nichtgegendenwilleneineselternteilseintretenkann.ohneeinverständnis dermuttergibtesalsoderzeitkeinsorgerechtfürdennichtmitihrverheirateten
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- Karsten Heidrich
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5852 Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern Vorbemerkung der Fragesteller Eltern,diebeiderGeburtihresKindesnichtmiteinanderverheiratetsind,habengemäß 1626adesBürgerlichenGesetzbuches (BGB)dieMöglichkeit, dieelterlichesorgegemeinsamauszuüben,wennbeideeinesorgeerklärung abgeben oder sie einander heiraten. DiederzeitigeSorgerechtsgestaltungerfordertdieübereinstimmendeSorgeerklärungbeiderElternteile,umsicherzustellen,dassdiegemeinsameSorge nichtgegendenwilleneineselternteilseintretenkann.ohneeinverständnis dermuttergibtesalsoderzeitkeinsorgerechtfürdennichtmitihrverheirateten Vater. ImJahr2003erklärtedasBundesverfassungsgerichtaufdieKlageeinesnichtverheiratetenVaters,dersichinseinemElternrechtverletztsah,inseinem Urteilvom29.Januar2003dieseRegelungimWesentlichenfürverfassungsgemäß (1BvL20/99 1BvR933/01).DerGesetzgeberdurftedemnachdavon ausgehen,dasseinegegendenwilleneineselternteilserzwungenegemeinsamesorgeregelmäßigmitmehrnachteilenalsvorteilenfürdaskindverbundensei.siewürdediegefahrinsichbergen,dassvonvornhereinkonflikteauf demrückendeskindesausgetragenwürden.daskindeswohlverlangees, dassdaskindabseinergeburteinepersonhat,diefürdaskindrechtsverbindlichhandelnkann.angesichtsderunterschiedlichkeitderlebensverhältnisse, indienichtehelichekinderhineingeborenwerden,seiesverfassungsgemäß, dasnichtehelichekindbeiseinergeburtsorgerechtlichgrundsätzlichdermutter zuzuordnen. DerGesetzgeberkönne,sodasBundesverfassungsgericht,davonausgehen, dassinfällen,indenendieelternmitdemkindzusammenlebenundbeideihre KooperationsbereitschaftschondurchgemeinsametatsächlicheSorgefürdas KindzumAusdruckgebrachthaben,dieElterndienunmehrgesetzlichbestehendeMöglichkeiteinergemeinsamenSorgetragunginderRegelnutzenund ihretatsächlichesorgedurchsorgeerklärungenauchrechtlichabsichern.für Fälle,indenensichdieMutterdennochweigere,einegemeinsameSorgeerklärungabzugeben,seidieEinschätzungvertretbar,diesseiAusdruckeines KonflikteszwischendenEltern,dersichbeieinemStreitauchüberdiegemeinsameSorgenachteiligaufdasKindauswirke.DerGesetzgeberhabedavon DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom12.Juli2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode ausgehendürfen,dasseinemuttergeradebeizusammenlebenmitdemvater sichnurdanndessenwunschnachgemeinsamersorgeverweigere,wennsie dafürschwerwiegendegründehabe,dievonderwahrungdeskindeswohls getragen werden. DasBundesverfassungsgerichtverpflichtetejedochdenGesetzgeberausdrücklich,dietatsächlicheEntwicklungzubeobachtenundzuprüfen,obseine AnnahmenauchvorderWirklichkeitBestandhaben.Stellesichheraus,dass diesregelmäßignichtderfallsei,werdeerdafürsorgenmüssen,dassvätern nichtehelicherkinder,diemitdermutterunddemkindalsfamiliezusammenleben,einzugangzurgemeinsamensorgeeröffnetwird,derihremelternrechtausartikel6abs.2desgrundgesetzes (GG)unterBerücksichtigungdes Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt. ÜberdieandersgelagerteFragefehlenderSorgerechtsmöglichkeitenfür VerantwortungsgemeinschaftenleiblicherundnichtleiblicherElternteile (z.b. Regenbogenfamilien) wird an anderer Stelle nachzudenken sein. VordemHintergrunddergenanntenVerpflichtungdesBundesverfassungsgerichts fragen wir die Bundesregierung: 1.WievieleKinderwurdenseit1998 (bitteaufschlüsselnnachkalenderjahr