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1 - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger 1 - Sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen/Sozialversicherungsträger 1. Personalstand 1.1 Vollzeitbeschäftigte Beamt(e)/innen 1) am 30. Juni 2017 nach en, zusammengefassten Besoldungsgruppen 2) und Geschlecht bis 019) B11 bis A13, R, W, C A12 bis A9 in Ausbildung Laufbahngruppe 2 A9 bis A6 1) außer ohne Bezüge (Besoldung) beurlaubte Beamt(e)/innen 2) Im Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetz wurden die vier Laufbahngruppen zu zwei Laufbahngruppen zusammengefasst. Entsprechend 159 i.v.m. 15 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) sind die Verzahnungsämter (Überlappungsämter) in A 6 und A 13 weggefallen. Die Beamten sind somit in der nächsthöheren Qualifikationsebene zu erfassen. In der A 9 gibt es aber weiterhin das Verzahnungsamt, sodass diese Beamten nicht automatisch der nächsthöheren Ebene zuzuordnen sind. Hier erfolgt die Zuordnung über die definierte Einstiegsebene innerhalb der beiden Laufbahngruppen. Zusammengefasste Besoldungsgruppen der insges. weibl. Dienststellennummer Laufbahngruppe 1 A5 bis A2 in Ausbildung insges. weibl.

2 - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger Teilzeitbeschäftigte Beamt(e)/innen 1) am 30. Juni 2017 nach en, zusammengefassten Besoldungsgruppen 2) und Geschlecht 030 bis 039) B11 bis A13, R, W, C Zusammengefasste Besoldungsgruppen der Laufbahngruppe 2 Laufbahngruppe 1 A12 bis A9 in Ausbildung A9 bis A6 A5 bis A2 in Ausbildung insges. weibl. 1) außer ohne Bezüge (Besoldung) beurlaubte Beamt(e)/innen 2) Im Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetz wurden die vier Laufbahngruppen zu zwei Laufbahngruppen zusammengefasst. Entsprechend 159 i.v.m. 15 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) sind die Verzahnungsämter (Überlappungsämter) in A 6 und A 13 weggefallen. Die Beamten sind somit in der nächsthöheren Qualifikationsebene zu erfassen. In der A 9 gibt es aber weiterhin das Verzahnungsamt, sodass diese Beamten nicht automatisch der nächsthöheren Ebene zuzuordnen sind. Hier erfolgt die Zuordnung über die definierte Einstiegsebene innerhalb der beiden Laufbahngruppen. insges. weibl.

3 1.3 Vollzeitbeschäftigte 1) am 30. Juni 2017 nach en, zusammengefassten Entgeltgruppen und Geschlecht - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger bis 059) E15Ü bis E13 2) Zusammengefasste Entgeltgruppen E12 bis E9 3) E9a 4) bis E5 E4 bis E1 Sonstige (Nicht Tarif-Anwender) 5) in Ausbildung 1) Außer ohne Bezüge (Entgelt) beurlaubte ; aber einschließlich (nicht DO-Angestellte), deren Entgelt sich nach der Besoldungsgruppe A richtet, sind den vergleichbaren Entgeltgruppen E2 - E15Ü des TVöD/TV-L zuzuordnen und in den jeweiligen zusammengefassten Entgeltgruppen zu erfassen. 2) Einschließlich mit außertariflichem Entgelt (nicht DO-Angestellte), d. h., deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung B richtet oder oberhalb der im TVöD/TV-L vorgesehenen Entgeltgruppe E15Ü liegt sowie leitende Angestellte mit einzelvertraglich besonders vereinbarten Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch für nicht verbeamtete Professor(en)/innen, deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung C oder W richtet. 3) Entgeltgruppe 9 beinhaltet: E 9 (einschließlich E 9 klein) - lt. Entgeltordnung TV-L; E 9c und E 9b - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 14 und S 11b bis S 13, S 13Ü des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 4) Entgeltgruppe 9a beinhaltet: E 9a - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 9 bis S 11a des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst Die neue Entgeltgruppe N für Notfallsanitäter/innen im Bereich TVöD-VKA ist der Entgeltgruppe 8 zuzuordnen und in den zusammengefassten Entgeltgruppen E9a bis E5 zu erfassen. 5) (auch Pflegepersonal), deren Arbeitsvertragsverhältnis und Entgelt sich nicht nach den Haupttarifwerken im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) oder Besoldungsordnungen, sondern nach anderen Tarifen richtet, in einzelvertraglichen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstordnungsangestellte (DO-Angestelle) der Sozialversicherungsträger. Eintragung nur in Ausnahmefällen vornehmen, wenn eine Zuordnung oder Anlehnung nach TVöD/TV-L nicht möglich ist!

