ENTWICKLUNGSPROGRAMM. Rheinland-pfälzisches ELER-Entwicklungsprogramm "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE)
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- Adam Sternberg
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1 ENTWICKLUNGSPROGRAMM EULLE Rheinland-pfälzisches ELER-Entwicklungsprogramm "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE) CCI-NR.: 2014DE06RDRP017 Projektsteckbrief LEADER Maßnahme Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der LILE oder Maßnahme Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1305/2013 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 1/8
2 LEADER-Projektsteckbrief I. Allgemeine Angaben LEADER-Aktionsgruppe (LAG): Hunsrück Name des Vorhabens 1 : Pflegewohngemeinschaft für Seniorinnen und Senioren 1. Angaben zum Träger des Vorhabens Träger des Vorhabens Name: Verbandsgemeinde Simmern Straße/Hausnr.: Brühlstraße 2 PLZ/Ort: Simmern/ Hunsrück Rechtsform natürliche Person Personengesellschaft juristische Person des Privatrechts juristische Person des öffentlichen Rechts Gemeinnützigkeit ja nein Ansprechpartner Name: Ellen Becker --- Karsten Gesser Telefon: 06761/ / Fax: 06761/ / e.becker@vgvsim.de --- k.gesser@vgvsim.de Anerkennung der Finanzmittel des Träger des Vorhabens als öffentliche Ausgaben Vorsteuerabzugsberechtigung des Trägers des Vorhabens ja, Anerkennung erfolgte am nein Antrag auf Anerkennung bei ELER-Verwaltungsbehörde eingereicht am: ja nein, wenn nein: Bestätigung durch Finanzamt vom liegt vor. Bestätigung des Finanzamtes wird mit dem Antrag auf Fördermittel vorgelegt. 1 Vorhaben" ist ein Projekt, ein Vertrag, eine Maßnahme oder ein Bündel von Projekten, ausgewählt von der LAG, die zu den Zielen der LILE der betreffenden LAG und einem der Ziele der ELER-Verordnung beitragen. 1/8
3 2. Angaben zum Vorhaben Teilmaßnahme Maßnahmencode Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der LILE Maßnahmencode Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen Bei Vorhaben der gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperation (M19.3) Name und Anschrift des/der Kooperationspartner(s) (Bundesland/ EU- Mitgliedsstaat) Abschluss einer Kooperationsvereinbarung vorgesehen am Vorgesehene projektverantwortliche / federführende LAG Vorhaben liegt innerhalb der LEADER-Region der unter I. genannten LEADER-Aktionsgruppe (LAG) ja, ausschließlich in der LEADER-Region der unter I. genannten LAG ja, zusätzlich auch in weiteren LEADER- Regionen ja, aber auch teilweise außerhalb einer LEADER-Region Ausnahmegenehmigung zur Gebietsüberschreitung bei ELER-Verwaltungsbehörde beantragt am nein Ausnahmegenehmigung zur Gebietsüberschreitung bei ELER-Verwaltungsbehörde beantragt am Laufzeit des Vorhabens Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen 2 von Juli 2016 bis Juli 2018 (Datum) ja Trägt neben dem Zuwendungsempfänger eine weitere Stelle zur Finanzierung bei? ja, falls ja nein (Stelle) 2 Als Vorhabenbeginn sind grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages sowie die Aufnahme von Eigenarbeiten zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. 2/14
