Im fachrichtungsübergreifenden Pflichtteil der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
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- Christian Albrecht
- vor 6 Jahren
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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Glastechnik Schwerpunkt Glasfertigung vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Techniker/in - Fachrichtung Glastechnik, Schwerpunkt Glasfertigungstechnik, ist eine landesrechtlich geregelte schulische Fortbildung an einem Berufskolleg. Ausbildungsinhalte Im fachrichtungsübergreifenden Pflichtteil der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: Bereich Sprache und Kommunikation: Englisch und Deutsch Bereich Gesellschaft und Umwelt: Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt Bereich Personalentwicklung: Pädagogik Im fachrichtungsspezifischen Pflichtteil der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: technische Physik Bauchemie und Umweltschutztechnik Werkstoffkunde Fertigung und Verarbeitungstechnik Mathematik Informationsverarbeitung technisches Zeichnen Folgende Wahlfächer sind Teil der Ausbildung: Englisch Mathematik Berufs- und Arbeitspädagogik Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.
2 Arbeitsumgebung in der Ausbildung Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik, Schwerpunkt Glasfertigungstechnik werden am staatlichen Berufskolleg Glas, Keramik, Gestaltung in Rheinbach (Nordrhein-Westfalen) ausgebildet. Der überwiegend theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt, daneben erfolgen praktische Übungen (zum Beispiel Laborübungen, Praktika, Exkursionen). Das während des Unterrichts Gelernte verarbeitet man dann am häuslichen Schreibtisch. Ausbildungsstätten Fachschulen Technikerschulen Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung am Berufskolleg erfolgt in Vollzeitform. Theoretischer Unterricht im Klassenverband überwiegt, ergänzt wird er durch praktische Übungen und Exkursionen zu Firmen der Glasindustrie und des Glas bearbeitenden Handwerks. Während der Ausbildung sind zahlreiche Leistungsnachweise in schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Form zu erbringen sowie eine Abschlussprüfung abzulegen. Bei den Schülern und Schülerinnen einer Technikerschule handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand. Die körperliche Belastung ist aufgrund des überwiegend theoretischen Unterrichts gering. Wohn- und Fachschulort sind häufig nicht identisch. Die Ausbildung in in Vollzeitform führt im Einzelfall zu psychischen Belastungen, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch finanzielle Probleme. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und Nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Berufskolleg) verwendeten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen teilweise denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Ausbildung an der Technikerfachschule bestehen Kontakte zu anderen Fachschülern und Fachschülerinnen sowie Angehörigen der jeweiligen Fachschule, vor allem zu den Lehrkräften, aber auch zum Verwaltungspersonal. Finanzielle Aspekte Die Technikerausbildung ist eine schulische Fortbildung (an staatlichen oder privaten Einrichtungen), für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Für die Auszubildenden der Fachrichtung Glastechnik, Schwerpunkt Glasfertigungstechnik besteht Schulgeldfreiheit. Es können Nebenkosten (zum Beispiel Lernmittelkosten) entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr unterschiedlich und muss bei der Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre in Vollzeitform. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an einem Berufskolleg durchgeführt. In die Ausbildung sind auch fachpraktische Abschnitte integriert. Die Ausbildung ist nur in Vollzeit möglich. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Die Ausbildung ist derzeit nur am staatlichen Berufskolleg Glas, Keramik,
3 Gestaltung in Rheinbach (Nordrhein-Westfalen) möglich. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen und gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und, soweit erforderlich, einem mündlichen Teil. Ferner kann eine praktische Prüfung durchgeführt werden. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Arbeiten unter Aufsicht. Eine der drei Arbeiten kann durch eine Hausarbeit mit anschließender Präsentation der Ergebnisse ersetzt werden. Anstelle der Hausarbeit kann auch eine praktische Prüfung durchgeführt werden. Die Aufgabe für jede der drei Arbeiten muss sich aus den beruflichen Handlungsfeldern ergeben und die Anforderungsbereiche Reproduktion, Anwendung und Problemlösung beinhalten. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt für jede Prüfungsarbeit mindestens 120, höchstens 270 Minuten. Die Gesamtdauer der drei schriftlichen Prüfungsarbeiten darf 540 Minuten nicht unterschreiten und soll 600 Minuten nicht übersteigen. Erwerb von Zusatzqualifikationen An dem Berufskolleg wird mit dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Bestimmungen von Nordrhein-Westfalen. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Glastechnik, Schwerpunkt Glasfertigungstechnik. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf - einschließlich des Berufsschulabschlusses - sowie entsprechende Berufspraxis. Es wird kein bestimmter allgemein bildender Schulabschluss vorausgesetzt. Schulische Vorbildung - rechtlich In Nordrhein-Westfalen wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufskollegs kein bestimmter allgemein bildender Schulabschluss vorausgesetzt. Berufliche Vorbildung - rechtlich In Nordrhein-Westfalen wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufskollegs vorausgesetzt: Die Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder nach Länderrecht anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr Die erforderliche Berufstätigkeit kann - in Form eines gelenkten Praktikums - auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. und Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
