13. Kinder- und Jugendbericht
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- Anna Esser
- vor 6 Jahren
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1 Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe Gisela Dittrich
2 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einzubeziehen Im Sinne des SGB IX wie Im Sinn der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung musste für den Bericht eine konsequente inklusive Perspektive entwickelt werden. Die Kommission entschied sich dafür, die Lebenslage und die Gefährdungen in diesen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung als ein Querschnittsthema zu behandeln, um so im Vergleich zu Kindern ohne Behinderung auf Behinderungen im sozialen Leben aufmerksam zu machen. Ungeteilte Teilhabe und das Recht auf Bildung, freier Zugang zu allen Hilfen und kultureller Teilhabe stellte die Herausforderung dar, unter der die Lebenslage der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung dargestellt werden sollte.
3 Bezugspunkt: UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.Dez Ratifikation Deutschlands des Übereinkommens am Die UN-Konvention fordert von den unterzeichnenden Staaten u.a.: die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe, die Sicherung der individuellen Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. das Wohl des Kindes soll vorrangig berücksichtigt werden und nicht hinter Institutioneninteressen zurücktreten müssen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf dem Hintergrund der Feststellung einer Mehrfachdiskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben, die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderung und deren Rechte.
4 Probleme, die in der Darstellung der Lebenslagen deutlich wurden Darstellungen und Untersuchungen zur Lebenslage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind rar. Berichte und Untersuchungen beziehen sich vor allem auf medizinische, therapeutische Aspekte. Die synonyme Darstellung von Krankheit und Behinderung erschwert es, über Wohlbefinden und Kohärenzsinn bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung nachzudenken. Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung beklagen das Fehlen von inklusiven Angeboten für alle Altergruppen. Die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Jugendhilfe für die Psychischen Behinderungen und die Sozialhilfe (SGB IX) für Körperliche und geistige Behinderungen entspricht in vielen Fällen nicht der Realität und dem individuellen Hilfebedarf von Kinder und Jugendlichen mit Behinderung. Eltern müssen in den meisten Fällen Hilfen, die sie für ihre Kinder beanspruchen, erst mühsam erkämpfen oder einklagen.
5 Ein Perspektivenwechsel ist gefordert Gefordert ist ein Perspektivwechsel in den sozialen Systemen und der individuellen Haltung derer die in ihnen arbeiten: Weg von der Sicht auf den Menschen mit Behinderung, der als behandlungs- und fürsorgebedürftig betrachtet wird, hin zu einer Haltung, die den Menschen mit Behinderung als Person mit eigenen Rechten wahrnimmt. Menschen mit Behinderung machen darauf aufmerksam, dass die Behinderung einen Teil ihrer individuellen Persönlichkeit darstellt. Sie fordern ein Leben unter größtmöglicher Entfaltung individueller Fähigkeiten und der Wahl eines eigenen Lebensstils. Sie lehnen den Zwang ab, sich an Normvorstellungen orientieren zu müssen und überwiegend über medizinisch- therapeutische Interventionen definiert zu werden.
6 Gefordert ist eine Veränderung der Hilfesysteme: Ein konsequenter Blick auf die individuelle Person mit Behinderung und auf ihre Lebenslage erfordert überwiegend zugehende und ambulante Hilfen und Angebote die auf die Teilhabechancen ausgerichtet sind. Die bestehenden Angebote und Hilfen sind geprägt von sich gegenseitig abgrenzenden Zuständigkeiten, die den Blick auf das Kind und den Jugendlichen mit Behinderung und seinen Bedürfnissen verstellen.
7 SGB Behinderten Hilfe Jugendhilfe Sozialhilfe Angebote für Kind Familie Jugendlicher Angebote für Kind Familie Jugendlicher Angebote für Kind Familie Jugendlicher
8 Notwendig sind Kooperationen und Vernetzungen der Hilfesysteme Mit dem SGB IX besteht ein Finanzierungssystem für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, dass die Teilhabe zum Ziel aller Angebote macht. Derzeitige Angebote sind überwiegend aus dem Fürsorgegedanken heraus konzipiert. Ihnen fehlen vor allem bei stationären oder teilstationären Angeboten eine Ausrichtung auf inklusive Strukturen. Hilfesysteme wie die Jugendhilfe fühlen sich für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung nicht zuständig.
9 Damit haben diese Kinder und Jugendliche und ihre Eltern keinen Zugang zu den ihnen altersmäßig zustehenden inklusiven Angeboten wie z.b.: - Familienberatung, Erziehungsberatung - Freizeitaktivitäten - Regelkrippe - Regelhort - Maßnahmen der Ausbildung und Arbeitsbeschaffung Es gibt vor allem für die Altersgruppen der Heranwachsenden und jungen Erwachsenen außer den stationären Hilfen (wohnen) und teilstationären Hilfen (arbeiten) zu wenig Angebote, die für die jungen Heranwachsenden die Option einer Wahl oder die Einlösung eines eigenen Lebensstils zulassen.
