Richtig Versichert???

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1 Liebe Freunde des Siedlervereins Rosenberg. Anbei nochmals zum Download, die Präsentation vom über das Thema: Richtig Versichert??? Bei Fragen dürfen Sie sich vertrauensvoll an den Referenten Hr. Markus Häckel LVM-Versicherungsagentur Baumannstr Amberg Telefon +49(0)9621/ Telefax +49(0)9621/ m.haeckel@haeckel.lvm.de wenden. Vielen Dank.

2 Vor dem Hausbau: WICHTIG Bauherrnhaftpflicht ist im jährlichen Beitrag vom BSB mit dabei. Nicht dabei sind: Bauleistungsversicherung (vom Bauträger oder Versicherer) Bauherrnunfallversicherung (vom Versicherer) Feuerrohbauversicherung (vom Versicherer) LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 2 Leistungen Siedlerbund Kostenfreie Mitversicherung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (10 Mio. Euro) Bauherrnhaftpflicht ( Euro) Zusatzleistungen: eine Privathaftpflichtversicherung, eine Wohngebäudeversicherung, eine Heizöltankversicherung eine Hundhalterhaftpflichtversicherung oder eine Pflegerenten-, Sterbegeld- oder Unfallversicherung LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 1

3 Was ist versichert? (1/2) Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Häuser von Eigentümergemeinschaften, die zu einem Abschluss einer Wohngebäude-Feuerversicherung verpflichtet sind, versichert wird das ganze Objekt, keine einzelnen Wohnungen. Wohn- und Geschäftsgebäude, mit überwiegendem Anteil zu Wohnzwecken LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 4 Die Feuerrohbauversicherung Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei einem Feuerschaden ab Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit des Wohnhauses. Auf dem Grundstück gelagerte Baumaterialien sind ebenfalls mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Die Feuerrohbauversicherung wird gleichzeitig mit der Wohngebäude- Versicherung beantragt und wird beitragsfrei gewährt. Leitungswasser- und Sturmschäden werden nicht von der Feuerrohbauversicherung übernommen. Diese Gefahren werden erst nach Fertigstellung des Gebäudes mit dem Wohngebäudevertrag übernommen. Anmerkung: Solange bietet eine separat abschließbare Bauleistungsversicherung Versicherungsschutz. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 3

4 Wogegen sind diese Sachen versichert? Es besteht Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen durch eine der nachfolgend genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden: Feuer Leitungswasser Naturgefahren (Sturm/ Hagel, Elementargefahren) Generell ausgeschlossen sind Schäden durch: Krieg Innere Unruhen Kernenergie LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 6 Was ist versichert? (2/2) Gebäude Gebäudebestandteile Gebäudezubehör Bauliche Grundstücksbestandteile Gartenhäuser aus Holz, Stahlblech oder Kunststoff auf dem Versicherungsgrundstück bis zu Abdeckungen von komplett ins Erdreich eingelassenen Schwimmbecken bis Photovoltaikanlagen sind nur auf besondere Vereinbarung mitversichert. Sie sind bei der Wertermittlung des Gebäudes zu berücksichtigen und über die Klausel 7391 kann der Ausfall der Stromeinspeisung abgedeckt werden. Alle weiteren Sachen müssen separat im Antrag aufgenommen werden, sofern Versicherungsschutz gewünscht wird. z.b: Garage, Carport. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 5

5 Versicherte Gefahr Leitungswasser (1/3) Ersetzt werden versicherte Sachen, die beschädigt oder zerstört werden durch: Nässeschäden an versicherten Sachen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser Das Leitungswasser muss aus Rohren, Schläuchen oder sonstigen Teilen der Wasserversorgung ausgetreten sein. Dem Leitungswasser stehen gleich: Wasser aus einem Aquarium oder Wasserbett, Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, Wasserdampf, Wasser aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren, Wasser aus Zisternen auf dem Grundstück. Voraussetzung ist, dass die Zisterne mit einem Überlauf ausgestattet ist. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 8 Versicherte Gefahr Feuer Ersetzt werden versicherte Sachen, die beschädigt oder zerstört werden durch: Brand Blitzschlag Überspannung durch Blitz mitversichert sind auch Folgeschäden Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder seiner Ladung (Feuerwerkskörper gelten nicht als Luftfahrzeuge!) Anprall von Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeugen (Fremdfahrzeuge) LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 7

