Mieterhöhung mittels Vergleichsmieten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mieterhöhung mittels Vergleichsmieten"

Transkript

1 I. Vergleichsmieten als Begründungsmittel II. Mietendatenbanken der Haus&Grund-Ortsvereine III. Konsequenzen für die Praxis IV. Datenschutz Anhang Sonnenstraße München Telefon 089 / Fax 089 / info@haus-und-grund-bayern.de

2 I Vergleichsmieten als Begründungsmittel Der Gesetzgeber räumt in 558 a Abs. 2 Ziff. 4 BGB dem Vermieter die Möglichkeit ein, die Wohnraummiete mittels Nennung dreier Vergleichsmieten zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnungen vergleichbar sind und dass die Mieten in den letzten vier Jahren vereinbart oder erhöht worden sind. Der Vermieter kann dazu sowohl auf Wohnungen im eigenen Bestand als auch auf Vergleichswohnungen aus einer Datenbank zurückgreifen. Auch dürfen mehr als drei Vergleichsmieten genannt werden. Die Liste muss allerdings übersichtlich bleiben, zudem sollte sie sich möglichst auf vergleichbare Wohnungen beschränken. Denn wenn zu viele nicht vergleichbare Wohnungen genannt werden, kann das dazu führen, dass die Liste nicht mehr als geeignetes Begründungsmittel angesehen wird. Da die Miete jedoch nur bis zur Höhe der niedrigsten dieser drei Vergleichsmieten erhöht werden darf, bietet eine größere Auswahl von Vergleichswohnungen allerdings die Möglichkeit, die Wohnungen mit dem höchsten Mietpreis zu wählen. Vergleichsmieten dürfen nur aus dem Bereich des preisfreien Wohnungsbaus gewonnen werden. Vergleichsmieten dürfen auch in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel als Begründungsmittel herangezogen werden, doch muss im Mieterhöhungsverlangen auf den dann meist niedrigeren Wert des Mietspiegels hingewiesen werden, so dass eine Erhöhung auf einen höheren Wert als den des Mietspiegels meist nicht möglich ist. II Mietdatenbanken der Haus&Grund-Ortsvereine Da in vielen Orten keine Mietspiegel existieren und viele unserer Mitglieder zu wenige Wohnungen im Bestand haben, um geeignete Vergleichsmieten gewinnen zu können, bieten verschiedene Vereine ihren Mitgliedern den zusätzlichen Service an, Vergleichsmieten aus eigenen Mietdatenbanken zu liefern. Das ist zulässig. Doch müssen die Vergleichsmieten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören insbesondere: Anzahl der Vergleichswohnungen Mindestens drei Vergleichsmieten müssen im Mieterhöhungsverfahren genannt werden. Mehr Vergleichsmieten sind möglich, doch dürfen es nicht so viele sein, dass die Darstellung verwirrt. Die Liste darf auch nicht durch ungeeignete Vergleichswohnungen aufgepeppt werden. Da dem Mieter nicht zugemutet werden kann, dass er sich aus der Liste die geeigneten Wohnungen heraussucht, kann diese Methode dazu führen, dass die Liste als ungeeignet als Begründungsmittel verworfen wird. Ortslage Vergleichswohnungen müssen grundsätzlich aus dem örtlichen Wohnungsmarkt gewonnen werden, der i.d.r. dem politischen Gemeindegebiet entspricht. Ausnahmsweise darf dann auf Vergleichswohnungen aus anderen Gemeinden zurückgegriffen werden, wenn es im Gemeindegebiet keine Vergleichswohnungen gibt. Dies muss allerdings vom Vermieter begründet werden. Vergleichbarkeit der Wohnungen Vergleichbarkeit bedeutet nicht Identität. Damit dürfen sich die Wohnungen voneinander unterscheiden. Die Vergleichbarkeit beurteilt sich grundsätzlich nach den sogenannten Wohnwertmerkmalen, die in 558 Abs. 2 BGB genannt sind. Allerdings müssen sie nur in einer sog. Gesamtschau als vergleichbar eingestuft werden, Abweichungen innerhalb der Vergleichsmerkmale sind durchaus möglich. Voraussetzung ist stets, dass die Wohnungen vermietet sind also nicht leer stehen und nicht vom Vermieter selbst genutzt werden. Die Vergleichsmieten müssen auf einer wirksamen Mietpreisvereinbarung beruhen. 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 2 von 14

