Aufforderung zur Angebotsabgabe Vergabe- und Vertragsunterlagen

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1 Aufforderung zur Angebotsabgabe Vergabe- und Vertragsunterlagen Umsetzung eines Mailings an Versicherte der Bosch BKK zum Thema Bonusprogramm Hausarzt Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 1 von 20

2 Inhaltsverzeichnis 1 Angebotsaufforderung Präambel Gegenstand der Ausschreibung Eckdaten und Fristen der Ausschreibung Ansprechpartner, Post- und Büroanschrift Hinweise zur Angebotserstellung und zum Ausschreibungsverfahren Ausschreibende Stelle Ausschreibungsunterlagen Fragen zur Ausschreibung, Ausschreibungsänderungen und -ergänzungen Vorbehalt der Aufhebung der Vergabe Rechtsgrundlagen Sprache Form und Übermittlung des Angebots Inhalt des Angebotes Nebenangebote, Angebotsalternativen, mehrere Hauptangebote Datenschutz Subunternehmer Vergabe nach Losen Zurückziehen des Angebotes Klärungsgespräch Ausschlusskriterien Feststellung der Eignung, Eignungskriterien Vertrag Angebotsbewertung Prüfung der Ausschluss- und Eignungskriterien Wertung der Angebote Endergebnis, Zuschlag Nachprüfungsverfahren Anlagen A Leistungsverzeichnis Versicherten-Mailing A.1 Materialbestandteile A.2 Datenbereitstellung und -übermittlung A.3 Druckdatenerstellung A.4 Datenaufbereitung Adressdaten A.5 Kuvertierung und Versand A.6 Mengen und Terminplanung A.7 Skonto B Formale Ausschlusskriterien C Bietererklärung D Datenschutzvereinbarung E Vorgaben zum Corporate Design Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 2 von 20

3 1 Angebotsaufforderung 1.1 Präambel Die Bosch BKK mit Hauptsitz in Stuttgart ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit etwa Versicherten. Die Betreuung der Versicherten erfolgt an 27 Standorten. 1.2 Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Umsetzung eines Versicherten-Mailings zum Thema Bonusprogramm Hausarzt. Die Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistung sind in der Anlage A Leistungsverzeichnis aufgeführt. Interessenten werden hiermit aufgefordert, Angebote einzureichen. 1.3 Eckdaten und Fristen der Ausschreibung Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung. Für die Ausschreibung gelten die folgenden Eckdaten: Veröffentlichung Spätester Termin für die Abgabe des Angebotes , 9 Uhr Endtermin der Bieterfragen Angebotseröffnung , 10 Uhr Zuschlagsentscheidung Information der Bieter nach Zuschlagsentscheidung Zuschlagserteilung Bindungsfrist des Angebotes Ansprechpartner, Post- und Büroanschrift Ansprechpartner: Sonja Feihle Sonja.Feihle@de.bosch.com Telefon: Fax: Sabrina Grimm Sabrina.Grimm@de.bosch.com Telefon: Fax: Post- und Büroanschrift zur Abgabe des Angebotes Bosch BKK Kruppstraße Stuttgart Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 3 von 20

4 2 Hinweise zur Angebotserstellung und zum Ausschreibungsverfahren 2.1 Ausschreibende Stelle Ausschreibende Stelle ist die Bosch BKK. 2.2 Ausschreibungsunterlagen Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen sind vollständig unter veröffentlicht und werden im Übrigen auf Anfrage ausschließlich per verschickt. 2.3 Fragen zur Ausschreibung, Ausschreibungsänderungen und -ergänzungen Es wird vorausgesetzt, dass die Vergabeunterlagen für die Erstellung eines qualifizierten Angebots vollständig und ausreichend sind. Sollte dennoch ein Bieter Fragen zu den Unterlagen haben oder Widersprüche oder unzureichende Angaben, Abgrenzungen oder Vorgaben erkennen oder vermuten, ist er verpflichtet, dies der ausschreibenden Stelle unverzüglich in Textform mitzuteilen. Ergänzende und berichtigende Angaben zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich unter veröffentlicht und ergänzend über denjenigen Bietern bekannt gegeben, die bis zur Berichtigung ein Angebot abgegeben haben. 2.4 Vorbehalt der Aufhebung der Vergabe Der Auftraggeber behält sich eine vollständige Aufhebung der Vergabe unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften gemäß 17 VOL/A vor. Eine Aufhebung der Vergabe wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. Kosten, die bei der Erstellung des Angebotes angefallen sind, werden dem Bieter nicht erstattet und sind allein durch den Bieter zu tragen. 2.5 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Vergabe, Auftragserteilung und Auftragsdurchführung sind insbesondere die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), das Sozialgesetzbuch Erstes, Fünftes und Zehntes Buch (SGB I, V, X), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 2.6 Sprache Jegliche Kommunikation, gleich in welcher Form (insbesondere schriftlich, per Telefon, Telefax oder ) mit der ausschreibenden Stelle ist in deutscher Sprache zu führen. 2.7 Form und Übermittlung des Angebots Sämtliche Angebotsunterlagen müssen in schriftlicher Form, einfacher Ausfertigung und deutscher Sprache eingereicht werden. An den Vergabeunterlagen (insbesondere den vorgegebenen Texten, Vordrucken und Erklärungen) dürfen gemäß 13 VOL/A keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen worden sein. Das Angebot sowie jede einzelne Anlage und Erklärung zum Angebot Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 4 von 20

