Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein"

Transkript

1 Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung Prof. Dr.

2 Einführung Anlassfall : BGH v. 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15) Vermietet ist eine Eigentumswohnung. Der MV enthielt handschriftlich die Abrede, dass über die Betriebskosten jährlich nach Genehmigung der Abrechnungin der Eigentümerversammlung abgerechnet wird. Die Kosten für rechnete der Vermieter im Dezember 2013 ab, nachdem kurz zuvor auf Grundlage der vom neuen Verwalter erstellten Abrechnungen von den Eigentümern der Beschluss gem. 28 V WEG gefasst worden war. 2

3 Einführung Anlassfall : BGH v. 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15) Der Vermieter macht geltend, eine frühere Abrechnung sei ihm für 2010, 2011 nicht möglich gewesen, da die zum abberufene Vorverwalterin keine ordnungsgemäßen Abrechnungen erstellt habe. Die ab dem eingesetzte und im August mit der Neuerstellung der Abrechnung beauftragte neue Verwalterin habe diese Ende 2013 den Wohnungseigentümern vorgelegt. Die Mieterin beruft sich auf verspätete Abrechnung. Zu Recht? 3

4 Hintergrund ist 556 III BGB, der lautet: Über die Vorauszahlungen für Beko. ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Gem. Abs. 4 ist eine zum Nachteil des Mieters abw. Vereinbarung unwirksam. 4

5 Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt: Gilt die Frist gem. 556 III BGB auch bei Vermietung von Wohnungseigentum? Hatte der Mieter die Verspätung hier zu vertreten? Wirkt es sich aus, dass im Mietvertrag ausdrücklich (und handschriftlich) die Beko-Abrechnung von der vorherigen Genehmigung der Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümer abhängig gemacht wird? 5

6 Ausgangspunkt des BGH Der BGH spricht sich ausdrücklich gegen eine Sonderbehandlung vermietender Wohnungseigentümer aus. Auch sie haben über die Beko.-vorauszahlungen ihrer Mieter innerhalb der Jahresfrist ( 556 III 2 BGB) abzurechnen. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer gem. 28 V WEG über die Jahresabrechnung sei keine Voraussetzungfür die Abrechnung der Beko. gemäß 556 III BGB. Die Frage des laufenden Entstehens und des Anfallens der Kosten sei nach den Grundsätzen des Wohnraummietrechts und dem Inhalt des konkreten Mietverhältnisses zu beurteilen. Der Beschluss nach 28 WEG betreffen nur das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer. 6

7 Begründung Für den BGH ist letztlich der Zweck der Abrechnungsfrist (Klarheit über die bestehenden Verpflichtungen) entscheidend. Er wäre in Frage gestellt, wenn die Wohnungseigentümer durch unterlassene Beschlussfassung die Frist verlängern könnten. 556 BGB lasse eine auf die Art der Mietwohnung abstellende, differenzierende Auslegung keinen Raum. Damit stand auch fest, dass die vertragliche Regelung wegen des Vorbehalts in 556 IV BGB unwirksamist. Da die Norm alle Abweichungen zu Lasten des Mieters verbietet, werden auch Individualvereinbarungen erfasst. 7

8 Verschulden des vermietenden Eigentümers Damit kam es entscheidend darauf an, ob der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hatte. Der Vermieter hat die Verspätung dann zu vertreten und ist deswegen mit seinen Nachforderungsansprüchen aus der Abrechnung ausgeschlossen, wenn er entweder selbst schuldhaft zur Verzögerung beigetragen hat oder ihm das Verschuldendes ursprünglichen WEG-Verwalters, der offenbar pflichtwidrig keine Abrechnungen erstellt hat, zuzurechnen ist. 8

9 Verschulden des vermietenden Eigentümers Eine Zurechnung des Verschuldens des alten Verwalters lehnt der BGH ab. Hintergrund ist 278 BGB, dessen Satz 1 lautet: Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Diese Personen nennt man Erfüllungsgehilfen. Nach zutr. Ansicht des BGH ist der WEG-Verwalter kein solcher Gehilfe des Vermieters bei der Betriebskostenabrechnung. Die beiden Abrechnungen verfolgen verschiedene Ziele und werden im Ausgangspunkt unabhängig voneinander gesehen. 9