undgetrenntnachaltenundneuenbundesländern)geboren,dereneltern nicht miteinander verheiratet waren? WievielevondiesenElternhabennachderGeburtdeserstengemeinsamen Kindes geheiratet? DieZahlderseit1998geborenenKinder,derenElternnichtmiteinanderverheiratet waren, betrug (Quelle: Statistisches Bundesamt): Lebendgeborene nichtehelich, Eltern unverheiratet Länder Baden- Württemberg nicht verfügbar Bayern Berlin Berlin-Ost Berlin-West Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/6078 Länder Schleswig- Holstein Thüringen Westliche Länder (ohne Berlin) Östliche Länder (ohne Berlin) Deutschland DerBundesregierungistnichtbekannt,wievielevondiesenElternnachderGeburtdeserstengemeinsamenKindesgeheiratethaben.DasStatistischeBundesamterfasstdieZahlderEheschließungenvonElternmitgemeinsamenvorder Ehe geborenen Kindern insgesamt: Deutschland ZahlderEhen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern Zahl der gem. Kinder InwievielennichtehelichenLebensgemeinschaftenlebendieElternmitihrem gemeinsamenkind/mitihrengemeinsamenkindernineinemhaushalt? a)wiehabensichdiesenichtehelichenlebensgemeinschaftenmitkindernseitinkrafttretendeskindschaftsrechtsreformgesetzes1998quantitativ entwickelt? b)wievieledieserelternhabenschonvorgeburtdeserstengemeinsamen Kindeszusammengelebt (bitteaufschlüsselnnachkalenderjahrundgetrennt nach alten und neuen Bundesländern)? c)wievieledieserelternhabenjeweilseinhalbesjahr,einjahrundmehrerejahrenachdergeburtdeskindeseinengemeinsamenhaushaltgeführt (bitteaufschlüsselnnachkalenderjahrundgetrenntnachaltenund neuen Bundesländern)? DieZahlendernichtehelichenLebensgemeinschaftenmitKindernhabensich seit 1998 wie folgt entwickelt (Quelle: Statistisches Bundesamt): Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern (gerundete Zahlen) Westliche Länder Östliche Länder mit Berlin Deutschland Zu den Teilfragen b) und c) liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.Wievieledernichtmiteinanderverheiratetenaberzusammenlebenden Elternhabenseit1998 (bitteaufschlüsselnnachkalenderjahrundgetrennt nachaltenundneuenbundesländern)durchabgabeeinersorgeerklärung das gemeinsame elterliche Sorgerecht erhalten? DievondenUrkundspersonen/vomUrkundsbeamtendesJugendamtesbeurkundetenSorgeerklärungenwerdenseitdemJahr2004imRahmenderKinderund Jugendhilfestatistik erhoben (Quelle: Statistisches Bundesamt): Sorgeerklärungen Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland49583 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Westliche Länder (ohne Berlin) Östliche Länder (ohne Berlin) Deutschland Wievieledernichtmiteinanderverheiratetenaberzusammenlebenden Elternhabenseit1998 (bitteaufschlüsselnnachkalenderjahrundgetrennt nachaltenundneuenbundesländern)keinegemeinsamesorgeerklärung abgegeben? a)wievielevondiesenhabennachdergeburtdeserstengemeinsamen KindeswenigeralssechsMonateeinengemeinsamenHaushaltgeführt? b)wievielevondiesenhabennachdergeburtdeserstengemeinsamen Kindes länger als sechs Monate einen gemeinsamen Haushalt geführt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WievielenichtmiteinanderverheirateteEltern,dievorderGeburtdes erstengemeinsamenkindeszusammengelebthabenundvordergeburtdes erstengemeinsamenkindeswiederzweigetrenntewohnsitzeangemeldet haben,habenseit1998durchabgabeeinersorgeerklärungdasgemeinsame elterliche Sorgerecht erhalten? a)wievielevondiesenhabenwenigeralssechsmonateeinengemeinsamen Haushalt geführt? b)wievielevondiesenhabenlängeralssechsmonateeinengemeinsamen Haushalt geführt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. 