5 muss eindeutig durch Angabe der Firmendaten gekennzeichnet, mit einem Datum versehen und vom Bieter unterschrieben sein. Hiervon ausgenommen sind amtliche Bescheinigungen. Sämtliche Angebotsunterlagen sind einheitlich in einem einzigen, fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag zu übermitteln. Diese (innere) Umhüllung ist in einer weiteren (äußeren) Umhüllung, die ebenfalls zu verschließen ist, der Beschaffungsstelle unter der in Abschnitt 1.4 Ansprechpartner, Postund Büroanschrift genannten Anschrift persönlich oder postalisch zuzustellen. Die Umhüllung ist mit dem folgenden Hinweis zu beschriften: ungeöffnet an die Beschaffungsstelle: Ausschreibungsangebot zur Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt Firma: xxxx Datum: xxxx 2.8 Inhalt des Angebotes Die Angebotsunterlagen müssen bestehen aus dem Angebot, der Anlage A Leistungsverzeichnis, der Anlage C Bietererklärung und der Anlage D Datenschutzvereinbarung. einem Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, aus dem sich ergibt, dass das Unternehmen des Bieters im jeweiligen Register eingetragen ist, und der nicht vor mehr als einem Monat ausgestellt wurde, Bescheinigungen des zuständigen Finanzamts, der zuständigen Krankenkassen und der zuständigen Berufsgenossenschaft, aus denen sich ergibt, dass das Unternehmen des Bieters der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, und die nicht vor mehr als einem Monat ausgestellt wurden. Von der Bescheinigung des zuständigen Finanzamts kann abgesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass das zuständige Finanzamt generell keine Bescheinigungen dieser Art ausstellt. Es müssen alle in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Informationen enthalten sein. Ergänzungen und Erläuterungen sind auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Ein eventuelles Bieteranschreiben wird nicht zum Bestandteil des Angebots; auf ihm enthaltene Angaben werden nicht berücksichtigt. Der Angebotspreis ist als Brutto-Preis in Euro anzugeben. 2.9 Nebenangebote, Angebotsalternativen, mehrere Hauptangebote Es ist nur die Abgabe eines einzigen Hauptangebotes zulässig. Sollte ein Bieter mehr als ein Hauptangebot abgeben, werden sämtliche Hauptangebote des Bieters ausgeschlossen. Nebenangebote werden nicht berücksichtigt Datenschutz Bei der Auftragsdurchführung sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB I und X sowie des BDSG zu beachten. Die Datenschutzvereinbarung nach Anlage D wird mit dem Zuschlag Bestandteil des Vertrages. Verstößt der Auftragnehmer gegen eine Bestimmung dieser Datenschutzvereinbarung, ist der Auftraggeber berechtigt, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist den Hauptvertrag zu Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 5 von 20

6 kündigen Subunternehmer Die Beauftragung von Subunternehmern mit Ausnahme der Deutschen Post AG als Postdienstleister sowie von Lieferanten von Rohmaterial ist nicht statthaft und wird ausdrücklich von der Bosch BKK untersagt Vergabe nach Losen Eine Vergabe nach Losen erfolgt nicht Zurückziehen des Angebotes Ein abgegebenes Angebot kann schriftlich bis zum Ende der Abgabefrist zurückgezogen werden Klärungsgespräch Nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung darf mit den Bietern Kontakt aufgenommen werden, um Zweifel über Angebote oder den Bieter zu beheben. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben Ausschlusskriterien Es gelten die in Anlage B Formale Ausschlusskriterien aufgeführten Ausschlusskriterien. Vor Abgabe des Angebots ist dieses daraufhin zu prüfen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Durchführung der Prüfung ist auf Anlage C Bietererklärung durch Unterschrift zu bestätigen. Die Nichterfüllung eines Kriteriums führt zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Feststellung der Eignung, Eignungskriterien Die Eignungsprüfung soll feststellen, ob der Bieter in der Lage ist, den Auftrag sach- und termingerecht zu erbringen. U.a. folgende Kriterien dienen zur Ermittlung der Eignung eines Bieters: Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, nachzuweisen über die Bietererklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Solvenz), nachzuweisen über die Bietererklärung Fachkunde (Wissen, Können, Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen), nachzuweisen durch Angabe mindestens einer Referenz Werden nicht alle Kriterien erfüllt oder definierte Eignungen nicht erreicht, so gilt der Bieter als nicht geeignet; er wird beim weiteren Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt Vertrag Der Vertrag kommt durch Zuschlag ( 18 VOL/A) zu Stande. Bestandteil des Vertrages werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen, das Angebot des Bieters, welches den Zuschlag erhält, mit allen Unterlagen, Anlagen und Erklärungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ( 9 VOL/A). Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 6 von 20

7 Die fehlende Anerkennung der in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vertragsbedingungen oder eine Bezugnahme des Bieters auf seine Geschäftsbedingungen im Angebot führen zum Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren. Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 7 von 20

8 3 Angebotsbewertung 3.1 Prüfung der Ausschluss- und Eignungskriterien Vor einer Bewertung des Angebotes werden die unter 2.15 Ausschlusskriterien, 2.16 Feststellung der Eignung, Eignungskriterien sowie die in der Anlage B Formale Ausschlusskriterien genannten Kriterien auf ihre Erfüllung geprüft. Angebote, die nicht alle Kriterien erfüllen, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. 3.2 Wertung der Angebote Die Angebotswertung erfolgt nach der Wirtschaftlichkeit der Angebote ( 18 VOL/A). Folgende weitere Kriterien sind zu erfüllen, andernfalls wird das Angebot bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit nicht berücksichtigt: - Gewährleistung des vorgegebenen Terminplans der Leistungserbringung (siehe Zeitplan unter Punkt A.6) - Produktionsstandort in der EU - Gewährleistung der Corporate Design-Anforderungen der Robert Bosch GmbH und der Bosch BKK gemäß Anlage E - Erreichbarkeit eines Gesprächspartners vor Ort in Stuttgart zwecks persönlicher Abstimmung Zusätzlich erfolgt eine Angemessenheitsprüfung hinsichtlich des Preises dahingehend, ob der Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur angebotenen Leistung steht oder ungewöhnlich niedrig oder hoch erscheint. Bei einem offensichtlichen Missverhältnis wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 3.3 Endergebnis, Zuschlag Nach 18 VOL/A ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 8 von 20

9 4 Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, Bonn. Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 9 von 20

10 5 Anlagen Anlage A Leistungsverzeichnis Anlage B Formale Ausschlusskriterien Anlage C Bietererklärung Anlage D Datenschutzvereinbarung Anlage E Vorgaben zum Corporate Design Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 10 von 20

