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1 SS 2008 II/2008 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 07. Juli 2008 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer nicht lösen!!! Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Name: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Vorname: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Matrikel-Nr.: _ _ _ _ _ _ Unterschrift: Bitte ankreuzen! BA Wirtschaft TFM (80 Min.) CALA EBP Bitte nachfolgende Felder nicht ausfüllen! Punktzahl in den Teilaufgaben Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d. Dozenten Allgemeine Hinweise zur Klausur: Sie erhalten fünf Aufgaben, die zwingend zu bearbeiten sind. Der Lösungsweg ist jeweils aufzuzeigen und unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen zu erläutern. Berechnungsergebnisse sind in die vorgesehenen Felder einzutragen. Hilfsmittel: Steuergesetze, geräuschloser Taschenrechner Es werden nur Lösungen auf den dafür vorgesehenen Blättern gewertet.

2 Bei den einzelnen Teilaufgaben ist angemerkt, wie viele Punkte Sie für eine richtige Antwort erhalten. Die Anzahl der Punkte entspricht in etwa dem für die Beantwortung der Aufgaben vorgesehenen Zeitbedarf Bitte hier Lösung eintragen! Aufgabe 1 (8 Punkte) A betreibt in 2008 ein gewerbliches Einzelunternehmen. Das endgültige Steuerbilanzergebnis 2008 beträgt Dabei sind steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in Höhe von aufwandswirksam gebucht worden. A hat darüber hinaus in 2008 im Rahmen seines Gewerbebetriebs Zinsaufwendungen in Höhe von , Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von sowie Mieten für sein Betriebsgrundstück in Höhe von als Aufwand gebucht. Lösungsweg: 7 Ergebnis laut StB Nicht abziehbare BA Nr. 1 Zinsaufwendungen % der Miet- & Pacht bewegl. WG % der Miet- & Pacht unbewegl. WG = Summe der Zinsen und zinsähnlichen Beträge /. Freibetrag * 25 % = Hinzurechnungsbetrag Gewerbeertrag vor Freibetrag /. Freibetrag = endgültiger Gewerbeertrag * Messzahl (3,5 %) = Gewerbesteuermessbetrag Wie hoch ist der Gewerbesteuermessbetrag des A in 2008?

3 Aufgabe 2 (4 Punkte) a) Nennen Sie zwei Beispiele für nicht abziehbare Betriebsausgaben. unangemessene Bewirtungsaufwendungen, 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG Geschenke über 35, 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG b) Nennen Sie zwei Beispiele für steuerfreie Betriebseinnahmen. steuerfreie Dividnedenanteile, 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Investitionszulagen, InvZulG 3

4 Bitte hier Lösung eintragen! Aufgabe 3 (10 Punkte) Der ledige und röm.kath. B erzielt in 2008 einen Gewinn aus seinem gewerblichen Einzelunternehmen laut endgültiger Steuerbilanz in Höhe von In diesem Betrag sind folgende Größen enthalten: Dividenden aus der AB-GmbH (Beteiligung 30 %) in Höhe von Für die Finanzierung der Beteiligung sind Zinsaufwendungen in Höhe von entstanden, die mit den Dividenden in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Als Aufwand gebuchte Gewerbesteuer in Höhe von An Sonderausgaben und weiteren Abzugsbeträgen sind für B in 2008 insgesamt zu berücksichtigen. Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt Lösungsweg: Gewinn laut Steuerbilanz Gewerbesteuer, 4 Abs. 5b EStG /. Dividenden, 3 Nr. 40 a) EStG 50 % Zinsaufwendungen, 3c Abs. 2 EStG = Summe (gewerbliche Einkünfte) Wie hoch ist sind die gewerblichen Einkünfte des B? Einkünfte /. Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen * Tarif 32a EStG (42 % ) = tarifliche Einkommensteuer /. Anrechnung 35 EStG = 3,8 * = festzusetzende Einkommensteuer Wie hoch ist die festzusetzende Einkommensteuer des B? Wie hoch ist der festzusetzende Solidaritätszuschlag? = * 5,5 % Wie hoch ist die Kirchensteuer? = * 9 % (auch ohne HEV für Dividenden richtig)

5 Bitte hier Lösung eintragen! Aufgabe 4 (10 Punkte) Die XY-GmbH erzielt in 2008 einen Gewinn laut Steuerbilanz (vor endgültiger Gewerbesteuer/Körperschaftsteuer/SolZ) in Höhe von In diesem Betrag sind folgende Größen (als Aufwand gebucht) enthalten: Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer sowie SolZ Vorauszahlungen für Gewerbesteuer in Höhe von Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 440 %. Lösungsweg: Gewinn laut Steuerbilanz Gewerbesteuer, 4 Abs. 5b EStG KSt/SolZ, 10 Nr. 2 KStG AR Vergütungen 50 %, 10 Nr. 4 KStG = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag * Messzahl 3,5 % = GewSt-Messbetrag Wie hoch ist der Gewerbesteuermessbetrag? Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen? Wie hoch ist die festzusetzende Körperschaftsteuer? = * 0,15 = Wie hoch ist der noch zu zahlende Solidaritätszuschlag? 724 = * 5,5 %

6 Aufgabe 5 (8 Punkte) Skizzieren Sie zwei unterschiedliche wirtschaftliche Szenarien in denen die Rechtsformalternative des Einzelunternehmens steuerliche Vorteile gegenüber der Ein-Mann-GmbH aufweist Begründen Sie Ihr Ergebnis. Szenario 1: Wirtschaftliche Verlustsituation des Unternehmens Begründung: Nur bei dem Einzelunternehmen ist es möglich, die wirtschaftlichen Verluste, hier Verluste nach 15 EStG, in den horizontalen bzw. vertikalen Verlustausgleich, sowie in den Verlustabzug einzubringen. Bei der Ein-Mann-GmbH werden die Verluste dagegen nur auf Ebene der GmbH interperiodisch abgezogen. Szenario 2: Vollständige Entnahme/Ausschüttung des Jahresergebnisses Begründung: Die kombinierte Ertragsteuerbelastung (GewSt, KSt, SolZ, ESt, SolZ) bei Vollausschüttung ist höher als die kombinierte Ertragsteuerbelastung des gewerblichen Einzelunternehmens. Insbesondere, wenn die ESt-Belastung unter dem Spitzensteuersatz liegt. Bei Einzelunternehmen ist die Besteuerung dagegen unabhängig davon, ob das Ergebnis entnommen wird. 6

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