Tagespflegevertrag. 1. Personendaten. Folgender Vertrag wird zwischen. Name. Adresse. Telefon. - im folgenden Tagespflegeperson genannt

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2 Tagespflegevertrag 1. Personendaten Folgender Vertrag wird zwischen Name Adresse Telefon - im folgenden Tagespflegeperson genannt und den Personensorgeberechtigten Name Adresse Telefon - im folgenden Eltern genannt - im Einvernehmen mit den im Betreuungshaushalt lebenden Angehörigen geschlossen: Folgende Kinder werden in das Pflegeverhältnis aufgenommen: Name geboren am

3 2. Erziehungsgrundsätze Die oben genannte Tagespflegeperson übernimmt die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder. Ihr wird die Aufsichtspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für den Zeitpunkt der Betreuung übertragen. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, die Kinder in jeder Form gewaltfrei zu erziehen. Die Kinder werden ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend an Überlegungen und Entscheidungen beteiligt. Das religiöse Bekenntnis der Kinder und ihrer Familie ist zu berücksichtigen, Ernährung und Erziehungsfragen sind mit den Eltern abzusprechen. 3. Nachweise Die Betreuung der Kinder erfolgt hauptsächlich im Haushalt der Tagespflegeperson. Die Tagespflegeperson übt eine selbständige Tätigkeit aus und ist nicht weisungsgebunden. Die erforderliche Pflegeerlaubnis bei einer Tätigkeit bei mehr als 15 Wochenstunden Betreuungszeit liegt vor. Die Betreuung der Kinder erfolgt hauptsächlich im Haushalt der Eltern. Die Tagespflegeperson übt eine Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis aus und ist weisungsgebunden. Die Tagespflegeperson kann eine Qualifizierung in folgendem Umfang nachweisen: Teilnahme an einem Grundkurs zur Qualifizierung im Umfang von 30 Stunden Teilnahme an einem Aufbaukurs zur Qualifizierung im Umfang von 70 Stunden Teilnahme an Fortbildungen über Stunden Die Tagespflegeperson hat einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder absolviert

4 Nachweis über die letzte Vorsorgeuntersuchung beim Kind Der Freistaat Bayern unternimmt große Anstrengungen, den Kinderschutz weiter zu optimieren. Die Tagespflegeperson wurde verpflichtet, sich bereits vor Abschluss einer Betreuungsvereinbarung die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung nachweisen zu lassen. In der Regel wird dieser Nachweis durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder-Untersuchungsheftes geführt. Im Rahmen der gesellschaftlichen Verpflichtung zum Schutze der Kinder bitten wir Sie, diese Maßnahme mitzutragen und Ihr Untersuchungsheft vorzulegen. Der Nachweis über die letzte fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung wurde durch persönliche Einsichtnahmen in das Untersuchungsheft am (VU-Nr. ) erbracht. Statt dem Vorsorgeheft wurde eine Bescheinigung des Kinderarztes zur letzten Untersuchung vorgelegt. Der Nachweis über die letzte fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung wurde nicht erbracht / vorgelegt. Es wurde auf die Verpflichtung und die Notwendigkeit der Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchung am hingewiesen. Die Personensorgeberechtigten weigern sich definitv, den Nachweis vorzulegen.

5 4. Weitere Adressen Kindergarten Name Adresse Telefon Schule Name Adresse Telefon Kinderarzt Name Adresse Telefon

6 5. Notfallregelungen In Notfällen sind folgende Personen zu benachrichtigen, wenn die Eltern nicht erreichbar sind: 1. Name, Adresse, Telefon 2. Name, Adresse, Telefon 3. Name, Adresse, Telefon

7 6. Betreuungsbeginn und Betreuungszeiten Das Betreuungsverhältnis beginnt am Das Betreuungsverhältnis ist begrenzt bis Das Betreuungsverhältnis ist auf unbestimmte Dauer angelegt. Die Betreuung der Kinder findet an folgenden Tagen und Zeiten statt: Wochentag Von Bis Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Die Betreuung umfasst Stunden pro Woche Stunden pro Monat

8 Findet die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson statt, kommen die Kinder folgendermaßen dorthin: Die Kinder werden von den Eltern zur Tagespflegeperson gebracht. Die Kinder werden von der Tagespflegeperson abgeholt. Die Kinder werden von den Eltern bei der Tagespflegeperson abgeholt. Die Kinder werden von der Tagespflegeperson nach Hause gebracht. Die Kinder dürfen an Stelle der Tagespflegeperson nach vorheriger Information der Eltern auch von folgenden Personen abgeholt werden: nach Hause gebracht werden: 1. Name, Adresse, Telefon 2. Name, Adresse, Telefon 3. Name, Adresse, Telefon