11 Anlage A Leistungsverzeichnis Versicherten-Mailing Die zu erbringende Leistung umfasst die Umsetzung eines Versicherten-Mailings bestehend aus Erstellung der Druckdaten (Anschreiben und Beilage) Adressaufbereitung Personalisierung Druck Kuvertierung Postauflieferung bei der Deutschen Post AG A.1 Materialbestandteile Art und Umfang des Mailings: Das Mailing wird in zwei inhaltlich unterschiedlichen Varianten erstellt: Variante A: - Einseitiges Anschreiben mit BKK-Briefkopf, personalisiert - Einseitiger, scanbarer Rücksendebogen, personalisiert - Freiumschlag mit aufgedruckter Rücksendadresse Variante B: - Einseitiges Anschreiben mit BKK-Briefkopf, personalisiert - Einseitiger, scanbarer Rücksendebogen, personalisiert - Freiumschlag mit aufgedruckter Rücksendadresse Das Anschreiben enthält in Variante A und Variante B ein gestalterisches Element: ein stilisierter Scheck, auf dem Vor- und Nachname des angeschriebenen Versicherten aufgedruckt werden sollen. Alle genannten Bestandteile der Varianten A und B müssen in einen Umschlag (DIN lang) einkuvertiert werden. Format, Farbe und Papier: Anschreiben: Format: 210 x 297 mm (= DIN A4) Farbe: 4/0-farbig Papier: 80 g/m2 holzfrei weiß, offset Rücksendebogen: Format: 210 x 297 mm (= DIN A4) Farbe: 4/0-farbig Papier: 80 g/m2 holzfrei weiß, offset Freiumschlag: Format: Papier: Druck: Fenster: Daten: 110 x 220 mm 75 g/m², holzfrei weiß, Offset 1/0-farbig schwarz ohne werden vom Auftragnehmer erstellt Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 11 von 20

12 A.2 Datenbereitstellung und -übermittlung Notwendige Versicherten-, Adress- und Bankdaten werden von der Bosch BKK im Dateiformat einer strichkommaseparierten csv-datei (Codierung: UTF-8) als verschlüsselte 7Zip-Datei (AES-256- Verschlüsselungsverfahren) per zur Verfügung gestellt. Die Sachbearbeiterzuordnungsliste (siehe Punkt A.4) wird im Dateiformat Excel als verschlüsselte 7Zip-Datei (AES-256-Verschlüsselungsverfahren) per zur Verfügung gestellt. Der Text des Anschreibens sowie das Rücksendeformular für die Varianten A und B werden als Word- Dokument per zur Verfügung gestellt. Das Gestaltungselement stilisierter Scheck wird in einem noch zu vereinbarenden Dateiformat per E- Mail zur Verfügung gestellt. Das Briefkopf-Logo wird als druckfähiges PDF per zur Verfügung gestellt. Zudem wird ein Musterexemplar des Briefbogens per Post zur Verfügung gestellt. Farben und Maße des zu erstellenden Mailings müssen den Farben und Maßen des Musterexemplars entsprechen. A.3 Druckdatenerstellung Der Bieter erstellt anhand der gelieferten Word-Dokumente (Anschreiben und Rücksendebogen) sowie dem Gestaltungselement (stilisierter Scheck) die Druckdaten. A.4 Datenaufbereitung Adressdaten Die Bosch BKK liefert folgende Daten: 1. Versichertendaten - Geschlecht - Vorname - Name - Anschrift - Geschäftsstellen-ID des Versicherten - Kennzeichen Bankdaten vorhanden oder nicht vorhanden - Bankdaten, soweit vorhanden Versicherte, zu denen Bankdaten vorhanden sind, erhalten die Briefvariante A. Versicherte, zu denen keine Bankdaten vorhanden sind, erhalten die Briefvariante B. Der Bieter selektiert anhand des Kennzeichens Bankdaten oder nicht vorhanden, welche Versicherten den Brief der Variante A und welche den Brief der Variante B erhalten. Er übernimmt außerdem die Personalisierung des Anschreibens, des Gestaltungselements sowie des Rücksendebogens. 2. Sachbearbeiterzuordnungsliste Jeder Versicherter wird von einem persönlichen Ansprechpartner betreut. Die Zuordnung erfolgt nach Geschäftsstelle und innerhalb der Geschäftsstelle nach Buchstabenbereich. Der persönliche Ansprechpartner ist im Anschreiben als Absender angegeben. Die Bosch BKK stellt eine Sachbearbeiterzuordnungsliste zur Verfügung. Diese enthält die Adressen der BKK-Geschäftsstellen, die Kontaktdaten der persönlichen Ansprechpartner und deren Buchstabenbereich. Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 12 von 20

13 Die Zuordnung des Versicherten zum persönlichen Ansprechpartner (Absender) erfolgt durch den Bieter anhand der Geschäftsstellen-ID und des Buchstabenbereichs. A.5 Kuvertierung und Versand Kuvertierung: Die Kuvertierung erfolgt in neutralen Versandhüllen DIN lang. Versand: Der Versand erfolgt soweit wie möglich portooptimiert als Infopost, falls dies nicht möglich ist, als Infobrief, falls auch dies nicht möglich ist, als Brief. Die Portokosten werden vom Auftragnehmer verauslagt und mittels separater Rechnung der Bosch BKK in Rechnung gestellt. Es wird das Premiumadress-Verfahren genutzt. A.6 Mengen und Terminplanung Die Gesamtauflage (Variante A und B) Mailing umfasst ca Briefe. Terminplan: Bis : Bereitstellung folgender Dokumente und Informationen durch die Bosch BKK: - Brieftext als Worddokument - Beilage (scannbarer Rücksendebogen) als Worddokument - Bildelement stilisierter Scheck - Zugangsmöglichkeit zu Internetportal, auf dem alle notwendigen Informationen und Daten zum Corporate Design heruntergeladen werden können Bis : Bereitstellung folgender Dokumente und Informationen durch die Bosch BKK: - Versicherten, Adress- und Bankverbindungsdaten - Sachbearbeiterzuordnungsliste Bis : Aussendung der Briefe an BKK-Versicherte durch den Bieter A.7 Skonto Ein angebotenes Skonto wird nur berücksichtigt, wenn als Zahlungsziel mindestens 14 Tage angegeben werden. Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 13 von 20

14 Anlage B Formale Ausschlusskriterien Die nachfolgend aufgeführten formalen Umstände führen zum Ausschluss des Angebots: Nicht alle Angebotsunterlagen wurden in schriftlicher Form eingereicht. Nicht alle Angebotsunterlagen wurden in deutscher Sprache abgefasst. Dem Angebot sind nicht alle geforderten Unterlagen, Anlagen und Erklärungen beigefügt. Das Angebot oder wenigstens einer seiner Bestandteile, Anlagen oder Erklärungen wurde nicht fristgerecht eingereicht. Das Angebot einschließlich aller Bestandteile, Anlagen und Erklärungen wurde nicht in einer einheitlichen, gesondert verschlossenen, fensterlosen (inneren) Umhüllung übermittelt. Die innere Umhüllung wurde nicht in einer einheitlichen, verschlossenen, gekennzeichneten (äußeren) Umhüllung übermittelt. An den Ausschreibungsunterlagen wurden Änderungen vorgenommen. An den Ausschreibungsunterlagen wurden Zusätze angebracht. Das Angebot oder wenigstens einer seiner Anlagen oder Erklärungen wurde nicht unterschrieben. Das Angebot oder wenigstens einer seiner Anlagen oder Erklärungen wurde nicht mit einem Datum versehen. Das Angebot oder wenigstens einer seiner Anlagen oder Erklärungen wurde nicht erkennbar als vom Bieter stammend gekennzeichnet. Es wurde mehr als ein (1) Hauptangebot abgegeben. Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 14 von 20

