Informationsblätter zu Versicherungsprodukte Europ Assistance Versicherungs-AG Reiseversicherung

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1 Produktinformationen Europ Assistance Versicherungs-AG Informationsblätter zu Versicherungsprodukte Europ Assistance Versicherungs-AG Reiseversicherung Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung Europ Assistance Auslandsreisekrankenversicherung Europ Assistance Premium Reiseversicherung

2 Reiserücktrittsversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Europ Assistance Versicherungs-AG, Deutschland, Registergericht München HRB Produkt: Reiserücktrittsversicherung/Einmalschutz Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung an. Diese besteht aus fünf Teilen. Der Reiserücktritts-Schutz leistet vor der Reise, der Reiseabbruch-Schutz leistet während der Reise, der Terror-Schutz bei einem Terroranschlag im Urlaubsgebiet, der Verspätungs-Schutz leistet bei Verspätung von einem Transportmittel oder einem Zubringerflug, die Service- und Notfallleistungen helfen bei der Reiseplanung oder in Krisensituationen. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden durch Nichtantritt, Abbruch der Reise oder verspäteter Antritt ersetzt wird bzw. Ihnen im Schadenfall geholfen wird. Was ist versichert? Sie treten Ihre Reise insbesondere aufgrund folgender Ereignisse nicht an oder beenden diese nicht planmäßig: Tod, Unfallverletzung, Erkrankung, Schwangerschaft, Terroranschlag höchstens 14 Tage vor Reisebeginn oder während der Reise im Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft, erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten, Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber. Sie verpassen Ihr für die Reise gebuchtes Transportmittel, weil Ihr Verkehrsmittel oder Ihr Zubringerflug sich um mehr als zwei Stunden verspätet. Was wird ersetzt? Insbesondere die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise, insbesondere die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise bei Abbruch der Reise, Mehrkosten bei Verspätung oder Umbuchung der Reise, zudem helfen wir bei der Reiseplanung, Störungen im Reiseverlauf und beraten in Krisensituationen. Wer ist versichert? Im Singletarif sind Sie selbst versichert, im Paartarif sind zwei Erwachsene versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben, im Familientarif sind bis zu zwei Erwachsene versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt sieben Kinder. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Der Versicherungsschutz für Kinder endet am Tag vor dem 22. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Personen auf der Versicherungspolice namentlich genannt sind. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Diese entspricht Ihrer versicherten Reisepreisstufe. Was ist nicht versichert? Schadenfälle, wenn z. B.: Ihnen das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder für Sie vorhersehbar war, eine chronische Erkrankung oder Unfallverletzung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung beruht, sofern nicht ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt hat oder im gebuchten Reisezeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt, die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, ein Terrorakt oder ein Flugunglück ist, die Reiseunfähigkeit auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) beruht, die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird, das Auswärtige Amt wegen kämpferischen Auseinandersetzungen vor Reisen in das Urlaubsland bzw. die Gegend der gebuchten Unterkunft gewarnt hatte. Bestell-Nr.: 102G Seite 1 von 2

3 Gibt es Deckungsbeschränkungen? In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.:! Versicherungsschutz besteht je versicherte Reise für maximal 31 Tage. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 31 Tage der Reise,! wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. - Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. Wann und wie zahle ich? Sie müssen den Beitrag sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Sie müssen für eine ausreichende Deckung sorgen. Wann beginnt und endet die Deckung? Es besteht Versicherungsschutz ab dem gewählten Versicherungsbeginn, frühestens mit Buchung der Reise. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückkehr von der versicherten Reise, spätestens jedoch 31 Tage nach Reisebeginn. Versicherungsschutz beim Reiserücktritts-Schutz besteht nur, wenn die Versicherung mehr als 30 Tage vor Antritt der Reise oder innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Buchung der Reise mit sofortigem Versicherungsbeginn abgeschlossen wurde. Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag läuft ab dem vereinbarten Beginn des Vertrages und endet automatisch nach 31 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bestell-Nr.: 102G Seite 2 von 2

