Insurance IASB Insurance Contracts Project. Das Finale. Stefan Engeländer q x -Club Köln Juli 2012 AUDIT 2012 KPMG AG
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- Carl Heidrich
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1 Insurance IASB Insurance Contracts Project Das Finale Stefan Engeländer q x -Club Köln Juli 2012 AUDIT 1
2 IFRS 4 Phase II 2
3 IFRS 4 Phase II Projektverlauf 3
4 Projektverlauf Vermutlich Erstanwendung GJ 2015 Erfordert Eröffnungsbilanz zum ( ) Noch keine Entscheidung zu Übergangsvorschriften Phase I Phase II Start Issues Paper DSOP ED 5 IFRS 4 Letzter Entwurf IFRS 4 Phase II Discussion Paper ED/2010/8 Anwendung für 2015? (31.3. QI) Vergleichsinformation Vorjahr
5 Prozess der Projektfinalisierung Bis Ende 2012 Letzte Entscheidungen zu den letzten Fragen (Erfassung im EK bei ÜB, Übergangsregelung, GuV-Darstellung) Letzte Entscheidungen zu technischen Details Ende 2012: Letzter Entwurf (vermutlich wenigstens teilweise formeller Entwurf) weitestgehend verlässlich 1. HJ 2013: Endgültiger Standard Bislang keine verbindlichen Angaben zur Erstanwendung, bisher 2015 im Gespräch (konsistent mit IFRS 9) 5
6 Diskussionsstand IFRS 4 Phase II 6
7 Diskussionsstand IFRS 4 Phase II Grundlagen 7
8 Grundprinzipien Insgesamt inzwischen vernünftiges Gesamtkonzept der Bewertung Erfüllungswert auf Basis Erwartungswert der Zahlungsströme, Zeitwert des Geldes und unternehmensspezifischem Wert der Unsicherheit Verbot anfänglicher Gewinne, aber Deckung der AK Verteilung aktuell jeweils verbliebener Gewinnmargen systematisch über die Zeit Vertragliche Anbindung an den Erfolg anderer Subjekte: Spiegelbildliche Bewertung Vereinfachungsregeln für kurzlaufende Verträge/Schadenrückstellungen Direkte Buchung von Zinsänderungen in das EK 8
9 Vier Bausteine zur Schätzung des Erfüllungswertes Schätzung des Erwartungswertes der zukünftigen Zahlungsströme zur Erfüllung des Vertrages durch das VU Dabei Abzinsung der Zahlungsströme zur Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes Anpassung zur Reflektion des Wertes für das VU der Unsicherheit bzgl. Betrag und Zeitpunktes der Zahlungsströme (Risikomarge) Restmarge (zur Vermeidung eines Gewinnausweises aus Schätzungen über die Zukunft, verteilt über die Versicherungsdauer, also nicht in der Schadenrückstellung, und angepasst bei Schätzungsänderungen) 9
10 Bewertung (Annahme: profitabler Vertrag) Barwert der Erfüllungszahlungsströme Erwartete Beiträge Erwartete Zahlungsausgänge (inkl. AK) Abzinsung Risikomarge Restmarge Null
11 Diskussionsstand IFRS 4 Phase II Anwendungsbereich 11
12 Anwendungsbereich: Grundsätze Versicherungsverträge (Definition fast unverändert) Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung (Modifikation der Definition noch möglich) Fokus bleibt gegenüber IFRS 4 unverändert: Vermögenswerte und Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen Andere im VU entstehende Vermögenswerte und Verpflichtungen werden nicht erfasst 12
13 Anwendungsbereich: Separierung Separierung: Vertragskomponenten werden eigenständig behandelt, als wären es eigenständige Verträge im Anwendungsbereich eines anderen Standards Separierung von eingebetteten Derivaten, soweit nach IFRS 9 gefordert (Rückkaufsrechte nicht, wenn kundenspezifisch ausgeübt), eigenständigen Finanzkomponenten (also insbes. solche ohne ÜB!) und eigenständigen Erfüllungsverpflichtungen (Waren oder Dienstleistungen ohne ÜB) Anmerkung: Andere Finanzkomponenten Bewertung im Rahmen des Versicherungsvertrages Ein- und Auszahlungen, die sicher und bzgl. desselben VN erfolgen, werden nicht in der GuV ausgewiesen 13
