Allgemeine Informationen der Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher

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1 SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT Allgemee Informationen der Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher Fassung 02/2014 Die nachfolgenden Angaben formieren über Umstände Zusammenhang mit den der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG angebotenen Zahlungsdienstleistungen ersetzen jedoch nicht die en vertraglichen Verebarungen. I. Die Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft 1. Bankdaten Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft Residenzplatz 7, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: und Uhr* Firmenbuch: FN 35678v, Landesgericht Salzburg Telefonnummer: , Fax: Sperrhotle für Karten und Electronic Bankg: UID: ATU BLZ: 55000, BIC: SLHY AT 2S, DVR Nummer: * Die jeweils aktuellen Informationen über die Öffnungszeiten unserer Filialen sd dem Anhang zu entnehmen. 2. Konzession Der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG wurde der österreichischen Fanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1020 Wien, ee Konzession zur Erbrgung Bankdienstleistungen erteilt, die die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG auch zur Erbrgung Zahlungsdienstleistungen für ihre Kunden berechtigt. II. Kontovertrag, Änderung des Vertrages, Laufzeit und Kündigung, Entgelte, Fremdwährungstransaktionen, Zsen 1. Kontovertrag mit Unterschriftsproben, Allgemee Geschäftsbedgungen, Besondere Bedgungen für Bezugskarten, Bedgungen für Electronic Bankg Zusammen mit diesen Allgemeen Informationen der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher erhält der Kunde vor der Eröffnung ees Kontos den Konto - vertrag mit Unterschriftsproben sowie sbesondere die Allgemeen Geschäftsbedgungen, die Besonderen Bedgungen für Bezugskarten und die HYPO Electronic Bankg Teilnahmebedgungen, sowie die Konditionen für Zahlungsdienstleistungen (nachstehend zusammengefasst als die Bedgungen ), die er mit der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG bei Interesse an Zahlungsdienstleis - tungen der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zu verebaren hat. Die Bedgungen sd sofern zwischen der Salzburger Landes- Hypothekenbank AG und dem Kunden verebart Teil des Kontovertrages und bilden zusammen mit den im Kontovertrag und den Verebarungen, die zu ezelnen Zahlungsdienstleistungen ge schlos - sen werden, enthaltenen Regelungen die Grundlage für die der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zu erbrgenden Zahlungs - dienstleistungen. Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit des Kontovertrages die neuerliche kostenlose Vorlage dieser Allgemeen Informationen der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher und der oben angeführten Bedgungen verlangen. Mangels anderer Verebarung erfolgt diese neuerliche Vorlage Papierform. 2. Änderungen des Kontovertrages und der Bedgungen Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG wird dem Kunden Änderungen des Kontovertrages, der Bedgungen oder der zu ezelnen Zahlungsdienstleistungen getroffenen Verebarungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihrer Anwendung mitteilen. Der Kunde hat die Möglichkeit, der mitgeteilten Änderung bis zum geplanten Zeitpunkt ihrer Anwendung zu widersprechen. Residenzplatz 7 Telefon Fax office@hyposalzburg.at BLZ BIC (S.W.I.F.T.) SLHY AT 2S Firmenbuch: FN 35678v Landesgericht Salzburg UID ATU DVR Darauf und auf das Recht des Kunden, den Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen, wird die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG den Kunden anlässlich der Änderungsmittelung hweisen. Außerdem wird das Kreditstitut ee Gegenüberstellung über die der Änderung der AGB betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen AGB auf seer Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf se Verlangen zur Verfügung stellen. Die Anpassung der mit dem Kunden verebarten Entgelte an die Entwicklung des Verbraucherpreisdex erfolgt ebenfalls auf dem beschriebenen Weg. Für Entgeltsanpassungen über die Entwicklung des Verbraucherpreisdex haus ist dieser Weg nur dann zulässig, wenn die Anpassung der Entwicklung der der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG entstehenden Kosten entspricht und das Dreifache eer sich aus der Entwicklung des Verbraucherpreisdex ergebenden Entgeltserhöhung nicht übersteigt. Auch die Änderung verebarter Zssätze darf auf diesem Weg nur soweit erfolgen, als dies der Entwicklung der Kosten entspricht und die den Allgemeen Geschäftsbedgungen (Ziffern 46 (3) und 47a (3)) verebarten Grenzen nicht übersteigt. 