Protokoll der BUDGET-Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 10. Dezember 2014 um Uhr im Mehrzweckgebäude

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1 Protokoll der BUDGET-Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 10. Dezember 2014 um Uhr im Mehrzweckgebäude Vorsitz: Protokoll: Anwesend: Entschuldigt: Presse: Jeannette Baumgartner, Gemeindepräsidentin Gisela Häner 24 stimmberechtigte EinwohnerInnen Daniel Furer, Remo Ingold, Martha und Beat Künzler, Pia Bürki, Oskar Fluri, Caroline und Patrick Meier Herr Christoph Neuenschwander, Solothurner Zeitung Das absolute Mehr beträgt 13 Stimmen Die Gemeindepräsidentin Jeannette Baumgartner begrüsst alle Anwesenden zur heutigen Versammlung, insbesondere Herrn Neuenschwander von der Solothurner Zeitung und erklärt die Budget- Gemeindeversammlung als eröffnet. Sie stellt fest: Die Einladung und Traktandenliste wurde fristgerecht im Azeiger, dem Publikationsorgan der Gemeinde, veröffentlicht. Via Amtsanzeiger wurden an alle Haushaltungen verteilt: - Bericht und Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden - Erläuterungen des Finanzverwalters vom Voranschlag 2015 Die Versammlung ist somit beschlussfähig. Der Voranschlag 2015 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung sind ab 2. Dezember 2014 bei der Gemeindeschreiberei zum Bezug aufgelegen. Ebenfalls konnte in dieser Zeit das Protokoll der Rechnungsgemeindeversammlung vom 23. Juni 2014, welches vom Gemeinderat am 2. Juli 2014 genehmigt wurde, eingesehen werden. Die Unterlagen waren auch unter aufgeschaltet. Durch Erheben gedenkt die Versammlung den Verstorbenen Frau Sommer-Lüthi Verena, geboren am 21. Januar 1923, gestorben am 07. Oktober 2014 und Herrn De Silvestri Luigi, geboren am 09. Oktober 1942, gestorben am 09. Oktober 2014.

2 Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler/-innen 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Genehmigung der folgenden Kredite der Investitionsrechnung: Pos : Gemeinschaftsantennen-Ausbau Pos : Seestrasse, Belagssanierung Pos : Aeschistrasse, Sanierung Wasserleitung zwischen Spycher- und Etzikenstrasse Pos : Aeschistrasse und Teil Schulhausstrasse, Sanierung Kananlisation zwischen Dorf- und Schulhausstrasse 4. Genehmigung Voranschlag 2015 und Steuersatz 4.1 Laufende Rechnung 4.2 Investitionsrechnung 4.3 Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe 4.4 Steuersatz natürliche Personen 4.5 Steuersatz juristische Personen 5. Genehmigung der neuen Leistungsvereinbarung mit der Spitex Wasseramt 6. Verschiedenes Traktandum 1: Wahl der Stimmenzähler / Stimmenzählerinnen Als Stimmenzähler wird Herr Bernhard Gasche vorgeschlagen und gewählt. Traktandum 2: Genehmigung der Traktandenliste Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt. Traktandum 3: Genehmigung der folgenden Kredite der Investitionsrechnung: Gemeinschaftsantennen-Ausbau CHF Die GA Region Herzogenbuchsee hat für unsere Gemeinde eine technische Lösung für den FttB/FttH- Ausbau bereit. Der ganze Ausbau wird mit CHF veranschlagt. Wobei die GARH beschlossen hat, die Inhausverkabelung bis zur ersten Dose zu übernehmen. Der ganze Ausbau würde sich über 3 Jahren erstrecken. Ende 2014 wird die Rückstellung in der Spezialfinanzierung ca. CHF betragen. Wenn mit gleichen Beiträgen in den Jahren 2015 bis 2017 aus der Spezialfinanzierungs-Rechnung gerechnet werden kann, kann die Anlage bis Ende 2017 aus eigenen Mittel finanziert werden. Antrag: Der Gemeinderat beantragt, den Kredit von CHF für den Gemeinschaftsantennen- Ausbau zu genehmigen.