14 Anwendungsbereich: Vertragsgrenze Zukünftige vertragliche, aber nicht einklagbare Beiträge und resultierende Leistungen zu prognostizieren, es sei denn es besteht keine Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz mehr oder der bestehende Vertrag sieht keine substantiellen Rechte mehr für den VN mehr vor VU kann individuelles Risiko des VN untersuchen und auf der Basis ab dem Zeitpunkt einen risikoentsprechenden Preis festsetzen VU kann für Verträge, deren Beiträge keine Sparbeiträge beinhalten, den Preis auf der Basis des Portefeuille-Risikos festsetzen Beiträge jenseits der Vertragsgrenze sind jeweils bei Zahlung als eigenständiger Vertrag zu behandeln 14
15 Anwendungsbereich Aufteilung Bestand Versicherungsverträge (wie bisher) Investmentverträge mit ÜB Andere Investmentverträge Dienstleistungsverträge IFRS 4 IFRS 4 IAS 39 IAS 18 Aufteilung der Zahlungsströme eines Versicherungsvertrages Versicherungskomponente und nicht-separierte Teile Jenseits der Vertragsgrenze: Ansatz später Eigenständige Finanzkomponenten Zu separierende Eingebettete Derivate (wie bisher) Eigenständige Dienstleistungskomponenten IFRS 4 IFRS 9 IFRS 9 IAS 18 15
16 Anwendungsbereich: Bewertungseinheit Begriff im Zusammenhang mit Versicherungsprojekt noch unklar Grundsätzlich klar: Statistische Bewertungsmethode (Erwartungswert) unabhängig von Bewertungseinheit Schätzung des Erwartungswertes der Zahlungsströme unabhängig von Bewertungseinheit Risikomarge basierend auf spezifisch vom VU berücksichtigten Risikoausgleichseffekten unabhängig von Bewertungseinheit Unklar: Saldierung profitabler und defizitärer Verträge bei Bestimmung der Restmarge Saldierung aktivischer (rechnerisch negative Rückstellung) und passivischer (positive Rückstellung) Verträge Bewertungseinheit: festes, für den Neuzugang geschlossenes Portefeuille, alternativ einzelvertragliche Basis Das Portefeuille muss für jeden Vertrag für die ganze Vertragsdauer festgehalten und weiterverfolgt werden 16
17 Einklagbare Beiträge Einklagbare zukünftige Beitragszahlungen sind kein Teil des Versicherungsvertrages sondern Finanzforderung Forderungen auf fällige, aber noch nicht gezahlte Beiträge Noch nicht fällige, aber einklagbare zukünftige Beiträge (z.b. Ratenzahlungen innerhalb der Versicherungsperiode) Folge: Werden in prospektiver Bewertung nicht angesetzt, sondern als gezahlt angenommen Also Annahme bei Bewertung, dass Beiträge schon gezahlt sind Annahme der Jahreszahlung (aber mit Zuschlägen) bei unterjähriger Ratenzahlung Dies gilt auch für die Berechnung der Beitragsüberträge in der Schadenversicherung! Gilt auch für Beitragsdepots und anerkannte, aber noch nicht ausgezahlte Leistungen (Finanzverbindlichkeit) 17
18 Diskussionsstand IFRS 4 Phase II Ansatzvorschriften 18
