13. Kinder- und Jugendbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "13. Kinder- und Jugendbericht"

Transkript

1 Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe Gisela Dittrich

2 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einzubeziehen Im Sinne des SGB IX wie Im Sinn der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung musste für den Bericht eine konsequente inklusive Perspektive entwickelt werden. Die Kommission entschied sich dafür, die Lebenslage und die Gefährdungen in diesen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung als ein Querschnittsthema zu behandeln, um so im Vergleich zu Kindern ohne Behinderung auf Behinderungen im sozialen Leben aufmerksam zu machen. Ungeteilte Teilhabe und das Recht auf Bildung, freier Zugang zu allen Hilfen und kultureller Teilhabe stellte die Herausforderung dar, unter der die Lebenslage der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung dargestellt werden sollte.

3 Bezugspunkt: UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.Dez Ratifikation Deutschlands des Übereinkommens am Die UN-Konvention fordert von den unterzeichnenden Staaten u.a.: die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe, die Sicherung der individuellen Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. das Wohl des Kindes soll vorrangig berücksichtigt werden und nicht hinter Institutioneninteressen zurücktreten müssen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf dem Hintergrund der Feststellung einer Mehrfachdiskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben, die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderung und deren Rechte.

4 Probleme, die in der Darstellung der Lebenslagen deutlich wurden Darstellungen und Untersuchungen zur Lebenslage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind rar. Berichte und Untersuchungen beziehen sich vor allem auf medizinische, therapeutische Aspekte. Die synonyme Darstellung von Krankheit und Behinderung erschwert es, über Wohlbefinden und Kohärenzsinn bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung nachzudenken. Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung beklagen das Fehlen von inklusiven Angeboten für alle Altergruppen. Die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Jugendhilfe für die Psychischen Behinderungen und die Sozialhilfe (SGB IX) für Körperliche und geistige Behinderungen entspricht in vielen Fällen nicht der Realität und dem individuellen Hilfebedarf von Kinder und Jugendlichen mit Behinderung. Eltern müssen in den meisten Fällen Hilfen, die sie für ihre Kinder beanspruchen, erst mühsam erkämpfen oder einklagen.

5 Ein Perspektivenwechsel ist gefordert Gefordert ist ein Perspektivwechsel in den sozialen Systemen und der individuellen Haltung derer die in ihnen arbeiten: Weg von der Sicht auf den Menschen mit Behinderung, der als behandlungs- und fürsorgebedürftig betrachtet wird, hin zu einer Haltung, die den Menschen mit Behinderung als Person mit eigenen Rechten wahrnimmt. Menschen mit Behinderung machen darauf aufmerksam, dass die Behinderung einen Teil ihrer individuellen Persönlichkeit darstellt. Sie fordern ein Leben unter größtmöglicher Entfaltung individueller Fähigkeiten und der Wahl eines eigenen Lebensstils. Sie lehnen den Zwang ab, sich an Normvorstellungen orientieren zu müssen und überwiegend über medizinisch- therapeutische Interventionen definiert zu werden.

6 Gefordert ist eine Veränderung der Hilfesysteme: Ein konsequenter Blick auf die individuelle Person mit Behinderung und auf ihre Lebenslage erfordert überwiegend zugehende und ambulante Hilfen und Angebote die auf die Teilhabechancen ausgerichtet sind. Die bestehenden Angebote und Hilfen sind geprägt von sich gegenseitig abgrenzenden Zuständigkeiten, die den Blick auf das Kind und den Jugendlichen mit Behinderung und seinen Bedürfnissen verstellen.

7 SGB Behinderten Hilfe Jugendhilfe Sozialhilfe Angebote für Kind Familie Jugendlicher Angebote für Kind Familie Jugendlicher Angebote für Kind Familie Jugendlicher

8 Notwendig sind Kooperationen und Vernetzungen der Hilfesysteme Mit dem SGB IX besteht ein Finanzierungssystem für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, dass die Teilhabe zum Ziel aller Angebote macht. Derzeitige Angebote sind überwiegend aus dem Fürsorgegedanken heraus konzipiert. Ihnen fehlen vor allem bei stationären oder teilstationären Angeboten eine Ausrichtung auf inklusive Strukturen. Hilfesysteme wie die Jugendhilfe fühlen sich für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung nicht zuständig.