4 Reiserücktrittsversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Europ Assistance Versicherungs-AG, Deutschland, Registergericht München HRB Produkt: Reiserücktrittsversicherung/Jahresschutz Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung an. Diese besteht aus fünf Teilen. Der Reiserücktritts-Schutz leistet vor der Reise, der Reiseabbruch-Schutz leistet während der Reise, der Terror-Schutz bei einem Terroranschlag im Urlaubsgebiet, der Verspätungs-Schutz leistet bei Verspätung von einem Transportmittel oder einem Zubringerflug, die Service- und Notfallleistungen helfen bei der Reiseplanung oder in Krisensituationen. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden durch Nichtantritt, Abbruch der Reise oder verspäteter Antritt ersetzt wird bzw. Ihnen im Schadenfall geholfen wird. Was ist versichert? Sie treten Ihre Reise insbesondere aufgrund folgender Ereignisse nicht an oder beenden diese nicht planmäßig: Tod, Unfallverletzung, Erkrankung, Schwangerschaft, Terroranschlag höchstens 14 Tage vor Reisebeginn oder während der Reise im Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft, erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten, Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber. Sie verpassen Ihr für die Reise gebuchtes Transportmittel, weil Ihr Verkehrsmittel oder Ihr Zubringerflug sich um mehr als zwei Stunden verspätet. Was wird ersetzt? Insbesondere die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise, insbesondere die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise bei Abbruch der Reise, Mehrkosten bei Verspätung oder Umbuchung der Reise, zudem helfen wir bei der Reiseplanung, Störungen im Reiseverlauf und beraten in Krisensituationen. Wer ist versichert? Im Singletarif sind Sie selbst versichert, im Paartarif sind zwei Erwachsene versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben, im Familientarif sind bis zu zwei Erwachsene versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt sieben Kinder. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Der Versicherungsschutz für Kinder endet am Tag vor dem 22. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Personen auf der Versicherungspolice namentlich genannt sind. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Diese entspricht Ihrer versicherten Reisepreisstufe. Was ist nicht versichert? Schadenfälle, wenn z. B.: Ihnen das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder für Sie vorhersehbar war, eine chronische Erkrankung oder Unfallverletzung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung beruht, sofern nicht ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt hat oder im gebuchten Reisezeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt, die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, ein Terrorakt oder ein Flugunglück ist, die Reiseunfähigkeit auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) beruht, die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird, das Auswärtige Amt wegen kämpferischen Auseinandersetzungen vor Reisen in das Urlaubsland bzw. die Gegend der gebuchten Unterkunft gewarnt hatte. Bestell-Nr.: 102G Seite 1 von 2

5 Gibt es Deckungsbeschränkungen? In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.:! Versicherungsschutz besteht je versicherte Reise für maximal 56 Tage. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 56 Tage der Reise,! wenn Sie eine Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. - Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Folgebeiträge müssen Sie zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Sie müssen für eine ausreichende Deckung sorgen. Wann beginnt und endet die Deckung? Es besteht Versicherungsschutz ab dem gewählten Versicherungsbeginn, frühestens mit Buchung der Reise. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückkehr von der versicherten Reise, spätestens jedoch 56 Tage nach Reisebeginn. Versicherungsschutz beim Reiserücktritts-Schutz besteht nur, wenn die Versicherung mehr als 30 Tage vor Antritt der Reise oder innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Buchung der Reise mit sofortigem Versicherungsbeginn abgeschlossen wurde. Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat und wir können ihn bis zu drei Monaten vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Bestell-Nr.: 102G Seite 2 von 2

