Mittelvergabeordnung des Allgemeinen Studierenden- Ausschusses (AStA)

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1 Mittelvergaberdnung des Allgemeinen Studierenden- Ausschusses (AStA) der Carl vn Ossietzky Universität Oldenburg erstellt vm Finanzreferat des AStA in der Legislaturperide 2015/2016

2 Allgemeine Mittelvergaberdnung Die Mittelvergaberdnung wurde vm AStA am erstellt und kann mit einem Mehrheitsbeschluss vm AStA der Carl vn Ossietzky Universität Oldenburg jederzeit verändert werden. 1 Geltungsbereich Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt auf Grundlage der Finanzrdnung der Studierendenschaft der Carl vn Ossietzky Universität Oldenburg, im weiteren FinO genannt, und regelt die genauere Vergabe vn finanziellen Mittel eines AStA- Referates, wbei durch gesnderte Mittelvergaberdnungen diese Bestimmungen, für die speziellen Anfrderungen der verschiedenen Referate, ergänzt werden können. Die Grundsätze der FinO nach 3 Abs. 1 Satz 2 und 9 Abs. 2 müssen in vllem Umfang eingehalten werden. Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gelte für alle Referate des Allgemeinen Studierenden- Ausschusses (AStA) sfern nichts anderes bestimmt, für mindestens die Legislaturperide bis (Haushaltsjahr 2015). Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt für den Haushaltstitel des Allgemeinen resp. AStA- Etat, swie für die Haushaltstitelgruppen der AStA- Referate: Referat für Finanzen Referat für Sziales Referat für Gleichstellung und Diversity Referat für Studieren mit Kind und Familie Referat für Kultur, Sprt und Hchschulgruppenförderung Referat für Infrastruktur und Service Referat für Öffentlichkeitsarbeit Referat für Interne Hchschulplitik und Fachschaftenförderung Referat für Externe Hchschulplitik, Whnen/Verkehr und Studentenwerk Auf neu hinzukmmende Referate findet 1 entsprechend Anwendung. 2 Entscheidungsgewalt Der AStA gibt seinen Referent_innen die Kmpetenz, finanzielle Entscheidungen innerhalb des Ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets selbst treffen zu können. Einzelne Referent_innen können für ihr Prjektbudget, das für ihre Prjekte des Referates ausgegeben wird, frei entscheiden. Ausgaben über Eur werden vrher im AStA- Kabinett besprchen. 3 Leistungen vn Unterschriften Die Referent_innen erhalten vm AStA durch ihre rechtmäßige Wahl im Studierendenparlament (StuPa) eine Zeichnungsberechtigung für die Angelegenheiten und finanzielle Verwendung der Haushaltstitel ihres Referates. Hierbei wird festgelegt, dass diese Leistung vn Unterschriften nur für unbefangene Mittelverwendungen möglich sind, wbei 19 und 20 der FinO entsprechend Anwendung finden. Die Stellvertreter_innenregelung ist ebenfalls unter diesen Paragraphen zu finden. Für den Allgemeinen resp. AStA- Etat sind die AStA- Sprecher_innen, swie Stellvertreter_innen und die Finanzreferent_innen zeichnungsberechtigt, wbei die Stellvertreter_innenregelung entsprechend gilt.

