Hütter Wohld und Kleingewässerlandschaft

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1 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Managementplan für das FFHGebiet DE Hütter Wohld und Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf 1

2 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Dieses Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MecklenburgVorpommern finanziert. Impressum Auftraggeber: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg ErichSchlesingerStraße Rostock Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Auftragnehmer: Natura et Cultura Büro für Umweltplanung und Umweltbildung WilhelmKülzPlatz Rostock Tel.: +49 (0) Fax: + 49 (0) Mobil: +49 (0) info@naturacultura.de 2

3 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Bearbeitung: Natura et Cultura Rostock Dipl.Ing. T. Ode Dipl.Biol. J. Gleisberg Projektleitung, Redaktion Erfassung und Bewertung der Arten gemäß Anhang II der FFHRichtlinie (Rotbauchunke, Kammmolch, Große Moosjungfer) Erfassung und Bewertung der terrestrischen Lebensraumtypen Landschaft & Bild Leipzig Redaktion Dipl.Ing. Annett Walter Natur & Wasser GbR Ikendorf Dipl.Biol. D. Lill Erfassung und Bewertung der Arten gemäß Anhang II der FFHRichtlinie (Rotbauchunke, Kammmolch) Büro für biologische Erfassungen und ökologische Studien Martschei Jarmshagen Erfassung und Bewertung der Arten gemäß Anhang II der FFHRichtlinie (Bauchige Windelschnecke) Dipl.Biol. T. Martschei Rostock, den

4 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG...8 I. GRUNDLAGEN I.1 ALLGEMEINE GEBIETSBESCHREIBUNG I.1.1 Grundlagen I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus und Erholungsnutzungen I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft I.2 BEDEUTUNG DES GEBIETES FÜR DAS EUROPÄISCHE NETZ NATURA I.2.1 Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II FFHRL I.2.2 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für das europäische Netz Natura I.2.3 Arten nach Anhang IV FFHRL I.3 ERHALTUNGSZUSTAND DER SIGNIFIKANTEN LEBENSRAUMTYPEN UND DER HABITATE DER ARTEN / MAßGEBLICHE BESTANDTEILE II. I.3.1 Lebensraumtypen des Anhangs I I.3.2 Habitate der Arten des Anhanges II I.3.4 Weitere maßgebliche Bestandteile I.4 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DES GEBIETES / KONFLIKTE UND BETROFFENHEITEN I.4.1 Schutzzweck I.4.2 Defizitanalyse / Schutzobjektbezogene Erhaltungsziele I.4.3 Funktionsbezogene Erhaltungsziele KONSENSORIENTIERTE UMSETZUNG DER MAßNAHMEN: ERARBEITUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG SOZIOÖKONOMISCHER BELANGE II.1 BEWERTUNG DER VORHANDENEN UND GEPLANTEN NUTZUNGEN II.1.1 Verträgliche Landnutzungen II.1.2 Verträgliche Tourismus und Erholungsnutzungen und Erschließungen II.1.3 Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen II.1.4 Unverträgliche Nutzungen II.1.5 Geplante Maßnahmen und Nutzungen II.2 MAßNAHMEN II.2.1 Erforderliche Erhaltungs und Wiederherstellungsmaßnahmen II.2.2 Entwicklungsmaßnahmen II.2.3 Maßnahmenübersicht II.3 INSTRUMENTE ZUR UMSETZUNG DER MAßNAHMEN II.4 KOSTEN UND FINANZIERUNG DER ERHALTUNGS UND WIEDERHERSTELLUNGSMAßNAHMEN III. ANHANG III.1 DOKUMENTATION DES BETEILIGUNGS UND ABSTIMMUNGSVERFAHRENS QUELLEN UND VERZEICHNISSE

5 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) IV. KARTEN BlattNr. Bezeichnung Maßstab 1a Aktueller Zustand, Planungen 1 : b Schutzgebiete 1 : a Lebensraumtypen nach Anhang I FFHRL 1 : b Habitate der Arten nach Anhang II FFHRL 1 : Maßnahmen 1 : TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1: Verbreitung der Bodengesellschaften im FFHGebiet Tab. 2: Landnutzung im FFHGebiet DE Tab. 3: Bezeichnung und Nutzung der Klosterteiche Tab. 4: bestehende Rechte gemäß Wasserbuch MV Tab. 5: Übersicht zu Flächennutzungsplänen Tab. 6: Lebensraumtypen des Anhangs I im Gebiet und gesetzlicher Biotopschutz Tab. 7: Flächennaturdenkmale im Untersuchungsraum Tab. 8: Gemeldete Vorkommen von LRT und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I Tab. 9: Gemeldete Vorkommen und aktuell ermittelte Arten des Anhangs II Tab. 10: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz Natura Tab. 11: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Tierarten mit kleinräumigen Habitaten für das Netz Natura Tab. 12: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Tierarten mit großen Raumansprüchen für das Netz Natura Tab. 13: Vorkommen von Arten des Anhangs IV Tab. 14: Verbreitung und Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen Tab. 15: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II FFHRL Tab. 16: Weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile im Gebiet Tab. 17: Plausibilitätsprüfung Tab. 18: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT Tab. 19: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der Arten nach Anhang II FFHRL Tab. 20: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der LRT sowie der Arten nach Anhang II FFHRL Tab. 21: Zugelassene / in Realisierung befindliche Pläne und Projekte Tab. 22: Überblick zu den unverträglichen Nutzungen Tab. 23: Geplante Vorhaben und Projekte Tab. 24: Zusammenstellung der Maßnahmen Tab. 26: Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen ABBILDUNGSVERZEICHNIS 5

6 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Abb. 1: Übersichtskarte zur Lage und Abgrenzung des FFHGebietes Abb. 2: Fließgewässer mit WRRLBerichtspflicht Abb. 3: Darstellung der heutigenpotenziellen natürlichen Vegetation Abb. 4: Historische Karten des ehemaligen Torfstichgebiets nordwestlich von Hanstorf Abb. 5: Potenzielle Förderthematik für landwirtschaftliche Nutzflächen Abb. 6: Verlauf des baltischwestfälischen Jakobswegsim Bereich des FFHGebietes Abb. 7: Bodendenkmale im FFHGebiet DE Abb. 8: Verbreitung der Mopsfledermaus in MV BILDNACHWEISE Martschei, T.: S. 59 Gleisberg, J. / Ode, T.: S. 42, 43, 48, 49, 51, 56, 58, 61 6

7 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS B BArtSchV BNatSchG BVP DBMonArt DDR ELER EUWRRL FFH FFHRL FNP FND FöRi HpnV IUCN K k.a. L LAV LNF LRO LRT LSG LUNG LWaG LWaldG MLUV MV NatSchAG MV NMKZ NSG RL (MV) RREP SDB TWSZ WBV WEA WEG WHG WLRT WRRL Bundesstraße Bundesartenschutzverordnung Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Bewirtschaftungsvorplanung ArtenmonitoringDatenbank des LUNG Deutsche Demokratische Republik Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Europäische Wasserrahmenrichtlinie FaunaFloraHabitat FaunaFloraHabitatRichtlinie der Europäischen Kommission Flächennutzungsplan Flächennaturdenkmal Förderrichtlinie Heutige potenzielle natürliche Vegetation International Union for Conservation of Nature and Natural Resources Kreisstraße keine Angabe Landesstraße Landesanglerverband MecklenburgVorpommern e.v. Landwirtschaftliche Nutzflächen Landkreis Rostock Lebensraumtypen Landschaftsschutzgebiet Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern Wassergesetz des Landes MecklenburgVorpommern Landeswaldgesetz MecklenburgVorpommern Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MecklenburgVorpommern MecklenburgVorpommern Gesetz des Landes MecklenburgVorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz) Nordwestmecklenburgische Küstenzuflüsse Naturschutzgebiet Rote Liste (MecklenburgVorpommern) Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock Standarddatenbogen Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Trinkwasserschutzzone Wasser und Bodenverband Windenergieanlage Windeignungsgebiet Wasserhaushaltsgesetz WaldLebensraumtypen Europäische WasserrahmenRichtlinie 7

8 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) ZUSAMMENFASSUNG Als Bestandteil des kohärenten Netzwerkes Natura 2000 wurde für das FFHGebiet Hütter Wohld und Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf (DE ) im Zeitraum von der vorliegende Managementplan erstellt. Das 834 ha große FFHGebiet befindet sich im Landkreis Rostock. Die L 13 teilt das Schutzgebiet in zwei Bereiche; den Hütter Wohld im Nordosten und die Kleingewässerlandschaft bei Hanstorf im Südwesten. Beide Teilgebiete liegen in einem welligkuppigen Stauchendmoränenzug. Charakteristisch für den Hütter Wohld sind die strukturreichen Buchenwaldkomplexe und die Klosterteichkette, welche im Jahr 1999 unter Naturschutz gestellt wurden. Weiterhin befinden sich mehrere kleine Fließgewässer im Waldgebiet sowie ehemalige Lehmgruben in der Nähe der Ortschaft Hohenfelde. Für die Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf sind neben den namensgebenden Kleingewässern im Offenland, vor allem die ehemaligen Handtorfstiche mit eutrophen Gewässern, Übergangs und Schwingrasenmooren sowie einem dystrophen Gewässer kennzeichnend. Im Rahmen der Meldung an die Europäische Kommission wurden im Standarddatenbogen insgesamt sechs Lebensraumtypen mitgeteilt, wovon vier als OffenlandLRT (LRT, 3160, 3260 und 7140) und zwei als WaldLRT (LRT 9130 und 91E0*) klassifiziert wurden. Entsprechend dem Fachbeitrag Wald wurde der LRT 9110 im Jahr 2008 nachrichtlich übernommen. Die im SDB geführten fünf Arten des Anhangs II der FFHRL (Mopsfledermaus, Rotbauchunke, Bachneunauge, Kammmolch und Bauchige Windelschnecke) konnten im Rahmen der Kartierungsarbeiten bestätigt werden. Ferner wurde die Große Moosjungfer als weitere Art des Anhangs II der FFHRichtlinie mit einem signifikantem Vorkommen erfasst. Aktuell wird auch der Fischotter, als Art des Anhangs II im FFHGebiet geführt. Die Art wurde im Zuge der aktuellen Managementplanung nicht berücksichtigt. Die Erfassung der WLRT erfolgte im Rahmen eines separaten Fachbeitrags durch die Landesforstanstalt MecklenburgVorpommern. Auszüge wurden nachrichtlich in den Managementplan eingearbeitet. In die Managementplanung integrierte Daten für die Mopsfledermaus basieren auf dem Entwurf des landesweiten Fachbeitrags vom März 2015 (LUNG 2015) und wurden vorbehaltlich übernommen. Für das Bachneunauge ist ein Vorkommen im Althöfer Bach betroffen. Der im Auftrag des LUNG für die Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie Fische und Rundmäuler (Westgroppe, Bachneunauge und Flussneunauge) aufgestellte landesweite Fachbeitrag (UP 2013) beinhaltet keine eigenständige Habitatabgrenzung und Bewertung für das BachneunaugenVorkommen im FFHGebiet DE Im Ergebnis des Grundlagenteils ist der hervorragende Erhaltungszustand (A) der LRT 3160 und 91E0* sowie der günstige Erhaltungszustand (B) der LRT, 3260, 7140, 9110 und 9130 positiv hervorzuheben. Daneben befinden sich die Habitate von Rotbauchunke, Kammmolch und Großer Moosjungfer in einem guten Erhaltungszustand (B). Andereseits wurde der Erhaltungszustand von Mopsfledermaus und Bauchiger Windelschnecke als ungünstig (C) bewertet. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde für die Mopsfledermaus eine tatsächliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes festgestellt, während die Bewertung der Bauchigen Windelschnecke von 2004 aufgrund wissenschaftlicher Fehler als nicht plausibel eingeschätzt wurde. Schutzzweck für das FFHGebiet Hütter Wohld und Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf ist der Erhalt einer vielfältigen Wald und Kleingewässerlandschaft mit ihren naturnahen Kleingewässern und Teichen, dem dystrophen Gewässer, den Buchen und Moorwäldern, den Übergangs und Schwingrasenmooren und den Fließgewässerabschnitten sowie einer an die besonderen Habitatstrukturen gebundenen Flora und Fauna. Zu den managementrelevanten Arten zählen die Vorkommen von Mopsfledermaus, Rotbauchunke, Bachneunauge, Kammmolch, Bauchige Windelschnecke und Große Moosjungfer. 8

9 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Grundsätzlich sind alle signifikanten LRT sowie Arthabitate zwingend durch die Festlegung und Durchführung von notwendigen Maßnahmen in ihrem gemeldeten Zustand zu erhalten (Umsetzung Art. 6. Abs. 2 FFHRL, Verschlechterungs und Störungsverbot). Darüber hinaus können mit wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen die Erhaltungszustände langfristig verbessert werden. Als einzige Art für die eine Verschlechterung des Erhaltungszustands von B zu C festgestellt werden musste, sind für die Mopsfledermaus zwingende Maßnahmen zur Wiederherstellung erforderlich. Bezogen auf das FFHGebiet umfassen die Maßnahmen im Wesentlichen: Hütter Klosterteiche, Rotbauchunke, Kammmolch, Bauchige Windelschnecke und Große Moosjungfer: Einhaltung der Regelungen der NSGVerordnung und des Pachtvertrages extensive fischereiliche Bewirtschaftung regelmäßige Teichpflege (Mahd / Beweidung der Dämme, zyklische Auswinterung, Pflegeschnitt der Ufergehölze ). Gewässerlebensräume und Moore sowie die von einer guten Wasserversorgung bzw. verfügbarkeit abhängigen Arten: Sicherung des vorhandenen Wasserstandes (keine weitere Entwässerung) Erhalt von Pufferzonen, Grünlandnutzung, standortangepasster gewässerschonender Umlandnutzung und extensiv bewirtschafteter Flächen im Einzugsgebiet Erhalt der aktuellen Fließgewässerstruktur (Hydrologie, Struktur). Mopsfledermaus (Übernahme aus dem landesweiten Fachbeitrag (LUNG 2015): Erhalt strukturreicher Waldbestände, von Wald umschlossener Nichtholzbodenflächen und von Kleingewässern im Wald Erhalt von Quartierbäumen, Altholz(inseln) und stehendem Totholz Einrichtung von Schutzzonen um bekannte Quartierstandorte. Zu den Maßnahmeschwerpunkten hinsichtlich der Entwicklung von gebietsrelevanten Schutzgütern zählen: Gewässerlebensräume und Moore sowie die von einer guten Wasserversorgung bzw. verfügbarkeit abhängigen Arten (s.o.): Verbesserung der Standortbedingungen an ausgewählten Kleingewässern, vorrangig durch Maßnahmen zur Wasserhaltung, Entschlammung sowie zur Schaffung ausreichend bemessener Pufferzonen (10 20 m breit bzw. z.t. in Anpassung an den potenziellen Überflutungsbereich flach ausufernder Kleingewässer) Entwicklung eines nährstoffarmen Umfelds (u.a. durch Grünlandextensivierung, Umwandlung von Ackerland in Grünland und ökologischen Waldumbau). Die Maßnahmen wurden im Rahmen der Managementplanung in der begleitenden Arbeitsgruppe mit den Beteiligten diskutiert, zum Teil vorabgestimmt und in einer öffentlichen Informationsveranstaltung dargelegt. Im Anschluss an die Managementplanung wird sich die konsensorientierte Lösungssuche unter Maßgabe der flächenscharfen Konkretisierung und Abstimmung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Nutzern und Eigentümern anschließen. Die in der Managementplanung für das FFHGebiet DE aufgezeigten Fördermöglichkeiten müssen aufgrund des Wechsels der Förderperiode der EU überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 9

10 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I. TEIL GRUNDLAGEN I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung I.1.1 Grundlagen I Größe und Lage des FFHGebietes Das FFHGebiet "Hütter Wohld und Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf" (DE ) ist vom Land MecklenburgVorpommern (MV) mit einer Flächengröße von insgesamt 834 ha an die Europäische Union gemeldet. Das Gebiet umfasst zwei unweit von Bad Doberan liegende und durch die Landesstraße L 13 räumlich voneinander getrennte Teilgebiete: Die nördliche Teilfläche wird größtenteils vom Hütter Wohld, einem sich ca. 400 m südlich vom Bad Doberaner Stadtteil Althof befindlichen Waldgebiet, eingenommen. In ca. 800 m südwestlicher Entfernung befindet sich die Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf, welche sich zwischen den Ortslagen Fulgenkoppel im Norden und Reinshagen im Süden erstreckt. Das FFHGebiet ist nicht Bestandteil eines Europäischen Vogelschutzgebietes, wodurch die Belange des Vogelschutzes im Zuge der Managementplanung nicht zu bearbeiten sind. Gemäß der naturräumlichen Gliederung MecklenburgVorpommerns ist das FFHGebiet Bestandteil der Landschaftseinheit Kühlung (104), welche der Großlandschaft Nordwestliches Hügelland (10) zuzuordnen ist. Die Gebietsfläche gehört vollständig zum Landkreis Rostock, wobei folgende Verwaltungseinheiten am FFHGebiet partizipieren: Stadt Bad Doberan Amt Bad Doberan Land mit den Gemeinden Hohenfelde, Retschow und Bartenshagen Parkentin und die amtsfreie Gemeinde Satow. Die Erarbeitung des Managementplanes "Hütter Wohld und Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf" liegt im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg () mit Dienstsitz in Rostock. Für das FFHGebiet wurden bereits die WaldLebensraumtypen (WLRT) durch die Landesforstverwaltung erfasst und bewertet. Der Fachbeitrag Wald (MLUV 2008a) wurde mit Wirkung vom durch die oberste Forstbehörde in Kraft gesetzt; Auszüge wurden nachrichtlich übernommen. Die Abb. 1 zeigt eine Übersichtskarte zur Lage und Abgrenzung des FFHGebietes einschließlich der bearbeiteten Waldflächen. Eine detaillierte Gebietsabgrenzung ist der KARTE 1a zu entnehmen. 10

11 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Abb. 1: Übersichtskarte zur Lage und Abgrenzung des FFHGebietes I Klimatische Verhältnisse Das FFHGebiet befindet sich in einem überwiegend ozeanisch geprägten Klimabereich. Charakteristisch sind ein im Küstenbereich nach Süden abnehmender Einfluss der Ostsee sowie deutliche reliefbedingte Luv und Leewirkungen. Der durchschnittliche Jahresniederschlag für die Region Mittleres Mecklenburg wird im langjährigen Mittel mit 600 mm angegeben. Regional können aufgrund der landschaftlichen Topographie erhebliche Unterschiede auftreten. Aufgrund der Luvwirkung der höher gelegenen Endmoränenzüge der Kühlung gehört das FFHGebiet zu den niederschlagsbegünstigten Regionen. Die durchschnittlichen Jahresniederschläge liegen dadurch deutlich über 600 mm (LUNG 2007, MLUV 2008a). 11

12 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I Geologie und Bodendecke Die Jungmoränenlandschaft im FFHGebiet wurde durch die Stadien der Weichseleiszeit (JESCHKE et al. 2003,LUNG 2003, LUNG 2014) geprägt: Der Vorstoß der Pommerschen Haupteisrandlage sowie die Zwischenstaffeln des Mecklenburger Vorstoßes trugen maßgeblich zur Ausbildung des Reliefs im Planungsraum bei. So befindet sich das FFHGebiet am südöstlichen Ausläufer einer Stauchmoräne des Pommerschen Eisvorstoßes, welche sich als markanter Höhenzug von der Kühlung bis zum Waidbachtal erstreckt. Die Oberfläche des zweigeteilten FFHGebietes wird überwiegend von Geschiebelehm und Geschiebemergel der Grundmoräne geprägt. Die nördlich gelegene Teilfläche weist zudem zwei weitere Oberflächenformen auf: Von Westen ragen pleistozän entstandene Feinsande in das Areal, während der nordöstliche Randbereich von fluviatilen und limnischen Sedimenten des Holozäns geprägt wird. Aufgrund der Standortverhältnisse konnten sich im FFHGebiet verschiedene Bodengesellschaften entwickeln, die in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet sind. Tab. 1: Verbreitung der Bodengesellschaften im FFHGebiet Oberfläche / Flächenanteil Relief / Zusammensetzung Bodenwasser Auftretende Bodengesellschaften Lage im FFH Gebiet Grundmoräne / großflächig eben bis flach kuppig z.t. mit starkem Stauwassereinfluss Tieflehm/ Lehm/ Parabraunerde/ Fahlerde/ Pseudogley (Staugley) Großteil der nördlichen Teilfläche, gesamte südliche Teilfläche Endmoränen und Gebiete mit starkem Relief (z.t. gestaucht) / mittel kuppig bis hügelig, heterogen, steinig mit geringem Wassereinfluss Sand/ Kies/ Lehm Braunerde/ Parabraunerde/ Kolluvisol (Kolluvialerde) nordwestlicher Bereich der nördlichen Teilfläche Niedermoortorf über Mudden oder mineralischen Sedimenten / gering mit Grundwassereinfluss, nach Degradierung auch Stauwassereinfluss Niedermoor/ Erdniedermoor (Erdfen)/ Mulmniedermoor (Mulm) nördlicher und nordöstlicher Randbereich der nördlichen Teilfläche Endmoränen und Gebiete mit starkem Relief (z.t. gestaucht) / sehr gering kuppig bis hügelig, heterogen, steinig mit mäßigem Stauwassereinfluss Lehm Parabraunerde/ Pararendzina (Rendzina)/ Kolluvisol (Kolluvialerde)/ Parabraunerde Pseudogley (Braunstaugley) nordwestlichste Spitze der nördlichen Teilfläche In der südlichen Teilfläche lagern zudem kleinflächige holozäne Moorbildungen, vor allem in den zuwachsenden Stillwasserbereichen der Verlandungsmoore. Ihr Profilaufbau ist durch eine Wechsellagerung von Torfen und Mudden gekennzeichnet. Infolge der anthropogenen Nutzung haben sich die Moore gravierend verändert, wobei insbesondere eine tiefgreifende Entwässerung zu einer Degradierung der sensiblen Moorkörper geführt hat. 12