3. Laufzeit und Kündigung Der Kontovertrag und die zu ezelnen Zahlungsdienstleistungen en und verebarten Bedgungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann den Kontovertrag und die verebarten Bedgungen zu Zahlungsdienstleistungen jederzeit zum Ende ees Monats kostenlos kündigen. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden am letzten Geschäftstag ees Monats, so wird die Kündigung am ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirksam. Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG muss bei eer ordentlichen Kündigung ee Kündigungsfrist 2 Monaten beachten. 4. Entgelte Aus den Konditionen, die dem Kunden zusammen mit den Allgemeen Informationen der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher ausgehändigt werden und die mangels anderer Verebarung auch Teil des Kontovertrages sd, sd die Entgelte ersichtlich, die die Salzburger Landes- Hypothekenbank AG für die Kontoführung und die vom Kontovertrag erfassten Zahlungsdienstleistungen Rechnung stellt. Die Konditionen enthalten auch die Entgelte für die Mitteilung über die Ablehnung ees Zahlungsauftrags, für den Widerruf ees Zahlungsauftrages nach Etritt der Unwiderruflichkeit und für die Bemühungen um die Wiederbeschaffung ees wegen fehlerhafter Kundenidentifikatoren fehlgeleiteten Überweisungsbetrags. Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG kann die mit dem Kunden verebarten Entgelte nur mit Zustimmung des Kunden ändern und neue Entgelte nur mit Zustimmung des Kunden eführen. Die Zustimmung des Kunden kann auch im Rahmen der unter II. 2. beschriebenen Vorgangsweise erteilt werden. 5. Fremdwährungstransaktionen Ist es im Rahmen eer der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zu erbrgenden Zahlungsdienstleistung, Beträge r zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG anhand des im Zeitpunkt der Auftragsdurchführung aktuellen marktkonformen Devisenkurses, den die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG ihren Kunden allgeme Rechnung stellt. Diese Kurse stehen spätestens am nächsten Geschäftstag durch Schalteraushang zur Esicht bereit und sd unmittelbar anwendbar. Die anlässlich dieses Vorgangs anfallenden weiteren Entgelte der Salzburger Landes- Hypothekenbank AG sd der Konditionenmappe zu entnehmen. 6. Zsen Die für Guthaben und Sollsalden des Kontos verebarten Zssätze sd den Konditionen für Zahlungsdienstleistungen zu entnehmen. Soweit es sich um variable Zsen handelt, erfolgt die Zsanpassung anhand der im Kontovertrag verebarten Zsanpassungsklausel. Daneben ist ee Änderung der Zssätze mit Zustimmung des Kunden wie Punkt II. 2. beschrieben möglich. Seite 1 5 hyposalzburg.at

2 III. Kommunikation mit der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG 1. Sprache Beim Abschluss Verträgen und im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen bedient sich die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG der deutschen Sprache. 2. Kommunikationsmöglichkeiten Allgeme stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Geschäftszeiten der Bankstellen die vorstehend im Punkt I. 1. dieser Informationen unter Bankdaten genannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG offen. 3. Rechtsverbdliche Erklärungen und Mitteilungen Rechtlich relevante Korrespondenzen zwischen der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG und ihren Kunden werden soweit kee andere Verebarung getroffen wurde schriftlich (sbesondere auch über die Kontoauszüge) abgewickelt. Für die Autorisierung Zahlungsaufträgen sowie für Anzeigen und Informationen im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen wird die für die jeweilige Zahlungsdienstleistung verebarte Form der Kommunikation verwendet. Dafür kommen neben der schriftlichen Kommuni - kation sofern der Kunde über die dafür e technische Ausstattung wie Computer oder Fernmeldeanschluss verfügt sbesondere Betracht: Electronic Bankg unter Verwendung der dazu verebarten persönlichen Identifikationsmerkmale (sbesondere PIN und TAN, Benutzername/Passwort, elektronische Signatur). Telefax, und Telefon unter Nennung des für diesen Zweck verebarten Losungsworts. Sonstige elektronische Datenübermittlung, Datenträger, Mailbox im Electronic Bankg unter Beachtung der dafür verebarten Sicherheitsvorkehrungen. Etwaige der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG bereit gehaltene Vorrichtungen zur elektronischen Erfassung der Unterschrift. IV. Dienstleistungen der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG im Zahlungsverkehr 1. Angebotene Dienstleistungen allgeme Im Bereich des Zahlungsverkehrs bietet die Salzburger Landes- Hypothekenbank AG folgende Dienstleistungen