Die Arbeit der Koordinierungsstelle soll die Akzeptanz von Alphabetisierungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit erhöhen,
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- Ida Meyer
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1 Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über einen Teilnahmewettbewerb zum Projekt "Koordinierungsstelle Alphabetisierung" vom Hintergrund Im Freistaat Sachsen leben derzeit mehr als funktionale Analphabeten. Sie verfügen über so geringe Lese- und Schreibkenntnisse, dass sie den Mindestanforderungen nicht gerecht werden können, die in unserer Gesellschaft in Bezug auf die Schriftsprache gestellt werden. Daher fördert der Freistaat Sachsen Kurse für funktionale Analphabeten auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF- Richtlinie ) vom 7. Juli 2014 (SächsABl. S. 937). Ziel dieser Kurse ist die Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen und damit die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer, ihre mögliche Eingliederung in das Erwerbsleben und ihre bessere soziale Integration. 2. Ziel der Ausschreibung Im Jahr 2010 wurde die sachsenweit agierende Koordinierungsstelle Alphabetisierung im Freistaat Sachsen eingerichtet. Dieses Projekt läuft zum Jahresende 2014 aus. Ziel der Ausschreibung ist es, ein neues Vorhaben zu initiieren, damit ab dem die Aufgaben der Koordinierungsstelle Alphabetisierung fortgeführt werden. Die Projektlaufzeit ist vom bis geplant. 3. Funktion der Koordinierungsstelle Alphabetisierung Die Koordinierungsstelle Alphabetisierung soll dazu beitragen, dauerhafte Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren in der Alphabetisierungsarbeit auszubauen bzw. weiterzuführen. Die Arbeit der Koordinierungsstelle soll die Akzeptanz von Alphabetisierungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit erhöhen, Funktionen der Koordinierungsstelle sind - Beratung - Vermittlung in Lernangebote, - Netzwerkarbeit - das Initiieren weiterer Alphabetisierungsmaßnahmen - Öffentlichkeitsarbeit zum Themengebiet um die Akzeptanz von Alphabetisierungsmaßnahmen zu erhöhen - Schaffung von Transparenz hinsichtlich regionaler Unterstützungsangebote. Die Qualitätsstandards zu den Kursen sollen bei Bedarf weiterentwickelt werden. Die koordinierende Tätigkeit soll dazu beitragen, die Anzahl der funktionalen Analphabeten auf Dauer zu verringern und so die Lebensqualität der betroffenen Menschen zu erhöhen. 4. Anforderungen an den Projektträger
2 An der Ausschreibung können sich die unter Ziffer II Vorhabensbereich C Nr. 2 der SMK- ESF-Richtlinie zugelassenen Zuwendungsempfänger beteiligen. Die Bewerber müssen Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Alphabetisierungsarbeit nachweisen und befähigt sein, die sachsenweite Koordinierung der Alphabetisierungsmaßnahmen zu übernehmen, um die unter Nr. 5 dargestellten Projektziele zu erreichen. Bestandteil des Projekts kann eine externe wissenschaftliche Begleitung sein. Sie muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Datenerhebung, prozessbegleitende Dokumentation, Auswertung zur Zielerreichung und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Gesamtprojekts. Zum und ist jeweils ein Zwischenbericht vorzulegen, in dem die bis dahin durchgeführten Maßnahmen und erreichten Ergebnisse dargestellt und bewertet sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen getroffen werden. Die abschließenden Ergebnisse sollen zwei Monate nach Projektende vorliegen. Der Bedarf für die wissenschaftliche Begleitung ist zu begründen. Darüber hinaus ist für die inhaltliche Begleitung und Beratung des Projekts ein ehrenamtlich tätiger Projektbeirat zu bilden. Der Projektbeirat soll sich aus Vertretern von wissenschaftlichen Einrichtungen, von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Arbeits- und Sozialverwaltung sowie der Sozialen Dienste und ggf. sonstigen Partnern, die aktiv auf dem Gebiet der Alphabetisierung tätig sind und entsprechende Kompetenzen für die Mitarbeit in dem Projektbeirat vorweisen können, zusammensetzen. 