Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der pflegeberuflichen Erstausbildung. Eckpunkte für eine Schwerpunktsetzung in Theorie und Praxis

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1 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der pflegeberuflichen Erstausbildung Eckpunkte für eine Schwerpunktsetzung in Theorie und Praxis Hannover, Oktober 2016

2 2 Die Erarbeitung des Papiers erfolgte durch Lehrerinnen / Pflegepädagoginnen aus der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch Prof. Dr. Elisabeth Holoch, Stuttgart. Mitglieder der Arbeitsgruppe: Gehrke, Ulrika Rostock Gideon, Ulrike Göttingen Prof. Dr. Holoch, Elisabeth Stuttgart Katthöfer, Beate Bielefeld Leupold, Frauke Hannover Lüdeke, Maria Kiel Zoller, Elfriede Stuttgart

3 3 Im vorliegenden Papier ist die Position des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.v. zu dem Wissen und Können zusammengefasst, das Pflegeauszubildende bzw. studierende erwerben müssen, die sich für die spezifische Pflege von Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen qualifizieren. Grundlagen sind der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG) vom 13. Januar 2016, das eine generalistische Pflegeausbildung mit Schwerpunktsetzung vorsieht, sowie die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes, die das BMG und das BMFSFJ am vorgelegt haben. Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.v. begrüßt, dass im Gesetzentwurf eine Vertiefung bzw. Schwerpunktbildung innerhalb der pflegeberuflichen Erstausbildung vorgesehen ist. Dafür setzt sich der BeKD e.v. seit vielen Jahren dezidiert ein. Die Schwerpunktsetzung muss aus unserer Perspektive allerdings sowohl in den theoretischen als auch in den praktischen Teilen der pflegerischen Erstausbildung adäquat ausgestaltet sein. Allerdings muss festgestellt werden, dass sowohl in der Einleitung als auch in den Ausbildungszielen des Gesetzentwurfes der gesundheitlichen Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und dem daraus resultierenden pflegerischen Unterstützungsbedarf kaum Rechnung getragen wird. Die Veränderungen der familiären Lebensformen und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Wandel des Krankheitsspektrums betrifft nicht nur Menschen im höheren Lebensalter, sondern insbesondere auch Kinder und Jugendliche. Eine Schwerpunktbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist erforderlich, weil Veränderungen familiärer Lebensstrukturen und die Zunahme chronischer, psychosomatischer und psychiatrischer Erkrankungen zu beobachten sind und der Bedarf von Eltern an Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Pflege gesunder, kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher zunimmt. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen über fundiertes Fachwissen und Handlungssicherheit für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsphasen und komplexen Familiensystemen verfügen müssen und diese Handlungssicherheit nur durch reflektierte Erfahrungen in vielfachen pflegeberuflichen Situationen erworben werden kann. Um sicher zu stellen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen auch weiterhin im Sinne der Charta für kranke Kinder 1 durch speziell für ihre Belange und Erfordernisse qualifizierte Pflegefachpersonen betreut und gepflegt werden, muss eine ausreichend große Anzahl an Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen 2 zur Verfügung stehen. 3 1 Der Artikel der EACH-Charta (European Association for Children in Hospital) von 1988 beschreibt das Recht eines jeden Kindes, durch Personal betreut zu werden, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen. 2 Im weiteren Verlauf des Grundlagenpapiers wird die Abkürzung GKiKP verwendet. Dabei sind sowohl Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerinnen als auch Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger gemeint. 3 Bereits zum jetzigen Zeitpunkt besteht insbesondere im Bereich der häuslichen Kinderkrankenpflege, der pädiatrischen Intensivpflege und Neonatologie, aber zunehmend auch in allen anderen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein Mangel an spezifisch für die Pflege und Betreuung von Kindern qualifiziertem Personal (DKI 2014; Volland 2014).

