Staatliche Förderungen im Rahmen der Altersvorsorge

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1 Staatliche Förderungen im Rahmen der Altersvorsorge Autor: Dunja Pütz Stand 02 / 2013 Beratungen zum Thema Altersvorsorge stellen oft sowohl den Berater als auch den Kunden vor eine große Herausforderung. Die Vielzahl an Produkten und Anbietern überfordert so manchen Kunden und führt dazu, dass der Kunde die Entscheidung vor sich her schiebt. Aber auch für den Berater ist es oft schwer, auf Anhieb eine Produktempfehlung auszusprechen. Oftmals reicht heute ein Produkt gar nicht mehr aus, um die Versorgungslücken ausreichend zu schließen. Deshalb ist es wichtig herauszufinden, über welche monatlichen Einnahmen der Kunde im Ruhestand verfügen möchte und wie der aktuelle Stand seiner Vorsorge ist. Am besten bitten Sie Ihren Kunden, seine gesetzliche Renteninformation und Kopien bestehender Versicherungspolicen zum Gespräch mitzubringen. Die gesetzliche Rente deckt oftmals nur einen Bruchteil des heutigen Einkommens ab. Fast jeder Kunde hat ein hohes Interesse daran, den heutigen Lebensstandard erhalten zu können. Hinzu kommt noch, dass bei einem vorzeitigen Bezug der Altersrente Abschläge zu berücksichtigen sind. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Skript Die Sozialversicherungen in der Kundenberatung hier in diesem Portal. Neben der Altersvorsorge in Form von klassischen oder fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen gibt es verschiedene Alternativen, den Staat am Aufbau der eigenen Vorsorge zu beteiligen. In Frage kommen die Rüruprente, die betriebliche Altersvorsorge oder die Riesterrente. Bei allen staatlich geförderten Formen der Vorsorge gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit während der Laufzeit und hinsichtlich der Absicherung der Hinterbliebenen. Ebenso ist ein Rentenbezug vor dem 62. Lebensjahr nicht möglich. Auf der anderen Seite bieten Sie dem Kunden eine hohe Beteiligung des Staates am Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Welches staatlich geförderte Produkt zu welchem Kunden passt, können Sie am besten durch einen Vergleich der drei geförderten Produkte entscheiden. DG VERLAG Stand: 02 / von 9

2 Inhalt Rüruprente Betriebliche Altersvorsorge Riesterrente DG VERLAG Stand: 02 / von 9

3 Rüruprente Die Rüruprente ist auch unter dem Begriff Basisrente bekannt. Steuerlich betrachtet werden Beiträge in die gesetzliche Rente, in landwirtschaftliche Alterskassen, in berufsständische Versorgungseinrichtungen und die Beiträge in eine Rüruprente gleich behandelt. Die Beiträge werden nach 10 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Einzahlungen in diese Versorgungswege werden addiert und dürfen zusammen maximal EUR bei Ledigen betragen. Bei Verheirateten verdoppelt sich der maximale Einzahlungsbetrag auf EUR. Bei bestimmten Personengruppen, wie z.b. Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer (wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge haben), wird der Maximalbeitrag um einen fiktiven Beitrag zur Gesetzlichen Rente gekürzt (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze Ost). Ab 2013 können 76% der Beiträge, die ein Kunde in eine private Rüruprente einbezahlt, steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Absetzbarkeit steigt jährlich um 2%. Damit können % der Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Jahr 2025 sind 100% Absetzbarkeit erreicht. Je höher die persönliche Steuerbelastung, desto größer ist auch der Wirkungsgrad der Rüruprente. Aus diesem Grund ist die Rüruprente für Ihre gutverdienenden Kunden besonders interessant. Die steuerlichen Vorteile können Sie dem Kunden in wenigen Minuten erklären. Hier ein Beispiel: Max Fröhlich ist 35 Jahre alt, Arbeitnehmer, ledig und hat ein Jahreseinkommen von EUR. Seine Grenzsteuerbelastung soll bei ca. 30 % liegen. Sie zeigen Herrn Fröhlich seine steuerlichen Vorteile bei einem Monatsbeitrag von 200 EUR (2.400 EUR p. a.)auf. Berechnung der Sonderausgaben: Jahresbeitrag x 76 % = Altersvorsorgeaufwendungen EUR x 76 % = EUR Berechnung des Steuervorteils für das Jahr 2013 Altersvorsorgeaufwendungen x Steuersatz = Steuerrückerstattung über die Einkommensteuerveranlagung 2013 im Jahr EUR x 30 % = 547,20 EUR DG VERLAG Stand: 02 / von 9

