FÖRDERPROGRAMME IM BEREICH ENERGIEINFRASTRUKTUR SCHWERPUNKT NAHWÄRME

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1 FÖRDERPROGRAMME IM BEREICH ENERGIEINFRASTRUKTUR SCHWERPUNKT NAHWÄRME 8. Juni 2017 Dr. Tobias Woll Workshop Energieinfrastruktur Thema Nahwärme Gemeindehaus Neuerkirch Gefördert durch:

2 DER FÖRDERDSCHUNGEL Rheinland-Pfalz KfW Europäische Union BAFA Darlehen Zuschuss Tilgungszuschuss

3 GLIEDERUNG Nahwärmenetze auf Basis erneuerbarer Energien Förderung von Nahwärmenetzen nach dem KWKG Konzeptionelle Maßnahmen

4 UNSERE UNTERSTÜTZUNG Beantwortung von Förderanfragen Bereitstellung von Informationsmaterialien Fachveranstaltungen, Fachvorträge Bewerbung von Landesförderprogrammen Förder-News : Hinweis auf neue Förderprogramme sowie Änderungen und Neuerungen bei bestehenden Programmen

5 FÖRDERMITTELKOMPASS» Erstorientierung im Förderdschungel» Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger»

6 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM (# 271, 281, 272, 282)

7 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM FÖRDERGEGENSTAND» Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche» Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung» KWK-Biomasseanlagen» Wärmenetze, die aus Erneuerbaren Energien gespeist werden» Große Wärmespeicher» Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas» Große effiziente Wärmepumpen» Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie

8 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM WÄRMENETZE (1)» Gefördert werden Errichtung und Erweiterung eines Wärmenetzes Errichtung der Hausübergabestationen» Die verteilte Wärme muss u.a. zu folgenden Mindestanteilen aus folgenden Wärmequellen stammen: zu mind. 20 Prozent aus Solarwärme (sofern ansonsten fast ausschließlich Wärme aus hocheffizienten KWK-Anlagen, aus Wärmepumpen oder aus industrieller oder gewerblicher Abwärme) zu mind. 50 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien (bei überwiegender Versorgung von Neubauten: 60 Prozent) zu mind. 50 Prozent aus Wärmpumpen (bei überwiegender Versorgung von Neubauten: 60 Prozent) zu mind. 50 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme (bei überwiegender Versorgung von Neubauten: 60 Prozent)

9 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM WÄRMENETZE (2)» Weitere wichtige Fördervoraussetzung: Für das Wärmenetz muss ein Mindestwärmeabsatz von 500 kwh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen werden.» Nicht gefördert werden Wärmenetze, die mit Wärme aus KWK- Anlagen gespeist werden und eine Förderung nach dem KWKG erhalten können.

10 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM WÄRMESPEICHER» Gefördert wird die Errichtung und/oder Erweiterung von Wärmespeichern mit mehr als 10 m 3 Wasservolumen, sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden SOLARKOLLEKTORANLAGEN» Gefördert werden Errichtung und Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche u.a. zur überwiegenden Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz

11 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM FÖRDERART/FÖRDERHÖHE» Darlehen (in der Regel max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben)» Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten» Zusätzliche Tilgungszuschüsse (abhängig von Art und Größe der Anlage) WER KANN ANTRÄGE STELLEN? (u.a.)» Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände» Genossenschaften und gemeinnützige Antragssteller» Natürliche Personen, Unternehmen und Freiberufler ANTRAGSTELLUNG» Vor Beginn der Maßnahme bei Kreditinstitut» Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden WEITERE INFOS»

12 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM HÖHE DER TILGUNGSZUSCHÜSSE (1)» Wärmenetze 60 je neu errichtetem Meter Trassenlänge (höchstens 1 Mio. ] je Hausübergabestation von Bestandsgebäuden muss vom Betreiber des Wärmenetzes errichtet werden kein kommunaler Anschlusszwang» Wärmespeicher 250 je m 3 Speichervolumen (bei Speichern mit mehr als 10 m 3 Wasservolumen) Förderung bei 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten gedeckelt (max. 1. Mio. )

13 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM HÖHE DER TILGUNGSZUSCHÜSSE (2)» Solarkollektoranlagen (größenabhängige Förderung) Beispielsweise: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten bei Einspeisung des überwiegenden Teils der Wärme in ein Wärmenetz mit mind. vier Abnehmern Alternative: ertragsabhängige Förderung (Solar-Keymark- Programmregeln)