13 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I Wasserhaushalt Der in der Genese vom Jungpleistozän geprägte und darüber hinaus von historischer Nutzung überprägte Untersuchungsraum weist vielfältige Feuchtlebensräume und Gewässerstrukturen auf: So sind für den Hütter Wohld insbesondere seine strukturreichen Bruchwaldkomplexe sowie die unter Schutz gestellte Klosterteichkette charakteristisch. Die Hütter Klosterteiche werden von der Kanbeck, einem Bach mit zum Teil deutlich ausgeprägtem Gefälle, gespeist. Das naturnahe Fließgewässer nimmt in seinem nordnordöstlichen Verlauf weitere kleine, im Waldgebiet entspringende Bachläufe auf und mündet außerhalb des FFHGebietes bei Parkentin in den Stegebach. Östlich der Ortslage Hohenfelde befinden sich einige Gewässerhohlformen, die ehemals als Lehm und Mergelgruben genutzt wurden. Die Hütter Klosterteiche wurden von 2003 bis 2005 im Auftrag des StAUN Rostock umfassend saniert. Die Sanierung erfolgte unter der Zielstellung künftig sowohl eine fischereiliche Nutzung zu ermöglichen als auch die Funktion eines geschützten Feuchtbiotops wiederherzustellen und langfristig zu sichern. Die damit in Zusammenhang stehenden, bereits realisierten Pläne und Projekte werden im Kap. II.1.3 (Tab. 21) nachrichtlich dargestellt und hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den Zielen der FFHManagementplanung eingeschätzt. Die Kleingewässerlandschaft westlich von Hanstorf wird im Offenland von Hohlformen unterschiedlicher Größe und Ausprägung bestimmt, deren Genese größtenteils auf die eiszeitliche Überformung der Landschaft zurückzuführen ist. Sie werden als (echte) Sölle bezeichnet und besitzen keinen natürlichen oberirdischen Abfluss. Sölle übernehmen wichtige landschaftsökologische Funktionen: Sie stellen Retentionsräume in Bezug auf den Landschaftswasserhaushalt dar und wirken als Akkumulationsraum für Mineralien und Kohlenstoffverbindungen. Darüber hinaus verfügen sie über eine ausgesprochene Arten und Strukturvielfalt, gelten als Refugium für bedrohte Arten und bereichern den Biotopverbund. Zudem beeinflussen Sölle das Mikroklima (Luftfeuchte, Einstrahlungsminderung, Windbremsung, Kaltluftbecken) und stellen als Glazialrelikt eine bedeutsame und mit der Region verbindende, landschaftliche Erlebniskomponente dar (JESCHKE 2007, LIPP 2006). Gewässer mit einer Flächengröße von >2 ha befinden sich östlich der Ortslage Hütten ( Wiesenteich, ca. 5,2 ha) sowie westlich von Hanstorf (Flachsee, ca. 2,2 ha). Charakteristisch für den Landschaftsraum sind weiterhin Handtorfstiche, Übergangs und Schwingrasenmoore sowie eutrophe und ein dystrophes Kleingewässer. Das FFHGebiet wird von zwei nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtigen Fließgewässern tangiert. Es handelt sich um Teilabschnitte des Althöfer Baches, der beide Teilgebietsflächen des FFHGebietes berührt sowie den Stegebach, der die Teilgebietsfläche Hütter Wohld im Nordosten durchfließt (Abb. 2). Für den Althöfer Bach wurde bereits eine Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) gemäß EUWRRL erstellt. Die BVP formuliert in Bezug auf die Defizite des Abflussgebietes Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und setzt für definierte Zeiträume Bewirtschaftungsziele fest. Nach WRRL wurde der Althöfer Bach als natürliches Fließgewässer eingestuft. Zumindestens der Bachabschnitt im Teilgebiet Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf ist jedoch als künstlich auszuweisen. Hier erfolgte eine intensive Entwässerung der angrenzenden Flächen (u.a. Waldmoore, Kleingewässer). 13

14 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Abb. 2: Fließgewässer mit WRRLBerichtspflicht Einzugsgebiet Nordwestmecklenburgische Küstenzuflüsse (N MKZ) A lt h ö f e r Bach (NMK Z ) Die nachfolgende Charakterisierung des WRRLrelevanten Fließgewässers beruht im Wesentlichen auf den Ergebnissen der BVP Doberaner Stadtbäche (BIOPLAN GMBH 2007) sowie den Ergebnissen einer erneuten Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2013 (Quelle: Stellungnahme des vom ): Der Althöfer Bach entspringt in ca. 300 m Entfernung von der südwestlichsten Spitze des Hütter Wohldes und kreuzt in seinem zunächst westlichen Verlauf die L 13. Ab Höhe des Streitbergs durchquert der Bach die Teilgebietsfläche Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf (Fließlänge hier ca. 2,5 km), wobei er auf Höhe vom Grünen Siggenmoor seine Laufrichtung auf Nordnordost wechselt. Ab der Ortslage Fulgenkoppel verlässt das Fließgewässer das FFH Gebiet, um auf Höhe der Ortslage Ivendorf wiederholtden Hütter Wohld auf einer Länge von ca. 1,7 km zu tangieren. In seinem weiteren Verlauf mündet der Althöfer Bach in das Mühlenfließ. Der Althöfer Bach ist dem aggregierten LAWATyp 14 (sand und lehmgeprägter Tieflandbach) zuzuordnen. Während die Bewertung des Wasserkörpers im Zuge der BVP noch einen schlechten Zustand (Klasse 5) ergab, weist er nach seiner erneuten Bewertung nunmehr einen mäßigen Zustand (Klasse 3, natürliches Gewässer) auf, womit er nicht den Güteanforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Die nach wie vor für das WRRLGewässer festgestellten Defizite sind vielfältiger Natur: Als besonders gravierend erweist sich die unbefriedigende Wasserqualität, welche vor allem auf diffus eingetragene Nährstofffrachten infolge intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und entwässerter Moor und Feuchtgebiete südlich von Althof sowie Abwassereinträge im Bereich Bad Doberan zurückzuführen ist. Darüber hinaus zeigt das Fließgewässer eine mäßige biologische Ausstattung der Gewässerflora und des Makrozoobenthos. 14

15 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Der Althöfer Bach ist in Teilabschnitten stark ausgebaut bzw. verrohrt und besitzt aufgrund eingebrachter Durchlässe, Stau und Sohlenbauwerke eine stark eingeschränkte Durchgängigkeit. Abschnittsweise erfolgt eine intensive Gewässerunterhaltung. Bis zum Jahr 2021 wird für den gesamten Wasserkörper ein guter ökologischer und guter chemischer Zustand als Bewirtschaftungsziel definiert. Für die beiden innerhalb des FFHGebietes liegenden Gewässerabschnitte des Althöfer Baches sind aktuell zehn Entwicklungsmaßnahmen geplant (M10, M13, M15, M16, M20, M21, M27, M28, M29 sowie M30). Die Maßnahme M30 Wiedervernässung der Moore im FFHGebiet stellt eine Schwerpunktaufgabe dar, um in diesem künstlichen Abschnitt des Baches die natürlichen Entwässerungsverhältnisse wiederherzustellen. Über die Schutzgebietsgrenzen hinaus wurden für den Althöfer Bach bereits umfangreiche Maßnahmen in verschiedenen Renaturierungsprojekten umgesetzt. Hierzu zählen der Rückund Umbau von ökologisch nicht durchgängigen Querbauwerken bzw. Abflusshindernissen sowie die Umverlegung des Althöfer Baches in der Ortslage Althof (Ausführungsplanung zum I. BA, Fertigstellung 2007), die Durchlassanpassung und erneuerung in Althof (Dorferneuerungsplanung, Fertigstellung 2008) sowie der Grabenausbau, die Durchlassherstellung und die Anlage eines Rauhgerinnes (Ausführungsplanung III. BA, Fertigstellung 2013). S t e g e b a c h ( N MK Z ) Die nachfolgende Charakterisierung des Fließgewässers beruht auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2013 (Stellungnahme des vom ): Der Stegebach entspringt außerhalb des FFHGebietesnordöstlich der Ortslage Bollbrücke. Nach ca. 400 m südöstlichem Verlauf durchfließt das Gewässer die Teilgebietsfläche Hütter Wohld auf einer Länge von ca. 1,5 km. Ab der Kreisstraße K 8 verläuft der Stegebach bis auf Höhe der südlich von Parkentin liegenden Aalkiste in westliche Richtung, um im weiteren nördlichen bzw. nordwestlichen Verlauf dem Conventer See zuzuströmen. Für den Wasserkörper wurde ein schlechter Zustand (Klasse 5, künstliches Gewässer) festgestellt, womit er den Güteanforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht entspricht. Für den Stegebach lassen sich folgende Defizite herausstellen: Zum einen zeigt das Fließgewässer eine schlechte biologische Ausstattung der Gewässerflora und des Makrozoobenthos. Zum anderen ist das Fließgewässer stark ausgebaut, besitzt aufgrund zahlreicher Querbauwerke eine stark eingeschränkte Durchgängigkeit und unterliegt einer intensiven Gewässerunterhaltung. Von Bedeutung ist ferner die unbefriedigende Wasserqualität, insbesondere die schlechte Bewertung der physikalischchemischen Qualitätskomponenten Nitrat und Gesamtstickstoff. Sie ist vor allem auf den diffusen Nährstoffeintrag infolge intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und der Entwässerung von Niedermoor und Sumpfgebieten im nordöstlichen Bereich der Teilgebietsfläche Hütter Wohld zurückzuführen. Bis zum Jahr 2021 wird für den gesamten Wasserkörper ein gutes ökologisches Potenzial als Bewirtschaftungsziel definiert. Für den im FFHGebiet DE liegenden Abschnitt sind zwei Maßnahmen relevant: Die Maßnahme M02 zielt auf die Reduzierung der Stickstoffeinträge aus der Landnutzung und soll bis 2021 umgesetzt werden. Maßnahme 08 ist eine konzeptionelle Maßnahme und soll die Ursachen der Phosphatbelastung (Minimierung Phosphateinträge Conventer See) ermitteln. 15

16 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I Heutige potenzielle natürliche Vegetation Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV, s.a. Abb. 3) stellt sich im Untersuchungsgebiet wie folgt dar (GAIAMV 2014): Auf den lehmigen Moränestandorten des FFHGebietes würden sich ohne menschlichen Einfluss überwiegend Buchenwälder mesophiler Standorte in Form von WaldmeisterBuchenwald einschließlich der Ausprägung als PerlgrasBuchenwald entwickeln. In den Randbereichen östlich von Hohenfelde, südlich von Hütten sowie nördlich von Reinshagen kämen Buchenwälder basen und kalkreicher Standorte in Form von WaldgerstenBuchenwald einschließlich der Ausprägung als LungenkrautBuchenwald vor. Darüber hinaus stockten im Niederungsbereich des Stegebachs Auenwälder und Niederungswälder sowie edellaubholzreiche Mischwälder in der Variante TraubenkirschenErlenEschenwald auf nassen organischen Standorten. Abb. 3: Darstellung der heutigenpotenziellen natürlichen Vegetation I Nutzungsgeschichte Für die Darstellung der historischen Nutzungsentwicklung wurden nachfolgende Quellen verwendet: LUNG 2003, STADTWERKE ROSTOCK AG 2004, WASTRAPLAN 2006, STALU 2014, LUNG 2014, GAIAMV Während zur wendischen Zeit vom 6. bis zum 12. Jh. Wälder, Moore und Sümpfe das Landschaftsbild in MecklenburgVorpommern prägten, erfolgte bis zum 14. Jh. ein grundlegender Wandel: Der Waldanteil reduzierte sich von 90 % auf 15 % der Gesamtfläche zu Gunsten einer deutlichen Zunahme von Acker und Grasland. Infolge der Waldrodung entstand ein großer Teil der deutschen Dörfer. Ab dem 12. Jh. ist die Historie des Landstriches innerhalb und rund um das FFHGebiet eng mit den Mönchen des Doberaner Zisterzienserklosters verwoben. 16

17 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Neben dem Ort Parkentin gründeten die Mönche um das Jahr 1180 den Klosterhof Hütten. Die Bezeichnung des Ortes geht auf die erstmals im Jahr 1268 urkundlich erwähnte Glashütte zurück, in welcher man einst das bis heute berühmte grüne Waldglas herstellte. Die Mönche des Zisterzienserklosters legten ab dem Ende des 12. Jhs. im Hütter Wohld eine ca. 3,5 km lange Stauteichkette an. Die ursprünglich 15 terrassenförmig errichteten, miteinander verbundenen und aus Bachläufen gespeisten Wasserbecken wurden mit einem ausgeklügelten Überlaufsystem ausgestattet und dienten der Zucht von Fischen und Edelkrebsen. Im Zuge der Reformation drohte der Klosterhof Hütten zu verfallen, wurde aber von Herzog Johann Albrecht I. von Mecklenburg Schwerin entdeckt, der den Domanialhof ab 1552 verpachtete und sich in Abständen vor Ort als Jagdgast einfand. Nachdem Großherzog Friedrich Franz I. im Jahr 1812 die Ortschaft Hütten vermessen ließ, dauerte es einige Jahrzehnte, bis im Jahr 1888 ein Schloss errichtet wurde. Das von einem Hamburger Finanzier übernommene Anwesen beherbergte regelmäßig Besucher aus mecklenburgischen Regentenfamilien, die die hiesigen Forste als Jagdreviere schätzten. Die mit den Jahren nachlassende Jagdleidenschaft großherzoglicher Familienmitglieder führte 1913 zur endgültigen Aufgabe der Gutsverpachtung und zur Verlagerung der großherzoglichen Försterei in den benachbarten Fischereihof. Das Nutzungsrecht für die Klosterteichanlage unterlag derweil einer wechselvollen Geschichte und ging ab dem Jahr 1949 an den Anglerverband über. Aufgrund dessen beschränkter Kapazitäten in Bezug auf eine standortgemäße Bewirtschaftung und eine in Teilen erforderliche Reparatur der Anlage setzte ein rascher baulicher Verfall des bedeutsamen Kulturdenkmals ein. Seit der Wende werden die im Eigentum des Landes MV stehenden Teiche mit Unterbrechung aufgrund niederschlagsbedingter Dammbrüche im Winter 1997/98 und zwischen 2003 und 2005 durchgeführter Rekonstruktionsarbeiten bis heute in traditioneller Form genutzt. Damit stellt die Klosterteichkette die älteste bewirtschaftete Teichanlage MecklenburgVorpommerns dar. Auch die Offenlandschaft im FFHGebiet beherbergt Relikte einer früheren Bewirtschaftung: Hierzu gehören zum einen Hohlformen, die in der Folge eines siedlungsnahen Lehm /Mergelabbaus zwecks Kalkdüngung für die Felder entstanden und heute z.t. wasserführend sind (Kleingewässer östlich der Ortslage Hohenfelde). Zudem zeugen im Mischwaldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf liegende, ausgedehnte (Ring)Grabensysteme und mehrere Torfmoore von der einstigen Nutzung des Gebietes zur Brennstoffgewinnung (s.a. Abb. 4), wobei der Torf früher in Handarbeit gestochen wurde. Von der nach der Zwangskollektivierung ( ) einsetzenden, drei Jahrzehnte lang andauernden durchgängigen Intensivierung blieb auch die Agrarlandschaft im Landschaftsraum nicht verschont. Hiermit verbunden waren komplexe Meliorationsmaßnahmen (Gewässerregulierung, weiträumige Dränsysteme, Errichtung von Entwässerungs und Querbauwerken, Beseitigung von Flurelementen) sowie der vermehrte Einsatz von Dünge und Pflanzenschutzmitteln, die in der Folge zu einer umfassenden Veränderung des Naturhaushaltes führten. Im FFHGebiet sind vor allem die Stand und Fließgewässerabschnitte (s.a. Kap. I und I.1.2.5) sowie vereinzelt Niedermoorstandorte von der Hydromelioration betroffen. Ferner sind die in der südlichen Teilgebietsfläche liegenden Waldmoore (s.a. Abb. 4) von Entwässerungsmaßnahmen anhaltend degradiert. Die Intensität der Landwirtschaft äußert sich unter anderem in fehlenden Pufferzonen zu Gewässern. Im Untersuchungsgebiet sind insbesondere Kleingewässer sowie Fließgewässerabschnitte in Reliefbereichen mit starker Erosionsgefährdung betroffen. 17

18 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Wiebeking (1786, Quelle: GAIAMV 2014) Schmettau (1788, Quelle: GAIAMV 2014) Meßtischblatt (1888, Quelle: GAIAMV 2014) TK 25 (um 1980, Quelle: GAIAMV 2014) Abb. 4: Historische Karten des ehemaligen Torfstichgebiets nordwestlich von Hanstorf Der ca. 350 ha große Hütter Wohld blieb reliefbedingt lange von forstwirtschaftlichen Intensivierungsmaßnahmen verschont. Aufforstungen mit standortfremden Fichten und Lärchen wurden nur in kleineren Teilbereichen vorgenommen. Erst in den letzten Jahren ist eine erhebliche Reduzierung der alten und höhlenreichen Baumbestände dokumentiert (NABU 2014). Die Waldgebiete rund um die Ortslage Hütten und der Fulgenkoppel stellen ein bedeutsames Naherholungsgebiet dar (siehe Kap. I.1.2.6). Ungeachtet dessen haben die veränderten wirtschaftlichen und (EU)rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für die Fischerei, Land und Forstwirtschaft sowie den Naturschutz im vergangenen Jahrzehnt zu einer anhaltend traditionell ausgeführten Teichbewirtschaftung, einer partiellen Nutzungsextensivierung im Agrarraum sowie lokalen Waldumbaumaßnahmen im Untersuchungsraum geführt. Nähere Ausführungen sind den jeweiligen nutzungsbezogenen Kapiteln zu entnehmen. 18

19 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus und Erholungsnutzungen I Biotop und Nutzungstypen Die Analyse der aktuellen Landnutzung im FFHGebiet basiert auf den Ergebnissen der Biotopund Nutzungstypenkartierung. Die Flächenumfänge und prozentualen Anteile der im Untersuchungsraum vorkommenden Hauptlandnutzungsformen sind in der Tab. 2 aufgelistet. Die Darstellung der Biotop und Nutzungstypen erfolgt in der KARTE 1a. Tab. 2: Landnutzung im FFHGebiet DE Landnutzungsform Fläche im FFHGebiet (ha)* 1 Anteil (%) Wald/Feldgehölz/Gebüsch 459,7 55,12 Acker 185,2 22,21 Grünland 109,6 13,14 Moore 32,8 3,93 Gräben/Kleingewässer/Seen 27 3,24 Trockenrasen 2,2 0,26 Siedlung/Lagerfläche/Kiesgruben 1,7 0,20 Sonstiges 15,8 1,89 * 1 Flächenangabe gemäß Biotop und Nutzungstypenkartierung ,00 I Landwirtschaft Die Offenlandflächen des gesamten Untersuchungsraums sind gemäß Regionalplanung als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft eingestuft. In diesen Gebieten soll dem Erhalt und der Entwicklung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren und stätten, auch in vor und nachgelagerten Bereichen, ein besonderes Gewicht beigemessen werden (RPV MM/HRO 2011). Die landwirtschaftliche Nutzung umfasst mit insgesamt ca. 295 ha mehr als ein Drittel (35 %) der Flächennutzung im FFHGebiet. Charakteristisch ist die deutliche Dominanz der Ackernutzung (63 %), welche große Bereiche der südlichen Teilgebietsfläche einnimmt. Die rund 110 ha großen Grünlandflächen sind im Betrachtungsraum vornehmlich in den Niederungen von Althöfer Bach und Stegebach sowie in Senkenbereichen wie bspw. dem Roedengrund nördlich von Reinshagen vorzufinden. Das Grünland unterliegt größtenteils einer intensiven Nutzung. Als Nutzungsarten treten vornehmlich Wiesen und Weiden, bereichsweise auch Mähweiden auf. Ein Teil der Gebietsflächen wird basierend auf dem Förderprogramm zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung extensiv bewirtschaftet. Vereinzelt werden Flächen kleineren Ausmaßes als Dauergrünland bewirtschaftet. Vor dem Hintergrund der Förderung extensiver Grünlandnutzung durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen wurde die Schafgebietskulisse erstellt. Sie beinhaltet Feldblöcke, für die aus naturschutzfachlicher Sicht eine Beweidung (potenziell) besonders förderlich ist. Ausweisungskriterien sind u.a. eine potenzielle Wind oder Wassererosionsgefährdung mindestens der Kategorie 3 und/oder im Feldblock vorkommende Kleingewässer. Überdies existieren Daten, die die Grundlage für ein AckerschonstreifenFörderprogramm darstellen. Durch extensive Ackernutzung sowie Sicherung der Biodiversität auf Ackerstandorten sollen Bestände vom Aussterben bedrohter und stark gefährdeter Ackerwildkräuter im Bundesland (LUNG 2014) gefördert werden. 19