3 Art der Wohnung Unter den Begriff Art der Wohnung wird im Wesentlichen die Bauart verstanden. Unterschieden wird i.d.r. wie folgt: abgeschlossene oder nicht abgeschlossene Wohnung Ein- oder Mehrfamilienhaus Alt- oder Neubau freistehendes Haus oder Reihenhaus Einliegerwohnung Einzelzimmer Appartements Trotz dieser Einteilung muss stets auf den Einzelfall geachtet werden. So werden etwa Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften i.d.r. gleichgesetzt, Wohnungen im Zweifamilienhaus mit Gartennutzung gelten als nicht vergleichbar mit Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Ob Dachgeschosswohnungen mit Etagenwohnungen vergleichbar sind, ist umstritten. Größe der Wohnung Die Größe der Wohnung ergibt sich aus der Quadratmeterzahl, der Anzahl der Zimmer sowie den weiteren zur Wohnung gehörenden Räumen, wie bspw. Speicher oder Keller. Zwar konzentriert sich das Mieterhöhungsverfahren auf die Quadratmetermiete. Dennoch spielt die Größe der Wohnung eine besondere Rolle, da Mieten für kleinere Wohnungen im Verhältnis höher sind als die größerer normaler Wohnungen. Ausstattung Von der Ausstattung der Wohnung hängt ganz wesentlich die Miethöhe ab. Unterschiede in der Ausstattung ergeben sich insbesondere in Bezug auf Küche, Bad, Sanitärausstattung, Heizung. Aber auch Gemeinschaftseinrichtungen Waschräume, Aufzüge, Fahrradkeller und ähnliches sind von Bedeutung. Beschaffenheit Die Beschaffenheit einer Wohnung ergibt sich aus ihrem Zuschnitt sowie aus der Bauweise und dem Instandhaltungsgrad. Aber auch Art und Gestaltung der Umgebung spielen eine Rolle. Die Beschaffenheit der Wohnung wird i.d.r. über die Baualtersklassen erfasst. Dabei sind zwar Neubauten nicht mit Altbauten vergleichbar, aber ein Unterschied von einigen Jahren im Baualter hindert grundsätzlich nicht die Vergleichbarkeit (LG Düsseldorf, DWW 1992, 284), dazu bedarf es schon krasser Unterschiede. Besondere Ausstattungsmerkmale können sich bspw. im Hinblick auf Türen, Fußböden, Decken, Wände, Einbauschränke, besondere Einrichtungen wie Schwimmbäder ergeben. Energetische Beschaffenheit und Ausstattung Seit der Mietrechtsänderung 2013 sieht 558 BGB explizit die energetische Beschaffenheit und Ausstattung als Merkmal der ortsüblichen Vergleichsmieten vor. Wie dies zu messen ist, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Zwar liegen derzeit noch keine Erfahrungen mit den neuen Merkmalen vor, doch sollten sie zukünftig zumindest ansatzweise erfasst werden, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Eine mögliche Form ist in den Mustererhebungsbogen integriert. III Konsequenzen für die Praxis Liste der Vergleichswohnungen Werden Vergleichsmieten angefordert, benötigt das Mitglied mindestens 3 Vergleichswohnungen, um darauf ein Mieterhöhungsverlangen aufzubauen. Exakt drei Mieten anzugeben, kann kritisch werden, wenn aus irgendeinem Grund diese Wohnung doch nicht (mehr) vergleichbar ist. Daher kann die 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 3 von 14

4 Angabe von mehr Vergleichswohnungen durchaus sinnvoll sein. Doch zu viele Wohnungen sollten es nicht sein, um zu vermeiden, dass die Liste scheinbar unübersichtlich wird. Die angegebenen Vergleichsmieten sollten auf jeden Fall dem Kriterium der Vergleichbarkeit entsprechen. Die Mieten müssen aktuell sein, dass heißt, innerhalb der letzten 4 Jahre neu vereinbart oder erhöht worden sein (abgesehen von einer Erhöhung nach 560 BGB). Diese Vergleichsmieten müssen überprüfbar sein, d.h. die Wohnungen müssen konkret benannt werden. Dies geschieht mittels exakter postalischer Anschrift, in einem Mehrfamilienhaus müssen u.u. Angaben hinzukommen, damit die Wohnung identifiziert werden kann. Die Wohnungen dürfen nicht preisgebunden und müssen vermietet sein. Konsequenz: Es spielt zwar keine Rolle, wie viele Objekte in der Datenbank vorgehalten werden. Die Datenbank macht aber nur dann Sinn, wenn für ein breites Spektrum Alter, Ausstattung, Lage - an Wohnungen ausreichende Vergleichswohnungen angegeben werden können. Durch eine regelmäßige Pflege muss zudem sichergestellt werden, dass die Vierjahresfrist eingehalten wird. Sichergestellt werden muss bei der Erfassung, dass es sich um preisfreie Wohnungen handelt und dass die Wohnungen vermietet sind. Vergleichbarkeit der Wohnungen Die Wohnungen müssen vergleichbar sein. Dies orientiert sich grundsätzlich an den Wohnwertmerkmalen. Konsequenz: Die Datenbank muss so aufgebaut sein, dass für die verschiedenen Objekte auch ausreichende Kriterien erfasst werden können und dass nach diesen Kriterien gesucht werden kann. Beschränkung der Auskünfte auf die Mitglieder Das Vereinsrecht beschränkt die Beratungstätigkeit der Vereine auf die eigenen Mitglieder. Folgerichtig dürfen auch Vergleichsmieten grundsätzlich nur an Vereinsmitglieder weitergegeben werden. Tipps Bewährt hat sich bei vielen Vereinen, die Mietdatenbanken aufgebaut haben, dass neuen Mietverträgen Erfassungsbögen beigelegt werden. Auch regelmäßige Veröffentlichungen in der Vereinszeitung oder in Rundschreiben, Beileger in Einladungsschreiben zu Mitgliederversammlungen, Auslegen von Erfassungsbögen in der Geschäftsstelle oder bei Mitgliederversammlungen und Infoveranstaltungen können dazu beitragen, die Vergleichsmietensammlung zu vergrößern und aktuell zu halten. Gute Erfahrungen wurden mit einer Pfanderhebung gemacht: Benötigt ein Mitglied Vergleichsmieten, erhält es sie gegen Hinterlegung eines bestimmten Betrages. Dieses Geld fließt zurück, sobald das Mitglied seinerseits die neue Miete zur Aufnahme in die Datenbank meldet. IV Datenschutz Die Mietdatenbank enthält sensible Daten. Dennoch dürfen die Daten vom Vermieter an den Verein zur Pflege der Datenbank weitergegeben werden, ohne dass der Mieter einwilligen muss. Das Einverständnis ist ausnahmsweise nicht notwendig, da der Vermieter die Möglichkeit haben muss, von dem rechtlichen Instrument der Mieterhöhung mittels Vergleichsmieten als Begründungsmittel Gebrauch zu machen, ohne auf die Einwilligung eines Dritten des Mieters angewiesen zu sein. Daher überwiegen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen der Mieter in diesem Falle grundsätzlich nicht. Auf jeden Fall müssen die Vorgaben des Datenschutzes mit sensiblen Daten eingehalten werden. Haben daher 10 Personen und mehr Zugriff auf die Datenbank und gehen mit diesen Daten um, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Daher sollte bei der internen Organisation darauf geachtet werden, dass diese Personengrenze nicht überschritten wird. Alle Personen, die mit diesen Daten umgehen, sollten auf jeden Fall eine datenschutzrechtliche Verpflichtung unterschreiben (Anhang). 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 4 von 14