4 4 Dies bedeutet im Kontext einer Zusammenführung der drei Pflegeberufe, dass diejenigen, die sich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen qualifizieren, bereits in der Erstausbildung ein fundiertes theoretisches Wissen und profunde, praktische Erfahrungen für die pflegerische Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe erwerben müssen. Pflegeberufliche Kompetenzen werden im Rahmen der theoretischen Ausbildung angebahnt. Für ihre Umsetzung, Erprobung und Realisierung ist das Feld der beruflichen Praxis von zentraler Bedeutung. Ob nun die in der Theorie erworbenen Kompetenzen in realen pflegeberuflichen Situationen tatsächlich entwickelt und gezeigt werden können, hängt zum einen von einer engen Verzahnung der theoretischen und praktischen Ausbildung auf curricularer, struktureller und personeller Ebene ab. Zum anderen auch davon, dass die Auszubildenden durch Pflegefachpersonen aus der pädiatrischen Pflege begleitet und angeleitet werden, die als Vorbild für professionelles Handeln fungieren und zugleich über eine berufspädagogische Qualifizierung verfügen. Der BeKD e.v. erwartet deshalb, dass sowohl im Gesetz als auch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung folgende Forderungen berücksichtigt werden. (Diese werden auch von der PNAE 4 unterstützt.) In der vorgesehenen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/-mann muss die gewählte Vertiefungsrichtung zum Ausdruck kommen. Die Berufsbezeichnung muss durch den Untertitel Schwerpunkt Kinder und Jugendliche ergänzt werden. Für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Der Erwerb von Kompetenzen zur pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen muss in der Theorie und in der Praxis verankert sein. - Die Schwerpunktsetzung muss mindestens ein Drittel der Ausbildung umfassen. Dieser Umfang deckt sich mit den Erfahrungen und Empfehlungen der Paediatric Nursing Associations of Europe (PNAE), die im Positionspapier zur Ausbildung 2015 empfiehlt, dass die Dauer eines pädiatrischen Ausbildungsprogramms nicht weniger als 52 Wochen [betragen sollte] mit einer gleichmäßigen Verteilung zwischen Theorie und klinischer Praxis. - Im Theorieteil der pflegerischen Erstausbildung müssen ausgehend von 2100 Gesamtstunden ein Drittel, d.h. mindestens 700 Stunden für die Schwerpunktsetzung vorgesehen werden. Gleichzeitig muss sicher gestellt werden, dass in den allgemeinen Anteilen der theoretischen Ausbildung immer alle Altersgruppen im Fokus stehen. Grundlage hierfür ist die im Anhang zu findende Übersicht über die Aufgabenbereiche einer/eines Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in 5. In der Umsetzung des generalistischen Ansatzes sollten von den verbleibenden 1400 Stunden im allgemeinen Teil für alle Auszubildenden mindestens ein Drittel für die Perspektive der Pflege von Kindern und Jugendlichen geplant werden. 4 Die Paediatric Nursing Associations of Europe (PNAE) sind das Netzwerk der Vereinigungen von Pädiatrischen Pflegefachpersonen aus mehr als 30 Ländern in Europa. Der BeKD e.v. ist Mitglied der PNAE. 5 s. BeKD e.v.: Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der pflegeberuflichen Erstausbildung. Grundlagenpapier. Hannover 2015

5 - Im Praxisteil der pflegerischen Erstausbildung müssen die Einsätze im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche in Kinder- und Jugendkrankenhäusern bzw. auf Kinderstationen gewährleistet sein. Gleichzeitig muss der Träger der Ausbildung mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche die Stundenverteilung so planen, dass die für die Spezifika der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ihren Familien notwendigen Kompetenzen erworben werden können. Dazu sind Einsätze in den Bereichen Neonatologie, Allgemeine Pädiatrie, Neuropädiatrie sowie Kinderchirurgie/-orthopädie und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie unabdingbar. Nähere Ausführungen zu den praktischen Einsätzen in der pädiatrischen Versorgung finden sich orientiert an den Vorschlägen zur Stundenverteilung in der Pädiatrischen Versorgung des BMG und BMFSFJ in nachfolgender Tabelle. 5

