Ausschreibung der Nachwahlen

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1 Fachhochschule Potsdam Potsdam, 07. Oktober 2015 Der Zentrale Wahlvorstand Ausschreibung der Nachwahlen Die Nachwahlen zum Senat, Gruppe der Studierenden, zu den Fachbereichsräten und Studierendenräten der Fachbereiche Architektur und Städtebau, Bauingenieurwesen, Informationswissenschaften und Sozialwesen finden am Dienstag, dem 10. November 2015 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 für folgende Bereiche an folgenden Standorten statt: 1. Friedrich-Ebert-Straße 4, 1. Obergeschoss, Studierende des Fachbereichs Sozialwesen Studierende, Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Informationswissenschaften 2. Kiepenheuerallee 5, Hauptgebäude, Mensa Studierende des Fachbereichs Architektur und Städtebau, Studierende des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Studierende des Fachbereichs Design I. Rechtsgrundlage 1. Grundordnung (GO) der Fachhochschule Potsdam vom Wahlordnung (WO) der Fachhochschule Potsdam vom i.d.f. vom Satzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Potsdam, verabschiedet in der Vollversammlung der Studierenden am , zuletzt geändert am Die Wahlordnung und die Grundordnung können auf den Internetseiten der Hochschule eingesehen werden. II. Gegenstand und Art der Wahl Nachwahl zum Senat, Studierende Nachwahl zum Fachbereichsrat Stellvertretung für die Professorinnen/Professoren FB 5 Studierende sowie Stellvertretung FB 1, FB 2 und FB5 Seite 1 von 7

2 Nachwahl zum Studierendenrat Studierende sowie/bzw. Stellvertretung FB 1, FB 2, FB 3 und FB 5 III. Wahlberechtigung und Wählbarkeit Wahlberechtigung Gemäß 8 Abs. 1 WO ist wahlberechtigt, wer bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge und am Wahltag Mitglied oder Angehörige/Angehöriger der Hochschule ist. Nach 60 BbgHG sind Mitglieder der FHP das hauptberuflich an der Hochschule tätige wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal sowie die eingeschriebenen StudentInnen. Angehörige der Fachhochschule Potsdam sind nach 2 GO: Professorenstellvertreterinnen/Professorenstellvertreter Gastprofessorinnen/Gastprofessoren, Gastdozentinnen/Gastdozenten Honorarprofessorinnen/Honorarprofessoren Nebenberufliche Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer sowie akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Ruhestand, soweit sie Lehrveranstaltungen abhalten oder in der Forschung tätig sind, sowie Promotions- und Forschungsstudierende, die nicht an der Hochschule eingeschrieben sind. Wählbarkeit Gemäß 8 Abs. 2 WO sind nur Mitglieder der Hochschule wählbar: das hauptberuflich an der Hochschule tätige wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal, die eingeschriebenen Studentinnen und Studenten Gemäß 8 Abs. 3 WO sind Angehörige der Hochschule gemäß 2 GO wahlberechtigt, aber nicht wählbar (s. o.) Mitglieder und Angehörige der Fachhochschule sind nur in der Organisationseinheit der Hochschule und der Mitgliedergruppe wahlberechtigt und wählbar, in der sie bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge ihre dienstliche Aufgaben ganz oder überwiegend wahrnehmen ( 8 Abs. 4 WO). Studentinnen und Studenten sind im Fachbereich ihres Studiengangs wahlberechtigt und wählbar. Gruppen der Hochschule Gemäß 61 Abs. 1 BbgHG bilden folgende Mitglieder und Angehörige der Hochschule jeweils eine Gruppe:

3 Gruppe der ProfessorInnen: die ProfessorInnen einschließlich der HonorarprofessorInnen; die in einem Dienstverhältnis mit der Fachhochschule stehenden GastprofessorInnen; GastdozentInnen sowie die StellvertreterInnen einer Professur, die bereits bei der Begründung eines Dienstverhältnisses mit der Hochschule Professorin oder Professor sind; Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer im Ruhestand, soweit sie Lehrveranstaltungen abhalten oder in der Forschung tätig sind. Gruppe der Studierenden: die eingeschriebenen StudentInnen einschließlich der Promotionsstudierenden ohne Beschäftigungsverhältnis. IV. Einsichtnahme in das Verzeichnis der Wahlberechtigten Das Verzeichnis der Wahlberechtigten enthält eine Aufstellung aller Wahlberechtigten der Gruppe der Studierenden der Hochschule unterteilt nach Studiengängen sowie der Gruppe der ProfessorInnen des Fachbereichs Informationswissenschaften. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten der Gruppe der ProfessorInnen liegt ab Montag, dem 12. Oktober 2015, für vier Wochen in der Information, Kiepenheuerallee 5, Hauptgebäude und in der Geschäftsstelle der Fachbereiche Informationswissenschaften und Sozialwesen zur Einsicht zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr aus. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten der Gruppe der Studierenden liegt ab Montag, dem 19. Oktober 2015, für vier Wochen in der Information, Kiepenheuerallee 5, Hauptgebäude und in der Geschäftsstelle der Fachbereiche Informationswissenschaften und Sozialwesen zur Einsicht zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr aus. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird vom Wahlvorstand am Montag, dem 09. November 2015 um 15:00 Uhr abgeschlossen. Danach können jedoch Wahlberechtigte, die ihre Wahlberechtigung zweifelsfrei nachweisen, auf begründeten Antrag vom zentralen Wahlvorstand noch am Wahltag zugelassen werden (siehe 11 Abs. 5 WO).

4 V. Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten Jedes wahlberechtigte Mitglied der Fachhochschule Potsdam kann beim Wahlvorstand während der Auslegefrist schriftlich Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten ihrer/seiner Gruppe erheben. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die/der Einsprechende die erforderlichen Beweismittel beizubringen ( 11 Abs. 2 WO). Der zentrale Wahlvorstand entscheidet über die Einsprüche und nimmt, wenn erforderlich, die Berichtigung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten vor. VI. Abgabefrist und Form der Wahlvorschläge Zwischen dem Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung und dem Termin der Abgabe der Wahlvorschläge müssen mindestens 11 Kalendertage liegen. Der Zentrale Wahlvorstand legt den Termin der Abgabe der Wahlvorschläge auf Donnerstag, den 22. Oktober 2015, Uhr Die Wahlvorschläge sind auf den vom zentralen Wahlvorstand herausgegebenen Formblättern für die Wahlen in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands, Kiepenheuerallee 5, Hauptgebäude, Raum 107, zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr einzureichen, Abgabe vor dem , 15 Uhr auch in der Poststelle. Die dazu erforderlichen Vordrucke sind in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands, beim AStA und in der Geschäftsstelle der Fachbereiche Informationswissenschaften und Sozialwesen sowie im Dekanat der Fachbereiche Architektur und Städtebau und Bauingenieurwesen erhältlich. Sie müssen über jede/n BewerberIn folgende Angaben enthalten: Vor- und Familienname, ggf. Amts- oder Dienstbezeichnung, Hochschulbereich, Hochschul- adresse sowie bei Studierenden zusätzlich Studiengang, Fachsemester und Matrikelnummer. Jede/r BewerberIn muss ihre/seine Zustimmung zu dem Wahlvorschlag durch eigenhändige Unterschrift erklären ( 12 Abs. 6 WO). Bei Studierenden, die sich im Praxissemester befinden, kann dies durch eine formlose Erklärung erfolgen. Ein Vorschlag für die Wahlen soll mindestens drei BewerberInnen enthalten. Jeder Wahlvorschlag sollte soviele BewerberInnen aufweisen, dass bei Ausfall einer/s MandatsinhaberIn genügend NachrückerInnen zur Verfügung stehen, um das Amt wahrzunehmen.

