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1 - 1 - STUFE I Sofortgeld Sofortgeld Privathaushalt Sofortgeld Unternehmen Sofortgeld Land- und Zuständigkeit Referat II Amt für Finanzen Referat II Amt für Finanzen Referat II Amt für Finanzen Maximale Höhe 1.500, , ,00 Anspruchsberechtigte Privathaushalte Unternehmen bis 50 Beschäftigte Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Bisher ausgezahlte Mittel (Stand )

2 - 2 - STUFE II Finanzhilfen zur Aufbau der Ölschaden Unternehmen Infrastruktur in Bayern Haushalt/Hausrat Zuständigkeit Referat V Sanierungsstelle Referat V Referat V Referat V Maximale Höhe 80 % der förderfähigen bzw. 100 % der förderfähigen bei Infrastruktureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft 5.000, ,00 50 % der förderfähigen Aufwendungen, höchstens ,00 Anspruchsberechtigte Förderfähige Aufwendungen ; die können die Fördermittel aber an nichtkommunale Träger (Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Einrichtungen, Zweckverbände, Landkreis und Bezirke) weiterleiten Maßnahmen zur Beseitigung der durch das verursachten Schäden z.b. - städtebauliche Infrastruktur (Straßen, Wege, Plätze, Brücken usw.) - soziale Infrastruktur (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser usw.) - Gebäude nicht-kommunaler Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen usw. Private Haushalte (Mieter oder selbstnutzende Eigentümer); nicht Hauseigentümer von vermieteten Objekten Hausrat und Gebäudeschäden, Schäden an der Heizung - nicht förderfähig sind: Trocknungskosten (Miete der Geräte, Stromkosten) Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden Beseitigung des durch bedingten Ölschadens an Gebäuden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Arbeitnehmern - Schäden an Gebäuden und Grundstücken der Betriebsstätte - Ersatz von Schäden an sonstigen Gegenständen - Vornahme von Ersatzbeschaffungen bei Schäden im Warenlager, Rohmaterialien und Zwischengütern - nicht förderfähig sind: durch Ausfallzeit entstandene Verluste und entgangene Gewinne

3 - 3 - Antragsverfahren Finanzhilfen zur Aufbau der Infrastruktur in Bayern Sämtliche Anträge (auch die von Dritten) werden von der Stadt Landshut bei der Regierung von Niederbayern gestellt. Diese entscheidet darüber und bewilligt die Maßnahmen. Haushalt/Hausrat Nach Überprüfung der Meldeund Eigentumsverhältnisse bzw. der Lage des Gebäudes im gebiet, erfolgt Bewilligung entsprechend der angegebenen liste und höhe. Bei Hausrat werden Pauschalierungen vorgenommen. Ein - und Verwendungsnachweis ist nicht zu führen, eine Versicherung des Antragstellers ist ausreichend. Ölschaden Nach Überprüfung der Eigentumsverhältnisse bzw. der Lage des Gebäudes erfolgt Bewilligung entsprechend des eingereichten voranschlags. Gebäudeschaden durch Öl muss als solcher nachgewiesen werden. erfolgt durch. Unternehmen Höhe des muss durch einen Sachverständigen festgestellt sein. Bestätigung der Versicherung, dass Schaden nicht versicherbar ist, muss vorliegen. erfolgt durch. Stichprobenartige Überprüfungen erfolgen nach Ermessen der Bewilligungsbehörde. Bisher ausgezahlte Mittel (Stand ) erfolgt durch

4 - 4 - STUFE III Unternehmen Landund bei Zuständigkeit Maximale Höhe Landwirtschaftsämter der Infrastruktur der Länder und Baureferat / Sanierungsstelle für private Haushalte und Wohnungsunternehmen Kulturelles Hilfsprogramm nicht bekannt nicht bekannt Anspruchsberechtigte Förderfähige Aufwendungen - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe - Öffentliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur - zur der Betriebsfähigkeit - Umlaufvermögen - nicht förderfähig sind entgangene Gewinne - Eigentümer, Besitzer oder Pächter von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen - auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen bedingte Überschwemmungsschäden z.b. Zerstörung der Betriebsgebäude, Verlust an Tierbeständen, Städte und geschädigter Infrastruktureinrichtungen - bei Schäden an Wohngebäuden: Eigentümer, private Vermieter und Wohnungsunternehmen - bei Schäden an Hausrat: private Haushalte und Mieter Instandsetzung- und Ersatzvorhaben bei geschädigten Wohngebäuden, Modernisierungsmaßnahmen, wenn im Rahmen des, die von Bund und Ländern finanziert sind für die der geschädigten Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft zur an Kultureinrichtungen (Museen, Theater, Bibliotheken, Schlösser,

5 - 5 - bei Antragsverfahren Bisher ausgezahlte Mittel (Stand ) Unternehmen Zur Antragstellung ist eine schätzung von einer geeigneten Fachfirma (Sachverständigen) vorzulegen, die Gebäudeschäden sind zu dokumentieren. Der Außendienstmitarbeiter wird die Schäden überprüfen. Nach Auszahlung der Mittel, ist ein Verwendungsnachweis vom Antragsteller einzureichen. Bewilligung und Auszahlung durch Landund Aufwuchsschäden usw. der ländlichen Infrastruktur Nicht bekannt, da in Zuständigkeit des Landwirtschaftsamtes. der Infrastruktur der Länder und Anträge werden von den Städten und Kommunen bei der Regierung gestellt. für private Haushalte und Wohnungsunternehmen schutzes notwendig; Wiederbeschaffung und Reparatur von Hausrat Antragstellung mit voranschlägen beim Nachweis, dass Schaden durch entstanden ist, muss erbracht werden Nachweis über Nichtversicherbarkeit muss erbracht werden Zuwendungsbescheid wird durch erstellt Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen Verwendungsnachweis ist zu führen 0 nicht bekannt 0 0 (1 Bewilligungsbescheid wurde erteilt) Nicht bekannt nicht bekannt Kulturelles Hilfsprogramm Musikschulen usw.) Nicht bekannt nicht bekannt

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