3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

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1 Satzung der Externenprüfungsordnung Automobilwirtschaft - Automotive Business (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 12.Juli 2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21. November 2017 Rechtsgrundlage Aufgrund von 8 in Verbindung mit 33 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung vom 01. Januar 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom (GBl. S. 99) hat der Senat der -Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen - am 26. Oktober 2017 die nachfolgende Prüfungsordnung beschlossen. A. ALLGEMEINER TEIL 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für die Bachelorprüfung von Nichtstudierenden (Externenprüfung) zum Bachelor of Arts Automobilwirtschaft Automotive Business. (2) Die Amts- und Funktionsbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen wie auf Männer; im Übrigen gilt 11 Abs. 7 LHG entsprechend. 2 Anwendung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Nürtingen-Geislingen Für diese Prüfungsordnung ist die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen für Bachelorstudiengänge vom 19. Dezember 2012 in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit in dieser Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt ist. 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. Die Qualifikation für ein Studium in einem grundständigen Studiengang nach 58 Abs. 2 LHG (Abitur oder Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung) 2. eine einschlägige Berufsausbildung und mindestens ein zusätzliches einschlägiges Berufsjahr o- der eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, 3. den Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung. (2) Über die Zulassung zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) entscheidet der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. (3) Zur Externenprüfung wird nicht zugelassen, wer an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes als Studierender immatrikuliert ist oder in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung eine Externenprüfung endgültig nicht bestanden hat. Zur Externenprüfung wird auch nicht zugelassen, wer eine Hochschulprüfung in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung endgültig nicht bestanden hat. (4) Welche Berufsausbildung, welches Berufsjahr oder welche Berufstätigkeit als einschlägig angesehen wird, entscheidet im Bachelorstudiengang Automobilwirtschaft Automotive Business der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen- Geislingen. 4 Zulassungsverfahren (1) Dem erstmaligen Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung sind beizufügen: 1. Ein Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des Bildungswegs und des beruflichen Werdegangs sowie ein Lichtbild neuesten Datums, 2. eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des Reifezeugnisses oder der sonstigen Hochschulzugangsberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 1, ZPA/ ext BA-AUE Seite 1 Stand: , neu ab

2 3. der Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung und eines einschlägigen Berufsjahres oder einer einschlägigen Berufstätigkeit gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 2, 4. der Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Prüfung gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 3, 5. eine Erklärung zu 3 Abs. 3. (2) Der Antragsteller wird vom Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen über die Entscheidung hinsichtlich der Zulassung zur Externenprüfung schriftlich informiert. 5 Anmeldung zu Modulprüfungen zur Bachelorvorprüfung und Bachelorprüfung (1) Die Modulprüfungen werden grundsätzlich im Anschluss an die betreffenden Vorbereitungskurse o- der während der Präsenzphasen abgelegt. (2) Die Studierenden melden sich selbst zu den Prüfungen in FLEX NOW an. 6 Bachelorvorprüfung Die Bachelorvorprüfung umfasst die Prüfungen der Module im. 7 Bachelorprüfung (1) Die Bachelorprüfung umfasst die Prüfungen in Grundlagen- und und die Bachelorarbeit. (2) Die Modulprüfungen werden von Professoren abgenommen. Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben können zu Prüfern bestellt werden, soweit Professoren als Prüfer nicht zur Verfügung stehen. Zu Prüfern können auch in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrende Personen bestellt werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. 8 Bachelorzeugnis, Bachelorurkunde Hat der Bewerber alle Modulprüfungen für die Bachelorprüfung und die Bachelorarbeit bestanden, gilt die Externenprüfung als erfolgreich abgeschlossen. Über die Ergebnisse der Bachelorprüfung werden eine Bachelorurkunde und ein Bachelorzeugnis ausgestellt, in welchem vermerkt wird, dass die Bachelorprüfung als Externenprüfung abgelegt wurde. 9 Prüfungsgebühren Es werden Prüfungsgebühren gemäß Anlage 2 Nr. 2.2 und 2.3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen an der HfWU vom erhoben. Sie sind unverzüglich nach Zulassung zur Externenprüfung ( 4 Absatz 2) bzw. zu Modulprüfungen der Bachelorprüfung ( 5 Absatz 2) zu entrichten. Die Zulassung zu einer Modulprüfung wird erst wirksam, wenn die Prüfungsgebühr entrichtet ist. 10 Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Externenprüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 1. S 2017 in Kraft. (2) Die Änderung der Externenprüfungsordnung vom 21. November 2017 tritt mit Wirkung zum 1. September 2017 in Kraft. ZPA/ ext BA-AUE 2 Stand:

