EU-Förderung RELE Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung (Teil E)
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- Frida Schmid
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1 EU-Förderung RELE Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung (Teil E)
2 Unterlagen Förderung - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Richtlinie RELE Teil E: Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung (Seite 33ff.) 2
3 Unterlagen Förderung Ziel Schaffung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur zur Stärkung des dörflichen Gemeinschaftslebens Sport als Mittelpunkt 3
4 RELE-Richtlinie
5 Unterlagen Förderung Wer wird gefördert? Amateursportvereine (Mitglied im LSB) Gemeinden und Gemeindeverbände Überwiegend nicht schulische Nutzung Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu Einwohnern Tabelle EPLR Wippra: EW ( ) Sangerhausen: EW (31. Dez. 2015) Wippra gehört zur Stadt Sangerhausen 5
6 Unterlagen Förderung Was wird gefördert? Investive Vorhaben zur Verbesserung und Entwicklung von Sportstätten wie: Sanierung einschließlich Modernisierung Erweiterung der Nutzbarkeit Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten Neubau von Sportstätten 6
7 Unterlagen Förderung Was wird nicht gefördert? gemäß RELE Teil E Nr. 4.8 Buchstabe a q (S. 35f.) unbare Eigenleistungen Sportstätten, die dem kommerziellen Sport dienen öffentliche und nichtöffentliche Erschließung Aufbringung von Eigenmitteln Teile der Einrichtung, die nicht der Zweckbestimmung dienen Multifunktionsräume, die über den Bedarf des Sports hinausgehen Ersatzbeschaffungen der geförderten Gegenstände Betrieb und die Unterhaltung der Sporteinrichtungen 7
8 Unterlagen Förderung Wie wird gefördert? Projektförderung als Anteilsfinanzierung: nicht rückzahlbar bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben 90% Fördermittel und 10% Eigenanteil Amateursportvereine: min / max
9
10 Förderung Wie wird entschieden? Vollständiger Antrag: Rangfolge nach Gesamtpunktzahl Unterlagen Förderbudget: Punktzahl AK 1-11: min. 215 Pkt. / max. 600 Pkt. 10
11 Unterlagen Förderung erforderliche Antragsunterlagen für Vereine Antragsformular Stammdatenbogen (wenn noch keine EU-Nummer vorhanden) Formblatt (inkl. Nachweise) Formblatt Demografiecheck (inkl. Nachweise, wenn ILEK oder LES nicht vorhanden) Nachweis Eigentumsverhältnisse und ggf. Zustimmung Eigentümer Nachweis Energieeinsparung durch Energieberater (bei energetischen Maßnahmen) Baugenehmigung (wenn Baugenehmigungspflichtig erfragen) Baugrundgutachten und ingenieurgeologisches Gutachten (nur bei Neubau) Gemeindeerklärung (falls sie Eigentümer ist; Richtlinie Seite 37, Punkt 6.3) 11
12 erforderliche Antragsunterlagen 12
13 Unterlagen Förderung erforderliche Antragsunterlagen Stellungnahme untere Denkmalschutzbehörde (nur bei Denkmalschutz) Raumprogramm, Skizzen, Zeichnungen, aktuelle Fotos oder Gestaltungskonzepte Übersicht zur Sportstättennutzung (inkl. zugehöriger Nutzungsvereinbarungen) Vereinsregisterauszug mit Vertretungsberechtigung und Satzung (aktuell) Freistellungsbescheid (aktuell) Nachweis Eigenanteil (Förderzuschuss durch Gemeinde nicht möglich) Ausführliche Maßnahmenbeschreibung sowie Ortsplan/Lageplan drei Kostenangebote Nutzungskonzept mit Folgekostenabschätzung (bei Neubau) 13
14
15 Unterlagen Förderung Wo sind die Anträge einzureichen? Für 2018: bis zum beim zuständigen ALFF ALFF Altmark Stendal, Jerichower Land, Altmarkkreis Salzwedel ALFF Anhalt Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg ALFF Mitte Börde, Harz, Salzlandkreis ALFF Süd Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Burgenlandkreis 15
16 Unterlagen Förderung Rückfragen LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. Referat Sportinfrastruktur/Umwelt Sachbearbeiter Sportinfrastruktur/EU-Förderung Robert Bothe Tel.: 03 45/ Fax: 03 45/ Mail: Anschrift LSB Sachsen-Anhalt e. V. - Referat Sportinfrastruktur/Umwelt Maxim-Gorki-Straße 12, Halle (Saale) 16
17 Fragen?
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