14 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM Neu: Zusatzförderung für KMU» 10 Prozent des Zuwendungsbetrags Neu: Zusatzförderung: Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)» Erhöhung der Tilgungszuschüsse um jeweils 20 Prozent, wenn besonders ineffiziente Heizungsanlagen ersetzt oder solarthermisch modernisiert werden» Zusätzliche Förderung umfasst: Thermische Solaranlagen Große Biomasseanlagen KWK-Biomasseanlagen Große effiziente Wärmepumpen Nahwärmenetze

15 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM BEIHILFERECHT» Beihilfe: öffentliche Zuwendungen in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen» Beihilferechtliche Regelungen der EU: Allgemeines Beihilfeverbot (AEUV)» Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das EU-Recht aber Ausnahmen vom allgemeinen Beihilfeverbot De-minimis-Verordnung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

16 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM FÖRDERFÄHIGE KOSTEN» Verteilnetz Investitionskosten in das Rohrleitungssystem Investitionskosten in die Übergabestationen Anteilige Kosten für die hydraulische Steuerung des Wärmenetzes Anteilige Planungskosten Sonstige Investitionen, die zur Inbetriebnahme des Wärmenetzes zwingend erforderlich sind Das Mehrkostenprinzip findet keine Anwendung! Die Beihilfeobergrenze bilden die förderfähigen Kosten abzüglich Betriebsgewinn

17 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM FÖRDERFÄHIGE KOSTEN» Große, neu zu errichtende Wärmespeicher Wärmespeicher Verteilung, Armaturen und Pumpen Anteilige Planungskosten Sonstige Investitionskosten, die zur Inbetriebnahme des Wärmespeichers Alle förderfähigen Investitionskosten können als Investitionskosten akzeptiert werden.

18 BAFA WÄRME- UND KÄLTENETZE (NACH DEM KWKG)

19 BAFA WÄRME- UND KÄLTENETZE Fördergegenstand» Aus- und Neubau von Wärme- und Kältenetze» Im Rahmen des Ausbaus von Netzen: Erweiterung bestehender Netze, Netzverstärkungsmaßnahmen und Umstellung von Heizdampf auf Heizwasser Antragsteller» Ausschließlich Wärme- bzw. Kältenetzbetreiber

20 BAFA WÄRME- UND KÄLTENETZE Fördervoraussetzungen» Inbetriebnahme bis 2022» KWK-Quote: Bei Inbetriebnahme: mind. 75 Prozent Wärmeund Kälteeinspeisung aus KWK-Anlagen» Alternativ: Versorgung zu mind. 50 Prozent aus einer Kombination aus Wärme aus KWK-Anlagen, Wärme aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird (dabei muss KWK-Anteil mind. 25 Prozent betragen)» Wärmeleitung muss über die Grundstücksgrenze auf dem die KWK-Anlage steht, hinaus gehen» Mind. ein Abnehmer muss ans Wärmenetz angeschlossen sein, der nicht Eigentümer oder Betreiber ist

21 Antragsstellung» Beim BAFA» Antragsberechtigt ist der Wärme- und Kältenetzbetreiber» Nach Inbetriebnahme; bis spätestens 1. Juli des Folgejahres» Keine Beihilferelevanz (außer bei Zuschlagszahlungen über 15 Mio. Euro) BAFA WÄRME- UND KÄLTENETZE Förderart/Förderhöhe» Zuschuss» Mittlerer Durchmesser von 100 mm (DN 100) 100 Euro pro Meter verlegter Leitung, max. 40 Prozent der Investitionskosten» Bei DN > Prozent der Investitionskosten» Die maximale Förderung ist auf 10 Mio. Euro je Projekt begrenzt

22 BAFA WÄRME- UND KÄLTENETZE Weitere Informationen» _Kopplung/Waerme_Kaeltenetze/waerme_kaeltenetze_node.ht ml;jsessionid=1786e21a36e7c1c18f0b57b06b2aa0a0.1_cid38 7

23 BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER (NACH DEM KWKG)

24 BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER Fördergegenstand» Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern Wer kann Anträge stellen?» Betreiber von Wärme- und Kältespeichern

25 BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER Fördervoraussetzungen» Speicher muss bis zum in Betrieb genommen werden» Speichervolumen beträgt insgesamt max. 50 m 3 Wasseräquivalent» Speicher ist fabrikneu» KWK-Quote: Wärme bzw. Kälte des Speichers stammt zu mehr als 50 Prozent aus KWK-Anlagen, die an das Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen sind und in dieses Netz einspeisen möchten Auf die KWK-Quote können industrielle Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, sowie Wärme aus erneuerbaren Energien angerechnet werden, solange der KWK-Anteil im Speicher mind. 25 Prozent beträgt» Mittlere Wärmeverluste des Speichers 15 Watt pro m 2» Die beantragte Zuschlagzahlung ist für den wirtschaftlichen Betrieb des Wärmespeichers erforderlich.

