Neukonzeption der Schuldnerberatung im Landkreis Karlsruhe

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1 Mensch und Gesellschaft Az.: III ; Sitzungsvorlage 46/2013 Neukonzeption der Schuldnerberatung im Landkreis Karlsruhe TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 12 Kreistag öffentlich 1 Anlage Darstellung der örtlichen Zuständigkeiten Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt: 1. Der Schuldenatlas für den Landkreis Karlsruhe wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Gesamtkonzept Schuldnerberatung im Landkreis Karlsruhe wird zugestimmt. 3. Für die Beratungsleistungen der Verbände erhalten die Verbände gemeinsam im Jahr 2013 eine Förderung von , im Jahr 2014 von I. Sachverhalt 1. Ausgangssituation und gesetzlicher Auftrag Die Schuldnerberatung ist aufgrund der zunehmenden Ver- und Überschuldung vieler Privathaushalte zu einem zentralen Aufgabengebiet der Sozialen Arbeit geworden. Seit 1989 stellt der Landkreis Karlsruhe deshalb diese Fachberatung, zunächst als persönliche Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz, mit dem Ziel der Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, die eine Gewährung von öffentlichen Hilfen zur Folge haben, sicher. Mit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde die Schuldnerberatung, zusammen mit der Psychosozialen Beratung und der Suchtberatung, als gesetzliche Eingliederungsleistung in 16a SGB II aufgenommen. Leistungsberechtigte sollen im Rahmen einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung befähigt werden, bestehende Arbeitsvermittlungshemmnisse zu überwinden und von öffentlichen Leistungen unabhängig zu werden.

2 Ein weiteres, kleineres Arbeitsfeld der Schuldnerberatung liegt im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige, geregelt in SGB XII. Leistungsberechtigte, die Schuldverpflichtungen haben, werden unterstützt und beraten, um mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget auszukommen. Die Landkreisverwaltung ist der Auffassung, dass darüber hinaus kein gesetzlicher Auftrag besteht, die Schuldnerberatung zu fördern. Ungeachtet dessen wurden im gegenseitigen Einvernehmen jedoch bereits in der Vergangenheit auch Menschen beraten, die nicht als Leistungsberechtigte nach SGB II/SGB XII eingestuft werden. 2. Entwicklung der Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung des Landratsamtes Karlsruhe hat sich seit 1989 in ihren Aufgaben ständig weiterentwickelt, um damit dem gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag Rechnung zu tragen. Seit Bestehen des Jobcenters in der gemeinsamen Einrichtung mit der Agentur für Arbeit zum wurde die Zusammenarbeit intensiviert. Seit werden in den Jobcentern regelmäßig offene Sprechstunden der Schuldnerberatung ohne Terminvereinbarung angeboten. Dies soll Schwellenängste abbauen und die Vernetzung der am Hilfeprozess Beteiligten verbessern. Ziel ist auch hier mögliche Ursachen für Arbeitsvermittlungshemmnisse schneller zu erkennen und die Betroffenen so zu beraten, dass sie ihre Schuldensituation in den Griff bekommen und somit wieder unabhängig von öffentlichen Mitteln werden. 3. Kooperation mit den Verbänden Über das durch den Landkreis geförderte Projekt Ehrenamtliche in der Schuldnerberatung des Caritasverbandes Bruchsal bestand seit 2009 eine Kooperation, die mit max (siehe Ziffer II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen) gefördert wurde. In Fällen, in denen der Einsatz eines Ehrenamtlichen unter Berücksichtigung des Konzeptes über den Einsatz Ehrenamtlicher angezeigt war, wurden ehrenamtliche Mitarbeiter des Caritasverbandes zur Unterstützung der hauptamtlichen Schuldnerberatung eingesetzt. Am stellte der Caritasverband Bruchsal gemeinsam mit dem Caritasverband Ettlingen und der Diakonie Bretten einen Antrag auf Förderung von drei Vollzeitstellen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von für eine neu aufgebaute Schuldnerberatung der Verbände. Die Notwendigkeit ergab sich nach Darstellung der Antragsteller durch steigende Fallzahlen. Die Verwaltung nahm dies zum Anlass, ein Gesamtkonzept mit allen Beteiligten zu erarbeiten. Ziel war es, die Schuldnerberatung im Landkreis Karlsruhe in Abstimmung mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie den Banken und Sparkassen in einer Kooperation unter Federführung des Landratsamtes Karlsruhe gemeinsam anzubieten. Seite 2

