Ziele und Strategien bauenschweiz

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1 Ziele und Strategien bauenschweiz

2 1. Zielsetzung bauenschweiz nimmt Einfluss auf baupolitisch relevante Entscheidungen. bauenschweiz schafft die Basis für einen gemeinsamen Auftritt der Bauwirtschaft in definierten Bereichen. Ihre Anliegen werden überzeugend vorgetragen und publik gemacht. bauenschweiz unterstützt als Plattform des Dialogs unter den Mitgliedern die Verbesserung des Prozesses des Planens und Bauens. bauenschweiz wird für Themen mit definiert gemeinsamem Interessen aller Stammgruppen ziel- und strategieorientiert aktiv. bauenschweiz ist in der Öffentlichkeit Ansprechpartner für bauwirtschaftliche Fragen und Sprachrohr der gesamten Bauwirtschaft in Fragen gemeinsamer politischer und bauwirtschaftlicher Interessen. bauenschweiz schliesst zur Verstärkung der politischen Einflussnahme zusätzlich zum internen Netzwerk bei Bedarf Koalitionen mit anderen Verbänden. 2. Prozessablauf 2.1 Grundauftrag Der Grundauftrag von bauenschweiz ergibt sich aus der Zielsetzung gemäss Ziff. 1 in Verbindung mit der Themenliste gemäss Ziff. 6 und den entsprechenden Vorgaben der statutarischen Organe. Die Geschäftsstelle stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen und bereitet die Meinungsbildung zu Handen des Vorstands oder allenfalls anderer Organe oder Gremien, die zum Entscheid befugt sind, vor. bauenschweiz führt keine Kampagnen im Zusammenhang mit Volksabstimmungen. 2.2 Themen, die über den Grundauftrag hinausgehen Anträge über Themen zusätzlich zum Grundauftrag, die durch bauenschweiz bearbeitet werden sollen, sind an die Geschäftsstelle zu richten. Die Geschäftsstelle erarbeitet die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zu Handen des Vorstands über Annahme oder Ablehnung von Anträgen. Der Vorstand entscheidet über die: - Annahme oder Ablehnung von Anträgen; - Auftragserteilung an die Geschäftsstelle, eine Stammgruppe, einen Verband oder an Dritte zur Bearbeitung des Themas; 2

3 - definitive Stellungnahme als bauenschweiz auf Antrag der mit der Bearbeitung beauftragten Instanz. 2.3 Meinungsbildung Laufende Konsultationen, namentlich über politische Geschäfte, erfolgen primär über die Geschäftsführungen der Stammgruppen, die über eine Weiterleitung der Informationen entscheiden. Ausserhalb der Vorstandssitzungen werden dem Vorstand von der Geschäftsstelle nur wichtige Geschäfte und solche, für welche die Positionen noch nicht definiert sind, direkt zugestellt. Den Stammgruppen ist entsprechend der Bedeutung des Themas und im Rahmen des Möglichen genügend Zeit zur Vernehmlassung / internen Beratung einzuräumen. Die Geschäftsstelle sorgt für eine zeitgerechte und umfassende Zustellung aller relevanten Dokumente an die Stammgruppen bzw. Verbände. 2.4 Kommunikation Der Vorstand entscheidet über die Grundsätze der Kommunikation nach aussen. Dabei berücksichtigt er soweit möglich die Interessen der einzelnen Stammgruppen und deren Verbände. Einzelne Stammgruppen oder Verbände können unter Information des Vorstands eine abweichende Meinung nach aussen kommunizieren. Bei grundlegenden Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Dachorganisation weist bauenschweiz auf abweichende Meinungen hin oder verzichtet auf eine gemeinsame Stellungnahme. 3. Früherkennung Die Geschäftsstelle von bauenschweiz betreibt die Früherkennung von bauwirtschaftlich relevanten Themen mit einer besonderen Sensibilität und Systematik (Quellen: Internet, Kontakte, Politik und Verwaltung, Medien). Sie erstellt periodisch ein Politscreening, das über bauwirtschaftlich relevante politische Geschäfte auf schweizerischer Ebene in Vernehmlassungen/Anhörungen und im Parlament informiert. Über die Aktivitäten in den Projekten, Arbeitsgruppen und bei den Vertretungen von bauenschweiz informiert ein vierteljährliches Projektreporting. 3

4 4. Organisation Der Vorstand umfasst 6 9 stimmberechtigte Mitglieder, wobei eine angemessene Berücksichtigung der Sprachregionen zu beachten ist. Dies bedeutet, dass mindestens ein Vorstandsmitglied die Romandie vertreten muss. Der Leiter/die Leiterin der Geschäftsstelle nimmt an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil. Der Vorstand formuliert die Ziele und Strategie von bauenschweiz, kontrolliert deren Erreichung und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsstelle. Der Vorstand ist zuständig für die Genehmigung des Budgets zu Handen der Plenarversammlung. Arbeitsgruppen werden vom Vorstand eingesetzt und mit einem Mandat versehen, das Auftrag und Arbeitsweise festhält. 5. Finanzen Den Finanzierungsmodus von bauenschweiz regelt Art. 20 der Statuten. Die Mitwirkung bei bauenschweiz basiert mit Ausnahme der Geschäftsstelle und unter Vorbehalt der Entschädigung für das Präsidium und vom Vorstand bewilligter, begründeter Ausnahmen auf dem Milizsystem, das von den Stammgruppen bzw. Mitgliedorganisationen getragen wird. Es ist eine genügende Reservebildung mit einem Eigenkapital von ca. der Hälfte der ordentlichen laufenden Einnahmen sowie einer minimalen Reserve von rund CHF für Projekte/Aktionen anzustreben. 6. Themenfelder Es werden spezifisch bauwirtschaftliche Themenfelder für bauenschweiz definiert, beispielsweise: Politische Meinungsbildung in bauwirtschaftlich relevanten Dossiers, namentlich: - bauspezifische rechtspolitische Fragen (z.b. Bauhandwerkerpfandrecht) - formelle Baurechtsharmonisierung - Infrastrukturpolitik - Kartellgesetzgebung - Klimapolitik (mit Schwergewicht Gebäudebereich) - Umweltrecht (ohne technische Fachfragen Mitgliedorganisationen) - Wohneigentumsbesteuerung und Bausparen 4

5 Schwergewichtsgebiete mit Arbeitsgruppen: - öffentliches Beschaffungswesen - Bauproduktefragen - KBOB-Verträge - Raumplanung Konjunkturentwicklung im Bauwesen - Verkehrsinfrastrukturen als wesentliche Standortfaktoren zeitgerechte Realisierung der nötigen Infrastrukturen und Gewährleistung des erforderlichen Unterhalts unter Berücksichtigung des Postulats gesunder öffentlicher Finanzen - Verstetigung der öffentlichen Bauinvestitionen - Beobachtung der Konjunkturentwicklung und Berichterstattung (insbesondere im Newsletter) Planungs- und Bauprozesse - Unterstützung von Aktionen und Projekten im Einzelfall Zürich, 27. Juni 2012 Der Vorstand bauenschweiz 5

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