6 Versicherte Gefahr Leitungswasser (3/3) Bruchschäden Wir leisten Ersatz für außerhalb von Gebäuden eintretende: frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Voraussetzung ist, dass die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen oder die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Zisternenanlagen auf dem Grundstück. Schäden an der Zisterne selbst nicht hingegen nicht versichert. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 10 Versicherte Gefahr Leitungswasser (2/3) Bruchschäden Wir leisten Ersatz für innerhalb von Gebäuden eintretende: frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren (sofern sie nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder ähnlichen Anlagen sind) der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen der Regenentwässerung sonstige Bruchschäden an folgenden Armaturen: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse und Wassermesser Entschädigungsgrenze: Euro Für Bruchschäden an Installationen und Armaturen, wie z. B. Waschbecken, Wasserhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Heizkörper, Heizkessel und Boiler besteht nur Versicherungsschutz, wenn diese durch Frosteinwirkung entstanden sind! LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 9

7 Versicherte Naturgefahren (2/2) Weitere Elementargefahren Achtung: Elementar muss gesondert versichert werden und kann nur eingeschlossen werden, wenn die Gefahr Sturm/ Hagel versichert ist. Überschwemmung Die Einstufung für dieses Risiko erfolgt nach dem Zonierungssystem Zürs. Es gibt vier Gefährdungsklassen. Die Gefährdungsklasse vier ist nicht versicherbar. Rückstau Erdbeben Erdfall Erdrutsch Schneedruck Lawinen Vulkanausbruch Nach Vertragsabschluss gilt eine Wartezeit von 14 Tagen. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro je Versicherungsfall. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 12 Versicherte Naturgefahren (1/2) Sturm, Hagel Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mind. Windstärke 8 (62 km/ Stunde) Ersatz wird geleistet für Schäden: durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Bsp.: Ein Sturm deckt das Dach eines Hauses ab. die ein Sturm verursacht, indem er Gegenstände, Gebäudeteile oder Bäume auf versicherte Sachen oder auf ein Gebäude wirft, in dem sich versicherte Sachen befinden. Bsp.: Ein durch Sturm umgestürzter Baum beschädigt ein Fenster. Folgeschäden. Bsp.: Durch Sturm wird ein Dach abgedeckt und eindringender Regen beschädigt die Decke und Wände. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 11

8 Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt? (2/6) Neubau 2002 für Euro Euro Vertrag in 2013 VS = Euro VS < VW Vertrag in 2002 VS = Euro gestiegene Baukosten Wiederaufbau 2013 für Neubaukosten Euro VS < VW Neubaukosten Euro Versicherungssumme (VS) und Versicherungswert (VW) sind im Jahr 2002 identisch und der Kunde ist somit optimal versichert. Aufgrund der Baupreisentwicklung muss der Kunde im Jahr 2013 nun Euro mehr aufwenden, um sein Haus im Totalschadenfall wieder aufzubauen! Er wäre folglich im Jahr 2013 unterversichert. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 14 Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt? (1/6) Das Ziel sollte lauten: Versicherungssumme = Versicherungswert Versicherungswert bedeutet, dass die zugrunde liegende Versicherungssumme ausreicht, das Objekt nach einem Totalschadenfall wieder aufzubauen. Der zu versichernde Wert erhöht sich jedoch von Jahr zu Jahr aufgrund steigender Rohstoffkosten und ggf. einer Lohnsteigerung im Baugewerbe! Diese Preisentwicklung gilt es abzufangen. Die Frage ist nur, wie ist das möglich? Das auf der nächsten Seite folgende Beispiel, soll die Problematik verdeutlichen. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 13

