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- Greta Pohl
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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1
2 Montag, 14. August 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal Ns 111/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Juni 2017 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in insgesamt fünf Fällen bei Kontrollen im Stadtgebiet in Osnabrück im Besitz von Betäubungsmitteln gewesen zu sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. 10:00 Uhr: 7 Ns 122/11 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten B. aus Kluse. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 11. Mai 2017 wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 Im Übrigen wurde er freigesprochen. Im Rahmen einer Durchsuchung sollen in der Wohnung des Angeklagten größere Mengen Cannabis aufgefunden worden sein. Montag, 14. August 2017, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommyer, Saal 1 21 Ns 25/17 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 21-jährige Angeklagte C. aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte die Angeklagte am 19. April 2017 wegen Erschleichens von Leistungen in sieben Fällen und wegen Sachbeschädigung unter Einbeziehung weiterer Strafen zu einer Einheitsjugendstrafe von zwölf Monaten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, in sieben Fällen Züge der Deutschen Bahn AG genutzt zu haben, obwohl sie nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen sein soll. Daneben soll sie ein Fahrzeug beschädigt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2
3 Dienstag, 15. August 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 187/16 mit Fortsetzung am 24. August 2017, 14:00 Uhr, Saal 277 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten A. aus Bielefeld. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. November 2016 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Am 18. September 2016 soll der stark alkoholisierte Angeklagte im Polizeikommissariat in Melle zwei Polizeibeamte verletzt und beleidigt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Sachverständiger und sieben Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 5 Ns 58/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27-jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 28. Februar 2017 wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen. Der Angeklagte soll wie ein zahlungswilliger und -fähiger Kunde in zwei Fällen Baustoffe bei einer Baufirma bestellt haben, obwohl ihm bewusst gewesen sein soll, dass er aufgrund seiner schlechten finanziellen Situation die Rechnungen nicht würde begleichen können. Nach Lieferung der Baustoffe soll er den Kaufpreis nicht bezahlt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen. Mittwoch, 16. August 2017, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit Fortsetzungen am 04. Sept. um 14:00 Uhr und 11. September 2017, 09:30 Uhr, Saal 3 09:30 Uhr: 15 KLs 24/17 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten C. aus Goch, z. Zt. JVA Osnabrück wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3
4 Der Angeklagte soll den bereits verurteilten A. im Sommer 2016 für Drogenkurierfahrten angeworben haben. Dabei soll ein Kurierlohn von 500,00 pro Fahrt vereinbart worden sein. Gemäß dieser Absprache soll A. am 05. Oktober 2016 aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist sein und dabei 17,67 kg Amphetamin, 5,27 kg MDMA (Tabletten) und 2,14 kg 2 C-B (Tabletten) mit sich geführt haben. Diese Drogen soll A. für den Angeklagten zwecks gewinnbringendem Weiterverkauf nach Deutschland gebracht haben. Der Angeklagte soll die Fahrt aus einem Begleitfahrzeug heraus beobachtet haben, um so sein Entdeckungsrisiko zu minimieren. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und fünf Zeugen geladen. Mittwoch, 16. August 2017, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere- Degener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 18. August, 23. August und 25. August, jeweils 09:00 Uhr, Saal KLs 15/17 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten B. aus Utrecht (Niederlande), z. Zt. JVA Oldenburg wegen schweren Diebstahls. Der Angeklagte soll am frühen Morgen des 09. März 2016 gemeinsam mit dem rechtskräftig verurteilten A. und dem verstorbenen D. den Geldautoamten der Sparkasse in Meppen in der Haselünner Straße gesprengt haben und mit einer Beute von ,00 geflüchtet sein. Wenig später soll er auf dem Schullendamm in Meppen aufgrund stark überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über das Fluchtfahrzeug verloren und mit einem entgegenkommenden Lkw kollidiert sein. Bei dem dadurch verursachten Aufprall an einem Baum soll der Beifahrer D. tödlich durch einen Genickbruch verletzt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Dolmetscher und zehn Zeugen geladen. Donnerstag, 17. August 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87, mit Fortsetzung am 21. August 2017, 13:00 Uhr, Saal Ns 84/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. März 2017 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4
5 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02. August 2016 in ein Wohnhaus in Osnabrück eingedrungen zu sein. Aus dem Gebäudeinneren soll er Gegenstände mit einem Gesamtwert von ,- entwendet haben. Freitag, 18. August 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 73/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36- jährigen Angeklagten B. aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 21. März 2017 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Dezember 2016 in den Geschäftsräumen eines Einkaufsmarktes in Meppen Waren ohne Bezahlung eingesteckt zu haben. 10:15 Uhr: 5 Ns 104/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 78-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Mai 2017 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. September 2016 ein Schlüsseletui mit Bargeld der Zeugin H. eingesteckt zu haben, um es für sich zu verwenden. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5
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