Ladeinfrastruktur in Österreich aktueller Stand Richtlinie 2014/94 und Umsetzung in Österreich
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- Eugen Ritter
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1 Ladeinfrastruktur in Österreich aktueller Stand Richtlinie 2014/94 und Umsetzung in Österreich MobiliTec Forum 2016, Hans-Jürgen Salmhofer AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen Wien Österreich AustriaTech
2 Werwirsind Agentur des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Schwerpunkt Innovation & Implementierung IVS und E-Mobilität: digital sauber service-orientiert sicher Die nächsten 20 Minuten Energiewende in der Mobilität: Paradigmenwechsel und regulatorische Treiber Richtlinie 2014/94: Ziele und Umsetzung in Österreich Prozess für Wandel: Beispiele für Anpassungen regulatorischer Rahmenbedingungen Wien Österreich AustriaTech
3 Energiewende in der Mobilität 3
4 Service-Orientierung Elektromobilität Vernetzung Automatisierung Sharing Mobilität der Zukunft Mehr als nur EIN Paradigmen-Wechsel Von Infrastruktur zu Services, neue Player & Geschäftsmodelle Nachhaltigkeit & Wertschöpfung verbinden ABER: Operativ laufen Veränderungsprozesse auch nebeneinander Mittelfristig wird es den klassischen IV weiter geben! 4
5 Regulatorische Treiber Elektromobilität (1) Paris 2015: weltweite Einigung auf weitgehende Dekarbonisierung und Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 C RL 2008/50 über Luftqualität und saubere Luft in Europa RL 2009/33 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (dzt. in Überarbeitung) RL 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (10% erneuerbare Energieträger bei Verkehrskraftstoffen bis 2020) VO 443/2009 und 333/2014 zur Festsetzung von Emissionsnormen für PKW (95g-Ziel) VO 510/2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für leichte Nutzfahrzeuge (147g-Ziel) RL 2012/27 zur Energieeffizienz (E-Mobilitätsmaßnahmen zur Zielerreichung i.r. EEffG) RL 2014/94 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe RL 2015/1513 ILUC Richtlinie: Einschränkung der Verwendung von Biokraftstoffen zur Erreichung von Klimaschutzzielen im Verkehr 5
6 Regulatorische Treiber Elektromobilität (2) Strategische Vorgaben EU-Ebene: Weißbuch Verkehr 2011: Halbierung konventioneller PKW bis 2030, Abschaffung 2050 CO 2 -freie City-Logistik 2030 Energieunion 2015: Dekarbonisierunginklusive Verkehr Kommunikation zu Dekarbonisierung 2016 Strategische Vorgaben Österreich: Gesamtverkehrsplan, Umsetzungsplan Elektromobilität In Entwicklung (BMWFW, BMLFUW): Neue Klima-und Energiestrategie 2030 In Entwicklung (BMVIT, BMWFW, BMLFUW, Länder, Kommunen): Nationaler Strategierahmen Saubere Energie für den Verkehr Strategische Vorgaben der Länder und Kommunen: Beispiel Niederösterreich: 5% Elektromobilitätsabteil am Gesamtfahrzeugbestand 2020 (Elektromobilitätsstrategie) Beispiel Wien: bis 2030 soll größtmöglicher Anteil MIV entweder verlagert oder mit neuen Antriebstechnologien erfolgen (Smart City Strategie) 2016: neue E-Mobilitätsstrategien in der Steiermark und Tirol 6
7 Amsterdam: Zero-Emission Urban Mobility bis 2025 Trend zu ambitionierteren Zielen erfordert raschere Anpassung 7
8 Neuzulassungen Elektrofahrzeuge Österreich Nach Inkrafttreten der Steuerreform 2016: BEV-Zulassungsboom Weltweit: Zulassung des sten E-Fahrzeugs (BEV + PHEV) im September 2015 Erfolgreichste Märkte (NL, NO) verfügen allesamt über zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen abgestimmtes Anreizsystem 8
9 9
10 Ladeinfrastruktur Österreich Stand Januar 2016 Daten: E-Tankstellenfinder & Lemnet 2663 E-Ladestellen (inkl. Schukos) 87 Schnellladestandorte Landesweiter Ausbau durch Verbund/SMATRICS, Landesenergieversorger und ELLA AG 10
11 EV-Ökosystem: Servicepotential Flottenmanagement Vehicle-to-Grid Lösungen Mobilitätsservices (E-Carsharing, E-Taxi) Politische Anreize: - Steuern - Beschaffung - Förderungen - Kommunale Anreize Finanzierung Smart-Home Lösungen Öffentliche Ladeinfrastruktur Private Ladeinfrastruktur 11
12 RL 2014/94 12
13 Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe 2013: Maßnahmenbündel Saubere Energie für den Verkehr Ziele 2014/94: Erdölabhängigkeit des Verkehrs reduzieren, Treibhausgasemissionen senken, Luftqualität in städtischen Gebieten steigern (Strafverfahren!) schaffen, Wettbewerbsfähigkeit sichern Umsetzung in Österreich (bmvit, BMWFW, BMLFUW, Länder, Kommunen): Schaffen eines Nationalen Strategierahmens für die Marktentwicklung bei alternativen Kraftstoffen im Verkehrsbereich und für den Aufbau der entsprechenden Infrastrukturen inklusive Maßnahmen & Anreize (E- Mobilität, Wasserstoff, Erdgas) bis Technische Standards und Nutzerinformationen Vorgaben E-Ladepunkte: ad-hoc Zugang, technische Standards, einfache Abrechnung 13
