FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V

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1 FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V (PT-Vertrag TK)

2 Fragen zur Einschreibung von Versicherten... 3 Können auch TK-Versicherte, die außerhalb von Baden-Württemberg wohnen, in den Vertrag eingeschrieben werden?... 3 Können auch TK-Versicherte, die nicht an der HZV teilnehmen, in den Vertrag eingeschrieben werden?... 3 Wie werden teilnahmeberechtigte Versicherte in den Vertrag eingeschrieben?... 3 Ab wann ist der Versicherte gültig eingeschrieben?...3 Wann endet die Vertragsteilnahme im Regelfall? Fragen zur Abrechnung... 4 Ab wann dürfen Leistungen für eingeschriebene Versicherte über den Vertrag abgerechnet werden?... 4 Wie können bspw. psychiatrische, neurologische oder hausärztliche Leistungen für eingeschriebene Versicherte abgerechnet werden?... 4 Wann müssen die Abrechnungsdaten an MEDIVERBUND spätestens übermittelt worden sein? Spezialfragen ((((((((((((((((((((..(..4-5 Gibt es eine Berichtspflicht?...4 Ist ein Konsiliarbericht vorgesehen?...4 Muss zur Abrechnung eine Überweisung vom Hausarzt/Facharzt vorliegen?...5 Patienten in laufender Therapie...5 Ist ein Therapeutenwechsel möglich?... 5 FAQ PT-Vertrag TK 2

3 Fragen zur Einschreibung von Versicherten Können auch TK-Versicherte, die außerhalb von Baden-Württemberg wohnen, in den Vertrag eingeschrieben werden? Ja, die Einschreibung und Abrechnung von Versicherten in bzw. über den Vertrag ist unabhängig von deren Wohnsitz möglich. Können auch TK-Versicherte, die nicht an der HZV (Hausarztprogramm) teilnehmen, in den Vertrag eingeschrieben werden? Ja, eine Teilnahme am Hausarztprogramm ist für die Teilnahme am PT-Vertrag TK NICHT erforderlich. Wie werden teilnahmeberechtigte Versicherte in den Vertrag eingeschrieben? Die Einschreibung erfolgt mittels Ausdruck der Teilnahmeerklärung über die Vertragssoftware, diese wird vom Patient unterschrieben und der elektronische Datensatz anschließend über die Vertragssoftware an MEDIVERBUND übermittelt. Die Teilnahmeerklärung muss NICHT zusätzlich postalisch oder per Fax an die TK übermittelt werden. Die Einschreibung erfolgt immer in der Psychotherapeutenpraxis und gilt für die psychotherapeutische Behandlung in dieser Praxis. Ab wann ist der Versicherte gültig eingeschrieben? Patienten sind gültig eingeschrieben, sobald sie die Teilnahmeerklärung unterschrieben haben. Bitte beachten Sie, dass als Teilnahmebeginn immer das Druckdatum der Teilnahmeerklärung gewertet wird. Das bedeutet, dass ab diesem Datum die Leistungen über den Selektivvertrag abgerechnet werden müssen. Bei bereits vorausgegangenen KV-Leistungen werden diese über die KV BW abgerechnet. Wann endet die Vertragsteilnahme im Regelfall? Die Vertragsteilnahme endet im Regelfall mit Therapieende und mit der Abschlussmitteilung gemäß Anlage V 6. Das Formular ist in der Vertragssoftware hinterlegt. FAQ PT-Vertrag TK 3

4 Fragen zur Abrechnung Ab wann dürfen Leistungen für eingeschriebene Versicherte über den Vertrag abgerechnet werden? Ab dem Datum des Ausdrucks der Versichertenteilnahmeerklärung über die Vertragssoftware (Erstelldatum der Versichertenteilnahmeerklärung). Wie können bspw. psychiatrische, neurologische oder hausärztliche Leistungen für eingeschriebene Versicherte abgerechnet werden? Der PT-Vertrag TK umfasst ausschließlich psychotherapeutische Leistungen. Andere Leistungen, wie beispielsweise Labor und Verordnungen, werden nach wie vor über einen KV-Schein gemäß EBM abgerechnet. Wann müssen die Abrechnungsdaten an MEDIVERBUND spätestens übermittelt worden sein? Spätestens am 5. des auf das Quartal folgenden Monats (05.04., , , ) Spezialfragen Gibt es eine Berichtspflicht? Ein Bericht ist bei Mitbehandlung an mitbehandelnde Ärzte und Psychotherapeuten vorgesehen. Grundsätzlich ist ein schriftlicher Bericht nicht verpflichtend. Wird ein Bericht übermittelt, kann dies unter Berücksichtigung der ICD-Liste (Anlage V 3.2) mittels der Ziffer PTZ1 abgerechnet werden. Ist ein Konsiliarbericht vorgesehen? Ein Konsiliarbericht für Patienten im Selektivvertrag wird nicht ausdrücklich gefordert, wird aber insbesondere dann empfohlen, wenn keine Überweisung eines Haus- oder Facharztes vorliegt. FAQ PT-Vertrag TK 4

5 Muss zur Abrechnung eine Überweisung vom Hausarzt/Facharzt vorliegen? Eine Überweisung ist nicht zwingend erforderlich, ein Direktzugang zum Psychotherapeuten für die Versicherten damit möglich. Patienten in laufender Therapie Wie rechne ich einen Patienten ab, der sich bereits in laufender genehmigter Therapie gem. EBM bei mir befindet und nun am Facharztprogramm teilnimmt? In diesem Fall sieht der Vertrag höchstens den Therapiebeginn bei PTE2 vor (unter Berücksichtigung der ICD-Liste V 3.2). Zusätzlich ist einmalig bei Behandlungsbeginn die Infoziffer URT anzugeben. Eine eventuelle Verrechnung mit bereits stattgefundenen Sitzungen gem. EBM findet nicht statt. Es wird kein Antragsverfahren benötigt (ausgenommen: Analytische Psychotherapie siehe unten). Dieses Vorgehen ist identisch, wenn der Patient innerhalb der letzten zwei Jahre in Behandlung war. Die nicht antragspflichtige Psychotherapeutische Akutbehandlung, EBM-Ziffer: wird ebenfalls als laufende Therapie definiert. Die Analytische Psychotherapie ist im Rahmen des PT-Vertrags TK ab der ersten Einheit antrags- und gutachterpflichtig. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass dieses Verfahren nur bei dem Vorliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnose gemäß der Anlage V 3.2 abrechenbar ist. Wenn Sie einen Patienten aus der Regelversorgung in den PT-Vertrag TK übernehmen möchten, für welchen bereits über das Antrags- und Gutachterverfahren für die Durchführung der Analytischen Psychotherapie Einheiten genehmigt wurden, wird die Zählung der noch ausstehenden Kontingente fortgeführt. Ist ein Therapeutenwechsel möglich? Ein Therapeutenwechsel ist durch Ausschreibung beim bisherigen Behandler und Wiedereinschreibung beim neuen Behandler möglich. FAQ PT-Vertrag TK 5

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