15 Anlage C Bietererklärung Mit Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter, dass die Angaben in diesen Vergabe- und Vertragsunterlagen zur Kenntnis genommen wurden und ihm bekannt ist, dass sie Vertragsbestandteile werden, dass die die Angebotsunterlagen daraufhin überprüft wurden, dass keine Ausschlusskriterien nach Anlage B Formale Ausschlusskriterien vorliegen und dass wissentlich falsch gemachte Angaben hierzu und zu den Kriterien den Ausschluss von der Auftragserteilung zu Folge haben, dass der ausschreibenden Stelle keine Kosten durch die Bearbeitung des Angebotes in Rechnung gestellt werden, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet bzw. die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass sein Unternehmen im Handels- oder Berufsregister eingetragen ist, dass er der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, dass er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens EUR belegt worden ist, dass keine Verfehlungen (*) vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten. (*) Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind unabhängig von der Beteiligungsform bei Unternehmen und unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten insbesondere Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Diebstahl, Erpressung, das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder an nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen besonders Verpflichtete oder an Personen, die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten nahe stehen (Bestechung/Vorteilsgewährung), Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz, die falsche Erklärung zum Einsatz von Subunternehmern, der unerlaubte Einsatz von Subunternehmern, andere vergleichbar schwerwiegende Verstöße. Ort, Datum Unterschrift Bieter, Firmenstempel Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 15 von 20

16 Anlage D Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung zwischen (bitte ausfüllen) - nachstehend Auftragnehmer genannt - und der Bosch BKK Kruppstr Stuttgart - nachstehend Auftraggeber genannt - 1 Präambel Diese Datenschutzvereinbarung regelt den Schutz der personenbezogenen Daten und Sozialdaten bei der Datenverarbeitung im Auftrag unter besonderer Berücksichtigung des Sozialgesetzbuches X (SGB X), insbesondere des 80 SGB X, bzw. des 11 BDSG. Diese Datenschutzvereinbarung wird durch den Zuschlag im Vergabeverfahren Bestandteil des Hauptvertrags. 2 Gegenstand der Vereinbarung (1) Umfang und Art der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und/oder nutzt personenbezogene Daten bzw. Sozialdaten im Auftrag und nach detaillierter Weisung des Auftraggebers. Eine Funktionsübertragung auf den Auftragnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftrag umfasst dabei die nachfolgend genannten Aufgaben bzw. Tätigkeiten: Druck- und Beschriftungsleistungen, Konfektionierung und Versand. (2) Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten sind folgende Datenarten: Sozialdaten (Versichertendaten). (3) Besondere Daten im Sinne des 67 Abs. 12 SGB X werden nicht verarbeitet. (4) Der Kreis der durch diese Auftragsdatenverarbeitung Betroffenen umfasst diejenigen Versicherten des Auftraggebers, die Anspruch auf einen Bonus nach 22 Absatz VI der Satzung der Bosch BKK haben. Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 16 von 20

17 3 Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber entscheidet über die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung und bleibt in jeder Phase der Datenverwendung verantwortlich für die Wahrung der Rechte derjenigen, deren Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das alleinige Verfügungsrecht über die Daten bleibt beim Auftraggeber ( 80 SGB X). (2) Der Auftraggeber ist bei Bedarf verpflichtet und berechtigt, Weisungen zur Ergänzung der beim Auftragnehmer vorhanden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu erteilen. Er erteilt den Auftrag unmissverständlich und gemäß 80 Abs. 2 Satz 2 SGB X schriftlich (Datenfreigabeerklärung). (3) Lässt der Auftraggeber Unterlagen durch Boten beim Auftragnehmer einholen, so stattet der Auftraggeber seinen Boten mit einem schriftlichen Berechtigungsnachweis aus. (4) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung des Ergebnisses der Auftragsleistung feststellt. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherungsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. 4 Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer gewährleistet im Bereich der auftragsgemäßen automatischen Verarbeitung von Sozialdaten alle in Frage kommenden Maßnahmen nach der Anlage zu 78a SGB X bzw. 9 BDSG. Die einzelnen, vom Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen sind vom Auftragnehmer unverzüglich nach Auftragsvergabe in einer Anlage zu dieser Datenschutzvereinbarung darzustellen, zu unterschreiben und dem Auftraggeber zuzuleiten. (2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm getroffenen Datenschutzmaßnahmen den Anforderungen genügen, die für den Auftraggeber gelten. Änderungen bezüglich der Schutzmaßnahmen werden vom Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Gleiches gilt, wenn die vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht mehr genügen. (3) Der Auftragnehmer ist bereit, Weisungen des Auftraggebers zur Ergänzung vorhandener technischer und organisatorischer Maßnahmen zu beachten. Will der Auftragnehmer eine solche Weisung nicht ausführen, benachrichtigt er unverzüglich den Auftragsgebervereinbarung. (4) Der Auftragnehmer setzt für die auftragsgemäße Verarbeitung von Sozialdaten nur Personal ein, das zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten nach Maßgabe des 5 BDSG (Datengeheimnis) unter Hinweis auf die straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung ( 43 BDSG, 35 SGB I, 85 und 85a SGB X, 133 Abs. 3, 203 Abs. 2, 4 und 5, 204, 353b und 358 StGB) und nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen verpflichtet wurde. Ferner stellt der Auftragnehmer sicher, dass das von ihm eingesetzte Personal im Sinne der Datenschutzvorschriften ausreichend informiert und angewiesen ist. (5) Der Auftragnehmer verarbeitet Sozialdaten ausschließlich im Rahmen des vertraglich festgelegten Umfangs und gemäß den Weisungen des Auftraggebers. Er verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten nicht anderweitig und bewahrt sie nicht länger auf, als es der Auftraggeber bestimmt. Außerdem schließt der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen eine unbefugte Duplizierung der zur Verfügung gestellten Datenbestände aus. Notwendige Arbeits- und Sicherungskopien gelten als genehmigt. Bei der Verarbeitung entstandene temporären Arbeitsdateien, die Sozialdaten enthalten, sind unmittelbar nach Beendigung der Produktion zu löschen. Ferner hat der Auftragnehmer nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten sämtliche in seinem Besitz gelangte Unterlagen und Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger werden nach Erfüllung des jeweiligen Auftrages zu- Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 17 von 20