5 Anhang: Anlage 1: Mustererfassungsbögen aktuelle Beispiele Anlage 2: Muster Datenschutz 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 5 von 14

6 Muster: Vergleichsmieten-Erfassungsbogen Bitte für jede Wohnung ein gesondertes Blatt ausfüllen! PLZ/Gemeinde/Stadt Straße, Hausnummer Name des Eigentümers Mitgliedsnummer Telefon Bitte zutreffendes Kästchen ankreuzen: Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Wohnungsgröße m² Anzahl der Räume: Zimmer: Küche: Bad/Dusche: separates WC Nebenräume: Keller Speicher Wasch-/Trockenkeller Fahrradkeller Stockwerk Links Mitte Rechts Aufzug (z.b. KG, EG, 1. OG, DG) Duschbad Wannenbad Bad Dusche+Wanne getrenntes WC Balkon Terrasse Gartennutzung Garage ja nein in Miete enthalten zzgl. Euro/Monat. Stellplatz ja nein in Miete enthalten zzgl. Euro/Monat. Baujahr der Immobilie Modernisierung ja nein Jahr der Modernisierung Art der Modernisierung bzw. Kosten: Heizung: Baujahr der Heizung: Zentralheizung Einzelöfen Etagenheizung Nah-/Fernwärme Wärmepumpe andere: Unbekannt Solaranlage ja nein Energieträger: Öl Gas Strom Holz/Pellets Energieausweis: Bedarfsausweis Verbrauchsausweis Ausstellungsdatum Endenergiebedarf: kwh(m²a) Energie für Warmwasser enthalten nicht enthalten Monatliche Miete netto (ohne Garage und Vorauszahlungen für Nebenkosten) entspricht Wohnungsmiete netto pro m²: Nebenkosten (Vorauszahlungen) Heizkosten (Vorauszahlungen) EUR EUR EUR EUR Diese Miete wird verlangt seit: Tag Monat Jahr Bitte stellen Sie mir Vergleichsmieten zur Verfügung Ich bin damit einverstanden, dass diese Vergleichsmieten - ohne persönliche Daten - in der Vergleichsmietensammlung gespeichert und zur Begründung von Mieterhöhungen an andere Mitglieder von Haus & Grund Musterstadt weitergegeben werden. den, Unterschrift:

7 Vergleichsmietenbogen Haus + Grund München 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 7 von 14

8 Mietkatasterblatt Haus & Grund Würzburg 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 8 von 14

9 Vergleichsmietenbogen Haus & Grund Augsburg 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 9 von 14

10 Vergleichsmietenbogen Haus & Grund Kempten 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 10 von 14

11 Anhang 2: Mustervereinbarung zum Datenschutz Verpflichtung gemäß 5 BDSG (Datengeheimnis) Frau/Herr wurde heute darüber belehrt, dass es den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Sie/Er wurde auf die Wahrung dieses Datengeheimnisses verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 43 BDSG mit Bußgeld und nach 44 BDSG mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Verletzung des Datengeheimnisses kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder von speziellen Geheimhaltungspflichten darstellen. Ort, Datum, Unterschrift der verantwortlichen Stelle Ich bestätige diese Verpflichtung. Ein Exemplar der Verpflichtung sowie ein Merkblatt mit Erläuterungen (Anlage 1) und dem Text der 5, 43 und 44 BDSG (Anlage 2) habe ich erhalten. Ort, Datum Unterschrift des Verpflichteten 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 11 von 14

