Richtlinie StrSch in der Medizin vom Qualitätssicherung bei der Anwendung radioaktiver Arzneimittel

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1 Richtlinie StrSch in der Medizin vom Anforderungen, die in der Richtlinie seit 11/2011 bezüglich der Anwendung radioaktiver Arzneimittel erhoben werden: 6.4 Qualitätssicherung bei der Anwendung radioaktiver Arzneimittel jetzt neu: verlangt wird ein umfassendes System zur Qualitätssicherung mit Qualitätskontrollen aller verwendeten Kits! wiederum zusätzlicher Verweis darauf, dass radioaktive Arzneimittel dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Medizinproduktegesetz (MPG) unterliegen 1

2 Qualitätssichernde Maßnahmen - Prüfung auf einen Molybdändurchbruch bei Inbetriebnahme eines Technetium-Generators (DIN 6854) Generator gilt als Arzneimittel - Zusätzliche Prüfung auf Molybdändurchbruch bei einer Nutzungsdauer >14 Tage 2

3 Die neue Richtlinie StrSch Weitergehende Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der neuen Richtlinie StrSch, Kap.6.4, sind nun vorgegeben. Im Einzelnen ist zu beachten: Radioaktive Arzneimittel, die mit Hilfe eines Markierungskits hergestellt werden, sind nach den Vorgaben des Herstellers auf Radiochemische Reinheit zu prüfen; ggf. sind die dazu erforderlichen aktuellen Vorgaben vom Hersteller anzufordern. bedeutet: alle verwendeten Kits sind zu überprüfen! keine Ausnahmen! Prüfungen nach festgelegte Arbeitsvorschriften der Hersteller 3

4 Die neue Richtlinie StrSch mit Prüfungen in geeigneter Frequenz wird sichergestellt, dass eine ausreichende Markierungsausbeute zuverlässig erreicht wird. bedeutet: je nach Art und Häufigkeit der Anwendung festzulegen! Beispiel: 5 Ansätze/Woche eines Knochenkits, dann 1x wöchentlich eine Qualitätskontrolle 4

5 Die neue Richtlinie StrSch insbesondere dann, wenn neue oder veränderte Markierungskits oder Radionuklidgeneratoren beim Verwender eingeführt werden oder Probleme aufgetreten sind. bedeutet: häufigere Prüfungen bei Veränderungen, z.b. geänderte Herstellungsverfahren! Beispiele: Änderung des Generatorlieferanten oder bei Veränderung der Nennaktivität des Generators, Wechsel des Kit-Lieferanten bei der Herstellung bzw. Anwendung sind Schwierigkeiten aufgetreten 5

6 Die neue Richtlinie StrSch die maximale Lagerzeit zwischen Präparation und Applikation am Patienten und längere Standzeiten des Generators müssen hinsichtlich der Auswirkung auf die Markierungsausbeute beurteilt werden können. bedeutet: Kontrollen unmittelbar nach Präparation und nach einigen Stunden Standzeit! (Test und Re-Test) Hintergrund: verändert sich die Radiochemische Reinheit während der Standzeit und sind die Ergebnisse der Radiochemischen Reinheit anders im Vergleich zu Ansätzen mit älteren Eluaten? 6

7 Die neue Richtlinie StrSch Es sind schriftliche Arbeitsanleitungen für die Markierung und die Qualitätskontrollen der Radiopharmaka vorzuhalten und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren. bedeutet: umfassende Dokumentation der Labortätigkeit gefordert! Erstellung entsprechender Arbeitsvorschriften und Dokumentationsvorlagen 7

8 Die neue Richtlinie StrSch Qualitätskontrollen von zugelassenen Kit-Radiopharmaka sollten für jede neue angebrochene Kit-Charge und anschließend in geeigneter Frequenz erfolgen (s. Punkt 1). bedeutet: zusätzliche Kontrolle aller neuen Chargen als Selbstverständlichkeit danach weitere Kontrollen nach Art und Häufigkeit der Anwendung wie oben gefordert durchführen! 8

9 Die neue Richtlinie StrSch Qualitätskontrollen sind unverzüglich durchzuführen, wenn die klinischen Untersuchungsergebnisse ein Qualitätsproblem vermuten lassen. bedeutet: unmittelbare Reaktion auf Abweichungen und Aufdecken von Fehlern und deren Beseitigung im Sinne der Qualitätssicherung! 9

10 Die neue Richtlinie StrSch Im Regelfall soll die vom jeweiligen Hersteller empfohlene Qualitätskontrollmethode verwendet werden. Sofern andere Methoden zur Anwendung kommen, sind diese gegen die vom Hersteller empfohlene Methode zu validieren. Die Unterlagen über diese Gegenvalidierung sind aufzubewahren. bedeutet: Es können alternative Qualitätskontrollmethoden verwendet werden Problem: Gegenvalidierungsstudien Aufwand sehr hoch und in der Praxis nicht einfach umzusetzen! hier ist die Unterstützung durch die Hersteller gefordert! 10

