Online-Rollout der Telematik-Infrastruktur (TI)

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1 Online-Rollout der Telematik-Infrastruktur (TI) Finanzierung und Empfehlung zur Vorgehensweise Wuppertal Franz-Josef Eschweiler KV Nordrhein IT-Berater

2 Inhalte Finanzierung Beantragung der Pauschalen Verfügbarkeit der Komponenten Empfehlung der KV Nordrhein 2

3 Finanzierung Daumenschrauben des Gesetzgebers ehealth-gesetz ( 291a SGB V) für die Kassenärztliche Bundesvereinigung Hält die Gesellschaft für Telematik die Frist nicht ein, dürfen die Ausgaben in den Haushalten der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen ab 2017 die Ausgaben des Jahres 2014 abzüglich 1 Prozent so lange nicht überschreiten, bis die Maßnahmen durchgeführt worden sind. für die Ärzte Den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten,, die die Prüfung ab dem 1.Januar 2019 nicht durchführen, ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent so lange zu kürzen, bis sie die Prüfung durchführen. 3

4 Finanzierung Ziel der KBV: Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband Praxen sollen nicht auf TI-Kosten sitzen bleiben. KBV vom : Nach dem E-Health-Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) zu tragen. Ergebnis: einmalige Pauschalen für Anschaffungskosten laufende Pauschalen für TI-Betriebskosten. 4

5 Finanzierung Status Quo Erstattungsbeträge für Konnektoren und Kartenterminals nach Nutzungsquartal und Anzahl der Ärzte 5

6 Finanzierung Komponente 1/2018 2/2018 ab 3/2018 Einmalige Pauschalen 1 Konnektor und 1 stationäres Kartenterminal Startpauschale (Installation, Schulung, Praxisausfall) Mobiles Kartenterminal* Laufende quartalsweise Pauschalen Praxisausweis (SMC-B)** 23,25 23,25 23,25 Elektronischer Heilberufeausweis (ehba) 11,63 11,63 11,63 *Anspruch je Vertragsarzt bei mindestens halber Zulassung sowie bei mindestens 3 Haus- oder Heimbesuchen im Quartal und/oder einer ausgelagerten Praxisstätte ** Für ein stationäres Kartenterminal und je mobilem Kartenterminal 6

7 Finanzierung Warum sinken die Pauschalen? Mit der Verfügbarkeit weiterer Konnektoren und dadurch steigendem Wettbewerb gehen die Vertragspartner davon aus, dass die Marktpreise sinken werden. Falls es zu einer anderen Entwicklung kommt, haben KBV und Spitzenverband vereinbart, dass Anpassungen der Finanzierungsvereinbarung möglich sind. Nachverhandlungen mit den Kassen KBV vom : Wir werden nachverhandeln Wir werden es nicht hinnehmen, dass Ärzte und Psychotherapeuten am Ende draufzahlen. 8

8 Finanzierung Höhe Pauschale abhängig vom Quartal der erstmaligen Nutzung Für die Höhe der Pauschale ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung der TI-Komponenten (Konnektor etc.) relevant, sondern das Quartal der erstmaligen Nutzung: Nachweis: mindestens ein VSDM muss durchgeführt sein. 9

9 Finanzierung Finanzierung weiterer TI-Anwendungen Einführung der Fachanwendungen Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan Voraussetzung: Einsatz eines Konnektors, der über die beiden Fachanwendungen verfügt (Upgrade) Einmalige Pauschale für das Upgrade des Konnektors Zuschlag zu den bisherigen Betriebskosten (248 Euro) Einmalige Pauschale für zusätzliche stationäre Kartenterminals je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt 530,00 Euro 4,50 Euro 435,00 Euro 10

10 Finanzierung Beantragung der Pauschalen 11

11 Finanzierung Pauschalen beantragen Praxen bei der KV Nordrhein 2 Optionen stehen zur Verfügung Antragsverfahren. Abrechnungsverfahren. Unmittelbar nach Installation und erstem VSDM stellen. Die Auszahlung der Einmalpauschalen findet innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrags statt. Automatisch nach der Abrechnung: Einmalige Pauschalen werden 8 Wochen nach Ende des Abrechnungsquartals automatisch ausgezahlt. Die Quartalspauschalen werden jeweils mit dem Honorarbescheid überwiesen. Die Pauschalen für das erste Quartal der Nutzung werden anteilig überwiesen, abhängig davon in welchem Quartalsmonat der erste VSDM durchgeführt wurde. 12