12 Anlage 1 zur Verpflichtungserklärung Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis mit Erläuterungen Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt für den Umgang mit personenbezogenen Daten bei Vereinen (nicht öffentlichen Stellen) in den Fällen, in denen die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder nicht automatisierten Dateien (z. B. Karteien, Sammlungen) verarbeitet, genutzt oder dafür erhoben werden. Es gilt nicht, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt. Im Anwendungsbereich des BDSG richtet sich die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nach der Vorschrift in 4 Abs. 1 BDSG, die wie folgt lautet: "Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat." Die im BDSG verwendeten wichtigen Begriffe sind in 3 BDSG wie folgt definiert: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Eine nicht automatisierte Datei ist jede nicht automatisierte Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann. Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen. Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im Einzelnen bedeutet, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren, 1. Speichern das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung, 2. Verändern das inhaltliche Umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten, 3. Übermitteln das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten in der Weise, dass a. die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder b. der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft, 4. Sperren das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken, 5. Löschen das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten. Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt, vom bloßen Einsichtnehmen durch Bedienstete der verantwortlichen Stelle bis zum Gebrauch der Daten. 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 12 von 14

13 Anlage 2 zur Verpflichtungserklärung Text des BDSG 5 Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. 43 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 4d Abs. 1, auch in Verbindung mit 4e Satz 2, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 2. entgegen 4f Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3 und 6, einen Beauftragten für den Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt, 2a. entgegen 10 Absatz 4 Satz 3 nicht gewährleistet, dass die Datenübermittlung festgestellt und überprüft werden kann, 2b. entgegen 11 Absatz 2 Satz 2 einen Auftrag nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise erteilt oder entgegen 11 Absatz 2 Satz 4 sich nicht vor Beginn der Datenverarbeitung von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugt, 3. entgegen 28 Abs. 4 Satz 2 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder nicht sicherstellt, dass der Betroffene Kenntnis erhalten kann, 3a. entgegen 28 Absatz 4 Satz 4 eine strengere Form verlangt, 4. entgegen 28 Abs. 5 Satz 2 personenbezogene Daten übermittelt oder nutzt, 5. entgegen 29 Abs. 2 Satz 3 oder 4 die dort bezeichneten Gründe oder die Art und Weise ihrer glaubhaften Darlegung nicht aufzeichnet, 6. entgegen 29 Abs. 3 Satz 1 personenbezogene Daten in elektronische oder gedruckte Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse aufnimmt, 7. entgegen 29 Abs. 3 Satz 2 die Übernahme von Kennzeichnungen nicht sicherstellt, 8. entgegen 33 Abs. 1 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig benachrichtigt, 9. entgegen 35 Abs. 6 Satz 3 Daten ohne Gegendarstellung übermittelt, 10. entgegen 38 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Maßnahme nicht duldet oder 11. einer vollziehbaren Anordnung nach 38 Abs. 5 Satz 1 zuwiderhandelt. 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 13 von 14

14 (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1 unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet, 2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält, 3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft, 4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht, 5. entgegen 16 Abs. 4 Satz 1, 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit 29 Abs. 4, 39 Abs. 1 Satz 1 oder 40 Abs. 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, 5a. entgegen 28 Absatz 3b den Abschluss eines Vertrages von der Einwilligung des Betroffenen abhängig macht, 5b. entgegen 28 Absatz 4 Satz 1 Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet oder nutzt, 6. entgegen 30 Absatz 1 Satz 2, 30a Absatz 3 Satz 3 oder 40 Absatz 2 Satz 3 ein dort genanntes Merkmal mit einer Einzelangabe zusammenführt oder 7. entgegen 42a Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen die in Satz 1 genannten Beträge hierfür nicht aus, so können sie überschritten werden. 44 Strafvorschriften (1) Wer eine in 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörde. 1402Ki Haus&Grund Bayern Seite 14 von 14

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG

Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).