18 rückgesandt. (6) Der Auftragnehmer gewährleistet eine Protokollierung der Systemleistungen. Außerdem hält er die gängigen Konventionen ein. Zu diesen gehören insbesondere die Kennzeichnung von Aufnahmeanfang und ende, Vorgangsanfang und -ende, Aufzeichnung des Aufnahmedatums und des Verarbeitungsdatums mit dem Namen des Aufzeichnenden oder Verarbeitenden. (7) Die bei der Verarbeitung oder Nutzung entstandenen dauerhaften Arbeitsdateien oder Datenbanken, die Sozialdaten enthalten, werden unverzüglich, spätestens aber 15 Arbeitstage nach Postauflieferung gelöscht. Sicherungsdateien sind spätestens sechs Wochen nach Erstellung der Sicherungsdatei zu löschen. Dies gilt auch für Test- und Ausschussmaterial sowie erzeugte Zwischenerzeugnisse. Über die Löschung und Vernichtung ist ein Protokoll zu fertigen und dem Auftraggeber zu übersenden. (8) Bei schwerwiegenden Störungen des Verarbeitungsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers unterrichtet der Auftragnehmer unverzüglich den Auftraggeber. (9) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, Auskünfte bei ihm einzuholen, während der Betriebs- und Geschäftszeiten seine Grundstücke oder Geschäftsräume zu betreten, dort Besichtigungen und Prüfungen vorzunehmen und geschäftliche Unterlagen sowie die gespeicherten Sozialdaten und Datenverarbeitungsprogramme einzusehen, soweit es im Rahmen des Auftrages für die Überwachung des Datenschutzes erforderlich ist ( 80 Abs. 2 Satz 4 SGB X). Diese Kontrolle wird vom Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers, dessen zuständiger Aufsichtsbehörde oder einem vom Auftraggeber Beauftragten ausgeübt. Der Auftragnehmer wird ihm die genannten Zutritts- und Einsichtsrechte gewähren und die zur Kontrolle erforderlichen Auskünfte unverzüglich erteilen. (10) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über das Ergebnis durchgeführter Prüfungen seiner Aufsichtsbehörde und des Bundes- oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und übersendet ihm eine Kopie des Prüfberichts. (11) Der Auftraggeber ist berechtigt, durch Mitarbeiter die Verarbeitung (insbesondere das Einscannen, Beschriften und Aufzeichnen) und eventuell anschließende Vernichtung besonders schutzwürdiger Daten insbesondere nach 76 SGB X beim Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftraggeber stattet seine Mitarbeiter und Bevollmächtigten mit einem schriftlichen Berechtigungsnachweis aus. (12) Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nicht gestattet. 5 Unterauftragsverhältnisse (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, etwaige Unterauftragsverhältnisse, soweit sie nach dem zu Grunde liegenden Hauptvertrag zulässig sind, nur nach schriftlicher Einwilligungserklärung durch den Auftraggeber abzuschließen. Hierfür sind dem Auftraggeber die vertraglichen Bedingungen vorab darzulegen. (2) Bei der Einschaltung von Subunternehmern gelten für diesen die die gleichen Pflichten wie für den Auftragnehmer. Dieser hat die Einhaltung der Pflichten regelmäßig zu überprüfen. (3) Wartungsfirmen, die vor Abschluss dieser Vereinbarung bereits beim Auftragnehmer tätig sind, sind dem Auftraggeber vorab schriftlich mitzuteilen. 6 Datentransport Die Datenträger sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer als Übergabe-Einschreiben oder Wertsendung oder durch Boten zu versenden. Hierfür sind stabile Transportbehältnisse zu verwenden. Sofern der Auftraggeber vorab eingewilligt hat, können die Daten auch mittels Datenfernübertragung (DFÜ) übersendet werden. Die Bedingungen hierfür sind vorab gesondert zu vereinbaren. Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 18 von 20

19 7 Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die infolge schuldhaften Verhaltens gegen die Datenschutzbestimmungen und gegen die Datenschutzvereinbarung entstehen. Ebenso haftet er für schuldhaftes Verhalten seiner Unterauftragnehmer sowie deren Unterauftragnehmer. (2) Bei Verletzung von Datenschutzvorschriften mit Schadensfolge für den Auftraggeber ist eine im Einzelfall festzusetzende Vertragsstrafe fällig. Im Rahmen der Haftung des Auftraggebers auf Schadensersatz nach 82 SGB X i. V. m. 7 BDSG haftet der Auftragnehmer analog und anteilig in Höhe des durch sein Verschulden oder durch das Verschulden eines Unterauftragnehmers sowie deren Unterauftragnehmer entstandenen Schadens. 8 Laufzeit (1) Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt spätestens mit der Laufzeit des Hauptvertrages. Unabhängig von der Beendigung des Hauptvertrages bleiben die Verpflichtungen zu den Vereinbarungen des Datenschutzes unbegrenzt bestehen. (2) Verstößt der Auftragnehmer gegen eine Bestimmung dieser Datenschutzvereinbarung, ist der Auftraggeber berechtigt, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist den Hauptvertrag zu kündigen. 9 Sonstiges (1) Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter, etwa durch Pfändung, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Alle im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung vorhandenen Daten sind in diesem Zusammenhang rechtzeitig vor Eintritt dieser Maßnahme von den betroffenen Datenverarbeitungskomponenten zu entfernen. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. 273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. (2) Ansprechpartner des Auftraggebers ist der Datenschutzbeauftragte: Jürgen Gruner Telefon 07141/ (3) Ansprechpartner des Auftragnehmers ist der Datenschutzbeauftragte: (bitte eintragen), den Auftragnehmer: Unterschrift Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 19 von 20