4 Werden im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens Einnahmen erzielt? Übereinstimmung mit der LILE der unter I. genannten LAG ja ja nein Zuordnung zu den Handlungsfeldern der LILE der unter I. genannten LAG Lebendige Orte gestalten Nachhaltige Wirtschaft fördern Regionale Identität und Kultur stärken Überörtliche Kooperationen stärken II. Spezielle Angaben zum Vorhaben 1. Beschreibung des Vorhabens 1.1 Inhalt des Vorhabens (Was soll konkret durchgeführt werden?) In Anbetracht des demografischen, gesellschaftlichen und familiären Wandels werden zukünftig auch im ländlichen Raum alternative Wohnformen unter bezahlbaren Bedingungen für ihre älteren Bürgerinnen und Bürger benötigt. Durch die Schaffung einer Pflegewohngemeinschaft soll das im Falle einer Pflegebedürftigkeit ansonsten notwendige Fortziehen vom Land in die Stadt vermieden werden. Gleichzeitig soll die Integration in das gemeindliche Leben durch Schaffung von geeigneten Netzwerkstrukturen (Einsatz von ehrenamtlichen Kräften, Betreuungs- und Besuchsdienste, Vorhalten einer Gemeindeschwester) sichergestellt werden. Geplant ist die Neuerrichtung einer Pflegewohngemeinschaft für Seniorinnen und Senioren mit insgesamt 12 Plätzen. Bei der Gestaltung der Einrichtung spielen die sich aus der Pflegebedürftigkeit ergebenden Anforderungen eine wichtige Rolle. Dies gilt insbesondere für die Unterbringung von pflegebedürftigen Personen mit einer Demenzerkrankung. Die Einrichtung steht grundsätzlich allen Pflegestufen offen. Es sollen ehrenamtliche Kräfte, Betreuungs- und Besuchsdienste, die gemeindlichen Seniorenbeauftragten, Hospiz, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), aber auch die örtliche Gemeindeschwester sowie weitere öffentliche Einrichtungen sowohl in der Konzeption als auch im späteren Betrieb der Einrichtung eng eingebunden werden. Durch die Pflegewohngemeinschaft werden zudem neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen. Das ausgearbeitete Konzept beinhaltet die Errichtung einer Pflegewohngemeinschaft in Biebern als Gemeinschaftsprojekt der Ortsgemeinden Biebern, Fronhofen, Nannhausen, Reich und Wüschheim. Allerdings kann diese als "Modellvorhaben" konzipierte Planung mit wenigen Än- 3/14
5 derungen und Anpassungen auch auf andere Standorte übertragen werden. Aufgrund des überörtlichen Charakters einer solchen Einrichtung und im Hinblick auf den schom im Vorfeld erkennbaren hohen Planungs- und Organisationsaufwand bietet sich die Trägerschaft der Verbandsgemeinde zur Umsetzung des Vorhabens an. Insoweit tritt die Verbandsgemeinde Simmern/ Hunsrück vorliegend anstelle der Ortsgemeinden als Antragsstellerin auf. Die spätere Realisierung wird ebenfalls auf Ebene der Verbandsgemeinde erfolgen. Ausführliche Beschreibung des Vorhabens ist als Anlage beigefügt. 1.2 Innovativer Charakter (Was ist das konkret Neuartige des Vorhabens, welche Vorteile bestehen gegenüber bekannten Lösungen?) Im Rhein-Hunsrück-Kreis bestehen zurzeit nur wenige Pflegewohngemeinschaften im ländlichen Bereich, obwohl hierfür ein steigender Bedarf festzustellen ist. Im vorliegenden Falle wären einzelne Ortsgemeinde weder organisatorisch noch finanziell in der Lage, eine solche Einrichtung alleine zu schaffen und zu betreiben. Aus diesem Grunde wird eine überörtliche Lösung - idealerweise auf Ebene der Verbandsgemeinde - angestrebt. Angesichts der demografischen Entwicklung wird sich die Frage der Pflegebedürftigkeit für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zunehmend auch in kleinen Kommunen stellen. Bislang kann die Unterbringung von pflegebedürftigen Personen in zentralen Pflegeeinrichtungen nur in größe- 4/14