3 4 Prjektförderung 1. Für jedes Referat wurden Prjektbudgets eingeführt, welche sinnvll für die Durchführung der Referatsprjekte ausgegeben werden sllen. Durch die Prjektbudgets werden Aufwendungen im Bereich der Durchführung und Umsetzung der Prjekte finanziell gestützt. Eine Zweckbindung ist hier vr allem nach den Prjekten und Aufgaben der Referate, durch die StuPa- Sitzung vm festgelegt, gegeben. Diese Prinzipien müssen unter Berücksichtigung der 1 und 2 gelten und die Mittel dürfen nicht anders ausgegeben werden, als für diese Prjekte. Sllten Prjekte in einem Referat hinzukmmen, müssen dafür andere Prjekte verschben werden. 2. Für die Prjekte gilt, dass Prjekte mit verfassungswidrigen, diskriminierenden, rassistischen, faschistischen, sexistischen der anderen fragwürdigen Absichten nicht gefördert werden. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass Prjekte einen unmittelbaren Bezug zu der Student_innen in Oldenburg der der Regin Oldenburg aufweisen. Kperatinsprjekte in Niedersachsen sind hiervn ausgenmmen. Die Initiatren der Prjekte müssen dem AStA persönlich vrstellig werden. Diese sllen innerhalb der Verfassung und freiheitlich- demkratischen Grundrdnung agieren. Im Zweifelsfall entscheidet der AStA über die Legitimität einer Prjektförderung im Sinne dieser Rahmenbedingungen. Die Höhe der Fördermittel muss in einem vernünftigen und angemessenen Rahmen festgesetzt werden. Ein finanzieller Rahmen der Förderungsmittel wird im Laufe der Haushaltsneurdnung geregelt. Weiterhin müssen Prjekte und Aktinen, die unterstützt werden sllen, flgende Punkte erfüllen: Sie müssen klar eingeschränkt sein, s dass die Mittel drt eingesetzt werden, für die sie bestimmt sind, sie sllen nicht aufgrund Mitläufer und/der dritte Persnen* eingeschränkt werden, und swhl interne als auch externe Prjekte müssen Rechenschaft über die bereitgestellten Mittel ablegen. *Gemeint sind Persnen, die man snst nicht für eine direkte Zusammenarbeit in Betracht ziehen würde. 5 Beschaffungen und Bestände Die Referate dürfen vn ihren Referats- Etats swie aus dem Etat für Allgemeines resp. AStA- Etat Gelder für Beschaffungen verwenden, die Höhen der Beschaffungen liegen im Ermessen der Referent_innen, unter der Prämisse der 1 und 2 der Allgemeinen Mittelvergaberdnung. Bei jeder Beschaffung muss das Bestandsverzeichnis des AStA ergänzt werden, da diese Verzeichnisse als Anhang der Rechtsprüfung des Präsidiums der CvO Universität Oldenburg vrgelegt werden muss. Jedes Referat hat sich an die Weiterführung dieser Verzeichnisse zu halten. Geräte über 50 Eur Anschaffungswert, swie Bücher über einen Anschaffungswert vn 20 Eur sind in diesen Bestandsverzeichnissen aufzuführen. Zur Überprüfung des Bestandsverzeichnisses wird eine Inventur für den AStA swie aller autnmen Referate durchgeführt. 6 Dienstreisen und Schulungen 1. Dienstreisen können vn den Referent_innen und den Mitarbeiter_innen getätigt werden. Jedch sllten diese zur sparsamen Haushaltsführung beitragen und smit möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnticktes 2. Klasse) und Nutzung vn vrhandenen Dienstleistungen (z.b. Semesterticket, etc.) durchgeführt werden. Dienstleistungen können über den Titel Reiseksten der jeweiligen Referate abgeglten werden.

4 2. Es wird festgelegt, dass im Rahmen der Mitarbeiterförderung Schulungen durch qualifiziertes Persnal durchzuführen und in Anspruch zu nehmen sind. Diese können unterschiedlicher Art und Umfang sein. Schulungen sllen zur Spezialisatin und knkreten Weiterbildung für den Tätigkeitsbereich dienen. Die Wahl des Schulungsanbieters ist frei. Schulungen mit einem Aufwand vn mehr als 500 Eur pr Persn unterliegen der Bewilligung des Kabinetts bzw. der AStA- Sitzung. 7 Szialförderung 1. Der AStA fördert sziale Anliegen der Student_innen der CvO Universität Oldenburg. Für jede Szialförderung muss eine Förderrichtlinie existieren, unter welchen Umständen die Förderung bewilligt wird. Diese muss vm Kabinett bestätigt werden. 2. Jedes Referat ist aufgerufen, sich auch um die Anwerbung öffentlicher Mittel (Drittmitteleinwerbung) für die Umsetzung eigener Vrhaben zu bemühen. Es wird begrüßt, dass Referent_innen in Kperatin mit der CvO Universität Oldenburg Prjekte durchführen. Die Erstattung persnengebundener Förderung (z. B. Erstattung vn Teilnahmebeiträgen je Spieler bei einem Sprttunier) ist eine Liste der Teilnehmer mit Unterschrift der Abrechnung beizufügen. Die Förderung vn externen AStA- Prjekten, die einen Wert vn 500 Eur übersteigen, sllen in der AStA- Sitzung beschlssen werden. 8 Bewirtung Die Referent_innen dürfen aus den finanziellen Mitteln des AStA der Universität Oldenburg zur Bewirtung vn Veranstaltungen schöpfen. Dies schließt Bürbedarf mit ein. 9 Veröffentlichung Die Allgemeine Mittelvergaberdnung tritt mit der Veröffentlichung und Beschlussfassung im AStA in Kraft, wbei eine mehrheitliche Zustimmung der gewählten Referent_innen des AStA nötig ist.