an: a)führung Zahlungskonten (Girokonten) eschließlich der Abwicklung E- und Auszahlungen zu diesen Konten. E Girokonto ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungs - verkehr. Es ist die Drehscheibe für die meisten Geldangelegenheiten. Das Girokonto dient dem Zahlungsverkehr und nicht der Anlage. Auf ihm werden täglich fällige Gelder verrechnet. Auf dem Girokonto werden alle Egänge zu Gunsten und alle Ausgänge zu Lasten des Kontohabers gebucht. Aufgrund dieser kontuierlichen Aufzeichnung und Saldierung der Kontobewegungen werden die Gelder auf eem Girokonto auch Elagen laufender Rechnung genannt. b)abwicklung des Zahlungsverkehrs, sbesondere Form Überweisungen (auch Form Daueraufträgen) Ee Überweisung ist die bargeldlose Übertragung ees bestimmten Geldbetrages eem Konto auf e anderes Konto beim gleichen oder bei eem anderen Kreditstitut. Der Auftrag für die Überweisung kann den mit dem Kreditstitut verebarten Formen erfolgen. Der Auftraggeber muss den Auftrag autorisieren (Unterschriftsleistung entsprechend der Verfügungs- oder Zeichnungsberechtigungen oder Egabe Identifikationsmerkmalen wie PIN und/oder TAN) und für Konto - deckung sorgen. Diese Überweisungen können normal oder drgend beauftragt werden, wobei ee drgende Durchführung ee beschleunigte und taggleiche Durchführung auf eer Expressschiene bis zum Konto des Empfängers der Zahlung garantiert. E Dauerauftrag ist e emaliger schriftlicher oder elektronischer Auftrag des Kontohabers oder Zeichnungsberechtigten an see Bank, gleicher Betragshöhe regelmäßigen Zeitabständen an denselben Empfänger zu leisten. E Dauerauftrag kann bis auf Widerruf gültig se oder vom Kunden zeitlich befristet werden. auf Grundlage Lastschriftaufträgen dienen dem Ezug wiederholt anfallender Geldforderungen unterschiedlicher Betragshöhe durch den Zahlungsempfänger eem Konto des Zahlungspflichtigen. Der Zahlungspflichtige erteilt direkt seer Bank den Auftrag, Abbuchungen im Auftrag des Zahlungsempfängers durchzuführen, sobald diese Abbuchungen vom Zahlungsempfänger zur Durchführung egereicht werden. Dieses Verfahren wird ab durch das Lastschriftverfahren abgelöst. Ezügen auf Grundlage Ezugsermächtigungen Ezugsermächtigungen dienen dem Ezug wiederholt anfallender Geldforderungen unterschiedlicher Betragshöhe durch den Zahlungsempfänger über e Konto des Zahlungspflichtigen. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung seem Konto abzubuchen und wird diesem zeitgerecht vor Durchführung formiert. Die Bank des Zahlungspflichtigen erhält keen direkten Auftrag vom Zahlungspflichtigen, sondern führt nur den Ezug durch, sobald dieser vom Empfänger der Zahlung über dessen Bank angeliefert wird. Die Zustimmung zur Belastung des Kontos mit Ezügen kann vom Kunden gegenüber der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ab dem kann die Zustimmung für Ezüge ees bestimmten Dritten auf een bestimmten Betrag oder ee bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Ab erfolgen Ezüge nur mehr im Rahmen des Lastschriftverfahrens. Zahlungskartengeschäft Die Ausführung Zahlungsvorgängen ist überdies eer Zahlungskarte (Bezugskarte oder Kreditkarte) möglich. V. Besondere Zahlungsstrumente A. Beschreibung der Zahlungsstrumente und Sorgfaltspflichten des Kunden 1. Bezugskarte a)beschreibung des Zahlungsstruments Die Bezugskarte ermöglicht dem Kunden je nach dem mit ihm dividuell verebarten Limit und unter Voraussetzung eer entsprechenden Kontodeckung: Behebungen an - und ausländischen Bankomaten und Geldausgabeautomaten Bezahlung an - und ausländischen Bankomat-Kassen (POS, MAESTRO, PAYPASS bzw. MASTERPASS) Zahlen mit der e-geldfunktion QUICK nach erfolgter Dotierung Kontoauszugsdruck am Kontoauszugsdrucker und Konto - standsabfragen Ezahlungen Banknoten und Münzen an Selbstbedienungsgeräten der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG Beauftragung Überweisungen an Selbstbedienungsgeräten der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG Zahlungsvorgänge Bezugskarten werden dem Konto ezeln ohne Zahlungsziel angelastet. b)sorgfaltspflichten des Kunden Der Kunde ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, die Bezugskarte sorgfältig zu verwahren. Nicht sorgfältig ist sbesondere die Aufbewahrung der Bezugskarte eem abgestellten Fahrzeug. Ee Weitergabe der Bezugskarte an dritte Personen ist ebenfalls nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht, sbesondere nicht auf der Bezugskarte, notiert werden. Der persönliche Code darf auch niemandem bekannt gegeben werden, sbesondere nicht eigenen Angehörigen, Mitarbeitern der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG, anderen Kontohabern oder anderen Kartenhabern. Bei