9 Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt? (4/6) Die Lösung des Problems der Unterversicherung kann nur die gleitende Neuwertversicherung sein. Der gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güter in neuwertigem Zustand herzustellen, ausgedrückt in Preisen des Jahres Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstigen Konstruktions- und Planungskosten. Wurde die Versicherungssumme einmal richtig bestimmt, kann der Versicherungsnehmer (ohne Wertverbesserungen am Gebäude vorzunehmen) nicht in eine Unterversicherung geraten. Nachdem die richtige Versicherungssumme festgestellt wurde, kümmert sich der Versicherer um die ständige Anpassung des Versicherungsschutzes an die reale Baupreisentwicklung. Hierzu wird der Wert des Gebäudes in Mark (M) im Jahre 1914 benötigt. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 16 Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt? (3/6) Halten wir zunächst die Fakten fest: Eine Versicherungssumme wird einmal richtig festgestellt. Im Laufe der Jahre ist die Versicherungssumme nicht mehr aktuell, weil die Baupreise gesunken oder gestiegen sind. Bei einem gestiegenen Versicherungswert entsteht eine Unterversicherung, die im Schadenfall angerechnet wird. Wie kann die Unterversicherung vermieden werden? LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 15

10 Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt? (6/6) Merkmale zur Berechnung nach dem Häuschenschema Der Typ des Hauses: z. B. Einstöckig, Zweistöckig, Flachdach, Spitzdach Ausstattungsmerkmale: z. B. Fußbodenheizung, Kupferdach, Edelholztüren,... Die Wohnfläche des Gebäudes: Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses zzgl. zu Wohnzwecken ausgebaute Kellerräume oder Dachräume Anzahl der Garagen oder Carports LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 18 Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt? (5/6) Der Wert 1914: Um die Versicherungssumme immer der Preisentwicklung anpassen zu können, wird ein rechnerisches Basisjahr benötigt. Diese Basisjahr ist das Jahr war das letzte kriegsfreie Jahr im letzten Jahrhundert. Da nach Kriegen immer die Gefahr von instabilen Preisen besteht, wurde das Jahr 1914 gewählt. Die Mehrheit der Objekte hier in Deutschland sind nach 1914 erbaut und können so erfasst werden. Für dieses Basisjahr muss der Preis ermittelt werden, den es gekostet hätte, wenn das zu versichernde Haus in diesem Jahr gebaut worden wäre. Grundstückskosten werden nicht berücksichtigt. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 17

11 Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen? (1/5) Aufräumungskosten: für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen sowie den Abtransport von zerstörten Sachen. Bsp.: Nach einem Feuerschaden müssen Brandreste und der Schutt abtransportiert und entsorgt werden. Bewegungs- und Schutzkosten: wenn zur Wiederherstellung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bsp.: Nach einem Leitungswasserschaden muss der große Wohnzimmerschrank abgebaut und untergestellt werden, um das in der Wand liegende Rohr reparieren zu können. Hotelkosten, ohne Nebenkosten, für 150 Euro pro Tag und max. 200 Tage. Rückreisekosten aus dem Urlaub ab einer Schadenhöhe von Euro. Diese Kosten werden bis zur Versicherungssumme ersetzt. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 20 Unterversicherung Versicherungssumme < Versicherungswert (tatsächlicher Wert) Der Versicherungswert wird im Schadenfall von einem Gutachter ermittelt. Die Entschädigungsleistung wird bei einer evtl. bestehenden Unterversicherung deutlichere Auswirkungen haben als in der Hausratversicherung. Beispiel: Versicherungssumme = Mark Wert 1914 Versicherungswert = Mark Wert 1914 Schadenhöhe = Euro Die Formel zur Berechnung der Unterversicherung lautet hier: Schaden x Versicherungssumme Versicherungswert Eine Vorsorgesumme wie in der Hausratversicherung gibt es hier nicht! Euro x M => Euro Entschädigung M Die Versicherungssumme ist in diesem Beispiel um Mark zu gering bemessen und dadurch kürzt sich die Entschädigung um Euro!! LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 19

