November Im Blickpunkt. Immobilienmarkt und Immobilienpolitik. In Kürze. Intern
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- Manuela Hertz
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1 November 2011 Im Blickpunkt IVD: appelliert an die Bundesländer: Einigung im Seite 12 Steuerstreit über Abschreibung für energetische Modernisierung herbeiführen Immobilienmarkt und Immobilienpolitik IVD: Förderung energetischer Modernisierung Seite 13 in WEGs gelingt durch Landesbürgschaften Vorbild Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer Der Bund ist gefordert Seite 14 Sanierungspflichten sind kontraproduktiv Seite 15 IVD: Wohnungsneubau bleibt weiterhin unter Seite 16 Bedarf - Netto neue Wohnungen bundesweit IVD: Bundesweit nur moderater Preisanstieg bei Wohn- Seite 17 immobilien Wer heute Immobilien kauft, erwirbt diese nicht in einer Preisblase Mietrechtsreform vor dem Durchbruch? Seite 18 IVD: Immobilienmakler werden über Pflichten nach dem Seite 19 Geldwäschegesetz ausreichend aufgeklärt In Kürze + + Jahresbericht Ombudsmann Immobilien + + Preis- Seite 10 Spiegel Immobilien kostenlos bestellen + + IVD gründet Verein IVD Sozial + + Intern Ihre Ansprechpartner beim Immobilienverband IVD Seite 11
2 Im Blickpunkt IVD: appelliert an die Bundesländer: Einigung im Steuerstreit über Abschreibung für energetische Modernisierung herbeiführen Im Vermittlungsausschuss des Bundesrats hat es weiterhin keine Einigung zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung über die Einführung der steuerlichen Abschreibung für die energetische Modernisierung von Immobilien gegeben. Die Einigung schien bereits zum Greifen nah, nachdem ein Kompromissvorschlag kommuniziert worden ist, der für beide Seiten annehmbar erschien. Dieser Vorschlag sah vor, dass für selbstgenutzte Wohnimmobilien bei durchgeführter energetischer Modernisierung ein bestimmter Abzug von der Steuerschuld möglich sein soll. Bei der energetischen Modernisierung einer vermieteten Immobilie soll es eine Abschreibung von 10 % der Modernisierungskosten für 10 Jahre eingeführt werden. (Abzug von der Steuerschuld vs. Abschreibung) Der IVD kritisiert, dass sich die Bundesländer und die Bundesregierung sich weiterhin nicht geeinigt haben. Es besteht weiterhin Unsicherheit bei den Eigentümern von Immobilien über die steuerlichen Möglichkeiten bei der energetischen Modernisierung. Der IVD appelliert daher an die Bundesländer, den vorliegenden Kompromissvorschlag umzusetzen und die Einigung mit der Bundesregierung zügig abzuschließen. Der zuletzt diskutierte Vorschlag kommt der Kritik des Bundesrats gegenüber dem ersten Entwurf des Gesetzes sehr entgegen, sagt Jens-Ulrich Kiessling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. Die Länder wollen eine progressionsunabhängige Komponente für die Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie. Eine solche Regelung liegt nun auf dem Tisch. Nach unseren Informationen wird über einen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 3 % der Investitionskosten der energetischen Modernisierung verhandelt. Zugleich soll eine Obergrenze von ,- Investitionskosten festgeschrieben werden. Damit entsteht ein progressionsunabhängiger Abzug von der Steuerschuld von maximal 2.250,- Euro. Die tatsächlichen Kosten einer energetischen Vollsanierung werden in vielen Fällen höher liegen. Mit diesem Vorschlag ist aber ein wirkungsvoller Einstieg möglich, fasst Kiessling die Position des IVD zusammen. Zudem ist es richtig, dass bei der vermieteten Immobilie eine Abschreibung von 10 % der Investitionskosten für jeweils 10 Jahre eingeführt werden soll. Uns ist ferner wichtig, dass wir mit den Ministerien eine Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen nach einem Jahr überprüfen. Der IVD Bundesverband und die Regionalverbände des IVD arbeiten weiter intensiv daran, dass die Einigung im Vermittlungsausschuss des Bundesrats nun umgehend zustande kommt.