3 Als erster Ansatz wurde von den Verbänden vorgeschlagen, zum die Beratung zunächst für einzelne Orte in vollem Umfang zu übernehmen. Zum wurden die Bezirke in der Zuständigkeit der Verbände wie folgt verteilt: - Caritasverband Bruchsal: Waghäusel, Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen - Caritasverband Ettlingen: Stadt Ettlingen mit Stadtteilen - Diakonie Bretten: Stadt Bretten mit Stadtteilen, Oberderdingen Hinsichtlich der aufgeteilten örtlichen Zuständigkeiten wird auch auf die Grafik in der Anlage verwiesen. In einer am unterzeichneten Kooperationsvereinbarung wurden gemeinsame Standards in der Aus- und Weiterbildung der Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater sowie Standards in der Beratung erörtert und festgelegt. In der Klausurtagung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses vom war der Antrag der Verbände, die Kooperationsvereinbarung sowie das Thema Prävention bereits Gegenstand der Beratungen. Eine Entscheidung wurde zunächst zurückgestellt, weil seinerzeit noch weitere Punkte geklärt und die Präventionstätigkeit intensiv untersucht werden sollte. 4. Bedarfslage Fallentwicklung seit 2010 Lfd. Fälle Basisberatungen Die Zahl der bei der Schuldnerberatung des Landkreises Karlsruhe beratenen Personen bleibt im Jahresvergleich von 2010 bis 2012, auch unter Beteiligung der Verbände, relativ stabil. Der zusätzliche zeitliche und personelle Aufwand, der durch das Angebot der offenen Sprechstunden entstand, konnte durch die Unterstützung durch die Verbände weitgehend kompensiert werden. Die Wartezeiten auf einen Beratungstermin verzeichnen einen leichten Rückgang von teilweise 6-8 Wochen auf 3-6 Wochen. 5. Creditreform SchuldnerAltlas für den Landkreis Karlsruhe 2012 Um empirische, nachprüfbare Datengrundlagen auch für die Zukunft zu erhalten, wurde der SchuldnerAtlas Deutschland als Annäherung herangezogen, der untersucht wie sich die Überschuldung von Verbrauchern innerhalb Deutschlands kleinräumig verteilt und entwickelt, ohne die einzelnen Gemeinden auszuweisen. Seite 3

4 Auf Veranlassung der Kreisverwaltung hat Creditreform diese Auswertung detailliert auf den Landkreis Karlsruhe auf die Städte und Gemeinden heruntergebrochen. Die Schuldnerquoten aller Kreiskommunen für die Jahre sind dabei als ein aussagekräftiger Indikator herausgearbeitet worden (siehe Anlage 3 zur Vorlage Nr. 24/2013 an den Jugendhilfe- und Sozialausschuss). Als nachhaltige Zahlungsstörungen gelten, wenn der Tatbestand von mindestens zwei, meist aber mehreren vergeblichen Mahnungen mehrerer Gläubiger verzeichnet werden kann (Minimaldefinition). Die Schuldnerquote im Landkreis Karlsruhe ist seit 2010 relativ konstant und liegt im Jahr 2012 bei 6,88 % und damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt in Baden- Württemberg von 7,66 % und sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 9,65 %. Im Landkreis Karlsruhe reicht die Bandbreite von 4,93 % (Marxzell) bis 9,37 % (Bad Schönborn). Nur sieben Hauptorte des Landkreises weisen einen schlechteren Wert als 7,66 % (Landesdurchschnitt) auf. Hauptauslöser von Überschuldung sind Arbeitslosigkeit (26,1 %), Trennung und Scheidung (15 %), Konsumverhalten (13,7 %), Krankheit (11,8 %) und gescheiterte Selbstständigkeit (7,4 %). Nach Einschätzung von Creditreform erfordert das Problemfeld Überschuldung vielfältige Aktivitäten: - Ein weiterer Abbau der Arbeitslosigkeit. - Höhere und gezielte Bildungsinvestitionen. - Stärkere politische Sensibilisierung für sozialmedizinische Belange überschuldeter Personen. - Die Förderung einer verantwortungsbewussten Kreditvergabe und eine qualifizierte Informationsoffensive zur Überschuldungsproblematik. - Eine stärkere Einbindung der Schuldnerforschung in die Armuts- und Bildungsdebatte. 6. Gesamtkonzept Schuldnerberatung im Landkreis Karlsruhe Das Gesamtkonzept regelt die Ziele und die Art der Zusammenarbeit zwischen dem Landratsamt Karlsruhe, dem Caritasverband Bruchsal, dem Caritasverband Ettlingen und dem Diakonischen Werk Landkreis Karlsruhe und ist einvernehmlich mit den Verbänden besprochen. Zudem ist es gelungen, die örtlichen Banken für einen (aktuell) nahezu flächendeckenden Ausbau von Präventionsveranstaltungen an Schulen zu gewinnen. Auch die Wirtschaftsjunioren werden sich ebenfalls in die Prävention einbringen und die Aktivitäten unterstützen. Damit werden sowohl die Verbände wie auch die Kreisverwaltung entlastet. Seite 4