6 Auslandskrankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Europ Assistance Versicherungs-AG, Deutschland, Registergericht München HRB Produkt: Auslandskrankenversicherung/Einmalschutz Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Auslandskrankenversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden ersetzt wird, wenn Sie auf Ihrer Reise im Ausland medizinische Hilfe benötigen. Was ist versichert? Sie erkranken, erleiden einen Unfall oder versterben während einer Reise im Ausland, Sie haben eine Komplikation in der Schwangerschaft oder entbinden vor Beginn der 36. Schwangerschaftswoche, Sie entbinden vor Beginn der 33. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt). Was wird ersetzt? Wir übernehmen die Kosten insbesondere: für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation, wenn Sie im Ausland in ein Krankenhaus oder zu einem Notfallarzt transportiert werden müssen, wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden müssen (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport), einer Bestattung im Ausland oder der Überführung zum Bestattungsort in der Bundesrepublik Deutschland, für mitreisende und frühgeborene Kinder (z. B. Behandlungskosten nach Frühgeburt, Rooming-In, Kinderbetreuung), für den Versand von Medikamenten aus der Bundesrepublik Deutschland. Wer ist versichert? Im Singletarif sind Sie selbst versichert, im Paartarif sind Sie selbst und Ihr Partner versichert. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist notwendig, im Familientarif sind Sie und Ihr Partner versichert. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist notwendig. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu sieben Kinder von Ihnen oder Ihrem Partner (inklusive Pflegekinder). Der Versicherungsschutz für Kinder endet am Tag vor dem 22. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Personen auf der Versicherungspolice namentlich genannt sind. Was ist nicht versichert? Schadenfälle, insbesondere wenn: Sie ausschließlich oder auch zum Zwecke der Behandlung ins Ausland gereist sind, vor Reiseantritt ein Arzt festgestellt hat, dass Sie während der Reise behandelt werden müssen oder Medikamente benötigen, Ihre Krankheit oder Unfall durch Missbrauch von Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmitteln, Schlaftabletten oder sonstigen narkotischen Stoffen hervorgerufen wurden, Sie die Rückreise in absehbarer Zeit mit gewöhnlichen Verkehrsmitteln antreten können oder nicht transportfähig sind leisten wir keinen Krankenrücktransport, Sie schwanger sind und nicht dem Rat Ihres Arztes folgen, eine Reise nicht anzutreten oder ein bestimmtes Transportmittel nicht zu wählen, Sie schwanger sind und nach Beginn der 36. Schwangerschaftswoche entbinden oder zu einer regelmäßigen Untersuchung müssen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, z. B.:! Versicherungsschutz besteht je versicherte Reise für maximal 31 Tage. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 31 Tage der Reise,! keine Kostenübernahme für Behandlungen oder Arznei-, Hilfs-, Heil- und Verbandsmittel, die nicht ärztlich verordnet wurden. Bestell-Nr.: 102G Seite 1 von 2

7 Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt nicht in den Ländern, in denen Sie einen Wohnsitz haben. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. - Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. Wann und wie zahle ich? Sie müssen den Beitrag sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Sie müssen für eine ausreichende Deckung sorgen. Wann beginnt und endet die Deckung? Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Sie haben Versicherungsschutz ab Antritt Ihrer Reise bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens bis zur Beendigung Ihrer Reise. Versichert sind die ersten 31 Tage Ihrer Reise. Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag läuft ab dem vereinbarten Beginn des Vertrages und endet automatisch nach 31 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bestell-Nr.: 102G Seite 2 von 2

