Das Kulturlandschaftsprogramm

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1 Das Kulturlandschaftsprogramm Möglichkeiten zur Lebensraumverbesserung - H.-J. Unger Landesjägertag Bamberg, 5. April 2008 IAB 4 03/2008-1

2 Gliederung Veränderung der Kulturlandschaft KULAP - Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung - Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen - Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz - Streuobst Weiterentwicklung des KULAP ab 2009 IAB 4 03/2008-2

3 Die Veränderung der Kulturlandschaft hat drei wesentliche Gründe Änderung der Bewirtschaftung Größere Parzellen Meliorierung Intensivierung Bevölkerungswachstum Anspruch auf mehr Siedlungs- und Verkehrsfläche Ausdehnung der Waldfläche vor allem dort wo schon ausreichend Wald ist IAB 4 03/2008-3

4 Die Veränderung der Kulturlandschaft (nach Kaule) HEUTE Gerste Kartoffel Weizen Mais Mais Mais Klee Weizen Gerste Weizen Weizen IAB 4 03/2008-4

5 Flächenstilllegung in Bayern Jahr Insgesamt ha darunter Konjunkturelle Flächenstilllegung darunter Stilllegung Fläche die theoretisch für mit nachwachsenden Naturschutzziele zur insgesamt Rohstoffen Verfügung steht ha ha ha ~ IAB 4 03/2008-5

6 Neues KULAP Ackerland - einzelflächenbezogen Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen (A 36/A 37) Beschreibung: Blühflächen auf Stilllegungs-/glöZ glöz-flächen (A 37) Durch die Ansaat spezieller Mischungen bestehend aus Kulturpflanzen und heimischen Wildpflanzen werden auch über mehrere Jahre Blühflächen (Buntbrachen) auf Stilllegungs- bzw. auf aus der Produktion genommenen Flächen (glöz) angelegt. Auf diesen Flächen ist auf ein jährliches Mulchen zu verzichten. Förderbetrag: Blühflächen auf Stilllegungs-/glöZ-Flächen (A 37) 60.- /ha LF IAB 4 03/2008-6

7 Neues KULAP Ackerland - einzelflächenbezogen Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen (A 36/A 37) Beschreibung: Agrarökologisches Konzept auf Ackerflächen ohne Stilllegung (A 36) 3 Die Bereitstellung (5 Jahre) von Flächen für agrarökologische Zwecke beinhaltet die Einstellung bzw. starke Reduzierung der landwirtschaftlichen Produktion. Die Förderung der Bereitstellung von Ackerflächen für agrarökologische Zwecke erfolgt im Rahmen eines fachlichen Konzeptes, das vom Amt für Landwirtschaft und Ernährung erstellt wird. Die Förderhöhe ist abhängig von der Bewirtschaftung der Fläche vor Antragstellung und der Ertragsmesszahl (EMZ) der Fläche. Förderbetrag: Agrarökologisches Konzept ohne Stilllegung bis zu einer EMZ/20 (A 36) 60.- /ha LF je EMZ-Punkt zusätzlich 12.- /ha LF IAB 4 03/2008-7

8 Neues KULAP Ackerland - einzelflächenbezogen Rechenbeispiele dazu 1. Acker mit einer Bodenzahl von 55 bis 20 Bodenpunkte 60.- /ha = 60.- /ha/jahr für jeden weiteren Bodenpunkt 12.- /ha = /ha/jahr Zahlungsansprüche /ha = /ha/jahr Gesamt /ha/jahr 2. Acker mit einer Bodenzahl von 38 bis 20 Bodenpunkte 60.- /ha = 60.- /ha/jahr für weitere 18 Punkte (a12.- /ha) /ha = /ha/jahr Zahlungsansprüche /ha = /ha/jahr Gesamt /ha/jahr 3. Acker mit einer Bodenzahl von 70 bis 20 Bodenpunkte 60.- /ha = 60.- /ha/jahr für weitere 50 Punkte (a12.- /ha) /ha = /ha/jahr Zahlungsansprüche /ha = /ha/jahr Gesamt /ha/jahr IAB 4 03/2008-8

9 Neues KULAP Buntbrache im 1. Jahr IAB 4 03/2008-9

10 Neues KULAP Buntbrache im Sommer IAB 4 03/

11 Neues KULAP Buntbrache im 2. Jahr IAB 4 03/

12 Neues KULAP Buntbrache im 2. Jahr IAB 4 03/

13 Neues KULAP Schwarzbrachestreifen IAB 4 03/

14 Neues KULAP Selbstbegrünung auf Muschelkalk IAB 4 03/

15 Neues KULAP Buntbrache im Winter IAB 4 03/

16 Feldhasendichte Entwicklung der Feldhasendichte im Untersuchungsgebiet Güntersleben ohne und mit Buntbrachefläche (Kinser 2005) 30,0 Hasen / 1 km 2 Feldflur 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 Kontroll- Gebiet 2003 Projekt- Gebiet 2003 Kontroll- Gebiet 2004 Projekt- Gebiet 2004 Kontroll- Gebiet 2005 Projekt- Gebiet 2005 IAB 4 03/