der Verwendung des persönlichen Codes ist darauf zu achten, dass dieser nicht Dritten ausgespäht wird. 2. Electronic Bankg a) Beschreibung des Zahlungsstruments Mit dem HYPO Electronic Bankg können jederzeit via Internet Kontostandsabfragen durchgeführt, Überweisungen getätigt (Inland, Ausland, SEPA) und Daueraufträge egerichtet werden. Des Weiteren können elektronische Rechnungen empfangen, Wertpapierdepots gemanagt und Informationen zum Fanzstatus abgefragt werden. Der Berater hat im Rahmen HYPO Electronic Bankg sicherer Mailbox die Möglichkeit, Kunden zu kontaktieren und über das umfangreiche Angebot der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zu formieren. Voraussetzung für die Nutzung HYPO Electronic Bankg ist e Konto oder Depot bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG und e Internetzugang mit eem Browser, der Nachrichten mit 128 Bit verschlüsseln kann (aktuelle Versionen Microsoft Internet Explorer, Mozilla Firefox, Safari oder Opera). Die Verfügernummer sowie die persönliche Identifikationsnummer (PIN) für den Zugriff werden dem Kunden der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG übermittelt. Seite 2 5

3 Das Sicherheitssystem HYPO Electronic Bankg gewährleistet, dass der Zugriff auf Konten ausschließlich mit den persönlichen Zugangsdaten und der geheimen PIN oder mit der digitalen Signatur erfolgen kann. Überweisungen und Aufträge können sodann nur cardtan, smstan oder der digitalen Signatur vorgenommen werden. Die cardtan wird ees der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zur Verfügung gestellten cardtan-generators und eer cardtan-fähigen Debitkarte/cardTAN Firmenkarte ermittelt. Nach der vom Kunden durchzuführenden Kontrolle der im Display des cardtan-generators angezeigten Auftragsdaten kann die cardtan zur Autorisierung im jeweiligen Electronic Bankg Produkt verwendet werden. Die smstan wird via SMS an ee vom Kunden bekannt gegebene Handynummer übermittelt. Nach der vom Kunden durchgeführten Kontrolle der im SMS mitgelieferten Auftragsdaten kann die smstan zur Autorisierung im jeweiligen Electronic Bankg Produkt verwendet werden. b)sorgfaltsverpflichtungen des Kunden Die Identifikationsmerkmale (persönliche Zugangsdaten) müssen geheim gehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Ist die Übermittlung der TAN über een Mobiltelefonanschluss verebart, ist auch sicherzustellen, dass Dritte keen Zugriff auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses haben. Die PIN ist regelmäßig zu ändern, mdestens aber alle 2 Monate. Persönliche Zugriffs- und Autorisierungsdaten, wie die Log-Daten (Verfügernummer, PIN, Benutzername/Passwort) und Geldtransferautorisierungsdaten (TAN), dürfen nur auf der vom Kunden überprüften Internet-Bankg-Seite der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG und dem der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG ausgehändigten cardtan- Generator egegeben werden. Niemals dürfen diese vertraulichen Daten s, Formularen oder Internet-Bankg-Systemen egegeben werden. Bankgeschäfte dürfen niemals über nicht vertrauenswürdige Computer abgewickelt werden. Es dürfen nur gepflegte und gewartete Computersysteme verwendet werden das Betriebssystem sollte jedenfalls regelmäßigen Abständen mit den neuesten Erweiterungen der Sicherheitssoftware versorgt werden. Gleiches gilt für den Browser. Automatische Updates und Phishg-Filter im Internet-Browser sollen aktiviert se. E aktuelles Virenschutzprogramm mit regelmäßigen automatischen Updates gegen Spyware, Viren und Trojaner soll verwendet werden. Ee Firewall zum Schutz Ihres Computersystems soll egerichtet und aktiviert se. Lks aus s oder anderen Internet-Seiten zum (vermetlichen) Internet-Bankg-Portal der Salzburger Landes- Hypothekenbank AG darf nicht gefolgt werden. Auch die Verwendung Bookmarks (Favoriten, Lesezeichen) birgt Gefahrenpotenzial, da sie Hackern manipuliert werden können. Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG versendet grundsätzlich kee s, denen Kunden aufgefordert werden, vertrauliche Zugangs- und Tranksaktionsformationen preiszugeben. Dazu zählen Verfügernummer, PIN, Benutzername/Passwort und TAN. Bei dieser Art s handelt es sich immer um Betrugsversuche. Die Internet-Bankg-Adresse der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG sollte genau gelesen und aufgeschrieben werden, damit sie beim nächsten Eloggen sofort wiedererkannt werden kann. Auf ee sichere, verschlüsselte Verbdung ist zu achten. Diese erkennt man am Schlosssymbol und daran, dass der Adressleiste des Browsers angezeigt wird. Sollte der Verdacht bestehen, dass es sich um ee nicht sichere Verbdung handelt, muss geprüft werden, ob die