4 Berechnung der Förderquote Steuererstattung / Eigenbeiträge x 100 = Förderquote für das Jahr / 2400 EUR x 100 = 23 % Eine einfache Möglichkeit, dem Kunden den enormen Wirkungsgrad über eine lange Laufzeit aufzuzeigen, ist die Förderung auf die gesamte Laufzeit hochzurechnen. Herr Fröhlich ist 35 Jahre alt. Bis zur Regelaltersgrenze haben wir eine Laufzeit von 32 Jahren. Herr Fröhlich zahlt in diesen 32 Jahren EUR an Beiträgen ein. Die Beiträge bis 2025 werden mit ca. 88 %durchschnittlich berücksichtigt. Die Beiträge ab 2025 mit 100 %. Beiträge bis Jahre x EUR = EUR EUR x 88 % x 30 % = EUR Beiträge ab Jahre x EUR = EUR EUR x 30 % = EUR Gesamtvorteil EUR EUR = EUR Insgesamt bekommt Herr Fröhlich also EUR an Steuern über die Jahre zurück erstattet. Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung. Möchten Sie Ihrem Kunden exakte Werte liefern, haben Sie in der Regel über die Berechnungsprogramme der Verbundpartner die Möglichkeit, sowohl die Gesamtförderquote als auch die Förderung über die Gesamtlaufzeit inkl. aller Steigerungen auszuweisen. Bei der Rüruprente findet wie in der Gesetzlichen Rente ein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung statt. Der steuerpflichtige Rentenanteil für Kunden, die 2013 erstmals eine Rente beziehen, liegt bei 66% und steigt bis 2040 auf 100% an (siehe 22 EStG). Im Umkehrschluss bedeutet das für den Kunden: 34 % der monatlichen Rente sind steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird bezogen auf die Jahresrente des Folgejahres als EURO Betrag lebenslang festgeschrieben. Für künftige Rentengenerationen steigt der steuerpflichtige Anteil bis 2040 auf 100 %. Die steuerliche Förderung ist der größte Vorteil der Rüruprente. Viele Anbieter ermöglichen jährliche Sonderzahlungen bis zu den maximalen Fördergrenzen. Dies ist für viele Kunden ein weiterer wichtiger Pluspunkt im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge. Der Kunde kann über die Sonderzahlungen den Vertrag flexibel seinen individuellen Lebensverhältnissen anpassen. Insbesondere für Selbstständige ist dies entscheidend. Hat der selbstständige Kunde ein besonders gutes Geschäftsjahr und damit verbunden hohe Steuerzahlungen, kann er über eine Sonderzahlung in seinen Rürupvertrag nicht nur die Steuerschuld für das laufende Jahr reduzieren, sondern auch seine Steuervorauszahlungen für das kommende Geschäftsjahr. Trotz all dieser Vorteile ist die Rüruprente nicht für jeden Kunden geeignet. Denn sie ist weder vererbbar noch beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar und auch nicht übertragbar. Es darf auch kein Rückkaufswert ausbezahlt werden, d.h. der DG VERLAG Stand: 02 / von 9

