Workshop 2. Stabstraining für Einsatzstäbe

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1 Workshop 2 Stabstraining für Einsatzstäbe 1

2 Zielsetzung Die TeilnehmerInnen der für Einsätze zuständigen Behörden sowie Einsatz-, Hilfs- und Rettungsorganisationen kennen die Richtlinie für das Führen im Katastropheneinsatz (BMI). Die TN reflektieren gemeinsam ihre Erfahrungen bezüglich Führungssystem, das Führungsverfahren und Stabsarbeit und professionalisieren ihre diesbezügliche Führungskompetenz insbesondere im Hinblick auf Zusammenarbeit mit dem ÖBH 2

3 Agenda Vorstellung Gesetzliche Grundlagen Assistenz-Anforderung Verfügbare Kräfte im ÖBH allgemein Stabsdienst Verbindungsoffiziere Eindrücke/Erfahrungen aus Einsätzen bzw. zivil-militärischer Zusammenarbeit zwischen MilKdoST und Bedarfsträgern Diskussion 3

4 Aufgaben des MilKdoST (Auszug) terr. Unterstützung und Host Nation Support Führung, Einsatzvorbereitung, Ausbildung, Mobilmachung und Truppenlogistik für die gemäß Truppengliederung unmittelbar unterstellten Kräfte (Eigenaufgabe); Führung von Assistenzeinsätzen im Bundesland gem. WG (1) lit. b und c; Taktische Führungsaufgabe im Rahmen einer Raumschutzoperation Taktische Führungsaufgabe im Rahmen anderer Einsatzverfahren

5 Aufgaben des MilKdoST (Auszug) Vollzug der gesetzmäßig zugeordneten Aufgaben der Heeresverwaltung Wahrnehmung der zugeordneten militärbehördlichen Aufgaben Wahrnehmung der ergänzungsbehördlichen Aufgaben Behörde 1. Instanz zivil-militärische Zusammenarbeit in der STEIERMARK

6 Aufgaben StbAbt 3 (Auszug) Einsatzvorbereitung Dienstbetrieb Regelung der zivilen-militärischen Zusammenarbeit Regelung der Nutzung der zivilen-militärischen Infrastruktur Planung und Führung von Einsätzen zur MLV ( 2 Abs. 1 lit. a WG 2001) Planung und Führung von Assistenzeinsätzen (WG 2 Abs. 1 lit. b und c) Planung und Führung von Unterstützungsleistungen Ausb, Mob KGS, RPl, MilGeo, Pi, ABCAbw

7 Gesetzliche Grundlagen Das Bundesheer ist gemäß 2 des Wehrgesetzes (WG) 2001; Abs. 1 lit. a Die militärische Landesverteidigung 7

8 Gesetzliche Grundlagen Das Bundesheer ist gemäß 2 des Wehrgesetzes (WG) 2001; Abs. 1 lit. b Auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfreiheit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt 8

9 Gesetzliche Grundlagen Das Bundesheer ist gemäß 2 des Wehrgesetzes (WG) 2001; Abs. 1 lit. d Die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste 9

10 Gesetzliche Grundlagen Das Bundesheer ist gemäß 2 des Wehrgesetzes (WG) 2001; Abs. 1 lit. c Bei Bedarf zur Hilfeleistung bei großen Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges bestimmt ergänzt im Rahmen der zivil militärischen Zusammenarbeit die Kapazitäten der zivilen Organisationen die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Bundesheeres in Anspruch nimmt, sofern sie ohne Mitwirkung des Bundesheeres diesen Zwecken nicht zu entsprechen vermag 10

11 Grundlagen im ÖBH Dienstvorschrift: Einsatz des Bundesheeres bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges..Die im Gefolge von Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges notwendigen Hilfsmaßnahmen können naturgemäß äußerst vielfältig und umfangreich sein.. Die Anforderung militärischer Assistenz kann hiebei sowohl die Bewältigung aller organisatorischen und technischen Maßnahmen alleine, oder auch nur die Mithilfe durch bloße Verrichtung besonders personalintensiver Arbeiten bedeuten 11