6 ren Städten und Gemeinden sichergestellt werden. Insbesondere im Hinblick auf steigende Anzahl von Demenzerkrankungen stoßen diese Einrichtungen jedoch an ihre Grenzen. Die Schaffung einer ortsnahen Pflegewohngemeinschaft für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger stellt insoweit eine gleichwertige Alternative dar. Dabei gilt, dass die notwendigen Pflegedienstleistungen zunächst ambulant erbracht werden sollen. Die Menschen sollen - solange es geht - zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld gepflegt werden. Erst wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, erfolgt der Umzug in die ortsnahe Pflegewohngemeinschaft. Dort verbleiben die zu betreuenden Person bis zu ihrem Lebensende. Durch die unmittelbare Nähe zu ihrem ursprünglichen Lebensumfeld können die familiären und sonstigen sozialen Bindungen für eine lange Zeit weiter bestehen bleiben. Dies wäre bei der Unterbringung in einer zentralen Pflegeeinrichtung in einer größeren Stadt nicht in dem erforderlichen Maße gewährleistet. Insoweit stellt das geplante Projekt einer gemeinsamen Pflegewohngemeinschaft für den Einzugsbereich mehrerer Ortsgemeinden ein Vorbild für andere Kommunen im ländlichen Raum dar, die vor einer ähnlichen Situation stehen. Dies gilt insbesondere für die Hunsrück-Region mit ihrer Vielzahl von kleineren Ortsgemeinden. 1.3 Zielgruppen (Wer sind die Adressaten bzw. Nutznießer des Vorhabens?) Die Zielgruppe des Projekts sind pflegebedürftige Personen, im Idealfall aus der Standortgemeinde und den benachbarten Kommunen. Diese sollen in der Nähe ihres gewohnten Umfeldes belassen werden, so dass die bestehenden familiären, freundschaftlichen oder nachbarschaftli- 5/14
7 chen Beziehungen regelmäßig Aufrecht erhalten werden können. 1.4 Partner (Ist eine Zusammenarbeit mit Partnern aus der Region geplant? Wenn ja, welche Partner und welche Art von Partnerschaften sind vorgesehen?) Für die Schaffung einer Pflegewohngemeinschaft für Seniorinnen und Senioren wurde mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die darin untersuchte Konzeption umfasst die Planungen und Vorüberlegungen für eine solche Einrichtung als Kooperationsmodell von mehreren Ortsgemeinden im "Biebertal". Die ausgearbeitete Konzeption kann allerdings - mit wenigen Änderungen und Anpassungen - auch auf andere Kommunen oder kommunale Verbünde übertragen werden. Da die Thematik der demografischen Entwicklung in den Ortsgemeinden in vielen Fällen nur durch überörtliche Lösungen angegangen werden kann, wird vorliegend die Verbandsgemeinde Simmern/ Hunsrück anstelle der Ortsgemeinden als Projektträger auftreten. Bislang waren und sind an dem Projekt beteiligt: a) Ortsgemeinden Biebern, Fronhofen, Nannhausen, Reich, Wüschheim ("Biebertalgemeinden") b) Verbandsgemeindeverwaltung in Simmern/ Hunsrück c) Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern/ Hunsrück d) Land Rheinland-Pfalz über das Programm "WohnPunkt RLP" e) Projektbüro "transfer- Unternehmen für soziale Innovation" aus Wittlich f) Ortsansässige Pflegedienste 1.5 Erwartete Ergebnisse bei Abschluss des Vorhabens/ Vorhabenziele (Neues Produkt, neue Dienstleistung, Existenzgründung, Anzahl gesicherter Arbeitsplätze, Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze, o. ä.) Die Pflegebedürftigkeit einer Person stellt für die Angehörigen eine große Herausforderung dar. 6/14
