Preisblatt. der Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH
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- Gundi Buchholz
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1 Preisblatt der Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH I. Netzentgelte Die für die Ein- und Ausspeisepunkte in diesem Preisblatt veröffentlichten Netzentgelte sind Leistungsentgelte und werden in der Einheit /(kwh/h)/a ausgewiesen. Sie beziehen sich auf zwölf aufeinanderfolgende Monate. Zusätzlich zu den Netzentgelten werden Entgelte für Messung und Abrechnung erhoben. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Die Ermittlung von Tagesentgelten erfolgt durch Division des Entgeltes durch die Anzahl der Tage des jeweiligen Jahres. Bei unterjähriger Buchung sind diese mit Multiplikatoren gemäß Punkt I.3. zu versehen. I.1. Netzentgelte für Standardjahreskapazitäten Einspeisepunkt Netzpunkttyp Marktgebiet spezifisches Entgelt NAP=Netzanschlusspunkt NCG Entry NKP=Netzkoppelpunkt Gaspool in /(kwh/h)/a Kirchheilingen NKP GASPOOL 1,9106 Weinstraße NKP GASPOOL 1,9106 Ronneburg NKP GASPOOL 1,9106 Vitzeroda NKP NCG 1,9106 Biogasanlage Grabsleben NAP NCG / GASPOOL - Ausspeisepunkt / -zone Netzpunkttyp Marktgebiet spezifisches Entgelt NAP=Netzanschlusspunkt NCG incl. Wälzung NKP=Netzkoppelpunkt Gaspool Exit AZ=Ausspeisezone in /(kwh/h)/a Eisenacher Landstraße NAP NCG / GASPOOL 9,2740 Großbreitenbach NAP NCG / GASPOOL 9,1722 Kronacher Straße NAP NCG / GASPOOL 8,8362 Kühnhausen NAP NCG / GASPOOL 7,0111 Lützensömmern NAP NCG / GASPOOL 7,0036 Meerane NAP GASPOOL 9,8286 Schwarza NAP NCG / GASPOOL 8,5793 Schleusingen NAP NCG / GASPOOL 9,1715 Stublach NAP NCG / GASPOOL 7,1376 AZ OHG 1 AZ NCG / GASPOOL 7,1722 Brüheim Eisenach West 1 Kindel Wandersleben Seite 1 von 6
2 AZ OHG 2 AZ NCG / GASPOOL 7,2618 Tambach-Schweinshög Tüttleben AZ Gotha AZ NCG / GASPOOL 7,5188 Gotha-Ost Gotha-Seeberg Gotha-Sundhausen AZ EMI AZ NCG / GASPOOL 7,6456 Berka-Fernbreitenbach Berka-Vitzeroda Eisenach-Stedtfeld Zeulenroda NKP NCG / GASPOOL 9,7035 Moderwitz NKP NCG / GASPOOL 9,8216 AZ Saalfeld AZ NCG / GASPOOL 8,7118 Saalfeld B 281 Saalfeld B 85 Unterwellenborn Schönburg NKP NCG / GASPOOL 8,1768 Cospeda NKP GASPOOL 4,9654 Neukirchen NKP NCG / GASPOOL 7,1377 Viernau NKP NCG / GASPOOL 8,1173 AZ TEN 1 AZ NCG / GASPOOL 7,1453 Sulza-Maua Zöllnitz AZ TEN 2 AZ NCG / GASPOOL 7,6869 Eischleben Gräfinau Königsee AZ TEN 3 AZ NCG / GASPOOL 7,4789 Bennungen TEN Holzengel Westgreußen AZ TEN 4 AZ NCG / GASPOOL 7,1969 Dorna Oberndorf Schönhaide Troistedt AZ TEN 5 AZ NCG / GASPOOL 8,9732 Bodelwitz TEN Chursdorf Daßlitz Ernstthal Gillersdorf Hönbach TEN Kamsdorf Könitz Langenwolschendorf Mengersgereuth Mohlsdorf Forst Moßbach Seite 2 von 6
