Das aufsichtsrechtliche Meldewesen von Versicherungsunternehmen
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- Frauke Scholz
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1 Das aufsichtsrechtliche Meldewesen von Versicherungsunternehmen Rund um das Jahr (verkürzte Version) Mag. Sonja Lang Teamleiter: Datenmanagement & Querschnittsanalyse Finanzmarktaufsicht Kapitalanlage und Kapitalanlagemeldewesen von Versicherungen Wien, 02. Dezember 2014
2 Seminarinhalt 2014 VISO- Neuerungen 2015 VISO- Neuerungen Die Meldungen im Überblick Der Meldeprozess 2016 Das Meldewesen im VAG 2016 Incoming Plattform Wer meldet was? T4U Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
3 2015 Welche Meldungen gibt es im Jahr 2015? Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
4 Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
5 Exkurs: EIOPA-Leitlinien zu den quantitativen Meldungen Quantitative Informationen: Leitlinien 13, 14 und 15: Solo-VU (jährlich) 21 Templates Leitlinie 16: Solo-VU (quartalsweise) 10 Templates Leitlinien 17, 18 und 19: VU-Gruppen (jährlich) 20 Templates Leitlinie 20: VU-Gruppen (quartalsweise) 6 Templates Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
6 Exkurs: EIOPA-Leitlinien zum narrativen Bericht Governance System Leitlinien 21 bis 27 Kapitalmanagement Leitlinie 28 Bewertung für Solvabilitätszwecke Leitlinien 29 bis 33 Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
7 2015 Der Meldeprozess. Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
8 Form der Informationsübermittlung 4 MVVU regelt die Form der Übermittlung der UGB- Meldungen. 3 Vorbereitungsleitlinien-Verordnung regelt die Form der Übermittlung der interimistischen SII-Meldungen. Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
9 2015 Die Incoming Plattform. Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
10 Die Incoming Plattform Die Incoming Plattform ist eine unternehmensindividuelle Web-Oberfläche zur elektronischen Übermittlung behördlicher Dokumente an die FMA. Vorteile: verkürzte Einreichzeit von Unterlagen Verringerung des operativen Aufwandes Sofortige Bestätigung über das Einbringen von Dokumenten Historische Aufstellung aller Übermittlungen an die FMA Sicherheits-Zertifizierung nach ÖNORM Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
11 2015 Welches Versicherungsunternehmen muss welche Meldung übermitteln? Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
12 VAG-Bestimmung (1) Vorbereitung der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) 130c. (1) Inländische Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die zum Stichtag 31. Dezember 2013 nicht unter die Ausnahme gemäß Art. 4 der Richtlinie 2009/138/EG fallen, haben sich vorzubereiten, damit sie spätestens mit dem 1. Jänner 2016 die Anforderungen gemäß dieser Richtlinie einhalten können. Die Versicherungsund Rückversicherungsunternehmen haben, Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
13 VAG-Bestimmung (2) 3. folgende Informationen in elektronischer Form an die FMA zu übermitteln: a) jährliche quantitative Informationen gemäß Art. 35 der Richtlinie 2009/138/EG, b) quartalsweise quantitative Informationen gemäß Art. 35 der Richtlinie 2009/138/EG c) qualitative Informationen betreffend Governance-System, Kapitalmanagement und Bewertung für Solvenzzwecke gemäß Art. 35 der Richtlinie 2009/138/EG. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Relevanz der übermittelten Informationen haben die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen schriftliche Leitlinien gemäß Art. 35 der Richtlinie 2009/138/EG festzulegen. Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben die Informationen gemäß lit. a und c betreffend das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2014 endet, spätestens 22 Wochen nach Ende dieses Geschäftsjahres zu übermitteln. Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben die Informationen gemäß lit. b betreffend das Quartal, das am 30. September 2015 endet, spätestens 8 Wochen nach dem Ende dieses Quartals zu übermitteln. Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
14 VAG-Bestimmung (3) (2) Auf Ebene der Gruppe hat das gemäß der Richtlinie 2009/138/EG verantwortliche Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen bzw. die Versicherungsholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholding (verantwortliches Unternehmen): [ ] 3. Die Informationen gemäß Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit Art. 254 der Richtlinie 2009/138/EG in elektronischer Form an die FMA zu übermitteln. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Relevanz der übermittelten Informationen hat das verantwortliche Unternehmen schriftliche Leitlinien gemäß Art. 35 der Richtlinie 2009/138/EG festzulegen. Das Unternehmen hat die Informationen gemäß Abs. 1 lit. a und c betreffend das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2014 endet, spätestens 28 Wochen nach Ende dieses Geschäftsjahres zu übermitteln. Das verantwortliche Unternehmen hat die Informationen gemäß Abs. 1 lit. b betreffend das Quartal, das am 30. September 2015 endet, spätestens 14 Wochen nach dem Ende dieses Quartals zu übermitteln. Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