6 6 Konkretisierung der praktischen Einsatzfelder in der Pädiatrischen Versorgung 6 I. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen der Pflege Stationäre Akutpflege In diesem Bereich müssen für Auszubildende im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche 300 Stunden für Einsätze in den Bereichen Neonatologie, Allgemeine Pädiatrie, Neuropädiatrie und Kinderchirurgie/- orthopädie geplant werden. Gesamtstunden Stunden im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche In diesem Bereich sollten für alle Auszubildenden 80 Stunden für einen Einsatz in der Geburtshilfe / Entbindungsabteilung geplant werden. Stationäre Langzeitpflege 400 Ambulante Akut-/Langzeitpflege Diese Einsätze können in allen Altersgruppen geplant werden. Für Auszubildende im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche sind bevorzugt Einsätze in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu planen. 400 II. Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen der Pflege Pädiatrische Versorgung Hier muss für Auszubildende im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche ein Einsatz in spezifischen Bereichen der pädiatrischen Versorgung geplant werden. Psychiatrische Versorgung Für Auszubildende im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche sind bevorzugt Einsätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu planen. III. Vertiefungseinsatz Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II In diesem Bereich müssen für Auszubildende im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche 500 Stunden für Einsätze in den Bereichen Neonatologie, Allgemeine Pädiatrie, Neuropädiatrie und Kinderchirurgie/- orthopädie geplant werden IV. Weitere Einsätze / Stunden zur freien Verteilung Orientierungseinsatz (flexibel) Einführungsphase beim Träger der praktischen Ausbildung In diesem Bereich müssen für Auszubildende im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche 400 Stunden für Einsätze in den Bereichen Neonatologie, Allgemeine Pädiatrie, Neuropädiatrie und Kinderchirurgie/- orthopädie geplant werden Weiterer Einsatz (z.b. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation) Diese weiteren Einsätze können in allen Altersgruppen geplant werden. Für Auszubildende im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche sind bevorzugt Einsätze in Einrichtungen bzw. Abteilungen für Kinder und Jugendliche zu planen. Zur freien Verteilung auf die Einsätze nach I bis IV Hier sollte für Auszubildende im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche ein Einsatz im ÖGD / im Bereich der Frühen Hilfen geplant werden Gesamtsumme vgl. BMG und BMFSFJ: Anlage 4 Beispiel: Pädiatrische Versorgung zu Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes am