26 BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER Konditionen» Speicher bis 50 m3 Wasseräquivalent 250 Euro pro m3 Wasseräquivalent» Speicher über 50 m3 Wasseräquivalent 250 Euro pro m3 Wasseräquivalent (max. 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten)» Speicher von mehr als 100 m3 Wasseräquivalent 250 Euro pro m3 Wasseräquivalent (max. 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten; Zuschusshöhe auf 10 Mio. Euro begrenzt)

27 BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER Antragstellung» BAFA» Antragsberechtigt sind Betreiber von Wärme- und Kältespeichern» Nach Inbetriebnahme des Speichers, spätestens bis zum 1. Juli des Folgejahres Kumulation» Bedingt möglich

28 BAFA WÄRME- UND KÄLTESPEICHER Weitere Informationen» me_kopplung/waerme_kaeltespeicher/waerme_kaeltespeich er_node.html

29 KFW: ENERGETISCHE STADTSANIERUNG ZUSCHÜSSE FÜR INTEGRIERTE QUARTIERSKONZEPTE UND SANIERUNGS- MANAGER (# 432)

30 KFW: ENERGETISCHE STADT- SANIERUNG QUARTIERSKONZEPTE UND SANIERUNGSMANAGER FÖRDERGEGENSTAND» Erstellung eines integrierten Konzepts auf Quartiersebene» Sanierungsmanager WIE ERFOLGT DIE FÖRDERUNG» 65 % Zuschuss WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?» Kommunen» Kommunale Eigenbetriebe WEITERE INFOS»

31 QUARTIERSKONZEPTE UND SANIERUNGSMANAGER - ZUSÄTZLICHE LANDESFÖRDERUNG» Fördergegenstand Erstellung eines integrierten Sanierungskonzepts Sanierungsmanager» Förderhöhe 20 Prozent Finanzschwache Kommunen: 30 Prozent» Kumulierung Landesprogramm verstärkt die Förderung der KfW (KfW 432)» Stand der Dinge: Förderrichtlinie wird aktuell erarbeitet Noch keine Beantragung möglich! Start wird über Newsletter der Energieagentur RLP beworben

32 KOMMUNALRICHTLINIE: ERSTELLUNG VON KLIMASCHUTZTEILKONZEPTEN

33 KLIMASCHUTZTEILKONZEPTE FÖRDERZIEL» Klimaschutzteilkonzepte dienen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfen, um zu zeigen, wie in einem abgrenzbaren Bereich oder durch eine abgrenzbare Maßnahme, Treibhausgase und Energieverbräuche nachhaltig reduziert werden können. FÖRDERGEGENSTAND» u.a. Teilkonzept Integrierte Wärmenutzung in Kommunen Basis für eine strategische Wärme- und Kälteversorgungsplanung der Kommune unterschiedliche Energieträgerangebote mit den verschiedenen Wärme- und Kältebedarfen aufeinander abstimmen Übersicht über die Nutzungsmöglichkeiten der Kraft-Wärme- Kopplung, erneuerbarer Energien oder Abwärme

34 KLIMASCHUTZTEILKONZEPTE HÖHE DER FÖRDERUNG» 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Mindestzuwendung Euro)» Finanzschwache Kommune: 70 Prozent

35 KLIMASCHUTZTEILKONZEPTE INHALTE EINES TEILKONZEPTS INTEGRIERTE WÄRMENUTZUNG IN KOMMUNEN 1. Energie- und THG-Bilanz z.b. Analyse der Ist-Situation der vorhandenen Wärmeinfrastruktur 2. Potenzialanalyse z.b. Abgleich von Wärmeangebot und -nachfrage 3. Akteursbeteiligung Einbindung relevanter Akteure (z.b. Verwaltung, Politik, lokale Akteure, konzepterstellender Dienstleister)

36 KLIMASCHUTZTEILKONZEPTE INHALTE EINES TEILKONZEPTS INTEGRIERTE WÄRMENUTZUNG IN KOMMUNEN 4. Maßnahmenkatalog z.b. Darstellung der räumlichen Wärmeversorgungsoptionen 5. Controlling-Konzept Festlegung von Maßnahmen zur Kontrolle des Projektfortschritts 6. Kommunikationsstrategie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

37 KLIMASCHUTZTEILKONZEPTE WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?» Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen» Kommunale Unternehmen Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus ANTRAGSFENSTER» 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September

38 So erreichen Sie uns Ansprechpartner: Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Dr. Tobias Woll Trippstadter Straße Kaiserslautern Telefon: Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Trippstadter Straße 122, Kaiserslautern Zentrale Telefonhotline:

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