12 Verfügbarkeit der Komponenten 13

13 Verfügbarkeit der Komponenten Der KoCo-Konnektor der CompuGroup hat die Zulassung erhalten. Weitere Konnektoren (Firmen RISE, t-systems und Arvato) werden frühestens im 1. Halbjahr 2018 verfügbar sein. Das erste stationäre Kartenlesegerät ORGA 6141 online der Firma Ingenico Healthcare hat die Zulassung erhalten. Die Bundesdruckerei hat die Zulassung für die Ausgabe von SMC-Bs an Arzt- und Psychotherapeutenpraxen am erhalten. Weitere Anbieter (Firmen medisign und t- systems) werden im 1. Halbjahr 2018 Ausweise ausstellen. 14

14 Verfügbarkeit der Komponenten Der VPN-Zugangsdienst der Firma CompuGroup Medical hat eine Zulassung erhalten. Neue mobile Lesegeräte sind frühestens im Laufe 2018 verfügbar. Vorhandene Geräte können bis dahin weiter genutzt werden. Elektronische Heilberufeausweise der Generation 2 sind ebenfalls erst 2018 verfügbar. (nicht erforderlich für VSDM) 15

15 Empfehlung zur Vorgehensweise 16

16 Empfehlung zur Vorgehensweise Beantragen Sie den Praxisausweis rechtzeitig vor dem Installationstermin Rechnen Sie von der Beantragung bis zum Eingang in der Praxis mindestens 14 Tage ein Aber: Beantragen sie die SMC-B nicht bevor eine Installation in Aussicht steht Kosten entstehen ab Beantragung Stellen Sie sicher, dass die technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis vorhanden sind Halten Sie dazu unbedingt Rücksprache mit Ihrem Softwarehaus/Vertriebspartner bzw. führen Sie einen Praxischeck durch 17

17 Empfehlung zur Vorgehensweise Kaufen Sie ein Gesamtpaket (Konnektor, VPN-Zugangsdienst und Kartenterminal) über Ihr Softwarehaus, sobald es verfügbar ist Es gibt keine Erfahrungen mit der Installation von Fremdprodukten Der Praxisausweis (SMC-B) hingegen kann bei jedem zugelassenen Kartenhersteller bezogen werden. Prüfen und vergleichen Sie die Konditionen (Preise, Vertragslaufzeiten). Prüfen Sie vorliegende Angebote genau und achten Sie darauf, dass die Kosten für die Komponenten möglichst über die Pauschalen gedeckt werden. Es gilt immer das Quartal der Installation! 18

18 Empfehlung zur Vorgehensweise Verfolgen Sie die Informationen der KV Nordrhein über die weitere Entwicklung des Online-Rollouts KVNO Aktuell Newsletter IT-Beratung 19

19 Empfehlung zur Vorgehensweise Jetzt bestellen oder warten? Sie haben noch kein Angebot vorliegen Marktentwicklung beobachten, Softwarehäuser werden Angebote erstellen Sie haben bereits ein Angebot Ihrer Softwarefirma vorliegen Werden die Kosten des Angebotes über die Pauschalen (weitestgehend) gedeckt? Falls ja, könnte eine frühzeitige Bestellung die richtige Entscheidung sein, denn es ist nicht abzusehen, wie sich die Marktpreise weiterer Hersteller entwickeln werden die Einbindung von Fremdkonnektoren könnte schwierig werden und mit zusätzlichen Kosten verbunden sein Anpassung der Finanzierungsvereinbarung ist noch offen, aber Neuverhandlungen sind geplant. 20

20 21

21 Für weitere Fragen steht Ihnen die IT-Beratung telefonisch, per Mail und in persönlichen Gesprächen, zur Verfügung. Franz Josef Eschweiler Telefon Nicole Elias Telefon Sandra Onckels Telefon Claudia Pintaric Abteilungsleitung Telefon

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