5 Spezielle Mittelvergaberdnung für das Referat für Sziales 1 Grundlegendes Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt als Grundlage der finanziellen Mittelvergabe im Referat für Sziales (im Flgenden Szialreferat). Alle hier aufgeführten Paragraphen ergänzen die Allgemeine Mittelvergaberdnung, ersetzen diese jedch nicht. 2 Darlehen- Allgemein 1. Das Szialreferat kann im Rahmen einer Szialberatung Darlehen vergeben. Zu diesen Darlehensvergaben sind nicht nur der der die Szialreferent_in, sndern auch die Mitarbeiter_innen des Szialreferates in einer Beratung befugt. Der Referent_in des Szialreferates trägt jedch die Verantwrtung für die gerechtfertigte Vergabe des Darlehens, durch die Abschließende Unterzeichnung des Darlehensvertrages. 2. Die Darlehensverträge werden im 8 Augenprinzip vn dem Darlehensnehmer_in, dem Mitarbeiter_in des Szialreferates, dem Referenten_in des Szialreferates, swie dem Referenten_in für Finanzen unterschrieben. Hierdurch wird die sachliche und rechnerische Richtigkeit des Darlehens festgestellt und bestätigt. 3. Bei den Mitarbeiter_innen können Darlehen in Höhe vn 50 bis 2500 Eur beantragt werden. Alle Darlehensanträge die darüber hinaus vergeben werden, können nur durch den Szialreferent_innen nach 2 Absatz 4 vergeben werden. 4. Der Referent_in des Szialreferates darf Darlehen in Höhe vn bis zu 5000 Eur vergeben. Hier muss jedch nicht nur die Immatrikulatinsbescheinigung vrgelegt werden, sndern auch dargestellt werden, warum dieses Darlehen nötig ist, bzw. wie die Aussichten auf Rückzahlung aussehen. 3 Rahmenvrgaben für Darlehen 1. Darlehen werden vm Szialreferat des Allgemeinen Studierenden- Ausschusses der Carl vn Ossietzky Universität Oldenburg nur an Studierenden der Carl vn Ossietzky Universität Oldenburg vergeben. Es muss eine Immatrikulatinsbescheinigung bei Aufnahme eines Darlehen swie bei Austritt aus dem Studium eine Exmatrikulatinsbescheinigung vrgelegt werden. 2. Sind die Darlehensbeantragenden bereits Schuldner_innen beim AStA der Universität Oldenburg, s ist ein Einblick in die Rückzahlungsmral der Schuldner_innen durch den Szialreferent_innen durchzuführen. Zahlt der_die Schuldner_innen sein Darlehen zuverlässig und in regelmäßigen Raten an den AStA zurück ist es möglich dem Student_in ein neues Darlehen bzw. eine Aufstckung des alten Darlehens zu gewähren. Ist die Rückzahlungsmral nicht vrhanden und mussten viele Mahnungen bis zur ersten Zahlung bzw. zwischen den Zahlungen erflgen, s ist Rücksprache über die Gewährung des Darlehens mit dem Finanzreferent_innen zu halten. Die Szial- und Finanzreferent_innen können nur gemeinsam in diesem Fall eine Aufstckung des Darlehens gewähren. 3. Die Darlehen werden generell nur gemeinsam in der sgenannten Darlehensrunde bestätigt, wbei der Referent_in für Sziales sein abschließendes OK geben muss, was durch seine Unterschrift geschieht.

6 4 Rückzahlung vn Darlehen 1. Die Rückzahlung der Darlehen wird durch den Darlehensvertrag geregelt. In Ausnahmefällen kann vn den Rückzahlungsfristen aus dem Vertrag abgewichen werden. 2. Ist der Schuldner_in mehrmals aufgefrdert wrden, das Darlehen zurückzuzahlen und es erflgte keine Reaktin der Schuldner_innen, s wird im nächsten Schritt Gebrauch vn der Lastschrifteinzugsermächtigung laut Darlehensvertrag gemacht, wbei die Lastschrifteinzugsermächtigung bei Darlehensbeantragung ausgefüllt werden muss. Ist dies nicht möglich wird die letzte außergerichtliche Mahnung geschrieben. 3. Der AStA der CvO Universität Oldenburg behält sich vr, die Darlehen durch Gerichtsvllzieher_innen einzuklagen, wbei auch eidesstattliche Versicherungen erzielt werden können.