20 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Aufgrund der mit den beiden vorbenannten Förderprogrammen verbundenen Nutzungsextensivierung können die ausgewiesenen Flächen zum Gewässerschutz beitragen. Innerhalb des Betrachtungsraums sind derart geeignete Parzellen ausschließlich in der Teilgebietsfläche Hütter Wohld vorzufinden. Schwerpunkträume befinden sich in den Einzugsbereichen des Althöfer Baches im Nordwesten und des Stegebaches im Nordosten (s.a. Abb. 5). Abb. 5: Potenzielle Förderthematik für landwirtschaftliche Nutzflächen Gemäß Schutzgebietsverordnung ist es im NSG Hütter Klosterteiche u.a. verboten Pflanzenschutzmittel oder sonstige Mittel zur Bekämpfung von Pflanzen und Tieren anzuwenden, Klärschlamm, Arzneimittel, Desinfektionsmittel oder sonstige Stoffe organischer oder anorganischer Zusammensetzung jeder Art aufzubringen, einzubringen, zu lagern oder abzulagern mineralische oder organische Düngemittel ohne Zustimmung der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde einzubringen oder aufzubringen und Ödland oder Dauergrünland umzubrechen oder eine Nutzungsartenänderung vorzunehmen. Die im LSG Kühlung liegenden Dauergrünlandflächen auf Niedermoorstandorten dürfen gemäß Verordnung generell nicht in andere Nutzungsformen umgewandelt werden. 20

21 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I Forstwirtschaft Gemäß dem Fachbeitrag Wald weist das FFHGebiet Waldflächen mit einem Gesamtumfang von insgesamt 457,39 ha (54,8 %) auf, die in den Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Bad Doberan (Revier Ivendorf) fallen (MLUV 2008a). Während die nördlich gelegene Teilfläche des FFHGebietes vom namensgebenden Hütter Wohld geprägt wird, sind großflächig zusammenhängende Forste innerhalb der südlichen Teilfläche für den zentralen und westlichen Bereich zu verzeichnen. Aufgrund der großflächig anstehenden, kräftigen und reichen Nährstoffausstattung nehmen die Laubhölzer im Oberstand einen Flächenanteil von 58 % ein, wobei der Oberstand vorrangig von Rotbuchen (29 %) und EichenBeständen (17 %) geprägt ist. Darüber hinaus sind Roterle (4 %), Birke (4 %), Gemeine Esche (1 %) sowie sonstige Laubhölzer (2 %) vertreten. Weitere 42 % der Waldfläche werden von standortfremden Nadelgehölzen eingenommen.weitgehend baumfreie Blößen umfassen ca. 0,2 % der Waldfläche (MLUV 2008a). Waldbesitzer sind gemäß 11 Abs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) verpflichtet, ihre Flächen nach anerkannten forstlichen Grundsätzen so zu bewirtschaften und zu pflegen, dass die Nutz, Schutz und Erholungsfunktion des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Wachstumszeiträume stetig und auf Dauer erbracht wird. Die Bewirtschaftung des Landeswaldes ist entsprechend der Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft durchzuführen. Zur Anwendung gelangen das LWaldG und die Bewirtschaftungsrichtlinien des Landes. Besonders zu erwähnen sind die Wald Behandlungsgrundsätze in Natura 2000Gebieten (MELFF MV 2005), die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Buche im Landeswald MecklenburgVorpommern (LF 2001) sowie die Richtlinie zur Sicherung von Alt und Totholzanteilen im Wirtschaftswald (LF 2002). Besonderheiten in der Waldbewirtschaftung ergeben sich für das im FFHGebiet liegende NSG Hütter Klosterteiche. Hier ist es u.a. verboten Erstaufforstungen vorzunehmen nichtheimische oder standortfremde Gehölzarten anzubauen die Bruchwaldbereiche in einer anderen Form als mittels Einzelstammentnahme bei Frost mit höchstens 30 Festmeter je Hektar und Jahrzehnt zu nutzen die Abteilung 1169 a 5 des Reviers Ivendorf forstlich zu nutzen Horst oder Höhlenbäume zu entnehmen und Maßnahmen des Waldschutzes oder der Düngung ohne vorherige Zustimmung der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde durchzuführen. Gemäß den Grundsätzen und Zielen der naturnahen Forstwirtschaft sind die Nadelforste des NSG Hütter Klosterteiche nach Hiebsreife in Laubwälder umzuwandeln. I Fischerei und Angelsport Für die Klosterteichkaskade im Hütter Wohld ist eine kommerzielle Gewässernutzung verzeichnet, wobei der ortsansässige Fischereihof Detlefsen derzeit die Fischereipacht für 12 der insgesamt 15 Teiche besitzt. Drei weitere Staustufen befinden sich im Eigentum der Familie Keller. Die extensive fischereiliche Nutzung konzentriert sich hauptsächlich auf den Wiesenteich. Hier werden dreisömmrige Karpfen und Schleie gehalten. Das Gewässer wird jährlich im Herbst abgelassen und liegt den Winter über trocken. Brücken, Fichten und Mittelteich dienen ausschließlich als Wasserreservoir und werden, so wie auch der etwas abseits gelegene Ravensteich, nicht fischereilich bewirtschaftet. Die übrigen Teiche werden ohne festes Regime genutzt. Meist erfolgt Mischbesatz mit Schlei, Karpfen oder Hecht. 21

22 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Nachfolgend wird eine Übersicht zum fischereilichen Nutzungsstatus sowie zu den Besonderheiten der einzelnen Gewässer gegeben. Tab. 3: Bezeichnung und Nutzung der Klosterteiche lfd. Nr. Name Nutzung und Besonderheiten 1 Wiesenteich Fischereihof Detlefsen, extensive Karpfenzucht, zusätzliche Wasserspeisung 2 Lindenteich Eigentum der Familie Keller, regelmäßige Mahd des ausgetrockneten Teiches 3 Bienenteich 4 Kleiner Katenteich Eigentum der Familie Keller, bespannt, problematische Wasserhaltung, Beweidung der Deiche und Ufer mit Schafen und Ponys Eigentum der Familie Keller, durchfeuchtet, problematische Wasserhaltung, Beweidung der Deiche und Ufer mit Schafen und Ponys 5 Großer Katenteich Fischereihof Detlefsen, Mischbesatz, stark verlandet 6 Haferteich Fischereihof Detlefsen, Mischbesatz 7 Pflanzgartenteich Fischereihof Detlefsen, Mischbesatz 8 Schumbergteich Fischereihof Detlefsen, Mischbesatz 9 Klosterteich Fischereihof Detlefsen, Mischbesatz 10 Panzower Teich Fischereihof Detlefsen, Mischbesatz 11 Bornkohlhofteich Fischereihof Detlefsen, Mischbesatz 12 Ravensteich Fischereihof Detlefsen, Biotopteich, keine fischereiliche Nutzung 13 Mittelteich Fischereihof Detlefsen, Wasserreservoir, keine fischereiliche Nutzung 14 Fichtenteich Fischereihof Detlefsen, Wasserreservoir, keine fischereiliche Nutzung 15 Brückenteich Fischereihof Detlefsen, Wasserreservoir, keine fischereiliche Nutzung Mit der Verordnung für das NSG Hütter Klosterteiche werden die für eine an der historischen Bewirtschaftungsform orientierte, extensive Nutzung grundsätzlich geltenden Regelungen vorgegeben. Demnach ist es u.a. verboten Maßnahmen und Handlungen zur Unterhaltung oder Instandsetzung der vorhandenen wasserbaulichen Einrichtungen der Teichanlage ohne Zustimmung der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde durchzuführen die Teiche über die Höhe der vorhandenen Staumarken anzustauen die Auswinterung von mehr als zwei Teichen jährlich vorzunehmen die Auswinterung der Teiche ohne einen wechselnden Rhythmus durchzuführen das Ablassen der Teiche, die ausgewintert werden sollen, nach dem 30. September vorzunehmen und die Teiche oberhalb des Haferteiches (lfd. Nr. 6 in Abb. 6) in einer anderen Form als der FemelWirtschaft ohne Zufütterung zu nutzen. Das unter Federführung des Landesanglerverbandes MV e.v. (LAV) stehende Sportangeln ist ausschließlich im nordwestlich von Hanstorf gelegenen Suchsmoor (Gewässerverzeichnis 22

23 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Nr. 3054, Hauptfischarten: Schleie, Hecht, Plötze und Barsch) möglich; die Betreuung des ca. 0,8 ha großen Areals obliegt dem Anglerverein Hanstorf (LAV 2014). Notwendige Voraussetzung für das Angeln ist der Besitz eines gültigen Fischereischeins und einer Angelkarte. Touristen haben die Möglichkeit sich bei den zuständigen Behörden einen befristeten Fischereischein ausstellen zu lassen. Für die im FFHGebiet liegenden bzw. den Untersuchungsraum tangierenden Fließgewässer/ abschnitte des Althöfer Baches, des Stegebaches und der Kanbeck besteht keine Angelberechtigung. Das Angeln ist grundsätzlich durch das Landesfischereigesetz (LFischG MV), die Gewässerordnung des LAV (GOW) sowie die Naturschutzgesetzgebung geregelt. Bei der Entnahme von Fischen sind die entsprechend der GOW ausgewiesenen Mindestmaße sowie Schonzeiten zu beachten. I Wasserwirtschaft Ein Großteil der im FFHGebiet liegenden Fließgewässer/abschnitte (s.a. Kap. I.1.1.4) sind Gewässer II. Ordnung. Für ihre Unterhaltung einschließlich der zugehörigen Anlagen sind gemäß 63 Wassergesetz des Landes MecklenburgVorpommern (LWaG) die Wasser und Bodenverbände (WBV) verantwortlich. In den Grenzen des FFHGebietes obliegt die Gewässerunterhaltung jeweils anteilig zwei Unterhaltungsverbänden. Für die in der Teilgebietsfläche Hütter Wohld sowie die im nördlichen Bereich der Teilgebietsfläche Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf liegenden Verbandsgewässer liegt die Unterhaltungspflicht beim WBV Hellbach Conventer Niederung. Die südlich der Linie Fulgensmoor Franzmoor Indianermoor liegenden Gewässer werden durch den WBV Warnow Beke betreut. Die aktuelle Unterhaltung der Fließgewässer stellt sich in den Verbandsgebieten wie folgt dar: W BV Hellbach Co n v e n t e r N i e d e r u n g Da der Althöfer Bach bis auf seine verrohrten Bereiche überwiegend durch Waldgebiete fließt, unterliegt er größtenteils keiner maschinellen Krautung und Mahd. Ausgenommen sind die im Offenland liegenden Gewässerabschnitte nordöstlich bzw. östlich vom Entenmoor, wo jährlich eine maschinelle Krautung und Mahd durchgeführt wird. Ähnlich stellt sich die Situation für den Stegebach dar: Während für die im Hütter Wohld liegenden Zuflüsse zum Stegebach sowie in der Ortslage Hütten und nordwestlich von Neuhof liegende Abschnitte keine maschinelle Krautung und Mahd angezeigt ist, werden die am Waldrand bzw. im Offenland liegenden Zuflüsse sowie der Stegebach einmal jährlich gekrautet und gemäht. Eine Handmahd wird im Gebiet i.d.r. nicht vorgenommen. Auch ein Rückschnitt von Holz im Wald erfolgt i.d.r. nicht. Handräumungen für die Beseitigung von Müll und größeren Stauen stehen alle 1 2 Jahre an. Grundräumungen erfolgen grundsätzlich nach Bedarf und abschnittsweise. Größere Maßnahmen sind nach Auskunft des WBV im FFHGebiet aktuell nicht geplant. W BV W a r n o w B e k e Im Bereich des WBV WarnowBeke werden lediglich zwei Gewässer an der südlichen Peripherie des FFHGebietes jährlich unterhalten (1LV2819/5Hof und 2L72/7). Eine Grundräumung wird bei Bedarf durchgeführt. Die Gewässer, Moore und Feuchtgebiete im Untersuchungsraum erfuhren z.t. schwerwiegende Eingriffe wie Grabenbau, Begradigungen und Verrohrungen von Bächen, Trockenlegungen von 23

24 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Sümpfen, Niedermooren und Mooren sowie Verfüllungen von Ackerhohlformen. Damit gingen ökologische Wertverluste von Habitaten und Verluste ganzer Artengruppen einher. Die diffusen, anthropogen bedingten Nährstoffeinträge stellen nach wie vor eine grundlegende Problematik für die Stand und Fließgewässer des FFHGebietes dar. Als Hauptverursacher gilt die intensive Landwirtschaft. Da es im Gebiet teil bzw. abschnittsweise an puffernden Gewässerrandstreifen mangelt, akkumulieren in den Kleingewässern und Seen die Nährstoffe. Angeschlossene Grabensysteme bzw. im Schutzgebiet verrohrte Bachläufe beschleunigen den Abtransport überschüssiger Nährstoffe. Diese gelangen über das Mühlenfließ sowie das Abflusssystem StegebachConventer SeeNeue Jemnitz direkt in die Ostsee. Im Einzugsgebiet der im FFHGebiet liegenden Fließgewässer sind keine kommunalen Kläranlagen vorhanden, die die Qualität der Gewässer belasten könnten. Im Umfeld des Schutzgebietes befinden sich einige kommunale Kläranlagen u.a. in Reinshagen, in Heiligenhagen, in Retschow und in Bad Doberan (s.a. KARTE 1a), deren Abwasser in Fließgewässersysteme anderer Einzugsgebiete eingeleitet wird bzw. deren Einleitpunkte sich außerhalb des FFH Gebietes DE befinden und somit ohne Auswirkung für die Fließgewässer sind. Teile des Untersuchungsraumes unterliegen den rechtlichen Anforderungen des Trinkwasserschutzes. In Höhe Ivendorf ragt die Trinkwasserschutzzone (TWSZ) III des Wasserschutzgebietes (WSG) Retschow (Nr. MV_WSG_1937_01, Beschluss vom ) in die FFH Teilgebietsfläche Hütter Wohld. Die für den Untersuchungsraum relevanten wasserrechtlichen Erlaubnisse gemäß Wasserbuch des Landes MecklenburgVorpommern sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tab. 4: bestehende Rechte gemäß Wasserbuch MV Die westlich von Hanstorf liegende FFHTeilgebietsfläche wird über ihren südlichen und westlichen Randbereich von der TWSZ III des WSG WarnowRostock (Nr. MV_WSG_1938_08, Beschluss vom ) berührt. Mit der Ausweisung der TWSZ III ist der Schutz des Wassers vor Verunreinigungen durch schwer abbaubare chemische Substanzen zu gewährleisten. Die Darstellung der Trinkwasserschutzgebiete ist der KARTE 1b zu entnehmen; ausführliche Beschreibungen zu Verboten und Nutzungseinschränkungen enthält die jeweilige Schutzgebietsverordnung. Blatt Nr. Örtliche Lage Benutzungsart / Zweck Bescheid Lage im USG 2214 Hohenfelde und Satow 2217 Hohenfelde Einleiten von Niederschlagswasser in das Gewässer 14/1/11/1 / Ableiten von anfallendem Niederschlagswasser von der L13, 2. BA und 4. BA über 9 Versickerungsanlagen in das Grundwasser Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser / Ableiten von anfallendem Niederschlagswasser von der L13, 2. BA und 4. BA über insgesamt 9 Versickerungsanlagen in das Grundwasser Wasserrechtliche Erlaubnis v alle Einleitpunkte innerhalb der Pufferzone 2218 Hohenfelde Einleiten von Niederschlagswasser in den Graben zum Hütter Wohld / Ableiten von anfallendem Niederschlagswasser von der L13, 2. BA und 4. BA 2219 Hohenfelde Einleiten von Niederschlagswasser in den Althöfer Bach / Ableiten von anfallendem Niederschlagswasser von der L13, 2. BA und 4. BA 3407 Reinshagen Einleiten von Stoffen in ein oberirdisches Gewässer (Teich mit Anbindung an 1 LV 2819/5) / Be Wasserrechtliche Erlaubnis 24

25 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Blatt Nr. Örtliche Lage Benutzungsart / Zweck Bescheid Lage im USG seitigung des in der vollbiologischen Kläranlagebehandelten Abwassers (Rotationstauchkörperanlage), Befristung bis v i.d.f. des 1. Änderungsbescheides vom I Tourismus und Erholung Das Untersuchungsgebiet ist in der Regionalplanung als Tourismusentwicklungsraum definiert. Die vorhandenen Potenziale sind nachfragegerecht auszubauen (RPV MM/HRO 2011). Im Umfeld des FFHGebietes stellt Bad Doberan den touristischen Schwerpunktraum dar. So wurden für das Jahr 2013 insgesamt Ankünfte (Veränderung zum Vorjahreszeitraum 1,0 %) bzw Übernachtungen,( 2,6 %) registriert (STA MV 2014). Der städtische Bereich offeriert neben dem Doberaner Münster und der Bäderbahn Molli eine Vielzahl an weiteren Sehenswürdigkeiten. Dazu zählen historische Bauwerke, Stadt und Bädermuseum, Gaststätten sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Darüber hinaus wartet das stadtnahe Umfeld mit attraktiven Freizeit und Erholungsmöglichkeiten u.a. im Seebad Heiligendamm und mit der zwischen Bad Doberan und Heiligendamm liegenden Ostseerennbahn auf. Als sportliche und kulturelle Jahreshöhepunkte wurden die Galopprenntage und die Zappanale erfolgreich etabliert. Das Doberaner Münster befindet sich aktuell im Bewerbungsverfahren zur Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste, mit welcher im Weiteren eine Aufnahme von bedeutsamen Kultur und Naturdenkmalen in die UNESCOListe des Welterbes verfolgt wird. Eine Entscheidung zur Aufnahme in die Tentativliste wird für das Jahr 2014 erwartet (STADT BAD DOBERAN 2014). Aufgrund der natürlichen Voraussetzungen besitzt das Radwandern, Wandern und Reiten eine vorrangige Bedeutung für das FFHGebiet DE und seine Umgebung. Insbesondere die Rad und Wanderwege werden sowohl durch Einheimische als auch durch Gäste der Stadt Bad Doberan sowie durch Besucher der Ostseeküste genutzt. Im Jahr 2004 war das Ostseebad Kühlungsborn Ausrichter des 104. Deutschen Wandertags. Im Zuge dessen ließ der ehemalige Landkreis Bad Doberan für die Region 60 Wandertouren mit insgesamt 948 km Wegstrecke und fünf Radwandertouren mit insgesamt 204 km Streckenlänge erschließen, die u.a. auch Rad und Wanderwege im Hütter Wohld umfassen. Zu den bekanntesten Rad und Wanderrundwegen, die von Bad Doberan aus durch den Untersuchungsraum führen, zählen die Tour 19 Doberaner Klostertour und die Tour 20 Hütter Wohld. Überdies besteht über die Ortslage Ivendorf (Tour 20) der Anschluss an den neu ausgebauten Radweg an der L 13 und eröffnet den Zugang zu weiteren Radrundwegen der Region. Aufgrund seiner die Landschaft im Besonderen prägenden Entstehungsgeschichte (s.a. Kap. I.1.1.6) und den damit verbundenen speziellen touristischen und kulturellen Offerten stellt die Gegend rund um die Ortslage Hütten einen Schwerpunktraum für die Tourismus und Erholungsnutzung im FFHGebiet dar. Hierzu zählen u.a. der Fischereihof Detlefsen mit angebundener Gastronomie und dem traditionellen Abfischen im Herbst, ein die Besonderheiten des Gebietes vorstellender, mehrere Kilometer langer und häufig von Schulklassen genutzter Naturlehrpfad sowie das Jagdschloss Hütten mit seinem abwechslungsreichen Angebot an Konzerten, Lesungen und Ausstellungen. Darüber hinaus wird der Haferteich als Badeteich und die angrenzende Hangwiese mit Feuerstelle für vielfältige Freizeitaktivitäten genutzt. Zu den kulturhistorisch wertvollen baulichen Sehenswürdigkeiten gehören u.a. die im Untersuchungsgebiet liegenden Kirchanlagen und die für die Region charakteristischen Hallenhäuser. Derartige Baulichkeiten sind u.a. in Althof, BartenshagenParkentin, Hastorf, Hanstorf und Iven 25

