FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR INVESTITIONEN IN DIE ENERGIEEFFIZIENZ KOMMUNALER LIEGENSCHAFTEN

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1 FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR INVESTITIONEN IN DIE ENERGIEEFFIZIENZ KOMMUNALER LIEGENSCHAFTEN Dr. Tobias Woll 2. Fachforum Nichtwohngebäude COLLECTUS Energiezentrum Speyer Gefördert durch: KfW Zuschuss DER FÖRDERDSCHUNGEL Europäische Union Darlehen Rheinland Pfalz BAFA Tilgungszuschuss 1

2 GLIEDERUNG Förderprogramme der KfW Förderprogramme des BAFA Kommunalrichtlinie des BUMB Förderprogramme des Landes Rheinland Pfalz KFW IKK ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN (# 217/218) 2

3 KFW IKK ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN FÖRDERGEGENSTAND 1. Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (KfW 70, 100 und Denkmal) 2. Umsetzung von Einzelmaßnahmen Dämmung Neue Fenster und Türen Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Einbau/Optimierung raumluft und klimatechnischer Anlagen Erneuerung/Optimierung Wärme und Kälteversorgung, verteilung und speicherung Austausch/Optimierung Beleuchtung Einbau/Optimierung Steuerungstechnik KFW IKK ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN FÖRDERGEGENSTAND 3. Errichtung energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur (KfW 55 und 70) 4. Sonstige Maßnahmen Ausbau und Entsorgung von Altanlagen Planungskosten Maßnahmen zur Einregulierung der Anlage Aufwendungen für Energiemanagementsysteme 3

4 KFW IKK ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN FÖRDERHÖHE» bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten» Darlehen bis max. 25 Mio. Euro je Vorhaben TILGUNGSZUSCHÜSSE» Sanierung KfW 70 17,5% des Zusagebetrags (max. 175 EUR/qm) KfW ,0 % des Zusagebetrags (max. 100 EUR/qm) KfW Denkmal 7,5 % des Zusagebetrags (max. 75 EUR/qm) Einzelmaßnahmen 5,0 % des Zusagebetrags (max. 50 EUR/qm)» Neubau KfW 55 5,0 % des Zusagebetrags (max. 50 EUR/qm) KfW 70 nur zinsverbilligter Kredit KFW IKK ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN ANTRAGSSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» direkt bei KfW WER KANN ANTRÄGE STELLEN?» Kommunale Gebietskörperschaften» Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe» Gemeindeverbände WICHTIG» Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sind bei Antragsstellung von einem Sachverständigen zu quantifizieren und zu bestätigen. WEITERE INFOS» 4

5 KFW IKK ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN (# 220/219) KFW IKU ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN» Gleiche Fördergegenstände und modalitäten wie im KfW Programm 217/218» Antragsstellung bei Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers WER KANN ANTRÄGE STELLEN?» Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund» Alle gemeinnützigen Organisationsformen, wie z.b. Vereine (auch Kirchen)» Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich Privaten Partnerschaften WEITERE INFOS» 5

6 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM (# 271, 281, 272, 282) KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM FÖRDERGEGENSTAND» Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche» Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung» KWK Biomasseanlagen» Wärmenetze, die aus Erneuerbaren Energien gespeist werden» Große Wärmespeicher» Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas» Große effiziente Wärmepumpen» Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie 6

7 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM FÖRDERART/FÖRDERHÖHE» Darlehen (in der Regel max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben)» Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten» Zusätzliche Tilgungszuschüsse (abhängig von Art und Größe der Anlage) WER KANN ANTRÄGE STELLEN? (u.a.)» Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände» Genossenschaften und gemeinnützige Antragssteller» Natürliche Personen, Unternehmen und Freiberufler ANTRAGSTELLUNG» Vor Beginn der Maßnahme bei Kreditinstitut» Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden WEITERE INFOS» KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM Neu: Zusatzförderung für KMU» 10 Prozent des Zuwendungsbetrags Neu: Zusatzförderung: Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)» Erhöhung der Tilgungszuschüsse um jeweils 20 Prozent, wenn besonders ineffiziente Heizungsanlagen ersetzt oder solarthermisch modernisiert werden» Zusätzliche Förderung umfasst: Thermische Solaranlagen Große Biomasseanlagen KWK Biomasseanlagen Große effiziente Wärmepumpen Nahwärmenetze 7