9 Damit haben diese Kinder und Jugendliche und ihre Eltern keinen Zugang zu den ihnen altersmäßig zustehenden inklusiven Angeboten wie z.b.: - Familienberatung, Erziehungsberatung - Freizeitaktivitäten - Regelkrippe - Regelhort - Maßnahmen der Ausbildung und Arbeitsbeschaffung Es gibt vor allem für die Altersgruppen der Heranwachsenden und jungen Erwachsenen außer den stationären Hilfen (wohnen) und teilstationären Hilfen (arbeiten) zu wenig Angebote, die für die jungen Heranwachsenden die Option einer Wahl oder die Einlösung eines eigenen Lebensstils zulassen.

10 Was können die ersten Schritte hin zu einem inklusiongeleiteten Angebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung durch die drei Systeme JH, BH, SH sein? Sozialhilfe Jugendhilfe Behindertenhilfe Umwandlung stationärer Heime zu Gunsten ambulanter Angebote Lebenslage Kinder Eltern Jugendliche, Selbsthilfe Überprüfung aller Regelangebote im Sinne eines Disability Mainstreaming Umwandlung Behindertenspezifischer Einrichtungen zu inklusiven Orten. Fachwissen wird in die Regeleinrichtungen integriert Kooperationen Im Sinne der Belange des Kindes Aufbau einer Unabhängigen Beratung zur selbständigen Lebensführung Kooperationen Im Sinne der Belange des Kindes

11 Leitlinie 7 des 13. Kinder- und Jugendberichts: Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ( 24) haben alle Kinder, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Insofern sind alle Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive auszurichten, die keine Aussonderung akzeptiert. Inklusionsnotwendigkeiten bestehen vor allem für Kinder, die in Armut aufwachsen, für Heranwachsende mit Migrationshintergrund und für Mädchen und Jungen mit behinderungsbedingten Handlungseinschränkungen. Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren sind abzubauen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen (disability mainstreaming).

12 Stellungnahme der Bundesregierung auf den Bericht In ihr wird angeregt, eine Hereinnahme der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung in das SGB VIII zu prüfen und es wird sich dabei auf den Bericht selbst wie auf die 2009 von Deutschland ratifizierte Behindertenrechtskonvention bezogen.

13 Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) richtet 2007 eine Arbeitgruppe Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung ein, die 2009 und 2011einen Zwischenbericht vorlegte In beiden wird ebenfalls eine Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen ins SGB VIII gefordert, indem sich auf die UN-Behindertenrechtkonvention berufen wird, um: Die Schnittstellen zwischen Jugend- und Sozialhilfeleistungen konsequent zu beseitigen Eine Hilfe aus einer Hand für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen Zuständigkeitsstreitigkeiten verlässlich auszuschließen Die Jugendämter sollen als Spezialisten für das Kinder- und Jugendalter umfassende Hilfekompetenzen erhalten.

14 Um sicher stellen zu können, dass Teilhaberechte und auf kommunaler Ebene angesiedelte inklusive Strukturen geschaffen werden, ist ein Paradigmenwechsel in der Entwicklung von Angeboten notwendig: Weg von der Fürsorge für Behinderte, hin zur Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Jugendhilfe ist gefordert, sich für alle Kinder und Jugendliche zuständig zu fühlen und zu einer engeren Kooperation von Gesundheits- und Behindertenhilfe zu kommen.

15 Reaktionen der Verbände auf die Forderung nach einer großen Lösung AFET, IGFH, Verbände der freien Wohlfahrtspflege Behindertenverbände Es werden die politischen Bemühungen zur Aufhebung der vielfältigen Probleme begrüßt, allerdings eine Reihe Bedingungen genannt, die eine Große Lösung erst einlösbar erscheinen lässt.

