Immissionsschutzrechtliche Überwachung
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- Hansl Seidel
- vor 6 Jahren
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1 Die Störfall-Verordnung 1
2 Wann unterliegt eine Anlage der Störfall-VO? ( 1, Abs. 1) Vorhandensein gefährlicher Stoffe in Mengen, die die in Spalte 4 (untere Klasse) oder die in Spalte 5 (obere Klasse) des Anhangs I genannten Mengenschwellen überschreiten Hilfsmittel zur Mengenermittlung: LANUV (NRW)-Rechner für Quotientenregel bei mehreren Gefahrstoffen Biogasrechner Umweltbundesamt für Biogasanlagen 2
3 Betrachtet werden die gefährlichen Stoffe, die im Anhang I der Verordnung als Kategorien (Nummer 1 der Stoffliste in Anhang I) oder Einzelstoffe (Nummer 2 der Stoffliste in Anhang I) aufgeführt werden. Bei der Kategorieneinstufung ist hierbei die Einstufung gem. Gefahrstoffrecht ausschlaggebend. Hinweise geben z.b. Tabelle 3.1 CLP-VO Sicherheitsdatenblätter GESTIS-Stoffdatenbank der IFA Gefahrstoffinformationssystem GisChem der BG RCI ECHA-Internetseite KAS 25 mit Ergänzungen, Einstufung von Abfällen 3
4 Was soll erreicht werden? Aufgabe der Behörde ist es, eine planmäßige und systematische Prüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme der Betriebsbereiche durchzuführen, um sich zu vergewissern, dass erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen umgesetzt wurden angemessene Mittel zur Begrenzung von Störfallauswirkungen vorgesehen sind Angaben aus Sicherheitsberichten oder anderen vorgelegten Unterlagen mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen die Information der Öffentlichkeit und potentiell betroffener Personenkreise erfolgt ist 4
5 Wie soll das Ziel erreicht werden? 5
6 Anzeige ( 7) Schriftlich ein Monat vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung Betreibername und Betriebsbereichsanschrift Name und Funktion der verantwortlichen Person Angaben zur Identifizierung der vorhandenen gefährlichen Stoffe und deren Mengen Durchgeführte Tätigkeiten in dem Betriebsbereich Beschreibung der Gegebenheiten in der Umgebung hinsichtlich störfallauslösendem oder folgenverschlimmernden Potenzial Aktualisierung für bestehende Anlagen bei Änderungen auf Grund der neue Störfall-VO bis 14. Juli
7 Konzept zur Verhinderung von Störfällen ( 8) Beschreibung der Anlagen/des Betriebsbereichs Beschreibung der Ziele des Betreibers und dessen Verantwortung in Hinblick auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus Beschreibung wie sich der Betreiber verpflichtet, die Maßnahmen zur Beherrschung von Gefahren von Störfällen ständig zu verbessern Aktualisierung vor störfallrelevanten Änderungen, unverzüglich nach einem meldepflichtigem Ereignis und spätestens alle 5 Jahre Aktualisierung für bestehende Anlagen bei Änderungen auf Grund der neue Störfall-VO bis 14. Juli
8 Sicherheitsbericht ( 9) Anlagen/Betriebsbereichsbeschreibung Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation Umfeld des Betriebsbereichs (Erhöhung Störfalleintritt oder der Auswirkungen) Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und Mittel zur Verhinderung solcher Störfälle (Störfallszenarien) Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen (technische und organisatorisch) Aktualisierung vor störfallrelevanten Änderungen, unverzüglich nach einem meldepflichtigem Ereignis und spätestens alle 5 Jahre Aktualisierung für bestehende Anlagen bei Änderungen auf Grund der neue Störfall-VO bis 14. Juli
9 Alarm- und Gefahrenabwehrplan ( 10) Nennung der verantwortlichen Person, die Ansprechpartner für Gefahrenabwehrbehörden ist Beschreibung von innerbetrieblichen Maßnahmen, die zur Kontrolle von vorhersehbaren Vorfällen und zur Begrenzung der Auswirkungen zu treffen sind Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Information der für die externen AGAP zuständigen Behörden Beschreibung der Schulungsmaßnahmen für das Personal Überprüfung der Aktualität und Erprobung alle drei Jahre Aktualisierung für bestehende Anlagen bei Änderungen auf Grund der neue Störfall-VO bis 14. Juli
10 Information der Öffentlichkeit ( 8,11, Anhang V) Name und Anschrift des Betriebsbereichs Bestätigung, dass der Betriebsbereich der Störfall-VO unterliegt Durchgeführte Tätigkeiten, eingesetzte gefährlich Stoffe Beschreibung der Gefahren, die von dem Betriebsbereich ausgehen können Hinweise zur Warnung der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung War unmittelbar nach In Kraft Treten der neuen Störfall-VO auch für Betriebsbereiche der unteren Klasse zu veranlassen 10
11 Prüfung durch einen gemäß 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen Einsatz eines Sachverständigen mit Erfahrung bei dem jeweiligen Anlagentyp Auswahl von Sachverständigen mittels Internetportal RESYMESA Abstimmung des Umfangs mit Behörde Festsetzen von Prüfungsschwerpunkte (sicherheitstechnische Einrichtungen, Explosions- und Brandschutz) Anwendung anlagenspezifischer Checklisten (z.b. Biogasanlagen) Erstellung eines Berichts mit Nennung der Mängel, der Mängelrelevanz und Fristen für deren Behebung 11
12 Vor-Ort-Besichtigung durch die Behörde ( 16) Beteiligung einzelner Fachbehörden (z.b. Brandschutz, Arbeitsschutz, u.a) Prüfung der Erfüllung von störfallrechtlichen Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid und der Umsetzung von in den Antragsunterlagen genannten Maßnahmen Prüfung Übereinstimmung der Angaben im Sicherheitskonzept/-bericht mit den Gegebenheiten vor Ort Prüfung anhand von Checklisten und Interview mit Betreiber und Mitarbeitern (Module) Prüfung der Behebung der Mängel aus dem Bericht des Sachverständigen 12
13 Berichterstellung durch die Behörde ( 16) Anfordern der Ergebnisse aus den Vor-Ort-Terminen/Überwachungen der einzelnen Fachbehörden und Sachverständigen (Frist 2 Monate) Zusammenfassender Bericht für den Betreiber (Frist 4 Monate) mit Mängelnennung und Aufforderung zur Behebung mit Fristsetzung ggf. Anordnung Abstimmung des Berichts mit dem Betreiber Erstellung/Aktualisierung Überwachungsprogramm Festlegung nächster Überwachungstermin 13
14 Weiteres Vorgehen Verfolgung der Fristen für Mängelbeseitigung Im Bedarfsfall Anwendung verwaltungsrechtlicher Ahndungsund/oder Zwangsmittel (OWi, Zwangsgeld, Untersagung) Anlassbezogene Vor-Ort-Besichtigungen bei Schwerwiegenden Beschwerden Nach meldepflichtigen Ereignissen Bedeutsamen Verstößen gegen die 12. BImSchV oder andere Rechtsvorschriften bzgl. der Anlagensicherheit Kostenerhebung 14
15 links: Störfall-VO Anwendung Quotientenregel (excel) index.php Publikationen der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) Auswahl bekannt gegebener Sachverständigen Biogasrechner (excel) Checkliste sicherheitstechnische Prüfungen von Biogasanlagen 15
16 Sprechen Sie uns an! 16
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