8 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN STANDARD (# 270) KFW PROGRAMM ERNEUERBARE ENERGIEN STANDARD FÖRDERZIEL» Eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung bzw. kombinierten Strom Wärme Erzeugung ermöglichen FÖRDERGEGENSTAND» Errichtung, Erweiterung und Erwerb von An lagen und Netzen, die die Anforderungen des EEG erfüllen z.b. Photovoltaik, Wind und Wasserkraft, Geothermie, Biogas, Biomassenutzung» Batteriespeicher für erneuerbare Energie Anlagen, auch als Nachrüstung» Neu: Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromangebot und nachfrage sowie zur Digitalisierung der Energiewende 8

9 KFW PROGRAMM ERNEUERBARE ENERGIEN STANDARD FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Darlehen: bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten» Kredithöchstbetrag: Max. 50 Mio. je Vorhaben» Laufzeit bis zu 20 Jahren WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?» u.a. Unternehmen, an denen Kommunen beteiligt sind ANTRAGSTELLUNG» Vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank WEITERE INFOS: KFW ERNEUERBARE ENERGIEN SPEICHER (# 275) 9

10 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN SPEICHER FÖRDERGEGENSTAND» Stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer an das elektrische Verteilnetz angeschlossenen PV Anlage (auch Nachrüstung) FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Installierte Leistung der PV Anlage darf 30 kwp nicht überschreiten Strom aus PV Anlage muss teilweise eingespeist werden Maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt der PV Anlage: 50 Prozent der installierten Leistung Bei Nachrüstung: Inbetriebnahme der mit dem Batteriespeichersystem betriebenen PV Anlage muss nach dem erfolgt sein Es wird nur die Investition in das Batteriespeichersystem gefördert KFW ERNEUERBARE ENERGIEN SPEICHER FÖRDERHÖHE» Zinsgünstiges Darlehen plus Tilgungszuschuss Zeitraum Tilgungszuschuss Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent 10

11 KFW: ENERGETISCHE STADTSANIERUNG ZUSCHÜSSE FÜR INTEGRIERTE QUARTIERSKONZEPTE UND SANIERUNGS MANAGER (# 432) KFW: ENERGETISCHE STADT SANIERUNG QUARTIERSKONZEPTE UND SANIERUNGSMANAGER FÖRDERGEGENSTAND» Erstellung eines integrierten Konzepts auf Quartiersebene» Sanierungsmanager WIE ERFOLGT DIE FÖRDERUNG» 65 % Zuschuss WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?» Kommunen» Kommunale Eigenbetriebe WEITERE INFOS» 11

12 BAFA: KOMMUNALE ENERGIEBERATUNG UND NETZWERKE BAFA: ENERGIEBERATUNG UND NETZWERKE FÖRDERGEGENSTAND» Energieeffizienznetzwerke für Kommunen Gewinnung von Teilnehmern an Energieeffizienz Netzwerken Aufbau und Betrieb der Netzwerke» Energieberatung Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden in Form eines Sanierungsfahrplans oder einer umfassenden Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus 70, 100 oder Denkmal Energieberatung für den Neubau von Nichtwohngebäuden nach dem KfW Effizienzhausstandard 55 oder 70» Energieanalysen von öffentlichen Abwasseranlagen 12

13 BAFA: ENERGIEBERATUNG UND NETZWERKE WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?» Energieeffizienznetzwerke für Kommunen Gewinnungsphase: bis zu 100 Prozent (max Euro) Netzwerkphase: bis zu 70 Prozent im ersten Jahr (maximal Euro); bis zu 50 Prozent in den Folgejahren (max Euro)» Energieberatung bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (max Euro) Zusätzlich 500 Euro für Präsentation des Beratungsberichts» Energieanalysen von öffentlichen Abwasseranlagen bis zu 30 % (max Euro) BAFA: ENERGIEBERATUNG UND NETZWERKE WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?» Energieeffizienznetzwerke für Kommunen Natürliche und juristische Personen, die als Netzwerkmanager über die Kompetenz zum Aufbau und den Betrieb eines Energieeffizienznetzwerks verfügen.» Energieberatung und Energieanalysen von öffentlichen Abwasseranlagen Qualifizierte Energieberater Beratungsempfänger ist die Kommune» Weitere Infos 13