3 B. BESONDERER TEIL FÜR DIE EXTERNENPRÜFUNGSORDNUNG Automobilwirtschaft Automotive Business (BACHELOR OF ARTS) 1. Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung Das berufsbegleitende Bachelorstudium der Automobilwirtschaft - Automotive Business umfasst sechs theoretische Studiensemester. Die ersten vier Semester bilden das, die letzten beiden Semester bilden das. Der Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung gilt als erbracht, wenn der Besuch einschlägiger Vorbereitungskurse belegt werden kann. Inhalt und Struktur der Vorbereitung werden in einer separaten Vereinbarung mit dem Träger der Vorbereitungskurse festgelegt. Legende: BA = Bachelorarbeit CR = Credits GM = Gewichtung für Modulnote (in %) K = Klausur Mo = Monate MP = Modulprüfung NG = Notengewichtung für die Gesamtnote PV = Prüfungsvorleistung R = Referat/Präsentation S = Schriftliche/Zeichnerische Arbeit StA = Studienarbeit SWS = Semesterwochenstunden D/E = Modul in deutscher und englischer Sprache ZPA/ ext BA-AUE 3 Stand:

4 2. Modulprüfungen und Credits 2.1 Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5.Sem. 6. Sem. Modulprüfungen Bemerkungen CR CR CR CR CR CR CR PV MP GM NG I.1 Automobilnachfrage und -absatz I.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen I.3 Betriebswirtschaftliche Funktionen in der Automobilwirtschaft I.4 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I.5 Quantitative Methoden und wissenschaftliches Arbeiten I I.6 Business English & Business Computing I 5 5 K 90+S 87/13 5 D/E II.1 Wertschöpfungsstrukturen und -prozesse in der Automobilwirtschaft II.2 Rechtsgrundlagen in der Automobilwirtschaft II.3 Kernfunktionen und -prozesse in der Automobilwirtschaft II.4 Jahresabschluss II.5 Quantitative Methoden und wissenschaftliches Arbeiten II 5 5 K60+S+R 50/25/ II.6 Business English & Business Computing II 5 5 K90+S 60/40 5 D/E III.1 IT-gestützte Prozesse in der Automobilwirtschaft III.2 Automotive Seminar & Case Studies 5 5 StA III.3 Automobiltechnik und Projektmanagement III.4 Mikroökonomie III.5 Internes Rechnungswesen & Unternehmensrechnung III.6 Business English & Business Computing III 5 5 K90+S 60/40 5 D/E IV.1 Strategisches Management 5 5 K60+S+R 50/35/15/ 5 D/E IV.2 Wettbewerbs- und Wirtschaftsrecht IV.3 Managementfunktionen und -instrumente in der Automobilwirtschaft IV.4 Makroökonomie und Wirtschaftspolitik IV.5 Projekt- und Personalmanagement in der Automobilwirtschaft 5 5 StA IV.6 Interkulturelle Kompetenz 5 5 K45+R 75/25 5 D/E Summe

5 2.2 Vertiefungs-studium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5.Sem. 6. Sem. Modulprüfungen Bemerkungen CR CR CR CR CR CR CR PV MP GM NG VI.1- VI.4 4 Module aus * A/B/C/D 32 VII.1 - VII.2 2 Module aus * A/B/C/D 16 Grund VII.3 Bachelorarbeit stu- BA 12 dium Summe Gesamtsumme (*) Module im VI. und VII. Studiensemester umfassen jeweils 8 Credits und 6 SWS. Den Modulen sind jeweils die Prüfungstypen A, B, C oder D zugeordnet. Bei Wahlmodulen aus anderen Studiengängen sind die Modulprüfungen der dortigen SPO zu entnehmen. 1) Ggf. + 1 Monat Verlängerung. Die Abschlussarbeit ist von den berufsbegleitend Studierenden frühestens im Verlauf des 6. Semesters anzumelden. Der letztmögliche Anmeldetermin ist 3 Monate nach dem Ende des Prüfungszeitraums, in dem die letzte Modulprüfung erbracht wurde. Eine Nichtanmeldung innerhalb der Dreimonatsfrist führt zu einem nicht bestanden im ersten Versuch. Aus den hier aufgeführten Modulen sind sechs auszuwählen, wobei das Modul 7 in jedem Fall verpflichtend ist: Thesis 4 Mo 1) Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul Marketingschwerpunkte in der Automobilwirtschaft (B) Handelsmanagement in der Automobilwirtschaft (A) Distributionspolitik und Automobilvertrieb (B) Produkt- und Prozess- und Organisationsinnovationen (A) Dienstleistungsmarketing und Financial Services in der Automobilwirtschaft (A) Managementfunktionen und -prozesse (A) Case Studies und Oberseminar (C) A = Prüfungstyp Klausur (K 90) B = Prüfungstyp Klausur (K 60) Studienarbeit StA (66%/34%) C = Studienarbeit D = Klausur (K 60) + Studienarbeit (50%/50%) Bemerkungen: Bis zum Ende des 4. Semesters sind sechs der sieben Vertiefungsmodule auszuwählen. Sollte sich durch das Wahlverhalten der Studierenden bei den Programmen eine ungleiche Verteilung der Arbeitsbelastung für das 5. und 6. Semester ergeben, können von der Studiengangleitung einzelne Module zugunsten der Studierenden vom 5. ins 6. Semester oder umgekehrt verschoben werden. 5

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