26 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) dorf erlebbar. Einblicke in prähistorisch bedeutsame Zeiten gewähren die nordwestlich von Hütten gelegene bronzezeitliche Hügelgräbergruppe sowie der westlich von Fulgenkoppel liegende Hünenstein. Als eine weitere Besonderheit für das FFHGebiet erweist sich in der nördlichen Teilgebietsfläche der Jakobsweg. Es handelt sich um eine Teilstrecke des baltischwestfälischen Jakobswegs die Via Baltica, welche auf der Insel Usedom beginnt und den Pilger über eine Gesamtlänge von ca. 770 km bis nach Osnabrück führt (STEGER 2014). Der Verlauf des mit einer Jakobsmuschel gekennzeichneten Pilgerwegs ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Abb. 6: Verlauf des baltischwestfälischen Jakobswegsim Bereich des FFHGebietes Traditionell spielt für die Gemeinde BartenshagenParkentin die Pferdezucht eine große Rolle. Jährlich finden Reit, Spring, Vielseitigkeits und Fahrturniere statt. Außerhalb des FFH Gebietes liegende Reiterhöfe in Parkentin und Stülow bieten lokale Reittouristik an. Der Angeltourismus ist kleinräumig vorhanden und konzentriert sich im Schutzgebiet auf das im Kap. I benannte Gewässer. Innerhalb des FFHGebietes und seiner näheren Umgebung existieren privat geführte Ferienwohnungen und Gästehäuser u.a. in den Ortslagen Althof, BartenshagenParkentin, Retschow und Hohenfelde. Südlich des Bienenteichs schließt sich unmittelbar an die FFHGebietsgrenze das ca. 3,4 ha große Areal der Kleingartenanlage Hütten an. In bzw. am östlichen Rand der Ortslage Hütten sind öffentliche Flächen für den ruhenden Verkehr ausgewiesen. Zudem wurden im NSG Hütter Klostereiche vereinzelt Rastplätze angelegt. 26

27 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Tourismus und Erholungsnutzung unterliegen innerhalb des NSG Hütter Klosterteiche naturschutzrechtlichen Restriktionen. Demnach ist es u.a. verboten zu zelten, zu lärmen, Tonwiedergabegeräte zu benutzen, Feuer anzuzünden oder zu unterhalten, Modellboote zu betreiben, Flugkörper jeder Art starten oder landen zu lassen außerhalb der in der Abgrenzungskarte gemäß 2 Abs. 3 der NSGVerordnung mit einer Wellenlinie dargestellten Badestelle am Haferteich zu baden das NSG außerhalb der gekennzeichneten Wege zu betreten oder außerhalb gekennzeichneter Wege mit Fahrrädern oder Kutschen zu befahren oder in ihm zu reiten im NSG mit Kraftfahrzeugen jeder Art, einschließlich von Fahrrädern mit Hilfsmotor, zu fahren oder Kraftfahrzeuge zu parken und die Gewässer mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten jeder Art zu befahren oder zu tauchen. I Siedlung, Industrie und Gewerbe Folgende Ortschaften bzw. Ortsteile befinden sich innerhalb bzw. im unmittelbar angrenzenden Bereich des FFHGebietes: Hütten, Althof, Bollbrücke, Parkentin, Neuhof, Hastorf, Hanstorf, Reinshagen, Fulgenkoppel, Neu Hohenfelde und Ivendorf. Die Tab. 5 gibt einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der Flächennutzungsplanung (FNP) im Betrachtungsraum. Aktuelle Planungsabsichten auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bestehen für den Untersuchungsraum gemäß den Stellungnahmen der Stadt Bad Doberan, des Amtes Bad Doberan Land sowie der Amtsfreien Gemeinde Satow nicht. Tab. 5: Übersicht zu Flächennutzungsplänen Amt / amtsfrei / Gemeinden Aussagen zum FNP Anmerkung zur Fortschreibung STADT BAD DOBERAN Stadt Bad Doberan AMT BAD DOBERAN Gemeinde Hohenfelde Gemeinde Retschow Gemeinde BartenshagenParkentin Vorlage eines rechtskräftigen FNP, 2. Änderung rechtswirksam seit dem Vorlage eines rechtskräftigen FNP, rechtswirksam seit dem Vorlage eines rechtskräftigen FNP, rechtswirksam seit dem Vorlage eines rechtskräftigen FNP, rechtswirksam seit dem Beschluss der Stadtvertretung vom zur 3. Änderung des FNP, Änderung wird derzeit erarbeitet AMTSFREIE GEMEINDE SATOW Gemeinde Satow keine Vorlage eines rechtskräftigen FNP Beschluss der GV Satow zur Aufstellung eines FNP für das gesamte Gemeindegebiet der zusammengeschlossenen Gemeinden des ehemaligen Amtes Satow vom , Billigung des Vorentwurfs durch die GV am , derzeit wird der Entwurf gefertigt 27

28 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Die Stadt Bad Doberan fungiert als Mittelzentrum und ist Bestandteil der Regiopolregion Rostock. Die Wirtschaftsstruktur wird von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Handwerk, Gewerbe und Handel bestimmt. Überdies besitzt Bad Doberan einen besonderen Stellenwert im Hinblick auf Tourismus und Naherholung sowie das Kurwesen. Durch die Stadt Bad Doberan werden erschlossene Gewerbeflächen vorgehalten, die jedoch nicht das Untersuchungsgebiet tangieren. Im Weiteren sind die Bereiche Industrie und Gewerbe für den Betrachtungsraum nicht relevant. I Verkehr Das Untersuchungsgebiet ist von unterschiedlich frequentierten Verkehrsverbindungen betroffen (s.a.karte 1a): Die regionalbedeutsamste Straßentangente stellt die Landesstraße L 13 dar, welche zwischen den beiden Teilgebietsflächen nach Südosten verläuft und über die regionale Verbindungsfunktion hinaus als Zubringer zur Bundesautobahn BAB 20 fungiert. Während die Kreisstraße K 6 das FFHGebiet im Südwesten bei Reinshagen begrenzt, stellt die K 8 bei Neuhof abschnittsweise die östliche Grenze des europäischen Schutzgebietes dar. Beide Trassen werden dem für die Flächenerschließung bedeutsamen Straßennetz zugeordnet. Ferner existieren im Gebiet eine Reihe von Orts und Ortsverbindungsstraßen sowie sonstige kommunale Wege. Der nördlich von Hütten liegende Pufferbereich des FFHGebietes wird von der überregionalen Bahnstrecke WismarRostockTessin durchquert. Nahegelegene Bahnhöfe befinden sich in den Ortslagen Parkentin und Althof. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 führt unter der lfd. Nr die Ortsumgehung Bad Doberan noch in der Kategorie vordringlicher Bedarf auf. Für den aktuellen Bundesverkehrswegeplan wurde das Vorhaben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV nicht mehr angemeldet. I Rohstoffgewinnung Gemäß Regionalem Raumentwicklungsprogramm für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock sind Flächen zur Sicherung des Rohstoffabbaus für das FFHGebiet DE nicht relevant (RPV MM/HRO 2011). I Energiewirtschaft Im nordwestlichen Bereich wird das FFHGebiet von einer 110kVHochspannungsleitung sowie einer Ferngasleitung gequert. Über den gesamten Betrachtungsraum sind Freileitungs und Kabelanlagen der Mittel und Niederspannungsebene vorzufinden. Zudem befinden sich innerhalb des Untersuchungsgebietes Versorgungsanlagen lokaler Gasunternehmen. Zur Erzeugung regenerativer Energie wurden im Umfeld des FFHGebietes zwei Biomasseanlagen errichtet. Die Standorte befinden sich in Bad Doberan und Parkentin (MWBT 2012). 28

29 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Der RREP weist für das unmittelbare Umfeld des FFHGebietes keine Windeignungsgebiete (WEG) aus. In einem erweiterten Radius von ca. 6 km sind folgende Eignungsgebiete vorhanden (RPV MM/HRO 2011): Admannshagen (WEGNr. 1, ca. 4,9 km nördlich): Die Fläche stammt ursprünglich aus dem Rahmenkonzept Windenergie für den Landkreis Bad Doberan von Für das Gebiet liegt ein Bebauungsplan vor. Es umfasst den Bestand von 5 Anlagen älterer Bauart. Die hiesige Nabenhöhe ist auf maximal 55 m über Geländehöhe festgesetzt. Derzeitig wird ein Repowering der 5 Anlagen einschließlich neuem BPlan vorbereitet. Stäbelow (WEGNr. 113, ca. 2,3 km südöstlich): Die Abgrenzung des Vorhabensgebietes folgt der Festlegung des RREP von 2011, wobei auf der Fläche insgesamt 12 WEA vorgesehen sind. Für das Gebiet wurden bereits Genehmigungsverfahren gemäß 9. BImSchV eingeleitet. Derzeit liegen zwei Teilgenehmigungen für den Bau von 3 Anlagen mit einer Gesamthöhe von 170 m vor. Heiligenhagen (WEGNr. 100, ca. 3,8 km südlich): Die Abgrenzung des Vorhabensgebietes folgt der Festlegung des RREP von Derzeit liegt keine Bauleitplanung bzw. bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von WEA vor. Hohen Luckow (WEGNr. 101, ca. 6,1 km südlich): Die Abgrenzung des Vorhabensgebietes folgt der Festlegung des RREP von Derzeit liegt keine Bauleitplanung bzw. bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von WEA vor. Darüber hinaus sieht die erste Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für die Region Rostock (PV RRO 2013) innerhalb des o.g. Suchraums ein weiteres neues WEG vor. Hierbei handelt es sich um folgenden Standort: Brusow (WEGNr. 115, ca. 4,2 km nordwestlich der FFHTeilgebietsfläche Hütter Wohld ). Das WEGNr. 115 gehört zu den Eignungsgebieten, in welchen nur WindenergieanlagenPrototypen zur Durchführung der für die Typenprüfung und Zertifizierung unbedingt notwendigen Vermessungen errichtet werden dürfen. Bis zur vollständigen Ausnutzung dieser Eignungsgebiete sind neue Anlagen darin jeweils so anzuordnen, dass der verbleibende Raum für die spätere Vermessung weiterer Anlagen bestmöglich genutzt werden kann. Der Betrieb der Anlagen ist auf höchstens 5 Jahre zu befristen. I Jagd Die Hege erfolgt grundsätzlich nach den geltenden Rechtsvorschriften des Bundes (Bundesjagdgesetz/BJagdG, Verordnung über die Jagdzeiten/JagdzeitV) sowie des Landes (Landesjagdgesetz/LJagdG MV, Jagdzeitenverordnung/JagdZVO MV) und hat die Nachhaltigkeit der Vorkommen an heimischen Wildtierarten zu gewährleisten. Jagdliche Besonderheiten für das FFHGebiet und seine unmittelbare Umgebung ergeben sich für die betroffenen Natur und Landschaftsschutzgebiete, in welchen gemäß 20 Abs. 1 LJagdG MV die Jagd dem jeweiligen Schutzzweck der genannten Gebiete dienen soll. N SG Hütte r K l o s t e r t e i c h e Laut Schutzgebietsverordnung ist die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd zulässig, wobei für das Gebiet folgende Verbote zur Anwendung gelangen: Wildäcker oder künstliche Suhlen neu anzulegen, Fütterungsmittel auszubringen oder Lockmittel an natürlichen Suhlen einzusetzen und jagdliche Einrichtungen zu errichten oder Kirrungen anzulegen ohne Zustimmung der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde. 29

30 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I Kulturgüter Kulturgüter sind kulturhistorische Zeugnisse, die ein identitätsprägendes Merkmal für die jeweilige Region darstellen. Hierzu zählen Boden, Bau und Gartendenkmale. Aufgrund ihrer Planungsrelevanz sind im Rahmen der Managementplanung ausschließlich Bodendenkmale (s.a. Kap. II.1.1) weiter zu betrachten. Gemäß der Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege sind für das FFHGebiet zahlreiche Bodendenkmale bekannt (s.a. Abb. 8 bzw. Anhang III.1). Weiterhin werden Bodendenkmalverdachtsbereiche benannt. Prinzipiell ist zu unterscheiden zwischen Bodendenkmalen, bei denen angesichts ihrer wissenschaftlichen und kulturgeschichtlichen Bedeutung einer Veränderung oder Beseitigung auch der Umgebung gemäß 7 (4) DSchG MV nicht zugestimmt werden kann (rote Flächenkennzeichnung). Bodendenkmalen, deren Veränderung oder Beseitigung nach 7 DSchG MV genehmigt werden kann, sofern vor Beginn jeglicher Erdarbeiten die fachgerechte Bergung und Dokumentation dieser Bodendenkmale sichergestellt wird (blaue Flächenkennzeichnung). Alle durch diese Maßnahmen anfallenden Kosten hat der Verursacher des Eingriffes zu tragen ( 6 Abs. 5 DSchG MV. Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Bergung und Dokumentation des Bodendenkmals ist das oben benannte Landesamt rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten. Flächen, für die das Vorhandensein von Bodendenkmalen ernsthaft anzunehmen bzw. nahe liegend ist oder sich aufdrängt (Bodendenkmalverdachtsflächen). 30

31 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Abb. 7: Bodendenkmale im FFHGebiet DE

32 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft Nachfolgend werden die für den Betrachtungsraum relevanten Schutzgebiete und objekte hinsichtlich ihrer Lage, ihrer räumlichen Ausdehnung sowie ihres Schutzzwecks beschrieben. Die jeweilige Gebietsabgrenzung und Lage ist mit Ausnahme der Naturdenkmale und Flächennaturdenkmale der KARTE 1b zu entnehmen. I Naturschutzgebiete Das NSG Hütter Klosterteiche liegt ca. 4,0 km südöstlich von Bad Doberan und erstreckt sich von der Ortslage Hütten im Nordosten bis zur südlich gelegenen Ortsverbindungsstraße FulgenkoppelHastorf. Die Höhenlagen variieren zwischen 30 und 84 m NN. Das Gebiet ist mit einer zu schützenden Gesamtfläche von 58 ha ausgewiesen und befindet sich vollständig im FFHGebiet. Das NSG Hütter Klosterteiche (NSGNr. 319) wurde am 24. August 1999 unter Schutz gestellt. Gemäß rechtswirksamer Schutzgebietsverordnung vom 01. November 2005 dient es der dauerhaften Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer bereits im Mittelalter durch Mönche innerhalb eines stark reliefierten Geländes angelegten Teichkette sowie der sich unmittelbar daran anschließenden floristisch und faunistisch bedeutsamen Lebensräume. Durch die Begrenzung der Nutzung der Fischteiche auf die bisher ausgeübte traditionelle Bewirtschaftungsform sowie den Erhalt der Lebensraumvielfalt sind die an diese Gegebenheiten gebundenen, im Gebiet vorhandenen Artengemeinschaften zu erhalten und zu fördern. Insbesondere dient es dem Erhalt der Struktur, der Gewässerqualität und des Wasserdargebots der Kanbeck sowie dem Schutz der Uferbereiche als Lebensraum geschützter Tier und Pflanzenarten sowie als Quelle für die Teichanlage dem Schutz, der Pflege und Entwicklung der im südlichen Bereich des NSG liegenden artenreichen Nasswiesen als Pufferzone zur Kanbeck sowie als Standort einer Vielzahl gefährdeter Pflanzenarten sowie Pflanzengesellschaften dem Erhalt der rotbuchendominierten Laubwaldbereiche durch die Begünstigung und Förderung natürlicher Bestandsstrukturen mit hohen Altbaum und Totholzanteilen und der Naturverjüngung dem Erhalt der Bruchwälder mit Bach und Quellhorizonten durch Erhalt oder Wiederherstellung der natürlichen Quelltätigkeit und Überflutungsdynamik sowie durch Förderung natürlicher Bestandsstrukturen mit hohen Altbaum und Totholzanteilen und der Naturverjüngung der Erhaltung der überregional bedeutsamen Populationen der Rotbauchunke und des Laubfrosches und der Sicherung und Förderung der Habitate und Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Fledermausarten, der Fische und Rundmäuler, des Edelkrebses und zahlreicher Vogelarten. Verboten sind im NSG Hütter Klosterteiche alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können. U.a. ist es untersagt Straßen, Wege, Plätze jeder Art oder sonstige Verkehrsflächen anzulegen oder zu ändern bauliche Anlagen jeder Art zu errichten, zu erweitern oder zu ändern, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen 32

33 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Gewässer einschließlich ihrer Ufer zu ändern, zu beseitigen, zu schaffen oder umzugestalten oder Handlungen vorzunehmen, die zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserstände führen können sowie Stoffe einzuleiten oder einzubringen oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit der Gewässer zu beeinträchtigen Pflanzen, Pflanzenteile oder sonstige Bestandteile zu entnehmen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu gefährden oder Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen und wildlebende Tiere zu töten, zu fangen, zu verletzen, zu füttern, ihnen nachzustellen, sie durch Lärm oder anderweitig zu beunruhigen oder ihre Eier, Larven, Puppen, ihre Nester oder ihre sonstigen Brut oder Wohnstätten zu entfernen oder zu beschädigen oder Tiere auszusetzen oder anzusiedeln. I Landschaftsschutzgebiete Die nördliche Teilfläche des FFHGebietes DE ist größtenteils Bestandteil des LSG Kühlung. Die Kühlung umfasst eine während der Weichseleiszeit durch Anhäufungen von Geschiebe aus dem Norden entstandene Kette bewaldeter Hügel, die sich nordwestlich von Rostock entlang der Ostseeküste erstreckt. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur (Naturschutzgesetz der DDR) wurde der Landschaftsraum der Kühlung durch den damaligen Rat des Bezirkes Rostock (Beschluss Nr. 183/66 vom ) zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt. Im Zuge der ab 1995 erfolgenden bundesdeutschen Rechtsanpassung zum LSG Kühlung wurde das Territorium mittels Verordnungvom 22. März 2000(VO LR Bad Doberan, LSGNr. 54a) und mit einer Gesamtfläche von ca ha unter Schutz gestellt. Für das Gebiet werden u.a. folgende Schutzzwecke definiert (LUNG 2007): großräumiger Erhalt der durch die Weichseleiszeit entstandenen geomorphologischen Oberflächenstruktur des Endmoränenkomplexes Umgebungsschutz für die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes befindlichen Naturschutzgebiete Erhalt und Entwicklung der Waldkomplexe Erhalt und Entwicklung der die Endmoränenzüge durchfließenden Fließgewässer einschließlich der sie umgebenden Niedermoorbereiche und Erhalt und Entwicklung landschaftsprägender Einzelelemente, insbesondere Gehölzgruppen und Einzelgehölze, Kopfweidenbestände, Ackerhohlformen, Feucht und Nasswiesen und Oser. I Gesetzlich geschützte Biotope als FFHLebensraumtypen In der nachfolgenden Tab. 6 werden die im FFHGebiet gemeldeten Lebensraumtypen (LRT) gemäß Anhang I der FFHRichtlinie aufgelistet und den jeweiligen Kategorien des gesetzlichen Biotopschutzes nach 20 NatSchAG MV zugeordnet. Eine gesonderte kartografische Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt nicht, da sie zu großen Teilen im Zuge der LRTKartierung aktuell erfasst und lagerichtig im neuen Bezugssystem in der KARTE 2a dargestellt werden. 33

34 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Tab. 6: Lebensraumtypen des Anhangs I im Gebiet und gesetzlicher Biotopschutz EU Code Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharitions 3160 Dystrophe Seen und Teiche 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitriche Batrachion Gesetzlich geschütztes Biotop nach 20 NatSchAG MV Sölle; Röhrichtbestände und Riede; Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer Sölle, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer Naturnahe und unverbaute Bachund Flussabschnitte, einschließlich der Ufervegetation Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche; Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche Übergangs und Schwingrasenmoore 9110 HainsimsenBuchenwald (LuzuloFagetum) 9130 Waldmeister Buchenwald (Asperulo Fagetum) Naturnahe Moore Moore 91E0* Erlen und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (Alno Padion, Alnion incanae, Salicion albae) * prioritärer LRT Naturnahe Bruch, Sumpf und Auwälder (Mindestgröße m²) Bruch, Sumpf und Auwälder 34