19 Ansatz und Ausbuchung Grundsätzlich wie für Finanzinstrumente Ansatz bei Beginn des Versicherungsschutzes Wenn der Verdacht auf nicht auskömmliche Beiträge besteht: Ansatz bei Vertragsabschluss Keine systematische Berechnung der Profitabilität gefordert Vertrag ist auszubuchen, sobald zuvor bestehende Rechte oder Pflichten vollständig erloschen sind Kann aufgrund der langwierigen Vertrags- und Schadenabwicklung schwierig sein, genau zu bestimmen (erst mit Auszahlung ist der Versicherungsvertrag erfüllt, ggf. sogar noch Verjährungsfristen zu beachten) Kein Risiko mehr und keine Verpflichtung mehr, Zahlungen vorzunehmen 19
20 Diskussionsstand IFRS 4 Phase II Bewertungsvorschriften 20
21 Bewertung eines Versicherungsvertrages Marge BW Abschlussk. Barwerte zu Beginn BW Verw.k. inkl. Risikomarge x = 40 Ablaufleistung = 200 Todesfall = 1000 Jahresbeitrag = 21 Zahlungsströme Jahr 1-20 BW Todesfalll. inkl. Risikomarge BW Ablaufl. Beiträge 21
22 Bewertung Die Effekte der Bausteine sind im Idealfall: (Annahme: profitabler Vertrag) Barwert der Erfüllungszahlungsströme Erwartete Beiträge Erwartete Zahlungsausgänge (inkl. AK) Abzinsung Risikomarge Restmarge Null
23 Replizierendes Portefeuille Soweit direkt für einen Versicherungsvertrag identifizierbare Teile eines Versicherungsvertrages wie einzelne Zahlungsströme Rechte Risiken Marktwerte beobachtbar sind, werden diese Teile anders bewertet (nicht separiert!), nämlich direkt zu dem beobachteten Marktpreis Beispiel: fondsgebundene LV Drei Bausteine dürfen verwendet werden, sind aber auf Marktpreis zu kalibrieren Noch unklar: Müssen die drei Bausteine, auf den Marktpreis kalibriert, auf jeden Fall für den getrennten Ausweis berechnet werden oder genügt der Marktpreis? 23
24 Einzelfragen 24
25 Einzelfragen Aktuelle Schätzung der Zahlungsströme 25
26 Bewertungsmodell: Aktuelle Schätzung Wesentliche Besonderheiten: Nur direkte Abschluss- und Verwaltungskosten Ohne allgemeine und spezielle Gemeinkosten Neutraler Erwartungswert sämtlicher Zahlungsstromalternativen (gemäß erwartetem Kundenverhalten bzw. bei Marktabhängigkeit gemäß Marktwerten, ggf. replizierendes Portefeuille) Soweit IFRS-Berücksichtigung des Aufwandes vom Zahlungsstrom abweicht, hier Berücksichtigung des Aufwandes, nicht des Zahlungsstroms Überschussbeteiligung RfB/latente RfB Zuteilungen plus Restverpflichtung Zahlungsströme aus Bonus plus Restverpflichtung (keine Gewinnantizipation) 26
27 Wirkung der Abschlusskosten Keine Aktivierung der Abschlusskosten in Erstbewertung, aber Berücksichtigung in erwarteten Zahlungsausgängen zur Bestimmung der Restmarge Barwert der Erfüllungszahlungsströme Erwartete Beiträge Erwartete Zahlungsausgänge (noch inkl. AK) Abzinsung Risikomarge Restmarge Null
28 Wirkung der Abschlusskosten Rückstellung kann nach Zahlung der AK aber negativ werden (analog Zillmerung) = Versicherungsvermögensgegenstand Barwert der Erfüllungszahlungsströme Erwartete Beiträge Erwartete Zahlungsausgänge (nach Zahlung der AK) Abzinsung Risikomarge Restmarge Anfängl. Aktivum
29 Einzelfragen Diskontierung 29
30 Bewertungsmodell: Diskontierungszinssatz Diskontierung dient ausschließlich der Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes Diskontierungszins konsistent zu aktuellen, beobachtbaren Marktpreisen für Zahlungsströme bei denen Timing, Währung und Liquidität gleich den zu diskontierenden Zahlungsströmen sind Diskontiert werden Zahlungsströme, die als gegebenes Szenario durch Erwartungswertbildung und Risikomarge deterministisch bzgl. Betrag und Fälligkeit gemacht werden Daher Anwendung risikofreier illiquider Zinsen mit einer Zinsstrukturkurve Die aktuelle Kapitalanlage des VU spielt keine Rolle 30