10 Verschulden des vermietenden Eigentümers Der BGH wirft dem Vermieter aber eigenes Verschulden vor. Dieser hätte nämlich alles ihm Zumutbare unternehmen müssen, um die Verspätung zu vermeiden. Dazu fehlte entsprechender Vortrag des klagenden Vermieters, weshalb es bei der gesetzlichen Regel (Jahresfrist) bleibt. 10

11 Abschließende Praxishinweise Vermietende Wohnungseigentümer müssen zum Zwecke der Abrechnung ggf. die Unterlagen des Verwalters einsehen, um die erforderlichen Daten für die Abrechnung zu ermitteln. Ein entsprechendes Einsichtsrecht besteht nach ganz h.m. Die Entscheidung des BGH ändert nichts an der Pflicht von WEG-Verwaltern, die Jahresabrechnung so zu erstellen, dass vermietende Eigentümer fristgerecht abrechnen können. Hier drohen Regressansprüche der Vermieter, wobei ungeklärt ist, ob diese ein Mitverschulden trifft, wenn sie nicht von ihrem Einsichtsrecht Gebrauch machen. 11

12 Vielen Dank und bis später! 12

BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung

BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung Foto: SG- design - Fotolia.com Sie würden ja gern, aber Sie können nicht. Die Rede ist von der Betriebskostenabrechnung.

Mehr

Betriebskostenabrechnung für vermietete Eigentumswohnung: Es gilt die allgemeine 12-Monatsfrist ( 556 Abs. 3 Satz 2 BGB)

Betriebskostenabrechnung für vermietete Eigentumswohnung: Es gilt die allgemeine 12-Monatsfrist ( 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) Betriebskostenabrechnung für vermietete Eigentumswohnung: Es gilt die allgemeine 12-Monatsfrist ( 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) BGH, Urteil vom 25. Januar 2017 1 In aller Regel kann der Vermieter einer Eigentumswohnung

Mehr

Abrechnung von Betriebskosten für vermietete Eigentumswohnung Teil 2

Abrechnung von Betriebskosten für vermietete Eigentumswohnung Teil 2 Abrechnung von Betriebskosten für vermietete Eigentumswohnung Teil 2 BGH, Beschluss vom 14. März 2017 VIII ZR 50/16 1 Bei der Abrechnung von Betriebskosten für eine vermietete Eigentumswohnung sind in

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 50/16 BESCHLUSS vom 14. März 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIIIZR50.16.0 - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2017 durch die Vorsitzende

Mehr

Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung Foto: decisiveimages - Fotolia.com "Jede 2. Betriebskostenabrechnung ist falsch!", behauptet jedenfalls der deutsche Mieterbund jedes Jahr immer

Mehr

Aktuelle Rechtssprechung- Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt:

Aktuelle Rechtssprechung- Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt: Verband der Immobilienverwalter Bayern ev - 05 Aktuelle Rechtssprechung- WEG-Urteile 12/2016-03/2017 Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J Schwarz zur Verfügung gestellt: Stand 04/2017 Eigentümerversammlung:

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten

Mehr

Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer

Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Müller & Hillmayer Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei

Mehr

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer

Mehr

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes.

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes. Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes. 1. Was ist beim Verkauf der Wohnung zu beachten? 2. Was bewirkt der Eigentümerwechsel?

Mehr

PARTNER IM GESPRÄCH 36. Fachgespräch zum Mietrecht Gestaltung der Betriebskostenabrecnung

PARTNER IM GESPRÄCH 36. Fachgespräch zum Mietrecht Gestaltung der Betriebskostenabrecnung PARTNER IM GESPRÄCH 36. Fachgespräch zum Mietrecht Gestaltung der Betriebskostenabrecnung Sandra Walburg/ Beate Flatow Gliederung I. Allgemeine Einführung II. Überblick III. Diskussion zu Fragen aus dem

Mehr

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr.

DNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: 23.1.2013 BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen

Mehr

Newsletter Real Estate May 2017

Newsletter Real Estate May 2017 I. Gesetzgebung Neues Bauvertragsrecht Der Bundestag und der Bundesrat haben das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BT-Drucksache 18/11437; BR-Drucksache

Mehr

GPA-Mitteilung 13/2003

GPA-Mitteilung 13/2003 GPA-Mitteilung 13/2003 Az. 647.50 01.12.2003 Abrechnung der Betriebskosten bei Wohnraummieten 1 Vereinbarungen über Betriebskosten Die Entrichtung der Miete für die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung ist

Mehr

19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung

19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung 19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung Prof. Dr. Florian Jacoby Ein aktueller Fall Bei seinem Auszug beschädigt der Mieter eines Sondereigentümers die Edelstahl-Paneelen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. BGB 278, 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1, Satz 2 und 3; WEG 28 Abs.