3 Diskussion: GP Jeannette Baumgartner übergibt das Wort dem Ressortverantwortlichen Claude Steiner, der den Gemeinschaftsantennenausbau weiter erläutert. Claude Steiner beantwortet die Fragen von Kurt Steck über die Höhe der Frequenz und was eine weitere Dose im Haus kosten würde. Er betont, dass für die EinwohnerInnen keine Kosten entstehen werden. Herr Aeberhard fragt, ob für den Ausbau von der GA Offerten eingeholt werden. Claude Steiner: wir von der GARH haben nur das technische Konzept ausgearbeitet. Für die Bauarbeiten gibt es nächstes Jahr ein Ausschreibeverfahren. Claude Steiner erklärt Heinz Wälti die Ausdrücke FttB/FttH. Weiter fragt Heinz Wälti, ob das Glasfasernetz nur von der GA Herzogenbuchsee benützt wird, oder ob es z.b. auch von der Swisscom benützt werden kann. Claude Steiner antwortet ihm, dass die GARH ein Vierfasermodell plant. Dieses Modell hat den Vorteil, dass für zukünftige Projekte bereits 2 zusätzliche Glasfasern eingezogen sind, die z.b. auch von der Swisscom gemietet werden könnten. Dem Antrag des Gemeinderats, den Kredit von CHF für den Gemeinschaftsantennenausbau zu genehmigen, wird einstimmig zugestimmt Seestrasse, Belagssanierung CHF Die Swisscom möchte in der Seestrasse eine Leitung einbauen. In diesem Bereich ist die Strasse in einem schlechten Zustand und sollte darum seit Jahren saniert werden. Die Belagssanierung inkl. Fundationsschicht im Ausmass von ca. 200m x 4.5m ergibt einen Betrag von CHF Antrag: Der Gemeinderat beantragt, den Kredit von CHF für die Belagssanierung an der Seestrasse zu genehmigen. Dem Antrag des Gemeinderats, den Kredit von CHF für die Belagssanierung an der Seestrasse zu genehmigen, wird einstimmig zugestimmt Aeschistrasse, Sanierung Wasserleitung zwischen Spycherund Etzikenstrasse CHF Der Kanton plant für 2016 verschiedene Arbeiten an der Aeschistrasse. Einerseits soll die Strasse zwischen Aeschi und Bolken verbreitert werden, anderseits soll der Deckbelag auf der Aeschistrasse zwischen Dorf- und Inkwilerstrasse saniert werden. Im aktuellen GWP der Gemeinde Bolken sollte die Wasserleitung im Bereich der Aeschistrasse zwischen Spycher- und Etzikenstrasse ersetzt werden. Diese Arbeiten sollten vor der Sanierung des Strassenbelags durchgeführt werden. Die Sanierung kostet CHF Antrag: Der Gemeinderat beantragt, den Kredit von CHF für die Sanierung der Wasserleitung zwischen Spycher- und Etzikenstrasse in der Aeschistrasse zu genehmigen. Dem Antrag des Gemeinderats, den Kredit von CHF für die Sanierung der Wasserleitung zwischen Spycher- und Etzikenstrasse in der Aeschistrasse zu genehmigen, wird einstimmig zugestimmt.