35 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Flächige Schutzobjekte Mit dem Flächennaturdenkmal (FND) gab es in der DDR einen dem GLB ähnlichen Schutzzweck. Unter dieser Schutzkategorie wurden naturnahe, stark gefährdete Kleinbiotope von geringer Flächengröße und mit Vorkommen an seltenen Tier und Pflanzenarten geführt. Die Ausweisung erfolgte gemäß 13 des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBL.I Nr. 12 S. 67) in Verbindung mit 11 Absatz 1 Satz 2 Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1970 (Gesetzblatt der DDR vom 29. Mai 1970 Teil II Nr. 46 S. 331) und 15 Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1989 (Gesetzblatt der DDR vom 19. Juni 1989 Teil I Nr. 12 S.159). Für das FFHGebiet einschließlich der definierten Pufferzone von 500 m sind nach aktuellem Kenntnisstand insgesamt 8 FND dokumentiert (s.a. Tab. 7, LUNG 2014). Häufig sind die bestehenden FND gleichzeitig geschützte Biotope gemäß 20 NatSchAG MV. Nach 22 NatSchAG MV gilt die Schutzverordnung, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben wird. Tab. 7: Flächennaturdenkmale im Untersuchungsraum Gesamt Nr. des FND Bezeichnung / Kurzbeschreibung / zuständige Gebietskörperschaft / Lage im Untersuchungsraum Größe in ha gem. Beschluss (GIS) Relevante Rechtsvorschrift zur Festsetzung FND DBR 023 FND DBR 001 Orchideenwiese (bei Bollbrügge) / Schutzgegenstand gemäß LK Bad Doberan (2003) nicht mehr vorhanden / Landkreis Rostock / vollständig in der Pufferzone Trollblumenwiese Althof / Wiese östlich der Windsbeck / Landkreis Rostock / vollständig im FFHGebiet 1,81 (5,36) 0,3 (0,32) für alle dokumentierten FND: Kreistagsbeschluss des Landkreises Bad Doberan Nr. 26/VIII4/84 vom FND DBR 024a,b Orchideenwiese (ParkentinNeuhof) / zwei Teilflächen / Landkreis Rostock / vollständig in der Pufferzone 0,89 (1,22) FND DBR 014 Roedengrund / Quellgebiet des Zuflusses der Teichanlage Hütten / Landkreis Rostock / größtenteils im FFHGebiet, Rest in der Pufferzone 3,0 (6,80) FND DBR 028 Fulgensmoor / Moorsee / Landkreis Rostock / vollständig im FFHGebiet 3,0 (3,32) FND DBR 015 Franzmoor / Moorsee / Landkreis Rostock / vollständig im FFHGebiet 3,0 (4,58) FND DBR 027 Reinshäger Moor / 2 Moorseen mit je 3 Hektar Flächengröße / Landkreis Rostock / vollständig in der Pufferzone 6,0 (5,91) FND DBR 029 Krambsmoor / Hochmoor / Landkreis Rostock / vollständig im FFHGebiet 1,5 (1,58) 35

36 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 I.2.1 Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II FFHRL Im nachfolgenden Abschnitt werden die im FFHGebiet relevanten Schutzobjekte, auf die Art. 6 FFHRL anzuwenden ist, definiert. I Lebensraumtypen nach Anhang I FFHRL In Tab. 8 sind die im Standarddatenbogen (SDB) der Europäischen Kommission mitgeteilten Vorkommen von LRT mit Flächenangaben einschließlich der Bewertungen des Erhaltungszustands sowie die aktuell ermittelten Größen und Bewertungen dargestellt. Die aktuelle Flächengröße und der aktuelle Erhaltungszustand sind Ergebnis der Bestandsaufnahme aus dem Jahr Bestimmend bei der Aggregation der Teilbewertungen zum Erhaltungszustand auf Gebietsebene ist jeweils die Kategorie mit den überwiegenden Flächenanteilen, es sei denn die Kategorie C hat Flächenanteile von > 25 %. In diesem Fall ist C bestimmend. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten LRT maßgeblich. Die LRT mit Angabe der Bewertung der Teilflächen sind in der KARTE 2a dargestellt. Tab. 8: Gemeldete Vorkommen von LRT und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I EUCode LRT Flächengröße laut Meldung (ha) OFFENLAND Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition 3160 Dystrophe Seen und Teiche Erhaltungszustand laut SDB Flächengröße aktuell (ha) Erhaltungszustand aktuell 22,34 C 26,75 B 1,93 B 2,00 A 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des CallitrichoBatrachion 7140 Übergangs und Schwingrasenmoore 0,86 B 1,16 B 4,18 B 1,92 B Summe LRT Offenland 29,30 31,83 WÄLDER HainsimsenBuchenwald 1,28 B 9130 WaldmeisterBuchenwald 188,75 C 138,00 B 91E0* Erlen und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern 8,97 B 5,42 A Summe LRT Wälder 197,72 144,70 Summe LRT Gesamt 227,02 176,53 * prioritärer LRT 1 Nachrichtliche Übernahme der Daten aus dem Fachbeitrag Wald vom (MLUV 2008a). 36

37 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Mit 31,83 ha werden 3,82 % des FFHGebietes von LRT des Offenlandes eingenommen; die WaldLRT bedecken 144,70 ha bzw. 17,35 % der Schutzgebietsfläche. Die Lebensraumtypen des Offenlands sowie deren Bewertung sind in der KARTE 2a dargestellt. Im Rahmen der Meldung 2004 I an die Europäische Kommission wurden im SDB für das FFH Gebiet insgesamt sechs LRT mitgeteilt, wovon vier als OffenlandLRT (davon kein prioritärer LRT) und zwei als WaldLRT (WLRT, davon ein prioritärer LRT) klassifiziert wurden. Im Zuge der Kartierungen zur Managementplanung wurden vier LRT des Offenlandes (LRT, LRT 3160, LRT 3260, LRT 7140) und drei WaldLRT (WLRT 9110, WLRT 9130, WLRT 91E0*) ermittelt. Der entsprechend der Binnendifferenzierung in den Meldeunterlagen noch nicht ausgewiesene WLRT 9110 konnte infolge Aktualisierung der Wald als auch der Bodendaten zusätzlich identifiziert werden. Weitere LRT wurden im Rahmen der Managementplanung nicht ermittelt. I Arten nach Anhang II FFHRL In Tab. 9 sind die gemeldeten und aktuell ermittelten Arten des Anhangs II dargestellt. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten Arten maßgeblich. Tab. 9: Gemeldete Vorkommen und aktuell ermittelte Arten des Anhangs II EU Code Art Status laut SDB Populationsgröße laut SDB Erhaltungszustand der Habitate laut SDB Erhaltungszustand der Habitate aktuell 1308 Mopsfledermaus nichtziehend i B C Rotbauchunke nichtziehend i B B 1166 Kammmolch nichtziehend i B B 1096 Bachneunauge nichtziehend i C B Bauchige Windelschnecke 1042 Große Moosjungfer (neu) nichtziehend i R B C nichtziehend B Erläuterung der Abkürzungen zur Spalte Populationsgröße : i (Einzeltiere, Einzelvorkommen), V (sehr seltenes Vorkommen), R (selten), C (häufig), P (Art vorhanden) 1 Datenübernahme aus dem landesweiten Fachbeitrag mit Stand vom (LUNG 2015). 2 Im FFHGebiet DE sind Vorkommen des Bachneunauges im Althöfer Bach bekannt, wobei diesbezügliche Nachweise aus den Jahren 1995, 2004 (KRAPPE 2007) und 2010 (ODE et al.) vorliegen. Der im Auftrag des LUNG für die Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie Fische und Rundmäuler (Westgroppe, Bachneunauge und Flussneunauge) aufgestellte landesweite Fachbeitrag (UP 2013) beinhaltet keine eigenständige Habitatabgrenzung und Bewertung für das BachneunaugenVorkommen in dem oben benannten Gewässersystem. Im Rahmen der Meldungen 2004 I an die Europäische Kommission wurden im SDB für das FFH Gebiet fünf Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie mitgeteilt. Während der Kartierungen wurde im Untersuchungsgebiet die FFHAnhangs II Art Große Moosjungfer mit signifikantem Vorkommen erfasst. Die Habitate der Arten des Anhangs II und deren Bewertung sind in der KARTE 2b dargestellt. I, 2006 erfolgten in Einzelfällen Aktualisierungen des SDB 37

38 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I.2.2 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für das europäische Netz Natura 2000 Nachdem im vorangegangenen Abschnitt die für das FFHGebiet DE relevanten Schutzobjekte definiert wurden, erfolgt im nachfolgenden Abschnitt eine weitergehende Differenzierung der LRT und Arten hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Schutzgebietsnetz Natura Dieses Kapitel dient der Bestimmung der Erhaltungsziele (s.a. Kap. I.4) und ist bedeutsam für die Begründung der Notwendigkeit und zur Prioritätenbestimmung von Maßnahmen im Bearbeitungsgebiet. Die angelegten Kriterien dienen als Grundlage zur Ermittlung der Lebensraumtypen und/oder Arten, für die vordringliche Entwicklungsmaßnahmen (Kap I.4) durchgeführt werden sollen. Überdies dienen sie der Definition von Erheblichkeitsschwellen im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung, bei der die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen eine wesentliche Rolle spielt. I LRT nach Anhang I FFHRL Die im Gebiet vorkommenden LRT nach Anhang I der FFHRL werden hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Schutzgebietsnetz nach folgenden Kriterien eingeschätzt (Tab. 10): günstiger insbesondere hervorragender Erhaltungszustand auf Gebietsebene (vgl. Tab. 8 im vorangegangenen Kapitel I.2.1) Priorität im Sinne des Art. 1 d) FFHRL Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil) im jeweiligen Gebiet europaweit ungünstiger Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFHRL. Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als ungünstig (C) zeigt einen i.d.r. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen, dieser wird in Tab. 10 hervorgehoben. Tab. 10: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz Natura 2000 LRT EUCode Prioritärer LRT Sehr hoher Flächenanteil im Gebiet (relative Größe = A) bezogen auf das Land Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFHRL) ungünstig schlecht 3160 ungünstig schlecht 3260 ungünstig unzureichend 7140 ungünstig schlecht I Arten nach Anhang II FFHRL mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten Die im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFHRL (mit kleinräumiger Habitatsabgrenzung) werden hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Schutzgebietsnetz nach folgenden Kriterien eingeschätzt (Tab. 11): günstiger insbesondere hervorragender Erhaltungszustand der Habitate auf Gebietsebene (vgl. Tab. 9 im vorangegangenen Kapitel I.2.1) Priorität im Sinne der FFHRL 38

39 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Populationsanteil) im jeweiligen Gebiet europaweit ungünstiger Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFHRL. Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als ungünstig (C) zeigt einen i.d.r. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen, dieser wird in Tab. 11 hervorgehoben. Tab. 11: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Tierarten mit kleinräumigen Habitaten für das Netz Natura 2000 Art prioritäre Art Sehr hoher Populationsanteil (relative Größe = A) bezogen auf das Land Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFHRL) Rotbauchunke ungünstig unzureichend Kammmolch ungünstig unzureichend Bachneunauge ungünstig unzureichend Bauchige Windelschnecke ungünstig unzureichend Große Moosjungfer (neu) ungünstig unzureichend I Tierarten nach Anhang II FFHRL mit großen Raumansprüchen Für Tierarten, die große Lebensräume beanspruchen (Tab. 12), sind die bedeutsamen Habitateigenschaften und funktionen in den FFHGebieten relevant (vgl. Art. 1k FFHRL). Für diese Arten mit großräumigen, gebietsübergreifenden Habitaten wird daher der Erhaltungszustand auf Gebiets und Landesebene beurteilt. Die landesweite Bewertung ergibt sich vorläufig aus der Gefährdungseinstufung nach den Roten Listen (Kategorien 1 bis 3) des Landes. Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als ungünstig (C) zeigt einen i.d.r. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen, dieser wird in Tab. 12 hervorgehoben. Tab. 12: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Tierarten mit großen Raumansprüchen für das Netz Natura 2000 Art prioritäre Art Sehr hoher Populationsanteil (relative Größe = A) bezogen auf das Land Ungünstiger Zustand auf Landesebene (Rote Liste) Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFHRL) Mopsfledermaus RL MV 1 ungünstig unzureichend I.2.3 Arten nach Anhang IV FFHRL Für die Tier und Pflanzenarten nach Anhang IV FFHRL gilt gemäß Art. 12 und 13 FFHRL ein strenges Schutzregime, das u.a. Verbote des Fangs oder der Tötung von Exemplaren, der Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von Fortpflanzungs und Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustands der Anhang IVArten erfolgt gebietsunabhängig und flächendeckend. 39

40 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Es werden nach den Vorgaben für das Monitoring auf europäischer Ebene die drei Erhaltungszustandskategorien: günstig, ungünstig unzureichend und ungünstig schlecht unterschieden. Um zu vermeiden, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFHRL Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs IVArten verursacht werden, werden alle Informationen über aktuelle Vorkommen der Anhangs IVArten ausgewertet. Tab. 13: Vorkommen von Arten des Anhangs IV Art Moorfrosch Laubfrosch Knoblauchkröte Vorkommen im Gebiet (Gebietsteil, Lage im Gebiet bzw. HabitatNrn.) Bad Doberan, Stadt; Waldteich NWEcke des Hütter Wohlds, Stauteich; Satow, Karpfenteich Hanstorf, SE des FFHGebietes, Stauteich SE des Hütter Wohlds im Acker (NW Hanstorf); max. 1 Exemplar je Standort Nachweise im Zuge der Rotbauchunkenkartierungen für die Managementplanung: ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; ; Satow, Wiesensenke (NNW Hanstorf); max. 1 Exemplar je Standort Nachweise im Zuge der Rotbauchunkenkartierungen für die Managementplanung: ; ; ; ; ; ; ; Nachweise im Zuge der Rotbauchunkenkartierungen für die Managementplanung: ; Bemerkungen Quelle: Fachbeitrag Wald (MLUV 2008a) Quelle: Fachbeitrag ODE et al. 2014b Quelle: Fachbeitrag Wald (MLUV 2008a) Quelle: Fachbeitrag ODE et al. 2014b Quelle: Fachbeitrag ODE et al. 2014b 40

41 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I.3 Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen und der Habitate der Arten / maßgebliche Bestandteile Nach 34 BNatSchG ist es bei der Beurteilung von Plänen oder Projekten mit möglichen Auswirkungen auf besondere Schutzgebiete notwendig, die für die Erhaltungsziele oder den Schutzweck maßgeblichen Bestandteile zu bestimmen. Ebenso ist es für die Schutzzweckbestimmung sowie für die Vorbereitung von Maßnahmen für den Erhalt oder die Verbesserung des Erhaltungszustandes von LRT und Arten unerlässlich, die maßgeblichen Bestandteile des FFHGebietes zu identifizieren und zu bewerten. Allgemein umfassen die für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile: a) die im Gebiet signifikant vorkommenden LRT nach Anhang I sowie die signifikant vorkommenden Arten nach Anhang II FFHRL gemäß Tabellen 8 und 9 sowie den KARTEN 2a und 2b b) die typischen Arten der Lebensräume, die als Indikatorarten einen günstigen Erhaltungszustand der signifikant vorkommenden LRT anzeigen c) die Habitate der Arten des Anhangs II der FFHRL sowie d) die für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Lebensraum bzw. Habitatbedingungen mit den erforderlichen standörtlichen Voraussetzungen und funktionalen Beziehungen. In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die weiteren standörtlichen und funktionalen maßgeblichen Bestandteile räumlich konkret für das FFHGebiet DE dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus wird bei Abweichungen zwischen den aktuell ermittelten und den im SDB beurteilten Erhaltungszuständen geprüft und erläutert, worauf diese zurückzuführen sind. I.3.1 Lebensraumtypen des Anhangs I Im FFHGebiet wurden im Zuge der Managementplanung 4 OffenlandLRT des Anhanges I mit signifikanten Vorkommen ermittelt, die insgesamt eine Fläche von ca. 31,83 ha einnehmen. Tab. 14: Verbreitung und Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen EU Code Lebensraumtyp Verbreitung (wesentliche Vorkommen) Anzahl der Teilflächen Flächengröße aktuell in ha Erhaltungszustand aktuell Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition 3160 Dystrophe Seen und Teiche im FFHTeilgebiet Hütter Wohld : Klosterteichkette des NSG und Gewässer östlich von Hohenfelde, im FFHTeilgebiet Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf : Gewässer über die Fläche verteilt Franzmoor (Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf) 56 26,75 Gesamt: B A: 2,68 (10,0 %) B: 21,64 (80,9 %) C: 2,43 (9,1 %) 1 2,00 Gesamt: A A: 2,00 (100,0 %) B: C: 41

42 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) EU Code Lebensraumtyp Verbreitung (wesentliche Vorkommen) Anzahl der Teilflächen Flächengröße aktuell in ha Erhaltungszustand aktuell 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Callitricho Batrachion 7140 Übergangs und Schwingrasenmoore Kanbeck und sonstiges Bachtal (Hütter Wohld), Althöfer Bach (östlich von Hohenfelde) Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf 4 1,16 Gesamt: B A: B: 1,16 (100,0 %) C: 4 1,92 Gesamt: B A: 1,02 (53,1 %) B: 0,61 (31,8 %) C: 0,29 (15,1 %) Die Abgrenzung der Vorkommen der LRT sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen werden in der KARTE 2a, nach dem Muster: LRTCode laufende Nummer Zustand ) dargestellt. 91,5 % der OffenlandLRT befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand, worunter die Erhaltungszustände A hervorragend und B gut (insgesamt 29,11 ha) zusammengefasst werden. Einen mäßigen bis durchschnittlichen Erhaltungszustand weisen 8,5 % (2,72 ha) der LRT auf. Auf weitere Ausführungen zu den WLRT wird im Rahmen dieser Managementplanung verzichtet. Ausführliche Angaben zur Methodik der Erfassung, zu den Ergebnissen der Kartierung und zur Bewertung des Erhaltungszustandes der WaldLRT sind dem Fachbeitrag Wald (MLUV 2008a) zu entnehmen. Die Kartierung der OffenlandLRT wurde im Zeitraum von Juli bis September 2013 durch das Büro Natura & Cultura vorgenommen, wobei die Kartierung und die Bewertung des Erhaltungszustandes unter maßgeblicher Berücksichtigung der Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFHLebensraumtypen in MecklenburgVorpommern" (LUNG MV 2010) sowie der "Bewertungsanleitung für FFHLebensraumtypen in MecklenburgVorpommern (MLUV 2012b) erfolgte. Nachfolgend wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse für die relevanten OffenlandLRT gegeben. Grundlage der Ausführungen sind der Fachbeitrag Lebensraumtypen (ODE et al. 2014a) sowie die jeweiligen LRTSteckbriefe des LUNG (PÖYRY 2011ad). 42

43 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition FFHLRT LRT 001, Mergelgrube südlich von Althof, Fläche: ca. 0,35 ha, EHZ: B gut. FFHLRT LRT 008, permanentes Kleingewässer im Grünland nördlich Ivendorf, Fläche: ca. 0,05 ha, EHZ: C mäßig bis durchschnittlich. FFHLRT LRT 057, temporäres Kleingewässer im Grünland südlich von Althof, Fläche: ca. 0,07 ha, EHZ: C mäßig bis durchschnittlich. FFHLRT LRT 015, Schumbergteich südwestlich von Hütten (im NSG), Fläche: ca. 0,30 ha, EHZ: B gut. FFHLRT LRT 007, Althöfer Teich östlich von Hohenfelde im Hütter Wohld, Fläche: ca. 0,59 ha, EHZ: C mäßig bis durchschnittlich. FFHLRT LRT 003, Verlandetes Kleingewässer am Nordrand vom Hütter Wohld, Fläche: ca. 0,49 ha, EHZ: C mäßig bis durchschnittlich. 43

44 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) FFHLRT LRT 023, Kleingewässer im Bachlauf im Südosten vom Hütter Wohld, Fläche: ca. 0,07 ha, EHZ: B gut. FFHLRT LRT 027, Kleingewässer in Ackerflur südostlich von Fulgenkoppel, Fläche: ca. 0,03 ha, EHZ: B gut. FFHLRT LRT 036, Gewässer im Indianermoor (Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf), Fläche: ca. 0,79 ha, EHZ: A hervorragend. FFHLRT LRT 033, Kleingewässer in Ackerflur westlich von Hanstorf, Fläche: ca. 0,36 ha, EHZ: B gut. Der LRT ist in MecklenburgVorpommern in Grundmoränen, Endmoränen und Sandern, im Küstenbereich und im Urstromtal der Elbe angesiedelt, wobei er überwiegend in Form von Kleingewässsern auftritt. Kerngebiete der Verbreitung sind das Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte (innerhalb der kuppigen Grundmoränen sowie im Bereich des Höhenrückens), die Mecklenburgische Seenplatte (innerhalb von Grund und Endmoränen) sowie Bereiche von Flussläufen. Über die im Jahr 2004 erfolgte Binnendifferenzierung (mit 49 bekannten LRTFlächen) hinaus wurden unter Auswertung aktueller Orthofotos und topografischer Karten weitere Verdachtsflächen vor Ort begutachtet. Insgesamt konnten 57 Flächen als LRT eingestuft werden, wovon ein Areal (LRT 040) aufgrund dauerhaft hoher Wasserstände der Umgebung zu keinem Zeitpunkt erreichbar und somit nicht bewertbar war. Für die Vorkommen des Lebensraumtyps lassen sich entsprechend ihrer Entstehung und Lage sechs verschiedene Komplexe abgrenzen: 1) ehemalige Lehmgruben, Kleingewässer im Grünland südlich von Althof & nördlich Ivendorf Im Hütter Wohld südlich der Ortschaft Althof befinden sich ehemalige Lehm/Mergelgruben, die durch steil abfallende Ufer und je nach Gewässergröße durch starke bis vollständige Beschattung gekennzeichnet sind. Fünf dieser Gewässer sind dem LRT zuzuordnen (LRT 001, 002 und 004 bis 006). Aufgrund der starken Beschattung dominieren TeichlinsenSchwimmdecken (Lemna minor, Spirodela polyrhiza und Lemna gibba) die Wasservegetation. 44