3 Immobilienpolitik IVD: Förderung energetischer Modernisierung in WEGs gelingt durch Landesbürgschaften Vorbild Baden Württemberg Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg sollen Zugriff auf KfW-Mittel erhalten. Die Landesregierung hat ein Durchleitungsangebot bei der baden-württembergischen Staatsbank für so genannte Verbandsfinanzierungen beschlossen. Das ermöglicht WEGs den Zugang zu den Finanzierungsangeboten der KfW, namentlich für energetische Sanierungen oder den behindertengerechten Umbau. Baden-Württemberg ist das erste Flächenland, in dem WEGs bei der Modernisierung ihrer Gebäude mit Bürgschaften so unterstützt werden, dass diese die Modernisierung mit vergünstigten Darlehen finanzieren können, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD-Bundesverbandes. Wir hoffen, dass weitere Bundesländer sich anschließen oder eine ähnliche Regelungen finden werden. Bislang war es für WEGs außerordentlich schwierig, KfW-Darlehen zu erhalten. Denn nicht die Gemeinschaft als Ganzes, sondern allenfalls ihre einzelnen Mitglieder können Kredite grundbuchlich absichern. Der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand hat sich in der Vergangenheit meist als unüberwindbare Hürde für WEG-Kredite erwiesen. Seit geraumer Zeit hat der IVD auf das Problem hingewiesen, unterstreicht Erik Nothhelfer, Vorsitzender des IVD Regionalverbandes Süd. Bankdarlehen sind gerade für WEGs wichtig, weil diese mit der Modernisierung oftmals hinterherhinken. Meist reichen die Rücklagen schlichtweg nicht aus, um die erforderlichen Maßnahmen in vollem Umfang und in einem Zug durchzuführen. Das hat dann zur Folge, dass nur das Notwendigste erledigt wird. Die Bürgschaften der L-Bank werden nun hoffentlich Abhilfe schaffen und Eigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg die zügige Kreditbewilligung ermöglichen. Vorbild für weitere Bundesländer oder den Bund Durch solche Landesbürgschaften können WEGs unkompliziert an zinsgünstige Kredite aus dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren gelangen. Das KfW-Angebot existiert seit Jahren, berichtet Kießling. Bisher wurden die Darlehen von WEGs kaum in Anspruch genommen obwohl der Bedarf da ist. Darauf ist auch im Bundestag hingewiesen worden. In einer Kleinen Anfrage (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) ging es um die gegenwärtige Situation von WEGs. Wir würden uns wünschen, dass auch Bundesbürgschaften für WEGs gegeben werden, um die energetische Modernisierung für Eigentümergemeinschaften zu fördern. Aus Sicht des IVD ist dies ein sinnvoller Schritt, kommentiert Kießling.