7 7 Der Erwerb von Kompetenzen zur pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen muss konsequent und von Anfang an systematisch mit dem Erwerb von allgemeinen pflegefachlichen Kompetenzen verzahnt werden. Ergebnisse der Transferforschung zeigen, dass ein tiefes und breites Wissen in einem oder mehreren Spezialgebieten eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass abstraktes Denken gelernt, allgemeines und transferierbares Wissen und Können entwickelt und erworben werden können. Deshalb versteht der BeKD e.v. Schwerpunktsetzung nicht im konsekutiven Sinne (zuerst die sogenannten allgemeinen Anteile der Ausbildung, dann die spezifischen), sondern als curriculares Prinzip, das die gesamte Ausbildung von Anfang an durchzieht. Die Pflegeschulen müssen den theoretischen und praktischen Unterricht analog ihrer Vertiefungsprofile / Schwerpunktsetzungen gewährleisten. Dieses setzt für den Schwerpunkt Kinder und Jugendliche eine entsprechende Expertise der Lehrkräfte in der Pädiatrischen Versorgung voraus. Der Träger der praktischen Ausbildung muss für das Vertiefungsprofil bzw. die Schwerpunktsetzung die erforderlichen fachbezogenen praktischen Einsatzfelder sicher stellen. Die Praxisanleitung in der pädiatrischen Versorgung muss durch GKiKP bzw. Pflegefachfrau/-mann mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche sichergestellt werden. Dies bedeutet, dass die Auszubildenden bzw. Studierenden vor Ort Pflegefachpersonen mit einer hohen Expertise in dem für sie relevanten Arbeits- und Handlungsfeld vorfinden. Auch die Empfehlung der Paediatric Nursing Associations of Europe (PNAE) im Positionspapier zur Ausbildung stellt klar, dass die/der Auszubildende, um die erforderlichen klinischen Kompetenzen zu entwickeln, in Umgebungen arbeiten muss, in denen Pflege von Kindern und Jugendlichen erbracht wird und dabei die Unterstützung und die Aufsicht durch eine registrierte Pädiatrische Pflegefachperson erhält. Die praktischen Abschlussprüfungen müssen im gewählten Schwerpunkt durchgeführt werden. Die Prüfungen müssen durch Lehrkräfte der GKiKP bzw. Pflegefachfrau/-mann mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche abgenommen werden. Auch hier stellt die PNAE 2015 fest, Die Überprüfung der klinischen Kompetenzen muss durch eine registrierte Pädiatrische Pflegefachperson durchgeführt werden. Es muss entsprechend dem Profil der Pflegeschule möglich sein, die gewählte Vertiefungsrichtung von Anfang an festzulegen und auszuweisen. Die Einsatzplanung muss bereits zu Beginn der Ausbildung Einsätze im Schwerpunkt vorsehen. Um auch zukünftig eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, ist es unabdingbar, Pflegeschulen und dementsprechend Ausbildungsplätze mit dem Schwerpunkt Pädiatrische Versorgung flächendeckend vorzuhalten. Bei Umsetzung einer allgemein angelegten Pflegeausbildung ist es zwingend notwendig, ein verbindliches differenziertes Fort- und Weiterbildungskonzept für die verschiedenen Handlungsfelder in der pflegerischen Versorgung zu entwickeln. 7 Paediatric Nursing Associations of Europe (PNAE): Paediatric Nurse Education in Europe. A Position Statement by the Paediatric Nursing Associations of Europe (PNAE). October 2005 Revised March 2012 Revised June 2015

8 8 Anhang Aufgabenbereiche einer/es Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Fokus der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Bereiche der Gesundheitsversorgung Gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Physische und psychische Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen Familiengesundheit und Elternkompetenz Gesundheitsförderung/ Prävention Gesunde Kinder / Jugendliche in verschiedenen Lebenssituationen und Lebenskontexten entwicklungsfördernd unterstützen Risikofaktoren frühzeitig erkennen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um die physische und psychische Unversehrtheit von Kindern / Jugendlichen zu gewährleisten Die Gesundheit von Familien mit Kindern / Jugendlichen durch die Stärkung elterlicher Kompetenz fördern und erhalten Kuration Kinder / Jugendliche mit einer Entwicklungsbeeinträchtigung / -störung bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben fördern Akute und / oder vital-bedrohliche Situationen bei Kindern / Jugendlichen erkennen, um die physische und psychische Unversehrtheit zu stabilisieren bzw. wieder herzustellen Die Gesundheit von Familien mit kranken Kindern / Jugendlichen stabilisieren und die elterliche Kompetenz fördern Rehabilitation Kinder / Jugendliche mit einer chronischen Krankheit / Behinderung ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigen Kinder / Jugendliche im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung / Behinderung befähigen, für ihre Gesundheit Sorge zu tragen, um ihnen eine möglichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen Familien, in denen Kinder / Jugendliche mit einer chronischen Erkrankung / Behinderung leben, bei der Entwicklung nachhaltiger Bewältigungsmuster unterstützen Palliation Kindern / Jugendlichen mit einer lebenslimitierenden Erkrankung eine altersgerechte Entwicklung ermöglichen Das physische und psychische Wohlbefinden von Kindern / Jugendlichen mit einer lebenslimitierenden Erkrankung erhalten und fördern Familien bei der Bewältigung von Krisensituationen aufgrund einer lebenslimitierenden Erkrankung des Kindes / Jugendlichen unterstützen

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