8 Sie haben pflegerische Aufgaben zu leisten, für die sie nicht ausgebildet worden sind, oft in einem Umfeld, das ihnen bei dieser Aufgabe wenig Unterstützung bietet. Somit bleibt als einziger Ausweg nur noch der Umzug aus der vertrauten Umgebung in die vollstationäre Versorgung eines zentralen Pflegeheimes. Dort ist jedoch der Lebensalltag zu einem großen Teil fremdbestimmt und eine individuelle Versorgung - insbesondere bei Demenzerkrankungen - nicht immer gewährleistet. Angehörige werden selten in die Alltagsstrukturierung einbezogen. Der Bedarf an neuen Wohnformen, in denen Betroffene sich zu Hause fühlen, würdevoll leben und Angehörige sich aktiv einbringen können, ist daher dringend vorhanden. Eine Pflegewohngemeinschaft bietet eine geeignete Alternative zu den vollstationären Einrichtungen. Es handelt sich um ein Betreuungssystem, in der die Bewohnerinnen und Bewohner die Wahlfreiheit über die Pflege haben und die Mieterinnen und Mieter rund um die Uhr versorgt bzw. begleitet werden. Die WG hat eine überschaubare Größe, so dass eine "Gemeinschaft" entstehen kann. Zentrale Idee ist eine an der "Normalität" orientierte Organisation des Tagesablaufs. Die WG-Bewohner beteiligen sich - je nach ihren Möglichkeiten - an der Erledigung alltäglicher Aufgaben wie z.b. Kochen und Hausarbeit. Eine aktive Teilhabe an der Gemeinschaft ist möglich. Die Betroffenen leben als Mieterinnen und Mieter in einem barrierefreien und behindertengerechten Haus zusammen und werden dort von einem selbst gewählten ambulanten Pflegedienst mit den notwendigen pflegerischen Leistungen versorgt. Das Pflegepersonal ist in der WG zu Gast - wie in einem ambulanten Tätigkeitsbereich - nicht umgekehrt. Die Selbstbestimmtheit kann dadurch gelebt werden. Der Betreiber des Hauses stellt die Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung über 24 Stunden sicher und ist ein ständiger Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen. Die Pflegewohngemeinschaft stellt insgesamt 12 Plätze mit einem eigenem privaten Bereich zur Verfügung. Die gemeinschaftlichen Wohn- und Aufenthaltsräume werden milieuorientiert gestaltet. Darunter fallen der Wohn- und Essbereich einschließlich Küche. Auch ist ein großzügiger Außenbereich geplant. Unabhängig von einer noch vorzunehmenden Standortwahl für die Einrichtung wird grundsätzlich eine ortskernnahe Lösung angestrebt, so dass die soziale Teilhabe am Ortsgeschehen, z. B. durch Feste, Seniorennachmittage, Kirchgänge usw. gegeben ist. Zusätzlich sind die Angehörigen eingeladen, sich im Alltag der WG unterstützend einzubringen. Insbesondere dieser letzte Punkt ist in zentralen Pflegeeinrichtungen regelmäßig nicht gegeben. Das Projekt stellt insbesondere auf den ländlichen Raum ab. Da einzelne Ortsgemeinden regelmäßig nicht in der Lage sind, das geplante Vorhaben sowohl organisatorisch als auch finanziell umzusetzen, wird die Verbandsgemeinde als Maßnahmenträgerin gewählt. Das Vorhaben besitzt 7/14
9 insoweit Modellcharakter auch für andere Kommunen, die sich in einer ähnlichen Ausgangssituation befinden. Durch den Betrieb einer solchen Einrichtung werden bis zu 6 Dauerarbeitsplätze im dörflichen Bereich neu geschaffen. Hinzu kommen zusätzliche Dienstleistungen durch die Pflegedienste. 1.6 Barrierefreiheit (Wie werden die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen beachtet?) Die Einrichtung wird vollständig barrierefrei geplant und hergestellt, um den besonderen Anforderungen ihrer pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern zu entsprechen. 1.7 Geschlechter-Gerechtigkeit / Chancengleichheit (Inwiefern werden besondere Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern beachtet?) Die Einrichtung ist für pflegebedürftige Personen unabhängig ihres Geschlechts zugänglich. 8/14