12 Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen? (3/5) Kosten für Frischwasser-Mehrverbrauch Kosten für die Wiederbeschaffung und Instandsetzung von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen Reparaturkosten bei Defekten an der Verkabelung der Elektroinstallation Diese Kosten werden bis zu max Euro ersetzt. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 22 Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen? (2/5) Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung, nach einem ersatzpflichtigen Nässeschaden. Kosten für die Dekontamination von Erdreich Bsp.: Nach einem Feuerschaden ist das Erdreich durch Löschwasser und Brandreste kontaminiert (verseucht) und muss ausgetauscht werden. Kosten für die Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern Reparaturkosten bei Undichtigkeiten an Gasleitungen Aufräumungs- und Entsorgungskosten für Bäume inkl. Wiederaufforstung (Die Wiederaufforstung erfolgt mit Jungbäumen und die Kosten werden bis zu max Euro übernommen.) Leckortungskosten bei nicht versicherten Nässeschäden Diese Kosten werden bis zur Versicherungssumme ersetzt. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 21

13 Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen? (5/5) Mehrkosten durch Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles: fallen an, wenn sich zwischen Zeitpunkt des Schadens und dem Beginn des Wiederaufbaus die Baupreise aufgrund gestiegener Löhne und Rohstoffkosten erhöht haben. Bsp.: Zwischen dem Schadentag und dem Wiederaufbau liegen aufgrund behördlicher Verzögerungen 1,5 Jahre und der Bauunternehmer berechnet Euro mehr als am Schadentag. Diese Kosten werden bis zur Versicherungssumme ersetzt. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 24 Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen? (4/5) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen: fallen an, wenn zwischen Errichtung und Wiederaufbau des Gebäudes Gesetze und Verordnungen erlassen wurden, die den Neuaufbau verteuern. Grundsätzlich hat der Kunde nur Anspruch auf einen Wiederaufbau eines Hauses der gleichen Art. Bsp.: Nach einem Totalschaden muss aufgrund neuerer Umweltvorschriften das Haus anders gedämmt werden oder die Heizungsanlage wird teurer, um den Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte: fallen an, wenn eine behördliche Anordnung es verbietet vorhandene Restwerte wiederzuverwerten. Bsp.: Ein Haus brennt bis auf den Keller ab. Das Kellergeschoss ist noch in Ordnung und hierauf könnte ein Wiederaufbau erfolgen. Aufgrund behördlicher Vorschriften ist dies aber nicht erlaubt. Diese Kosten werden bis zur Versicherungssumme ersetzt. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 23

14 Beitragspflichtige Zusatzklauseln (2/3) Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück Klausel 7262 Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7263 Diese Rohre sind nur unter besonderen Bedingungen versicherbar: Die Rohre waren beim Vorversicherer schon versichert. Es handelt sich um einen Neubau (nicht älter als 1 Jahr). Es liegt ein Prüfbericht über den einwandfreien Zustand der Rohre vor. (nicht älter als 3 Jahre) LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 26 Beitragspflichtige Zusatzklauseln (1/3) Wohngebäude Plus Schäden durch Fahrzeuganprall an Mauern und Zäunen Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte bei Einbrüchen bzw. Einbruchversuchen Kosten für die Beseitigung von Graffiti-Schäden bis zu Euro Beseitigung von mutwilligen Sachbeschädigungen an den Außenseiten der versicherten Gebäude bis zu Euro Regiekosten (Kosten für die Baubetreuung) bei Schäden über Euro bis Euro Beaufsichtigung von Reparaturarbeiten bis Euro Schäden an Ableitungsrohren unterhalb der Bodenplatte bis zu Euro Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles bis zur Versicherungssumme LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 25

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 28 Beitragspflichtige Zusatzklauseln (3/3) Ausfall der Stromeinspeisung von Photovoltaikanlagen Nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall an der versicherten Photovoltaikanlage wird auch eine Vergütung für Strom für den Zeitraum geleistet, in dem schadenbedingt kein Strom eingespeist werden kann, in folgendem Umfang: in der Zeit vom pauschal mit 1 Euro je versichertem kwp und Tag in der Zeit vom pauschal mit 2 Euro je versichertem kwp und Tag Es gilt eine Selbstbeteiligung von zwei Tagesentschädigungen je Schadenfall vereinbart. Die Entschädigung wird für max. 12 Monate gezahlt. LVM Versicherung AO-Training/ Ausbildung 27

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