4 oder Eine einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Als einschlägige Berufstätigkeit im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gilt für Soldaten/Soldatinnen auf Zeit, für Berufssoldaten/- soldatinnen sowie für Wehrpflichtige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine entsprechende Tätigkeit - einschließlich der hierzu erforderlichen Ausbildungszeit - bei der Bundeswehr (gemeinsame Liste des Bundesministers der Verteidigung und der Kultusministerkonferenz über die "Zuordnung von Tätigkeiten in der Bundeswehr zu Zugangsberufen für Fachschulen"). Der Nachweis über die in der Bundeswehr erbrachte einschlägige Berufstätigkeit und ihre Dauer wird durch eine vom zuständigen Kreiswehrersatzamt ausgestellte Bescheinigung geführt. Berufliche Vorbildung - praktiziert Einschlägige Zugangsberufe sind zum Beispiel: Flachglasmechaniker/in Glaser/in Verfahrensmechaniker/in - Glastechnik In der Praxis werden auch vergleichbare Berufe der ehemaligen DDR als Zugangsberufe anerkannt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rückfrage bei der Fachschule. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Derzeit wird kein Auswahlverfahren durchgeführt. Dem Aufnahmeantrag bzw. den Bewerbungsunterlagen sind in der Regel beizufügen: Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges Lichtbild Bescheinigung über Schulabschluss (beglaubigte Kopie vom Schulabschlusszeugnis), Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie) Bescheinigung über einschlägige praktische Tätigkeit nach der Berufsausbildung für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren beziehungsweise 3 Jahren Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenbrief in beglaubigter Fotokopie. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für körperbehinderte Menschen ist die Ausbildung grundsätzlich möglich, da sie vorwiegend in Unterrichtsräumen stattfindet. Die Möglichkeit zur persönlichen Fortbewegung sollte jedoch gegeben sein. Für psychisch behinderte Menschen mit herabgesetzter nervlicher Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit ist die Ausbildung wegen der hohen Gefahr eines Scheiterns nicht empfehlenswert. Abhängig von der Art und Schwere der Behinderung empfiehlt sich im Einzelfall die vorherige Abklärung mit der Bildungseinrichtung. Perspektiven nach der Ausbildung Glastechniker/innen (Glasfertigung) arbeiten hauptsächlich in Unternehmen der Glasherstellung und der Glasverarbeitung, zum Beispiel in der Herstellung und Veredelung von Flachglas, im Glasapparate- und Glasinstrumentenbau und in der Herstellung von optischen Gläsern, aber auch in Betrieben des Glasergewerbes. Sie sind meist im Bereich Entwurf, Entwicklung und Herstellung sowie Einkauf und Vertrieb tätig. Je nach betrieblichen Gegebenheiten und Berufserfahrung übernehmen sie später leitende Tätigkeiten, beispielsweise als Abteilungsleiter/innen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Glastechnik (Glasfertigung) nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Weiterentwickelte Technologien bei der Herstellung von Glasprodukten, aber auch Veränderungen in der Steuer- und Regelungstechnik erfordern eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben des/der Beschäftigten ab. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar, das Spezialkenntnisse über Glasverarbeitung, Glastechnik, Automatisierungstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik vermittelt, sei es ein Lehrgang über verfahrenstechnische Themen: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Daneben bietet sich ihnen z.b. die Möglichkeit der Fortbildung zum REFA-Techniker/zur REFA- Technikerin oder zum Technischen Betriebswirt/zur Technischen Betriebswirtin. Für Glastechniker/innen der Glasfertigung mit Hochschulzugangsberechtigung kommen beispielsweise Studiengänge wie Werkstoffwissenschaften, Product-Engineering oder Produktdesign in Frage. Sie können sich aber auch selbstständig machen und einen Fertigungs-, Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb auf ihrem Fachgebiet gründen. Techniker und Technikerinnen der Glastechnik (Glasfertigung) können sich darüber hinaus mit einem Betrieb im zulassungspflichtigen
5 Glaser-Handwerk oder im zulassungsfreien Glasveredler-Handwerk selbstständig machen. Ausbildungsalternativen In der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer wird für die Technikerausbildung der Fachrichtung Glastechnik (Glasfertigung) eine Liste einschlägiger Zugangsberufe genannt. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Zugangsberufe leitet sich auch ein breites Spektrum von Ausbildungsalternativen ab. Für staatlich geprüfte Glastechniker und Glastechnikerinnen können Alternativen in folgenden Bereichen gefunden werden: Glasbe- und -verarbeitung, wie zum Beispiel: Glashüttentechniker/in, Glasbautechniker/in, Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in, Industriemeister/in - Fachrichtung Glas, Glasermeister/in (Produkt-)Gestaltung, wie zum Beispiel: Gestalter/in - Glas, staatlich geprüfte/r Designer/in - Objektdesign Technische Betriebswirtschaft, wie zum Beispiel: Techniker/in für Betriebswissenschaft, Technische/r Betriebswirt/-wirtin Berufs- und Arbeitspädagogik, wie zum Beispiel: Lehrer/in für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht darin, dass sie in verantwortlicher beruflicher Position in Planungs-, Leitungs- bzw. Überwachungsfunktionen und/oder in der Ausbildung tätig sind. Gesetze/Regelungen Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Länderspezifische Regelung desjenigen Landes, in dem eine entsprechende Ausbildung aktuell angeboten wird: Dies gilt nur für Bundesland Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563, GV. NRW S. 766), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GV. NRW. S. 222), berichtigt am (GV. NRW. S. 461) Fundstelle: 1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563), 2001 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 766), 2002 (GV. NRW. S. 172), 2003 (GV. NRW. S. 358, 413, 626, 751), 2004 (GV. NRW. S. 792), 2006 (GV. NRW. S. 222, 461) Internet Volltext (pdf, 10629kB)
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