16 Forderungen an eine Umgestaltung der Hilfen Die Jugendhilfe muss in den Dialog mit Kinder und Jugendliche und deren Familien treten, sie als die Experten/innen ihrer Lebenslage anerkennen. Die Hilfen sollen kleinräumig, vor Ort gestaltet werden Der Inklusionsgedanke soll in allen Angeboten der Jugendhilfe greifen, bezogen auf Erziehung, Bildung, Freizeit, Wohnen und Arbeit Aus- und Fortbildungsstätten sollen in die Umgestaltung einbezogen werden, ebenso die Ämter der Leistungserbringer Begonnen werden muss mit einer inklusiven Jugendhilfeplanung, die : Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen wie das Persönliche Budgets berücksichtigt und einbezieht, dass Überforderungen vermieden und Hilfen auf die persönliche Situation abgestimmt werden. Vorbehalte von Eltern mit Kindern mit Behinderung müssen abgebaut werden gegenüber einem Jugendamt, zuständig für Problemfamilien, Bestehende Standards in den Hilfen dürfen keinen Abbau erfahren Die AFET schlägt vor Ombudsstellen für die Belange von Kindern und Jugendlichen, wie deren Eltern zu schaffen.

17 Ich Danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. und möchte zu einem Austausch und reger Diskussion auffordern. Gisela Dittrich

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX

Mehr

Inklusion auf kommunaler Ebene: Wie kann Inklusion geplant werden? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion auf kommunaler Ebene: Wie kann Inklusion geplant werden? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion auf kommunaler Ebene: Wie kann Inklusion geplant werden? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zum Begriff der Inklusion 2. Herausforderung für die kommunale Planung 3. Ansatzpunkte für die

Mehr

Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN

Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN Prolog Nichts ist so gerecht verteilt wie die Zeit. Jede/r hat 24 Stunden am Tag. Wir nehmen uns Zeit,

Mehr

Integration und Inklusion behinderter (Klein-)Kinder und ihrer Familien ein neues Thema für die Kinder- und Jugendhilfe?

Integration und Inklusion behinderter (Klein-)Kinder und ihrer Familien ein neues Thema für die Kinder- und Jugendhilfe? Integration und Inklusion behinderter (Klein-)Kinder und ihrer Familien ein neues Thema für die Kinder- und Jugendhilfe? Perspektiven des 13. Kinder- und Jugendberichts Fachtagung Interdisziplinäre Frühförderung

Mehr

Inklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012

Inklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012 Inklusion Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen für Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe-Schule 31. Januar 2012 Behindertenrechtskonvention Paradigmenwechsel oder verwirrung? Disability Mainstreaming

Mehr

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung

Mehr

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention

Mehr

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien

Mehr

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung 2. Die Behindertenrechtskonvention

Mehr

Mehr Chancen für gesundes

Mehr Chancen für gesundes Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen Bietet der 13. Kinder und Jugendbericht neue Orientierung Statement aus Sicht der Praxis: Gesundes Aufwachsen in Niedersachsen möglich machen Anmerkungen der Lebenshilfe

Mehr

Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung

Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung !"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit

Mehr

Landesbericht zum 13. Kinder- und Jugendbericht

Landesbericht zum 13. Kinder- und Jugendbericht zum 13. Kinder- und Jugendbericht Mehr Chancen für f r Gesundes Aufwachsen Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe TMSFG, Referat 31 13. Kinder- und Jugendbericht

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Die UN-Behindertenrechtskonvention Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Motto Nichts über uns ohne uns Wir sind nicht behindert, wir werden behindert 1 Historische Rahmenbedingungen Satt und Sauber Paradigma

Mehr

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik:

Mehr

Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven

Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Inklusion Eine kommunale Herausforderung und Chance Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung

Mehr

Inklusion und Kindertagesstätten

Inklusion und Kindertagesstätten Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die

Mehr

Große Lösung = Beste Lösung!? für eine inklusive Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Große Lösung = Beste Lösung!? für eine inklusive Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Große Lösung = Beste Lösung!? für eine inklusive Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW Freitag, 4. März 2016 1 Die alte Frage neu gestellt: Wohin

Mehr

v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Bethel.regional 10 years ago

v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Bethel.regional 10 years ago v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel 10 years ago Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Geschäftsführung, Stiftung Bethel 13.10.2011 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Geschäftsführung,

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Fachliche Dimension: Ohne Partizipation keine Identifizierung

Mehr

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Inklusion bedeutet Vielfalt!