6.WievieleEltern,dienichtmiteinanderverheiratetsindundauchniezusammengelebthaben,habendurchAbgabeeinerSorgeerklärungdasgemeinsame elterliche Sorgerecht erhalten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. 7.WiehochistderAnteilderFälle,indenenbeiGeburtdesnichtehelichen Kindesnochnichtgeklärtwar,werderVaterdesKindesistundwiehatsich dieser Anteil seit 1997 entwickelt? WiehochistderAnteilderFälle,indenendieVaterschafterstnachder Geburt anerkannt wurde (bitte Zahlen aus den Jahren nach 1997 nennen)? ZuwelchemZeitpunkterfolgteinderüberwiegendenZahlderFälledie AnerkennungderVaterschaft,soweitsienichtschonvorderGeburtdes Kindes erfolgt war? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. 8.WelcheAnstrengungenhatdieBundesregierungnachdemUrteildes Bundesverfassungsgerichtsvom29.Januar2003unternommen,umdietatsächlicheEntwicklungzubeobachtenundzuprüfen,obdieAnnahmendes BundesverfassungsgerichtszurUrteilsbegründungauchvorderWirklichkeit Bestand haben? ZurErfüllungdesBeobachtungsauftragsdesBundesverfassungsgerichtswird seitdemjahr2004diebegründungdergemeinsamensorgedurchsorgeerklärunginderkinder-undjugendhilfestatistikerfasst (vgl.frage3).dasbundesministeriumderjustizhataußerdemverschiedeneuntersuchungendurchgeführt und eine Expertenanhörung fachlich begleitet: AbfragebeidenLändernzumReformbedarfbei 1626aBürgerlichesGesetzbuch (BGB) (im Juni 2004 abgeschlossen). Abgleich der Rechtsentwicklung in den EU-Mitgliedstaaten. BegleitungderExpertenanhörungderSPD-BundestagsfraktionimJanuar 2005zumThema ElterlicheSorgenichtmiteinanderverheirateterEltern EmpfehlensichGesetzesänderungen? DieAnhörungsollteunteranderem Aufschlussdarübergeben,obdiederzeitigeRegelungdergesellschaftlichen WirklichkeitausreichendRechnungträgtoderAnpassungendergesetzlichenRegelungnotwendigsind.MitüberwiegenderMehrheitsprachensich diesachverständigenfürgesetzgeberischekorrekturenbeimsorgerecht nichtmiteinanderverheirateterelternaus.darüber,welcheninhalteine Neuregelung haben sollte, gingen die Meinungen jedoch auseinander.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BefragungberatenderStellen (Rechtsanwälte,Jugendämter)imSommerund Herbst2006.Eswurdeinsbesonderedanachgefragt,wiehäufigElternunterschiedlicherMeinungüberdieAbgabederSorgeerklärungsind,obdiese ElterngetrenntlebenoderzusammenlebenundwelcheGründefürein Nein zurgemeinsamensorgegenanntwerden (näherdazudieantwort zufrage 10). 9.WelcheInformationenliegenderBundesregierungdarübervor,wiedie kommunalenjugendämternichtmiteinanderverheirateteelternüberdie MöglichkeitderAbgabeeinergemeinsamenSorgeerklärunginformieren und diese ggf. hinsichtlich der Sorgerechte und -pflichten beraten? Nach 52aAbs.1desAchtenBuchesSozialgesetzbuch (SGBVIII)hatdas JugendamtunverzüglichnachderGeburteinesKindes,dessenElternnichtmiteinanderverheiratetsind,derMutterBeratungundUnterstützunganzubieten. Hierbeihatesu.a.hinzuweisenaufdieMöglichkeitdergemeinsamenelterlichenSorge.Nach 18Abs.2SGBVIIIhabenMütterundVäter,diemitdem anderenelternteilnichtverheiratetsind,anspruchaufberatungüberdieabgabeeinersorgeerklärung.hinsichtlichderartundweisewiedieseberatungsaufgabendurchdieträgerderöffentlichenjugendhilfeausgeübtwerden,liegen derbundesregierungkeineempirischgesichertenerkenntnissevor.diebundesregierungunterstütztdiejugendämterbeidiesenberatungsaufgaben.unter anderemhatdievombundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenund JugendgeförderteArbeitsgemeinschaftfürKinder-undJugendhilfedieBroschüre InformationenfürEltern,dienichtmiteinanderverheiratetsind