4 Aeschistrasse und Teil Schulhausstrasse, Sanierung Kanalisation zwischen Dorf- und Schulhausstrasse CHF Der Kanton plant für 2016 verschiedene Arbeiten an der Aeschistrasse. Einerseits soll die Strasse zwischen Aeschi und Bolken verbreitert werden, anderseits soll der Deckbelag auf der Aeschistrasse zwischen Dorf- und Inkwilerstrasse saniert werden. Gemäss GEP der Gemeinde Bolken sollte die Leitung der Kanalisation zwischen der Dorf- und der Schulhausstrasse, sowie ein Teil der Leitung in der Schulhausstrasse ersetzt werden. Diese Arbeiten sollten vor der Sanierung des Strassenbelags durchgeführt werden. Die Sanierung kostet CHF Antrag: Der Gemeinderat beantragt, den Kredit von CHF für die Sanierung der Kanalisation zwischen Dorf- und Schulhausstrasse in der Aeschistrasse und zum Teil in der Schulhausstrasse zu genehmigen. Dem Antrag des Gemeinderats, den Kredit von CHF für die Sanierung der Kanalisation zwischen Dorf- und Schulhausstrasse in der Aeschistrasse und zum Teil in der Schulhausstrasse zu genehmigen, wird einstimmig zugestimmt. Traktandum 4: Genehmigung des Voranschlages Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Im Weiteren verweisen wir auf die Erläuterungen. 4.2 Investitionsrechnung Die Nettoinvestitionen betragen CHF Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe Die Abgabe soll wie bisher 10% der einfachen Staatssteuer betragen (mind. CHF 20.00; max. CHF gemäss Vorgabe des Regierungsrates). 4.4 Steuersatz natürliche Personen Der Steuersatz soll 135% der einfachen Staatssteuer betragen. 4.5 Steuersatz juristische Personen Der Steuersatz soll 105% der einfachen Staatssteuer betragen. Antrag: Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen der Gemeindeversammlung, den Voranschlag 2015 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF / und die Investitionsrechnung mit einer Nettoinvestition von CHF zu genehmigen; die Feuerwehrpflichtersatz-Abgabe auf 10%, den Steuersatz für die natürlichen Personen auf 135% und den Steuersatz für die juristischen Personen auf 105% der einfachen Staatssteuer festzulegen. Gemeindepräsidentin Jeannette Baumgartner übergibt Gemeindeverwalter Thomas Beer das Wort:

5 Laufende Rechnung In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und den verschiedenen Kommissionen ist der Voranschlag 2015 erstellt worden. Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF und einem Ertrag von CHF mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Allgemeine Verwaltung Die Verwaltungskosten der Gemeinde sind gegenüber dem Vorjahr rund CHF höher. Nächstes Jahr werden National- und Ständeratswahlen durchgeführt. Dies gibt im Wahlbüro dementsprechend Mehrarbeit. Diese werden mit CHF veranschlagt. Die Hundemarken kosten in Zukunft das Doppelte, nämlich CHF Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Mehrkosten auf die Hundehalter zu übertragen. Die Lizenzmieten werden um ca. CHF höher ausfallen als bisher, u.a. durch die zwingende Einführung einiger Software (Bundesregister und Anlagebuchhaltung). Der Gemeinderat hat sich entschlossen ein Geschäftsverwaltungsprogramm anzuschaffen (siehe auch Investitionsrechnung). Die Einführung von HRM2 wird uns noch in den nächsten 2 Jahren begleiten. Für das Jahr 2014 wurden erstmals CHF eingesetzt. Für das nächste Jahr wird mit CHF gerechnet. In der Bauverwaltung kann für das nächste Jahr noch einmal mit dem gleichen Betrag gerechnet werden. Unsere Abwartin, Frau Christine Aerni, wird im September 2015 pensioniert. Der Gemeinderat hat entschieden, die neue Person auf den 1. Juli 2015 anzustellen. Daher wird im 3. Quartal 2015 mit einer Doppelbesetzung gerechnet (plus CHF ). Öffentliche Sicherheit Die Kosten fallen in etwa gleich aus wie im Jahr Einzig im Zivilschutz wird mit CHF mehr gerechnet. Grund dafür: ab 2015 wird die Stelle des Kommandanten Stellvertreter neu geführt. Bildung Die Kosten im Bildungsbereich liegen um ca. CHF höher als im Vorjahr. Bedingt u.a. durch eine höhere Einwohnerzahl in unserer Gemeinde sowie Mehrklassen in der rsaw. Ebenfalls hat die Doppelbesetzung der/s AbwartIn einen Einfluss. Der Beitrag an die Sonderschulen wird neu unter dem Beitrag an die Regionalschule ausgewiesen. Kultur, Freizeit Die Kosten für die Kulturförderung und Sport liegen beinahe exakt auf Vorjahresniveau. Gesundheit Die Kosten für die Gesundheit erhöhen sich um ca. CHF (höherer Beitrag an die Spitex). Soziale Wohlfahrt Zum ersten Mal seit Jahren wird der gesamte Bereich der sozialen Wohlfahrt gegenüber dem Vorjahr nicht steigen. Wie es dann in der Realität aussehen wird, ist noch ungewiss. Die meisten Beträge sind vom Kanton oder der Sozialregion vorgegeben. Wenn man die Zahlen mit der Rechnung vom Jahr 2005 (CHF ), ist die Erhöhung mit ca. CHF immer noch sehr hoch. Verkehr Die Kosten für den Verkehr liegen beinahe auf dem Vorjahresniveau. Der Gemeindebeitrag an den öffentlichen Verkehr sinkt um CHF Die übrigen Kosten entsprechen in etwa den Vorjahreszahlen.