Verschlüsselung digitalen Sicherheitszertifikats aktiviert ist. Dazu genügt das Anklicken des Schloss-Symbols auf dem Browser. Hier kann die Echtheit des Sicherheitszertifikates geprüft werden. Wird der Adresszeile hgegen lediglich angezeigt, handelt es sich defitiv um kee Onle-Bankg-Seite der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG. Alle egegebenen Daten sd vor Freigabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Datenfreigabe darf nur erfolgen, wenn ee sichere Verbdung zur Onle-Bankg-Seite der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG besteht. Vertrauliche Bankformationen sd an eem sicheren Ort aufzubewahren. Da die Daten auf eem PC ausgespäht werden können, wird eer Speicherung auf dem PC drgend abgeraten. Die vertraglichen Verebarungen zur Sicherheit sowie die Sicherheitshweise der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG auf der entsprechenden Internet-Homepage sd zu beachten. Sobald der Verdacht auf Betrug entsteht, dürfen keerlei Daten preisgegeben werden. Etwaige Verdachtsfälle sd der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG umgehend zu melden. Die Telefonnummer der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG und die Nummer der Sperrhotle für die Bezugs- und Kreditkarten sollten im Mobil - telefon gespeichert werden. Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen sollte die PIN schnellstmöglich über ee sichere Verbdung geändert werden. Wenn der Verdacht besteht, dass e unbefugter Dritter Kenntnis den Identifikationsmerkmalen haben könnte, hat der Verfüger unverzüglich die für ee Sperre notwendigen Schritte zu setzen. Ee sofortige automatische Sperre HYPO Electronic Bankg wird auch nach viermaliger Egabe bewusst falschen Identifikationsmerkmalen durch den Kunden erreicht. B. Sperre Zahlungsstrumenten 1. Sperre durch die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG kann e Zahlungsstrument sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsstrumentes dies rechtfertigen; der Verdacht eer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsstrumentes besteht; oder wenn im Fall ees Zahlungsstrumentes mit eer Kreditlie e beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde seer Zahlungspflicht nicht nachkommt. Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG wird den Kunden möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre da unterrichten. Die Unterrichtung kann jedoch unterbleiben, wenn sie österreichischen oder gemeschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder ee gerichtliche oder behördliche Anordnung verletzen würde. Der Kunde hat bei der Nutzung ees Zahlungsstrumentes die Bedgungen für dessen Ausgabe und Nutzung ezuhalten. 2. Sperre durch den Kunden Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung ees Zahlungsstrumentes hat der Kunde unverzüglich, sobald er da Kenntnis erlangt, der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG anzuzeigen. Die Telefonnummer der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG und die Sperrhotle für die Bezugs- und Kreditkarten sollten aus diesem Grund im Mobiltelefon des Kunden gespeichert werden, damit sie im Bedarfsfall sofort zur Verfügung stehen und sd vorstehend dem Punkt I. 1. dieser Informationen unter Bankdaten zu entnehmen. Anzugeben sd dabei BIC und IBAN, zu dem das Zahlungsstrument ausgegeben wurde. Kann der Kunde nicht zusätzlich die Kartenfolgenummer der zu sperrenden Karte bzw. die zu sperrende Verfügernummer angeben, so werden alle zu seem Konto ausgegebenen Karten bzw. alle zu seem Konto vorgemerkten Verfüger gesperrt. Bei Electronic Bankg hat der Kunde auch die Möglichkeit, seen Electronic Bankg Zugang selbst zu sperren durch mehr als drei PIN-Egabe-Fehlversuche mehr als drei TAN -Egabe-Fehlversuche VI. Erteilung und Durchführung Zahlungsaufträgen 1. Erteilung, Autorisierung, Widerruf und Ablehnung Zahlungsaufträgen Bei Erteilung ees Auftrages sd die für die jeweilige Auftragsart en Daten anzugeben. Grundsätzlich sd dies als Kundenidentifikator die International Bank Account Number (= IBAN) und der Bank Identifier Code (= BIC) für die Daten des Zahlungsempfängers. Diese Daten sd Voraussetzung für die automatisierte Verarbeitung Aufträgen und damit auch für die Anwendbarkeit der günstigeren Standard-Entgeltsätze. Bis zum kann der Kunde zur Bezeichnung des Empfängers anstelle IBAN und BIC jedoch weiterh wie bisher Namen und Kontonummer des Empfängers sowie Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers verwenden. Bei Überweisungsaufträgen zu Gunsten ees Empfängers, dessen Konto bei eem Zahlungsdienstleister außerhalb des Raumes (EU-28-Länder, die EWR-Länder Norwegen, Island und Liechtenste sowie