herausgegeben,diediesemarbeitsfeldwertvolleunterstützungbietet.imübrigen zeigtdiepraxiseinhohesengagement,dieberatungsaufgabennach 18 Abs.2,52aAbs.1SGBVIIIqualifiziertwahrzunehmen.Sosindgeradein jüngstervergangenheithandlungsleitfäden,aufgabenbeschreibungenundarbeitsfelddarstellungenunterbeteiligungderfachkräfteindenjugendämtern entstanden,diemitderwahrnehmungdieserberatungsaufgabenbetrautsind (bspw.deutschesinstitutfürjugendhilfeundfamilienrecht: Berater,UnterstützerundBeistand ProfileinesmodernenDienstleistersimJugendamt, Eigenverlag2006;LandschaftsverbandRheinland: DasLeistungsprofildes Beistandes, Eigenverlag 2005). 10.WelcheErkenntnisseundInformationenliegenderBundesregierungvor, auswelchenmotivennichtmiteinanderverheirateteelternteilediegemeinsame Sorge ablehnen? WannwerdendieErgebnissederFragebogenaktiondesBundesministeriums der Justiz vom Juli 2006 vorliegen? DieGründe,ausdenennichtmiteinanderverheirateteElterndiegemeinsame Sorgeablehnen,wurdenuntersuchtvonPeterFinger (DasStandesamt StAZ 2003,S.228FN25),SandraFink (DieVerwirklichungdesKindeswohlsim SorgerechtfürnichtverheirateteEltern,2004).Auchdienochnichtvollständig ausgewerteteumfragedesbundesministeriumsderjustizvon2006befasstsich mitdiesengründen.insgesamtsinddiemotivefürdieablehnungeinersorgeerklärungsehrunterschiedlich.unteranderemsindfolgendebeweggründezu nennen: einebeziehungderelternhatniebestanden, einefriedlicheverständigungderelternistnichtmöglich diemutterwillpraktischeschwierigkeitenvermeiden oder hatangst,imfalledertrennungvomkindesvater selbstdassorgerechtzuverlieren.dieauswertungderumfragedesbundesministeriumsderjustizwirdderzeitabgeschlossen.dieergebnissewerden demnächst vorliegen.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WievieleFällesindderBundesregierungbekannt,woElternteilegegen denjeweilsanderenelternteildieeinleitungeinesstrafverfahrenswegen desvorwurfsdergewaltanwendungodersexuellerübergriffeinganggebracht haben? WievieleFällesindderBundesregierungbekannt,woElternteilegegen denjeweilsanderenelternteildieeinleitungeinesstrafverfahrenswegen desvorwurfsdergewaltanwendungodersexuellerübergriffegegenüber dem gemeinsamen Kind beantragt oder in Gang gebracht haben? DerBundesregierungliegenhierzukeineFallzahlenvor.IndeninsoweiteinschlägigenStatistikenderRechtspflege (ErhebungvonstatistischenDatenbei denstaats-undamtsanwaltschaften (StA-Statistik),Erhebungvonstatistischen DateninStraf-undBußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik,Strafverfolgungsstatistik)), werden entsprechende Angaben nicht gesondert erfasst. 12.SiehtdieBundesregierungimHinblickaufdieVerweigerungderSorgeerklärungdurcheinElternteilgesetzlichenÄnderungsbedarfundliegenihr rechtstatsächlicheerkenntnissedazuvor,warumelternteiledieabgabe der Sorgeerklärung gemäß 1626a BGB verweigern? DasBundesministeriumderJustizprüftaufderGrundlagedervorliegenden Erkenntnisse (vgl.fragen8und10),obundgegebenenfallswiediemitdermutternichtverheiratetenväterstärkeranderelterlichensorgebeteiligtwerden können. HinsichtlichderMotivezurVerweigerungderSorgeerklärungwirdaufdie Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13.InwiefernrechtfertigtsichnachAuffassungderBundesregierungdie unterschiedlicherechtlichesituationvonkindernnichtverheirateterund getrenntlebenderelterngegenüberdersituationvonkinderngeschiedenereltern,wenninbeidenfallgruppendieelternvordertrennungbzw. ScheidunglängeralseinhalbesJahrmitdemgemeinsamenKind/den gemeinsamenkindernzusammengelebthaben,dienichtverheirateteneltern jedoch keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben? ObdieunterschiedlicheLebenssituationvonKindernnichtverheirateterundgetrenntlebenderElterngegenüberKinderngeschiedenerElterndiegegenwärtige rechtlichedifferenzierungrechtfertigt,istteilderinderantwortauffrage12 angesprochenen Prüfung. FürdiemitderKindschaftsrechtsreformeingeführtegeltendeRegelunghatsich dergesetzgebervonfolgendenerwägungenleitenlassen:andersalsbei Kindern,dieineinebestehendeEhehineingeborenwerden,kommtesbeiGeburteinesnichtehelichenKindesvor,dassdessenrechtlicherVaternichtfeststeht.AuchgibtesFälle,indenendienichtehelichenVäterdieVerantwortung fürdaskindjedenfallsnichtfreiwilligübernehmenwollenoderindenendie BeziehungderElternsichbereitsvordessenGeburtoderkurzdanachaufgelöst hat.dieweitüberwiegendezahlvonnichtehelichenkindern,derenelternauch nachdergeburtnichtheiraten,wächstbeieinem (alleinerziehenden)elternteil auf.nacheinervorderkindschaftsrechtsreformdurchgeführtenstudiezur LebenslagenichtehelicherKinderwuchseninderAltersgruppederbiszuzwölfjährigenKindernur24ProzentderKinder,beidenSechs-bisZwölfjährigen 11ProzentmitbeidenleiblichenElternteilenzusammenauf (Vaskovics/Rost/ Rupp,LebenslagenichtehelicherKinder,Köln1997,S.79).SiehtmandiePartnerschaftsverläufean,sowirddiesesBildbestätigt (a.a.o.s.83):zubeginn derschwangerschafthattendieseelternzu81prozenteinepartnerschaft,war
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode daskindsechsjahrealtgeworden,sowarenesnurnoch17prozent.eheliche KinderwarenhingegenbiszurVolljährigkeitnurzu14Prozentvonder ScheidungihrerElternbetroffen (DieFamilieimSpiegelamtlicherStatistik, hrsg.vombundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugend,bonn 1997, S. 75). 14.WiebewertetdieBundesregierunginrechtlicherundrechtstatsächlicher HinsichtdieAuffassungdassdieRegelungdes 1626aBGBinunzulässigerWeiseaufUnverzichtbarkeitdesMutterwillensverweise,nichtaber aufdenvorrangdeskindeswohls (Fink,Sandra,DasJugendamt Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht, Heft 11/2005)? DerGesetzgeberhatvorderVerabschiedungderKindschaftsrechtsreform umfänglichgeprüft,obdiegemeinsamesorgeauchgegendenwillendermutter z.b.durchgerichtlicheersetzungdersorgeerklärung vorzusehenist.erhat jedochdererwägungdenvorranggegeben,dassdiegegendenwilleneines ElternteilserzwungeneBegründungdergemeinsamenelterlichenSorgefürdas KindregelmäßigmitmehrNachteilenalsVorteilenverbundenwäre,weilsich derstreitseinerelternüberdiebegründungdergemeinsamenelterlichensorge häufigaufauseinandersetzungenüberdieausübungdersorgeverlagern würde.diesewürdenletztendlichaufdemrückendeskindesausgetragenund diesem mehr schaden als nützen. 15.WieregelndieMitgliedstaatenderEuropäischenUniondieZuordnung dessorgerechtsnichtmiteinanderverheiratetereltern,undkönnenggf. ErfahrungenausanderenLändernfürdieDiskussioninderBundesrepublik Deutschland fruchtbar gemacht werden? DieüberwiegendeZahlderRechtsordnungenindenMitgliedstaatenderEuropäischenUnionordnetdenElterndasSorgerechtgemeinsamzu,undzwarkraft GesetzesundunabhängigvomPersonenstandderEltern.DieLänder,diedie gemeinsamesorge wiedeutschland ansorgeerklärungenbzw.eineelternvereinbarungknüpfen,räumendengerichtendiemöglichkeitein,diegemeinsamesorgenacheinerkindeswohlprüfunganzuordnen.eineregelungwiein Deutschland,dieeinegemeinsameSorgeandenKonsensderElternbindet,gibt esnochinösterreich.zudemistderbundesregierungbekannt,dasseseine solche Regelung auch in der Schweiz und in Liechtenstein gibt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
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