14 BAFA: FÖRDERUNG VON BERATUNGEN ZUM ENERGIESPARCONTRACTING BAFA: FÖRDERUNG VON BERATUNGEN ZUM ENERGIESPAR CONTRACTING FÖRDERGEGENSTAND» Orientierungsberatung Erstanalyse der vorhandenen Immobilien oder Anlagen; Darstellung von Anwendungsmöglichkeiten sowie von Vor und Nachteilen; Entscheidungshilfen bzgl. geeignete Modelle vs. Eigendurchführung» Umsetzungsberatung Projektentwickler soll dem Antragsteller bei der Umsetzung eines Energiespar Contracting Projektes beratend und unterstützend zur Seite stehen» Ausschreibungsberatung Unterstützung durch Projektentwickler bei Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung des Contracting Projektes, das kein Energiesparcontracting ist Wichtig: Durchführung durch BAFA zugelassenen Projektentwickler 14

15 BAFA: FÖRDERUNG VON BERATUNGEN ZUM ENERGIESPAR CONTRACTING ANTRAGSBERECHTIGTE» Kommunen» Mehrheitlich in kommunalem Eigentum befindliche Unternehmen und Einrichtungen» Gemeinnützige Organisationen» Anerkannte Religionsgemeinschaften» KMU Unternehmen WEITERE VORAUSSETZUNGEN» Antragsteller muss Eigentümer der Immobilie und Liegenschaft sein» Energiekosten mindestens inkl. Mehrwertsteuer» Zwecks Erreichung der Energiekostengrenze besteht auch Möglichkeit eines sog. Poolings BAFA: FÖRDERUNG VON BERATUNGEN ZUM ENERGIESPAR CONTRACTING FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Orientierungsberatung: 80% der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 2.000» Umsetzungsberatung 50% der förderfähigen Beratungsausgaben für Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen, die sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befinden, sowie gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschafften, maximal » Ausschreibungsberatung 30% der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben, maximal 2.000» 15

16 BAFA: MARKTANREIZPROGRAMM» Fördergegenstand Solarthermische Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Kälteerzeugung Biomasseanlagen kw Effiziente Wärmepumpen bis 100 kw» Förderart / Förderhöhe System aus Basis + Bonuszuschüssen sowie Innovationsförderung 16

17 ZUSATZFÖRDERUNG IM ANREIZPROGRAMM ENERGIEEFFIZIENZ (APEE)» Heizungspaket Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch Biomasseanlagen, Wärmepumpen bzw. Integration einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage und Optimierung der Heizungseinstellung Zusatzbonus von 20% zur Grundförderung des bisherigen MAP Förderbetrags* APEE Optimierungsbonus von 600 bei Verbesserung der Energieeffizienz im Heizungssystem *Ausnahme Optimierungsbonus» Antragsberechtigte Privatpersonen freiberuflich Tätige Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände kleine und mittlere Unternehmen Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind gemeinnützige Organisationen 17

18 » Antragsstellung Basis und Bonusförderungen bis zu 9 Monate nach Inbetriebnahme Freiberufler und Unternehmer vor Inbetriebnahme Innovationsförderung vor Maßnahmenbeginn Innovationsförderung von Biomasseanlagen nach Inbetriebnahme Empfehlung: Liste der förderfähigen Anlagen beachten!» Solarthermie 18

19 » Biomasse» Wärmepumpen 19

20 ANREIZPROGRAMM ENERGIEEFFIZIENZ (APEE)» Zusatzbonus Heizungspaket BAFA: HEIZUNGSOPTIMIERUNG 20

21 BAFA: HEIZUNGSOPTIMIERUNG FÖRDERGEGENSTAND» Ersatz von Heizungs und Warmwasserzirkulationspumpen (die älter als zwei Jahre sind)» Hydraulischer Abgleich (einschließlich u.a. des Einbaus voreinstellbarer Heizungsventile und Pufferspeicher) WIE ERFOLGT DIE FÖRDERUNG?» Bis zu 30 Prozent der Einbau und Investitionskosten (max Euro) BAFA: HEIZUNGSOPTIMIERUNG WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?» Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände» Privatpersonen» Unternehmen und Freiberufler» Sonstige juristische Personen des Privatrechts ANTRAGSVERFAHREN» Registrierung vor Maßnahmenbeginn» Antragsstellung nach Umsetzung der Maßnahme, spätestens 6 Monate nach Registrierung 21

22 WEITERE BAFA PROGRAMME» Wärme und Kältenetze (nach dem KWKG)» Wärme und Kältespeicher (nach dem KWKG)» Mini KWK Anlagen (bis 20 kwel) KOMMUNALRICHTLINIE (BUMB) 22