4 Immobilienpolitik Grunderwerbsteuer Der Bund ist gefordert Die Steuerspirale bei der Grunderwerbsteuer dreht sich immer weiter. In den meisten Bundesländern beträgt der Steuersatz bereits jetzt 4,5 %. Den letzten Punkt hat das Land Berlin gesetzt. Die neue Landesregierung wird die Grunderwerbsteuer zum auf 5 % erhöhen. Hier war sogar das Ansinnen im Raum, die Grunderwerbsteuer auf 7 % zu erhöhen. Dieser Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ist aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. Der IVD fordert, dass der Bund die Steuerspirale bei der Grunderwerbsteuer stoppt. Der Bund sollte dazu die Gesetzgebungsbefugnis wieder an sich ziehen oder zumindest den Steuersatz durch Bundesrecht deckeln. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer verhindert, dass junge Familien sich ein Eigenheim kaufen können, argumentiert Kießling. Zusätzliche steuerliche Hürden beim Immobilienerwerb sind nicht akzeptabel und stehen der politischen Aussage der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland erhöhen zu wollen, entgegen. Außerdem benachteilige die Grunderwerbsteuer Immobilieninvestitionen gegenüber anderen Kapitalanlageformen. Durch die Föderalismusreform I erhielten die Bundesländer das Recht, die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer ab 2006 selbst zu bestimmen. Davon haben inzwischen die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Während man bei dieser Reform davon ausging, dass es zu einem Wettbewerb der Bundesländer nach unten kommen würde, und die Bundesländer versuchen würden, durch niedrige Steuersätze die Ansiedlung junger Familien und Unternehmen zu fördern, ist in Wahrheit genau das Gegenteil eingetreten. Es sei ein Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ausgebrochen. Die Grunderwerbsteuer ist 1983 von 7 % auf 2 % abgesenkt worden. Dafür wurden damals sämtliche Befreiungsvorschriften abgeschafft. Um den Wegfall der Vermögensteuer zu kompensieren, wurde 1997 der Steuersatz auf 3,5 % erhöht. Bereits dadurch drohte der Teufelskreis von höherem Steuersatz und Befreiungen wieder in Gang zu kommen, sagt Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim IVD Bundesverband. Die jetzige Erhöhung wird zwangsläufig wieder zur Einführung zahlreicher Befreiungen führen. Gerade dieses Chaos sollte aber durch die Reform 1983 beseitigt werden. Die Steuererhöhungen werden üblicherweise mit dem Zwang der Länder begründet, ihre Haushalte bis zum Jahre 2020 zu konsolidieren. Tatsächlich werden die Länder vor allem durch die besonderen Regeln des Länder-finanzausgleichs praktisch gezwungen, ihre Steuersätze zu erhöhen. Gewinner sind die Länder, die höhere Steuersätze haben als die anderen. Die Sonderregeln für die Grunderwerbsteuer im Länderfinanzausgleich müssen daher nach Ansicht des IVD abgeschafft werden.
5 Immobilienpolitik Sanierungspflichten sind kontraproduktiv Wie wird die Sanierungsquote von Bestandsimmobilien am wirkungsvollsten erhöht? Diese Diskussion beherrscht die Diskussion der Politik mit der Immobilienwirtschaft spätestens seit den Beschlüssen der Bundesregierung zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele. Immer wieder wird auch der Gedanke einer Sanierungspflicht für Eigentümer ins Spiel gebracht. Wir bekennen uns zu der Verantwortung, die der Immobilienwirtschaft bei der Erreichung der Klimaschutzziele zukommt. Nicht umsonst hat Deutschland im europäischen Vergleich bereits seit Jahren eine Spitzenposition in Bezug auf das bereits erreichte Energieeffizienz-Niveau inne, erklärte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD, im Sommer 2011 anlässlich der Vorstellung des EU-Richtlinien-Vor-.schlags zur Steigerung der Energieeffizienz. Dabei haben sich Freiwilligkeit und Flexibilität in den Maßnahmen bestens bewährt. Eine Sanierungspflicht hingegen macht keinen Sinn, betonte er und verwies dabei insbesondere auf die geplante Einführung einer obligatorischen energetischen Modernisierung von jährlich drei Prozent der Gesamtgebäudefläche öffentlicher Gebäude. Eine derartige Sanierungspflicht könnte beispielsweise dazu führen, dass effektive Maßnahmen nicht zum Einsatz kommen, selbst wenn sie die kostengünstigere Lösung darstellen. Darüber hinaus bergen energetische Sanierungspflichten die Gefahr, dass die Kommunen finanziell geknebelt werden, weil sich die Mittel allein auf Energieeffizienz konzentrieren müssen. Andere kommunale Aufgaben, wie zum Beispiel die Herstellung von Barrierearmut, müssten dahinter zurückstehen. Gemeinsam mit den Partnerverbänden in der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) fordert der IVD mehr Flexibilität, um einen Energie-Fahrplan den nationalen, lokalen und individuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies müsse auch für die Bezugsgröße der geforderten Einsparleistung gelten. Für ein Land wie Deutschland mit einem bereits sehr hohen Energieeffizienz-Niveau sei eine jährliche Energie-Einsparquote von 1,5 Prozent nur mit einem überproportional hohen wirtschaftlichen und technischen Aufwand zu erreichen im Vergleich zu einem EU- Land, dessen Energie-Einsparpotenzial noch deutlich höher ist. Deutschland, wo die energetischen Standards beispielsweise durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2002, 2007, 2009) regelmäßig angehoben wurden, darf nicht für seine Anstrengungen der vergangenen zehn Jahre abgestraft werden. Deshalb brauchen wir eine grundsätzliche Diskussion über Bezugsgrößen, fordert Kießling.