Mehr

Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart

Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart Datenschutzordnung des Deutschen Squash Verbandes e.v. (DSQV) Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart 1 Speicherung personenbezogener und anderer Daten Der

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Verpflichtung auf das Datengeheimnis BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Verpflichtung auf das Datengeheimnis Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax:

Mehr

Verpflichtung Mitarbeiter externer Firmen

Verpflichtung Mitarbeiter externer Firmen Verpflichtungserklärung für... Firma und Anschrift... geb.. Name und Geburtsdatum des ext. Mitarbeiters Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Aufgrund meiner Aufgabenstellung bin ich verpflichtet,

Mehr

Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, unser Unternehmen ist geschäftsmäßiger

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v. Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des

Mehr

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen von Externen (Name

Mehr

Hinweis für Arbeitgeber zur Verwendung dieser Musterverpflichtung:

Hinweis für Arbeitgeber zur Verwendung dieser Musterverpflichtung: Briefbogen des verwenden Unternehmens Hinweis für Arbeitgeber zur Verwendung dieser Musterverpflichtung: Die Verpflichtung hat in der Regel vor oder bei erstmaliger Aufnahme der Arbeit bei der verantwortlichen

Mehr

Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster)

Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Anlage 5: Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Bei Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen werden Sie zwangsläufig mit personenbezogenen Daten

Mehr

zur Verschwiegenheit nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:

zur Verschwiegenheit nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen: Sächsische Landesärztekammer und NETZWERK INTENSIVMEDIZIN (unterstützt durch DIVI - Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.v.) Vertraulichkeitserklärung zum Peer Review

Mehr

Name/Vorname: geb. am: Adresse:

Name/Vorname: geb. am: Adresse: Verpflichtungserklärung und Merkblatt zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) und zur Wahrung von Dienst- und Geschäftsgeheimnissen Name/Vorname:

Mehr

Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung

Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,

Mehr

Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird

Mehr

Gegenüberstellung BDSG (Stand: ) und Referentenentwurf (Stand: )

Gegenüberstellung BDSG (Stand: ) und Referentenentwurf (Stand: ) Gegenüberstellung BDSG (Stand: 25.08.2006) und Referentenentwurf (Stand: 22.10.2008) Bisherige Entwurfsfassung Geänderte Entwurfsfassung 4f Abs. 3 (3) Der Beauftragte für den Datenschutz ist dem Leiter

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den

Mehr

Die 43, 44 BDSG Dashcams, Homepages, soziale Netzwerke Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Datenschutzrecht

Die 43, 44 BDSG Dashcams, Homepages, soziale Netzwerke Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Datenschutzrecht Die 43, 44 BDSG Dashcams, Homepages, soziale Netzwerke Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Datenschutzrecht Rechtsanwalt Benjamin Lanz, Greifswald 1 Im Zeitalter der Digitalisierung und damit in Zeiten

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Verpflichtung auf das Datengeheimnis Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), Rechtsbereinigt mit Stand vom 31.

Mehr

Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!

Mehr

Geschäftsordnung Stand Juli 2015 Seite 1 von 7

Geschäftsordnung Stand Juli 2015 Seite 1 von 7 Geschäftsordnung A. Präambel Ordnungen sind kein Bestandteil, sondern Ergänzungen der Satzung, dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen und sind nachrangig nach der Satzung anzuwenden. Der TuS 1882

Mehr

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen haben Sie Zugang zu personenund

Mehr

Vorname / Nachname: Anschrift: hat als verantwortlicher Mitarbeiter bzw. verantwortliche Mitarbeiterin bzw. Inhaber der Firma

Vorname / Nachname: Anschrift: hat als verantwortlicher Mitarbeiter bzw. verantwortliche Mitarbeiterin bzw. Inhaber der Firma Verpflichtung auf das Datengeheimnis 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie 6 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NW), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG), auf Wahrung

Mehr

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso

Mehr

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz

Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz 1. Was versteht man unter der "Verpflichtung auf das Datengeheimnis"? Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Mehr

Consulting Class. Merkblatt zur Schweigepflicht

Consulting Class. Merkblatt zur Schweigepflicht Medizinische Fakultät Institut für Epidemiologie und Medizinische Biometrie Leitung: Prof. Dr. med. Rothenbacher Schwabstraße 13 89075 Ulm, Germany Prof. Dr. Rainer Muche Tel: +49 731 50-26903 Fax: +49

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der CSL-Beratung UG haftungsbeschränkt und - nachstehend Auftragnehmer genannt - dem Benutzer des Beratungsassistenten

Mehr

Übungsleitervertrag. (nebenberuflicher Übungsleiter) Herrn / Frau... geb.:... Anschrift:...

Übungsleitervertrag. (nebenberuflicher Übungsleiter) Herrn / Frau... geb.:... Anschrift:... Übungsleitervertrag (nebenberuflicher Übungsleiter) Zwischen dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e. V. (im Folgenden Verband genannt) Anschrift: Jakob-Koenen-Str. 2, 59174 Kamen vertreten

Mehr

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen

Mehr

Mietspiegel der Stadt Gröditz

Mietspiegel der Stadt Gröditz Mietspiegel der Stadt Gröditz (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) ab 25. April 2014 Erstellt durch: - Gröditzer Wohnbau eg - Mieterverein Meißen und Umgebung e.v. - Stadtverwaltung Gröditz - Wohnungsgesellschaft

Mehr

Mitgliederdaten schützen

Mitgliederdaten schützen Mitgliederdaten schützen Selbst in kleinen Vereinen ist es heute selbstverständlich, die Mitgliederverwaltung per EDV zu erledigen. Dabei werden unzählige Daten der Mitglieder verarbeitet. Gerade Vereinen