die Schweiz und Monaco) geführt wird, hat der Kunde den Empfänger zu bezeichnen: mit Namen und Kontonummer des Empfängers und entweder Namen, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers oder mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers. Die Angaben zu IBAN und BIC stellen den Kundenidentifikator des Empfängers dar, anhand dessen der Überweisungsauftrag ausgeführt wird. Über IBAN und BIC hausgehende Angaben zum Empfänger wie sbesondere der Name des Empfängers, sd nicht Teil des Kundenidentifikators, dienen daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei Ausführung der Überweisung seitens der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG unbeachtet. Seite 3 5

4 Wird e Zahlungsauftrag erteilt, um damit Verbdlichkeiten ees Dritten zu tilgen, sollte der Name dieses Dritten beim Verwendungszweck der Zahlung angegeben werden. Der im Überweisungsauftrag angegebene Verwendungszweck ist für die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG unbeachtlich. Zur Erteilung Aufträgen sd die der Salzburger Landes- Hypothekenbank AG defierten und zur Verfügung gestellten Auftragsformulare (elektronisch oder schriftlich) zu verwenden. E Zahlungsauftrag gilt für die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG nur dann als autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungsvorgang der mit ihm für diesen Zweck verebarten Form und unter Verwendung ees dafür mit ihm verebarten Zahlungsstruments zugestimmt hat. Gerichtliche oder behördliche Aufträge können diese Zustimmung ersetzen. Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen werden, bis der Zahlungsauftrag des Kunden bei der Salzburger Landes- Hypothekenbank AG egelangt ist oder im Falle eer Verebarung ees Ausführungsdatums der Zukunft, bis zum Ende des Geschäftstages, der vor dem verebarten Ausführungsdatum liegt. Lastschriftaufträge und Ezugsermächtigungen können spätestens een Geschäftstag vor dem verebarten Belastungstag widerrufen werden. Zu den Erstattungsmöglichkeiten nach Kontobelastung siehe Punkt VII. dieser Informationen. Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG kann die Ausführung ees autorisierten Zahlungsauftrages nur ablehnen, wenn dieser nicht alle im Kontovertrag und den Bedgungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt (sbesondere wenn e Angaben fehlen oder wenn es an der notwendigen Deckung durch Kontoguthaben oder offene Kreditlie mangelt); oder die Ausführung gegen gemeschaftsrechtliche oder nerstaatliche Regelungen oder gegen ee richterliche oder behördliche Anordnung verstoßen würde; oder e begründeter Verdacht besteht, dass die Ausführung ee strafbare Handlung darstellen würde. 2. Durchführung Zahlungsaufträgen Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG stellt sicher, dass der Betrag, der Gegenstand ees Zahlungsvorganges EURO ist, spätestens een Geschäftstag nach Egang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers im Raum (EU- 28-Länder, die EWR-Länder Norwegen, Island und Liechtenste sowie die Schweiz und Monaco) elangt. Für Papierform erteilte Zahlungsaufträge werden die eben angeführten Fristen jeweils um een weiteren Geschäftstag verlängert. Für Zahlungsvorgänge nerhalb des Raums (EU-28-Länder, die EWR-Länder Norwegen, Island und Liechtenste sowie die Schweiz und Monaco), die nicht auf EURO, sondern auf ee andere ees Vertragsstaates des EWR lauten, beträgt die Ausführungsfrist immer 4 Geschäftstage. 3. Egangszeitpunkt Zahlungsaufträgen E Zahlungsauftrag gilt bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG als egegangen, wenn er alle verebarten Voraussetzungen, sbesondere ausreichende Deckung, erfüllt und bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG an eem Geschäftstag bis zu den im Anhang angeführten Egangszeitpunkt (cut off) elangt. Langt e Auftrag nicht an eem Geschäftstag oder an eem Geschäftstag jedoch nach der im Anhang genannten Uhrzeit e, so gilt der Auftrag als am nächsten Geschäftstag egegangen. Geschäftstage der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG im Zahlungsverkehr sd jeweils Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage sowie der 24. Dezember und der Karfreitag. 