6 Immobilienmarkt IVD: Wohnungsneubau bleibt weiterhin unter Bedarf Netto neue Wohnungen bundesweit In Deutschland sind im vergangenen Jahr Wohnungen durch Abriss und Umnutzungen vom Markt verschwunden. Zugleich sind Wohnungen fertig gestellt worden, so dass in Summe der Wohnungsbestand nur um rund Wohnungen gewachsen ist. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Analyse der bundesweiten Baufertigstellungszahlen des Center for Real Estate Studies (CRES) an der Steinbeis Hochschule Berlin (SHB), die im Auftrag des Immobilienverband IVD erstellt wurde. Der Nettoneubauwert hat im Vergleich zum Vorjahr zwar um rund 12,5 Prozent zugelegt, der Neubaubedarf ist jedoch deutlich höher. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung wären in den Jahren 2010 bis 2015 jährlich neue Wohnungen nötig, um den Bedarf zu decken. Zudem würden Zusammenlegungen von Wohnungen von der Studie nicht erfasst, so dass die Zahl der Bauabgänge wahrscheinlich weit höher liege als angenommen. Durch die geringe Neubautätigkeit im Jahr 2010 steige der Bedarf in den kommenden Jahren weiter an. Trotz des negativen Gesamtbilds sind die Baufertigstellungen erstmals wieder um Wohnungen gestiegen (+ 1,9 %). Getragen wird der Anstieg vor allem durch den Bau von Mehrfamilienhäusern. In diesem Segment wurden insgesamt Wohnungen (+ 3 %) fertiggestellt. Die Zahl der Einfamilienhäuser stiegt auf Einheiten (+ 2,7 %), wogegen Zweifamilienhäuser um 2,8 Prozent auf Wohnungen (- 2,8 %) zurückgingen. In den zehn bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands sind im vergangenen Jahr insgesamt neue Wohnungen entstanden. Dies entspricht einem Anstieg um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Damit vereinen die TOP-10-Städte 44 % aller Baufertigstellungen in Städten auf sich. Das Wachstum ist in den Großstädten vor allem durch den vermehrten Bau bei Mehrfamilienhäusern entstanden. Diese Entwicklung ist grundsätzlich positiv zu sehen, da es vor allem in den Großstädte einen hohen Bedarf an Wohnungen gibt und es insbesondere beim bezahlbaren Wohnraum eng wird. Wie die Zahlen des BBSR aber zeigen, ist der Bedarf allerdings immer noch sehr viel höher. Momentan deutet alles darauf hin, dass sich der Wohnungsneubau auch künftig vor allem in den Metropolen konzentrieren wird. Wie bei den Baufertigstellungen entfielen die Baugenehmigungen 2010 vor allem auf die Großstädte. Rund 43 Prozent der Baugenehmigungen der 112 kreisfreien Städte Deutschlands wurden in den zehn bevölkerungsreichsten Kommunen erteilt. Trotz des hohen Anteils und der steigenden Gesamtzahl an Baugenehmigungen stagnieren die Zahlen in vielen Großstädten. Die großen Städte in Deutschland verzeichnen in den vergangenen Jahren einen hohen Zuzug. Wie die Zahlen des CRES zeigen, könnte es gerade in den Großstädten zu einem erheblichen Nachfrageüberhang kommen. Bei gleichbleibend zurückhaltendem Wohnungsneubau ist in Zukunft daher mit gravierenden Auswirkungen auf die Mieten und Preise zu rechnen.
