Modernisierung der Straßenbeleuchtung

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1 Modernisierung der Straßenbeleuchtung Wann muss die Kommune aus technischer Sicht handeln? Benchmarking aus Sicht eines Planers und Beraters Planungsbüro Elektrotechnik Stefan Lange Geranienweg Erfurt Workshop am 25. November 2013

2 Was erwartet Sie heute? 1. Kurze Vorstellung des Planungsbüro Elektrotechnik Stefan Lange Unsere Tätigkeitsschwerpunkte Brauchen Sie einen Planer? 2. Wann besteht Handlungsbedarf? Gesetzlicher Sicht Technischer Sicht Sonstige Gründe

3 Planungsbüro Elektrotechnik Stefan Lange Wer sind wir Was leisten wir Wann ist die Einbindung eines Planers sinnvoll

4 Wer sind wir Das Planungsbüro Elektrotechnik Stefan Lange besteht seit mehr als 12 Jahren. Ein kompetentes Team von erfahrenen und jungen, gut ausgebildeten Fachplanern, Technikern und Zeichnern steht für sehr gute Arbeitsergebnisse und sichert so den Erfolg. Wir erbringen Ingenieurleistungen bei der technischen Gebäudeausrüstung für Elektrotechnik - in den Bereichen Starkstrom und Schwachstrom. Qualität und Kundenzufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle. Für eine stete Verbesserung betrieblicher Abläufe und hoher Qualitätsstandards haben wir im Jahr 2005 ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 eingeführt.

5 Wer sind wir Stefan Lange Staatlich geprüfter Techniker Berufstätig seit 1980 Inhaber Planung, Objektüberwachung Christiane Preißer Technischer Zeichner Berufstätig seit 1992 Assistenz, CAD-Kontrukteur Anja Langenhan Bachelor of Arts Berufstätig seit 2007 Assistenz, Sonderprojekt BWI, Daniel Müller Dipl.-Betriebswirt (FH) Berufstätig seit 2005 Kfm. Projektleiter Hans Martin Dipl.-Ing.(TU) Berufstätig seit 1980 Planung, Objektüberwachung Sven Angelstein Master of Engineering Berufstätig seit 2011 Planung, Objektüberwachung

6 Wer sind wir Jürgen Agatha Elektromeister Berufstätig seit 2003 Planung, Objektüberwachung Olaf Neumann Ing.-Päd.(FH) Berufstätig seit 1980 Planung, CAD- Konstrukteur Daniel Reichwein Technischer Zeichner Berufstätig seit 2009 CAD-Konstrukteur Lars Reutermann Bauzeichner Berufstätig seit 2000 CAD-Kontrukteur, Objektüberwachung Klaus Sennewald Dipl.-Ing. (FH) Berufstätig seit 1973 Planung, Objektüberwachung Wilfried Niessner Dipl.-Ing. Berufstätig seit 1970 Planung, Objektüberwachung Helmut Laabs Dipl.-Ing. (FH) Berufstätig seit 1981 Planung, Objektüberwachung

7 Was leisten wir Planung elektrotechnischer Anlagen gemäß HOAI 53 ff Trafostationen Netzersatzanlagen Verteilungen NSHV und UV Sicherheitsbeleuchtung Innenbeleuchtung Straßenbeleuchtung Blitzschutzanlagen, Erdungsanlagen Telekommunikationsanlagen Datentechnik, LAN, WLAN Antennenanlagen; BK; DVB-T; DVB-S; DVB-C Sprechanlagen Brandmeldeanlagen - BMA Elektroakustische Anlagen - ELA Einbruchmeldeanlagen EMA Wann ist die Einbindung eines Planers sinnvoll??

8 Wann ist eine Einbindung sinnvoll Sie planen ein umfangreiches oder anspruchsvolles Projekt Nein Keine Fachplanung notwendig Ja Sie Können die Leistung neutral beschreiben und zeichnerisch darstellen? Ja Keine Fachplanung notwendig Nein Sie können / dürfen den günstigsten Dienstleister ohne Ausschreibung finden? Ja Keine Fachplanung notwendig Nein Sie können eingehende Angebote und Alternativen fachtechnisch bewerten? Ja Keine Fachplanung notwendig Nein Die Einbindung eines Planers ist sinnvoll.