45 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Daneben sind Schwebematten aus der untergetauchten Wasserlinse (Lemna trisulca), Hornblatt (Ceratophyllum demersum) und dem flutenden Lebermoos (Riccia fluitans) charakteristisch. Einmalig wurden eine SeerosenSchwimmblattflur (Nymphaea alba) und Wasserpest Tauchfluren (Elodea canadensis) erfasst. In den schattigen Uferbereichen wachsen überwiegend Erlen (Alnus glutinosa), Seggen (z.b. Carex elata, Carex acutiformis, Carex acuta) und Flatterbinsen (Juncus effusus). Röhrichtbestände konnten sich aufgrund der steil abfallenden Ufer nur kleinflächig in Form von Schilf (Phragmites australis) und Rohrkolbenröhrichten (Typha latifolia) entwickeln. Der Gewässergrund ist mit einer Faulschlammauflage bedeckt; die angrenzenden Waldbäume sorgen für hohe Totholzeinträge. Zwischen den Mergelgruben verlaufen unbefestigte Wanderwege, wodurch kleinflächig Bade, Angel und Grillstellen an den Ufern zu finden sind. In einer extensiv bewirtschafteten Grünlandfläche nördlich der Ortschaft Ivendorf befindet sich ein permanentes Kleingewässer (LRT 008). Im Nordwesten ist der überwiegende Bereich des Gewässers verlandet. Hier ist der Breitblättrige Rohrkolben (Typha latifolia) Hauptbestandsbildner. Die aquatische Vegetation wird von Teichlinsen dominiert. Ufergehölze und Pufferstreifen fehlen; der Gewässergrund ist sehr schlammig (Faulschlamm). Als Vegetationseinheiten wurden TeichlinsenSchwimmdecke, Breitblattrohrkolbenröhricht und Weidenröschen Hochstaudenflur kartiert. Das flache temporäre Kleingewässer im Grünland südlich von Althof (LRT 057) wies überwiegend keine aquatische Vegetation auf. Ca. 15 % der LRTFläche wird von Teichlinsen (Lemna minor, Spirodela polyrhiza), Hornblatt (Ceratophyllum submersum) und dem Schwimmenden Laichkraut (Potamogeton natans) dominiert. Im Verlandungsbereich wuchs Haarblättriger Wasserhahnenfuß (Ranunculus trichophyllus). 2) Klosterteichkette im Hütter W ohld & Althöfer Teich Die von Mönchen Ende des 12. Jhs. angelegte Teichkette im Hütter Wohld umfasst 15 Teiche, von denen aktuell bis auf den vollständig ausgetrockneten Lindenteich alle Gewässer dem LRT zugeordnet werden können. Der Großteil der Teiche wird fischereilich genutzt, einige Gewässer dienen ausschließlich als Wasserreservoir (s.a. Kap. I.1.2.4) Die aktuellen Kartierungen zeigen verschiedene Sukzessionsstadien der Teiche, wobei die Mehrzahl bereits stark verlandet ist. Die aquatische Vegetation ist vielgestaltig; sie besitzt in Abhängigkeit vom Teichstandort ein jeweiliges Charakteristikum, welches in der nachfolgenden Übersicht stichpunktartig beschrieben wird: Bezeichnung Wiesenteich Lindenteich Bienenteich Kleiner Katenteich Großer Katenteich Haferteich Pflanzgartenteich charakteristische aquatische Vegetation HornblattSchwebematte, WasserpestTauchflur, WasserlinsenSchwebematte, HaarblattlaichkrautTauchflur, LaichkrautSchwimmdecke keine, da vollständig ausgetrocknet kein LRT TausendblattWasserrosenSchwimmblattflur, WasserknöterichLaichkrautSchwimmblattflur, WasserpestTauchflur, ArmleuchteralgenTauchflur, QuirltausendblattTauchflur, TannenwedelKleinröhricht TannenwedelKleinröhricht, ArmleuchteralgenTauchflur, TeichlinsenSchwimmdecke WasserknöterichSchwimmblattflur, WasserlinsenSchwebematte WasserknöterichLaichkrautSchwimmblattflur, HornblattSchwebematte LaichkrautSchwimmblattflur, TausendblattWasserrosenSchwimmblattflur, Teichlinsen Schwimmdecke, WasserlinsenSchwebematte 45

46 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Bezeichnung Schumbergteich charakteristische aquatische Vegetation LaichkrautSchwimmblattflur, WasserpestTauchflur Klosterteich WasserknöterichLaichkrautSchwimmblattflur Panzower Teich Bornkohlhofsteich Ravensteich Mittelteich Fichtenteich TeichlinsenSchwimmdecke TeichlinsenSchwimmdecke, WasserknöterichLaichkrautSchwimmblattflur, Hornkraut Schwebematte TeichlinsenSchwimmdecke, WasserknöterichLaichkrautSchwimmblattflur TeichlinsenSchwimmdecke, WasserknöterichLaichkrautSchwimmblattflur, WasserlebermoosSchwebematte, WasserlinsenSchwebematte WasserknöterichLaichkrautSchwimmblattdecke, WasserlinsenSchwebematte Brückenteich LaichkrautSchwimmblattflur, TeichlinsenSchwimmdecke, KleinlaichkrautTauchflur Die Ufer und Verlandungsvegetation der Teiche setzt sich überwiegend aus Großseggenrieden (z.b. Carex acuta, Carex acutiformis, Carex riparia), Röhrichten (z.b. Phragmites australis, Sparganium erectum, Typha latifolia, Schoenoplectus lacustris, Glyceria maxima) sowie Erlen Grauweidengebüschen zusammen. Lediglich an den beiden mit Schafen und Kleinpferden beweideten Teichen (Bienen und Kleiner Katenteich) konnten sich Kleinröhrichte aus Gliederbinsen und Schneiden entwickeln. Hervorzuheben ist das Vorkommen von gefährdeten und geschützten Pflanzen, wie Tannenwedel (Hippuris vulgaris), Lanzettblättriger Froschlöffel (Alisma lanceolatum), Seerose (Nymphaea alba), Zwiebelbinse (Juncus bulbosus) und der sparrigen Binse (Juncus squarrosus). Der abseits der Klosterteichkette im westlichen Hütter Wohld befindliche Althöfer Teich (LRT 007) wird nicht bewirtschaftet. Im südlichen Bereich ist das Gewässer stark verschilft. Im Zuge der Kartierungen wurden hier TeichlinsenSchwimmdecken und HornblattSchwebematte als Vegetationseinheiten erfasst. 3) Kleingewässer im Hütter Wohld Neben den Klosterteichen befinden sich drei weitere Kleingewässer im Hütter Wohld: Das am Nordwestrand gelegene Kleingewässer ist stark verlandet und wird von einem Schilfröhricht dominiert (LRT 003). Daneben sind rasige Großseggen (Carex riparia) kennzeichnend. Die aquatische Vegetation der Restwasserfläche setzt sich aus Teich und Wasserlinsen zusammen. Im Südosten des Hütter Wohld liegen zwei Kleingewässerkomplexe in einem versumpften Bachlauf (LRT 023, 024). Auf den quelligen Südufern wachsen Schlankseggen bzw. NachtschattenSchilfröhrichte. Aufgrund der starken Beschattung ist die aquatische Vegetation artenarm. Neben der Kleinen Teichlinse ist das flutende Lebermoos (Riccia fluitans) kennzeichnend. 4) Kleingewässer in der Ackerflur südöstlich Fulgenkoppel Von den fünf Kleingewässern (LRT 025 bis 029) in der Ackerflur südöstlich Fulgenkoppel befinden sich zwei in dem zentral gelegenen Feldgehölz. Aufgrund der vollständigen Beschattung wird die aquatische Vegetation von Teichlinsen und der Wasserfeder (Hottonia palustris) bestimmt. In dem waldnahen Gewässer treten Hornblatt (Ceratophyllum demersum) und Wasserschlauch (Utricularia spec.) hinzu. 46

47 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) In den übrigen drei Gewässern sind bezüglich der Makrophyten Teich und Wasserlinsen bestandsbildend (Lemna minor, Spirodela polyrhiza, Lemna trisulca). Als weitere Vegetationsheiten sind WasserknöterichSchwimmdecken, HornblattSchwebematten und Wasserhahnenfuß Tauchfluren zu nennen. Die Ufer und Verlandungsvegetation wird von Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) dominiert. Vereinzelt treten Großseggen (Carex elata, Carex acuta, Carex pseudozyperus) und Sumpfpflanzen, wie z.b. Sumpfhaarstrang (Peucedanum palustre), SumpfLabkraut (Galium palustre) und Gilbweiderich (Lysimchia vulgaris) auf. Ein ausreichend dimensionierter Gewässerrandstreifen ist lediglich um den LRT 027 vorhanden. Dennoch zeigen auch hier Grünalgenwatten und Faulschlammauflagen starke Nährstoffeinträge durch die angrenzende intensive Landwirtschaft an. Die Wasserstände waren zum Zeitpunkt der Erfassung an allen Kleingewässern gering bis sehr gering. Der LRT 029 war vollständig ausgetrocknet und ist daher als temporäres Kleingewässer anzusehen. Möglicherweise erfolgt eine starke Entwässerung. 5) Gewässer im W aldgebiet westlich Hanstorf Im Mischwaldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf existieren mehrere schwach eutrophe Gewässer in ehemaligen Handtorfstichen (LRT 030 bis 043). Zum Teil waren die Gewässer aufgrund der versumpften Umgebung über die gesamte Kartierperiode sehr schwer begehbar. Der LRT 040 konnte zu keinem Zeitpunkt erreicht werden. Die aquatische Vegetation der Gewässer im Waldgebiet wird von Froschbiss (Hydrocharis morsusranae), Wasserfeder (Hottonia palustris), verschiedenen Wasserschlaucharten (Utricularia spec.), Kleiner Wasserlinse (Lemna minor), Vielwurzliger Teichlinse (Spirodela polyrhiza), Dreifurchiger Wasserlinse (Lemna trisulca), dem Flutenden SternLebermoos (Riccia fluitans) und der Gelben Teichrose (Nuphar lutea) geprägt. Aufgrund starker Wasserstandsänderungen im Jahresverlauf ist der vermuddete Verlandungsbereich als Schwingkantenried ausgebildet. Hier wachsen WasserSumpfkresse (Rorippa amphibia), Lanzettblättriger Froschlöffel (Alisma lanceolatum), Flatterbinse (Juncus effusus), Europäischer Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara), SumpfHelmkraut (Scutellaria galericulata), SumpfSchwertlilie (Iris pseudacorus), Sumpf Labkraut (Galium palustre), SumpfVergissmeinnicht (Myosotis scorpeoides), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), StraußblütigerGilbweiderich (Lysimachia thyrsiflora), Blutweiderich (Lythrum salicaria), SteifSegge (Carex elata), Zyperngrassegge (Carex pseudocyperus), Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia), Zweizahn (Bidens frondosa) und WasserMinze (Mentha aquatica). Zentral und randlich wachsende Grau und OhrweidenGebüsche (Salix cinerea, Salix aurita) zeigen an allen Gewässern fortschreitende Verlandung an. Oft ist der Übergang in einen WasserfederSteifseggenErlenbruchwald fließend. 6) Kleingewässer in der Ackerflur westlich Hanstorf In der Ackerfläche westlich der Ortschaft Hanstorf befinden sich eine Vielzahl unterschiedlicher permanenter und temporärer Kleingewässer sowie ein See (LRT 033, 043 bis 056). Die aquatische Vegetation ist im Vergleich mit den Kleingewässern nördlich des Waldgebietes artenreicher. Hervorzuheben ist das einzige Vorkommen der geschützten und gefährdeten Krebsschere (Stratiotes aloides) im FFHGebiet in dem Kleingewässer nahe der Schwaaner Chaussee (LRT 033). In den anderen Kleingewässern konnten folgende Vegetationsformen erfasst werden: Schwimmdecken Teichlinsen (Lemna minor, Spirodela polyrhiza), Froschbiss (Hydrocharis morsusranae); Tauchfluren Wasserfeder (Hottonia palustris), Kanadische Wasserpest (Elodeacanadensis), Armleuchteralgen (Charaspec.); 47

48 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Schwimmblattfluren Wasserknöterich (Persicariaamphibia), Schwimmendes Laichkraut (Potamogeton natans); Schwebematten Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Wasserschlaucharten (Utricularia spec.). Charakteristische Arten des Verlandungsbereichs mit Röhrichten und feuchten Staudenfluren sind: Ästiger Igelkolben (Sparganium erectum), Lanzettblättriger Froschlöffel (Alisma lanceolatum), SumpfSchwertlilie (Iris pseudacorus), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Flatterbinse (Juncus effusus), Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia), Flutschwaden (Glyceria fluitans), Blutweiderich (Lythrum salicaria), Wasser Sumpfkresse (Rorippa amphibia), Gewöhnliche Sumpfbinse (Eleocharis palustris), Zweizahn (Bidens frondosa), Europäischer Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Wasserminze (Mentha aquatica), Teichschachtelhalm (Equisetum fluviatile) und SumpfHaarstrang (Peucedanum palustre). Vereinzelt stocken standorttypische Gehölzsäume aus Weidenarten (Salix cinerea, Salix vinimalis), Erlen (Alnus glutinosa) und Holunder (Sambucus nigra)rings um die Gewässer. Gewässerrandstreifen sind meist nur unvollständig vorhanden oder gänzlich fehlend. Hauptgefährdungsursache für die Gewässer in den Offenlandschaften (Grünland südlich von Althof, Kleingewässer in der Ackerflur südöstlich Fulgenkoppel sowie Kleingewässer in der Ackerflur westlich von Hanstorf) stellt die intensive landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung dar. In Folge fehlender oder zu kleiner stoffeintragsmindernder Pufferstrukturen kommt es zu erhöhten Nähr und Schadstofffeinträgen, welche zu einer Verarmung der lebensraumtypischen Strukturen im amphibischen und aquatischen Bereich führt. Verschärft wird die Situation an Gewässern, wo die intensive Nutzung bis in die Böschungsoberkante erfolgt (z.b. LRT 044, 048, 050). Für drei Gewässer im Waldgebiet westlich von Hanstorf sind die nicht standortgerechten Nadelforste (Kiefer bzw. Fichtenforste) in der unmittelbaren Umgebung des Gewässers als Beeinträchtigung zu nennen. Neben der starken Beschattung durch die Nadelbäume, welche eine Ausbildung von aquatischer Vegetation beschränkt, wirkt sich der Eintrag von Nadeln negativ auf das Gewässer aus. Abfallende Nadeln führen zur Versauerung der Gewässer. Abbauprozesse durch Destruenten sind nur eingeschränkt und langsam möglich, wodurch sich die Nadeln als unzerkleinerter Rohhumus am Gewässergrund akkumulieren. Gefährdungsursachen für die Gewässer der Klosterteichkette im Hütter Wohld liegen hauptsächlich in der fortschreitenden Sukzession begründet. Seit der Sanierung der Deiche wurden aus Hochwasserschutzgründen geringere Anstauhöhen festgelegt, welche eine Verschilfung und Verlandung der Teiche begünstigen. Hinzu kommen Probleme mit der Wasserhaltung in trockenen Sommern (geringe Wasserspeisung aus der Kanbeck, hohe Verdunstung im Bereich der großen Schilfflächen sowie die schnelle Versickerung durch kiesigen Untergrund (insbesondere Kleiner Katenteich und Bienenteich). Nach Aussage des Pächters beschränken sich die aktuellen Pflegemaßnahmen aus Kostengründen lediglich auf die Mahd der Deiche. Direkte Maßnahmen zur Verhinderung der Sukzession im Gewässer finden nicht statt. Die dauerhaft geringeren Wasserstände und die fortschreitende Verlandung führten bei einer Vielzahl der Klosterteiche zu einer Verringerung der Anzahl lebensraumtypischer Pflanzenarten. Bewertung: 91,0 % der LRT im FFHGebiet werden mit dem Erhaltungszustand A (hervorragend) und B (gut) bewertet. 9,0 % der Kleingewässer des Lebensraumtyps weisen einen mäßigen bis durchschnittlichen Erhaltungszustand (C) auf. Auf Gebietsebene ergibt sich insgesamt eine Einstufung in einen guten Erhaltunszustand und somit eine Verbesserung gegenüber der Ausweisung Für den LRT ist eine Flächenvergrößerung von ca. 4,4 ha zu verzeichnen, was auf die Neuausweisung von 8 Kleingewässern sowie die Neudigitalisierung der LRTTeilflächen zurückzuführen ist. Im Weiteren wird hier auf die Plausibilitätsprüfung in Tab. 17 verwiesen. 48

49 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) 3160 Dystrophe Seen und Teiche FFHLRT 3160 LRT , Kleingewässer im Franzmoor im Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf, Fläche: ca. 2,0 ha, EHZ: A hervorragend FFHLRT 3160 LRT , Kleingewässer im Franzmoor im Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf, Fläche: ca. 2,0 ha, EHZ: A hervorragend Auch der LRT 3160 tritt in MecklenburgVorpommern vorrangig im Bereich sandiger Grund und Endmoränen sowie in Sandern auf. Derartige Kleingewässer haben sich innerhalb von Regen, Kessel und Verlandungsmooren entwickelt und kommen vor allem im Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte sowie im Bereich des Höhenrückens und der Mecklenburgischen Seenplatte vor. Im Ergebnis der Kartierung wurde als einziges Gewässer der ehemalige Handtorfstich im Franzmoor im Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf als LRT 3160 eingestuft. Das Kleingewässer steht im Kontakt zu einem Übergangs und Schwingrasenmoor, welches sich im östlichen Bereich befindet. In der Kartierperiode 2013 konnten stark variierende Wasserstände festgestellt werden. Während im Mai die Uferbereiche vollständig überflutet waren, konnte bis in den September ein Absinken um ca. 0,75 m beobachtet werden. Neben der ca m² großen freien Wasserfläche im Westen, wurden auch die überfluteten Uferbereiche und der Ringgraben um das Moor dem LRT 3160 zugewiesen. Die Vegetation im nordwestlichen Uferbereich setzt sich aus zahlreichen Sumpf und Wasserpflanzen zusammen, wie z.b. dem Gewöhnlichen Froschlöffel (Alisma plantagoaquatica), der Seerose (Nymphaea alba), dem Sumpfblutauge (Potentilla palustris), der Flatterbinse (Juncus effusus) und dem Breitblättrigen Rohrkolben (Typha latifolia). Der aus Holzbohlen bestehende Steg wurde im laufe des Jahres erneuert und wird als Grill und Angelplatz sporadisch genutzt. Mosaikartig wachsen vor allem im Osten und im südlichen Bereich Ohr und Grauweiden (Salix aurita und Salix cinerea). Neben dem vereinzelten Vorkommen von Fieberklee (Menyanthes trifoliata) tritt als Charakterpflanze der sauren Gewässer das Sumpfblutauge (Potentilla palustris) auf. Ein Großteil der Uferbereiche sowie der tiefe Randgraben im Bereich des Übergangsund Schwingrasenmoors sind mit Sumpfcalla (Calla palustris) bewachsen. Im südlichen Bereich stockt ein TorfmoosBirkenErlenbruchwald. Hier konnten neben Torfmoospolstern (Sphagnum squarrosum) auch Schwebematten aus Wasserschlaucharten (Utricularia minor und Utricularia intermedia) und dem flutenden SternLebermoos (Riccia fluitans) festgestellt werden. Aufgrund niedriger Basen und Elektrolytgehalte des Wassers zeigen die nährstoffarmen Gewässer dieses Lebensraumtyps nur ein geringes standörtliches Pufferpotential. Durch Eutrophierung hervorgerufene Störungen können daher nur in eingeschränktem Maße kompensiert werden, weshalb die Nährstoffüberfrachtung auch die Hauptgefährdung für diesen sensiblen Gewässertyp darstellt. 49