3 Neuhaus Igelshieb Oberhof Gehlberg Peuschen Pöllwitz Ranis Reichmannsdorf Schmiedefeld Schwarzbach Steinach Steinheid Königswalde NKP NCG / GASPOOL 9,7004 Kelbra NKP NCG / GASPOOL 7,7318 Löbichau-Beerwalde NKP NCG / GASPOOL 7,1640 AZ EVI AZ NCG / GASPOOL 7,5802 Friedrichroda Tabarz Waltershausen Grenzadler NKP NCG / GASPOOL 7,9925 Jena-Closewitzer Straße NKP GASPOOL 4,9654 Jena-Jägerberg NKP GASPOOL 4,9654 Jena-Maua NKP NCG / GASPOOL 7,1970 Jena-Süd NKP NCG / GASPOOL 7,1395 AZ Erfurt AZ NCG / GASPOOL 6,9749 Erdbeere Salomonsborn Schwerborn AZ inetz AZ NCG / GASPOOL 9,5247 Leubnitz Pausa Vitzeroda NKP NCG / GASPOOL 6,5148 Gräfinau (SW) NKP NCG / GASPOOL 7,7749 AZ SWSZ AZ NCG / GASPOOL 8,1153 Benshausen I Benshausen II Oberhof SWSZ AZ Sondershausen AZ NCG / GASPOOL 7,4957 Badra Hachelbich AZ Greiz AZ NCG / GASPOOL 9,5532 Gommla Pohlitz Reinsdorf Eisenach-Nord NKP NCG / GASPOOL 7,1713 AZ Likra AZ NCG / GASPOOL 9,9058 Am Isaak Hönbach Likra Naumburg-Weichau NKP NCG / GASPOOL 8,0924 Apolda-Heusdorf NKP GASPOOL 4,7441 Helba NKP NCG / GASPOOL 8,4604 Seite 3 von 6
4 I.2. Kurzstreckenentgelt nach 20 Abs. (1) GasNEV Netzpunkt Netzpunkttyp Marktgebiet spezifisches Entgelt NAP=Netzanschlusspunkt NCG incl. Wälzung Exit Gaspool in /(kwh/h)/a DE URMS00011T DE URMS00012W DE UMRS00011T DE UMRS00012W NAP NAP NCG / GASPOOL 3,4807 NCG / GASPOOL 3,9510 I.3. Netzentgelte für unterjährige Kapazitätsvorhaltezeiträume Gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten ( BEATE ) vom (BK9-14/608) verwendet die Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte Multiplikatoren bei der Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsprodukte (Tages-, Monats- und Quartalsprodukt). Der Multiplikator eines Tagesproduktes beträgt 1,4 (Laufzeit von 1 bis 27 Tage), der Multiplikator eines Monatsproduktes beträgt 1,25 (Laufzeit 28 bis 89 Tage) und der Multiplikator eines Quartalsprodukts beträgt 1,1 (Laufzeit 90 bis 364 Tage). Die Multiplikatoren finden Anwendung für Netzentgelte fester, unterbrechbarer und sonstiger Kapazitätsprodukte an allen Ein- und Ausspeisepunkten. Bei einer vertraglichen Änderung von bereits gebuchten Kapazitäten bleibt der ehemals ermittelte Multiplikator unverändert bestehen, und zwar auch dann, wenn das ursprüngliche Produkt nach der Änderung oder der Entziehung in eine andere Kategorie fallen würde. Es findet keine Nachverrechnung statt; die Anwendung des Multiplikators bestimmt sich danach, welches Produkt bei Vertragsschluss gebucht wurde. Für das Kapazitätsprodukt, das nach der Änderung neu gebucht ( Neuprodukt ) wird, ist demgegenüber ein Multiplikator entsprechend der Laufzeit dieses Neuprodukts anzuwenden. Ausgenommen hiervon ist die interne Bestellung. I.4. Entgelt für unterbrechbare Kapazitäten Entsprechend den Vorgaben aus der BEATE-Festlegung ist das Netzentgelt für unterbrechbare Kapazität punktgenau mit einem Abschlag auf das Netzentgelt zu versehen, das für die Buchung fester Kapazität an dem jeweiligen Netzpunkt zur Anwendung kommen würde. Als Grundlage für die Ermittlung der Abschlagshöhe dienen die tatsächlichen Unterbrechungen in dem Zeitraum der am des Vorjahres endenden drei Jahre. Konkret werden gemäß der BEATE-Festlegung Begründung VII Ziffer 5 die maximal unterbrochenen unterbrechbaren Kapazitäten ins Verhältnis der vermarkteten unterbrechbaren Kapazitäten des o.g. Betrachtungszeitraums gesetzt. Der mit diesem Quotienten ermittelte Abschlag wird jeweils auf den vollen Prozentwert aufgerundet und mit einem Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 Prozentpunkten versehen. Diese Auswertung wird bei Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH jährlich im Rahmen der Entgeltermittlung neu erfolgen. Für das Jahr 2016 werden grundsätzlich alle Einund Ausspeisepunkte mit 10 %-Abschlag auf das Netzentgelt versehen, was damit einem Entgelt für unterbrechbare Kapazität von 90% des Netzentgeltes entspricht, das für die Buchung fester Kapazität an dem jeweiligen Netzpunkt zur Anwendung kommen würde. Hinsichtlich der sonstigen Entgelte für Messung und Abrechnung findet keine Reduzierung statt. Seite 4 von 6