5 Kunde kann nicht kündigen. Bei finanziellen Engpässen kann der Vertrag lediglich beitragsfrei gestellt werden. Eine Verfügung ist frühestens mit Erreichen des 62 Lebensjahres und ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente möglich. Durch diese Einschränkungen ist die Rüruprente für Kunden, die z.b. großen Wert auf die Möglichkeit einer Kapitalabfindung legen, uninteressant. Inwieweit das Thema Vererbbarkeit eine Rolle spielt ist immer vom Kunden abhängig. Der Staat lässt zu, dass das Vertragsguthaben an überlebende Ehegatten oder waisenberechtigte Kinder in Form einer Hinterbliebenenrente ausbezahlt wird. Viele Versicherungsunternehmen bieten dies als Vertragsoption an. Ein lediger Kunde hat die Möglichkeit, über eine Zusatzversicherung, z. B. über eine Risikolebensversicherung, das eingesetzte Kapital abzusichern. Alternativ kann er seine Rüruprente auch ohne Zusatzversicherung abschließen. Betrachten Sie in diesem Fall mit Ihrem Kunden, nach wie vielen Jahren Rentenbezug er sein investiertes Kapital in Form von Rentenzahlungen zurück erhalten hat. Dies ist i. d. R. innerhalb von 8 12 Jahren Rentenbezug der Fall. Nehmen wir z. B. an, Herr Fröhlich bezieht mit 67 Jahren 600 EUR Rente aus seinem Rürupvertrag und seine Steuerbelastung liegt als Rentner bei ca. 20 %. Steuerpflichtiger Anteil der Rente ab dem Jahr 2040 = 100 % Steuerpflichtige Jahresrente x Steuersatz als Rentner = Steuerabzug von der Rente EUR x 20 % = EUR Steuerpflichtige Jahresrente Steuerabzug = Nettorente EUR EUR = EUR Eigenbeiträge ungefähre Steuererstattungen über die Gesamtlaufzeit = Nettoaufwand EUR EUR = EUR Nettoaufwand / Nettojahresrente EUR / EUR = 9,5 d. h. nach ca. 10 Jahren Rentenbezug hat Herr Fröhlich sein investiertes Kapital zurück erhalten. Dass Herr Fröhlich 77 Jahre alt wird, ist aus Sicht der heutigen Sterbetafeln sehr wahrscheinlich. Weitere Informationen zur Rüruprente finden Sie im Skript Das Alterseinkünftegesetz hier in diesem Portal. Die Hauptzielgruppen für die Rüruprente sind also Selbstständige, Gutverdiener und rentennahe Jahrgänge. Viele Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und sind daher auf eine private Vorsorge angewiesen. Mit einem Rürupvertrag bauen sie sich eine steuerlich geförderte Vorsorge auf und können jedes Jahr flexibel mit Sonderzahlungen auf den Geschäftsverlauf und die individuelle Situation reagieren. Gutverdiener erzielen durch hohe Steuersätze einen hohen Wirkungsgrad mit der Rüruprente. Für rentennahe Jahrgänge ist die Rüruprente interessant, da sie zum einen in den Genuss der Sonderausgaben kommen und zum anderen ein Teil der Rente steuerfrei bleibt. DG VERLAG Stand: 02 / von 9