50 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Die damit in Zusammenhang stehende Wassereintrübung und der signifikante Anstieg der ph Werte bedingen den Rückgang bzw. die Verdrängung typischer Pflanzenarten (u.a. Zunahme von Eutrophierungszeigern im Schwingrasen, Einwanderung/Ausbreitung von Gehölzen) sowie einen Faunenwandel (u.a. Verlust typischer Libellenarten). Große Bedeutung haben zudem Grundwasserabsenkungen (Drainage, Vorflutausbau) oder die Erweiterung der natürlichen Einzugsgebiete, da hierdurch die natürlichen Verlandungsprozesse beschleunigt und die Eutrophierung verstärkt werden. Für den am Waldrand gelegenen ehemaligen Handtorfstich sind aktuell keine Gefährdungen zu erkennen, die die Bewertung des Erhaltungszustandes des LRT in besonderem Maße beeinflussten. Die Wasserstandsschwankungen im Jahresverlauf scheinen natürlichen Ursprungs zu sein. Die vorhandenen Grabensysteme werden nicht unterhalten. Aufgrund der nahezu vollständigen Lage im Wald sind auch keine erhöhten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft zu vermuten. Die sporadische Nutzung des Stegs als Angel und Grillstelle verursacht zwar Schäden an der Ufervegetation, welche allerdings aufgrund der Kleinflächigkeit nicht als erheblich einzuschätzen sind. Bewertung: Bezogen auf das Gesamtgebiet wird der Erhaltungszustand des LRT 3160 im FFHGebiet mit hervorragend (A) bewertet. Damit konnte im Rahmen der aktuellen Untersuchung eine Zustandsverbesserung im Vergleich zum Zeitpunkt der Berichtspflicht (Zustand B ) festgestellt werden. Im Weiteren wird hier auf die Plausibilitätsprüfung in Tab. 17 verwiesen. Acht der ursprünglich 9 Teilflächen des LRT 3160 konnten nicht als dystrophes Gewässer bestätigt werden. Sie wurden aktuell dem LRT zugeordnet. Nähere Ausführungen zu den damit in Zusammenhang stehenden Flächenabgängen sowie zugängen sind ebenfalls der Plausibilitätsprüfung (Tab. 17) zu entnehmen Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des CallitrichoBatrachion FFHLRT 3260 LRT , Lage: Kanbeck im Bereich der Teichkette im Hütter Wohld, Fläche: ca. 0,10 ha, EHZ: B gut. FFHLRT 3260 LRT , Bachtal im Zentrum vom Hütter Wohld, Fläche: ca. 0,33 ha, EHZ B gut. Der LRT 3260 tritt in allen Teilen des Landes in Erscheinung, zeigt jedoch eine Häufung in den stark reliefierten Grund und Endmoränen. Fließgewässer dieser Kategorie sind schwerpunktmäßig im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte sowie im Mecklenburgisch Brandenburgischen Platten und Hügelland zu finden. Der LRT 3260 konnte im FFHGebiet aktuell an vier Fließgewässerabschnitten nachgewiesen werden: 50

51 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Kanbeck am Westrand des Hütter W ohld Die Kanbeck befindet sich im Westbereich des Hütter Wohld (LRT ) und speist die Klosterteichkette. Die Wasserspiegelbreite beträgt ca. 1 m. Sand, Kies und Totholz sind die vorherrschenden Sohlsubstrate des naturnahen Baches. Ein intakter Bruchwald mit quelligmoorigen Bereichen begleitet den gesamten Gewässerlauf. Aufgrund der starken Beschattung beschränkt sich die Vegetation auf die Uferbereiche. Hier wachsen Berlenfluren, Sumpfseggen SchilfQuellröhrichte und BachehrenpreisQuellfluren. Kanbeck in der Teichkette im Hütter Wohld Auch der gefällearme Bachlauf der Kanbeck innerhalb der Teichkette des Hütter Wohld (LRT ) weist eine hohe Naturnähe auf. Die Laufkrümmung ist geschlängelt bis mäandrierend; zahlreiche Ufer und Krümmungsbänke im Bereich der quelligen Ufer sind charakteristisch. Neben Sand und feinem Kies sind auch Steine und Totholz als natürliche Sohlsubstrate vorhanden. Aufgrund des geringen Gefälles ist die Fließgeschwindigkeit langsam. Der umgebende vitale Buchenwald führt zu einer vollständigen Beschattung des Gewässers. Daher sind natürlicherweise keine Wasserpflanzen vorhanden. Nur am Ein und Auslauf der Klosterteiche sind Berlen und Bachehrenpreisfluren kennzeichnend. Bachtal im Zentrum des Hütter Wohld Bei dem LRT handelt es sich um einen leicht eingeschnittenen Bachlauf im zentralen Bereich des Hütter Wohld. In der Umgebung stocken naturnahe Buchenwälder und Fichtenforste. Der Bach besitzt ein unverändertes Naturprofil mit zahlreichen Lauf, Sohl und Uferstrukturen (z.b. Ufer und Krümmungsbänke, natürliche Böschungsabbrüche, Totholz, Holzansammlungen, Totholzverklausungen, Sturzbäume). Die starke Beschattung durch Waldbäume lässt kaum eine Ansiedlung mit lebensraumtypischen Wasserpflanzen zu. In den quelligen Uferbereichen beherrschen Winkelseggen (Carex remota) die Vegetation. Im Oberlauf sind vereinzelt WassersternFluttauchfluren vorhanden. Folgende Vegetationseinheiten kennzeichnen den Bachlauf und seine Uferbereiche: BrennnesselRispenseggenQuellstaudenfluren, WinkelseggenQuellriede, WaldsimsenQuellriede sowie BachbungenWassersternFluttauchfluren. Im Bereich der hängigen Sturzquelle siedeln zahlreiche Moose auf den Hartsubstraten. Althöfer Bach östlich von Hohenfelde Das naturnahe Bachtal des Althöfer Bach befindet sich östlich der Ortschaft Hohenfelde (LRT ). Es überwiegen sandigkiesige Sohlsubstrate, vereinzelt sind auch Steinblöcke vorhanden. Der umgebende ErlenEschenQuellwald besitzt zahlreiche Sickerquellen und beschattet das Gewässer vollständig. Lebensraumtypische Wasservegetation ist daher nur fragmentarisch ausgebildet.hier vorzufindende Vegetationseinheiten sind JohannisbeerenErlen Quellwald, WinkelseggenErlenbruchwald, TraubenkirschenErlenEschenwald, Berlenflur und WaldmeisterBuchenwald. Der LRT 3260 wird im Untersuchungsraum zu 100 % mit dem Erhaltungszustand B (gut) bewertet. Als geringfügige Beeinträchtigungen ist jeweils ein Durchlass zur Überführung von Wanderwegen in den LRTNrn , und zu nennen. Daneben treten kleinflächige Verockerungen und Ablagerungen (Autoreifen) auf. An der Kanbeck (LRT ) wurde eine Steinschüttung als Erosionsschutz am Auslauf eines Teiches errichtet. Im Bachtal östlich von Hohenfelde (LRT ) ist der Bachlauf abschnittsweise als Viehtränke eingekoppelt. In diesen Bereichen sind Trittschäden und Nährstoffeinträge durch Weidetiere möglich. Zudem ist eine Wasserentnahmestelle vorhanden. Bewertung: Bezogen auf das Gesamtgebiet wird der Erhaltungszustand des LRT 3260 mit gut (B) bewertet. Die Einstufung zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (Zustand B ) bleibt unverändert. 51

52 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Im Zuge der Gebietsbegehung ergab sich bedingt durch Flächenzusammenlegung und Neudigitalisierung ein Zugang an LRTFläche. Im Weiteren wird hier auf die Plausibilitätsprüfung in Tab. 17 verwiesen. 7140Übergangs und Schwingrasenmoore FFHLRT 7140 LRT , Schwingrasenmoor südlich der Brinckmannschneise im Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf, Fläche: ca. 0,30 ha, EHZ: C mäßig bis durchschnittlich. FFHLRT 7140 LRT , Krambsmoor im Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf, Fläche: ca. 1,02 ha, EHZ: A hervorragend In MecklenburgVorpommern stellen die zahlreichen Kesselmoore der Grund bzw. Endmoränen und der Sander, die ausgedehnten Quell und Durchströmungsmoore im Bereich der Flusstäler innerhalb der Grundmoräne sowie die nährstoffarmen Gewässer im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte die Verbreitungsschwerpunkte des LRT 7140 dar. Der Lebensraumtyp umfasst durch Torfmoose und/oder Braunmoose geprägte Übergangs und Schwingrasenmoore, wobei es sich um oligo bis mesotrophsaure und mesotrophsubneutrale (basenreiche) Moore mit oberflächennahem oder anstehendem, nährstoffarmen Mineralbodenwasser handelt. Zum Teil ist auch Regenwassereinfluss beobachtbar, weshalb die Moorvegetation neben Niedermoorarten auch Arten der Regenmoore aufweisen kann. Der LRT 7140 konnte im FFHGebiet aktuell an vier Standorten nachgewiesen werden: Franzmoor Das Übergangs und Schwingrasenmoor im Franzmoor (LRT ) liegt als Versumpfungsmoorinsel im östlichen Bereich eines dystrophen Gewässers und ist durch einen mehr als 1,5 m tiefen Ringgraben mit Sumpfcalla (Calla palustris) umgeben. Trotz sinkender Wasserstände im Jahresverlauf war die Fläche während der gesamten Kartierperiode 2013 nicht begehbar. Der Aufwuchs junger Birken (Betula pubescens) besitzt auf der Fläche einen Deckungsgrad zwischen 30 und 50 %. Weitere charakteristische Vegetationseinheiten sind TorfmoosSeggenWollgrasRiede und TorfmoosFlatterbinsenRiede. Neben dem auch im dystrophen Gewässer nachgewiesenen sparrigen Torfmoos (Sphagnum squarrosum) ist in der eigentlichen Moorfläche mit dem Vorkommen weiterer Torfmoosarten zu rechnen. Schwingrasenmoor südlich der Brinckmannschneise Unmittelbar südlich der Brinckmannschneise liegt die ca m² große Moorfläche inmitten von Nadelforsten (LRT ). Die eigentliche Schwingrasenfläche war aufgrund der Gefahr zu versinken nicht betretbar. Randliche offene Wasserflächen wiesen mächtige Faulschlammauflagen mit Teichlinsenschwimmdecken auf. 52

53 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Die Vegetation auf der Moorfläche setzte sich überwiegend aus Sumpfreitgras (Calamagrostis canescens), Flatterbinsen (Juncus effusus) sowie Moorbirken (Betula pendula) und Ohrweiden (Salix aurita) zusammen. Krambsmoor Besonders hervorzuheben ist die Moorfläche im Krambsmoor (LRT ). Insgesamt wurden hier fünf Torfmoosarten nachgewiesen (Sphagnum fallax, Sphagnum pallustre, Sphagnum cuspidatum, Sphagnum magellanicum und Sphagnum angustifolium). In dem kreisförmigen Moor konnten zudem weitere zahlreiche gefährdete und geschützte Pflanzenarten (z.b. Carex lasiocarpa, Rhynchospora alba, Eriophorum angustifolium, Andromeda polifolia, Calla palustris, Carex vesicaria, Drosera rotundifolia) erfasst werden. Folgende Vegetationseinheiten sind kennzeichnend für das Krambsmoor: TorfmoosSeggenWollgrasried, TorfmoosFlatterbinsen Ried, TorfmoosWollgrasOhrweidenGebüsch, TorfmoosSchwingrasen und Torfmoos FadenseggenRied. Kleines Versumpfungsmoor Im östlichen Bereich des Walgebietes zwischen Retschow und Hanstorf befindet sich eine ca. 500 m² große Moorfläche (LRT ). Die vermoorte Senke wurde im Zuge der Kartierungen neu entdeckt und kartiert. Das vitale Versumpfungsmoor weist ein Mosaik aus Nassstellen und Schlenken, kleineren offenen Wasserflächen und Bulten auf. Auf der gesamten Moorfläche befinden sich Moorbirken (Betula pubescens) und zum Teil abgestorbene Fichten (Picea abies). Rings um das Moor kommen Nadel und Mischwälder vor. Drei verschiedene Torfmoosarten (Sphagnum fallax, Sphagnum palustre und Sphagnum cuspidatum) dominieren die Vegetation. Die hiesige Vegetation kann folgenden Einheiten zugeordnet werden: Torfmoos SchlammseggenRied, TorfmoosSchwingrasen und PfeifengrasFlatterbinsenStaudenflur. Veränderungen des hydrologischen Systems stellen die Hauptgefährdung für den LRT 7140 dar. Infolge der Anlage von Entwässerungsgräben, Grundwasserabsenkung bzw. Absenkung des Moorwasserstandes kommt es zu einer massiven Beschleunigung der Sukzession, die sich in Form von Vergrasung, Zunahme von Röhrichten sowie einer deutlichen Zunahme bzw. Ausbreitung von Gehölzen äußert. Zudem unterliegen Moore der Eutrophierung, die sich u.a. durch entwässerungsbedingte Torfmineralisierung, atmosphärische Einträge, Erweiterung des natürlichen Einzugsgebietes oder intensive landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet ergeben kann. Des Weiteren sind Übergangs und Schwingrasenmoore durch Aufforstung, Torfabbau und landwirtschaftliche Nutzung (Umbruch, Trittschäden bei Intensivbeweidung) potenziell gefährdet. Kommen sie an dystrophen Stillgewässern oder im Bereich von Torfstichen vor, sind Trittschäden infolge Angelnutzung sowie Beeinträchtigung durch abgelagerte Materialien möglich. Der um das Schwingrasenmoor südlich der Brinckmannschneise (LRT ) befindliche monotone Nadelforst könnte zur Veränderung der aquatischen Flora und Fauna geführt haben (mächtige Faulschlammauflage). Die übrigen Moorflächen sind überwiegend im Laub und Mischwald gelegen und daher nicht durch erhöhte Einträge oder andere Beeinträchtigungen (z.b. Veränderungen des hydrologischen Systems, Trittschäden, Ablagerungen, Torfabbau) bedroht. Bewertung: Bezogen auf das Gesamtgebiet wird der Erhaltungszustand des LRT 7140 im FFHGebiet mit gut (B) bewertet, womit die Einstufung zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (Zustand B ) bestätigt werden konnte. Trotz Neuausweisung einer zusätzlichen LRTTeilfläche ergab die Flächensummation einen Verlust an LRTFläche. Im Weiteren wird auf die Plausibilitätsprüfung in Tab. 17 verwiesen. 53

54 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) I.3.2 Habitate der Arten des Anhanges II Im FFHGebiet wurden im Zuge der Managementplanung 6 Arten des Anhanges II mit signifikanten Vorkommen ermittelt, d.h. es existiert ein Nachweis nach dem Referenzzeitpunkt (vgl. Kap. I.4.2), bei dem es sich nicht nur um einen Einzelnachweis handelt. Tab. 15: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II FFHRL EU Code Art Status aktuell Verbreitung der Habitate im Gebiet / wesentliche Vorkommen Anzahl der Teilflächen Habitatfläche in ha Erhaltungszustand aktuell 1308 Mopsfledermaus 1 Nichtziehend Hütter Wohld und Ivendorfer Forst k. A. 175 Gesamt: C A: 194,7 (9,8 %) B: 343,8 (17,3 %) C: 1.452,9 (73,0 %) 1188 Rotbauchunke Nichtziehend flächendeckend 14 12,98 Gesamt: B A: B: 12,98 (100 %) C: 1166 Kammmolch Nichtziehend flächendeckend 12 2,39 Gesamt: B A: B: 2,36 (98,8 %) C: 0,03 (1,2 %) 1096 Bachneunauge 2 Nichtziehend im FFHTeilgebiet Hütter Wohld : Althöfer Bach 1016 Bauchige Windelschnecke Nicht ziehend im FFHTeilgebiet Hütter Wohld : Verlandungsbiotope an Gewässern der Klosterteichkette 4 0,59 Gesamt: C A: B: 0,32 (53,5 %) C: 0,27 (46,5 %) 1042 (neu) Große Moosjungfer Nichtziehend im FFHTeilgebiet Hütter Wohld : Gewässer tw. Bestandteil der Klosterteichkette sowie östlich von Hohenfelde, im FFH Teilgebiet Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf : Gewässer im nördlichen und mittleren Teil der Fläche 8 6,48 Gesamt: B A: B: 5,34 (82,4 %) C: 1,14 (17,6 %) 1 Datenübernahme aus dem landesweiten Fachbeitrag mit Stand vom (LUNG 2015). 2 Das FFHGebiet DE ist von Vorkommen des Bachneunaugesim Althöfer Bachbetroffen. Der im Auftrag des LUNG für die Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie Fische und Rundmäuler (Westgroppe, Bachneunauge und Flussneunauge) aufgestellte landesweite Fachbeitrag (UP 2013) beinhaltet keine eigenständige Habitatabgrenzung und Bewertung für das BachneunaugenVorkommen in dem oben benanntengewässersystem. Die Abgrenzung der Habitate der Arten des Anhanges II und die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen werden in der KARTE 2b, nach dem Muster: ArtCode laufende Nummer Zustand dargestellt. 54

55 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Für vier der in Tab. 15 dokumentierten FFHArten nach Anhang II FFHRL wurden zur Beurteilung des aktuellen Erhaltungszustandes neben einer umfassenden Datenrecherche auch Geländebegehungen durchgeführt. Die Habitatabgrenzung und bewertung erfolgte dabei nach den Leistungsbeschreibungen gemäß Anlage 5 (Bauchige Windelschnecke), Anlage 8 (Große Moosjungfer) und Anlage 9 (Rotbauchunke / Kammmolch) zum Fachleitfaden Managementplanung in Natura 2000 Gebieten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MecklenburgVorpommern (MLUV 2012a). Die Mopsfledermaus wird seit November 2013 unter Federführung des LUNG in einem landesweiten Fachbeitrag bearbeitet. Der aktuelle Datenstand ( ) ist Grundlage der hier aufgeführten Bewertungen und Maßnahmenableitungen. Für die Neunaugen wurde unter Federführung des LUNG ein landesweiter Fachbeitrag erarbeitet (UP 2013), wobei für die Bestandserfassung, Bewertung und Maßnahmenkonzeption nur ausgewählte FFHGebiete bearbeitet wurden. Das FFHGebiet Hütter Wohld und Kleingewässerlandschaft westlich Hanstorf war nicht Gegenstand der Untersuchungen, weshalb im Rahmen dieser Managementplanung keine weiterführenden Ausführungen zur Art gemacht werden. Ausführliche Beschreibungen zu Material, Methoden sowie Kartier und Bewertungsergebnissen enthalten die jeweiligen Fachbeiträge. Im Folgenden wird eine Zusammenfassung zu jeder relevanten FFHArt vorgenommen: 1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Artensteckbrief des LUNG (BERG & WACHLIN 2004), einer Ausarbeitung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN 2011), Informationen des Landesfachausschusses für Fledermausschutz und forschung im NABU (LFA 2014), der Stellungnahme des NABU Mittleres Mecklenburg e.v. zum Managementplan für das FFHGebiet DE (NABU 2014) sowie dem landsweiten Fachbeitrag zur Managementplanung für die Mopsfledermaus (LUNG 2015). Mit Ausnahme von SchleswigHolstein ist die Art in allen Bundesländern nachgewiesen, wobei das Vorkommen überall als selten einzustufen ist. Vorkommensschwerpunkte sind Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Bayern. Für MecklenburgVorpommern wird eine großflächige Verbreitung in laubholzdominierten Waldgebieten mit lokal stark unterschiedlichen Bestandsdichten angenommen, wobei sich die Verbreitungsschwerpunkte nach derzeitigem Kenntnisstand im Bereich des RecknitzTrebelgebietes bzw. in der Mecklenburger Seenplatte befinden (s.a. Abb. 9). 55