5 I.5. Entgelt für Kapazitätsüberschreitungen gem. 18 Ziff. 6 KoV VIII und Vertragsstrafen gem. 18 Ziff. 7 KoV VIII zur internen Bestellung für nachgelagerte Netzbetreiber Bei Überschreitung der internen Bestellung gem. 18 Ziff. 6 KoV VIII erfolgt eine Abrechnung der Überschreitung der Bestellkapazität für den jeweiligen Monat der Überschreitung, einschließlich der Entgelte für Messung und Abrechnung. Bei Überschreitung der internen Bestellung gem. 18 Ziff. 7 Satz 1 KoV VIII zur internen Bestellung für nachgelagerte Netzbetreiber erfolgt zusätzlich die Abrechnung einer Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Wertes des für den jeweiligen Punkt am jeweiligen Gastag zur Anwendung kommenden Netzentgelts für feste Kapazitäten, multipliziert mit dem höchsten Stundenwert der Überschreitung des betreffenden Gastages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, der Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH durch die Kapazitätsüberschreitung entsteht, bleibt davon unberührt. I.6. Entgelt für Kapazitätsüberschreitungen gem. 24, Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit-system und Transportkunden Das Netzentgelt für eine Kapazitätsüberschreitung entspricht dem vierfachen Wert des für den jeweiligen Punkt zur Anwendung kommenden Netzentgelts für feste Kapazitäten, multipliziert mit dem höchsten Stundenwert der Überschreitung des betreffenden Gastages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, der Ferngas Thüringen-Sachsen GmbH durch die Kapazitätsüberschreitung entsteht, bleibt davon unberührt. Seite 5 von 6
6 II. Entgelte für Abrechnung und Messung Die für die Ein- und Ausspeisepunkte in diesem Preisblatt veröffentlichten Entgeltkomponenten für Messung und Abrechnung sind Leistungsentgelte und werden in der Einheit /(kwh/h)/a ausgewiesen. Sie beziehen sich auf zwölf aufeinanderfolgende Monate. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Die Ermittlung von Tagesentgelten erfolgt durch Division des Entgeltes durch die Anzahl der Tage des jeweiligen Jahres. II.1. Entgelt für Messung Das spezifische Entgelt für die Messung beträgt für jeden Ausspeisepunkt (Exit) 0,0516 /(kwh/h)/a. II.2. Entgelt für Abrechnung Das spezifische Entgelt für die Abrechnung beträgt für jeden Ausspeisepunkt (Exit) 0,0061 /(kwh/h)/a. III. Steuer Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Zuzüglich zu den Nettoentgelten wird jeweils die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe sowie andere Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch oder auf Grund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte oder anderer Anordnungen von Behörden erhoben werden, berechnet. Seite 6 von 6
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