5 Regelungsinhalte sind: 6.1 Prävention: Ende 2012 fand ein erstes Gespräch zu einem Aktionsbündnis mit den örtlichen Banken für den Bereich der Prävention an Schulen statt. Die Beratungen sind inzwischen zu einem guten Ergebnis gekommen. So wird es ab 2014 in folgenden Bereichen Kooperationen geben: * Prävention in Schulen: Die örtlichen Sparkassen und Volksbanken haben sich bereit erklärt, an nahezu allen Schulen und den Beruflichen Schulen des Landkreises Karlsruhe Präventionsveranstaltungen zum Thema finanzielle Bildung auch unter dem Fokus einer Schuldenvorbeugung, anzubieten. Seitens der Wirtschaftsjunioren gibt es eine weitere Unterstützungszusicherung. * Prävention für besonders gefährdete Gruppen: Menschen, mit einem Förderschwerpunkt und solche, die einer besonderen Beratung bedürfen, werden bei Maßnahmenträgern und Beschäftigungsgesellschaften betreut und sollen befähigt werden, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bestehen. Diese sind besonders von der Gefahr einer Überschuldung bedroht, da sie oft schon mit einfachen finanziellen Dingen überfordert sind. Bisher gibt es im Rahmen der Prävention, die von der Schuldnerberatung des Landratsamtes Karlsruhe durchgeführt wird, Gruppenangebote mit einfachen Inhalten, damit Schwellenängste abgebaut und ein Zugang zur Schuldnerberatung erleichtert werden kann. Gleichzeitig werden Informationsveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte angeboten, die in der direkten Arbeit mit den Betroffenen stehen. Dieses Angebot wird auch künftig von der Schuldnerberatung des Landratsamtes Karlsruhe durchgeführt. 6.2 Soziale und rechtliche Beratung für Schuldner(-innen) im Rahmen der spezialisierten Schuldnerberatung Die Beratung der hauptamtlichen Schuldnerberatung erfolgt weiter federführend durch das Landratsamt Karlsruhe. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege übernehmen die Beratung der unter Punkt 3 aufgeführten Bezirke in vollem Umfang. Grundlage für die Bemessung der Fachstellen bei den Freien Trägern ist eine Sachbearbeiterquote von 80 Fällen (90 Fällen nach Einarbeitungszeit) pro hauptamtliche Fachkraft in Vollzeit. Als Fall zählt jeder Schuldner, für welchen mehr als zwei Beratungsgespräche erforderlich sind oder in welchem eine Außenwirkung mit Gläubigern herbeigeführt wird. Seite 5

6 Zusätzlich wurde ein Vertrag mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht geschlossen, der alle hauptamtlichen Schuldnerberaterinnen zu Fragen der Insolvenzordnung laufend fortbildet, sowie zu regelmäßigen Telefonsprechstunden zur Verfügung steht. Die durch die Kooperation mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den örtlichen Sparkassen und Banken beim Landkreis zunächst frei werdenden Ressourcen werden künftig genutzt, um - den intensiven Beratungsbedarf, insbesondere im Falle privater Insolvenzen, sicherstellen, - zeitintensive offene Sprechstunden vor Ort im Jobcenter und dessen vier Außenstellen anbieten, - in einer Geh-Struktur noch mehr und noch früher für das Beratungsangebot werben, zu können. 6.3 Einbeziehung des Bürgerschaftlichen Engagements Ziel ist der unterstützende Einbezug ehrenamtlicher Hilfen unter hauptamtlicher Anleitung, soweit als möglich. 7. Bewertung des Gesamtkonzeptes Gegenüber der bisherigen Aufgabenwahrnehmung ist es mit dem Gesamtkonzept gelungen, den Fokus auch verstärkt auf die Prävention mit dem Ziel des bewussten und verantwortungsvollen Umgangs mit Geld- und Finanzierungsgeschäften durch junge Menschen zu richten. Die Erwartungen der Kreisverwaltung bezüglich des nahezu flächendeckenden Engagements durch die örtlichen Banken wurden weit übertroffen. Dennoch bleibt das große gesetzliche Handlungsfeld der Schuldnerberatung für Menschen die Leistungen nach SGB II bzw. XII erhalten. Ganz ausdrücklich sieht die Kreisverwaltung keine Beratungsverpflichtung in der Mehrzahl der Fallkonstellationen, in denen auch die Banken ihren Kunden Beratung angedeihen lassen. Die Personalausstattung in der Kreisverwaltung (5,5 Stellen) sowie den Verbänden (1,0 Stelle) ist damit vergleichbar mit der Ausstattung von Kreisen mit vergleichbarer Größe (Rhein-Neckar- Kreis 5,1 Stellen, Ludwigsburg 6,9 Stellen und Ortenaukreis 7,5 Stellen). Bemessungsgröße für die Förderung war zunächst die Zahl der Beratungen im Rahmen der Rechtskreise SGB II/XII zuzüglich 10 % Sonstige. Seite 6