Inklusion bedeutet Vielfalt! Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung

Mehr

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation 476/6/2013 Düsseldorfer Erklärung verabschiedet! Die Beauftragten des Bundes und der Länder fordern Kurswechsel in der Behindertenpolitik Der Landesbehindertenbeauftragte

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis

UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis Handlungsbedarf im Bereich Rehabilitation aus Sicht von betroffenen Menschen BAR Trägerübergreifendes Seminar für Fachkräfte in der Rehabilitation

Mehr

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,

Mehr

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem: Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:! Unterstützung trotz sozialrechtlicher Barrieren Rechtsanwältin Julia Kraft! Fachtagung Migration und Behinderung: Zugangsbarrieren erkennen -

Mehr

Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg

Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in

Mehr

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin

Mehr

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform

Mehr

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.v. Leitbild

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.v. Leitbild Leitbild Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Entwurf zur Diskussion in den Gremien und Mitgliedsorganisationen der Lebenshilfe Thüringen Der vorliegende Entwurf eines Leitbildes für die

Mehr

Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner. Gemeinsame Verantwortung für alle Kinder. Große Lösung- kleine Lösungen

Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner. Gemeinsame Verantwortung für alle Kinder. Große Lösung- kleine Lösungen Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Gemeinsame Verantwortung für alle Kinder Große Lösung- kleine Lösungen Gemeinsame Jahrestagung der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner Und der Sozialplanerinnen

Mehr

Thomas Rauschenbach Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung zentrale Aspekte des 14. Kinder- und Jugendberichts

Thomas Rauschenbach Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung zentrale Aspekte des 14. Kinder- und Jugendberichts Thomas Rauschenbach Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung zentrale Aspekte des 14. Kinder- und Jugendberichts Wohin entwickeln sich die Hilfen zur Erziehung? Gemeinsame Fachveranstaltung AFET,

Mehr

DJR-Konferenz

DJR-Konferenz DJR-Konferenz 19.09.2013 1. Von der Integration zur Inklusion Salamanca Erklärung Integration Inklusion 2. UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Zweck der UN-Konvention Ratifizierung

Mehr

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim - 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Zwang in der stationären Behindertenhilfe

Zwang in der stationären Behindertenhilfe Zwang in der stationären Behindertenhilfe im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention Eckhard Rohrmann Institut für Erziehungswissenschaft Philipps-Universität Marburg Berlin, 19. Mai 2017 3a BSHG von

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Thema: Neue Anforderungen an die Struktur gemeindepsychiatrischer Angebote aufgrund der neuen Sozialgesetzgebung (BTHG) - Handlungserfordernisse der nächsten Jahre -

Mehr

Kinder Prof. Dr. und Heiner Jugendliche Keupp mit Behinderung: Inklusion durch Große Lösung?

Kinder Prof. Dr. und Heiner Jugendliche Keupp mit Behinderung: Inklusion durch Große Lösung? Kinder Prof. Dr. und Heiner Jugendliche Keupp mit Behinderung: Inklusion durch Große Lösung? Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Herausforderungen und Chancen bei einer Alleinzuständigkeit der Kinder-

Mehr

Der Weg zum. Inklusionsplan. der StädteRegion Aachen. Günter Schabram LVR-Tagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland

Der Weg zum. Inklusionsplan. der StädteRegion Aachen. Günter Schabram LVR-Tagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland Der Weg zum Inklusionsplan der StädteRegion Aachen Günter Schabram LVR-Tagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland 05.09.2013 1 Günter Schabram Dezernent für Soziales und Integration StädteRegion

Mehr

1. Zielsetzung und Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften. 78 SGB VIII formuliert die Zielsetzung für Arbeitsgemeinschaften:

1. Zielsetzung und Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften. 78 SGB VIII formuliert die Zielsetzung für Arbeitsgemeinschaften: 1 von 5 Grundsatzpapier Arbeitsgemeinschaften nach 78 SGB VIII sowie Darstellung weiterer übergreifend arbeitender Arbeitskreise, Steuerungsgruppen etc. gem. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.8.2016

Mehr

Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe: Technische Umsetzung oder Programm

Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe: Technische Umsetzung oder Programm Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe: Technische Umsetzung oder Programm 3. Kinder- und Jugendhilfetag in der Region Hildesheim Inklusive Jugendhilfe: Was kommt auf uns zu? Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut

Mehr

Dezernat 0 Verwaltungsführung

Dezernat 0 Verwaltungsführung Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. (vgl. UN Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache) Möglicher Ablauf

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung. gefördert vom

Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung. gefördert vom Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung gefördert vom Die Kinder- und Jugendhilfe > stellt die Mädchen und Jungen als Akteure ihrer je eigenen Bildungsprozesse ins Zentrum. > setzt in hohem Maße

Mehr

Ministerium für Soziales und Gesundheit

Ministerium für Soziales und Gesundheit Ministerium für Soziales und Gesundheit Die Bedeutung des Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX aus Sicht des Landes Martina Krüger Referentin für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ministerium

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

Stand: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Stand: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe Stand: 27.11.2016 Inklusive Kinder- und Jugendhilfe Das Leitbild: Soziale Inklusion Inklusion ist die Abkehr von einem Denken, das Menschen kategorisiert und Abweichung von der Normalität als Defizit betrachtet.

Mehr

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.

Mehr

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Definition Geschichte Was ist eine inklusive Schule? Inklusive Schule in Berlin Inklusion = gesamtgesellschaftliche

Mehr

Elternberatung von mehrsprachigen Kindern und Kindern mit Behinderung

Elternberatung von mehrsprachigen Kindern und Kindern mit Behinderung 09.11.2016 Inkrafttreten der UN Behindertenrechtskonvention. Deutschland ratifizierte sie im Jahr 2009 und verpflichtete sich damit. Die Regierung sollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.

Mehr

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet

Mehr

Zur Inklusion von Kindern und Jugendlichendie Herausforderungen für die Kinderund Jugendhilfe

Zur Inklusion von Kindern und Jugendlichendie Herausforderungen für die Kinderund Jugendhilfe Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zur Inklusion von Kindern und Jugendlichendie Herausforderungen für die Kinderund Jugendhilfe Fachtagung Inklusion Schabernack 5.März 2014 Übersicht 1. Die Diskussion um

Mehr

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing

Mehr

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven. Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven. Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln Schutzbereich: Selbstbestimmt Leben Einbeziehung in die Gemeinschaft

Mehr

Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme

Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme Die Grundlagen des Schul- und Sozialrechts Hessisches Schulgesetz Zwei Säulen der Unterstützung Schule Schulgesetz/Verordnungen Hessisches Schulgesetz: Sozialhilfeträger

Mehr

Vision Inklusion. Der Landschaftsverband Rheinland. auf dem Weg. Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes. für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK

Vision Inklusion. Der Landschaftsverband Rheinland. auf dem Weg. Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes. für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK Vision Inklusion Der Landschaftsverband Rheinland auf dem Weg Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK in kommunaler Trägerschaft, Köln-Deutz, 29.02.2012 Bernd

Mehr

Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012

Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012 Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012 - Guy Walther - Jugend- und Sozialamt Frankfurt Bertolt Brecht Ja, mach nur einen Plan sei nur ein großes Licht!