9 Wie viel kostet das? 53 ff Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung (1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in 53 aufgeführten Leistungen bei einzelnen Anlagen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt: Honorartafel Technische Ausrüstung Anrechenbare Zone I Zone II Zone III Kosten von bis von bis von bis Euro Euro Euro Euro Kostenanteil HOAI-Honorar an den Kosten der Elektroanlage (KG 440 und KG 450) = 21,839 % Anteil der Elektroinstallation an den Gesamtkosten: ca. 10 % Anteil am Gesamtbauwerk ca. 2,18 % Kostenanteil HOAI-Honorar an den Kosten der Elektroanlage (KG 440 und KG 450) = 14,493 % Anteil der Elektroinstallation an den Gesamtkosten: ca. 10 % Anteil am Gesamtbauwerk ca. 1,44 %

10 Wann brauchen Sie einen Planer? Leipziger Leuchten N O K I A Sie sind mit einer schier unüberschaubaren Zahl von Anbietern konfrontiert.. Wir schaffen Transparenz

11 Wann brauchen Sie einen Planer? Angebot A Angebotspreis Angebotsinhalt (Ihr Nutzen) Angebot B Angebotspreis Angebotsinhalt (Nutzen) Ihre Annahme : Die Angebotsinhalte(Ihr Nutzen) sind identisch

12 Wann brauchen Sie einen Planer? Angebot A Angebotsinhalt - Fehlende Hebezeuge - ohne Entladung - ohne Leuchtmittel - Wartung zu teuer Angebot B Angebotspreis Angebotsinhalt komplett Nach der Auswertung merken Sie : Billiger wird am Ende TEURER

13 Referenzen Universität Koblenz Neubau Hörsaal und Laborgebäude Sanierung Kurfürstliches Schloss Koblenz

14 Referenzen Umbau IT-Raum und Funkraum Feuerwehr I, Erfurt Neubau Altenpflegeheim Saalfeld

15 Referenzen Straßenbeleuchtungsanlagen verschiedener Größen - Gemeinde Neudietendorf - Gemeinde Ingersleben - Gemeinde Apfelstädt - Gothaer Landstraße Bereich ega Messe - Arnstädter Straße Bereich Thüringer Landtag - Vorplatz und Umfeld Thüringer Landtag - Autobahn A7 Parkplatz Moorkaten - Autobahn A7 Parkplatz Holmmoor - Gesamte Innenstadtsanierung Sömmerda - Straße der Nationen Erfurt mit Brückenbauwerken 160 / diverse Straßen im Stadtgebiet Erfurt

16 Keine generelle Pflicht zur Straßenbeleuchtung Im Falle einer Entscheidung für eine Straßenbeleuchtung sind die einschlägigen DIN EN - Vorschriften (DIN EN 13201) zu beachten sind, um Schadensersatzrisiken zu vermeiden. OLG Hamm :..Solange bei Dunkelheit die Straßenbeleuchtung eingeschaltet gewesen sei, sei die Gefahrenstelle hinreichend gesichert gewesen. Durch das Ausschalten der Straßenbeleuchtung habe die Beklagte ihre Sicherungspflicht verletzt... und hat Schadenersatz zu leisten Az.: III/

17 Fakten zur Außenbeleuchtung Insgesamt ca Mio. Lichtpunkte Brenndauer je Stück p.a h Betriebskosten der Straßenbeleuchtung je Lichtpunkt: Gesamtenergiekosten für Außenbeleuchtung ca Mio Energiekosten 60% : Betrieb + Instand. 40% : Gesamtkosten pro Lichtpunkt: ca. 30% Einsparpotenzial pro Jahr Quellen: ZVEI (Stand ) Studie PWC 2012

18 Quelle: ZVEI 2010 Fakten zur Außenbeleuchtung

19 Fakten zur Außenbeleuchtung Lampentypen Anteil Leuchtentypen Anteil Natriumdampf- Hochdrucklampen 38% Altstadtleuchten 3% Quecksilberdampf- Hochdrucklampen 36% Pilz-, Kegel-, Kugel- Leuchten 16% Leuchtstofflampen 9% Kofferleuchten 44% Kompakt- Leuchtstofflampen 9% Langfeldleuchten 9% Metallhalogen- Entladungslampen 6% Hängeleuchten 13% LED <1% Andere Bauformen (Poller, Spiegelwerfersysteme, Scheinwerfer) 15% Quelle: ZVEI (Stand )

20 Wann besteht Handlungsbedarf? Änderungen der Gesetzeslage geänderte Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen Technischer Fortschritt Effizienzsteigerung Energieeinsparung Verschleiß begegnen Weitere Gründe Stadtbildverschönerung Verbesserung der öffentlichen Sicherheit (Kriminalität sinkt) Verbesserung des Unfallgeschehens (Unfallzahlen sinken)

21 Verbesserung des Unfallgeschehens 30 % verringerte Unfallzahlen an 100 Teststrecken Bild: Trilux

22 Handlungsbedarf aus gesetzlicher Sicht Der Gesetzgeber beschließt, wir müssen handeln?!a Quelle: ZVEI 2010

23 Wann besteht Handlungsbedarf? Änderungen der Gesetzeslage Na und.. Wir haben Bestandsschutz! Haben wir Bestandsschutz??????