23 KOMMUNALRICHTLINIE (BMUB) FÖRDERGEGENSTÄNDE UND FÖRDERQUOTEN» Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz (65%)» Klimaschutzkonzepte (65%)» Klimaschutzteilkonzepte (50%)» Klimaschutzmanagement Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (65%) Anschlussvorhaben (40%) Ausgewählte Maßnahmen (im Rahmen des Klimaschutzmanagements) (50%) Energiesparmodelle in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe sowie Sportstätten (65%) Starterpaket für Energiesparmodelle in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe sowie Sportstätten (50%) KOMMUNALRICHTLINIE (BMUB) FÖRDERGEGENSTÄNDE» Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutz bei der LED Außen und Straßenbeleuchtung (20 und 25%) sowie LED Lichtsignalanlagen (30%) Klimaschutz bei der LED Innen und Hallenbeleuchtung (30%) Klimaschutz bei raumlufttechnischen Anlagen (25%) Klimaschutz und nachhaltige Mobilität (50%) Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien (50%) Klimaschutz in Rechenzentren (40%) 23

24 KOMMUNALRICHTLINIE (BMUB) FÖRDERGEGENSTÄNDE» Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe sowie Sportstätten Sanierung der Außenbeleuchtung (30%) Sanierung und Austausch raumlufttechnischer Geräte (35%) Sanierung der Innen und Hallenbeleuchtung (40%) Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen (40%) Dämmung von Heizkörpernischen (40%) Effiziente Warmwasserbereitung (40%) Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser bei Sportstätten (40%) Regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser (40%) Einbau Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation (40%) Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung (40%) Austausch von Elektrogeräten in Schul und Lehrküchen sowie in Kitas (40%) Energie und Ressourceneffizienz in Rechenzentren (50%) KOMMUNALRICHTLINIE (BMUB) ANTRAGSBERECHTIGT umfassend antragsberechtigt: Städte, Gemeinden und Landkreise und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind eingeschränkt antragsberechtigt bei bestimmten Förderschwerpunkten sind u. a. öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Schulen, Kitas, Hochschulen und Jugendfreizeiteinrichtungen Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die in vollständig kommunaler Trägerschaft stehen bzw. mit mind. 50,1 % iger kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen innerhalb eines Industrie oder Gewerbegebiets Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind 24

25 KOMMUNALRICHTLINIE (BMUB) ANTRAGSFENSTER 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September Antragsstellung beim PTJ Höhere Förderung für finanzschwache Kommunen Fördervoraussetzungen beachten (z.b. Nachweis CO2 Einsparung) Bagatellgrenze Vormerken: Landesweite Info Veranstaltung am 16. Februar 2017 in Trier ZUKUNFTSFÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR (ZEIS) 25

26 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR GEGENSTAND DER FÖRDERUNG» Bau und Ausbau von Nahwärmenetzen die aus folgenden Energieträgern versorgt werden Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und lagerung Errichtung von Solarthermieanlagen Errichtung von Wärmepumpenanlagen» Bau und Ausbau von oben genannten Anlagentechniken sowie von Wärmespeichern» Errichtung von Anlagen zur Verwertung von Abwärme» Anlagen zur Abwasserwärmenutzung» Messtechnik zur Ermittlung und Auswertung von Energieverbräuchen für ausgewählte Sonderprojekte FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG» Zuschuss beträgt 12 v.h. der zuwendungsfähigen Ausgaben» Förderfähige Aufwendungen müssen mindestens betragen» Projekte bis zu 5 Millionen Investitionsmittel sind förderfähig FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG» Kumulierung mit andere Förderprogrammen ist möglich Betrachtung anderweitiger Förderrichtlinien (z.b. KfW Erneuerbare Energien Premium Programm) ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» Energieagentur Rheinland Pfalz GmbH INFOS: energieinfrastruktur/ 26

27 So erreichen Sie uns Ansprechpartner: Energieagentur Rheinland Pfalz GmbH Dr. Tobias Woll Trippstadter Straße Kaiserslautern Telefon: E Mail: tobias.woll@energieagentur.rlp.de Energieagentur Rheinland Pfalz GmbH Trippstadter Straße 122, Kaiserslautern Zentrale Telefonhotline: E Mail: info@energieagentur.rlp.de 27

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