12 Grundlagen im ÖBH Dienstvorschrift: Einsatz des Bundesheeres bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges..Dort wo das Einsatzerfordernis eine entsprechend gut ausgebildete Truppe und eine zur Bewältigung des Katastrophenfalles spezielle Ausrüstung und Ausstattung verlangt, wird der militärische Einsatz eine dominierende Rolle spielen.. Bei jenen Katastrophenfällen, für die das Bundesheer nicht geschult ist werden die militärischen Kräfte nur eine Hilfe der geschulten zivilen Einsatzkräfte darstellen können 12

13 Grundlagen im ÖBH Dienstvorschrift: Einsatz des Bundesheeres bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges..Hilfeleistungen (Assistenzen) werden in den meisten Fällen rasch wirksam sein müssen damit das staatliche und wirtschaftliche Leben im notwendigsten Ausmaß wieder hergestellt werden kann. 13

14 Grundlagen im ÖBH Möglichkeiten zur Unterstützung tzung Assistenzeinsatz Unterstützungsleistung Mit Kostentragung Ohne Kostenersatz 14

15 Assistenzanforderung Gem. 2 Abs. 2 Wehrgesetz, sind Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres Wirkungsbereiches (Zuständigkeit/Kompetenz) berechtigt, Hilfeleistung/Assistenz bei Katastrophenfällen in Anspruch zu nehmen. sofern sie ohne Mitwirkung des Bundesheeres diesen Zwecken nicht zu entsprechen vermögen... Es obliegt den Behörden zu beurteilen, ob die Voraussetzungen gegeben sind 15

16 Assistenzanforderung Durch zuständige Behörde (Bedarfsträger) im bottom-up Prinzip direkt beim Diensthabenden System (DhSys) Gemeinde MilKdoST/SKFüKdo Bezirkshauptmannschaft MilKdoST/SKFüKdo Amt der Landesregierung MilKdoST/SKFüKdo Top down nur in Ausnahmefällen Besondere Stellung LWZ 16

17 Assistenzanforderung Eine Assistenzanforderung hat zu beinhalten: den Zweck den voraussichtlichen Umfang die voraussichtliche Dauer Begründung 17

18 Verfügbare Kräfte Pioniere (3 Bataillone: Villach, Melk, Salzburg; BauPiZg MilKdoST) Behelfsbrückenbau Dammsicherung/Dammbau Lagerbau Hangsicherungsmaßnahmen Sprengungen Baumaschinen, Kräne, LKW etc. 18

19 Verfügbare Kräfte ABC-Abwehrtruppe (ABCAbwKp/StbB7 in der GABLENZ-Kaserne) Retten und Bergen aus Vertrümmerungen Detektion und Dekontamination (Gefahrengutunfälle, Anthrax, auch geschützt mit Dingo) Strahlenspüren (auch geschützt mit Dingo) Trinkwasseraufbereitung (TWA) 19

20 Verfügbare Kräfte Luftunterstützung Transporthubschrauber (Black Hawk, Langenlebarn) Transporthubschrauber (AB212, Hörsching) Mehrzweckhubschrauber (Aluette III, Aigen) Mehrzweckhubschrauber (OH-58, Langenlebarn Flugretter Sanitätsplattform (AB212 u. Aluette III) Löscheinsätze Personensuche Personentransporte Materialtransporte Luftbilder 20

21 Verfügbare Kräfte Logistik Transporte Unterkunft Verpflegung Sanitätslogistik (Ärzte, Personal, Spezialfahrzeuge z.b. NAW Dingo) 21

22 Verfügbare Kräfte Verbindungsoffiziere (VeO) Zivil Militärischer Verbindungsdienst (ZMVD), Wesentlicher Teil zur Umsetzung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) Abstellung eines VeO des ÖBH zu den zivilen Stellen (Behörden und Organisationen) Bei Bedarf, Aufnahme von Verbindungsorganen ziviler Stellen bei militärischen Kommanden Beratung und professionelles Informationsmanagement des Kräfteeinsatzes zur Erfüllung des zivilen bzw. militärischen Auftrages 22

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31 Führungssystem 31

32 Führungsverfahren 32

33 Stabsarbeit 33

34 Stabsgliederung 34

35 Raumeinteilung 35

36 Einsatzeindrücke 36

37 Zusammenfassung Gesetzliche Grundlagen Assistenz-Anforderung Verfügbare Kräfte im ÖBH allgemein Stabsdienst Verbindungsoffiziere Eindrücke/Erfahrungen aus Einsätzen bzw. zivil-militärischer Zusammenarbeit zwischen MilKdoST und Bedarfsträgern 37

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