24 Handlungsbedarf aus gesetzlicher Sicht Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG, bisher EBPG) Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) setzt die Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte (Richtlinie 2009/125/EG, auch ErP- oder Ökodesignrichtlinie) der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht um. Die Einhaltung der hier festgelegten Produktanforderungen ist eine der Voraussetzungen für den Marktzugang und wird vom Hersteller mit der CE-Kennzeichnung erklärt.

25 Handlungsbedarf aus gesetzlicher Sicht Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG, bisher EBPG) Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) Angabe des Verbrauchs mittels einfacher Etiketten und Produktinformationen Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) setzt die Rahmenrichtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen (2010/30/EU) in deutsches Recht um. Betroffene Produkte müssen im Handel die korrekten Energieverbrauchsetiketten tragen.

26 Handlungsbedarf aus gesetzlicher Sicht Um welche Produkte geht es? Betroffen sind alle Massenprodukte, deren Umweltaspekte, besonders im Hinblick auf Energieverbrauch und gefährlichen Abfall, verbessert werden können. Bedingung ist, dass sie im Betrieb Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch beeinflussen. Vom Ökodesign (umweltgerechte Gestaltung) sind Fahrzeuge und Rüstungsgüter ausgenommen.

27 Was wird reguliert? Mindestanforderungen an die Energieeffizienz Lampen, Vorschaltgeräte, Leuchten Mindestanforderungen an Produkteigenschaften / Qualität (Lampen) > Farbwidergabeindex (Ra) > Lampenüberlebensfaktor (LSF) > Lampenlichtstromwartungsfaktoren (LLMF) Anforderungen an Produktinformationen Bereitstellung technischer Datenblätter und Informationen im Internet Die Regulierung erfolgt in mehreren Stufen

28 Verbot von Lampen ErP Richtlinie Quelle: Radium

29 Verbot von Lampen ErP Richtlinie Quelle: Osram

30 Beispiel: EBPG, Tabelle 9 (u.a. Quecksilberdampfhochdrucklampen) Lampennennleistung [W] Bemessungs-Lichtausbeute [lm/w] W < W < W HQL 80 : ca 50 lm/w 70 < W < W 75 Diese Tabelle ist das Todesurteil der heutigen Quecksilberdampfhochdrucklampen Tabelle 9 Bemessungswerte für die Mindestlichtausbeute sonstiger Hochdruckentladungslampen (sechs Jahre nach Inkraftreten der Verordnung ( Jahre = 2015) müssen sonstige Hochdruckentladungslampen mindestens die in Tab. 9 angegebenen Bemessungswerte der Lichtausbeute aufweisen)

31 Mit der CE- Kennzeichnung wird das ausphasen von ineffizienten gesteuert. Lampen, Vorschaltgeräten, Leuchten Bei Nichteinhaltung der festgelegten Effizienzwerte erhalten diese Produkte kein CE-Zeichen und dürfen somit in Europa nicht mehr verkauft oder importiert werden. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen sind vorgesehen!

32 Fakten zur Außenbeleuchtung Lampentypen Anteil Leuchtentypen Anteil Natriumdampf- Hochdrucklampen 38% Altstadtleuchten 3% Quecksilberdampf- Hochdrucklampen 36% Pilz-, Kegel-, Kugel- Leuchten 16% Leuchtstofflampen 9% Kofferleuchten 44% Kompakt- Leuchtstofflampen 9% Langfeldleuchten 9% Metallhalogen- Entladungslampen 6% Hängeleuchten 13% LED <1% Andere Bauformen (Poller, Spiegelwerfersysteme, Scheinwerfer) 15% Quelle: ZVEI (Stand )

33 Handlungsbedarf aus technischer Sicht Technischer Fortschritt Effizienzsteigerung Energieeinsparung Verschleiß begegnen