9 7. Betreuungsgeld Das Betreuungsgeld wird stündlich abgerechnet. Der Stundensatz beträgt Das Betreuungsgeld wird pauschal monatlich vergütet. Der monatliche Betrag liegt bei Im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache ist eine Überschreitung der vertraglich festgelegten Betreuungszeiten möglich. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden mit pro Stunde vergütet. Das Betreuungsgeld wird vollständig privat gezahlt. Das Betreuungsgeld wird vollständig vom Jugendamt übernommen. Der Bewilligungsbescheid vom Jugendamt ist befristet von bis

10 Im Betreuungsgeld sind grundsätzlich eine Leistungsanerkennung für die Tagespflegeperson und die Aufwendungen für die Ernährung / Versorgung beinhaltet. Die anfallenden Kosten für folgende zusätzliche Aufwendungen (z. B. spezielle Lebensmittel, Medikamente, Windeln, ) werden von den Eltern übernommen: Die Kosten werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet. Die Kosten werden pauschal vergütet mit monatlich: Alle zusätzlichen Aufwendungen werden direkt von den Eltern besorgt und bezahlt.

11 Folgende Zahlungsmodalitäten wurden vereinbart: Das Betreuungsgeld ist im Voraus zu bezahlen. Das Betreuungsgeld wird rückwirkend gezahlt. Die Zahlung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats. Die Zahlung erfolgt jeweils zum Fünfzehnten eines Monats. Die Zahlung erfolgt per Barzahlung gegen Quittung. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Es wird für jeden Monat eine schriftliche Rechnung erstellt. Eine Überweisung des Betreungsgeldes erfolgt an folgendes Konto: Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Steuerliche Bestimmungen müssen von beiden Vertragspartnern berücksichtigt werden.

12 8. Altersvorsorge Die Tagespflegeperson erhält für ihre Altersvorsorge monatlich. Die Tagespflegeperson erhält keinen Beitrag zur Altersvorsorge. Der Beitrag zur Altersvorsorge ist im Betreuungsgeld enthalten. 9. Verhalten im Krankheitsfall Bei einer schwerwiegenden oder ansteckenden Krankheit haben die Eltern die Betreuung zu übernehmen. Die Tagespflegeperson ist umgehend über eine Erkrankung der Kinder zu informieren. Treten während der Betreuungszeit beim Kind Anzeichen für eine schwerwiegende / ansteckende Erkrankung auf, ist die weitere Betreuung durch die Eltern oder die hierfür vorgesehene Kontaktperson sicherzustellen. Termine bei Ärzten werden grundsätzlich von den Eltern wahrgenommen. In Ausnahmefällen übernimmt die Tagespflegeperson nach vorheriger Absprache die Termine. Termine bei Ärzten werden grundsätzlich von der Tagespflegeperson wahrgenommen. Für jeden Arztbesuch, den die Tagespflegeperson mit den Kindern wahrnimmt, ist von den Eltern vorab eine Vollmacht auszustellen. Die Tagespflegeperson ist befugt und verpflichtet, bei einem ärztlichen Notfall mit den Kindern einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Differenzierte Angaben zu behandelnden Ärzten sind der Tagespflegeperson bekannt und in der Vollmacht benannt. Eine Kopie des Impfpasses und der Krankenversicherungskarte sind bei der Tagespflegeperson hinterlegt.

13 Die Tagespflegeperson darf den Kindern ausschließlich in vorheriger Absprache mit den Eltern Medikamente verabreichen. Jede Erlaubnis zur Eingabe von Medikamenten wird der Tagespflegeperson immer schriftlich bestätigt. Die Tagespflegeperson darf den Kindern auf ärztliche Anweisung hin Medikamente verabreichen. Da die Kinder regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, ist die Tagespflegeperson berechtigt, den Kindern folgende Medikamente ohne Einzelerlaubnis zu verabreichen: Bei einem ärztlichen Notfall sind die Eltern oder die hierfür vorgesehene Kontaktperson umgehend zu informieren.

14 10. Urlaubsregelung und freie Tage Im Interesse der Kinder sollten die Urlaubs- und Ferientermine rechtzeitig mitgeteilt und aufeinander abgestimmt werden. Bei längerfristig geplantem Urlaub kümmern sich die Eltern um eine Ersatzbetreuung Bei längerfristig geplantem Urlaub kümmert sich die Tagespflegeperson um eine Ersatzbetreuung Bei längerfristig geplantem Urlaub kümmern sich die Tagespflegeperson und die Eltern gemeinsam um eine Ersatzbetreuung Das Jugendamt kann grundsätzlich in die Suche nach einer geeigneten Ersatzbetreuungsperson mit einbezogen werden. Als Ersatzbetreuung wurde folgende Person benannt: Name Adresse Telefon Folgende Urlaubszeiten wurden vereinbart: Tagespflegeperson von bis Eltern und Kinder von bis Es wurden Urlaubstage pro Jahr vereinbart.