10 1.8 Einbindung in bestehende Konzepte in der Region (Welche Konzepte? Erfolgte eine Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen?) Es erfolgen regelmäßig Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Sozialleistungsträgern und Behörden. In der weiteren Projektierung wird die Aufnahme des Einrichtung in die Altenhilfeund Pflegestrukturplanung für den Rhein-Hunsrück-Kreis angestrebt. 1.9 Sonstiges Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt vollständig über Kreditmittel. Die Höhe der kalkulierte Miete pro Wohneinheit muss daher ausreichend bemessen sein, um sowohl den Schuldendienst als auch die regelmäßige Gebäudeunterhaltung zu finanzieren. Zudem müssen Mittel für besondere Projekte und Maßnahmen sowie für organisatorische Zwecke vorhanden sein. Die laufenden Betriebskosten für das Gebäude werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vollständig an die Mieter weitergegeben. Auf Grundlage einer vorläufigen Kalkulation ist aktuell ein Mietpreis in Höhe von 489,00 pro Wohneinheit und Monat zu erwarten. Dabei ist die beantragte Förderung von ,00 bereits berücksichtigt. Ohne Förderung müsste der Mietpreis pro Wohneinheit und Monat 579,00 betragen. Die Differenz beträgt 90,00 pro Wohneinheit und Monat. Die zu erwartenden Mietnebenkosten belaufen sich in beiden Fällen auf 152,00 pro Wohneinheit und Monat. Auf den Mieter kommen zusätzliche Kosten für die 24-Stunden-Betreuung zu. Diese werden allerdings direkt zwischen Betreiber und Mieter abgerechnet. Die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde liegt ausschließlich in der Bereitstellung der benötigten Räumlichkeiten. Die Bereitstellung der Fördermittel aus dem LEADER-Programm ist somit von wesentlicher Bedeutung für die Kalkulation der erforderlichen Mietpreishöhe. Ziel ist es, die zu erwartenden Gesamtkosten für einen Platz (Summe aus Mietpreis und Betreuungskosten) auf einem angemessenen Niveau zu halten. Aus diesem Grunde wird um Bereitstellung des maximalen Förderbetrages von ,00 gebeten. 9/14
11 2. Kostenübersicht 3 förderfähige Kosten nicht förderfähige Kosten Bruttogesamtkosten des Vorhabens ,00 davon Kosten für die Errichtung von unbeweglichem Vermögen ,00 davon Kosten für den Erwerb von unbeweglichem Vermögen darunter Kosten für Grunderwerb davon Kosten für den Erwerb von beweglichem Vermögen davon Leasingkosten für neue Maschinen und Anlagen davon allg. Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen und Beratung davon Kosten für immaterielle Investitionen (z.b. Lizenzen, Patente, Studien, Konzepte) ,00 davon interne direkte Personalkosten zzgl. 15 % Pauschalsatz für indirekte Kosten davon externe Personalkosten (Dienstleistungen) davon Schulungskosten (Qualifikation 5 )(inklusive Reisekosten 6 ) davon Kosten im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit davon Finanz- und Netzwerkkosten 3 Bei Vorhaben der gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperation (Maßnahmencode 19.3) ist eine Aufteilung der Kosten je Kooperationspartner gesondert als Anlage beizufügen. 4 Aufgeteilt in förderfähige und nichtförderfähige Kosten. 5 Keine Schulungskosten, die im Rahmen der Maßnahme 19.4 abgerechnet werden. 6 Bei der Abrechnung von Reisekosten sind maximal die Sätze des Landesreisekostengesetzes förderfähig (bspw. Wegstreckenentschädigung in Höhe von 25 Cent je Kilometer). 10/14