6 Betriebliche Altersvorsorge Hinter dem Begriff der betrieblichen Altersvorsorge stehen 5 verschiedene Durchführungswege. Allen gemeinsam ist, dass diese Form der Vorsorge immer über den Arbeitgeber angeboten wird. Nähere Angaben zu den 5 Durchführungswegen finden Sie im Skript Die betriebliche Altersvorsorge in diesem Portal. In der Praxis kommt die Entgeltumwandlung in Form der Direktversicherung oder Pensionskasse am häufugsten vor. Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des Arbeitnehmergehaltes einbehält und direkt in eine Direktversicherung oder Pensionskasse einbezahlt. Versicherungsnehmer (Vertragspartner des Versicherers) wird dabei der Arbeitgeber und versicherte Person der Arbeitnehmer. Direktversicherung und Pensionskasse werden steuerlich gleich behandelt. Nach 3 Nr. 63 EStG können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze p. a = EUR) steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung/ Pensionskasse einbezahlt werden. Der Betrag erhöht sich um EUR p. a., wenn der Arbeitnehmer nicht zusätzlich eine pauschalbesteuerte Direktversicherung (Altzusage vor dem Jahr 2005) abgeschlossen hat. Der Erhöhungsbetrag ist steuerfrei, aber nicht sozialabgabenfrei. Beispiel zur Förderung der Betrieblichen Altersvorsorge Der Arbeitnehmer Herr Müller ist ledig und hat ein Jahreseinkommen von EUR. Sein Durchschnittsteuersatz liegt bei 23 %. Steuer- und Sozialabgabenfrei kann Herr Müller EUR (4 % aus EUR) in eine Direktversicherung/ Pensionskasse einzahlen. Steuerersparnis*: Beiträge x Steuersatz = Steuerersparnis EUR x 23% = 640,32 EUR * Betrachtung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Sozialabgabenersparnis: Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,9 % (Arbeitnehmeranteil 9,45 %) Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3 % (Arbeitnehmeranteil 1,5 %) Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 % (Arbeitnehmeranteil 7,3 % + 0,9 % = 8,2 %) Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2,05 % (1, ,25 % Zuschlag für Kinderlose = 1,275 %) DG VERLAG Stand: 02 / von 9

7 Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: 20,425 % Beiträge x Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung = Sozialabgabenersparnis EUR x 20,425 % = 568,63 EUR Herr Müller spart durch seine Direktversicherung 640 EUR an Steuern und 568 EUR an Sozialabgaben ein. Die späteren Rentenleistungen und/ oder Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung/ Pensionskasse sind sowohl steuer- als auch sozialabgabenpflichtig. Eine Verfügung über die Vertragsleistungen ist analog der Rürup Rente frühestens mit 62 Jahren möglich. Auch hinsichtlich der Hinterbliebenenleistungen gibt es Einschränkungen. Ist kein Ehepartner und/ oder kein versorgungsberechtigtes Kind vorhanden, ist die Hinterbliebenenleistung auf ein Sterbegeld von max EUR beschränkt. Durch die enorme Steuer- und Sozialabgabenförderung lohnt sich die Entgeltumwandlung für jeden Arbeitnehmer als Beimischung zum Aufbau einer eigenen Altersvorsorge. Im Beratungsalltag ist am besten im Vorfeld mit dem Arbeitgeber des Kunden zu klären, ob dieser einem Vertragsabschluss über das Verbundunternehmen in Ihrem Hause zustimmt. Der Arbeitgeber hat zwar die Pflicht, Entgeltumwandlung anzubieten, aber auch das Recht den Vertragspartner frei zu wählen. Riesterrente Bei der Riesterrente erfolgt die Förderung nicht nur über die Einkommenssteuer, sondern in erster Linie über Zulagen, die zu den eigenen Beiträgen in die Riester Altersvorsorge fließen. Ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug wird nur dann gewährt wenn die Sonderausgabenförderung insgesamt höher ausfällt als die Zulagenförderung. Die Grundzulage beträgt 154 EUR pro Person und Kalenderjahr. Für Kinder, die vor dem geboren wurden, zahlt der Staat 185 EUR pro Kind und Kalenderjahr (für Kinder, die ab dem geboren sind, 300 EUR) in den entsprechenden Riestervertrag ein. Ist nichts anderes vereinbart, fließen die Kinderzulagen in den Vertrag der Mutter. Der Staat gewährt die Kinderzulage solange die Kinder kindergeldberechtigt sind. Für Berufseinsteiger bis 25 Jahre gibt es zusätzlich eine einmalige Zulage in Höhe von 200 EUR. Eine Riesterrente abschließen können i.d.r. alle Personen, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Beamte sind förderberechtigt. Um in den Genuss der vollen Zulage zu kommen müssen 4 % des in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riestervertrag einbezahlt werden. Um den tatsächlichen Zahlbeitrag zu ermitteln, werden die Zulagen von dem so ermittelten Betrag abgezogen. Der Mindesteigenbetrag, der sogenannte Sockelbetrag, liegt bei 60 EUR pro Jahr. Es werden maximal Einzahlungen in Höhe von EUR in einen Riestervertrag gefördert. Im Unterschied zu einer Rüruprente kann sich der Kunde zum Ablauf der Sparphase 30 % des Vertragsguthabens als Kapital auszahlen lassen. Eine förderunschäd- DG VERLAG Stand: 02 / von 9