7 Immobilienmarkt IVD: Bundesweit nur moderater Preisanstieg bei Wohnimmobilien Wer heute Immobilien kauft, erwirbt diese nicht in einer Preisblase Trotz der vitalen Nachfrage und der hohen Aufmerksamkeit für Immobilien in der Öffentlichkeit sind die Preise für Wohneigentum deutschlandweit nur moderat gestiegen. Der Quadratmeterpreis für eine Wohnung mit mittlerem Wohnwert liegt in Deutschland gegenwärtig bei 979,61 Euro, das sind 2,3 % mehr als im Jahr In den Großstädten fallen die Preissteigerungen teilweise deutlicher aus. Das ist das Ergebnis des Preisspiegels Wohnen, den der Immobilienverband IVD im Herbst 2011 veröffentlicht hat. So sind in Städten mit Ew. die Preise um 5,5 % und in Städten über Ew. um 4,4 % gestiegen. In den Mittel- und Kleinstädten sind die Preise nur um 3 % angewachsen. Immobilienkäufer finden in dem heutigen Markt ein sehr gutes Marktumfeld vor. Die historisch niedrigen Zinsen und das weiterhin günstige Preisniveau von Wohnimmobilien sprechen für den Kauf. Der Goldpreis bewegt sich auf Höchstniveau mit der Gefahr starker Kursschwankung. Dagegen befinden sich die Wohnimmobilien deutschlandweit unterhalb des langfristigen Preisniveaus. Wer heute Immobilien kauft, erwirbt diese nicht in einer Preisblase, stellt der IVD fest. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit mittlerem Wohnwert kostet in Deutschland derzeit Euro, das sind 1,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit liegt der Einfamilienhaus-Sektor voll im Trend denn die Preise für Wohneigentum sind in allen Objekt- und Wohnwert-Kategorien und in allen Lagen im Laufe der zurückliegenden zwölf Monate gestiegen. Die Preissteigerungen sind auch bei Wohnungsmieten zu beobachten. 4,96 Euro pro Quadratmeter beträgt die Neuvertragsmiete für eine Altbauwohnung (vor 1948 errichtet) mit mittlerem Wohnwert im Bundesdurchschnitt das sind 2,9 % mehr als im Vorjahr. Dies stellt einen moderaten Preisanstieg dar, da die Inflationsrate im gleichen Zeitraum ebenfalls bei 2,4 % lag. Für Wohnungen ab Baujahr 1949 beläuft sich die Quadratmetermiete auf 5,45 Euro (+ 2,1 %). Die Neuvertragsmieten für Wohnungen in Deutschland steigen kontinuierlich und nahezu flächendeckend an. Auch im Neubaubereich sind steigende Mieten zu beobachten. Die Steigerungsraten fallen allerdings niedriger aus. Das Plus für Neubau-Mieten (mittlerer Wohnwert) beläuft sich in Großstädten auf 2,8 % und im ländlichen Raum auf 1,2 %. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Neubauwohnungen beträgt derzeit 6,6 Euro pro Quadratmeter. Im 10-Jahresvergleich haben die Mieten in den Großstädten um fast 20 % zugelegt, im ländlichen Bereich um immerhin 4,5 %. Dieses Gefälle ist auf die Höchstpreise zurückzuführen, zu denen die (großen) Städte Bauland für den Geschosswohnungsbau verkaufen. Hohe Baulandpreise und steigende Kosten für Baumaterial und die Erstellung von Wohnungen lassen sich nur dann auffangen, wenn auch marktgängige Mieten erzielt werden können.
