3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
|
|
- Jörg Hochberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung der Externenprüfungsordnung Automobilwirtschaft - Automotive Business (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 12.Juli 2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21. November 2017 Rechtsgrundlage Aufgrund von 8 in Verbindung mit 33 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung vom 01. Januar 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom (GBl. S. 99) hat der Senat der -Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen - am 26. Oktober 2017 die nachfolgende Prüfungsordnung beschlossen. A. ALLGEMEINER TEIL 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für die Bachelorprüfung von Nichtstudierenden (Externenprüfung) zum Bachelor of Arts Automobilwirtschaft Automotive Business. (2) Die Amts- und Funktionsbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen wie auf Männer; im Übrigen gilt 11 Abs. 7 LHG entsprechend. 2 Anwendung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Nürtingen-Geislingen Für diese Prüfungsordnung ist die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen für Bachelorstudiengänge vom 19. Dezember 2012 in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit in dieser Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt ist. 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. Die Qualifikation für ein Studium in einem grundständigen Studiengang nach 58 Abs. 2 LHG (Abitur oder Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung) 2. eine einschlägige Berufsausbildung und mindestens ein zusätzliches einschlägiges Berufsjahr o- der eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, 3. den Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung. (2) Über die Zulassung zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) entscheidet der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. (3) Zur Externenprüfung wird nicht zugelassen, wer an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes als Studierender immatrikuliert ist oder in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung eine Externenprüfung endgültig nicht bestanden hat. Zur Externenprüfung wird auch nicht zugelassen, wer eine Hochschulprüfung in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung endgültig nicht bestanden hat. (4) Welche Berufsausbildung, welches Berufsjahr oder welche Berufstätigkeit als einschlägig angesehen wird, entscheidet im Bachelorstudiengang Automobilwirtschaft Automotive Business der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen- Geislingen. 4 Zulassungsverfahren (1) Dem erstmaligen Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung sind beizufügen: 1. Ein Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des Bildungswegs und des beruflichen Werdegangs sowie ein Lichtbild neuesten Datums, 2. eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des Reifezeugnisses oder der sonstigen Hochschulzugangsberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 1, ZPA/ ext BA-AUE Seite 1 Stand: , neu ab
2 3. der Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung und eines einschlägigen Berufsjahres oder einer einschlägigen Berufstätigkeit gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 2, 4. der Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Prüfung gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 3, 5. eine Erklärung zu 3 Abs. 3. (2) Der Antragsteller wird vom Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen über die Entscheidung hinsichtlich der Zulassung zur Externenprüfung schriftlich informiert. 5 Anmeldung zu Modulprüfungen zur Bachelorvorprüfung und Bachelorprüfung (1) Die Modulprüfungen werden grundsätzlich im Anschluss an die betreffenden Vorbereitungskurse o- der während der Präsenzphasen abgelegt. (2) Die Studierenden melden sich selbst zu den Prüfungen in FLEX NOW an. 6 Bachelorvorprüfung Die Bachelorvorprüfung umfasst die Prüfungen der Module im. 7 Bachelorprüfung (1) Die Bachelorprüfung umfasst die Prüfungen in Grundlagen- und und die Bachelorarbeit. (2) Die Modulprüfungen werden von Professoren abgenommen. Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben können zu Prüfern bestellt werden, soweit Professoren als Prüfer nicht zur Verfügung stehen. Zu Prüfern können auch in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrende Personen bestellt werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. 8 Bachelorzeugnis, Bachelorurkunde Hat der Bewerber alle Modulprüfungen für die Bachelorprüfung und die Bachelorarbeit bestanden, gilt die Externenprüfung als erfolgreich abgeschlossen. Über die Ergebnisse der Bachelorprüfung werden eine Bachelorurkunde und ein Bachelorzeugnis ausgestellt, in welchem vermerkt wird, dass die Bachelorprüfung als Externenprüfung abgelegt wurde. 9 Prüfungsgebühren Es werden Prüfungsgebühren gemäß Anlage 2 Nr. 2.2 und 2.3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen an der HfWU vom erhoben. Sie sind unverzüglich nach Zulassung zur Externenprüfung ( 4 Absatz 2) bzw. zu Modulprüfungen der Bachelorprüfung ( 5 Absatz 2) zu entrichten. Die Zulassung zu einer Modulprüfung wird erst wirksam, wenn die Prüfungsgebühr entrichtet ist. 10 Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Externenprüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 1. S 2017 in Kraft. (2) Die Änderung der Externenprüfungsordnung vom 21. November 2017 tritt mit Wirkung zum 1. September 2017 in Kraft. ZPA/ ext BA-AUE 2 Stand:
3 B. BESONDERER TEIL FÜR DIE EXTERNENPRÜFUNGSORDNUNG Automobilwirtschaft Automotive Business (BACHELOR OF ARTS) 1. Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung Das berufsbegleitende Bachelorstudium der Automobilwirtschaft - Automotive Business umfasst sechs theoretische Studiensemester. Die ersten vier Semester bilden das, die letzten beiden Semester bilden das. Der Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung gilt als erbracht, wenn der Besuch einschlägiger Vorbereitungskurse belegt werden kann. Inhalt und Struktur der Vorbereitung werden in einer separaten Vereinbarung mit dem Träger der Vorbereitungskurse festgelegt. Legende: BA = Bachelorarbeit CR = Credits GM = Gewichtung für Modulnote (in %) K = Klausur Mo = Monate MP = Modulprüfung NG = Notengewichtung für die Gesamtnote PV = Prüfungsvorleistung R = Referat/Präsentation S = Schriftliche/Zeichnerische Arbeit StA = Studienarbeit SWS = Semesterwochenstunden D/E = Modul in deutscher und englischer Sprache ZPA/ ext BA-AUE 3 Stand:
4 2. Modulprüfungen und Credits 2.1 Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5.Sem. 6. Sem. Modulprüfungen Bemerkungen CR CR CR CR CR CR CR PV MP GM NG I.1 Automobilnachfrage und -absatz I.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen I.3 Betriebswirtschaftliche Funktionen in der Automobilwirtschaft I.4 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I.5 Quantitative Methoden und wissenschaftliches Arbeiten I I.6 Business English & Business Computing I 5 5 K 90+S 87/13 5 D/E II.1 Wertschöpfungsstrukturen und -prozesse in der Automobilwirtschaft II.2 Rechtsgrundlagen in der Automobilwirtschaft II.3 Kernfunktionen und -prozesse in der Automobilwirtschaft II.4 Jahresabschluss II.5 Quantitative Methoden und wissenschaftliches Arbeiten II 5 5 K60+S+R 50/25/ II.6 Business English & Business Computing II 5 5 K90+S 60/40 5 D/E III.1 IT-gestützte Prozesse in der Automobilwirtschaft III.2 Automotive Seminar & Case Studies 5 5 StA III.3 Automobiltechnik und Projektmanagement III.4 Mikroökonomie III.5 Internes Rechnungswesen & Unternehmensrechnung III.6 Business English & Business Computing III 5 5 K90+S 60/40 5 D/E IV.1 Strategisches Management 5 5 K60+S+R 50/35/15/ 5 D/E IV.2 Wettbewerbs- und Wirtschaftsrecht IV.3 Managementfunktionen und -instrumente in der Automobilwirtschaft IV.4 Makroökonomie und Wirtschaftspolitik IV.5 Projekt- und Personalmanagement in der Automobilwirtschaft 5 5 StA IV.6 Interkulturelle Kompetenz 5 5 K45+R 75/25 5 D/E Summe
5 2.2 Vertiefungs-studium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5.Sem. 6. Sem. Modulprüfungen Bemerkungen CR CR CR CR CR CR CR PV MP GM NG VI.1- VI.4 4 Module aus * A/B/C/D 32 VII.1 - VII.2 2 Module aus * A/B/C/D 16 Grund VII.3 Bachelorarbeit stu- BA 12 dium Summe Gesamtsumme (*) Module im VI. und VII. Studiensemester umfassen jeweils 8 Credits und 6 SWS. Den Modulen sind jeweils die Prüfungstypen A, B, C oder D zugeordnet. Bei Wahlmodulen aus anderen Studiengängen sind die Modulprüfungen der dortigen SPO zu entnehmen. 1) Ggf. + 1 Monat Verlängerung. Die Abschlussarbeit ist von den berufsbegleitend Studierenden frühestens im Verlauf des 6. Semesters anzumelden. Der letztmögliche Anmeldetermin ist 3 Monate nach dem Ende des Prüfungszeitraums, in dem die letzte Modulprüfung erbracht wurde. Eine Nichtanmeldung innerhalb der Dreimonatsfrist führt zu einem nicht bestanden im ersten Versuch. Aus den hier aufgeführten Modulen sind sechs auszuwählen, wobei das Modul 7 in jedem Fall verpflichtend ist: Thesis 4 Mo 1) Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul Marketingschwerpunkte in der Automobilwirtschaft (B) Handelsmanagement in der Automobilwirtschaft (A) Distributionspolitik und Automobilvertrieb (B) Produkt- und Prozess- und Organisationsinnovationen (A) Dienstleistungsmarketing und Financial Services in der Automobilwirtschaft (A) Managementfunktionen und -prozesse (A) Case Studies und Oberseminar (C) A = Prüfungstyp Klausur (K 90) B = Prüfungstyp Klausur (K 60) Studienarbeit StA (66%/34%) C = Studienarbeit D = Klausur (K 60) + Studienarbeit (50%/50%) Bemerkungen: Bis zum Ende des 4. Semesters sind sechs der sieben Vertiefungsmodule auszuwählen. Sollte sich durch das Wahlverhalten der Studierenden bei den Programmen eine ungleiche Verteilung der Arbeitsbelastung für das 5. und 6. Semester ergeben, können von der Studiengangleitung einzelne Module zugunsten der Studierenden vom 5. ins 6. Semester oder umgekehrt verschoben werden. 5
3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 30. Juli 2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung
Mehr3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 14. Juli 2011 Rechtsgrundlage Aufgrund von
Mehr3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Satzung der Externenprüfungsordnung Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 30. Juli 2013 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 06.