12 3. Kostenplan nach Jahren Jahr Finanzierungsplan Nettogesamtkosten Mehrwertsteuer Bruttogesamtkosten Eigenmittel davon bar davon über Kreditaufnahme davon Eigenleistungen davon Sachleistungen (ohne freiwillige Arbeit) unbar davon freiwillige Arbeit (unbar) Im LEADER-Ansatz beantragte Gesamtzuwendung: Fördersatz 50 % davon ELER-Mittel davon nationale Mittel 8 weitere beantragte öffentliche Förderung 9 von Zweckgebundene Drittmittel (z.b. Spenden) Zweckungebundene Drittmittel (z.b. Spenden) 5. Angaben zu Einnahmen 10, die mit dem Vorhaben erzielt werden Einnahmen ,00 mögliche geschätzte Folgekosten pro Jahr ,00 7 Barmittel, Kredite, Eigenleistungen, freiwillige nicht entlohnte Arbeit. 8 Land Rheinland-Pfalz, projektunabhängige Mittel der LAG. 9 Sonstige Förderprogramme bspw. ISB, KfW, Dorferneuerung, Kommunale Förderprogramme. 10 Dies gilt nicht für beantragte De minimis-beihilfen bzw. für Beihilfen in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Einnahmen, gemäß Art. 61 Abs. 1 Satz 2 der VO (EU) 1303/2013 sind Zuflüsse von Geldbeträgen, die unmittelbar von den Nutzern für die im Rahmen des Vorhabens bereitgestellten Waren und Dienstleistungen gezahlt werden, wie beispielsweise Gebühren, die unmittelbar von den Nutzern für die Benutzung der Infrastruktur, den Verkauf oder die Verpachtung/Vermietung von Grundstücken oder von Gebäuden entrichtet werden, oder Zahlungen für Dienstleistungen. 11/14
13 III. Anlagen Entwurfszeichnungen, Grundstückspläne, Grundbuchauszüge, Raumpläne Detaillierte Kostenaufstellung des Gesamtvorhabens 11 Genaue Beschreibung der geplanten Eigenleistung mit Kostenvoranschlägen Aktueller Auszug aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister Bescheinigung der Gemeinnützigkeit Vereinssatzung / Gesellschaftervertrag mit Regelung der Vertretungsberechtigung Gutachten (u. a. Wirtschaftlichkeitsgutachten) zum Vorhaben Stellungnahmen entsprechender Fachstellen Nachweise der gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens Nachweis der Eigenmittel ab einem Eigenanteil von durch Kontoauszüge, Kreditbereitschaftserklärung oder andere geeignete Unterlagen Nachweis der Eigenmittel bei Gebietskörperschaften ab einem Eigenanteil von durch Stellungnahme der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde Bestätigung des Finanzamtes zur Vorsteuerabzugsberechtigung De-minimis-Bescheinigungen Sonstige Unterlagen: Bitte füllen Sie den Projektsteckbrief soweit wie möglich aus und senden Sie die ausgefüllten Unterlagen an: Lokale Aktionsgruppe ggf. vertreten durch den federführenden Partner der LAG Name des Ansprechpartners Hunsrück Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.v. Achim Kistner Straße/Hausnummer Koblenzer Straße 3 PLZ/Ort Tel. / Fax / Mail Simmern Tel.: 06761/ Fax: 06761/ kistner@rhein-hunsrueck.de Sollten Sie Fragen zum Projektsteckbrief haben, können Sie sich gerne an uns wenden. 11 Bei Bauvorhaben Kostenermittlung nach DIN /14
14 Hiermit erkläre ich als bevollmächtigter Vertreter des Trägers des Vorhabens, dass bei positiver Bewertung des Vorhabens im Auswahlverfahren die Erbringung der erforderlichen Eigenmittel zur Förderantragstellung bei der Bewilligungsstelle im vorab bekanntgegebenen Zeitraum gewährleistet ist. Mit der Einreichung des Projektsteckbriefes zum Auswahlverfahren stimme ich der Veröffentlichung von Angaben zum Vorhaben gemäß den Transparenz-Vorgaben von EU und dem Land Rheinland-Pfalz zu. Ich bestätige die Richtigkeit der vorab gemachten Angaben des Trägers des Vorhabens. Ort, Datum Name (rechtsverbindliche Unterschrift) Funktion beim Träger des Vorhabens 13/14
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