5 Einzelbewerbungen darf der Zentrale Wahlvorstand zu einem Vorschlag in alphabetischer Reihenfolge zusammenfassen, sofern die EinzelbewerberInnen diesem Verfahren zustimmen (siehe 12 Absatz 4 WO). Ein Wahlvorschlag für die Wahl zu den Kollegialorganen bedarf der Unterstützung von mindestens fünf, in der Gruppe der Studierenden von mindestens zehn Wahlberechtigten. Sind in einer Gruppe weniger als 20, in der Gruppe der Studierenden weniger als 40 Wahlberechtigte vorhanden, so bedarf ein Wahlvorschlag der Unterstützung von mindestens drei Wahlberechtigten. Die Zustimmung der BewerberInnen gilt gleichzeitig als Unterstützung für den Wahlvorschlag ( 12 Abs. 3 WO). Formlose Unterstützungserklärungen von Studierenden im Praxissemester sind dem Wahlvorschlag beizufügen. Jede/r BewerberIn kann sich zur Wahl für ein bestimmtes Gremium nur auf einem Wahlvorschlag bewerben ( 12 Abs. 7 WO). VII. Veröffentlichung der Wahlvorschläge Der zentrale Wahlvorstand beschließt die Zulässigkeit der Wahlvorschläge und macht die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt am Montag, dem 26. Oktober VIII. Einspruch gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge Gemäß 13 Abs. 7 WO und 19 Abs. 5 kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von drei Kalendertagen nach deren Bekanntmachung Einspruch gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge einlegen. Über den Einspruch entscheidet der zentrale Wahlvorstand. IX. Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen Bis Mittwoch, den 28. Oktober 2015, kann eine Briefwahl beim zentralen Wahlvorstand unter Angabe der Post-Zustellungsadresse beantragt werden ( 15 Abs. 1 WO). Die Versendung der Wahlunterlagen wie der Wahlschein, der oder die Stimmzettel, der Stimmzettelumschlag und der Wahlbriefumschlag (Umschlag für die Rücksendung der Briefunterlagen)

6 erfolgt spätestens am Montag, dem 02. November 2015 Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich die Stimmzettel, legt sie in den Stimmzettelumschlag, klebt ihn zu und legt ihn zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Auf dem Wahlschein muss die/der Wahlberechtigte durch ihre/seine Unterschrift versichern, dass sie/er den Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat ( 15 Abs. 2 WO). Wer von der Briefwahl Gebrauch gemacht hat, darf nicht mehr an der Urnenwahl teilnehmen ( 15 Abs. 3 WO). Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung dem zuständigen Wahlvorstand zugegangen sein. X. Ort und Zeit der Feststellung der Wahlergebnisse Die öffentliche Auszählung der Stimmen ( 17 Abs. 1 WO) findet am Dienstag, dem 10. November 2015 ab 15:00 Uhr in der Fachhochschule Potsdam, Kiepenheuerallee 5, kleine Mensa statt. Die vorläufigen Wahlergebnisse werden am Mittwoch, dem 11. November 2015 auf den Internetseiten der Fachhochschule sowie über Aushang in der Kiepenheuerallee, HG, Foyer Erdgeschoss, veröffentlicht. XI. Wahlanfechtung Jede/jeder Wahlberechtigte kann die Wahl innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses bis zum 18. November 2015, 15:00 Uhr anfechten. Der Einspruch ist beim Wahlausschuss schriftlich einzulegen und zu begründen. gez. Prof. Dr. Tobias Schröder Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstandes

7 Zeitplan Nachwahlen am Datum Frist Wahlvorgang Wahlordnung Je 15 Uhr Nachwahl 19 Verkürzung der Zeiten mind. 23 Tage vor Wahltag Wahlbekanntmachung 9 Abs. 2 mind. 11 KT nach Bekanntmachung Abgabe Wahlvorschläge 12 Abs KT Karenz Bekanntgabe Wahlvorschläge 13 Abs KT Widerspruch Wahlvorschläge 13 Abs spät. am 10. KT vor Wahl Beantragung Briefwahl 15 Abs KT vor Wahl Versand Briefwahlunterlagen 15 Abs Stimmabgabe Eingang Briefwahlunterlagen 15 Abs Auszählung der Stimmen Feststellung Wahlergebnis, Bekanntgabe vorl. Wahlergebnis KT Wahlanfechtung 18 Abs Bekanntgabe Wahlergebnis oder Einberufung Wahlausschuss 18 Abs. 1

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