7 Spezielle Mittelvergaberdnung für das Referat Gleichstellung und Diversity 1 Grundlegendes Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt als Grundlage der finanziellen Mittelvergabe im Referat für Gleichstellung und Diversity. Alle hier aufgeführten Paragraphen ergänzen die Allgemeine Mittelvergaberdnung, ersetzen diese jedch nicht. 2 Gleichstellung Es werden Gelder für die Psitin der Gleichstellungsbeauftragung eingesetzt. Hierzu sllen Schutzräume für Statusgruppen wie trans*- und inter*sexuelle Studierende geschaffen werden. Diese bekmmen zusätzlich eine vm AStA finanzierte Beratungspersn, welche Zuflucht für diese Menschen geben und für Gespräche aufgesucht werden kann. 3 Prjekte Gleichstellung und Diversity bemüht sich zusätzliche finanzielle Mittel, durch Drittmittelanträge bei verschiedenen Stiftungen, zur besseren Durchführung vn Prjekten zu beantragen. Diese Drittmittel gehen in die Umsetzung vn Prjekten ein, wie z. B. Veranstaltungsreihen zu den Themen Sensibilisierung zu Sprache, Antirassismus, Gleichstellung im Beruf, Care Leavern und weiteren Themenkmplexen. 4 Knzepte Mit den Autnmen Referaten werden auf Wunsch vn diesen verschiedene Knzepte erarbeitet und überarbeitet um die speziellen Anfrderungen der studentischen Statusgruppen besser in der Universität Oldenburg verwirklichen zu können. Zu diesen Knzepten gehören beispielsweise die Überarbeitung der hörsensiblen Universität swie auch das Flüchtlingsprgramm der HGAS und weitere. Die Knzepte sllen im AStA vrgestellt und später der Universität dargelegt werden.

8 Spezielle Mittelvergaberdnung für das Referat Studieren mit Kind & Familie 1 Grundlegendes Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt als Grundlage der finanziellen Mittelvergabe im Referat für Studieren mit Kind & Familie. Alle hier aufgeführten Paragraphen ergänzen die Allgemeine Mittelvergaberdnung, ersetzen diese jedch nicht. 2 Kperatin mit der AG Uni- Eltern Prjekte, welche in Zusammenarbeit mit der AG Uni- Eltern entstehen und eventuell ausgelagert sind, aber dem Referat dienlich sind, können vn der Referent_in bis zu einem Betrag vn Eur genehmigt werden. Dies gilt auch für einmalige Anschaffungen, welche ausschließlich dem Referat und der Arbeit im Referat nutzen. Diese Anschaffungen werden aus dem Referatsbudget gezahlt. 3 Weitere Mitarbeiter und helfende Hände Das Referat Studieren mit Kind und Familie benötigt grade in der Vrlesungszeit helfende Hände und kurzzeitig zusätzliche Mitarbeiter_innen, die durch die Referent_in ausgewählt werden können. Diese Mitarbeiter_innen müssen trtzdem auch für kurzzeitige Tätigkeiten vm Kabinett bestätigt werden und erhalten gegebenenfalls die, dem AStA vrliegenden Arbeitsverträge. Diese Mitarbeiter der auch externe Hilfskräfte können mit einer Entschädigung vn bis zu 200 Eur vergütet werden. 4 Eltern- Kind- Raum Wechly und Haarentr 1. Sbald eine Möglichkeit durch Räumlichkeiten besteht, im Standrt Wechly der Universität Oldenburg einen Eltern- Kind- Raum einzurichten, kann ein zusätzliches Prjektbudget vn ca Eur gewährt werden, was jedch durch einen Nachtragshaushalt nch abgebildet und dargestellt werden muss. 2. Regelmäßige Anschaffungen für die Eltern- Kind- Räume können durch die Referent_in gewährt werden.