56 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Abb. 8: Verbreitung der Mopsfledermaus in MV Der in ihren Habitatansprüchen hochspezialisierten Mopsfledermaus dienen vornehmlich enge Spalten an Bäumen und Gebäude als Sommerquartier. Baumquartiere werden unter laufender Änderung der Koloniezusammensetzung häufig gewechselt. Ab Temperaturen von 10 C überwintert die kältetolerante Art in kälteren Eingangsbereichen unterirdischer Quartiere. Überdies suchen die Tiere Bäume, Höhlen, alte Stollen, Felsspalten und Ruinen auf. Im Juli 2000 wurde die erste Wochenstube der Mopsfledermaus im Hütter Wohld entdeckt. Zwei Jahre später untersuchte man hier insgesamt 17 potenzielle Standorte, wobei seinerzeit an 3 Standorten Reproduktionsnachweise erbracht werden konnten. Während der Bestandserfassung im Jahre 2014 führte die Telemetrie eines der diesjährigen Tiere zu einem Quartierkomplex am Rande einer feuchten Senke im südlichen Bereich des NSG Hütter Klosterteiche. Die dortige Ausflugbeobachtung erfasste das solitär in einer abgestorbenen Eiche mit mehreren kleinen Borkenschollen sitzende Sendertier sowie (mindestens) zwei weitere Bäume mit jeweils 5 und 1 ausfliegenden Tieren. Für das FFHGebiet kann daher die Reproduktion mit einer Mindestgröße der Wochenstube von 7 zeitgleich gezählten Individuen weiterhin als nachgewiesen gelten. Im Zuge einer Netzfangaktion im Sommer 2014 im Norden des NSG Hütter Klosterteiche wurden zwei adulte sowie zwei diesjährige Mopsfledermausmännchen gefangen. In der Datenbank des LUNG sind 33 Flugbeobachtungen aus dem zentralen Bereich des nordöstlichen Teilgebietes aus den Jahren 2000 bis 2003 dokumentiert, die (einer) Wochenstube(n) zugeordnet wurden. Darüber hinaus wurden 13 Sichtbeobachtungen aus dem nordöstlichen Teilgebiet aus dem Jahr 2002 aufgezeichnet, die im Zusammenhang mit Ausflügen aus unspezifischen Sommerquartieren stehen. 56

57 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) In der Datenbank von Allgeyer & Matthes sind 5 z.t. individuenstarke Netzfänge bzw. Sichtbeobachtungen aus dem Jahre 2000 für den nordöstlichen Teil des Gebietes registriert. Darüber hinaus gibt es drei Detektornachweise aus dem Jahre 2010 für dieses Teilgebiet. Desweiteren sind in der Datenbank 5 DetektorNachweise aus dem Jahre 2010 für das südwestliche Teilgebiet aufgeführt, zwei davon ca. 50 m westlich der Gebietsgrenze. Im Gebiet ist nur (noch) ein relativ geringer Anteil an Altbaumbeständen (BHD >= 60 cm mit einem Schlussgrad > 0,3) mit einem günstigen Quartierangebot vorhanden. Gleichzeitig ist der Anteil an (nachweislich) günstig ausgeprägten Jagdhabitaten (die über die o.g. Altbaumbestände hinausgehen) vergleichsweise gering. In den kartierten Bereichen sind 2014 starke Beeinträchtigungen durch großflächige und intensive forstwirtschaftliche Nutzung festgestellt worden. Bewertung: Der Erhaltungszustand der Habitate der Mopsfledermaus wird bezogen auf das Gesamtgebiet mit C eingestuft. Im StandardDatenbogen für das Gebiet ist für die Mopsfledermaus ein guter Erhaltungszustand (B) konstatiert, sodass aktuell eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes vorliegt Rotbauchunke (Bombina bombina) Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Fachbeitrag Rotbauchunke, Kammmolch, Große Moosjungfer (ODE & et al. 2014b) sowie dem Artensteckbrief des LUNG (KRAPPE et al. 2010a). Die mindestens einmalige Begehung zur Dokumentation der Rufaktivitäten in potenziellen Rotbauchunkengewässern erfolgte zwischen dem und dem Die Vorkommen der Rotbauchunke beschränken sich in Deutschland weitgehend auf die neuen Bundesländer, wobei die Art überwiegend die planare Höhenstufe besiedelt. Zu den Verbreitungsschwerpunkten zählen die Elbaue, die Mecklenburger und Brandenburger Seenplatte sowie das Gebiet nördlich der Seenplatte. In MecklenburgVorpommern deckt sich das Verbreitungsmuster der Rotbauchunke sehr stark mit dem Vorkommen echter Sölle. Habitat der Rotbauchunke Nr , Großer Katenteich im Hütter Wohld, EHZ: B gut. Habitat der Rotbauchunke Nr , im Offenland liegendes Kleingewässer nordöstlich Fulgensberg, EHZ: B gut. Rotbauchunken bevorzugen als Laichgewässer und Sommerlebensraum stehende sowie sich schnell erwärmende Gewässer mit dichtem sub und emersen Makrophytenbestand. Im Untersuchungsgebiet stellen vor allem natürliche Kleingewässer (Sölle) und Teiche, z.t. Mergelgruben sowie der Handtorfstich im Franzmoor als dystrophes Gewässer geeignete Habitate für das Vorkommen der Art dar. Die Rufplätze der Rotbauchunke sind bevorzugt in den flach überstauten, mit krautiger Vegetation durchsetzten Bereichen zu finden, während Uferzonen mit dichten, hochwüchsigen Röh 57

58 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) richten von der Art gewöhnlich gemieden werden. Die sich zumeist in der offenen Agrarlandschaft befindenden Laichgewässer können in den Sommermonaten vollständig austrocknen. Ist die Laichzeit beendet, halten sich die Rotbauchunken für den restlichen Zeitraum der Vegetationsperiode im bzw. im Umfeld des Laichgewässers auf. Zudem finden z.b. bei Austrocknung des Laichgewässers Wechsel zwischen den einzelnen Gewässern statt. Die Winterquartiere in Erdspalten und geräumigen Hohlräumen im Erdreich sind selten weiter als 500 m vom Laichgewässer entfernt. Für die von Rotbauchunke und Kammmolch zusammen veranlagte Gebietsuntersuchung wurden insgesamt 61 potenziell geeignete Habitate ausgewiesen und durch eine Geländebegehung überprüft. Der Vorkommensnachweis für die Art konnte für 14 dieser Gewässer erbracht werden. In vier Gewässern kamen Rotbauchunke und Kammmolch zusammen vor. Die Bewertung des Erhaltungszustandes nimmt Bezug auf die Arthabitate mit nachgewiesenem Individuenbestand von B. bombina. Für die Gewässer ohne Nachweis der Rotbauchunke erfolgte eine gutachterliche Bewertung, welche dem Fachbeitrag zu entnehmen ist. Von den 14 bewerteten Habitaten weisen alle Gewässer einen guten Erhaltungszustand (B) auf. Die Bestände der Rotbauchunke sind vor allem gefährdet durch großflächige Grundwasserabsenkung und landwirtschaftliche Eutrophierung, die zu einer beschleunigten Verlandung von Kleingewässern sowie Habitatbeeinträchtigungen wie Sauerstoffzehrung und einem reduzierten Aufkommen höherer Wasserpflanzen führen den Einsatz von Dünger und Bioziden sowie einer intensiv betriebenen Bodenbearbeitung im Landlebensraum, wobei die die deutliche Reduzierung der Breite von Gewässerrandstreifen als eine gravierende aktuelle Gefährdungsursache anzusehen ist den Rückgang geeigneter Laichgewässer, was eine zunehmende Verinselung der Populationen bedingt (mit dem Risiko der Erhöhung der Aussterbewahrscheinlichkeit) regelmäßig beobachtete Verluste wandernder Tiere durch den Straßenverkehr den Besatz mit Fischen und eine angelsportliche Nutzung mit negativen Auswirkungen auf die Bestände von B. bombina (Vorkommen von Prädatoren) und ihre Habitate (Verlust von Strukturen). Innerhalb des FFHGebietes wurden als häufigste Beeinträchtigungen für die Rotbauchunken Habitate Nährstoffeinträge und Nutzungsaufgabe (Sukzession) festgestellt (jeweils 4 betroffene Habitate). Darüber hinaus waren z.t. Entwässerungen (3 Habitate), eine intensive bis an den Biotoprand reichende Nutzung (2 Habitate) und die Einwanderung/Ausbreitung von Gehölzen und Stauden (jeweils 2 Habitate) zu beobachten. Punktuell traten Beeinträchtigungen infolge der Nutzung als Bade und Angelstelle sowie Beweidung auf (jeweils 1 Habitat). Als kritisch erweist sich z.t. die fischereiliche Nutzung der Hütter Klosterteiche. Insbesondere ein zu starker Besatz mit benthivoren Arten wie Karpfen und Schlei wirkt sich offensichtlich negativ auf die Bestände der Rotbauchunke aus (1 Habitat). Bewertung: Der Erhaltungszustand der Habitate der Rotbauchunke wird bezogen auf das Gesamtgebiet mit gut (B) eingestuft. Die Bewertung zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (Zustand B ) wurde im Zuge der aktuellen Erfassung bestätigt Kammmolch (Triturus cristatus) Die folgenden Beschreibungen stützen sich auf die Ausführungen des Fachbeitrags Rotbauchunke, Kammmolch, Große Moosjungfer (ODE et al. 2014b) sowie den Artensteckbrief des LUNG (KRAPPE et al. 2010b). Das Abkeschern der Flachwasserzonen der potenziellen Kammmolchlaichgewässer erfolgte zwischen dem und dem

59 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Habitat des Kammmolchs Nr , im Waldgebiet zwischen Retschow und Hanstorf (im Großen Eschenmoor ) liegendes Kleingewässer, EHZ: B gut. Habitat des Kammmolchs Nr , im Offenland liegendes Kleingewässer westlich von Hanstorf, EHZ: C mittel bis schlecht Nach der Reproduktion wandert der Kammmolch überwiegend in die terrestrischen Lebensräume (u.a. Laub und Laubmischwälder, Felder, Flachmoore, Wiesen und Weiher), die sich oft in unmittelbarer Nähe der Laichgewässer und meist weniger als m von ihnen entfernt befinden. Als Tagesverstecke dienen u.a. Steine, Totholz, Kleinhöhlen und Lesesteinhaufen. Als Winterquartiere werden häufig ähnliche, frostfreie Strukturen oder tiefere Bodenschichten der Landlebensräume genutzt. Von den 61 geeigneten Lebensräumen konnten insgesamt 12 Habitate als Kammmolchlaichgewässer angesprochen werden, wobei es sich sowohl um in der Offenlandschaft liegende als auch um stärker beschattete Kleingewässer in Wäldern bzw. an Waldrändern handelt. Für die Gewässer ohne Nachweis von T. cristatus erfolgte eine gutachterliche Bewertung, welche dem Fachbeitrag entnommen werden kann. Von den Arthabitaten mit nachgewiesenem Individuenbestand weisen insgesamt 11 Gewässer einen guten Erhaltungszustand (B) auf. Für ein Kleingewässer wurde ein mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand (C) dokumentiert. Für die Populationen des Kammmolches bestehen die gleichen Gefährdungsursachen wie für die Rotbauchunke, weshalb an dieser Stelle auf die vorhergehende Artzusammenfassung verwiesen wird. In Bezug auf die Habitatstruktur besitzen nahezu alle Vorkommen von T. cristatus einen guten bis hervorragenden Zustand (A+B). Das Kriterium Beschattung war im Untersuchungsraum bis auf eine Ausnahme (HabitatNr. 49) nicht als negativer Effekt für eine Besiedlung auszumachen, weshalb alle im Wald liegenden Habitate mit nachgewiesenem Kammmolch Vorkommen (Nr. 3, 5, 25) gutachterlich von C nach B aufgewertet wurden. Defizite in der Habitatstruktur (Beschattung infolge Gehölzsukzession) ergeben sich innerhalb des FFHGebietes ausschließlich für das Arthabitat Nr. 49. Als häufigste Beeinträchtigung für die KammmolchHabitate erwies sich der Eintrag von Nährstoffen (insgesamt 6 betroffene Habitate). Darüber hinaus wurden Gewässereutrophierung, eine nicht standortgerechte Bestockung (Nadelwald), eine intensive bis an den Biotoprand reichende Nutzung sowie ein unzureichendes hydrologisches System festgestellt (jeweils 3 Habitate). Verschlammungserscheinungen waren an 2 Gewässern zu beobachten. Punktuell traten Beeinträchtigungen infolge Beweidung, Nutzungsaufgabe sowie der Einwanderung und Ausbreitung von Gehölzen auf (jeweils 1 Habitat). Bewertung: Der Erhaltungszustand der Habitate des Kammmolchs wird bezogen auf das Gesamtgebiet mit gut (B) eingestuft. Die Bewertung zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (Zustand B ) wurde im Zuge der aktuellen Erfassung bestätigt. 59

60 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) 1016 Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) Die Ausführungen zur Bauchigen Windelschnecke basieren auf dem Fachbeitrag Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) (MARTSCHEI & LEMKE 2014) sowie dem Artensteckbrief des LUNG (JUEG et al. 2010). Die Kartierarbeiten wurden am 11. und vorgenommen. In Deutschland konzentrieren sich die Nachweise der Bauchigen Windelschnecke auf den Nordosten und den Süden, wobei fast 80 % aller rezenten und mitunter besonders individuenreichen Vorkommen im nordischen Vereisungsgebiet der Weichselkaltzeit von Schleswig Holstein, MecklenburgVorpommern und Brandenburg liegen. Fast die Hälfte aller in Deutschland gemeldeten Fundorte von V. moulinsiana befindet sich in MecklenburgVorpommern. Hier stellen die gewässerreichen Gebiete der Naturräume Rückland der Mecklenburger Seenplatte und Höhenrücken und Mecklenburger Seenplatte sowie Rügen Konzentrationsschwerpunkte dar. Habitat der Bauchigen Windelschnecke Nr , Verlandungsbereich Haferteich im Hütter Wohld, EHZ: B gut. Habitat der Bauchigen Windelschnecke Nr , Verlandungsbereich Ravensteich im Hütter Wohld, EHZ: C durchschnittlich oder eingeschränkt. In MecklenburgVorpommern besiedelt die Art überwiegend nährstoffreiche, leicht saure bis basische Moore mit gleichmäßig hohem Grundwasserstand. V. moulinsiana besitzt eine enge Bindung an Seggenriede und Röhrichte an See und Flussufern (v.a. Verlandungsmoore) bzw. in ausgedehnten Nasswiesen mit gut ausgebildeten vertikalen Bestandsstrukturen. Hierzu gehören insbesondere das Caricetum acutiformis und das Caricetum paniculatae, ferner auch das Caricetum ripariae, das Caricetum gracilis, das Cladietum marisci, das Glycerietum maximae sowie arten und strukturreiche Ausbildungen von GroßröhrichtGesellschaften des Phragmitetum australis. In oligotrophen oder dystrophen Mooren (z.b. Hochmoore) ist die Art nicht zu finden. Von besonderer Bedeutung für die Art ist, dass die Standorte nicht austrocknen. Für V. moulinsiana erweisen sich dem gegenüber zeitweise vorhandene Staunässe oder Überstauung als vorteilhaft. Im zu untersuchenden FFHGebiet DE wurden insgesamt 6 Biotope als Beprobungsflächen ausgewählt. Die quantitativen Erhebungen erbrachten Funde in 4 Untersuchungsflächen. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang das Habitat 3, welches mit 32 adulten Tieren (bezogen auf eine Erhebungsfläche von 1 m²) die mit Abstand höchste Individuendichte besitzt. Des Weiteren sind die Habitate 1 und 4 als Reproduktionsräume einzustufen. Dagegen fallen die Flächen 5 und 6 hinsichtlich der Malakozönose in der Arten und Individuendichte bemerkenswert ab. 60

61 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) Für die Bewertung des Erhaltungszustandes auf Gebietsebene wurden ausschließlich die 4 besiedelten Habitate herangezogen. Für die Untersuchungsflächen ohne Vorkommensnachweis erfolgte eine gutachterliche Bewertung, die dem Fachbeitrag zu entnehmen ist. Während für zwei Flächen (Habitate 1 und 3) ein guter Erhaltungszustand (B) dokumentiert werden konnte, weisen zwei Flächen (Habitate 2 und 4) einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand (C) auf. Im Allgemeinen können sich für die Populationen von V. Moulinsiana folgende Ursachen als bestandsgefährdend erweisen: Entwässerung und Grundwasserabsenkung (führen zur Störung des Mikroklimas und oberflächigen Austrocknung) natürliche oder anthropogen beschleunigte Sukzession insbesondere von Verlandungsmooren bei schwankenden Grundwasserständen Nährstoffeinträge aus angrenzenden, intensiv genutzten Flächen regelmäßige Mahd und Beweidung von Habitaten (führen zu Veränderungen der Vegetationsstrukturen und direkten Verlusten durch Entnahme der besiedelten hochwüchsigen Pflanzen) sowie kleinflächige und isolierte Populationen (z.b. Ackersölle, reagieren besonders empfindlich auf Veränderungen im Wasser und Nährstoffhaushalt). Für das gesamte Untersuchungsgebiet konnten keine Kriterien festgestellt werden, die die Bewertung des Erhaltungszustandes besonders beeinflussten. Generell waren trotz des hohen Wasserstandes in vielen der beprobten Gebiete hohe Vegetationsstrukturen (Seggenriede) flächig vorhanden. Eine Ausnahme machte hierbei die Untersuchungsfläche 6. Für die aktuell als unbesiedelten Bereich festgestellte Untersuchungsfläche 6 in der Ackerflur südöstlich der Ortslage Fulgenkoppel ist vor allem das Fehlen von geeigneten Vegetationsstrukturen verantwortlich. Es fehlen flächige Bestände an Großseggen. Die Untersuchungsfläche beinhaltet lediglich einen schmalen und lückigen Streifen inmitten eines Abflussgerinnes in der Ackerflur. Somit mangelt es lokal an ausreichend Strukturen für eine Besiedlung durch die Bauchige Windelschnecke. Obwohl die strukturellen und teilweise hydrologischen Gegebenheiten ein Vorkommen in der Fläche 5 vermuten ließen, sind auch hier keine Nachweise geglückt. Damit beschränken sich die nachgewiesenen Vorkommen ausschließlich auf den Bereich des Hütter Wohldes. Bewertung: Da die Flächenanteile der Kategorie C größer als 25 % sind (vgl. Tab. 15), ist diese Kategorie bestimmend für die Gesamtbewertung der Habitate der Bauchigen Windelschnecke. Es ergibt sich somit auf der Gebietsebene ein mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand (C). Die Einstufung zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (Zustand B ) konnte somit für die Art nicht bestätigt werden. Im Weiteren wird hier auf die Plausibilitätsprüfung in Tab. 17 verwiesen. 61

62 MANAGEMENTPLAN FÜR DAS FFHGEBIET "HÜTTER WOHLD UND KLEINGEWÄSSERLAND SCHAFT WESTLICH HANSTORF" (DE ) 1042 Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) Die nachfolgenden Beschreibungen basieren auf dem Fachbeitrag Rotbauchunke, Kammmolch, Große Moosjungfer (ODE et al. 2014b) sowie dem Artensteckbrief des LUNG (BÖNSEL et al. 2010). Die zweimalige Begehung der Probeflächen wurde bei günstigen Witterungsbedingungen während der Schlupf und Flugphase der Art zwischen dem und dem durchgeführt. Habitat der Großen Moosjungfer Nr , Pflanzgartenteich im Hütter Wohld, EHZ: B gut. Habitat der Großen Moosjungfer Nr am Südrand des Waldgebietes zwischen Retschow und Hanstorf liegendes Kleingewässer, EHZ: C mittel bis schlecht Kerngebiet der Verbreitung der Großen Moosjungfer in Deutschland ist das Norddeutsche Tiefland, wobei für die Gebiete Nordostdeutschland, Niedersachsen und SchleswigHolstein eine Häufung der Nachweise zu verzeichnen ist. In MecklenburgVorpommern scheint die Art nahezu flächendeckend verbreitet zu sein, worauf die bis 2009 insgesamt 246 nachgewiesenen Vorkommen hindeuten. Mesotrophe Gewässer weisen im Bundesland die höchsten Individuenbestände von L. pectoralis auf. Entsprechend dem Habitatschema sucht das Männchen eine von submersen Strukturen durchsetzte Wasseroberfläche (z. B. mit WasserschlauchGesellschaften), die an lockere Riedvegetation gebunden ist (häufig mit Carex rostrata oder Carex elata), auf. Vegetationslose und stark mit WasserrosenSchwimmblattrasen bewachsene Wasserflächen werden hingegen gemieden. Die kleinsten Fortpflanzungsgewässer, die gleichzeitig auch das Revier für ein Männchen darstellen, haben mitunter nur eine 5 m² große, offene Wasserfläche zuzüglich eines Riedgürtels. Bei größeren Fundgewässern stammen die Tiere zumeist aus kleinen offenen Wasserflächen im Röhricht oder aus Moorschlenken. Die Wasserkörper sind zumeist flach. Bei tieferen Fortpflanzungsgewässern spielen die oberflächennahen submersen Strukturen eine wichtige Rolle für die Besiedlung. Zudem ist sowohl für die Larvenentwicklung als auch für die Revierwahl der Männchen eine gewisse Sonnenexposition entscheidend, weshalb die Fortpflanzungsgewässer in offener oder halbschattiger Lage mit stundenweise voller Sonneneinstrahlung vorzufinden sind. Zu den bevorzugten Gewässertypen der wärmebedürftigen Art zählen Mikrohohlformen (echte Sölle und Pseudosölle) von < 1 ha Größe. Darüber hinaus sucht L. pectorialis innerhalb des FFHGebietes Moorgewässer, kleine bzw. flache Seen sowie vermoorte Feuchtgebiete auf. 62

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