4 1.4 Teilzeitbeschäftigte 1) am 30. Juni 2017 nach en, zusammengefassten Entgeltgruppen und Geschlecht - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger bis 079) E15Ü bis E13 2) Zusammengefasste Entgeltgruppen E12 bis E9 3) E9a 4) bis E5 E4 bis E1 Sonstige (Nicht Tarif-Anwender) 5) in Ausbildung 1) Außer ohne Bezüge (Entgelt) beurlaubte ; aber einschließlich (nicht DO-Angestellte), deren Entgelt sich nach der Besoldungsgruppe A richtet, sind den vergleichbaren Entgeltgruppen E2 - E15Ü des TVöD/TV-L zuzuordnen und in den jeweiligen zusammengefassten Entgeltgruppen zu erfassen. 2) Einschließlich mit außertariflichem Entgelt (nicht DO-Angestellte), d. h., deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung B richtet oder oberhalb der im TVöD/TV-L vorgesehenen Entgeltgruppe E15Ü liegt sowie leitende Angestellte mit einzelvertraglich besonders vereinbarten Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch für nicht verbeamtete Professor(en)/innen, deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung C oder W richtet. 3) Entgeltgruppe 9 beinhaltet: E 9 (einschließlich E 9 klein) - lt. Entgeltordnung TV-L; E 9c und E 9b - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 14 und S 11b bis S 13, S 13Ü des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 4) Entgeltgruppe 9a beinhaltet: E 9a - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 9 bis S 11a des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst Die neue Entgeltgruppe N für Notfallsanitäter/innen im Bereich TVöD-VKA ist der Entgeltgruppe 8 zuzuordnen und in den zusammengefassten Entgeltgruppen E9a bis E5 zu erfassen. 5) (auch Pflegepersonal), deren Arbeitsvertragsverhältnis und Entgelt sich nicht nach den Haupttarifwerken im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) oder Besoldungsordnungen, sondern nach anderen Tarifen richtet, in einzelvertraglichen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstordnungsangestellte (DO-Angestelle) der Sozialversicherungsträger. Eintragung nur in Ausnahmefällen vornehmen, wenn eine Zuordnung oder Anlehnung nach TVöD/TV-L nicht möglich ist!

5 - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger Ohne Bezüge beurlaubte Beamt(e)/innen und am 30. Juni 2017 nach zusammengefassten Besoldungsgruppen 1) /Entgeltgruppen und Geschlecht (außer Beschäftigte, die Mutterschaftsgeld oder wegen längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten; auch nach Ende des Krankengeldbezugs (Aussteuerung) - diese Beschäftigten sind unter 1.1 bis 1.4 zu erfassen) Laufbahngruppe 2 - B11 bis A13, R, W, C / Entgeltgruppen - E15Ü bis E13 3) Zusammengefasste Besoldungsgruppen / Entgeltgruppen Laufbahngruppe 2 - A12 bis A9 / Entgeltgruppen - E12 bis E9 4) Laufbahngruppe 1 - A9 bis A6 / Entgeltgruppen - E9a 5) bis E5 Laufbahngruppe 1 - A5 bis A2 / Entgeltgruppen - E4 bis E1 170 bis 173) Beamt(e)/innen Ohne Bezüge beurlaubte sonstige (Nicht Tarif-Anwender) 2) 1) Im Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetz wurden die vier Laufbahngruppen zu zwei Laufbahngruppen zusammengefasst. Entsprechend 159 i.v.m. 15 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) sind die Verzahnungsämter (Überlappungsämter) in A 6 und A 13 weggefallen. Die Beamten sind somit in der nächsthöheren Qualifikationsebene zu erfassen. In der A 9 gibt es aber weiterhin das Verzahnungsamt, sodass diese Beamten nicht automatisch der nächsthöheren Ebene zuzuordnen sind. Hier erfolgt die Zuordnung über die definierte Einstiegsebene innerhalb der beiden Laufbahngruppen. 2) (auch Pflegepersonal), deren Arbeitsvertragsverhältnis und Entgelt sich nicht nach den Haupttarifwerken im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) oder Besoldungsordnungen, sondern nach anderen Tarifen richtet, in einzelvertraglichen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstordnungsangestellte (DO-Angestelle) der Sozialversicherungsträger. Eintragung nur in Ausnahmefällen vornehmen, wenn eine Zuordnung oder Anlehnung nach TVöD/TV-L nicht möglich ist! 3) Einschließlich mit außertariflichem Entgelt (nicht DO-Angestellte), d. h., deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung B richtet oder oberhalb der im TVöD/TV-L vorgesehenen Entgeltgruppe E15Ü liegt sowie leitende Angestellte mit einzelvertraglich besonders vereinbarten Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch für nicht verbeamtete Professor(en)/innen, deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung C oder W richtet. 4) Entgeltgruppe 9 beinhaltet: E 9 (einschließlich E 9 klein) - lt. Entgeltordnung TV-L; E 9c und E 9b - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 14 und S 11b bis S 13, S 13Ü des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 5) Entgeltgruppe 9a beinhaltet: E 9a - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 9 bis S 11a des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst Die neue Entgeltgruppe N für Notfallsanitäter/innen im Bereich TVöD-VKA ist der Entgeltgruppe 8 zuzuordnen und in den zusammengefassten Entgeltgruppen E9a bis E5 zu erfassen.