10 Was können die ersten Schritte hin zu einem inklusiongeleiteten Angebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung durch die drei Systeme JH, BH, SH sein? Sozialhilfe Jugendhilfe Behindertenhilfe Umwandlung stationärer Heime zu Gunsten ambulanter Angebote Lebenslage Kinder Eltern Jugendliche, Selbsthilfe Überprüfung aller Regelangebote im Sinne eines Disability Mainstreaming Umwandlung Behindertenspezifischer Einrichtungen zu inklusiven Orten. Fachwissen wird in die Regeleinrichtungen integriert Kooperationen Im Sinne der Belange des Kindes Aufbau einer Unabhängigen Beratung zur selbständigen Lebensführung Kooperationen Im Sinne der Belange des Kindes
11 Leitlinie 7 des 13. Kinder- und Jugendberichts: Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ( 24) haben alle Kinder, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Insofern sind alle Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive auszurichten, die keine Aussonderung akzeptiert. Inklusionsnotwendigkeiten bestehen vor allem für Kinder, die in Armut aufwachsen, für Heranwachsende mit Migrationshintergrund und für Mädchen und Jungen mit behinderungsbedingten Handlungseinschränkungen. Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren sind abzubauen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen (disability mainstreaming).
12 Stellungnahme der Bundesregierung auf den Bericht In ihr wird angeregt, eine Hereinnahme der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung in das SGB VIII zu prüfen und es wird sich dabei auf den Bericht selbst wie auf die 2009 von Deutschland ratifizierte Behindertenrechtskonvention bezogen.
13 Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) richtet 2007 eine Arbeitgruppe Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung ein, die 2009 und 2011einen Zwischenbericht vorlegte In beiden wird ebenfalls eine Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen ins SGB VIII gefordert, indem sich auf die UN-Behindertenrechtkonvention berufen wird, um: Die Schnittstellen zwischen Jugend- und Sozialhilfeleistungen konsequent zu beseitigen Eine Hilfe aus einer Hand für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen Zuständigkeitsstreitigkeiten verlässlich auszuschließen Die Jugendämter sollen als Spezialisten für das Kinder- und Jugendalter umfassende Hilfekompetenzen erhalten.
14 Um sicher stellen zu können, dass Teilhaberechte und auf kommunaler Ebene angesiedelte inklusive Strukturen geschaffen werden, ist ein Paradigmenwechsel in der Entwicklung von Angeboten notwendig: Weg von der Fürsorge für Behinderte, hin zur Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Jugendhilfe ist gefordert, sich für alle Kinder und Jugendliche zuständig zu fühlen und zu einer engeren Kooperation von Gesundheits- und Behindertenhilfe zu kommen.
15 Reaktionen der Verbände auf die Forderung nach einer großen Lösung AFET, IGFH, Verbände der freien Wohlfahrtspflege Behindertenverbände Es werden die politischen Bemühungen zur Aufhebung der vielfältigen Probleme begrüßt, allerdings eine Reihe Bedingungen genannt, die eine Große Lösung erst einlösbar erscheinen lässt.
16 Forderungen an eine Umgestaltung der Hilfen Die Jugendhilfe muss in den Dialog mit Kinder und Jugendliche und deren Familien treten, sie als die Experten/innen ihrer Lebenslage anerkennen. Die Hilfen sollen kleinräumig, vor Ort gestaltet werden Der Inklusionsgedanke soll in allen Angeboten der Jugendhilfe greifen, bezogen auf Erziehung, Bildung, Freizeit, Wohnen und Arbeit Aus- und Fortbildungsstätten sollen in die Umgestaltung einbezogen werden, ebenso die Ämter der Leistungserbringer Begonnen werden muss mit einer inklusiven Jugendhilfeplanung, die : Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen wie das Persönliche Budgets berücksichtigt und einbezieht, dass Überforderungen vermieden und Hilfen auf die persönliche Situation abgestimmt werden. Vorbehalte von Eltern mit Kindern mit Behinderung müssen abgebaut werden gegenüber einem Jugendamt, zuständig für Problemfamilien, Bestehende Standards in den Hilfen dürfen keinen Abbau erfahren Die AFET schlägt vor Ombudsstellen für die Belange von Kindern und Jugendlichen, wie deren Eltern zu schaffen.
17 Ich Danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. und möchte zu einem Austausch und reger Diskussion auffordern. Gisela Dittrich
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