9 Spezielle Mittelvergaberdnung für das Referat Öffentlichkeitsarbeit 1 Grundlegendes Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt als Grundlage der finanziellen Mittelvergabe im Referat für Öffentlichkeitsarbeit (im Flgenden Ö- Arbeit). Alle hier aufgeführten Paragraphen ergänzen die Allgemeine Mittelvergaberdnung, ersetzen diese jedch nicht. 2 Grßausgabe In der Ö- Arbeit ist eine Ausgabe absehbar, die über die Geldhöhen die in der Allgemeinen Mittelvergaberdnung festgeschrieben wurden hinausgeht. Der AStA- Druckkalender wird vm Referat Ö- Arbeit erstellt und eine Vrabversin dem AStA- Kabinett präsentiert. Das Kabinett entscheidet über den Druck des Kalenders, da dieser vraussichtlich Ksten in Höhe vn Eur verursacht. 3 Weiteres Die Mittelverwendung für das Referat Ö- Arbeit ist für die Erstellung vn Flyern und der öffentlichen Darstellung des AStAs gedacht.

10 Spezielle Mittelvergaberdnung für das Referat Service und Infrastruktur 1 Grundlegendes Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt als Grundlage der finanziellen Mittelvergabe im Referat für Infrastruktur und Service. Alle hier aufgeführten Paragraphen ergänzen die Allgemeine Mittelvergaberdnung, ersetzen diese jedch nicht. 2 AStA- Arbeiten für Intern 1. Das Referat für Service und Infrastruktur ist ein Dienstleistungsreferat für die Referate des AStA swie besnders für die Studierenden. Zu den Aufgaben dieses Referates gehören die Verbesserung der universitären Infrastruktur swie die Repräsentatin der Allgemeinen Meinung der Verfassten Studierendenschaft der Universität gegenüber und ist smit Ansprechpartner für die Studierenden. 2. Die internen Aufgaben des Referates Service und Infrastruktur sind die Verbesserung der Infrastruktur und Zusammenarbeit unter den AStA- Referaten swie ein schnelleres und besseres Prjektmanagement zu initialisieren, um den AStA als Servicedienstleister effizienter und besser zu machen. Die internen Dienstleistungen lassen sich wie flgt identifizieren: Knzeptin und Umsetzung baulicher Vrhaben im AStA- Trakt Instandhaltung und Pflege der Räumlichkeiten Verwaltung der Bür- und Diensträumen Unterstützung bei der Raumausstattung IT- Dienstleistungen Telefnangelegenheiten Diese vielfältigen Aufgaben des Referates Service und Infrastruktur benötigen dementsprechend Gelder. Die Renvierung des AStA- Traktes ist smit vn der Titelgruppe 75 Infrastruktur und Service zu finanzieren, wie auch die Instandhaltung und Pflege der Räumlichkeiten. Die Unterstützung der Raumausstattung ist ebenfalls in das Referatsbudget einkalkuliert. Der Referent für Service und Infrastruktur hat zudem Zugriff auf Budgets des Allgemeinen resp. AStA- Etat, um die baulichen Veränderungen im AStA- Trakt durchführen zu können, die Titel sind s zu verwenden, wie vm Finanzreferat vrgesehen. 3. Die externen Aufgaben des Referates Service und Infrastruktur sind die Service- Dienstleistungen vm Referat an die Studierenden, swie die Verbesserung und Initialisierung vn Kperatinsprjekten mit der Universität Oldenburg swie dem Studentenwerk Oldenburg. Hierbei stellt das Referat die Schnittmenge zwischen den Institutinen und der Verfassten Studierendenschaft da. Flgende Prjekte sind bereits für die Studierenden vrhanden: Verkauf vn Bürartikeln im AStA- Shp Carsharing für Studierende Ausgabe des ISIC Internatinaler Studienausweis Unterstützung bei Raumanfragen für Fachschaftsräte und Hchschulgruppen Sammlung vn Schadensmeldungen an universitären Gebäuden Zeitnahe Bearbeitung baulichen Schäden durch die Universität Fahrradselbsthilfewerkstatt Neben diesen Prjekten sllen flgende Prjekte in Zusammenarbeit mit der Universität und dem Studentenwerk Oldenburg durchgeführt werden:

11 Einführung der übergreifenden Uni- Card Aufstellung vn Wasserspendern Initialisierung vn vermehrten Lernarbeitsplätzen an der Universität Oldenburg Verbesserung der Parkplatzsituatin für Fahrrad- und Autfahrer Verbesserung und Ausbau des universitären W- LAN- Netzes Entwicklung einer Schadens- App für die schnellere Behebung baulicher Mängel der Universität Oldenburg 4. Die in 2 Absatz 3 genannten Prjekte sllen größtenteils nicht durch die Gelder der Verfassten Studierendenschaft, sndern aus den finanziellen Mittel der Universität Oldenburg, swie dem Studentenwerk Oldenburg und der Universitätsbiblithek Oldenburg (ORBIS), finanziert werden. Ein kleiner Teil der genannten Prjekte werden aus dem Referatsbudget für das Referat Infrastruktur und Service finanziert, wbei möglichst sparsam und wirtschaftlich, swie nachhaltig mit den studentischen Geldern umgegangen werden sll. Die Umsetzung der Prjekte fördert hauptsächlich Gelder für die Mitarbeitergehälter und die Referentengehälter, wdurch hauptsächlich die Gehaltstitel des Referates swie des Allgemeinen resp. AStA- Etats angesprchen wird.

12 Spezielle Mittelvergaberdnung für das Referat Kultur, Sprt und Hchschulgruppenförderung 1 Grundlegendes Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt als Grundlage der finanziellen Mittelvergabe im Referat für Kultur,Sprt und Hchschulgruppenförderung. Alle hier aufgeführten Paragraphen ergänzen die Allgemeine Mittelvergaberdnung, ersetzen diese jedch nicht. 2 Fördermittel und deren Vergabe Es können Fördermittel durch die Referent_innen für Kultur, Sprt und Hchschulgruppenförderung vergeben werden. Diese Fördermittel werden nach bestimmten Richtlinien vergeben, die vn dem Referat erarbeitet und veröffentlicht werden. Es ist nötig, sich als Initiative auf diese Fördermittel zu bewerben. Das Bewerbungsverfahren beinhaltet eine Analyse der Initiativen, wdurch eine transparente Mittelvergabe nach den Richtlinien möglich ist. Bei Dringlichkeitsanträgen können weiterhin finanzielle Mittel in der AStA- Sitzung beantragt werden. 3 weitere Finanzierung Weitere Finanzierungen werden durch die Referent_innen für Kultur, Sprt und Hchschulgruppenförderung bewilligt, sweit es das Budget zulässt. Hierbei ist zu beachten, dass nur aus dem Referatsbudget eine Förderung bewilligt werden kann. Finanzierungen die über dieses Budget hinausgehen, müssen über das AStA- Kabinett der die AStA- Sitzung bewilligt werden. 4 Prjekte Prjekte im Referat für Kultur, Sprt und Hchschulgruppenförderung beziehen sich unter anderem auf die Druckksten für Flyer und Plakate zur Bekanntgabe vn verschiedenen Veranstaltungen und weiteren Prjekten wie dem Kulturtiket. Es werden Prjekte in Zusammenarbeit mit dem Hchschulsprt und der Fachschaft Sprt swie den kulturellen Abteilungen der Universität und der Stadt Oldenburg geplant und durchgeführt, wbei auch Kperatin mit dem Gegenlicht und Zwergwerk beinhaltet werden. Ebenfalls werden Prjekte im Bereich der Nachhaltigkeit und der Hchschulgruppenförderung initialisiert. Da der Umfang dieser Prjekte nch nicht abschätzbar ist, ist es möglich über einen Beschluss des AStA- Kabinetts Gelder nachträglich für die neuen Prjekte erhalten zu können. 5 Veranstaltungen Allgemein Das Referat Kultur, Sprt und Hchschulgruppenförderung verfügt über ein Budget das explizit für Veranstaltungen im Allgemeinen ausgegeben werden kann.

13 Spezielle Mittelvergaberdnung für das Referat Interne Hchschulplitik und Fachschaftenförderung 1 Grundlegendes Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt als Grundlage der finanziellen Mittelvergabe im Referat für Interne Hchschulplitik und Fachschaftenförderung. Alle hier aufgeführten Paragraphen ergänzen die Allgemeine Mittelvergaberdnung, ersetzen diese jedch nicht. 2 Prjekte Für die Umsetzung der umfangreichen Prjekte, wie einer GEMA- Vereinbarung swie einer Versicherung, die für alle Veranstaltungen die durch Student_innen der Carl vn Ossietzky Universität Oldenburg rganisiert werden, gelten sll, wird eine Finanzierung durch das Referat für interne Hchschulplitik und Fachschaftenförderung benötigt. Alle weiteren Prjekte und größere Investitinen werden, wie auch die beiden genannten Prjekte, mit einer ausführlichen Vrstellung im AStA- Kabinett der in der AStA- Sitzung geklärt.