6 - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger 6 - Dienststellennummer 2. Abgeschlossene Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 nach zusammengefassten Besoldungsgruppen 1) /Entgeltgruppen, en und Geschlecht (ohne Neubesetzung von Stellen mit Arbeitnehmer(n)/innen in einem öffentlich geförderten Arbeitsverhältnis - siehe Allgemeine Erläuterungen Ziffer IX) Laufbahngruppe 2 - B11 bis A13, R, W, C / Entgeltgruppen - E15Ü bis E13 3) Laufbahngruppe 2 - A12 bis A9 / Entgeltgruppen - E12 bis E9 4) Laufbahngruppe 1 - A9 bis A6 / Entgeltgruppen - E9a 5) bis E5 Laufbahngruppe 1 - A5 bis A2 / Entgeltgruppen - E4 bis E1 Sonstige 6) (Nicht Tarif-Anwender) Zusammengefasste Besoldungsgruppen / Entgeltgruppen davon 210 bis 214 bzw. 215 bis 224) Stellenausschreibungen 2) intern extern Bewerbungen Zum Bewerbungsgespräch Eingeladene 1) Hinweise dazu bitte analog Tabelle 1.1 Fußnote 2 beachten! 2) Stellenausschreibungen können intern (innerhalb der Dienststelle oder im Geschäftsbereich) und/oder extern (im Sächsischen Amtsblatt, im Internet, in der Fach- oder Tagespresse) erfolgen. Mehrfachzählungen sind somit möglich. 3) Einschließlich mit außertariflichem Entgelt (nicht DO-Angestellte), d. h., deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung B richtet oder oberhalb der im TVöD/TV-L vorgesehenen Entgeltgruppe E15Ü liegt sowie leitende Angestellte mit einzelvertraglich besonders vereinbarten Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch für nicht verbeamtete Professor(en)/innen, deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung C oder W richtet. 4) Entgeltgruppe 9 beinhaltet: E 9 (einschl. E 9 klein) - lt. Entgeltordnung TV-L; E 9c und E 9b - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 14 und S 11b bis S 13, S 13Ü des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 5) Entgeltgruppe 9a beinhaltet: E 9a - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 9 bis S 11a des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst Die neue Entgeltgruppe N für Notfallsanitäter/innen im Bereich TVöD-VKA ist der Entgeltgruppe 8 zuzuordnen und in den zusammengefassten Entgeltgruppen E9a bis E5 zu erfassen. 6) (auch Pflegepersonal), deren Arbeitsvertragsverhältnis und Entgelt sich nicht nach den Haupttarifwerken im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) oder Besoldungsordnungen, sondern nach anderen Tarifen richtet, in einzelvertraglichen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstordnungsangestellte (DO-Angestelle) der Sozialversicherungsträger. Eintragung nur in Ausnahmefällen vornehmen, wenn eine Zuordnung oder Anlehnung nach TVöD/TV-L nicht möglich ist! Neubesetzung von Stellen (mit und ohne Ausschreibungsverfahren) Darunter Neubesetzung der ausgeschriebenen Stellen

7 - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger 7-3. Beförderte Beamt(e)/innen vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 nach zusammengefassten Besoldungsgruppen 1), Umfang des Dienstvertragsverhältnisses und Geschlecht Beförderung von den Besoldungsgruppen... Laufbahngruppe 2 Laufbahngruppe 1 Beförderung von den Besoldungsgruppen... Laufbahngruppe 2 Laufbahngruppe 1 nach/in den Besoldungsgruppen B11 bis A13, R, W, C A12 bis A9 A9 bis A6 A5 bis A2 280 bis 283) nach/in den Besoldungsgruppen B11 bis A13, R, W, C A12 bis A9 A9 bis A6 A5 bis A2 285 bis 288) ) Hinweise dazu bitte analog Tabelle 1.1 Fußnote 2 beachten! A5 bis A2 Laufbahngruppe 1 Beförderte Beamt(e)/innen in Vollzeit zusammengefasste Besoldungsgruppen der A9 bis A6 A12 bis A9 Laufbahngruppe 2 Beförderte Beamt(e)/innen in Teilzeit zusammengefasste Besoldungsgruppen der B11 bis A13, R, W, C Laufbahngruppe 1 Laufbahngruppe 2 A5 bis A2 A9 bis A6 A12 bis A9 B11 bis A13, R, W, C