5. Aufgaben und Projektziele für die Koordinierungsstelle Alphabetisierung Die Koordinierungsstelle Alphabetisierung soll folgende Aufgaben erfüllen: 5.1 Initiierung, Koordinierung und Ausbau von Alphabetisierungsmaßnahmen Auf der Grundlage einer regionalen Bedarfsermittlung sollen Kurse für funktionale Analphabeten gemäß SMK-ESF-Richtlinie initiiert werden. Dafür ist es notwendig, auf lokaler und regionaler Ebene die Zusammenarbeit verschiedenster Einrichtungen (Weiterbildungsträger, Bildungsträger der beruflichen Bildung, der Arbeits- und Sozialverwaltung, Träger Sozialer Dienste und sonstige denkbare Partner) zu unterstützen und Netzwerke zu entwickeln. Die überregionale Koordinierungsarbeit hat die sachsenweite Betreuung und Vernetzung der Alphabetisierungsarbeit zum Inhalt. Ziel ist es, Lernangebote bedarfsgerecht und wohnortnah/flächendeckend in Sachsen bereit zu stellen. Die Umsetzung von Kursen hingegen ist nicht Aufgabe der Koordinierungsstelle Information und Beratung betroffener Menschen sowie von Multiplikatoren und Fachkräften Die Koordinierungsstelle Alphabetisierung soll sowohl den funktionalen Analphabeten selbst und Personen aus deren Umfeld (Angehörige, Vertrauenspersonen) als auch interessierten Bürgern und Organisationen als Anlaufstelle dienen, um sich über Alphabetisierungsmaßnahmen im regionalen Umfeld zu informieren und eine entsprechende Vermittlung in Lernangebote zu unterstützen. Hierfür ist sachsenweit eine einheitliche Telefonnummer vorzusehen, über die sich Nutzer ohne Kosten aus dem Festnetz an die Koordinierungsstelle wenden können. Zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung sollte eine Maßnahmelandkarte oder -datenbank aufgebaut und gepflegt werden, die über Kurse und Anbieter in den Regionen informiert. Darüber hinaus soll die Beratung von Fachkräften der in Nr. 5.1 genannten Einrichtungen erfolgen, beispielsweise in Bezug auf die pädagogische Konzipierung von Bildungsmaßnah- 2
3 men oder das Erkennen funktionaler Analphabeten und ihrer Ansprache zwecks Vermittlung in entsprechende Bildungsmaßnahmen. 5.3 Öffentlichkeitsarbeit Gleichzeitig soll in der Öffentlichkeit sowohl regional als auch sachsenweit zum Thema funktionaler Analphabetismus kontinuierlich und aktiv informiert werden, um so das Thema ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken, für die Lage der Betroffenen zu sensibilisieren und zur Unterstützung zu animieren. Ziel ist es, die Akzeptanz derartiger Bildungsangebote zu erhöhen und noch mehr potentielle Teilnehmer für Alphabetisierungsmaßnahmen zu erreichen. Hierfür sind neben einem Internetauftritt mit Informationen zu Lernangeboten und zur Alphabetisierungsarbeit in Sachsen regelmäßige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu geeigneten Veranstaltungen und Terminen vorzusehen. Aktionen sind insbesondere jährlich für den Weltalphabetisierungstag am 08. September und die Leipziger Buchmesse vorzusehen. Darüber hinaus sind auch regionale und lokale Aktionen vorzusehen, die auch außerhalb der Großstädte durchgeführt werden. Die Koordinierungsstelle Alphabetisierung soll sich zudem bereit erklären an der übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit zur ESF-Förderung des Freistaates Sachsen mitzuwirken. Diese Maßnahmen werden durch den Freistaat Sachsen geplant und finanziert. 