17 Neues KULAP Agrarökologische Fläche Neu angelegter südwestexponierter Pufferstreifen IAB 4 03/

18 Neues KULAP Agrarökologische Fläche Blütenreicher Säume - wichtig für Vogelbrut Ansitz Nest Fütterung Einflug Rückflug Nahrung IAB 4 03/

19 Neues KULAP Agrarökologische Fläche Pufferstreifen mit Buntbrache an neugepflanzter Hecke IAB 4 03/

20 Neues KULAP Schwarzenau 1992 Agrarökologische Fläche IAB 4 03/

21 Neues KULAP Schwarzenau 1997 Agrarökologische Fläche IAB 4 03/

22 Neues KULAP Schwarzenau 2003 Agrarökologische Fläche IAB 4 03/

23 Neues KULAP Agrarökologische Fläche Agrarökologische Ackernutzung von sehr steilen und schlecht zu bearbeitenden Flächen IAB 4 03/

24 Erfolgskontrolle Castell Agrarökologische Fläche Vögel - Zwischenbericht 36 Kontrollen jeweils - auf Untersuchungsgebiet (UG) - und Kontrollfläche (KF) Insgesamt 51 Arten: 50 auf UG - davon 17 Arten brütend, - davon 5 RL 1 32 auf KF - davon 11 Arten brütend, - davon 2 RL 2 1 = Rebhuhn, Schafstelze, Dorngrasmücke, Raubwürger, Grauammer 2 = Schafstelze, Grauammer IAB 4 03/

25 Erfolgskontrolle Castell Agrarökologische Fläche Vögel - Zwischenbericht Unterschiede in den unterschiedlichen Varianten sind nicht erkennbar, da die Gesamtfläche so klein ist. Alle Vögel nutzen alle Strukturen! Die hohe Bedeutung des UG resultiert aus dem kleinflächigen Mosaik unterschiedlicher Strukturen und dem Angebot an Blüten fast während der ganzen Vegetationsperiode. - Blütenbesucher = Wirbellosennahrung für Vögel - Samenangebot ganzjährig - Zeitweise offene Böden - Hecken- und Schichtstrukturen IAB 4 03/

26 Neues KULAP Ackerland - einzelflächenbezogen 3.5 Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz (A 35) Beschreibung: Gefördert wird die Einsaat eines m breiten Grünstreifens auf Ackerflächen: - Am Rande eines Feldstücks entlang angrenzender Seen, Flüsse, Bäche und ständig oder periodisch wasserführender Oberflächengewässer - In Geländemulden, wo Oberflächenwasser konzentriert abfließt und Rinnen- oder Grabenerosion verursachen kann - Bei potentiell erosionsgefährdeten Hangflächen am Fuß- und im Hangbereich quer zur Hangneigung Auf den Grünstreifen ist jegliche Düngung flächendeckender chemischer Pflanzenschutz und jegliche Bodenbearbeitung untersagt. Der Grünstreifen muss mindestens 1x im Jahr gemäht, beweidet oder gemulcht werden. Die Grünstreifen zählen als Ackernutzung. Sie behalten diesen Status auch nach fünf Jahren Förderbetrag: 7.- /a IAB 4 03/

27 Neues KULAP Ackerland - einzelflächenbezogen Pufferstreifen am Thalhauser Graben IAB 4 03/

28 Neues KULAP Ackerland - einzelflächenbezogen Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz Zötzelhofen, Lkr. Fürstenfeldbruck IAB 4 03/

29 Neues KULAP Ackerland - einzelflächenbezogen Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz Großbardorf, Lkr. Rhön-Grabfeld IAB 4 03/

30 Neues KULAP Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft Beschreibung: Streuobstbau (A 45) Zum Streuobstbau auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zählen Einzelbäume, kleine Baumgruppen, Baumzeilen entlang von Wegen und Straßen sowie extensiv genutzte Streuobstbestände mit und ohne Unternutzung. Es können max. 100 Streuobstbäume/ha gefördert werden. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Baumarten mit weniger als drei Meter Kronendurchmesser und weniger als 1,60 m Stammhöhe. Förderbetrag: 3.- /Baum, max. 100 Bäume/ha max /ha LF IAB 4 03/

31 Neues KULAP Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft Streuobstwiese IAB 4 03/

32 Neues KULAP Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft Streuobstwiese IAB 4 03/

33 Weiterentwicklung des KULAP ab 2009 Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht - Erhöhung um /ha Förderung des Ökolandbaus - Erhöhung um 20.- /ha - Erhöhung während der 2-jährigen Umstellungsphase um /ha Sommerweideprämie (Neu) - Bis zu 30.- /GV Anhebung der Prämien um 30-50%: - Umwandlung von Acker in Grünland - Schaffung von Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz - Mulchsaat und Winterbegrünung - Erhalt der Streuobstbäume - Agrarökologische Ackernutzung mit Blühflächen - Neu agrarökologische Grünlandnutzung - Neu Schnittzeitpunktregelung im Grünland (ab 1. Juli) IAB 4 03/

34 H.-J. Unger IAB 4 03/

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