15 VAG-Bestimmung (4) (7) Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie verantwortliche Unternehmen gemäß Abs. 2 haben quartalweise quantitative Informationen gemäß Abs. 1 Z 3 lit. b bzw. Abs. 2 Z 3 nur dann zu übermitteln, wenn diese die Schwellenwerte gemäß den Leitlinien 4 bzw. 10 der Leitlinien für die Informationsübermittlung an die zuständigen nationalen Behörden, EIOPA-CP- 13/010 DE erreichen. Die FMA hat die betroffenen Unternehmen gemäß Leitlinie 8 bzw. 11 für die Informationsübermittlung an die zuständigen nationalen Behörden, EIOPA-CP-13/010 DE zu verständigen. Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
16 EIOPA-Leitlinien (1) Umfang der Informationsübermittlung anzuwendende Schwellenwerte: Leitlinien 3, 4, 9, 10 und 12: Schwellenwerte Jahresmeldung Solo-VU: 80 % des Marktes VAG-Bestimmung! Quartalsmeldung Solo-VU: 50 % des Marktes Jahres- und Quartalsmeldung VU-Gruppe: Aktiva > EUR 12 Mrd. VAG-Bestimmung bei J! narratives Reporting (Solo + Gruppe): - Solo-VU: 80 % des Marktes VAG-Bestimmung! - VU-Gruppe: Aktiva > EUR 12 Mrd. VAG-Bestimmung! Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
17 EIOPA-Leitlinien (2) Leitlinien 5, 6 und 7: Marktanteil Datengrundlage: GJ 2012 Bezugsgröße Life: vt. Rückstellungen (GR) Bezugsgröße Non-Life: verrechnete Prämien (GR) nicht berücksichtigt: - EWR-VU (ZNL-Verkehr und freier DL-Verkehr) - ZNL von Drittstaat-VU Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
18 Y2014 SII-Meldung Wer ist zur Meldung Y2014 nach SII verpflichtet? Solo: - alle Versicherungsunternehmen - ausgenommen: ZNL von Drittstaat-VUs Gruppe: - alle Versicherungsgruppen Dies betrifft sowohl die XBRL-Meldung (quantitativ) als auch den narrativen Bericht (quantitativ). Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
19 Beantragung: LEI-Code LEI = Legal Entity Identifier 20-stellige Identifikationsnummer Gemäß EIOPA-Leitlinie bis zum zu beantragen! Identifier.aspx Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
20 2015 EIOPA s Tool for Undertakings (T4U) Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
21 Tool for Undertakings T4U (1) XBRL (extensible Business Reporting Language) Dateiformat: xml-basiert 1 st level reporting (VU (VVO) FMA) 2 nd level reporting (FMA EIOPA) Um den Aufwand für die Unternehmen und die NCAs gering zu halten wurde von EIOPA das T4U entwickelt. Derzeit nur als Beta-Version (nicht veröffentlicht) Voraussichtliche Veröffentlichung in Q4/2014. NCA = National Competent Authority; in Österreich = FMA Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
22 T4U (2) Vorgesehene Versionen: Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
23 T4U (3) Simples Programm um XBRL-Files zu erstellen, editieren, korrigieren, vervollständigen und validieren. Weitere Tools, die ebenfalls verwendet werden: SQLite: Datenbank Arelle OpenSource XBRL validator Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
24 T4U (4) Weitere Informationen zum T4U, den Installationsvoraussetzungen etc. finden Sie unter: Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
25 XBRL-Taxonomie Die XBRL-Taxonomie für die interimistische Phase (V1.5.2) wurde im Juli 2014 von EIOPA veröffentlicht. Ein Hotfix soll noch in 2014 veröffentlicht werden. Die Version enthält die Inhalte (Templates) der Jahresmeldung Solo (ars = annual reporting solo ) Jahresmeldung Gruppen (arg = annual reporting group) Quartalsmeldung Solo (qrs = quarterly reporting solo) und Quartalsmeldung Gruppe (qrg = quarterly reporting group). Die Full-SII-Taxonomy (gültig für Meldungen ab 2016) ist noch in Ausarbeitung und soll im Juli 2015 veröffentlicht werden. Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
26 Die neue EIOPA-Website Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
27 Wo findet man die XBRL-Taxonomie? (2) Die neue EIOPA-Website: Sie finden die Taxonomie unter: Supervision/Insurance/ Reporting-formats.aspx Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
28 Wo findet man die Templates Appendix I: Quantitative reporting templates Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
29 2016 Das aufsichtsrechtliche Meldewesen im VAG 2016 Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
30 VAG 2016 Die Bestimmungen zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen finden sich im 10. Hauptstück des VAG Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Mag. Sonja Lang Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien T: 01/ , F: 01/ Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
32 Nützliche Links: OeNB - Link zur Tabelle mit den Sekundärmarktrenditen Österreichs (SMR): Rentenmarkt/Renditen-auf-dem--sterreichischen-Rentenmarkt.html EIOPA Link zur Taxonomie für die interimistische Phase (Version 1.5.2; ZIP): EIOPA Link zur den Leitlinien für die interimistische Phase (ZIP): EIOPA Link zur den Ergänzungen betreffend die interimistische Phase: EIOPA Link zur LEI-Guideline: EIOPA Link zur öffentlichen Konsultation: Set 2 der Implementing Technical Standards (ITS) Pillar III: (ITS)-and-Guidelines.aspx FMA Link zu einigen der oben genannten Dokumente betreffend die interimistische Phase von SII: Mag. Sonja Lang, FMA Wien,
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