8 Immobilienpolitik Mietrechtsreform vor dem Durchbruch? Mit Erleichterung haben die immobilienwirtschaftlichen Verbände, die der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) angehören, auf den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens bei der Reform des Mietrechts reagiert. Die vereinbarten Klimaschutzziele, deren zentraler Bestandteil die Steigerung der Energieeffizienz des Wohnungsbestandes und der Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien ist, können nur durch interessengerechte Anpassungen im Mietrecht erfolgen. Immerhin beträgt der Anteil des Gebäudebestandes am Gesamtenergieverbrauch rund 40 Prozent. Die BSI begrüßte den zugestellten Entwurf. Die für den Erfolg der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes notwendige Veränderung der Position des Vermieters erfolgt mit Augenmaß und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen der Mieter. Die Änderung des Mietrechts muss nun in einem schnellen Verfahren zum Abschluss gebracht werden, um die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes nicht zu verzögern. Besonders wichtig ist der BSI die Frage der juristischen Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Maßnahmen. Während der Durchführung der Modernisierung soll der Mieter künftig die Arbeiten gemäß dem ausgeweiteten energetischen Modernisierungsbegriff dulden müssen ( 555 d BGB). Die Mietminderung soll während der Modernisierungsmaßnahme für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen sein ( 536 BGB). Dieses Signal hat die Politik bislang nicht gegeben. Hiermit kommt der politische Wille zum Ausdruck, die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes zu forcieren, sagte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. Sehr positiv bewerten die immobilienwirtschaftlichen Verbände, dass die finanzielle Überforderung eines einzelnen Mieters nicht mehr die Gesamtmaßnahme blockieren kann. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts sieht auch eine Verbesserung der Möglichkeit der Räumung von Wohnungen bei Einmietbetrügern (Mietnomaden) vor. Dass Einmietbetrüger nicht vom Gesetz geschützt werden dürfen das stellt der Gesetzentwurf deutlich heraus. Professionelle Vermieter von Wohnungen seien vom so genannten Mietnomadentum zwar nicht so stark betroffen wie private Vermieter. Die jetzt vorgesehene gesetzliche Normierung der so genannten Berliner Räumung, die Möglichkeit der schnelleren Räumung von Wohnungen bei unberechtigter Nutzung durch Untermieter und die neue Hinterlegungsanordnung seien jedoch generell geeignet, die Lasten der Vermieter zu verringern. (Stellungnahme der BSI
9 Immobilienpolitik IVD: Immobilienmakler werden über Pflichten nach dem Geldwäschegesetz ausreichend aufgeklärt In der Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag wurde von Seiten des Bundes Deutscher Kriminalbeamter kritisiert, dass von Immobilienmaklern im Jahr 2010 keine einzige Verdachtsanzeige auf Geldwäsche erhoben worden sei. Diese Tatsache stellt auch das Bundeskriminalamt in seinem Jahresbericht Geldwäsche 2010 fest. Insgesamt sind Meldungen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) bei den zuständigen Behörden eingegangen. Besonders auffällig ist, dass die meisten Meldungen von den Banken kommen. Die Verpflichteten gem. 2 Abs 1 GWG nehmen dagegen nur sehr wenige Meldungen vor. Rechtsanwälte haben im Jahr Meldungen abgegeben (Vorjahr: 16); Rechts-beistände, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte haben im Jahr 2010 gar keine Meldungen vorgenommen. Auch von den etwa Immobilienmaklern sind im Jahr 2010 keine Meldungen über einen Verdacht auf Geldwäsche abgegeben worden. Das BKA teilt mit, dass in etwa 70 Prozent der Fälle