31 Schätzung des Diskontierungszinses Die benötigten Zinsen sind per definitionem nicht in Märkten beobachtbar: Müssen daher geschätzt werden Keine Vorgaben des IASB zur Schätzung, das Ziel soll erreicht werden Zwei der möglichen Methoden werden vorgestellt: Bottom up und Top down Bottom up Start: Aktueller Marktzins (höchste Bonität) Minderung des Zinssatzes um das restliche Risiko Erhöhung des Zinsatzes um die Illiquiditätsprämie Ergebnis: Risikofreie und illiquide Zinskurve Top down Start: Erwartete Kapitalerträge des VU Annahme: VU-Aktiva ähnlich zu Verpflichtung, insbesondere bzgl. der Liquidität Eliminieren aller Aspekte, die sich noch von letzteren unterscheiden, insbesondere Risiko Ausnahmeregelung: Übrige Liquiditätsprämie braucht nicht eliminiert zu werden 31
32 Praktische Folgen für die Bewertung Zinsstrukturkurve vom Bilanzstichtag ist zu verwenden Kann sich von Tag zu Tag wesentlich ändern Problem bei Schätzung vor dem Bilanzstichtag in Fast Close! Kaum Chance einheitlicher Kurve mit SII 32
33 Zinsänderungen direkt in EK Zinskurve bei Erstbewertung (nicht die am ersten Bilanzstichtag danach!) ist festzuhalten, Auflösung geht durch GuV Unterschied der Veränderung der damit berechneten Rückstellung (nur Zins geändert, alles andere, auch zinssensitive Zahlungsströme gleich) zur tatsächlichen geht direkt in das EK Regelung für überschussbeteiligtes Geschäft noch zu klären Festhalten des Zinses wesentlicher technischer Aufwand 33
34 Anhangangabe des Zinses Verwendete Zinsstrukturkurve im Anhang anzugeben Unklar, wie vorzugehen ist, wenn für unterschiedliche Portefeuilles unterschiedliche Zinsen z.b. auf Grund unterschiedlicher Liquidität verwendet werden 34
35 Zins für überschussbeteiligte Verträge Zinskurve konsistent mit Erwartungen zukünftiger Überschussbeteiligung Bei Verwendung RfB/latente RfB Anwendung nur auf aktuell garantierte Zahlungsströme Modifikation des Aktionärsanteils wenn Zins über normalem Zins, damit der Anteil am Unterschied nicht antizipiert wird alternativ in Risikomarge 35
36 Einzelfragen Risikomarge 36
37 Bewertungsmodell: Risikomarge Risikomarge = Baustein, der die vom VU geforderte Kompensation für die Risikotragung abbildet Ermittlung als explizite und erwartungstreue Schätzung des Betrages, den das VU zum Bilanzstichtag für die noch verbliebene Zeit fordert Funktion: Kompensation für die jeweilige Risikotragung in jeder zukünftigen Periode = Opportunitätskosten (Betrag, bei für das VU Übernahme und Nichtübernahme des Risikos gleichwertig sind) 37
38 Quantifizierung IASB begrenzt die zulässigen Methoden nicht! Methoden werden nur vorgestellt, nicht vorgeschrieben: Quantil TVaR CoC (aber mit ökonomischem Kapital!) Ausgleichseffekte (Risikoausgleich im Kollektiv, Diversifikation) werden so berücksichtigt, wie das VU sie in der Bewertung des Vertrages berücksichtigt (Bewertungseinheit hierbei irrelevant) Übereinstimmung mit SII nicht zu erwarten, Risikomarge auch für hedgebare Risiken, soweit VU für diese Kompensation verlangen würde 38