34 Handlungsbedarf aus technischer Sicht Zustand heute: Beispiel Kofferleuchte 1/3 der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist älter als 20 Jahre und damit.. - technisch veraltet - ineffizient - mit hohem CO2 Ausstoß - wartungsanfällig - umweltbelastend

35 Zustand heute: Innenstadtlage Viel Licht, aber nicht auf der Straße!

36 Zustand heute: Ohne moderne Spiegeltechnik, viel Streulicht, viel Störlicht, wenig Nutzlicht auf der Straße!

37 Zustand heute: Beispiel Wohngebietsstrasse Leuchten ohne Spiegeloptik mit Quecksilberhochdrucklampen : Hohe Blendung, wenig Licht auf der Straße, hoher Energieverbrauch

38 Zustand heute: Anwohnerstrasse Leuchten ohne Spiegeloptik mit Quecksilberhochdrucklampen : Hohe Blendung, wenig Licht auf der Straße, hoher Energieverbrauch

39 Zustand heute: Beispiel Pilzleuchte Leuchten mit vergilbtem Acrylglas : Wenig Licht auf der Straße, hoher Energieverbrauch

40 Zustand heute: Beispiel : Fehlende Standsicherheit der Lichtmasten

41 Handlungsmöglichkeit Vorhandene alte Leuchte älter 25 Jahre jünger 25 Jahre Leuchte ist technisch veraltet Leuchte muss komplett ausgetauscht werden Leuchte weiter verwendbar? Technik prüfen! Eventuell nur Geräteträger Tausch

42 Handlungsbedarf aus technischer Sicht ca. 25 Jahre alte Leuchte - Ist eine Umrüstung von alten Leuchten zu empfehlen?

43 Geräteträgertausch Beispiel SiTECO

44 Alte Technik, HME 125W Austauschlampe NAV 110W GT-Tausch, NAV/HIT 70W Energieverbrauch Alte Technik HME 125W Neue Leuchte, NAV/HIT 50W Neue Leuchte, NAV/HIT 50W EVG Neue Leuchte, NAV 50W ECO Neue Leuchte, NAV 50W EVG-Dimm, Lichtmanagement LED 39 W, ECO Plus Jede dieser Beleuchtungslösungen erfüllt die Beleuchtungsklasse S5 bei: 30m Lichtpunktabstand, LPH = 5,0m, Straßenbreite = 5,5m, y = -1,2m

45 D a s i s t I h r E n e r g i e- E i n s p a r s p a r p o t e n t i a l 9% 39% 52% 56% 63% 67% 83% Energieverbrauch Alte Technik HME 125W

46 Natriumdampfhochdrucklampen > Halogen- Metalldampflampen > lm / W 80 Stab-LL > 60 < Kompakt-Leuchtstofflampen 40 Quecksilberdampflampen > < LED Lumen pro Watt (lm/w) 20 0 < Hochvolt-Glühlampen < Niedervolt-Halogen-Glühlampen 1/1/00 1/2/00 1/3/00 1/4/00 1/5/00 1/6/00 1/7/00 1/8/00 Lumen

47 Warum ist die LED Technik so effizient in der Straßenbeleuchtung?.exakte Lichtlenkung

48 Warum ist die LED Technik so effizient in der Straßenbeleuchtung? DL 10 Lichtstromverlauf für Dimmstufen Leuchte 001 / VG 001 Dimmstufe V ma W VA lm 100% ,6 115,4 116, % ,2 106,1 106, % ,7 99,3 99, % ,8 90,1 90, % ,2 78,4 79, % ,4 66,1 67, % ,5 54,1 55, % ,5 42,1 43, % ,1 30,1 31, % ,4 16,9 20,1 761 Stufenlose Dimmbarkeit und damit optimale Dosierung des Lichtbedarfs Quelle: SiTECO

49 Zusammenfassung Die nächsten Schritte 1. Erfassung des Bestandes an Leuchten - Allgemeiner Zustand - Leuchtentypen - Leuchtmittel - Vorschaltgeräte 2. Ermittlung des Energieverbrauches - sofern nicht messbar, berechnen 3. Identifizierung von möglichen Einsparpotentialen - Tausch Geräteträger - Tausch der Leuchte - Dimmbarkeit

50 Ihr Nutzen Beispiel SiTECO: Modernisierung Straßenbeleuchtung Bad Oyenhausen Vor der Sanierung Nach der Sanierung

51 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Telefon Fax Mail Web Planungsbüro Elektrotechnik Stefan Lange Geranienweg Erfurt

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