7 Nach den Beratungen in den Ausschüssen und weiteren Gesprächen mit den Antragstellern wurde die Bemessungsgröße für die Förderung durch den Landkreis die Zahl der beratenen Personen aus den Rechtskreisen SGB II/SGB XII auf 20 % sonstige Ratsuchende erhöht. Danach werden von den Verbänden aktuell rd. 80 Personen beraten - dies rechtfertigt die Förderung einer Fachkraftstelle im Jahr Bei der Kreisverwaltung werden rd. 400 Fälle von 4,7 Stellen/+ 0,8 Sachgebietsleitung bearbeitet. Für das Jahr 2014 wird von einem moderaten Fallzahlzuwachs ausgegangen (ca. 30 Fälle - davon 80 % SGB II/SGB XII und 20 % sonstige Ratsuchende). Ein weitergehender Personalbedarf konnte durch das Engagement der Banken in der Prävention vermieden werden. Damit ist es sowohl der Liga als auch dem Landkreis möglich, sich weitestgehend aus diesem Bereich zurückzuziehen. 8. Nachweise Soweit nicht Fälle nach SGB II/SGB XII bearbeitet werden, sichern die Verbände die Offenlegung der Daten zu (unter Beachtung des Datenschutzes). 9. Beschlusslage Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Förderbetrag für das Jahr 2013 auf und für das Jahr 2014 auf festzusetzen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Zuschüsse im Bereich der Schuldnerberatung wurden bisher wie folgt gewährt: Bis 2009 wurde die Schuldnerberatung der Sozialverbände nicht durch den Landkreis gefördert (Vorlage Nr. 20/2008 an den Jugendhilfe- und Sozialausschuss) : : : kein Antrag und keine Förderung durch den Landkreis Karlsruhe : Entsprechend dem Votum des Verwaltungsausschusses soll für das Jahr 2013 eine Förderung von gewährt werden. Dieser Betrag beinhaltet die bereits an die Liga ausgezahlte Förderung in Höhe von Der Förderbetrag 2013 von ergibt sich aus den Bruttoarbeitgeberkosten abzüglich eines Eigenanteils der Verbände in Höhe von 20 %. Im Gegenzug dazu kann beim Landratsamt durch die Übernahme von Beratungsleistungen durch die Liga sowie der Präventionsangebote der Banken und Sparkassen eine 0,5 Stelle eingespart werden. Seite 7

8 Damit wird das Konzept der Schuldnerberatung durch die Umschichtung der eingesetzten Ressourcen im Jahr 2013 nahezu ergebnisneutral umgesetzt. Im Jahr 2013 beliefen sich die Gesamtkosten für die Schuldnerberatung auf ,75 (im Jahr 2012: ,51 ). Der Förderantrag der Ligaverbände zielt für das Jahr 2014 auf Demgegenüber sieht die Verwaltung die Aufgabenerledigung mit einer Förderung im Umfang von als gewährleistet an. Auf der Grundlage dieser Fördersumme belaufen sich die Gesamtkosten in der Schuldnerberatung auf ,55. d. h. eine Erhöhung um (8,5 %). Schließlich ist die Landkreisverwaltung der Auffassung, dass der Finanzierungsaufwand den Aufwand, den der Landkreis bei eigener Aufgabenwahrnehmung hätte, erheblich übersteigen würde. Dieser würde bei ca liegen. Der Förderbetrag von ist im Haushaltsentwurf 2014 enthalten. III. Zuständigkeit Nach 34 Abs. 2 Nr. 2 Landkreisordnung i. V. m. 6 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe beschließt der Kreistag über die Bewilligung von Freiwilligkeitsleistungen, die den Betrag von überschreiten. Seite 8

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