39 Asymmetrierisiko bei Überschussbeteiligung Normaler Diskontierungszins nimmt an, dass nur garantierte Leistung erbracht wird, gesamte Chancen und Risiken liegen bei dem Ausgeber = symmetrisches Risiko ÜB (also mit Mindestgarantie) bedeutet, dass nur Chancen teilweise abgegeben, aber Risiken behalten werden, also asymmetrisches Risiko aus dem Instrument Daher Modifikation gegenüber symmetrischen Marktpreisen erforderlich kann (nach derzeitigem Stand) in Zins oder in Risikomarge erfolgen, die ohnehin geringer gewichteten Chancen sind noch kleiner, und die höher gewichteten Risiken wirken noch stärker auf den Wert Risikomarge für Asymmetrie kann wesentlich schwanken 39
40 Einzelfragen Die Restmarge 40
41 Restmarge Erstbewertung Bewertung erfolgt zum Stand bei Erstbewertung (einschl. ggf. schon erfolgter Zahlungsströme): Eliminierung anfänglicher Gewinn Grundsätze der Folgebewertung: Höhe der vt Rückstellung durch Restmarge dauerhaft beeinflusst von der Situation bei Erstbewertung Die Restmarge wird in einem fest gewählten, nur vom Erfüllungsgrad des Vertrages abhängigen Verfahren über die Versicherungsdauer aufgelöst Die Restmarge wird bei Änderungen der Rechnungslegungsschätzung der Zahlungsströme für zukünftige Perioden entsprechend ausgleichend angepasst, nicht Änderung Zins (direkt in EK) und Risikomarge Die Restmarge darf niemals negativ sein Ggf. mit Zins 41
42 Einzelfragen Schadenversicherung 42
43 Kurzlaufende Verträge Versicherungsdauern so kurz, dass Diskontierung keine wesentliche Rolle spielt: Vermutlich Modifiziertes Verfahren Details dazu noch unklar bzw. noch verbesserungsbedürftig Derzeit wird noch eine Barwertbildung der geschätzten Beiträge diskutiert Verteilung gleichmäßig (entsprechend erwartetem Schadenverlauf) über die Versicherungsdauer 43
44 Kurzlaufende Verträge Darf angewandt werden, wenn es eine vernünftige Näherung des normalen Verfahrens ist Vermutlich bei Versicherungsdauern bis zu einem Jahr stets anwendbar Bei Verdacht auf Angemessenheit gegenüber normalem Verfahren zu prüfen 44
45 Schadenrückstellungen Grundsätze gelten auch für SchRst bei langlaufenden Verträgen Bewertet nach drei Bausteinen Erwartete Zahlungsströme Risikofrei und illiquide diskontiert (dafür muss auch die zeitliche Verteilung der Schadenbearbeitung berücksichtigt werden) Risikomarge Keine Restmarge (noch in Diskussion, wenigstens für IBNR) 45
46 Einzelfragen Übrige Fragen 46
47 GuV Neueste Überlegung: Methode ähnlich Nachweisungen Beitrag und Erhöhung DRst wegen Beitrag: Neutral Entnahmen aus DRst (außer sicherer Ausschüttung des Beitrag an gleichen Vertrag) ertragswirksam Trennung von Beträgen, die ursprünglich aus Beiträgen stammten und Beträgen, die aus späteren Erhöhungen der Schätzung resultierten 47
48 Vertragsänderungen Substantielle Änderungen des Vertrages: Ausbuchung des bisherigen Vertrages und Einbuchung eines neuen Vertrages, Erfüllungsrückstand des VU aus altem Vertrag wird nach aktuellen Beitragsrechnungsgrundlagen bewertet Nicht-substantielle Änderungen des Vertrages: Minderung der Leistungen: Auflösung Anteil der Restmarge Erhöhung der Leistung: Behandlung als eigenständiger Vertrag mit eigener Restmarge (gehört zum Portefeuille der im Änderungsjahr zugegangenen Verträge) 48
49 Kontakt: KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stefan Engeländer +49 (221) Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind, wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte auf Grund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 49
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