8 liche Verfügung über die Vertragsleistungen ist vor dem 62. Lebensjahres ausgeschlossen. Ein weiterer Unterschied zur Rüruprente und zur betrieblichen Altersvorsorge liegt in der Hinterbliebenabsicherung. Ist ein Ehepartner vorhanden und hat dieser einen eigenen Vertrag, so kann das gesamte Kapital inkl. aller Zulagen auf den Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Prinzipiell kann die Riesterrente aber auch an andere Personen vererbt werden. In diesem Fall wird das gebildete Kapital abzüglich der Zulagen und sämtlicher Steuervorteile ausbezahlt. Weitere Details zur Riesterrente finden Sie auch im Skript Die Riester-Rente hier in diesem Portal. Beispiel lediger Kunde Jens Fröhlich, 40 Jahre alt, Vorjahreseinkommen EUR, Durchschnittsteuersatz 30 % Gesamtbeitrag Gesamtbeitrag = 4 % aus dem Vorjahreseinkommen = 4 % aus EUR max. gefördert werden EUR Berechung des Eigenbeitrages Eigenbeitrag = Gesamtbeitrag Zulagen EUR = EUR 154 EUR Berechnung des Steuervorteils Steuervorteil = Gesamtbeitrag x Steuersatz bereits erhaltene Zulagen 476 EUR = EUR x 30 % EUR Berechnung der Förderquote (Gesamtvorteil (Zulagen + Steuerförderung) / Gesamtbeitrag) x EUR/ x 100 = 30 % Am Beispiel von Herrn Fröhlich sieht man sehr gut, dass sich die Riesterrente nicht nur für kinderreiche Familien rechnet, sondern auch für ledige Kunden. Kinderreiche Familien erreichen durch die Kinderzulage eine hohe Förderquote, während ledige Kunden mehr vom Sonderausgabenabzug profitieren. Aber nicht nur die Förderung macht Riester für fast jeden förderberechtigten Kunden interessant. Während der Sparphase bleibt der Kunde jederzeit flexibel und kann den Vertrag seinen individuellen Bedürfnissen anpassen. So können bei kurzfristigem Liquiditätsmangel die Beiträge reduziert oder ausgesetzt werden. Ist der finanzielle DG VERLAG Stand: 02 / von 9

9 Engpass überstanden, kann die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. In der Zeit, in der der Kunde reduzierte Beiträge einbezahlt, werden die Zulagen entsprechend gekürzt. Bei Arbeitslosigkeit ist das Vermögen nicht nur wie bei Rürup Hartz IV geschützt, sondern der Sparer bleibt auch weiter förderberechtigt. Die Möglichkeit, 30 % Kapital zu Rentenbeginn zu entnehmen und den Vertrag (ohne Steuer- und Zulagenförderung) frei vererben zu können, machen den Riestervertrag flexibler als einen Rürupvertrag. Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, Kapital zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen zu können. Möchte eine Kunde allerdings mehr als EUR jährlich an Beiträgen in eine staatlich geförderte Vorsorge investieren, ist die Rüruprente das passende Produkt. Für rentennahe Jahrgänge bietet sich ebenfalls eher die Rüruprente an. Durch die Möglichkeit, hohe Jahresbeiträge investieren zu können, kann ein Kunde auch bei einer kurzen Spardauer ein beachtliches Vorsorgekapital aufbauen. DG VERLAG Stand: 02 / von 9

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