11 Warum diese Verschärfung in den Anforderungen? Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen mit Inkrafttreten der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Jahr 2009 bzgl. der Anwendung radioaktiver Arzneimittel 11

12 Definition lt. Arzneimittelgesetz (AMG): Was sind radioaktive Arzneimittel? Arzneimittelgesetz von 07/2009 AMG neu 4 Abs. 8 Radioaktive Arzneimittel sind Arzneimittel, die radioaktive Stoffe sind oder enthalten und ionisierende Strahlen spontan aussenden und die dazu bestimmt sind, wegen dieser Eigenschaft angewendet zu werden; als radioaktive Arzneimittel gelten auch für die Radiomarkierung anderer Stoffe vor der Verabreichung hergestellten Radionuklide (Vorstufen) sowie die zur Herstellung von radioaktiven Arzneimitteln bestimmten Systeme mit einem fixierten Mutterradionuklid, das ein Tochterradionuklid bildet (Generatoren). 12

13 Arzneimittelgesetz AMG alt, vor der 15. Novelle 4 a, Nr. 3 (heute ungültig) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf 3. Arzneimittel, die ein Arzt,, bei Mensch oder Tier anwendet, soweit die Arzneimittel ausschließlich zu diesem Zweck unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des anwendenden Arztes,, hergestellt worden sind. Die Eigenherstellung von Tc-Kits, einigen PET-Radiopharmaka oder Radiotherapeutika war mit diesem Heilversuchs-Paragraphen abgedeckt! Daher keine weitere rechtlichen Regelungen über das AMG. 13

14 Was ist neu, nach Abschaffung des 4a Nr.3? Jetzt muss das AMG beachtet werden! Anzeigepflicht der Tätigkeit (nämlich die Herstellung von Arzneimitteln) bei der zuständigen Überwachungsbehörde nach 67. Überwachung durch die zuständigen Behörden gem. 64. Wer der Überwachungspflicht nach 64 Abs. 1 unterliegt, hat die Maßnahmen nach den 64 und 65 zu dulden und die in der Überwachung tätigen Personen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen (vgl. 66). Dies ist unabhängig von der Regelung des neuen 13 Abs. 2b (Befreiung von der Herstellungserlaubnis). Der Arzt ist Hersteller und Anwender und muss sich bei der Herstellung an pharmazeutische Standards halten! 14

15 Ist der neu geschaffene 13 Abs.2b ein Ersatz für den abgeschafften 4a Nr.3? Nein! Da jetzt auch Arzneimittel, die unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des Arztes hergestellt werden, der Anzeigepflicht und Überwachung durch die Aufsichtsbehörden unterliegen. aber: Soweit die Voraussetzungen des 13 Abs. 2b gelten, ist eine Herstellungserlaubnis nach 13 Abs. 1 nicht erforderlich. Ergebnis: weniger regulatorischer Aufwand, aber eigentlich ist die Einhaltung der anerkannten pharmazeutischen Regeln (GMP- Problematik hinsichtlich Personal, Räumlichkeiten, Produktionsausstattung etc.) verlangt 15

16 Radiomarkierung zugelassener Kits mit [ 99m Tc]Pertechnetat: eine Rekonstitution? Im Zuge der Diskussionen über die rechtliche Stellung radioaktiver Arzneimittel bekam der Begriff Rekonstitution eine große Bedeutung. Warum? 16

17 Zur Herstellung von Tc-Kits: Das BMG hat im Januar 2010 eindeutig festgestellt: die Rekonstitution eines Arzneimittels bedeutet nur das Auflösen, Verdünnen oder Mischen eines Arzneimittels bei der Zugabe eines Eluats zu einem Kit wird aber ein neues Arzneimittel hergestellt (chemische Synthese): 99m TcO MAA = 99m Tc-MAA die so hergestellten Arzneimittel sind zwar von der Zulassung ausgenommen, aber die Tätigkeiten der Herstellung sind anzeigepflichtig und überwachungspflichtig ( 64, 67 AMG)!! formlose Meldung der Herstellung an die zuständige lokale Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht oder Sozialministerium) 17

18 Zusammenfassung Das AMG muss auch bei der Präparation von Tc-Kits beachtet werden. Die Anforderungen an die Anwender werden steigen. Anzeigepflicht bei der zuständigen Überwachungsbehörde nach 67, da es sich um eine Herstellung handelt. Überwachung durch die zuständigen Behörden gem. 64 ist möglich (zunächst aber ausgesetzt). Die Anforderungen des AMG sind für die Anwender in der Nuklearmedizin zu komplex und übertrieben. Die neue Richtlinie Strahlenschutz soll als Kompromiß dienen, verschärft aber die Anforderungen. Umsetzung nur möglich in Zusammenarbeit zwischen Anwendern, ÄS und der Industrie. 18

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