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. BGB 278, 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1, Satz 2 und 3; WEG 28 Abs. BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 249/15 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. Januar 2017 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.

Mehr

Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen

Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Foto: tinadefortunata - Fotolia.com Welchen Verteilungsschlüssel muss ich nehmen?, fragt sich so mancher Vermieter bei seiner Betriebskostenabrechnung.

Mehr

37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen Gebrauchsregelungen der Eigentümer

37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen Gebrauchsregelungen der Eigentümer 37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen en der Eigentümer Prof. Dr. Florian Jacoby, Ein aktueller Fall Bei seinem Auszug beschädigt der

Mehr

Kunze Unternehmensgruppe XIII. Beiratskongress Mannheim, den

Kunze Unternehmensgruppe XIII. Beiratskongress Mannheim, den Kunze Unternehmensgruppe XIII. Beiratskongress Mannheim, den Die vermietete Eigentumswohnung Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Döner-King Eigentümer E vermietet

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. Mai 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. Mai 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 185/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Mai 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Weimarer Immobilienrechtstage 2017 Die Abrechnung bei Wohnungsmiete und -eigentum: Gemeinsamkeiten, Gegensätze, Abhängigkeiten

Weimarer Immobilienrechtstage 2017 Die Abrechnung bei Wohnungsmiete und -eigentum: Gemeinsamkeiten, Gegensätze, Abhängigkeiten Weimarer Immobilienrechtstage 2017 Die Abrechnung bei Wohnungsmiete und -eigentum: Gemeinsamkeiten, Gegensätze, Abhängigkeiten Prof. Dr. Florian Jacoby Weimar, 22. September 2017 Agenda I. Die Durchsetzung

Mehr

Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung

Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels

Mehr

Leimen e.v Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.:

Leimen e.v Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: Leimen e.v. 69181 Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: 06224-78203 23.0412017 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Referent: Rechtsanwalt Thomas Kern Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15 Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

Deutscher Mietgerichtstag 2017 Die Rechtsnatur der Betriebkostenabrechnung

Deutscher Mietgerichtstag 2017 Die Rechtsnatur der Betriebkostenabrechnung Deutscher Mietgerichtstag 2017 Die Rechtsnatur der Betriebkostenabrechnung Prof. Dr. Florian Jacoby Dortmund, 25. März 2017 BGH v. 20.7.2016 VIII ZR 263/14, Rn. 20 Der Betriebskostenjahresabrechnung kommt

Mehr

42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Haftung wegen mangelhafter Erhaltung

42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Haftung wegen mangelhafter Erhaltung 42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Prof. Dr. Florian Jacoby Agenda I. Aktuelle Entwicklungen 1. BGH v. 13.7.2012 V ZR 94/11: Verzögerte Umsetzung eines

Mehr

Darf der das? Fallstricke bei der Vermietung von Eigentumswohnungen

Darf der das? Fallstricke bei der Vermietung von Eigentumswohnungen Beispielbild Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Darf der das? Fallstricke bei der Vermietung von Eigentumswohnungen Worum wird es gehen? 1. Welche spezifischen

Mehr

Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können

Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können Foto: livestockimages - Fotolia.com Das kennen Sie vielleicht auch: Sie erben oder kaufen einen bestehenden Mietvertrag gleich

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher

Mehr

Herzlich Willkommen zur Mandantenveranstaltung 2017 für Verwalter. Wanderer und Partner Rechtsanwälte PartG mbb

Herzlich Willkommen zur Mandantenveranstaltung 2017 für Verwalter. Wanderer und Partner Rechtsanwälte PartG mbb Herzlich Willkommen zur Mandantenveranstaltung 2017 für Verwalter Wanderer und Partner Rechtsanwälte PartG mbb Diese Veranstaltung wird unterstützt durch: 1 2 Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Uwe Wanderer

Mehr

Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung

Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 184/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Umlage von Betriebskosten