Mehrvom 29. Januar 2013 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 09. Juli 2014
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Immobilienwirtschaft vom 29. Januar 2013 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
MehrRechtsgrundlage: 1. Einzelregelungen
Rechtsgrundlage: Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Masterstudiengang International Management vom 30. Juli 2013 Aufgrund
MehrVom 30. Juli 2013. Der jeweilige zuständige Auslandsbeauftragte entscheidet über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht Business Law (LL.B.) Vom 30. Juli 2013 Rechtsgrundlage:
Mehr1.5 Modulprüfungen Modulprüfungen sind gemäß den tabellarischen Übersichten in Abschnitt 2 zu erbringen.
Rechtsgrundlage: Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Pferdewirtschaft vom 30. Juli 2013 Aufgrund von 8
Mehrvom 29. Januar 2013 Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Energie- und Ressourcenmanagement vom 29. Januar 2013 Aufgrund von
MehrWirtschaftspsychologie
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftspsychologie Stand: 19.05.2011
MehrTeil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung. Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Energie- und Ressourcenmanagement
Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Energie- und Ressourcenmanagement ZPA/Ba-ERM 1 1. Einzelregelungen 1.1 Studienaufbau Besonderer Teil für den
Mehrvom 03. Februar 2016 Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen für praktische Studiensemester der Fakultät Wirtschaft und Recht erläutert.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Nachhaltiges Produktmanagement vom 03. Februar 2016 Aufgrund von 8
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 1. Juli 2013 Lesefassung vom 14. August 201 (nach 6. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 32 des
Mehrvom 30. Juli 2013 3. bei mehr Bewerbern, als Studienplätzen wird ein Auswahlgespräch durchgeführt, das über die Zulassung
Externenprüfungsordnung Masterstudiengang Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht (Master of Laws LL. M.) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 30. Juli 2013 Rechtsgrundlage
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78 Externenprüfungsordnung der Universität Ulm für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA in Actuarial
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Internationale Betriebswirtschaft zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und MasterStudiengänge an der Hochschule
MehrPrüfungsordnung für die Durchführung der Externenprüfung des Bachelor of Science Physiotherapie
Amtliche Bekanntmachung 03/2015 Prüfungsordnung für die Durchführung der Externenprüfung des Bachelor of Science Physiotherapie vom 02.07.2015 Rechtsgrundlage Aufgrund von 32 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung
MehrPrüfungsordnung für die Durchführung der Externenprüfung Master of Engineering (M.Eng.) Technology Management
Prüfungsordnung für die Durchführung der Externenprüfung Master of Engineering (M.Eng.) Technology Management Vom 17.06.2015 Rechtsgrundlage Aufgrund von 32 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 33 des Gesetzes
MehrBesonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Betriebswirtschaft Nürtingen
Teil B Anlage VI zur Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft Nürtingen (SPO neu Version 2.4) ZPA/ BA-BW Version 2.4 1, Studienbeginn ab WiSe 2009/10
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 12/2009 vom 28. April 2009 Prüfungsordnung im kooperativen Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts) des Fachbereichs
Mehr1 Studienziel 1 Ziel ist die Vermittlung von Fähigkeiten, die
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO M MG) Vom 8. Oktober 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs.1,
MehrAmtliche Mitteilung 02/2014
Amtliche Mitteilung 02/2014 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Insurance Management des Instituts für Versicherungswesen mit dem Abschlussgrad Bachelor of Arts der Fakultät für
Mehr46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung
Mediendesign und digitale Gestaltung, Seite 1 von 5 46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung (1) Studienstruktur Das Studium Mediendesign und digitale Gestaltung umfasst 25 Module in
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs
MehrVierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München
1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 25. April 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordner
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Fotojournalismus und Dokumentarfotografie (BFO) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in der Fakultät III Medien, Information und Design,
Mehr2003/2004 das Komma und die Zahlen 2004/2005 gestrichen.
