissach, 24. Mai 2012 1 Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) in Kraft seit 1.7.2008 bezweckt die breite

Mehr

Revidiertes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Revidiertes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Revidiertes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Informationsfluss zwischen den KESB s und Einwohnerkontrollen im Kanton Solothurn Barbara Hamm-Schulte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Solothurn

Mehr

1 Was ist ein Verzeichnis der Informationsbestände?

1 Was ist ein Verzeichnis der Informationsbestände? Übersicht Verzeichnis der I nformationsbestände 1 Was ist ein Verzeichnis der Informationsbestände? Jedes öffentliche Organ führt ein Verzeichnis seiner Informationsbestände ( 14 Abs. 4 des Gesetzes über

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz Reglement über die Ausstellung von Titeln der HES-SO Version vom 1. März 015 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Kindeswohlgefährdung / Kindesschutz

Kindeswohlgefährdung / Kindesschutz Hebammenfortbildung Kindeswohlgefährdung / Kindesschutz Marco Zingaro Zivilrechtlicher Kindesschutz Vormundschaftliche Behörden, AV, SD Vertrauensperson Freiwilliger Kindesschutz Beratungsstellen, Sozialdienste,

Mehr

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons

Mehr

Anleitung zur Erstellung von Übungen Exemplar Teilnehmer

Anleitung zur Erstellung von Übungen Exemplar Teilnehmer FEUERWEHRINSPEKTORAT Weiterbildung Chef Bevölkerungsschutz Gemeinde 16. Mai 2008 Anleitung zur Erstellung von Übungen Exemplar Teilnehmer 1. Pflichtenheft Chef Bevölkerungsschutz Gemäss Artikel 6 Abs 1

Mehr

Nr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Nr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Nr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 6. Dezember 1994* (Stand 1. Juli 2009) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über die direkte

Mehr

Zusammenarbeit von Fürsorgeorganen - RAV - Programmträgerschaft

Zusammenarbeit von Fürsorgeorganen - RAV - Programmträgerschaft Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich Amt für Wirtschaft und Arbeit Zusammenarbeit von Fürsorgeorganen - RAV - Programmträgerschaft _ Grundsätzliches Dieses Papier ist in Kooperation mit der Fürsorgekonferenz

Mehr

Weisungen der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte über die Behandlung ihrer Protokolle und weiterer Unterlagen

Weisungen der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte über die Behandlung ihrer Protokolle und weiterer Unterlagen B u n d e s v e r s a m m l u n g A s s e m b l é e f é d é r a l e A s s e m b l e a f e d e r a l e A s s a m b l e a f e d e r a l a Geschäftsprüfungskommissionen CH-3003 Bern www.parlament.ch Weisungen

Mehr

Feststellung Geburt oder Tod

Feststellung Geburt oder Tod Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Fachprozess EAZW Feststellung der Geburt oder

Mehr

Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen

Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen 1. April 2016 Dokumenteninformationen Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen vom 1.

Mehr

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen vom 16. September 2005 Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

Was dürfen Pflegeeltern und Pflegekinder von der revidierten Pflegekinderverordnung (PAVO) erwarten?

Was dürfen Pflegeeltern und Pflegekinder von der revidierten Pflegekinderverordnung (PAVO) erwarten? Was dürfen Pflegeeltern und Pflegekinder von der revidierten Pflegekinderverordnung (PAVO) erwarten? Mitgliederversammlung Fachstelle Pflegekind Bern vom 27. Mai 2013 Katharina Stephan, Sozialarbeiterin,

Mehr

Gemeinschaftliche Adoption*: Verfahren im Kanton Zürich

Gemeinschaftliche Adoption*: Verfahren im Kanton Zürich Kanton Zürich Bildungsdirektion Amt für Jugend und Berufsberatung, Dörflistrasse 120, 8090 Zürich Telefon 043 259 96 60, zkjh@ajb.zh.ch, www.adoption.zh.ch Version Mai 2017 1/5 Gemeinschaftliche Adoption*:

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht Veranstaltung «Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag» Evangelisches Zentrum Rapperswil 25. April 2016 Dr. Walter Grob Rechtsanwalt und Mediator Präsident Kesb Linth 1. Einführung 2. Arten von Beistandschaften

Mehr

Fürsorgerische Unterbringung und ambulante Nachbetreuung

Fürsorgerische Unterbringung und ambulante Nachbetreuung Fürsorgerische Unterbringung und ambulante Nachbetreuung Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Nebenamtliche Dozentin Hochschule Luzern Soziale Arbeit