8 Auslandskrankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Europ Assistance Versicherungs-AG, Deutschland, Registergericht München HRB Produkt: Auslandskrankenversicherung/Jahresschutz Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Auslandskrankenversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden ersetzt wird, wenn Sie auf Ihrer Reise im Ausland medizinische Hilfe benötigen. Was ist versichert? Sie erkranken, erleiden einen Unfall oder versterben während einer Reise im Ausland, Sie haben eine Komplikation in der Schwangerschaft oder entbinden vor Beginn der 36. Schwangerschaftswoche, Sie entbinden vor Beginn der 33. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt). Was wird ersetzt? Wir übernehmen die Kosten insbesondere: für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation, wenn Sie im Ausland in ein Krankenhaus oder zu einem Notfallarzt transportiert werden müssen, wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden müssen (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport), einer Bestattung im Ausland oder der Überführung zum Bestattungsort in der Bundesrepublik Deutschland, für mitreisende und frühgeborene Kinder (z. B. Behandlungskosten nach Frühgeburt, Rooming-In, Kinderbetreuung), für den Versand von Medikamenten aus der Bundesrepublik Deutschland. Wer ist versichert? Im Singletarif sind Sie selbst versichert, im Paartarif sind Sie selbst und Ihr Partner versichert. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig, im Familientarif sind Sie und Ihr Partner versichert. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu sieben Kinder von Ihnen oder Ihrem Partner (inklusive Pflegekinder). Der Versicherungsschutz für Kinder endet am Tag vor dem 22. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Personen auf der Versicherungspolice namentlich genannt sind. Was ist nicht versichert? Schadenfälle, insbesondere wenn: Sie ausschließlich oder auch zum Zwecke der Behandlung ins Ausland gereist sind, vor Reiseantritt ein Arzt festgestellt hat, dass Sie während der Reise behandelt werden müssen oder Medikamente benötigen, Ihre Krankheit oder Unfall durch Missbrauch von Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmitteln, Schlaftabletten oder sonstigen narkotischen Stoffen hervorgerufen wurden, Sie die Rückreise in absehbarer Zeit mit gewöhnlichen Verkehrsmitteln antreten können oder nicht transportfähig sind leisten wir keinen Krankenrücktransport, Sie schwanger sind und nicht dem Rat Ihres Arztes folgen, eine Reise nicht anzutreten oder ein bestimmtes Transportmittel nicht zu wählen, Sie schwanger sind und nach Beginn der 36. Schwangerschaftswoche entbinden oder zu einer regelmäßigen Untersuchung müssen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, z. B.:! Versicherungsschutz besteht je versicherte Reise für maximal 56 Tage. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 56 Tage der Reise,! keine Kostenübernahme für Behandlungen oder Arznei-, Hilfs-, Heil- und Verbandsmittel, die nicht ärztlich verordnet wurden. Bestell-Nr.: 102G Seite 1 von 2

9 Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt nicht in den Ländern, in denen Sie einen Wohnsitz haben. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. - Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Folgebeiträge müssen Sie zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Sie müssen für eine ausreichende Deckung sorgen. Wann beginnt und endet die Deckung? Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Die Versicherung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir kündigen den Versicherungsvertrag. Die Auslandskrankenversicherung gilt für beliebig viele Reisen im Jahr. Sie haben Versicherungsschutz ab Antritt Ihrer Reise bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens bis zur Beendigung Ihrer Reise. Versichert sind die ersten 56 Tage Ihrer Reise. Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat und wir können ihn bis zu drei Monaten vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Bestell-Nr.: 102G Seite 2 von 2

10 Premium Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Europ Assistance Versicherungs-AG, Deutschland, Registergericht München HRB Produkt: Premium Reiseversicherung/Einmalschutz Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolice, Wichtige Informationen, Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Premium Reiseversicherung an. Diese ist eine Kombination aus nachfolgenden Versicherungen: Reiserücktrittsversicherung bestehend aus Reiserücktritts-Schutz, Reiseabbruch-Schutz, Terror-Schutz, Verspätungs-Schutz sowie Auslandskrankenversicherung, Reisegepäck-Schutz, Premium-Schutz. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden auf Ihren Reisen wie nachfolgend beschrieben ersetzt bzw. Ihnen im Schadenfall geholfen wird. Was ist versichert? Bei der Reiserücktrittsversicherung Wir erstatten insbesondere die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise, wenn Sie Ihre Reise insbesondere aufgrund folgender Ereignisse nicht antreten oder nicht planmäßig beenden: Tod, Unfallverletzung, Erkrankung, Schwangerschaft, Terroranschlag höchstens 14 Tage vor Reisebeginn oder während der Reise im Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft, erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten, Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber. Wir übernehmen Mehrkosten für die Reise, wenn Sie Ihr für die Reise gebuchtes Transportmittel verpassen, weil Ihr Verkehrsmittel oder Ihr Zubringerflug sich um mehr als zwei Stunden verspätet. Bei der Auslandskrankenversicherung Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit bei Eintritt insbesondere eines der folgenden Ereignisse: Sie erkranken, erleiden einen Unfall oder versterben während einer Reise im Ausland, Sie haben eine Komplikation in der Schwangerschaft oder entbinden vor Beginn der 36. Schwangerschaftswoche, Sie entbinden vor Beginn der 33. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt). In diesem Fall erbringen wir Leistungen auch für Ihr neugeborenes Kind. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden müssen (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport). Beim Reisegepäck-Schutz Wir erstatten Ihnen entstehende Kosten bei Eintritt insbesondere eines der folgenden Ereignisse: Ihr Gepäck wird auf einer Reise in Folge einer Straftat, eines Unfalls eines Transportmittels oder eines Elementarereignisses bzw. Feuer beschädigt oder es kommt abhanden, Ihr Gepäck erreicht mehr als 24 h nach Ihnen den Bestimmungsort. Beim Premium-Schutz Sie müssen nach einem Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden, Sie sind länger als 5 Tage in stationärer Behandlung, wir übernehmen Rettungs- und Bergungskosten bzw. Kosten des Besuchs einer nahestehenden Person bei einem Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage. Wer ist versichert? Im Singletarif sind Sie selbst versichert, im Paartarif sind zwei Erwachsene versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben, im Familientarif sind bis zu zwei Erwachsene versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt sieben Kinder. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Der Versicherungsschutz für Kinder endet am Tag vor dem 22. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Personen auf der Versicherungspolice namentlich genannt sind. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Diese entspricht Ihrer versicherten Reisepreisstufe, bei der Auslandskrankenversicherung ist die Versicherungssumme unbegrenzt. Bestell-Nr.: 102G Seite 1 von 3