4. Haftung der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG für nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung Zahlungsaufträgen Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG haftet ihrem Kunden bei Zahlungsaufträgen zugunsten ees der EWR geführten Empfängerkontos für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung des Zahlungsvorganges bis zum Egang des Betrages bei der Bank oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister des Empfängers. Bei Zahlungsaufträgen zugunsten Empfängerkonten, die bei eer Bank oder sonstigen Zahlungsdienstleistern außerhalb des EWR geführt werden, ist die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG verpflichtet, für die raschest mögliche Bearbeitung des Zahlungsauftrags Sorge zu tragen und hierfür sofern vom Kunden nicht vorgegeben geeignete weitere Banken oder Zahlungsdienstleister ezuschalten. Ab dem Egang des Betrages haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die ordnungsgemäße weitere Ausführung des Zahlungsvorganges. Wird e Zahlungsvorgang vom Zahlungempfänger oder über diesen ausgelöst, haftet dessen Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrages an den Zahlungsdienstleister des Zahlers; und für die Bearbeitung des Zahlungsvorganges entsprechend den Pflichten betreffend Wertstellung und Verfügbarkeit. 5. Information zu ezelnen Zahlungsvorgängen Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG wird dem Kunden unmittelbar nach Durchführung ees Zahlungsvorganges nachfolgende Informationen je nach Verebarung zusenden, der Bankstelle zur Abholung oder zum Abruf über HYPO Electronic Bankg oder beim Kontoauszugsdrucker bereithalten: ee Referenz, die die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorganges ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; den gegenständlichen Betrag der, der das Konto des Kunden belastet wird oder der die im Zahlungsauftrag verwendet wird; gegebenenfalls der dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegte Wechselkurs und das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eganges des Zahlungsauftrages. Des Weiteren wird die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG dem Kunden emal monatlich ee Aufstellung der im Vormonat für die Abwicklung Zahlungsvorgängen anfallenden Entgelte auf Anfrage zur Verfügung stellen. Diese Informationen werden dem Kunden sowohl als Auftraggeber als auch als Empfänger der Zahlung zur Verfügung gestellt. VII. Haftung und Erstattungspflicht im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen 1. Vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge a)berichtigung der Kontobelastung Wurde e Zahlungsauftrag zu Lasten ees Kundenkontos ohne Autorisierung durch den Kunden durchgeführt, so wird die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG unverzüglich das belastete Konto des Kunden wieder auf den Stand brgen, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte, d.h. sbesondere die Belastung des Kontos mit dem Betrag des Zahlungsvorgangs mit Wertstellung der Belastung rückgängig machen. Der Kunde hat zur Erwirkung dieser Berichtigung die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG unverzüglich zu unterrichten, sobald er een ihm nicht autorisierten Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht des Kunden auf Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung. Unabhängig diesem Berichtigungsanspruch sd im Ezelfall auch aufgrund anderer Rechtsgrundlagen basierende Ansprüche des Kunden gegen die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG möglich. b)haftung des Kunden Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung ees Zahlungsstruments, so ist der Kunde der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG zum Ersatz des gesamten ihr daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Kunde den Etritt des Schadens (i) betrügerischer Absicht ermöglicht oder (ii) durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihn treffenden Pflichten herbeigeführt hat. Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt (ist ihm also ee Sorgfaltswidrigkeit unterlaufen, die auch bei eem durchschnittlich sorgfältigen Menschen nicht immer auszuschließen ist), so ist die Haftung des Kunden auf den Betrag EUR 150, beschränkt. Die Haftung des Kunden entfällt (ausgenommen der (i) angesprochene Fall) für Zahlungsvorgänge, die nach seem Auftrag an die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG, die Karte zu sperren, des betreffenden Zahlungsstruments veranlasst werden. 2. Erstattung ees autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungs - vorgangs Der Kunde kann eer Kontobelastung widersprechen und der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG nerhalb 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos mit dem betreffenden Betrag die Erstattung des vollständigen, seem Konto angelasteten Betrags verlangen: bei vom Kunden autorisierten, wenn der Kontohaber nicht mdestens 4 Wochen vor Abbuchung über die bevorstehende Lastschrift formiert wurde; bei vom Kunden erteilten Ezugsermächtigungen ohne Angabe Gründen. Seite 4 5