15 11. Kostenregelung bei Ausfallzeiten Eine Kürzung des Betreuungsgeldes gemäß des vereinbarten Stundensatzes wird bei folgenden Sachlagen vorgenommen: Bei Krankheit der Kinder. Bei Krankheit der Tagespflegeperson. Bei Urlaub der Kinder. Bei Urlaub der Tagespflegeperson. Bei betreuungsfreien Tagen auf Wunsch der Eltern. Bei betreuungsfreien Tagen auf Wunsch der Tagespflegeperson. Bei Einsatz einer Ersatzbetreuungsperson wird das Betreuungsgeld von den Eltern an diese Ersatzperson gezahlt; die Tagespflegeperson erhält keine Zahlungen. Es werden zusätzliche Zahlungen in folgender Form erbracht: Urlaubsgeld in Höhe von Krankengeld in Höhe von

16 12. Versicherung der Kinder Während der Betreuungszeit ist das Kind krankenversichert über die Eltern über die Tagespflegeperson Bei: Während der Betreuungszeit ist das Kind haftpflichtversichert über die Eltern über die Tagespflegeperson Bei: Während der Betreuungszeit ist das Kind unfallversichert über die Eltern über die Tagespflegeperson Bei: Die Kinder sind während den Betreuungszeiten über die Gemeindeunfallversicherungsverbände (GUVV) gesetzlich unfallversichert, weil die Pflegeperson im Besitz einer Pflegeerlaubnis ist.

17 13. Versicherungen der Tagespflegeperson Während der Betreuungszeit ist die Tagespflegeperson krankenversichert Bei: Während der Betreuungszeit ist die Tagespflegeperson haftpflichtversichert über die Eltern über sich selbst Bei: Während der Betreuungszeit ist die Tagespflegeperson unfallversichert über die Eltern (bei einem Beschäftigungsverhältnis; GUVV) über sich selbst (bei selbständiger Tätigkeit; BGW) Bei: 14. Zusammenarbeit zwischen Tagespflegeperson und Eltern Im Interesse der Kinder verpflichten sich die Tagespflegeperson und die Eltern zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Mindestens alle Wochen soll ein gemeinsamer Austausch über die Belange der Kinder stattfinden.

18 15. Beendigung des Vertragsverhältnisses Zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses bedarf es einer Kündigung in schriftlicher Form. in mündlicher Form. Die Kündigungsfrist beträgt für jeden Vertragspartner Tage Wochen Das Pflegeverhältnis ist befristet bis. Eine zusätzliche Kündigung ist nicht notwendig. Das Betreuungsverhältnis endet automatisch zum genannten Datum. Wenn das Einverständnis beider Vertragspartner vorliegt, kann das Betreuungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Beide Parteien verpflichten sich, die Beendigung des Vertragsverhältnisses möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Kinder sollten ihrem Alter entsprechend auf das Ende des Betreuungsverhältnisses vorbereitet werden. Das Recht der Eltern, sich ihre Kinder jederzeit von der Tagespflegeperson aushändigen zu lassen, wird damit nicht eingeschränkt

19 16. Schweigepflicht Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Hierüber sind zwischen den beiden Vertragsparteien ggf. individuelle Absprachen zu treffen. Diese können dem Vertrag angehängt werden.

20 17. Sonstige Vereinbarungen

21 18. Vertragsänderungen oder -ergänzungen Änderungen und Ergänzungen müssen als solche gekennzeichnet und von beiden Vertragspartnern unterschrieben sein. 19. Vertragsaushändigung Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages zu erhalten. Ort, Datum Eltern Tagespflegeperson

22 Dieser Tagespflegevertrag wurde erstellt vom: Fachbereich Jugend und Familie Landratsamt Neu-Ulm Kantstr Neu-Ulm Dieser Vertrag stellt lediglich eine mögliche Variante eines Tagespflegevertrages dar. Er darf jederzeit als verbindlicher Vertrag im Rahmen der Tagespflege eingesetzt werden. Es wird vom Fachdienst Tagespflege im Landkreis Neu-Ulm kein Absolutheitsanspruch gestellt. Auch privat erstellte Tagespflegeverträge können zu verbindlichen Vereinbarungen zwischen Tagespflegeperson und Eltern verwendet werden.

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