5.4 Durchführung von Fachveranstaltungen Für die Bildungsträger, die Träger Sozialer Dienste, die Arbeits- und Sozialverwaltung sowie sonstige in Betracht kommende Multiplikatoren und Partner sollen Fachveranstaltungen durchgeführt werden, die dem Austausch von Fachinformationen und als Plattform dienen, um über Erfahrungen und Probleme in der Alphabetisierungsarbeit zu berichten und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Hier sind mindestens sechs Veranstaltungen jährlich vorzusehen, die bei entsprechendem Bedarf auch häufiger durchgeführt werden können. 5.5 Qualifizierungsmaßnahmen für Pädagogen und Fachkräfte Um die Umsetzung der Qualitätsstandards in Sachsen zu unterstützen ist es ferner Aufgabe der Koordinierungsstelle Alphabetisierung, Qualifizierungsmaßnahmen für Pädagogen und sonstige Fachkräfte der an der Alphabetisierungsarbeit beteiligten Einrichtungen zu initiieren, zu koordinieren und zu vermitteln. Die Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen hingegen ist nicht Aufgabe der Koordinierungsstelle. 5.6 Weiterentwicklung der Qualitätsstandards für die Alphabetisierungsmaßnahmen Unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe sind bei Bedarf die Qualitätsstandards für die nach der SMK-ESF-Richtlinie förderfähigen Alphabetisierungsmaßnahmen weiter zu entwickeln. Die derzeit geltenden Qualitätsstandards können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: 6. Gliederung und Inhalte des Projektvorschlages Der Projektvorschlag muss die Anforderungen an Struktur und Inhalt von ESF- Projektvorschlägen/-anträgen berücksichtigen. Das Formular zum Projektvorschlag (Vordruck 60716") und das Formular mit den Trägerangaben (Vordruck ), jeweils zu finden im Informationsportal unter Formularservice) sind zu verwenden. Die ausführliche Projektbeschreibung zum Projektvorschlag soll maximal 15 Seiten DIN A4 (Proportionalschrift, z. B. Arial, Schriftgröße 11 pt, einfacher Zeilenabstand), ggf. zuzüglich Anlagen (z.b. bei umfangreichen Tabellen), umfassen. 3
4 Der Projektvorschlag muss nachvollziehbar und vollständig sein und die Projektbeschreibung muss in Ergänzung zu den Anforderungen der o. g. SAB-Vordrucke und mindestens Angaben zu folgenden Punkten enthalten: a) Angaben zum Träger - Beschreibung der fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen, insbesondere im Bereich der Alphabetisierungsarbeit - Darstellung der Kompetenzen im Projektmanagement sowie in der Zusammenarbeit mit Bildungsträgern sowie den Trägern der Grundsicherung, Sozialen Dienste und anderen externen Institutionen - kurze Darstellung bestehender fachbezogener und sonstiger Netzwerke und/oder Kooperationen - Beschreibung der Qualifikationen und Eignung des Personals, das in diesem Projekt tätig werden soll b) Angaben zum Projekt - ausführliche Darstellung zur Untersetzung und Erreichung der Projektziele - Beschreibung des geplanten Personaleinsatzes einschließlich des Tätigkeitsprofils und des wöchentlichen Stundenumfangs - Darstellung des Projektverlaufs, der geplanten Maßnahmen und Arbeitsschritte mit Bezug zu den Zielen und Teilzielen des Projektes (Meilensteinplan) - Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Steuerung der Zusammenarbeit mit Partnern - Aussagen zur Sicherung der Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus, insbesondere bezüglich der geschaffenen Strukturen/Netzwerke und der erarbeiteten Qualitätsstandards c) Angaben zu den Kosten des Projekts - Personalkosten - Kosten für Fremdleistungen externer Partner (u. a. für die externe wissenschaftliche Begleitung) - Kosten für Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände - Kosten für die Verwaltung und Projektmanagement (Personal- und Sachkosten) - Kosten für die Durchführung der Fachtagungen und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit - sonstige Kosten (u. a. Miete für Räume, Reisekosten) - Darstellung der Gesamtausgaben (Kostenschätzung) bezogen auf die gesamte Projektlaufzeit und die Verteilung auf die einzelnen Jahresscheiben - Darstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes Hinsichtlich der Rahmenbedingungen der ESF-Förderung und insbesondere der Förderfähigkeit von Kostenpositionen sind die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 15. Juli 2014 (SächsABl. S. 927) und die Regelung Förderfähige Ausgaben und Kosten im Rahmen der Förderung aus dem ESF und Landes- sowie Bundesmitteln im Förderzeitraum im Freistaat Sachsen zu beachten. Diese und weitere Informationen können im Internet unter eingesehen werden. Das Vorhaben wird mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten gefördert. Es ist zunächst ein Projektvorschlag für das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen einzureichen. Im Falle der positiven Bewertung durch die Jury und der Aufforderung zur Antragstellung gelten für die Antragstellung folgende Bedingungen: 4
5 Ist ein Standort oder sind mehrere Standorte sowohl in der Region Leipzig (Kreisfreie Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig sowie der ehemalige Landkreis Döbeln) als auch in den Regionen Dresden und Chemnitz vorgesehen, müssen für diese Standorte zwei getrennte Anträge eingereicht werden, welche die Region Leipzig einerseits und andererseits zusammengefasst die Regionen Dresden und Chemnitz umfassen. Sind nur Standorte in einem der zwei Gebiete vorgesehen, ist ein Antrag einzureichen. Interessenten reichen ihren Projektvorschlag in vierfacher Ausfertigung (ein Original und drei Kopien) bis zum (Posteingang) bei der Sächsischen Aufbaubank, Pirnaische Straße 9, Dresden ein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, verspätet eingegangene Beiträge können nicht berücksichtigt werden. 7. Verfahrensablauf Es ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen: Phase 1: Erarbeitung und Einreichung der Projektvorschläge bis zum bei der Sächsischen Aufbaubank, Pirnaische Straße 9, Dresden Phase 2: Bewertung und Auswahl des besten Projektvorschlags durch eine fachkundige Jury bis voraussichtlich Phase 3: Mitteilung der Auswahlentscheidung durch die Sächsische Aufbaubank Förderbank - an alle Bewerber; der Bewerber des ausgewählten Projektvorschlags erhält bis voraussichtlich spätestens Ende November 2014 die Aufforderung zur Einreichung eines formgebundenen Antrages Phase 4: Einreichung des Projektantrages bis ; Prüfung des Antrages und Entscheidung über die Bewilligung durch die SAB Phase 5: Der Projektbeginn ist für den geplant. Die Bewilligung erfolgt voraussichtlich nicht vor dem Ein förderunschädlicher Beginn vor der Bewilligung ist gemäß Nummer 5.1 der EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie nach dem Eingang des Antrags bei der Sächsischen Aufbaubank möglich. Bei einem solchen früheren Beginn würde jedoch das finanzielle Risiko im Falle einer Nichtbewilligung bei dem Projektträger liegen. Ein Beginn des Vorhabens nach dem ist daher ebenfalls möglich. 8. Auswahl und Bewertungskriterien 5
6 Die Auswahl wird durch eine Jury vorgenommen, die insbesondere folgende Schwerpunkte beurteilt: - Befähigung des Antragstellers zur Durchführung des Projekts sowie Qualifikation und Eignung des geplanten Personals; - Schlüssigkeit des Konzepts und der geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Projektziele; - Erfolgserwartung hinsichtlich der gesetzten Ziele; - Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und des effizienten Mitteleinsatzes - zu erwartende Nachhaltigkeit der geschaffenen Netzwerke Die Frage, ob eine wissenschaftliche Begleitung durchgeführt wird, ist nicht Bestandteil der Bewertung durch die Jury. Dresden, den Sächsisches Staatsministerium für Kultus Andreas Runck Referatsleiter 6
III. Gegenstand der Förderung IV. Zielgruppe der Projekte V. Anforderungen an die Projektträger VI. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen
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