5 VIII. Beschwerden Die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG ist stets bemüht, die Kunden hsichtlich ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für ee Beschwerde haben, wird die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollte der Kunde sich entweder an seen Kundenberater oder wenn auf diesem Weg kee zufriedenstellende Erledigung erreicht werden kann an dessen Vorgesetzten wenden. Die Beschwerde kann entweder persönlich, telefonisch oder auf schriftlichem Wege an die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG, Residenzplatz 7, gerichtet werden. Es wurde auch ee eigene Ombudsstelle egerichtet. Diese steht jedem Kunden per Mail unter oder per Fax unter zur Verfügung. Der Kunde kann sich mit seer Beschwerde an die Sektorale Schlichtungsstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, Brucknerstraße 8, 1040 Wien wenden. Er kann sich aber auch an die Gemesame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (egerichtet bei der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) wenden. Des Weiteren hat der Kunde die Möglichkeit, die Fanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien mit der Beschwerde zu befassen. Für die Entscheidung Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kontoführung oder mit Zahlungsdienstleistungen sd die ordentlichen Gerichte zuständig, die dabei österreichisches Recht anzuwenden haben. Der allgemee Gerichtsstand der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG ist oben unter Punkt I. 1. dieser Informationen unter Bankdaten angeführt. Seite 5 5

6 SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT Anhang Filialadressen, Öffnungszeiten und Egangszeitpunkt (cut off) Zahlungsaufträgen Fassung 12/2013 Egangszeitpunkt Zahlungsaufträgen E Zahlungsauftrag gilt bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG als egegangen, wenn er alle verebarten Voraussetzungen, sbesondere ausreichende Deckung, erfüllt und bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG an eem Geschäftstag bis zu den untenangeführten Egangszeitpunkt (cut off) elangt. Langt e Auftrag nicht an eem Geschäftstag oder an eem Geschäftstag jedoch nach der unten genannten Uhrzeit e, so gilt der Auftrag als am nächsten Geschäftstag egegangen. Filialadressen Filial- Öffnungszeiten (elektronisch, SB-Auftag) kee kee Ereichung Lastschriftsbzw. Ezugsermächtigung Ereichung Ezug national Ereichung Ezug grenzüberschreitend Drgende Inlandszahlung/ Drgende Überweisung Fil. Residenzplatz Residenzplatz 7 Telefon Fil. Aigen Aigner Straße 4a Telefon Fil. Dreifaltigkeitsgasse Dreifaltigkeitsgasse 16 Telefon Fil. EUROPARK Europastraße 1 Telefon Fil. Lehen Ignaz-Harrer-Straße 79a Telefon Fil. Mülln Ldhofstraße 5 Telefon Fil. Nonntal Petersbrunnstraße 1 Telefon Fil. Schallmoos Vogelweiderstraße 55 Telefon Fil. Altenmarkt Obere Marktstraße Altenmarkt Telefon Fil. Bischofshofen Gasteer Straße Bischofshofen Telefon Fil. Halle Kornsteplatz Halle Telefon Mo Di Mi Do Fr Sa Mo Di Beratung n.verebarung Mi Beratung n.verebarung Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Residenzplatz 7 Telefon Fax office@hyposalzburg.at BLZ BIC (S.W.I.F.T.) SLHY AT 2S Firmenbuch: FN 35678v Landesgericht Salzburg UID ATU DVR Anhang Seite 1 2 hyposalzburg.at

7 Egangszeitpunkt Zahlungsaufträgen E Zahlungsauftrag gilt bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG als egegangen, wenn er alle verebarten Voraussetzungen, sbesondere ausreichende Deckung, erfüllt und bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG an eem Geschäftstag bis zu den untenangeführten Egangszeitpunkt (cut off) elangt. Langt e Auftrag nicht an eem Geschäftstag oder an eem Geschäftstag jedoch nach der unten genannten Uhrzeit e, so gilt der Auftrag als am nächsten Geschäftstag egegangen. Filialadressen Filial- Öffnungszeiten (elektronisch, SB-Auftag) kee kee Ereichung Lastschriftsbzw. Ezugsermächtigung Ereichung Ezug national Ereichung Ezug grenzüberschreitend Drgende Inlandszahlung/ Drgende Überweisung Fil. Kuchl Markt Kuchl Telefon Fil. Lengfelden Moosfeldstraße Bergheim Telefon Fil. Mittersill Htergasse Mittersill Telefon Fil. Neumarkt Hauptstraße Neumarkt Telefon Fil. Oberndorf Brückenstraße Oberndorf Telefon Fil. Saalfelden Almerstraße Saalfelden Telefon Fil. Seekirchen Hauptstraße Seekirchen Telefon Fil. St. Gilgen Aberseestraße St. Gilgen Telefon Fil. St. Johann Hauptstraße St. Johann/Pongau Telefon Fil. St. Michael Poststraße St. Michael/Lungau Telefon Fil. Tamsweg Postplatz Tamsweg Telefon Fil. Wals Bundesstraße Wals-Siezenheim Telefon Fil. Zell am See Postplatz Zell am See Telefon Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Beratung n.verebarung Do Fr Mo Di Mi Do Fr Anhang Seite 2 2

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