Mehr

Input für den Aktionstag des Aktionsbündnisses Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien am 29. August 2014 in Bremen

Input für den Aktionstag des Aktionsbündnisses Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien am 29. August 2014 in Bremen Input für den Aktionstag des Aktionsbündnisses Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien am 29. August 2014 in Bremen Dr. Thomas Meysen, Fachliche Leitung, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Mehr

Ich bin gebeten worden, zwei Themen aufzugreifen:

Ich bin gebeten worden, zwei Themen aufzugreifen: Vortrag von Herrn Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, vor der Lebenshilfe Bad Tölz am 28. September 2009 Meine sehr verehrten Damen

Mehr

Inhalt. - Impressum. - Wer wir sind - Wie wir arbeiten. - Was wir wollen. - Inklusion. - Solidarität. - Adressen, Spendenkonto

Inhalt. - Impressum. - Wer wir sind - Wie wir arbeiten. - Was wir wollen. - Inklusion. - Solidarität. - Adressen, Spendenkonto Leitbild 2010 Inhalt - Impressum - Wer wir sind - Wie wir arbeiten - Was wir wollen - Inklusion - Solidarität - Adressen, Spendenkonto 2 4 6 8 10 12 Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Ortsvereinigung

Mehr

Behinderung neu denken!

Behinderung neu denken! Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.

Mehr

Die UN- Behindertenrechtskonvention

Die UN- Behindertenrechtskonvention Die UN- Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung Freiheit von Diskriminierung Gleichberechtigte Teilhabe Behindertenbeirat im Landkreis Gifhorn e.v. 03.06.2010 1 Behindertenrechtskonvention (BRK) BRK

Mehr

Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger

Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger . Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger 17. Fachtagung GBM/POB&A Anwendertreffen 24. bis 26.04.2013 in München Marga Tobolar-Karg Inhalt 1. Allgemeine Informationen

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

LVR-Dezernat Soziales und Integration. Inklusion und Sozialraum. als Herausforderung für. die kommunale Familie

LVR-Dezernat Soziales und Integration. Inklusion und Sozialraum. als Herausforderung für. die kommunale Familie Inklusion und Sozialraum als Herausforderung für die kommunale Familie UN-Behindertenrechtskonvention: Sonder- oder Menschenrechte? 1948: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit 2006: (Assistierte) Autonomie,

Mehr

Jugendhilfe und Inklusion - wie verändert Inklusion die Struktur der Jugendhilfe und was muss sich verändern, dass Inklusion überhaupt möglich ist?

Jugendhilfe und Inklusion - wie verändert Inklusion die Struktur der Jugendhilfe und was muss sich verändern, dass Inklusion überhaupt möglich ist? Jugendhilfe und Inklusion - wie verändert Inklusion die Struktur der Jugendhilfe und was muss sich verändern, dass Inklusion überhaupt möglich ist? Jugendhilfefachtagung Landkreis Hildesheim 24. April

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz. Nichts über uns ohne uns!!

Das Bundesteilhabegesetz. Nichts über uns ohne uns!! Das Bundesteilhabegesetz Nichts über uns ohne uns!! Vortrag beim Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.v. am 14.10.2014 Manuela Krosta Was plant die Regierung, was wollen wir? Was steht im Koalitionsvertrag?

Mehr

Leitbild. des Deutschen Kinderschutzbundes

Leitbild. des Deutschen Kinderschutzbundes Leitbild des Deutschen Kinderschutzbundes Wichtig für Sie, wichtig für uns! Unser Leitbild ist die verbindliche Grundlage für die tägliche Kinderschutzarbeit. Es formuliert, wofür der Deutsche Kinderschutzbund

Mehr

Fachtag Inklusion Vorschulbereich

Fachtag Inklusion Vorschulbereich Fachtag Inklusion Vorschulbereich Überblickbli Ausgangsituation Auftrag Inklusion Bewertung der IST- Situation/Handlungsbedarf 10 Arbeitshypothesen Forderungen/Strategisches Vorgehen Diskussion Ausgangssituation

Mehr

Leitbild Inklusion. Leichte Sprache

Leitbild Inklusion. Leichte Sprache Leitbild Inklusion Leichte Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum: Dieses Heft kommt von der Abteilung Fach-Bereich für Menschen mit geistiger

Mehr

Vom Kind aus denken?!

Vom Kind aus denken?! Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Mehr

Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn

Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn Inklusion und Menschenrechte im Rheinland Fachtagung der LVR-Kommission Inklusion zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention am 5. Sept.