6 Umwelt und Raumordnung Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserversorgung und Abfallentsorgung. Bei der Wasserversorgung bleibt alles in etwa gleich. Bei der Abwasserversorgung wurden beim Unterhalt der Pumpenstation CHF für den Ersatz einer Pumpe budgetiert. Für die bestehenden Pumpen wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Bei der Abfallbeseitigung wurden die CHF nicht mehr bei der Wartung Sammelstelle, sondern unter verrechnete Kosten Gemeindearbeiter budgetiert. In keiner anderen Gemeinde im Kanton Solothurn werden so viele Grüngutmarken bezogen wie in Bolken. Der Beitrag an die Friedhofkommission in Aeschi beträgt CHF Im Jahr 2017 gibt es ein neues Allgemeingrab. Finanzen und Steuern Die Gemeindesteuern wurden im Rahmen der Rechnung 2013 plus 5% budgetiert (wie vom Kanton vorgeschlagen). Die Berechnungen basieren auf den unveränderten Steuersätzen von 135% für natürliche Personen und 105% für juristische Personen. Der Beitrag vom Finanzausgleich des Kantons beträgt im Jahre 2015 CHF , was etwas tiefer ist als in den Vorjahren. Die Abschreibungen vom Verwaltungsvermögen werden mit den gesetzlich, vorgeschriebenen 8% budgetiert, was einem Bedarf von ca. CHF entspricht. Spezialfinanzierungen Gemeinschaftsantenne Im 2015 wird mit Einnahmen von CHF (inkl. einem Einnahmeüberschuss aus der Investitionsrechnung) gerechnet. Der Einnahmeüberschuss von ca. CHF wird dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung gutgeschrieben. Dieses Eigenkapital soll für den Glasfaser-Ausbau benützt werden. Die Gebühren bleiben gleich. Wasserversorgung Der budgetierte Aufwandüberschuss beträgt CHF Dieser Betrag wird dem Eigenkapital der Spezialfinanzierung belastet. Die Wassergebühr bleibt gegenüber 2014 unverändert. Abwasserbeseitigung Im Jahr 2008 hat der Regierungsrat den Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Bolken genehmigt. Gemäss GEP muss die Gemeinde mit jährlichen Sanierungskosten von ca. CHF in den nächsten Jahren rechnen. Diese Kosten werden mit einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt getragen. Dank dem Einnahmeüberschuss aus der Investitionsrechnung kann der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich CHF gutgeschrieben werden. Auch hier ändern die Gebühren nicht. Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF aus. Die Grüngutmarken werden auch im Jahre 2015 noch mit 25% von der Gemeinde subventioniert. Investitionsrechnung Gemeindeverwaltung Folgende Software-Anschaffungen sollen gemacht werden:

7 Geschäftsverwaltung, Anlagebuchhaltung (HRM2), Kreditoren und Kasse Die Anlagebuchhaltung ist aufgrund von HRM2 notwendig. Die Geschäftsverwaltung ist schon länger ein Thema und wird als sinnvoll erachtet. Den Programmen Kreditoren und Kasse wird sicher nicht die oberste Priorität zugeordnet. Wenn man schon erweitert, kann es Sinn machen, alles gleichzeitig zu machen. Gemeinschaftsantennen-Anlage (SF) Es werden Anschlussgebühren von 5 EFH im Betrage von CHF erwartet. Betreffend Ausbau wird auf das Traktandum 3 dieser Versammlung verwiesen. Gemeindestrassen Es wird auf das Traktandum 3 dieser Versammlung verwiesen. Wasserversorgung (SF) Auch hier werden Anschlussgebühren für 5 EFH im Betrage von CHF erwartet. Und siehe ebenfalls Traktandum 3. Abwasserbeseitigung (SF) An den Ausbau ARA müssen wir den Betrag von CHF budgetieren. Zudem werden wie oben Anschlussgebühren für 5 EFH im Betrage von CHF erwartet. Und siehe auch Traktandum 3. Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad 3.93 % Die Investitionen können im 2015 nicht aus den Ergebnissen finanziert werden und führen zu einer Neuverschuldung. Die Liquidität nimmt entsprechend ab. Zinsbelastungsanteil 0.00% Die Nettozinsen in Prozenten des Finanzerfolges sind gering. Kapitaldienstanteil 5.36% Nettozinsen und ordentliche Abschreibungen in Prozenten des Finanzertrages. Sie sind gering bzw. noch tragbar. Nettoschuld pro Einwohner Infolge der Neuverschuldung steigt die Pro-Kopf-Verschuldung an, aber ist immer noch tragbar. Die Rechnungsprüfungskommission empflieht, das Budget 2015 der laufenden Rechnung mit gleichen Steuersätzen und die Investitionsrechnung anzunehmen. Heinz Wälti stellt den Antrag, den Steuersatz für juristische Personen von 105% auf 135% zu erhöhen. Der Antrag von Heinz Wälti wird mit 20 Nein-Stimmen gegen 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Dem Antrag des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission, den Voranschlag 2015 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF und der Investitionsrech-

8 nung mit einer Nettoinvestition von CHF zu genehmigen ; die Feuerwehrpflichtersatz- Abgabe auf 10% von der Staatssteuer, Minimum 20.00/Maximum , den Steuersatz für natürliche Personen auf 135% und den Steuersatz für juristische Personen auf 105% der einfachen Staatssteuer festzulegen wird mit 23 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme zugestimmt. Traktandum 5: Genehmigung der neuen Leistungsvereinbarung mit der Spitex Wasseramt Die Leistungsvereinbarung zwischen 13 Gemeinden des Wasseramts und der Spitex Wasseramt zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Pflege, Hilfe und Betreuung der Bevölkerung in ihrer gewohnten Umgebung wurde neu überarbeitet. Da der jährliche, wiederkehrende Gemeindebeitrag von Bolken höher als CHF ist, muss diese Vereinbarung von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen: Ab sofort wird der 24 Std.-Notruf Spitex angeboten. Dieser wird durch die Firma Medicall betrieben. Der Klient hat zwei Abonnemente zur Auswahl: Standard oder Premium. Standard = im Notfall werden die vorgängig genannten Personen oder der Notfalldienst kontaktiert. Bei der Premium Variante wird zusätzlich die Spitex bei Bedarf aufgeboten. Die Tarife der Leistungsvereinbarung werden jährlich neu verhandelt Die Tarife werden auf Grund des Budgets erstellt Die Gemeindebeiträge erfolgen nach erbrachten Leistungsstunden Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Leistungsvereinbarung mit der Spitex Wasseramt zu genehmigen. Die Leistungsvereinbarung mit der Spitex Wasseramt wird einstimmig genehmigt. Traktandum 6: Verschiedenes GP Jeannette Baumgartner informiert, dass das neue Öffentlichkeitsprinzip am 01. Januar 2015 in Kraft tritt. Keine weiteren Wortbegehren. Die Gemeindepräsidentin Jeannette Baumgartner bedankt sich bei den Anwesenden für ihr Kommen und wünscht frohe Festtage. Schluss der Versammlung: Uhr Im Namen der Einwohnergemeinde Bolken Die Gemeindepräsidentin: Die Aktuarin: Jeannette Baumgartner Gisela Häner

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