14 Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe Angaben zu zusätzlichen Maßnahmen (Anhang 1) Rechtliche Maßnahmen Rechts-und Verwaltungsvorschriften, Baugenehmigungen Politische Maßnahmen Kaufanreize, steuerliche Anreize, Parkplatzpolitik Infrastruktur & Produktion Förderung Aufbau Infrastruktur bzw. Produktionsanlagen FTE Forschungsförderung alternative Kraftstoffe. Einzel- und Gesamtziele Schätzung Marktentwicklung, Ziele nach Verkehrsträgern Aufbau von Infrastruktur Veränderung bei Angebot und Nachfrage Maßnahmen als Grundlage für Nationalen Strategierahmen Saubere Energie im Verkehr 14
15 Umsetzung in Österreich Steuerungsgruppe Bund Strategische Gesamtsteuerung, Elektromobilität, H2 Normen und techn. Standards, Energiemarkt Nutzerinformation Steuerung Umsetzungsprozess (Fokus Elektromobilität, rechtliche Rahmenbedingungen) Steuerung H2, LNG, F&E alternative Kraftstoffe Steuerung Gas (Fokus CNG, rechtliche Rahmenbedingungen, Energiemarkt) Daten zu alternativen Kraftstoffen und Markthochlaufszenarien 15
16 Umsetzungsprozess 2014/94 ermittelt regulatorischen Anpassungsbedarf bei Bund, Ländern und Kommunen 16
17 Umsetzungsprozess 2014/94: Ablauf Erstes Jahr Nationale Umsetzung 2015 Zweites Jahr Nationale Umsetzung 2016 Österreichweite Online-Konsultation Saubere Energie im Verkehr Workshops Graz, Salzburg, Innsbruck WS Elektrizität, CNG, LNG, H2 05/ /2015 Erstellen Nationaler Strategierahmen: WS Bundesländer 06/ /2015 Nationaler Strategierahmen
18 Grundlegende Prinzipien Entkarbonisierung& gesamtverkehrlicher Ansatz Markthochlauf und Infrastrukturaufbau gehen Hand in Hand Einbeziehung lokaler & regionaler Strategien, Maßnahmen und Planungen Investitionssicherheit für Errichter & Betreiber bmvit, Ernst Lung 18
19 Prozess nutzen Rahmenbedingungen anpassen 19
20 Ladeinfrastruktur & Genehmigungsprozesse Ziel: Einheitliche, einfache und transparente Genehmigungsprozesse für Ladestationen Umsetzung: Bestandsaufnahme & Diskussion im Rahmen der Workshops in den Bundesländern; Erarbeiten einer Checkliste für Sachbearbeiter und Antragsteller gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen; Optionen zur Verfahrensvereinfachung, insbesondere im gewerblichen Bereich 20
21 Ladeinfrastruktur & Gebäude Ausgangspunkt: Nachträgliche bauliche Maßnahmen (notwendig dort, wo keine Leerverrohrung vorhanden) berühren bspw. WEG, MRG, WGG und bedürfen der Zustimmung der Miteigentümer in Mehrparteienhäusern; Physische Verbindungen zwischen Ladestationen im Keller und Zählpunkt in der Wohnung zur Zuordnung des Verbrauchs aufwandstechnisch schwer darstellbar; Zur Diskussion: Leerverrohrungsvorgaben in den Bauordnungen für Neubauten (in unterschiedlicher Form teilweise umgesetzt (5 von 9 BL), in allen Bundesländern im Gespräch); Einstimmigkeitsprinzip bei kleineren baulichen Maßnahmen (Stromversorgung zur Ladestation) zu hinterfragen (WEG, MRG); Verbrauchszuordnung bei virtueller Verbindung zwischen Ladestation in gemeinschaftlichen Räumlichkeiten und dem Zählpunkt der Wohnung; 21
22 Fahrzeugklassifizierung und -kennzeichnung (1) Ziel: Einheitliche Kennzeichnung von besonders sauberen und schadstoffarmen Kraftfahrzeugen (hohe Nullemissionskapazität); Umsetzung: Kennzeichnung durch ein färbiges 57a Pickerlund entsprechende Anpassung der PBStV Prüf- und BegutachtungsstellenVO; Fahrzeugklassen: Klasse L, M1, N1; Kriterium: Rein elektrische Fahrzeuge (BEVs), Plug-In Hybride (PHEVs) ab 50 km elektrische Reichweite, Wasserstoffbrennstoffzellenfahrzeuge (FCEV); 22
23 Fahrzeugklassifizierung und -kennzeichnung (2) Evaluierung: Nach 2-3 Jahren vorgesehen, um das Kriterium der elektrischen Reichweite im Hinblick auf die technologische Entwicklung zu beurteilen; Nächste Schritte: Start des Gesetzgebungsprozesses Abschluss nicht vor Sommer 2016; Inkrafttreten nicht vor Herbst 2016; Abstimmung mit Städten und Gemeinden 23
24 zur Diskussion Handlungsempfehlungen der Begleit- und Wirkungsforschung aus dem Schaufensterprogramm Elektromobilität für die Ergebniskonferenz
25 Hans-Jürgen Salmhofer Innovation & E-Mobilität, AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH Raimundgasse 1/6 I 1020 Wien I Österreich I Wien Österreich AustriaTech
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