Mehr

Wider den Etikettenschwindel!

Wider den Etikettenschwindel! Wider den Etikettenschwindel! Bewusstseinsbildung (Art. 8 BRK) als zentrales Element zur Umsetzung der UN-Konvention Referat auf der Festtagung ISL: 20 Jahre für Selbstbestimmung und Menschenrechte Berlin,

Mehr

Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April 2017 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg } Was heißt noch mal Inklusion? } Was steht an im Recht der Sozialleistungen?

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/414601-16 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Die Leistungen

Mehr

Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14.

Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14. Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14. Juni 2016 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Die Vorstellungen

Mehr

Fachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus

Fachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus Fachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v. 15.10.2010 Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus Referent: Christian Frese Geschäftsführer Autismus Deutschland e.v. Gliederung

Mehr

Mehr als Eingliederungshilfe Inklusion als Herausforderung für eine örtliche Politik der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Mehr als Eingliederungshilfe Inklusion als Herausforderung für eine örtliche Politik der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen Mehr als Eingliederungshilfe Inklusion als Herausforderung für eine örtliche Politik der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer

Mehr

INKLUSION und Elementarpädagogik

INKLUSION und Elementarpädagogik INKLUSION und Elementarpädagogik Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. Albert Schweitzer Inklusion Lebenshilfe in Niedersachsen Die Lebenshilfe Niedersachsen ist ein großer Eltern- und Betroffenenverband.

Mehr

Barriere-Freiheit. Der Behinderten-Beirat. der Stadt Cottbus informiert:

Barriere-Freiheit. Der Behinderten-Beirat. der Stadt Cottbus informiert: Barriere-Freiheit Der Behinderten-Beirat der Stadt Cottbus informiert: UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK) hat Ziel-Stellung der Barriere-Freiheit als Bedingung für unabhängige Lebens-Führung Lebenshilfe

Mehr

Zu den Grundsatzfragen:

Zu den Grundsatzfragen: Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zum Vorschlagspapier der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen

Mehr

Assistierte Freiheit. Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann

Assistierte Freiheit. Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann Assistierte Freiheit Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann Vorgehen 1. Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik: Von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit

Mehr

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung i n s i e m e Z ü r i c h 4. 1 1. 2 0 1 5 D r. i u r. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, I n t e g r a t i o n H a n d i c a p Was ist

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Wohnen Ambulant betreutes Wohnen für junge Erwachsene mit Behinderungen, die selbstständig leben möchten Graf Recke Stiftung Kurzbeschreibung Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot für junge Erwachsene

Mehr

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst

Mehr

Aufbau des Vortrages. Jugendhilfefachtagung Landkreis Hildesheim 24. April AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.v.

Aufbau des Vortrages. Jugendhilfefachtagung Landkreis Hildesheim 24. April AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.v. Aufbau des Vortrages Jugendhilfe und Inklusion - wie verändert Inklusion die Struktur der Jugendhilfe und was muss sich verändern, dass Inklusion überhaupt möglich ist? Reinhold Gravelmann, AFET Jugendhilfefachtagung

Mehr

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) Vortrag auf der 3. Behindertenpolitischen

Mehr

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und

Mehr

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion

Mehr

Die Zukunft ist inklusiv:

Die Zukunft ist inklusiv: Die Zukunft ist inklusiv: die Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken Anne Sieberns Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin Übereinkommen über die Rechte von

Mehr

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Leitbild des Zweckverbandes. Kinderzentrum Ludwigshafen. Vorwort

Leitbild des Zweckverbandes. Kinderzentrum Ludwigshafen. Vorwort Leitbild des Zweckverbandes Kinderzentrum Ludwigshafen Vorwort In diesem Leitbild stehen die Ziele und Ideen für unsere Arbeit im Kinderzentrum. Das Leitbild zeigt, was uns wichtig ist und wie wir uns

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Beschlossen: 15.11.2006 Bekannt gemacht: 29.11.2006 in Kraft getreten: 30.11.2006 I N H A L T S V E R Z

Mehr