20 Anlage E Vorgaben zum Corporate Design Ausschreibung Versicherten-Mailing Bonusprogramm Hausarzt 2013 Seite 20 von 20

21 Bosch BKK Corporate Design Vermaßung Geschäftsausstattung Robert Bosch GmbH Stand Inhalt 3

22 Vermaßung Briefbogen Inhalt Zurück 73 Seite ,5 9,9 6,2 1 Bosch Sans Light/Bosch Sans Black 21 pt 2 Bosch sans Bold 7,5 pt, 60 % schwarz 33,6 3 Größe Bild-/Wortmarke: 28,8 mm (Die Angabe bezieht sich auf die Breite der Wortmarke.) 8 4 Bosch BKK, Stuttgart Musterfirma Muster Hans Mustermann Musterstraße Musterstadt 7 Bosch BKK Betreuungsbereich Ludwigsburg Alleenstraße 10/ Ludwigsburg 41,2 6, Bosch Office Sans 10 pt/5,2 mm Bosch Office Sans Bold 11 pt/5,2 mm Bosch Office Sans 7,5 pt/3,2 mm, LW Martina Muster Telefon , Telefax Martina.Muster@de.bosch.com November Bosch Office Sans 7,5 pt/4 mm, LW 2 Bosch Office Sans 7,5 pt/6,8 mm, LW 2 5 Der neue Briefbogen 9 Abstand eine Leerzeile: 5,2 mm 12 Sehr geehrter Herr Mustermann, 4 Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat. 9 Mit freundlichen Grüßen Abstand zwei Leerzeilen: 10,4 mm Faltmarke, Stand: 105 mm, Länge: 4,8 mm, Stärke: 0,2 pt Lochmarke, Stand: 148,5 mm, Länge: 4,8 mm, Stärke: 0,2 pt Betreuungsbereich Ludwigsburg 182,6 3 Die Größenangaben der Bild-/Wortmarke beziehen sich auf die Breite der Wortmarke. 3 Die Anzahl der Leerzeilen zwischen den einzelnen Textabschnitten (z. B. Absenderangaben und Betreff) ist konstant und darf nicht geändert werden. 6 Bankverbindungen: Commerzbank Bank AG, Stuttgart, Kto , BLZ , IBAN DE , BIC: DRES DE FF 600 Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Kto , BLZ , IBAN DE , BIC: SOLA DE ST Vorstand: Bernhard Mohr; Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates: Dr. Uwe Schirmer, Armin Knust BOSCH und die Bildmarke sind Marken der Robert Bosch GmbH, Stuttgart; Institutionskennzeichen: ,2 22,4 134,2 7,2 36,2 10 Bosch BKK/Corporate Design Vermaßung Geschäftsausstattung Robert Bosch GmbH Stand 03.20

23 Vermaßung Briefbogen Folgeseite Inhalt Zurück 73 Seite ,5 9,9 6,2 33,6 1 Bosch Sans Light/Bosch Sans Black 21 pt 2 3 Bosch sans Bold 7,5 pt, 60 % schwarz Größe Bild-/Wortmarke: 28,8 mm (Die Angabe bezieht sich auf die Breite der Wortmarke.) 4 Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis at vero eros et ac- cumsan et iusto odio dignissim qui blandit praesent luptatum zzril delenit augue duis dolore te feugait nulla facilisi. 17. November 2005 Seite 2 von Bosch Office Sansl 10 pt/5,2 mm Bosch Office Sans 7,5 pt/4 mm, LW 2 Abstand eine Leerzeile: 5,2 mm 56 7 Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore. Magna aliquam erat volutpat. Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis at vero eros et accumsan et iusto odio dignissim. Mit freundlichen Grüßen Betreuungsbereich Ludwigsburg 230,6 7 Abstand zwei Leerzeilen: 10,4 mm 3 Die Größenangaben der Bild-/Wortmarke beziehen sich auf die Breite der Wortmarke. 3 Die Anzahl der Leerzeilen zwischen den einzelnen Textabschnitten (z. B. Absenderangaben und Betreff) ist konstant und darf nicht geändert werden. 12,2 22,2 134,2 7,2 36,2 10 Bosch BKK/Corporate Design Vermaßung Geschäftsausstattung Robert Bosch GmbH Stand 03.20

24 Vermaßung Briefbogen Intern Inhalt Zurück 73 Seite Von BKK Empfänger z.k. AB/ABC AB-Mustermann Bearbeiter Hans-Jörg Mustermann 8 Telefon-Durchwahl Telefax-Durchwahl Schillerhöhe Nr ,2 12 6,2 19,4 19,2 1 Bosch Sans Light/Bosch Sans Black 21 pt Bosch Sans Bold 7,5 pt, schwarz Größe Bild-/Wortmarke: 28,8 mm (Die Angabe bezieht sich auf die Breite der Wortmarke.) Bosch Office Sans 7,5 pt/5,2 mm, LW 2 Bosch Office Sans 10 pt/4,8 mm 7 8 Martina Muster Telefon , Telefax Martina.Muster@de.bosch.com T C/SMC ,4 6 7 Bosch Office Sans 7,5 pt/5,2 mm, LW 2 Bosch Office Sans Bold 11 pt/5,2 mm Der neue Briefbogen 8 Bosch Office Sans 10 pt/5,2 mm Sehr geehrter Herr Mustermann, 9 Abstand eine Leerzeile: 5,2 mm 9 Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Ut wisi enim ad minim veniam, quis nostrud exerci tation ullamcorper suscipit lobortis nisl ut aliquip ex ea commodo consequat. Mit freundlichen Grüßen Abstand drei Leerzeilen: 15,6 mm Bosch Office Sans 10 pt/3,2 mm Betreuungsbereich Ludwigsburg ,4 12 Max. zweizeilig 3 Die Größenangaben der Bild-/Wortmarke beziehen sich auf die Breite der Wortmarke. 3 Die Anzahl der Leerzeilen zwischen den einzelnen Textabschnitten (z. B. Absenderangaben und Betreff) ist konstant und darf nicht geändert werden. Seite 1 von ,2 22,4 31,2 45,6 31,2 31,2 36,2 10 2,2 Bosch BKK/Corporate Design Vermaßung Geschäftsausstattung Robert Bosch GmbH Stand 03.20

25 Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand Inhalt

26 Inhalt Inhalt Zurück Seite 2 Einleitung / Kontakt 3 Bild-/Wortmarke 4 Allgemeines 5 Versionen 6 Vermaßung 7 Größenversionen 8 Abbildungsgrößen 9 Platzierung im Raster 10 Mindestabstand 11 Slogan Standardposition 12 Sonderposition Slogan 13 Sprachversionen Slogan (1/2) 14 Sprachversionen Slogan (2/2) 15 Einsatz Slogans 16 Kodierung der Masterdateien 17 Bild-/Wortmarke als Referenz 18 Bosch Car Service 19 Gestaltungsraster 31 Gestaltungsraster 32 Layoutprinzip 33 Transparente Bänder 34 Anwendung Titelseiten 35 Anwendung Innenseiten 36 Hinweise zu den Versionen 37 Ergänzungen Kapitel, die Ergänzungen/Änderungen gegenüber den Ausgaben 2005 und 2006 enthalten, sind mit einem gekennzeichnet. Firmenschriften 20 Allgemeines 21 Fließtext 22 Überschriften 23 Fremdalphabete 24 Farben 25 Primärfarben 26 Sekundärfarben 27 Ausnahme Elektrowerkzeuge 28 Bildstil 29 Bildstil 30 Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