11 Was ist nicht versichert? Bei der Reiserücktrittsversicherung sind Schadenfälle nicht versichert, wenn z. B. das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder für Sie vorhersehbar war, eine chronische Erkrankung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung beruht, sofern nicht ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt hat oder im gebuchten Reisezeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt, die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, ein Terrorakt oder ein Flugunglück ist, die Reiseunfähigkeit auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) beruht, die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird, das Auswärtige Amt wegen kämpferischen Auseinandersetzungen vor Reisen in das Urlaubsland bzw. die Gegend der gebuchten Unterkunft gewarnt hatte. Bei der Auslandskrankenversicherung und beim Premium-Schutz sind Schadenfälle nicht versichert, wenn z. B. Sie ausschließlich oder auch zum Zwecke der Behandlung ins Ausland gereist sind, vor Reiseantritt ein Arzt festgestellt hat, dass Sie während der Reise behandelt werden müssen oder Medikamente benötigen. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie wegen eines Todesfalls Ihrer Eltern, Kinder oder Ihres Partners ins Ausland reisen, Ihre Krankheit oder Unfall durch Missbrauch von Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmittel, Schlaftabletten oder sonstigen narkotischen Stoffen hervorgerufen wurde, Sie die Rückreise in absehbarer Zeit mit gewöhnlichen Verkehrsmitteln antreten können oder nicht transportfähig sind, leisten wir keinen Krankenrücktransport, Sie schwanger sind und nicht dem Rat Ihres Arztes folgen, eine Reise nicht anzutreten oder ein bestimmtes Transportmittel nicht zu wählen, Sie schwanger sind und nach Beginn der 36. Schwangerschaftswoche entbinden oder zu einer regelmäßigen Untersuchung müssen. Beim Reisegepäck-Schutz Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen, Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa, weil Sie Ihr Gepäck vergessen, nicht beaufsichtigen oder verlieren, wenn Sie außerhalb offizieller Campingplätze campen, wenn Ihr Kraftfahrzeug nicht abgeschlossen ist, wenn Schmuck oder Kostbarkeiten nicht in einem Safe eingeschlossen sind. Gibt es Deckungsbeschränkungen? In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.:! Versicherungsschutz besteht je versicherte Reise für maximal 31 Tage. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 31 Tage der Reise,! wenn Sie eine Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen,! in der Auslandskrankenversicherung übernehmen wir keine Kosten für Behandlungen oder Arznei-, Hilfs-, Heil- und Verbandsmittel, die nicht ärztlich verordnet wurden,! beim Reisegepäck-Schutz leisten wir im Singletarif bis max , im Paar- und Familientarif bis max ,! beim Reisegepäck-Schutz übernehmen wir keine Kosten für EDV-Geräte und Sportgeräte über 500 im Singletarif und über im Paar- und Familientarif,! beim Reisegepäck-Schutz übernehmen wir keine finanziellen Schäden, die als Folge des Schadens entstehen (Vermögensfolgeschäden),! im Premium-Schutz übernehmen wir keine Rettungsund Bergungskosten über Bestell-Nr.: 102G Seite 2 von 3