8 - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger 8-4. Durch Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit höher gruppierte/bezahlte vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 nach zusammengefassten Entgeltgruppen, Umfang des Arbeitsvertragsverhältnisses und Geschlecht (nur unbefristete Arbeitsvertragsverhältnisse) nach/in den Entgeltgruppen Höhergruppierung von den Entgeltgruppen... E15Ü bis E13 3) E12 bis E9 2) E9a 1) bis E5 E4 bis E1 nach/in den Entgeltgruppen Höhergruppierung von den Entgeltgruppen... E15Ü bis E13 3) E12 bis E9 2) E9a 1) bis E5 E4 bis E1 290 bis 293) 295 bis 298) Höher gruppierte/bezahlte in Vollzeit zusammengefasste Entgeltgruppen E4 bis E1 E9a 1) bis E5 E12 bis E9 2) E15Ü bis E13 3) zusammengefasste Entgeltgruppen E4 bis E1 E9a 1) bis E5 E12 bis E9 2) E15Ü bis E13 3) Höher gruppierte/bezahlte in Teilzeit sonstige Arbeitnehmer/ -innen (Nicht Tarif- Anwender) 4) sonstige Arbeitnehmer/ -innen (Nicht Tarif- Anwender) 4) 1) Entgeltgruppe 9a beinhaltet: E 9a - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 9 bis S 11a des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst Die neue Entgeltgruppe N für Notfallsanitäter/innen im Bereich TVöD-VKA ist der Entgeltgruppe 8 zuzuordnen und in den zusammengefassten Entgeltgruppen E9a bis E5 zu erfassen. 2) Entgeltgruppe 9 beinhaltet: E 9 (einschließlich E 9 klein) - lt. Entgeltordnung TV-L; E 9c und E 9b - lt. Entgeltordnung TVöD-VKA; S 14 und S 11b bis S 13, S 13Ü des TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 3) Einschließlich mit außertariflichem Entgelt (nicht DO-Angestellte), d. h., deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung B richtet oder oberhalb der im TVöD/TV-L vorgesehenen Entgeltgruppe E15Ü liegt sowie leitende Angestellte mit einzelvertraglich besonders vereinbarten Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch für nicht verbeamtete Professor(en)/innen, deren Entgelt sich nach der Besoldungsordnung C oder W richtet. 4) (auch Pflegepersonal), deren Arbeitsvertragsverhältnis und Entgelt sich nicht nach den Haupttarifwerken im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) oder Besoldungsordnungen, sondern nach anderen Tarifen richtet, in einzelvertraglichen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstordnungsangestellte (DO-Angestelle) der Sozialversicherungsträger. Eintragung nur in Ausnahmefällen vornehmen, wenn eine Zuordnung oder Anlehnung nach TVöD/TV-L nicht möglich ist!

9 - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger 9-5. Teilnehmende an Veranstaltungen zur Fortbildung 5.1 Vollzeitbeschäftigte Teilnehmende 1) an Veranstaltungen zur Fortbildung vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 nach en, Geschlecht und Fortbildungsarten Außerdem ohne Bezüge beurlaubte Teilnehmende Geschlecht ) Beamt(e)/innen Art der Fortbildung darunter fachübergreifende Veranstaltungen Lehrgang Verwaltungsfachangestellter/-fachwirt fachübergreifend Führungskräftefortbildung für fachspezifisch Aufstiegsfortbildung für Beamt(e)/innen Dienststellennummer 1) Beamt(e)/innen und einschließlich sonstiger (Nicht Tarif-Anwender/innen)

10 - (13) Sonstige öff.-rechtl. Einrichtungen/SV-Träger Teilzeitbeschäftigte Teilnehmende 1) an Veranstaltungen zur Fortbildung vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 nach en, Geschlecht und Fortbildungsarten Außerdem ohne Bezüge beurlaubte Teilnehmende Geschlecht ) Beamt(e)/innen Art der Fortbildung darunter fachübergreifende Veranstaltungen Führungskräftefortbildung für fachspezifisch Lehrgang Verwaltungsfachangestellter/-fachwirt fachübergreifend Aufstiegsfortbildung für Beamt(e)/innen 1) Beamt(e)/innen und einschließlich sonstiger (Nicht Tarif-Anwender/innen)

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