14 Spezielle Mittelvergaberdnung für das Referat Externe Hchschulplitik, Whnen/Verkehr und Studentenwerk 1 Grundlegendes Die Allgemeine Mittelvergaberdnung gilt als Grundlage der finanziellen Mittelvergabe im Referat für externe Hchschulplitik,Whnen/Verkehr und Studentenwerk. Alle hier aufgeführten Paragraphen ergänzen die Allgemeine Mittelvergaberdnung, ersetzen diese jedch nicht. 2 Prjekte Für die Umsetzung der vrgesehenen und anliegenden Prjekte im Bereich Whnen & Verkehr swie zur Umsetzung vn Initiativen und Veranstaltungen im Bereich der Hchschulplitik, der Vernetzung, der Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk swie universitätsexternen Vrhaben erflgt eine Finanzierung durch das Referat. Im Rahmen der Umsetzung vn Prjekten können auch kurzfristig studentische Hilfskräfte eingesetzt werden z. B. zur Durchführung und Auswertung vn Umfragen. 3 Fördermittel und deren Vergabe Es können Fördermittel durch die Referent_innen für externe Hchschulplitik, Whnen/Verkehr und Studentenwerk an studentische Initiativen vergeben werden. Diese Fördermittel werden nach bestimmten Richtlinien vergeben, die vn dem Referat erarbeitet und veröffentlicht werden. Die Initiativen können sich auf diese Fördermittel bewerben. Das Bewerbungsverfahren beinhaltet eine Analyse der Initiativen, wdurch eine transparente Mittelvergabe nach den Richtlinien möglich ist. Bei Dringlichkeitsanträgen können weiterhin finanzielle Mittel in der AStA- Sitzung beantragt werden. Förderungen über 500 EUR werden dem AStA zur Bewilligung vrgelegt. 4 weitere Förderfinanzierung Weitere Finanzierungen werden durch die Referent_innen für externe Hchschulplitik, Whnen/Verkehr und Studentenwerk bewilligt, sweit es das Budget zulässt. Hierbei ist zu beachten, dass nur aus dem Referatsbudget eine Förderung gewährt werden kann. Förderungen über 500 EUR werden dem AStA zur Bewilligung vrgelegt. Finanzierungen die über dieses Budget hinausgehen, müssen über die AStA- Sitzung bewilligt werden. 5 Mitgliedschaften Für das Referat für externe Hchschulplitik, Whnen/Verkehr und Studentenwerk ist es entscheidend eine Vernetzung mit anderen Universität und Asten herzustellen. Die Arbeit des Referates wird durch diese Vernetzungsarbeit erleichtert. Hieraus entstehen Mitgliedschaften des AStA Oldenburg in verschiedenen Verbänden, die auf Landes- und Bundesebene rganisiert sind. Die daraus entstehenden Mitgliedsbeiträge sind vm Referat selbst zu tragen und werden im Haushaltsplan extra ausgewiesen. 6 Semesterticket Das Semesterticket ist ein grßer Bestandteil des Referates für externe Hchschulplitik, Whnen/Verkehr und Studentenwerk. Da dieses Referat mit der Verbesserung und dem Ausbau des Semestertickets, swie mit den Verhandlungen rund um das Semesterticket beauftragt wurden, liegen alle Prüfungen und Rechte und Befugnisse das Semesterticket der Studierenden der Carl vn Ossietzky Universität Oldenburg betreffend, in den Händen der Referenten für externe Hchschulplitik. Es ist den

15 Referenten möglich im Namen des AStA Oldenburg einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtshilfe für die Verhandlungen zwischen dem AStA Oldenburg und den Verkehrsverbänden zu beauftragen, um die bestmöglichen Ergebnisse, größten Verbesserungen swie Erflge für die Verfasste Studierendenschaft in diesem Bereich zu erreichen. 7 Einwerbung externer Fördermittel Das Referat externe Hchschulplitik, Whnen/Verkehr und Studentenwerk hat die Möglichkeit öffentliche Fördermittel bzw. Drittmittel einzuwerben, um die plitische Bildung an der Uni Oldenburg zu fördern.

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