1 Satzung des Fachbereichs Maschinenbau und Wirtschaft der Fachhochschule Lübeck zur Änderung der Prüfungsordnung und der Studienordnung für den Online - Bachelor - Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
SO BC Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrAmtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Amtliche Bekanntmachung Nr. vom 06.02.202 Amtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Nr. vom 06.02.202 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2016, Nr. 16 23. Mai 2016 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für das Kontaktstudium Pädagogischer Umgang mit Heterogenität
MehrStudien- und Prüfungsordnung
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Betriebswirtschaft Stand: 30.06.2010
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung
Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife
Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife A. Deltaprüfung Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) wird die
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance
SO BF Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule
MehrAmtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt Ausgabe Nr. 23 13. Jahrgang Gelsenkirchen, 28.06.2013 Inhalt: für den Studiengang Informatik an 374 für den Studiengang Internet-Sicherheit an 376 für den Studiengang Medieninformatik an 378
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie
MehrMitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 06/2009 vom 31. März 2009 Einzelprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
MehrNeufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 8/0 Veröffentlicht am: 0. Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom Juli 008 Aufgrund von Abs.,
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen
MehrStudien- und Prüfungsordnung
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Studien- und Prüfungsordnung Master Verkehrsinfrastrukturmanagement- Stand 30.07.2014 Aufgrund
MehrName, Vorname: PLZ, Ort:
Abschluss an der Hochschule Aalen Name, Vorname: Heimatanschrift: Strasse: PLZ, Ort: hat an der Fachhochschule Aalen im Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) das Studium
MehrOrdnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Nr. 3/14 vom 8..14 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mediendesign (BME) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden
Stand: Oktober 2011 Studien- und Prüfungsordnung für den vom 23. November 2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin
Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen
MehrStudiengang Wirtschaftsinformatik. Abschluss: Master of Science. Version 5 12.01.2012
und C Besondere Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Abschluss: Master of Science Version 5 12.01.2012 40-WI/m Aufbau des Studiengangs 41-WI/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrStudien- und Prüfungsordnung. für Masterstudiengänge - 1 - Fachhochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Hochschule der SRH- Gruppe
- 1 - Fachhochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Hochschule der SRH- Gruppe Studien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge Vom 16. Dezember 2004 geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Studien-
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 2010
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 2010 Lesefassung vom 4. März 2016 (nach 13. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit
MehrNachstehende Externenprüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15.07.2015 verabschiedet.
Nachstehende Externenprüfungsordnung wurde geprüft und in der 34. Sitzung des Senats am 1.07.201 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor
Mehrvom 28.02.2006, Verkündungsblatt Nr. 2/2006 in der Fassung der 4. Änderung, veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur/in (Technischer Vertrieb) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng) in der Fakultät II, Maschinenbau
Mehr1 Ziel. 2 Abschluss / Regelstudienzeit. 3 Aufbau des Studiengangs. Stand: 28.05.2015
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang International Business Development mit dem Abschluss Master of Arts Stand: 28.05.2015 Aufgrund von 32 Abs. 3 Satz 1
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 21.02.2006 NR. 89 Prüfungsordnung (Studiengangsspezifische Bestimmungen) für den Studiengang Bachelor
MehrAnwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Heilpädagogik (BAH) Inklusive Bildung und Begleitung mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V, Diakonie, Gesundheit und Soziales
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrAusgabe 03 10.04.2015. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 03 10.04.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom
Mehrder Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum Aufgrund
MehrBesonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Immobilienwirtschaft
Teil B Anlage VII zur Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Immobilienwirtschaft ZPA/ BA-IMMO 1 1. Einzelregelungen 1.1 Studienaufbau Im Bachelorstudiengang Immobilienwirtschaft
MehrStudien- und Prüfungsordnung (Satzung) der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang Financial Services Management mit dem
Studien- und rüfungsordnung (Satzung) der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang Financial Services Management mit dem Abschluss Bachelor of Arts 01.07. 2013 Studien- und rüfungsordnung
MehrGültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG
1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz
Mehr^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO
^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO lêçåìåö òìê=céëíëíéääìåö=çéê=äéëçåçéêéå=sçêäáäçìåö ÑΩê=ÇÉå=aÉìíëÅÜJpé~åáëÅÜÉå=píìÇáÉåÖ~åÖ fåíéêå~íáçå~ä=_ìëáåéëë ~å=çéê=c~åüüçåüëåüìäé=açêíãìåç
MehrOrdnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten vom 17. Juni 2015 aufgrund von 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
MehrBestimmungen. für den Studiengang. Elektrotechnik. Abschluss: Master of Engineering. vom 13.05.2015 Version 1.0 Gültig ab dem 01.09.
Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Abschluss: Master of Engineering vom 13.05.2015 Version 1.0 Gültig ab dem 01.09.2015 Teil B: Besondere Bestimmungen Teil C: Schlussbestimmungen 40-ELWM Aufbau
MehrEinstufungsprüfungsordnung für den. Bachelor-Studiengang Early Education Bildung und Erziehung im Kindesalter (berufsbegleitend)
Einstufungsprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Early Education Bildung und Erziehung im Kindesalter (berufsbegleitend) der Hochschule Neubrandenburg vom 28. November 2016 Aufgrund des 20 in Verbindung
MehrDreizehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Medien Offenburg für Master-Studiengänge
Dreizehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Medien Offenburg für Master-Studiengänge 3. Februar 2011 Nach 34 Abs. 1 des Gesetzes über die
MehrLesefassung vom 20. April 2016
Satzung über die Erhebung von Studiengebühren für die weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengänge Wirtschaftsinformatik (WIB) und IT- Sicherheitsmanagement (ISM) sowie das Kontaktstudium zu
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 1. Juli 2013 Lesefassung vom 1. August 201 (nach 6. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 32 des
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 24.06.2015 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen
MehrOrdnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft ( berufsbegleitend ) 1 Geltungsbereich
Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft ( berufsbegleitend ) Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 08.05.2013,
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
MehrMitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 07/2009 vom 31. März 2009 Einzelprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 23.03.2010 NR. 230 Prüfungsordnung (Studiengangsspezifische Bestimmungen) für den Bachelor-Studiengang
MehrArtikel 1 Änderungen. 80004 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre II 6 80201 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre II V,Ü 5
Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Externe für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft in Kooperation mit der Steuerfachschule Dr. Endriss vom
MehrBestimmungen für den. Studiengang Verkehrssystemmanagement. Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Bestimmungen für den Studiengang Verkehrssystemmanagement Abschluss: Master of Science (M.Sc.) B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen Version Aufgrund von 8 Abs. 5 Satz in Verbindung mit 9 Abs.
MehrTeil B: Besondere Regelungen
Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 Teil B: Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 (1) Für alle Studiengänge ergeben sich aus den Tabellen
Mehrder Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 21/2012 vom 29. Februar 2012
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 21/2012 vom 29. Februar 2012 Änderung der sordnung des Bachelor-Studiengangs International Business des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
MehrWirtschaftswissenschaften
Fachspezifische Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften Entwurf vom 11.09.2013 Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Studieninhalte und Studienmodelle...
MehrFH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1
s- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Flensburg vom 16.07.2008 (1) Aufgrund des 52 Abs. 1 in Verbindung mit
MehrBesonderer Teil der Prüfungsordnung für den
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang International Business Studies (IBS) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (BA) in der Fakultät Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaft
MehrNr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 29 von 131
Nr. 9/200 vom 22.2.200 Verkündungsblatt der FHH Seite 29 von 3 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie (LMV) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 36/2011 vom 22. Juli 2011
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 36/2011 vom 22. Juli 2011 Veröffentlichung der konsolidierten Fassung der Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht
MehrInformationslogistik
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Stand: 13.12.2006 Aufgrund des 2. HRÄG
MehrFakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Studienordnung für die Bachelorprogramme Betriebswirtschaft und Management, Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen, Internationale Betriebswirtschaft und
MehrNachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrErste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre/International
Amtliche Bekanntmachung Nr. 56/2012 Veröffentlicht am: 19.10.12 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre/International Economics and Policy Consulting
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrAmtliche Mitteilungen
Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 26. Jahrgang, Nr. 91 Seite 1 13. Oktober 2005 NHALT Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
MehrSTUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE Entrepreneurship Finance Information Systems März 2015 Inhaltsverzeichnis Seite I. Studienordnung 2 Allgemeine Bestimmungen 2 II. Prüfungsordnung
MehrSatzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut
Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut Vom 10. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs.
Mehr