die Verdachtsanzeige gegen eine ausländische Person erhoben worden ist. Etwa 30 Prozent der Fälle betrafen Verdachtsanzeigen betrafen Deutsche. Von den Verdachtsanzeigen wurden 292 Fälle bekannt, die mit Immobilien zu tun hatten. Damit sind etwa 1 Prozent bis 2 Prozent der Fälle mit Immobilien in Zusammenhang zu bringen. Der Immobilienverband IVD klärt seine Mitglieder regelmäßig über die Pflichten nach dem GWG auf. Dies geschieht über Publikation in der Zeitschrift AIZ Das Immobilienmagazin, über Newsletter und Mitteilungen auf der Homepage des Verbandes unter Aktuell arbeitet der IVD an der Erstellung eines Merkblatts, das sowohl Kunden und Verbrauchern als auch den Immobilienmaklern die Pflichten der Beteiligten nach dem Geldwäschegesetz erläutert. Der IVD nimmt hier eine entscheidende Position in der Aufklärung und Beratung von Immobilienfirmen im Hinblick auf die Pflichten nach dem GWG ein. Daher setzt sich der IVD bei der Neufassung des GWG, die aktuell im Bundestag beraten wird, auch dafür ein, dass Immobilienmakler von der Pflicht zur Einsetzung eines Geldwäschebeauftragten ausgenommen werden. Zugleich hat es sich der IVD zur Aufgabe gemacht, mit den Aufsichtsbehörden der Bundesländer die Einhaltung der Pflichten nach dem GWG zu konkretisieren. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, wann die Pflicht zur Identifikation und Überprüfung der Identität eines Kunden einsetzt. Der IVD betont gegenüber seinen mitgliedsunternehmen, dass diese Pflichten vor Abschluss einer Immobilientransaktion auszuführen sind. Der IVD plant im Frühjahr 2012 eine Fachtagung zum Thema Pflichten nach dem GWG für Immobilienfirmen.
10 In Kürze Wichtige Termine: 18. Januar 2012 Neujahrsempfang der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft in Berlin 23. Januar Januar 2012 Lobby-Week des Europaverbandes CEPI in Brüssel, Treffen mit MEP 03./04. Mai 2012 Deutscher Immobilientag des IVD in Stuttgart, Carl-Benz- Arena 20. November 2012 Politischer Jahresempfang des Immobilienverbandes IVD in Berlin Jahresbericht Ombudsmann Immobilien Der Jahresbericht des Ombudsmanns Immobilien kann in der Geschäftsstelle des Immobilienverbandes IVD angefordert werden. Der Ombudsmann Immobilien wurde als neutrale Instanz zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden im Jahr 2008 eingerichtet und kann von jedem Verbraucher bei einer Streitfrage mit einer Immobilienfirma angerufen werden. Derzeit kann der Ombudsmann Immobilien nur bei Streitigkeiten mit Mitgliedern des Immobilienverbandes IVD angerufen werden. Preisspiegel Immobilien kostenlos bestellen Für Abgeordnete des Deutschen Bundestages, der Landtage, Mitarbeiter der Fraktionen und in den Ministerien sowie Bundes- und Landesbehörden hat der IVD ein Kontingent IVD-Wohn-Preisspiegel 2011/2012 bereit gestellt. Die Broschüren können kostenlos in der Geschäftsstelle des IVD Bundesverbandes angefordert werden. Gerade für die Arbeit in den Wahlkreisen enthält der Preisspiegel des IVD vielfach wertvolle Zusatzinformationen, nachdem Immobilienpreise aus etwa 340 Städten in Deutschland zusammengetragen worden sind. IVD gründet Verein IVD Sozial Corporate Social Responsibility wird vom IVD aktiv gelebt. Der Verein IVD Sozial e.v. wurde vom IVD im Mai 2011 gegründet. Als erstes Projekt fördert IVD Sozial den Verein brotzeit e.v.. Brotzeit ist eine Initiative der Schauspielerin Uschi Glas, ihres Ehemanns Dieter Hermann und von Rechtsanwalt Dr. Harald Mosler in München. Der Verein bringt Frühstück an Grundschulen in Brennpunktbezirken. Aktuell werden Schulen in den Städten München und Berlin unterstützt. Initiativen in Hamburg, Köln, Leipzig und Berlin sind geplant.
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