12 Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. - Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. Wann und wie zahle ich? Sie müssen den Beitrag sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Sie müssen für eine ausreichende Deckung sorgen. Wann beginnt und endet die Deckung? Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz vom Abschluss des Vertrags bis zum Antritt der Reise. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritt-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen. Die Dauer der geplanten Reise ist unerheblich. Bei den anderen Bausteinen haben Sie Versicherungsschutz für die ersten 31 Tage Ihrer Reise. Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie müssen nicht kündigen. Der Versicherungsvertrag endet automatisch 31 Tage nach dem von Ihnen gewählten Beginn der Versicherung. Bestell-Nr.: 102G Seite 3 von 3

13 Premium Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Europ Assistance Versicherungs-AG, Deutschland, Registergericht München HRB Produkt: Premium Reiseversicherung/Jahresschutz Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Premium Reiseversicherung an. Diese ist eine Kombination aus nachfolgenden Versicherungen: Reiserücktrittsversicherung bestehend aus Reiserücktritts-Schutz, Reiseabbruch-Schutz, Terror-Schutz, Verspätungs-Schutz sowie Auslandskrankenversicherung, Reisegepäck-Schutz, Premium-Schutz. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden auf Ihren Reisen wie nachfolgend beschrieben ersetzt bzw. Ihnen im Schadenfall geholfen wird. Was ist versichert? Bei der Reiserücktrittsversicherung Wir erstatten insbesondere die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise, wenn Sie Ihre Reise insbesondere aufgrund folgender Ereignisse nicht antreten oder nicht planmäßig beenden: Tod, Unfallverletzung, Erkrankung, Schwangerschaft, Terroranschlag höchstens 14 Tage vor Reisebeginn oder während der Reise im Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft, erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten, Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber. Wir übernehmen Mehrkosten für die Reise, wenn Sie Ihr für die Reise gebuchtes Transportmittel verpassen, weil Ihr Verkehrsmittel oder Ihr Zubringerflug sich um mehr als zwei Stunden verspätet. Bei der Auslandskrankenversicherung Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit bei Eintritt insbesondere eines der folgenden Ereignisse: Sie erkranken, erleiden einen Unfall oder versterben während einer Reise im Ausland, Sie haben eine Komplikation in der Schwangerschaft oder entbinden vor Beginn der 36. Schwangerschaftswoche, Sie entbinden vor Beginn der 33. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt). In diesem Fall erbringen wir Leistungen auch für Ihr neugeborenes Kind, Sie erkranken, erleiden einen Unfall oder versterben während einer Reise im Ausland, Sie haben eine Komplikation in der Schwangerschaft oder entbinden vor Beginn der 36. Schwangerschaftswoche, Sie entbinden vor Beginn der 33. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt). In diesem Fall erbringen wir Leistungen auch für Ihr neugeborenes Kind. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden müssen (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport). Beim Reisegepäck-Schutz Wir erstatten Ihnen entstehende Kosten bei Eintritt insbesondere eines der folgenden Ereignisse: Ihr Gepäck wird auf einer Reise in Folge einer Straftat, eines Unfalls eines Transportmittels oder eines Elementarereignisses bzw. Feuer beschädigt oder es kommt abhanden, Ihr Gepäck erreicht mehr als 24 h nach Ihnen den Bestimmungsort. Beim Premium-Schutz Sie müssen nach einem Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden, Sie sind länger als fünf Tage in stationärer Behandlung, wir übernehmen Rettungs- und Bergungskosten bzw. Kosten des Besuchs einer nahestehenden Person bei einem Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage. Wer ist versichert? Im Singletarif sind Sie selbst versichert, im Paartarif sind zwei Erwachsene versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben, Bestell-Nr.: 102G Seite 1 von 3