Umlage von Betriebskosten März 2017 Umlage von Betriebskosten 3 Umlage von Betriebskosten Pauschale über Abrechnung nach Vorauszahlungen BGH 10.02.2016, VIII ZR 137/15 (ZIV 2016, 24) (formularmäßige Umlage) der Mieter hat die Betriebskosten

Mehr

Rechtsfolgen des Vermieterwechsels auf die Abrechnung

Rechtsfolgen des Vermieterwechsels auf die Abrechnung Rechtsfolgen des Vermieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt 566 BGB: neuer Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 240/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 30. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

1 Die wichtigsten Grundsätze zur

1 Die wichtigsten Grundsätze zur 1 Die wichtigsten Grundsätze zur Verwalterhaftung Verletzt der Verwalter seine Pflichten und trifft ihn hierfür ein Verschulden, so muss er für die daraus resultierenden Folgen einstehen, d. h. er haftet.

Mehr

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt. Seite 2 hat das Amtsgericht Leipzig durch Richter am Amtsgericht Petersen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02. Februar 2006 für R e c h t e r k a n n t : 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten

Mehr

Mietnebenkosten-Abrechnung

Mietnebenkosten-Abrechnung Beck kompakt Mietnebenkosten-Abrechnung Ihre Rechte und Pflichten und wie Sie sich wehren Bearbeitet von Dirk Kimmeskamp Bis wann muss der Vermieter abrechnen? 39 oder die Korrektur eines Verteilungsschlüssels

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I

Mehr

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter.

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Mietrecht - Der Dauerbrenner : Schönheitsreparaturen! - Das leidige Thema Schönheitsreparaturen! - Achtung! Verfristete Betriebskostenabrechnung! - Tierhaltung in der Mietwohnung - erlaubt oder nicht!

Mehr

Page 1 of 5 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal recherchiert von: Unbekannt am Langtext Gericht: BGH 8. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 12.05.2010 Aktenzeichen: VIII ZR 185/09 Dokumenttyp: Urteil

Mehr

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 115/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. November 2004 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Rechte und Pflichten des WEG-Verwaltungsbeirats

Rechte und Pflichten des WEG-Verwaltungsbeirats Rechte und Pflichten des WEG-Verwaltungsbeirats 2. Freiburger Forum für f Wohnungseigentümergemeinschaften 12.10.2013 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für f r Miet- und WEG-Recht Fachanwalt für

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 8zr148_10 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 148/10. BGB 556 Abs. 3 S. 5

DNotI. Dokumentnummer: 8zr148_10 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 148/10. BGB 556 Abs. 3 S. 5 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr148_10 letzte Aktualisierung: 24.03.2011 BGH, 12.01.2011- VIII ZR 148/10 BGB 556 Abs. 3 S. 5 Einrede gegen Betriebskostenabrechnung binnen zwölf Monaten

Mehr

NEWSLETTER. SLETTERNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER. SLETTERNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER SLETTERNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 12/2008 Betriebskostenabrechnung: Welche Folgen hat ein unverständlicher Verteilerschlüssel? BGH, Urteil vom 09.04.2008,

Mehr

Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13

Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 7 Inhalt Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 1. Gesetz... 13 2. Vertragliche Regelungen... 15 2.1 Bruttomiete... 15 2.2 Nettomiete... 16 2.3 Vorauszahlung oder Pauschale?...

Mehr

Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten

Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten Foto: Getty Images, Inc. Angeblich ist jede 2. Betriebskostenabrechnung falsch. Das behauptet jedenfalls der Deutsche Mieterbund. Auch aus seiner Streitstatistik

Mehr

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. Mai 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. Mai 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 168/05 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. Mai 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust Minol-Brunata Fachtagung für die Wohnungswirtschaft Freiburg/Rust 16.11.2017 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht RA Dr. Markus Klimsch 1 Schimmel

Mehr

Haftung des Verwalters gemäß 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Hochschule f. Wirtschaft & Recht

Haftung des Verwalters gemäß 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Hochschule f. Wirtschaft & Recht Haftung des Verwalters gemäß 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? 1 Überblick 49 Abs. 2 WEG: Dem Verwalter können Prozesskosten auferlegt werden, soweit die Tätigkeit des Gerichts durch

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 06/2009 BK-Abrechnung: Wann wahrt der Vermieter die Abrechnungsfrist? Die Jahresfrist zur Abrechnung der Betriebskosten ist nur gewahrt,

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU?

BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 1 BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 7. Berlin-Brandenburger Verwalterforum 08.11.2016 Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin/Köln Die richtige Abrechnung von 2 Betriebskosten -

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 116/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Januar 2005 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

I. V gegen S auf Herausgabe des Untermietzinses gem. 535 II BGB (-), da keine Vereinbarung zur Entrichtung des Untermietzinses gem.

I. V gegen S auf Herausgabe des Untermietzinses gem. 535 II BGB (-), da keine Vereinbarung zur Entrichtung des Untermietzinses gem. 1 A. Vertragliche Ansprüche I. V gegen S auf Herausgabe des Untermietzinses gem. 535 II BGB (-), da keine Vereinbarung zur Entrichtung des Untermietzinses gem. 535 II II. V gegen S auf Schadensersatz i.h.d.

Mehr

Herbstveranstaltung. 2. November 2016

Herbstveranstaltung. 2. November 2016 Herbstveranstaltung 2. November 2016 Betriebskosten Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung durch den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Dieter Hildebrandt

Mehr

Aktuelle Mietrechtsprechung. Rechtsanwalt Heiko Ormanschick, Hamburg

Aktuelle Mietrechtsprechung. Rechtsanwalt Heiko Ormanschick, Hamburg Aktuelle Mietrechtsprechung Rechtsanwalt Heiko Ormanschick, Hamburg www.ormanschick.de 1 573 BGB (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 20/2007 Umstellung auf Fernwärme: Darf der Vermieter einseitig umstellen? (BGH, U. v. 27.6.2007 VIII ZR 202/06) Sachverhalt: Die Wohnung

Mehr

Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15

Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15 Einleitung 13 1 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 Die Betriebskostenpositionen 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung 32 2.3 Die Kosten der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

WELCHE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN DES BGH ZUM MIET- UND WEG-RECHT SIND BEDEUTEND FÜR DIE VERWALTUNGSPRAXIS UND FÜR DIE BETRIEBS- KOSTENABRECHNUNG?

WELCHE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN DES BGH ZUM MIET- UND WEG-RECHT SIND BEDEUTEND FÜR DIE VERWALTUNGSPRAXIS UND FÜR DIE BETRIEBS- KOSTENABRECHNUNG? WELCHE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN DES BGH ZUM MIET- UND WEG-RECHT SIND BEDEUTEND FÜR DIE VERWALTUNGSPRAXIS UND FÜR DIE BETRIEBS- KOSTENABRECHNUNG? ABRECHNUNG BGH, Urteil v. 4.4.2014, V ZR 168/13 WEG-ABRECHNUNG

Mehr

Mietnebenkosten-Abrechnung

Mietnebenkosten-Abrechnung Beck kompakt Mietnebenkosten-Abrechnung Ihre Rechte und Pflichten und wie Sie sich wehren Bearbeitet von Dirk Kimmeskamp 4. Auflage 2017. Buch. 128 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71627 0 Format (B x L):

Mehr

Facility Management* Offene Fragen zur Stoffreflexion. Spezialisierungskurs

Facility Management* Offene Fragen zur Stoffreflexion. Spezialisierungskurs Spezialisierungskurs Facility Management* Offene Fragen zur Stoffreflexion Teil I Bauträger Folien (10 offene Fragen) Folien Berufsbild Bauträger Folien Wohnungseigentum wichtiges für Bauträger 1. Welcher

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 07/2009 Schönheitsreparaturen: Wann verjährt der Anspruch des Mieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen? Bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln

Mehr

... Revision,

... Revision, Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. A.... Revision, 26.02.2009 Druckerei C. H. Beck Medien mit Zukunft X Inhaltsverzeichnis 6. Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Mehr

- 1 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2009 durch

- 1 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2009 durch - 1 - BGH, Urteil v. 21. Januar 2009 Az. VIII ZR 107/08 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2009 durch für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten

Mehr

Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?

Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Häufige Fragen und Antworten Die sogenannten Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete, nicht zuletzt auch wegen gestiegener

Mehr

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht Prof. Dr. Florian Jacoby Prinzipielle Unterschiede Mietrecht - Vertragsprinzip Einstimmigkeit

Mehr

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten:

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Mandantenrundschreiben vom 13.06.2006 Sehr geehrte Mandanten, im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Das 1. Urteil,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 4. Auflage 10. Abkürzungsverzeichnis 12

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 4. Auflage 10. Abkürzungsverzeichnis 12 Vorwort zur 4. Auflage 10 Abkürzungsverzeichnis 12 1 Was versteht man unter Betriebskosten? 15 1.1 Betriebskosten gemäß 1 Abs. 1 Betriebskostenverordnung 15 1.1.1 Was sind Betriebskosten? 15 2 Wie Sie

Mehr

Das Vorkaufsrecht des Mieters

Das Vorkaufsrecht des Mieters Das Vorkaufsrecht des Mieters Zum diesem Thema kursieren eine Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten. Viele Mieter glauben, sie hätten immer ein Vorkaufsrecht, wenn ihr Haus oder ihre Wohnung verkauft

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 9. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 9. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 84/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen? Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Mehr

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn

Mehr

Wohnungseigentumsrecht BGH: Haftung für die Jahresabrechnung in Veräußerungsfäll en In der Entscheidung vom V ZR 113/11 hat der BG

Wohnungseigentumsrecht BGH: Haftung für die Jahresabrechnung in Veräußerungsfäll en In der Entscheidung vom V ZR 113/11 hat der BG Immobilieninformation 02/2012 Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu ausgewählten Themen im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013:

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013: Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Mietminderung: Verkehrslärm und Mietminderung Eigenmächtige Vermietung: Miete muss nicht ausgekehrt werden Nebenkosten:

Mehr

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen:

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen: Mai 2003 Mandanten-Information 2/2003 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 und der Schuldrechtreform am 01.01.2002 hat der Gesetzgeber das private Mietrecht

Mehr

Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht

Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht Urachstraße 3 D 79102 Freiburg i. Br. Tel. 0761 / 7 03 93 16 Fax 0761 / 7 03 93 99 Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht Aktuelle

Mehr

Weitere wichtige Urteile im Jahr I. Mieterhöhungen für Wohnungen auf der Grundlage der Vergleichsmiete

Weitere wichtige Urteile im Jahr I. Mieterhöhungen für Wohnungen auf der Grundlage der Vergleichsmiete Weitere wichtige Urteile im Jahr 2010 I. Mieterhöhungen für Wohnungen auf der Grundlage der Vergleichsmiete BGH, Urteil vom 19.05.2010 (VIII ZR 122/09) Der BGH hat nunmehr am 19.05.2010 ein nicht unwichtiges

Mehr

SondereigentumSverwaltungSvertrag. Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße Chemnitz. - Verwalter -

SondereigentumSverwaltungSvertrag. Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße Chemnitz. - Verwalter - SondereigentumSverwaltungSvertrag Zwischen der und Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße 39 09111 Chemnitz - Verwalter - Herr Fred Mustermann Musterstraße 98 67896 Mustersdorf - Eigentümer - wird

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I

Mehr

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen Freitag, den 27. Januar 2012 um 12:53 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:05 Uhr

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen Freitag, den 27. Januar 2012 um 12:53 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:05 Uhr Im Rahmen der Vermietung von Eigentumswohnungen gibt es einige Besonderheiten bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu beachten. Es dürfen nicht alle Kosten, die vom Hausverwalter in der Hausgeldabrechnung

Mehr

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v.

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v. Die Informationspflichten des Verwalters Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v. In einem Urteil vom 11.02.2011

Mehr

Rechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR

Rechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR Rechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR Vortrag von Ralf M. Vorstand Forum Contracting e.v. 1 Vortragsübersicht Kanzleiprofil Forum Contracting

Mehr

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachverwalter Immobilien Forum 2012 Wohnungseigentumsrecht Kostentragungsbeschlüsse -Zankapfel Kostenverteilung - Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Die Büchse

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht

Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht Kathrin Frühwald-Kagan Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht BS Bermanseder Sieler Rechtsanwälte Fachanwälte, Stuttgart 2016 1 1. Fall 2

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Dr. Karin Milger 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen 1 Modernisierung BGH NZM 2011, 849

Mehr

Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter. Übersicht

Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter. Übersicht Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter Einleitung Problemstellung Übersicht Identität zwischen Vermieter, Veräußerer und Eigentümer Begründungen für das Identitätserfordernis Streitstand

Mehr