27 Einleitung / Kontakt Inhalt Zurück Seite 3 Die hier vorliegende Gestaltungsvorgabe Basiselemente ist Teil einer umfassenden Reihe von Gestaltungsvorgaben, die es Ihnen ermöglicht, das Corporate Design von Bosch in allen Bereichen umzusetzen. Die Vorgaben sind verbindlich für alle Gestaltungsanwendungen der Marke Bosch. Informationen und Gestaltungsvorlagen zu Anwendungen sowie Downloads von Bild-/Wortmarke, Schriften und Masterdateien finden Sie im Bosch- CD-Extranet unter Kontakt Für alle Fragen, die das Corporate Design von Bosch betreffen, wenden Sie sich bitte an: Robert Bosch GmbH, C/SMC32 Corporate Design Postfach Stuttgart Indem Sie diese Vorgaben konsequent anwenden, tragen Sie dazu bei, der Marke Bosch weltweit ein starkes und ein heitliches Profil zu verleihen. Darüber hinaus wird die Wiedererkennbarkeit der Marke Bosch in allen Anwendungsbereichen sichergestellt. CorporateDesign.C_SMC32@de.bosch.com Informationen zu den Fremdalphabeten URW++ Frank Steitiya Design & Development GmbH Poppenbütteler Bogen Hamburg Tel.: Fax.: Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

28 Bild-/Wortmarke Inhalt Zurück Seite 4

29 Bild-/Wortmarke Allgemeines Inhalt Zurück Seite 5 Allgemeines Die Bild-/Wortmarke besteht aus dem Bosch-Anker und dem Bosch-Schriftzug. Als Einheit, in einem definierten Größenverhältnis und Abstand zueinander, repräsentieren sie das Unternehmen Bosch. Die Bild-/Wortmarke darf nur in den definierten Proportionen eingesetzt werden. Verwenden Sie bitte ausschließlich die im CD-Extranet zur Verfügung gestellten Masterdateien. ff Bild- und Wortmarke bilden eine Einheit. Ausnahmen gelten für Produktbeschriftung und Verpackung. Näheres entnehmen Sie bitte den entsprechenden Gestaltungs- vorgaben. Bildmarke Wortmarke ff Das Verhältnis und der Abstand von der Bild- zur Wortmarke darf nicht verändert werden. ff Die Bildmarke und die Wortmarke dürfen nicht einzeln zu dekorativen und gestalterischen Zwecken eingesetzt werden. ff Die Bild-/Wortmarke wird im Layout grundsätzlich rechts platziert. Ausnahmen: bei Sprachen mit Leserichtung von rechts nach links oder bei Messebauten (Sichtbarkeit). 2 ff Neben der Bild-/Wortmarke sind keine weiteren Produkt-, Projekt-, Abteilungs- und Veranstaltungs-Logos etc. in markenähnlicher Gestaltung zulässig. Ausnahmen: Produkt-/Service-Logos, die bereits seit 3 1,5 9 langem (mindestens fünf Jahre) im Markt eingeführt sind und über eine hohe Bekanntheit der Zielgruppe (50% und mehr) verfügen. Weitere Sonderfälle bedürfen der Die Bild-/Wortmarke darf auschließlich in den definierten Proportionen verwendet werden. Genehmigung durch C/SMC. Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

30 Bild-/Wortmarke Versionen Inhalt Zurück Seite 6 4 c (Vierfarbdruck) und 2 c (Schwarz und Rot) Version für Zeitungsdruck 2 c (Schwarz und Rot) Strichversion 2 c (Silber und Rot) Graustufen-Version Strichversion Schwarz Strichversion 1 c Silber (für hochwertige Werbemittel) Versionen Im Hinblick auf ein konsistentes Erscheinungsbild sollte, wo immer möglich, die vierfarbige bzw. zweifarbige Version der Bosch-Bild-/Wortmarke eingesetzt werden (Rot=Markenfarbe). Für Schwarzweiß-Anwendungen steht eine Graustufenversion zur Verfügung. Die Strichversion kommt bei allen Anwendungen zum Einsatz, bei denen eine dreidimensionale Darstellung der Bildmarke (gepixelt oder gerastert) aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich ist (z. B. für Sieb- und Tampondruck). ff Die Bild-/Wortmarke darf nur in den definierten Versionen verwendet werden. ff Die Farben der Bild-/Wortmarke sind definiert und dürfen nicht verändert werden. ff Für alle Versionen stehen Masterdateien im Bosch- CD-Extranet zur Verfügung. ff Für Anwendungen in der Außenkennzeichnung gelten gesonderte Vorgaben. Angaben hierzu finden Sie in den entsprechenden Gestaltungsvorgaben. Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

31 Bild-/Wortmarke Vermaßung Inhalt Zurück Seite 7 Größe Bild-/Wortmarke (Breite der Wortmarke): 72 mm Einsatzgröße Datei: 72 % Vermaßung Die Bild-/Wortmarke ist in ihren Anwendungsgrößen auf den Bosch-typischen Gestaltungsraster von 4,8 mm abgestimmt (siehe auch Kapitel Gestaltungsraster ). Entscheidend ist dabei die Breite der Wortmarke. Daher beziehen sich alle Größenangaben zur Bild-/Wortmarke grundsätzlich auf diese Breite. 72 mm Die Dateien der Bild-/Wortmarke sind jeweils in einer Breite von 100 mm angelegt und entsprechend einfach zu skalieren. Eine Bild-/Wortmarke in einer Größe von z. B. 38,4 mm entspricht einer Einsatzgröße von 38,4 %. Größe Bild-/Wortmarke (Breite der Wortmarke): 38,4 mm Einsatzgröße Datei: 38,4 % ff Die Größenangaben der Bild-/Wortmarke beziehen sich auf die Breite der Wortmarke. ff Die Größe der Bild-/Wortmarke in Millimetern entspricht der Einsatzgröße der Datei in Prozent. 38,4 mm Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