Mehr

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung 4d Meldepflicht (3) Die Meldepflicht entfällt ferner, wenn die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten für eigene Zwecke erhebt, verarbeitet oder nutzt, hierbei höchstens neun Personen mit der Erhebung,

Mehr

Kooperationsvertrag. Netzwerker

Kooperationsvertrag. Netzwerker JEZ- Netzwerk UG (haftungsbeschränkt) Bierweg 13 91236 Alfeld (nachstehend JEZ ) und Kooperationsvertrag Netzwerker (Name und Geb.Dat) (Str., HausNr., PLZ, Wohnort) (nachstehend Kooperationspartner oder

Mehr

Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Überarbeitung April 2011

Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Überarbeitung April 2011 ServicePoints Hospiz in Baden-Württemberg Arbeitsgruppe Ambulante Hospizdienste im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2 (18.5.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz Der Unterzeichnete erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin Der vorliegende Mietspiegel ist die Fortschreibung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin. Er löst den Mietspiegel

Mehr

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz. E-Commerce Konferenz

Bundesdatenschutzgesetz. E-Commerce Konferenz Änderungen Bundesdatenschutzgesetz E-Commerce Konferenz 11.11.2010 Florian Labitzke Strategische Geschäftseinheit IT & Internet TÜV SÜD Management age e Service GmbH TÜV SÜD Management Service GmbH Themenübersicht

Mehr

Chancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen

Chancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen Chancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 1 Aktuelle Situation in Thüringen 2 Wer ist der Thüringer

Mehr

Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses bestehen.

Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses bestehen. Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (Name der verantwortlichen

Mehr

David Herzog. Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem!

David Herzog. Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem! David Herzog Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem! 1. Rechtliche Rahmenbedingungen Auftrag: Gegen welche Personen bestehen ausgehend von den Erkenntnissen aus

Mehr

Exposé. Etagenwohnung in Forchheim. 980,- für 114 m² - 4 Zimmer-Wohnung. Objekt-Nr. BA311 Etagenwohnung. Vermietung: NK.

Exposé. Etagenwohnung in Forchheim. 980,- für 114 m² - 4 Zimmer-Wohnung. Objekt-Nr. BA311 Etagenwohnung. Vermietung: NK. Exposé Etagenwohnung in Forchheim 980,- für 114 m² - 4 Zimmer-Wohnung 96 ERSTBEZUG NACH SANIERUNG - in TOP-Innenstadt-Lage von Forchhe Objekt-Nr. BA311 Etagenwohnung Vermietung: 980 + NK Ansprechpartner:

Mehr

Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen

Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen und dem Kunden - Auftraggeber - Präambel Boppel MedicalEngineering Stuttgarter Str. 4 71263 Weil der Stadt - Auftragnehmer

Mehr

Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH

Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH 1 Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH Die Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH, Kapellenweg 45, 33415 Verl- Kaunitz nimmt die Belange des Datenschutzes

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und/oder 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)

Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und/oder 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) Medizinische Fakultät Prodekan für Lehre Prof. Dr. Andreas H. Guse Leiter Prodekanat für Lehre PD Dr. Olaf Kuhnigk, MME Martinistraße 52 20246 Hamburg Telefon: (040) 7410-55941 Telefax: (040) 7410-54702

Mehr

Datenschutz im Web

Datenschutz im Web Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Mehr

Datenschutzordnung des Sportkegler- und Bowlingverbandes Brandenburg e. V.

Datenschutzordnung des Sportkegler- und Bowlingverbandes Brandenburg e. V. Datenschutzordnung des Sportkegler- und Bowlingverbandes Brandenburg e. V. vom 22.04.2017 Inhaltsverzeichnis Ziffer Seite 1. Geltungsbereich, Grundlagen... 3 2. Datenschutzbeauftragter... 3 3. Einverständnis

Mehr

Die unbefugte Veröffentlichung interner Informationen im Wahlkampf

Die unbefugte Veröffentlichung interner Informationen im Wahlkampf Die unbefugte Veröffentlichung interner Informationen im Wahlkampf 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Die unbefugte Veröffentlichung interner Informationen im Wahlkampf Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Tatbestände aus 17 GwG und ihre mögliche Ahndung 17 GwG: Bußgeldvorschriften Gemäß 17 Abs. 1 GwG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich

Mehr

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/2015 3. Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung 14.10.2014 Christian Prietz Wiederholung- und Vertiefungsfragen (WuV) Was wird durch

Mehr

Datenschutzrichtlinie der SPD bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Mitgliederdaten und anderen personenbezogenen Daten

Datenschutzrichtlinie der SPD bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Mitgliederdaten und anderen personenbezogenen Daten Datenschutzrichtlinie der SPD bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Mitgliederdaten und anderen personenbezogenen Daten I. Allgemeine Grundsätze 1. Diese Datenschutzrichtlinie ist als Rahmenvorgabe

Mehr

Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden

Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf

Mehr

Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden

Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf

Mehr

Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung DSV-O 711 Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 12. September 2016 KABl.