Mehr

Register der personenbezogenen Datensammlungen des Kantons Obwalden

Register der personenbezogenen Datensammlungen des Kantons Obwalden der personenbezogenen Datensammlungen des Kantons Obwalden Seite 1 von 24 Alters- und Pflegeheim Erlenhaus ID-: 208 Bezeichnung: Bedarfs- u. Leistungserfassung; BESA Rechtsgrundlagen: KVG Zweck: Erfassung

Mehr

Ordentliches Baubewilligungsverfahren: Baubewilligung

Ordentliches Baubewilligungsverfahren: Baubewilligung Amt für Raumplanung Schema Nr. 1: Ordentliches Baubewilligungsverfahren: Baubewilligung sunterlagen sind korrekt. entspricht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen und kann ohne oder allenfalls mit Bedingungen,

Mehr

über die Gemeindeagenturen der kantonalen AHV- Ausgleichskasse

über die Gemeindeagenturen der kantonalen AHV- Ausgleichskasse 8.. Reglement vom 6. Oktober 00 über die Gemeindeagenturen der kantonalen AHV- Ausgleichskasse Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel des Ausführungsgesetzes vom 9. Februar 99 zum

Mehr

Was brauchen wir noch auf Papier?

Was brauchen wir noch auf Papier? Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Was brauchen wir noch auf Papier? Rechtliche Anforderungen an die Informationsverwaltung Dr. Alexander Locher, RA, Juristischer Sekretär mba

Mehr

Politische Gemeinde Schöfflisdorf. Urnenabstimmung vom 30. November 2014 Aufnahme von Gesprächen über einen Zusammenschluss

Politische Gemeinde Schöfflisdorf. Urnenabstimmung vom 30. November 2014 Aufnahme von Gesprächen über einen Zusammenschluss Politische Gemeinde Schöfflisdorf Urnenabstimmung vom 30. November 2014 Aufnahme von Gesprächen über einen Zusammenschluss Beleuchtender Bericht (Verfasst von den Gemeinderäten Niederweningen, Oberweningen,

Mehr

Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung

Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung Daniel Rosch 22. August 2012 Fachtagung Einführung ins neue Kindes- und Übersicht behördliche Massnahmen Zwei Hauptmassnahmen:

Mehr

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität www.snf.ch Wildhainweg, Postfach, CH-00 Bern Nationaler Forschungsrat Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität vom. Juli 06 Der Nationale Forschungsrat gestützt auf Artikel 9 Buchstabe

Mehr

Bis Vormundschaftsbehörde auf Gemeindeebene Geltendes Recht war aus den Jahren 1907 / Revision, Entscheid des Nationalrates

Bis Vormundschaftsbehörde auf Gemeindeebene Geltendes Recht war aus den Jahren 1907 / Revision, Entscheid des Nationalrates Bis 31.12.2012 Vormundschaftsbehörde auf Gemeindeebene Geltendes Recht war aus den Jahren 1907 / 1912 1993 Revision, Entscheid des Nationalrates Einsetzung einer Expertenkommission Ablauf des Referendums

Mehr

Feuerwehrreglement der Stadt Aarau

Feuerwehrreglement der Stadt Aarau Stadt Aarau 5.- Feuerwehrreglement der Stadt Aarau Vom 9. Juni 009 (Stand 0. November 009) Der Stadtrat, gestützt auf des Feuerwehrgesetzes (FwG) ) vom. März 97, beschliesst:. Rekrutierung und Einteilung

Mehr

Reglement über die Mitarbeiter/innenbeurteilung der Lehrpersonen in Winterthur

Reglement über die Mitarbeiter/innenbeurteilung der Lehrpersonen in Winterthur Reglement über die Mitarbeiter/innenbeurteilung der Lehrpersonen in Winterthur vom 23. Oktober 2005 (Inkl. Änderungen bis 9. Dezember 2014) Zentralschulpflege Reglement über die Mitarbeiter/innenbeurteilung

Mehr

Projekt Konzept frühe Förderung im Kanton Bern

Projekt Konzept frühe Förderung im Kanton Bern Projekt Konzept frühe Förderung im Kanton Bern Multisektorialer Ansatz in der Gesundheitsförderung mit Fokus auf die frühe Förderung, VBGF-Herbsttagung, 18. September 2014, Haus der Kantone Bern Gabriela

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und

Mehr