32 Bild-/Wortmarke Größenversionen Inhalt Zurück Seite 8 Large ab 67,2 mm in 4,8-mm-Vergrößerungsschritten bezogen auf die Breite der Wortmarke Medium 48 mm bis 62,4 mm in 4,8-mm-Vergrößerungsschritten bezogen auf die Breite der Wortmarke 67,2 mm 62,4 mm Für jede Größe die richtige Version Um eine optimale Wiedergabe in allen Anwendungsgrößen zu gewährleisten, liegt die Bild-/Wortmarke in drei Größenversionen vor: small/klein (S), medium/mittel (M) und large/ groß (L). Die Binnenräume der Bildmarke in der kleinen Version wurden leicht vergrößert, sodass sie in kleinen Darstellungen nicht zulaufen können. Zusätzlich wurden die Strichstärken bei allen Versionen entsprechen den Anwendungsgrößen angepasst. Die Verwendung einer falschen Version (bezogen auf die Ausgabegröße) führt daher zu einer fehlerhaften Darstellung der Bild-/Wortmarke. In der Strichversion liegt die Bild-/Wortmarke in nur zwei Größenversionen vor: S und M. Die Version M ist nach oben offen skalierbar. 48 mm Die Skalierung der Bild-/Wortmarke erfolgt in 4,8-mm- Schritten (eine Rastereinheit). Siehe dazu auch Kapitel Gestaltungsraster. Small 24 mm bis 43,2 mm in 4,8-mm-Vergrößerungsschritten bezogen auf die Breite der Wortmarke Kleinste Größe: 21,6 mm 21,6 mm 43,2 mm ff Verwenden Sie immer die richtige Version der Bild-/Wortmarke entsprechend der Ausgabegröße. ff Die Größenangaben der Bild-/Wortmarke beziehen sich auf die Breite der Wortmarke. ff Unterhalb der kleinsten Größe von 21,6 mm darf die dreidimensionale Bild-/Wortmarke nicht verwendet werden. Verwenden Sie stattdessen die Strichversionen der Bild-/Wortmarke. Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

33 Bild-/Wortmarke Abbildungsgrößen Inhalt Zurück Seite 9 DIN A2 67,2 % Version: L 67,2 mm Abbildungsgrößen Die Abbildungsgrößen der Bild-/Wortmarke sind für verschiedene Anwendungen (z. B. Anzeigen, Messe, Fahrzeugbeschriftung) gesondert definiert, um eine dem Medium entsprechende Wirkung zu erzielen. Diese sowie weitere Größenangaben, z. B. für Sonderfor mate, finden Sie in den Gestaltungsvorgaben der jeweiligen Anwendungen. DIN A3 48 % Version: M DIN A4 33,6 % Version: S 33,6 mm 48 mm Für Anwendungen, für die keine eigenen Abbildungsgrößen festgelegt wurden, gelten die hier gezeigten Standardgrößen für DIN-Formate. ff Für einzelne Anwendungen gelten gesonderte Abbil- dungsgrößen, die Sie den jeweiligen Gestaltungsvorgaben entnehmen können. ff Die wichtigsten Medien (Anzeigen, Druckschriften) liegen als Masterdateien vor. DIN lang, DIN A5 24 % Version: S 24 mm Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

34 Bild-/Wortmarke Platzierung im Raster Inhalt Zurück Seite 10 4,8 mm 4,8 mm Platzierung im Raster Die Position der Bild-/Wortmarke im Gestaltungsraster wird grundsätzlich an der Wortmarke ausgerichtet. cm Zipfeln trolle et Vorgangs. em Fata vor Eklat elf Düfte. r Frl Blick Dom Car löschen ade Die Abbildungsgrößen sind so auf den Raster abgestimmt, dass die Wortmarke in ihrer Breite exakt im Raster steht. In der Höhe wird sie mit der Schriftoberkante bündig zum Raster positioniert. 43,2 mm Die exakte Position der Bild-/Wortmarke im Layout entnehmen Sie bitte den Gestaltungsvorgaben der jeweiligen Anwendungen. cm Zipfeln trolle et Vorgangs. em Fata vor Eklat elf Düfte. r Frl Blick Dom Car löschen ade 33,6 mm Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

35 Bild-/Wortmarke Mindestabstand Inhalt Zurück Seite 11 b kam cm Zipfeln trolle et Vorgangs. Helgem Fata vor Eklat elf Düfte. Katz bunte Blick Dom Car löschen ade versandten Mindestabstand Der Mindestabstand zu anderen Gestaltungselementen, wie Text, Abbildungen oder anderen Marken, beträgt nach allen Seiten ein H. ff Für einzelne Anwendungen gelten gesonderte Mindest- abstände, die Sie den jeweiligen Gestaltungsvorgaben entnehmen können. atsch Flow bewarb kam cm Zipfeln trolle et rgangs. Heldin Bear erlahmtet gem Fata vor lat elf Düfte. Katz bunte teiserner Frl Blick Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

36 Bild-/Wortmarke Slogan Standardposition Inhalt Zurück Seite 12 Bild-/Wortmarke mit Slogan Standardposition Der Slogan Technik fürs Leben wird in der Werbekom munikation in Kombination mit der Bild-/Wortmarke ein gesetzt (vgl. Anwendungen Seite 16). T Die Standardposition des Slogans ist unterhalb der Bild-/ Wortmarke. Er wird auf die Breite der Wortmarke gesetzt und mit einem Abstand von einer Versalhöhe des Slogans unter dieser platziert. Schrift: Bosch Sans Regular. In Ausnahmefällen, in denen der Slogan sehr lang ist (z. B. französisch, spanisch), wird er auf die komplette Breite der Bild-/Wortmarke gesetzt. Beispiel mit deutschem Slogan ff Der Slogan wird verbindlich für alle Geschäftsbereiche und Regionen weltweit in der jeweiligen Landessprache eingesetzt (Übersicht und Ausnahmen vgl. Seite 14 15). ff Andere Slogans oder sonstige Texte dürfen nicht unterhalb der Bild-/Wortmarke platziert werden. ff Für alle Sprachversionen stehen Masterdateien im Bosch- CD-Extranet zur Verfügung. Standardposition: Slogan wird auf die Breite der Wortmarke gesetzt. Ausnahme: Slogan wird auf die komplette Breite der Bild-/Wortmarke gesetzt. Corporate Design Basiselemente Robert Bosch GmbH Stand

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