Mehr

Mietspiegel der Stadt Fürstenwalde/Spree

Mietspiegel der Stadt Fürstenwalde/Spree Mietspiegel 2005 Mietspiegel 2005 der Stadt Fürstenwalde/Spree Erläuterungen zum Mietspiegel 1. Allgemeines Dieser einfache Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die den Vertragspartnern die

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

Sonstiges Diakonierecht Datenschutzrecht, Beitrag 8 - Seite 1

Sonstiges Diakonierecht Datenschutzrecht, Beitrag 8 - Seite 1 Sonstiges Diakonierecht Datenschutzrecht, Beitrag 8 - Seite 1 Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Mitglieder des Diakonischen Werkes Bayern, die mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten

Mehr

Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung über die Verpflichtung nach 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 469, 547),

Mehr

Infoblatt zu den Nutzungsmöglichkeiten der Mikrodaten Mobilität in Deutschland 2008 - Regionaldatei für wissenschaftliche Zwecke

Infoblatt zu den Nutzungsmöglichkeiten der Mikrodaten Mobilität in Deutschland 2008 - Regionaldatei für wissenschaftliche Zwecke Stand 14.09.2015 AZ K 14/3512.2/70801/06 Infoblatt zu den Nutzungsmöglichkeiten der Mikrodaten Mobilität in Deutschland 2008 - Regionaldatei für wissenschaftliche Zwecke Für Verkehrspolitik und planung

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener

Mehr

Mietspiegel gültig ab

Mietspiegel gültig ab Mietspiegel 2014 - gültig ab 01.01.2014- Dieser Mietspiegel gilt für freifinanzierte Wohnungen im Gebiet der Stadt Lippstadt einschließlich aller Stadtteile. Der Mietspiegel gilt nicht für Sozialwohnungen.

Mehr

Merkblatt für den Datenschutz in der Lippischen Landeskirche für ehrenamtlich Tätige

Merkblatt für den Datenschutz in der Lippischen Landeskirche für ehrenamtlich Tätige Merkblatt für den Datenschutz in der Lippischen Landeskirche für ehrenamtlich Tätige Wenn Sie ehrenamtlich in einer Kirchengemeinde, einem kirchlichen Verband oder einer diakonischen Einrichtung im Bereich

Mehr

Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung

Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Im Bürgerbüro abgeben Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Seite 1 Wir freuen uns, dass Sie bei uns mithelfen wollen! Um den Einsatz der Helfer besser koordinieren zu können, benötigen

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten

Mehr

2. Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes. 4. Datennutzung und Datenübermittlung im Bereich und im Auftrag der Freikirche

2. Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes. 4. Datennutzung und Datenübermittlung im Bereich und im Auftrag der Freikirche 1. Geltungsbereich. RICHTLINIEN ÜBER DATENSCHUTZ IM GELTUNGSBEREICH 2. Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes. 3. Begriffsbestimmungen. 4. Datennutzung und Datenübermittlung im Bereich und im Auftrag

Mehr

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und

Mehr

Einführung Datenschutz in der Pflege

Einführung Datenschutz in der Pflege Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes

Mehr

Wohnungsantrag. Bitte genau ausfüllen, möglichst in. Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! telefonisch erreichbar unter

Wohnungsantrag. Bitte genau ausfüllen, möglichst in. Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! telefonisch erreichbar unter Wohnungsantrag Bitte genau ausfüllen, möglichst in Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! Antragssteller: Name: Vorname: geb. am Familienstand (verh., gesch., ledig., verw., etc.) seit telefonisch

Mehr

Mietspiegel Frankfurt a.m Informationen zur Datenerhebung

Mietspiegel Frankfurt a.m Informationen zur Datenerhebung Mietspiegel Frankfurt a.m. 2018 Informationen zur Datenerhebung Überblick zur Befragung Mietspiegel in Frankfurt a. M. Für einen Überblick über die Inhalte der Befragung sowie wünschenswerte Vorbereitungen

Mehr

Berliner Mietspiegel 2011

Berliner Mietspiegel 2011 Berliner Mietspiegel 2011 Mieterhöhungen nach 558 558e BGB unter Bezugnahme auf den Mietspiegel Rechtsanwältin Andrea Klette Dieses Papier soll nur einen groben Überblick verschaffen und zum Verständnis

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Datenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN

Datenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN Datenschutz von A-Z 2011 Ausgabe 2011 2011. Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN 978 3 648 01726 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung Zu Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein

Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein Anlage 1 zum Antrag Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein A. Persönliche Stammdaten der / des Betroffenen...... Name,

Mehr

Exposé. Dachgeschosswohnung in Dortmund. Singelwohnung in Lücklemberg *** mit großem Südbalkon und Garage. Objekt-Nr Dachgeschosswohnung

Exposé. Dachgeschosswohnung in Dortmund. Singelwohnung in Lücklemberg *** mit großem Südbalkon und Garage. Objekt-Nr Dachgeschosswohnung Exposé Dachgeschosswohnung in Dortmund Singelwohnung in Lücklemberg *** mit großem Südbalkon und Garage Objekt-Nr. 5443 Dachgeschosswohnung Verkauf: 67.000 Ansprechpartner: Claudia Hunkemöller Telefon:

Mehr

IMMOBILIEN SCHNEIDER - schöne, gepflegte 3 Zimmer- Wohnung mit West-Balkon und Einbauküche

IMMOBILIEN SCHNEIDER - schöne, gepflegte 3 Zimmer- Wohnung mit West-Balkon und Einbauküche IMMOBILIEN SCHNEIDER - schöne, gepflegte 3 Zimmer- Wohnung mit West-Balkon und Kaltmiete: 1.080,00 EUR (zzgl. Nebenkosten) Scout-ID: 95942764 Ihr Ansprechpartner: G. Schneider Immobilien / seit über 30

Mehr

Suchprofil & Legitimation für Investitionen als Privatperson

Suchprofil & Legitimation für Investitionen als Privatperson chäft zges Präsen Kundendaten Interessent für Eigennutzung Kunden-/Personennummer Kapitalanlage Name des bearbeitenden Mitarbeiters Vor- und Nachname Nichtkunde Partner Straße Hausnummer PLZ Ort (Teilort/Gebiet)

Mehr

Mieterhöhung. Checkliste

Mieterhöhung. Checkliste Mieterhöhung Checkliste A leswassiewissenmüssen Mieterhöhung: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Erhöhte Betriebskosten Ein häufiger Grund für eine Mieterhöhung sind gestiegene

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Hamburg, 31. Mai 2013 Oliver Schmidt-Eicher, Verden, FA für Arbeitsrecht, FA für Sozialrecht, Kanzlei@ra-schmidt-eicher.de 96

Mehr

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und

Mehr

Vermietet! Großzügige Drei-Zimmer-Wohnung in ruhiger Wohnlage! Wohnung / Miete

Vermietet! Großzügige Drei-Zimmer-Wohnung in ruhiger Wohnlage! Wohnung / Miete Vermietet! Großzügige Drei-Zimmer-Wohnung in ruhiger Wohnlage! Wohnung / Miete Allgemeine Informationen Allgemein Objekt-Nr: Adresse: BB-Sü DE-29549 Bad Bevensen Deutschland Preise Kaltmiete: Betriebs-/

Mehr

Nutzung von Kundendaten

Nutzung von Kundendaten Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz

Mehr

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011 Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011 Qualifizierter Mietspiegel 2010 / 2011 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter Mitwirkung

Mehr

AUFNAHMEANTRAG SC Wildpark Messel 1913 e.v. Stand:

AUFNAHMEANTRAG SC Wildpark Messel 1913 e.v. Stand: Persönlich Angaben Herr Frau Vorname: Besitz einer Waffenbesitzkarte Aufnahme als Mitglied: Ja Nein Aktiv Passiv Nachname: Geburtsdatum: Straße: Beruf: PLZ: Telefon: Wohnort: E-Mail: Geburtsort: Nationalität:

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab *

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab * Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab 21.12.2012* Für den Fall, dass Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind,

Mehr

Mietspiegel für München 2015

Mietspiegel für München 2015 Mietspiegel für München 2015 Frau Tina Willamowius Rechtliche Bedeutung Erstellung Konsequenzen für die Münchner Mieterinnen und Mieter Rechtsgrundlagen: 558 c Abs. 1 und 4 BGB (einfacher Mietspiegel)

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2009: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) 2.1 Schema zu 28 BDSG Aufgabe: Erstellen Sie ein Schema zu 28 BDSG, aus der hervorgeht, wann eine Datenerhebung,

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?

Mehr

Winfried Rau Tankstellen Consulting

Winfried Rau Tankstellen Consulting Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats

Mehr

Datenschutz & Datensicherheit

Datenschutz & Datensicherheit Grundlegende Aspekte zum Thema Datenschutz 1 Definition 2 und Aufgabe Datenschutz: Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch durch Dritte (NICHT zu verwechseln

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 58/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Vereinbarung zwischen der Firma: Peter Mustermann GmbH Arbeitgeberund. Herr Peter Lustig, geb. 26.02.1968 Arbeitnehmer-

Vereinbarung zwischen der Firma: Peter Mustermann GmbH Arbeitgeberund. Herr Peter Lustig, geb. 26.02.1968 Arbeitnehmer- Vereinbarung zwischen der Firma: Peter Mustermann GmbH Arbeitgeberund Herr Peter Lustig, geb. 26.02.1968 Arbeitnehmer- Der Arbeitnehmer wurde heute über Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang

Mehr

DATENSCHUTZ & WERBUNG

DATENSCHUTZ & WERBUNG DATENSCHUTZ & WERBUNG 30 MINUTEN MIT FACHANWÄLTIN STEFANIE BRUM R I G H T ANWALTSKANZLEI VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 1 AUSGANGSFRAGEN Wie

Mehr

1. Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung

1. Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung Inhalt: 1. Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung 1. Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung

Mehr