14 im Familientarif sind bis zu zwei Erwachsene versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt sieben Kinder. Dies gilt unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Der Versicherungsschutz für Kinder endet am Tag vor dem 22. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Personen auf der Versicherungspolice namentlich genannt sind. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Diese entspricht Ihrer versicherten Reisepreisstufe, bei der Auslandskrankenversicherung ist die Versicherungssumme unbegrenzt. Was ist nicht versichert? Bei der Reiserücktrittsversicherung sind Schadenfälle nicht versichert, wenn z. B. Ihnen das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder für Sie vorhersehbar war, eine chronische Erkrankung oder Unfallverletzung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung beruht, sofern nicht ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt hat oder im gebuchten Reisezeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt, die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, ein Terrorakt oder ein Flugunglück ist, die Reiseunfähigkeit auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) beruht, die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird, das Auswärtige Amt wegen kämpferischen Auseinandersetzungen vor Reisen in das Urlaubsland bzw. die Gegend der gebuchten Unterkunft gewarnt hatte. Bei der Auslandskrankenversicherung und beim Premium-Schutz sind Schadenfälle nicht versichert, wenn z. B. Sie ausschließlich oder auch zum Zwecke der Behandlung ins Ausland gereist sind, vor Reiseantritt ein Arzt festgestellt hat, dass Sie während der Reise behandelt werden müssen oder Medikamente benötigen, Ihre Krankheit oder Unfall durch Missbrauch von Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmittel, Schlaftabletten oder sonstigen narkotischen Stoffen hervorgerufen wurde, Sie die Rückreise in absehbarer Zeit mit gewöhnlichen Verkehrsmitteln antreten können oder nicht transportfähig sind, leisten wir keinen Krankenrücktransport, Sie schwanger sind und nicht dem Rat Ihres Arztes folgen, eine Reise nicht anzutreten oder ein bestimmtes Transportmittel nicht zu wählen, Sie schwanger sind und nach Beginn der 36. Schwangerschaftswoche entbinden oder zu einer regelmäßigen Untersuchung müssen. Beim Reisegepäck-Schutz Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen, Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa, wenn Sie Ihr Gepäck vergessen, nicht beaufsichtigen oder verlieren, wenn Sie außerhalb offizieller Campingplätze campen, wenn Ihr Kraftfahrzeug nicht abgeschlossen ist, wenn Schmuck oder Kostbarkeiten nicht in einem Safe eingeschlossen sind. Gibt es Deckungsbeschränkungen? In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.:! Versicherungsschutz besteht je versicherte Reise für maximal 56 Tage. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 56 Tage der Reise,! wenn Sie eine Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen,! in der Auslandskrankenversicherung werden keine Kosten für Behandlungen oder Arznei-, Hilfs-, Heil- und Verbandsmittel, die nicht ärztlich verordnet wurden übernommen,! beim Reisegepäck-Schutz leisten wir im Singletarif bis max , im Paar- und Familientarif bis max ,! beim Reisegepäck-Schutz übernehmen wir keine Kosten für EDV-Geräte und Sportgeräte über 500 im Singletarif und über im Paar- und Familientarif,! beim Reisegepäck-Schutz übernehmen wir keine finanziellen Schäden, die als Folge des Schadens entstehen (Vermögensfolgeschäden),! im Premium-Schutz übernehmen wir Rettungs- und Bergungskosten bis Bestell-Nr.: 102G Seite 2 von 3

15 Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben. In der Auslandskrankenversicherung besteht Versicherungsschutz grundsätzlich für alle Reisen weltweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Versicherungsschutz gilt nicht in den Ländern, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz haben. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. - Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Folgebeiträge müssen Sie zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat). Sie müssen für eine ausreichende Deckung sorgen. Wann beginnt und endet die Deckung? Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Die Versicherung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir kündigen den Versicherungsvertrag. Die Premium Reiseversicherung gilt für beliebig viele Reisen im Jahr. Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz vom Abschluss des Vertrags bis zum Antritt einer Reise. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritt-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen. Die Dauer der geplanten Reise ist unerheblich. Bei den anderen Bausteinen haben Sie Versicherungsschutz ab Antritt der Reise für die ersten 56 Tage Ihrer Reise. Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat und wir können ihn bis zu drei Monaten vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Bestell-Nr.: 102G Seite 3 von 3

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