Herzlich willkommen zur Schulung. Von der Schlichtungsverhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens

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1 Herzlich willkommen zur Schulung Von der Schlichtungsverhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden 1

2 Gliederung des Vortrages Ausgangssituation Protokoll / Kostenrechnung Erscheinungspflicht / Nichterscheinen Formalien der Schlichtungsverhandlung Beginn / Schlichtungsverhandlung Vergleich / Bescheinigungen Kostenrechnung Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch Ordnungsgeld 2

3 Ausgangssituation die Schlichtungsverhandlung findet im Rathaus statt Fraktionsraum mit langem Tisch es steht kein Drucker zur Verfügung der Vergleich wird handschriftlich protokolliert die Kostenrechnung wird handschriftlich ergänzt Ordnungsmäßigkeit der Ladung Ladungen sind fristgerecht ergangen Zustellungsurkunde Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung Vortrag am Grundlage für die weiterführende Schulung Gesetze und Vordrucke sollte jede Schiedsperson /Stellvertreter haben Teilnahme an Schulungen und Lehrgängen 3

4 Ablaufschema eines Schlichtungsverfahrens VERGLEICH Vollstreckbarkeit Erfolglosigkeit Kostenrechnung Streitfall nicht öffentliche Verhandlung Schiedsamt Antragstellung Vorschuss Terminfestlegung Ladungen Erscheinungspflicht Ordnungsgeld 4

5 Protokoll / Kostenrechnung Protokoll Eintragungen ergänzen Protokoll ausdrucken handschriftlich Vergleich schreiben Kostenrechnung ausfüllen soweit es möglich ist Kostenrechnung ausdrucken o vorerst nur Blatt 1-3 am Schluss handschriftlich ergänzen Überlegungen zur Schlichtungsverhandlung zutreffende Gesetzestexte nachlesen wie kann ich eine Einigung erzielen Kompromissmöglichkeiten überlegen 5

6 6

7 Schiedsamt Bovenden Vorblatt-Nr.: Bovenden Am Stollen Datum Kosten Berechnung in der Sache Bahnholz gegen Hasenfuss Bezeichnung Dokumentenpauschale Portoauslagen Telefonkosten Fahrtkosten (je Seite 0,50 ) (0,30 /km) Antrag auf Schlichtungsverhandlung 4,00 Fahrtkosten (km) 10 3,00 Einforderung Vorschuss 2,00 0,55 1. Ladung Antragsteller 2. Ladung Antragsteller Schreiben an Antragsteller Abschrift des Protokolls Sühnebescheinigung Terminverlegung 1. Ladung Antragsgegner 2. Ladung Antragsgegner Schreiben an Antragsgegner Abschrift des Protokolls Sühnebescheinigung Terminverlegung 1,00 0,55 2,00 6,90 Benachrichtigung Rechtsanwalt Ladung Dolmetscher Schreiben an Dolmetscher Terminverlegung Auslagen: 18 Seiten 9,00 8,00 3,00 Schlichtungsverfahren Vergleich erhöhte Gebühr Auslagen 20,00 20,00 20,00 Verhandlung 15,00 25,00 50,00 Gesamtkosten 35,00 45,00 70,00 Vorschuß 50,00 50,00 50,00 zu erstatten 15,00 5,00-20,00 Kostenteilung: Antragsteller je 50% 22,50 35,00 zu erstatten bei 50% 27,50 15,00 Antragsgegner je 50% 22,50 35,00 7

8 Erscheinungspflicht Niedersächsisches Schiedsämtergesetz Die Parteien haben persönlich zu erscheinen 23 (bürgerl. Rechtsstreitigkeiten) Ausnahme nach 23 LL1. o juristische Personen (eingetragener Verein, Stiftung, AG, GmbH, Gemeinde, Landkreis) o Handelsgesellschaften (ohg, KG, Versicherungsverein) Vertretung zulässig nach 39 (1) (Strafrecht) auf Antrag beim zuständigen Gericht o o Gericht kann vom Sühneversuch absehen, wenn die Partei zu weit vom Verhandlungsort entfernt wohnt unter Berücksichtigung der Verhältnisse und den Umständen des Falles nicht zugemutet werden kann an der Verhandlung teilzunehmen Antragsteller/in bestimmt Vertreter o (gerichtlicher Beschluss, schriftliche Vollmacht) 8

9 Erscheinungspflicht Niedersächsisches Schlichtungsgesetz Entbindung vom persönlichen Erscheinen 5 und LL 1 und 2. Schiedsperson kann auf Antrag einer Partei gestatten o sich vertreten zu lassen (z.b.: gesundheitliche Gründe) wenn nicht zuzumuten ist unter o Berücksichtigung der Verhältnisse und o den Umständen des Falles o an der Schlichtungsverhandlung teilzunehmen bevollmächtigte Person muss Sachverhalt kennen, o zur Aufklärung des Sachverhaltes in der Lage sein o zum Vergleichsabschluss berechtigt sein Vertreter nicht ausreichend informiert o Partei wird so behandelt, als wäre sie o unentschuldigt nicht zum Termin erschienen Ausnahme nach 27 Abs. 2 NSchÄG und LL 1 (Juristische Personen, Handelsgesellschaften - durch Bevollmächtigte vertreten) 9

10 Nichterscheinen einer Partei Niedersächsisches Schiedsämtergesetz Versäumung des Termins der Schlichtungsverhandlung unentschuldigtes Nichterscheinen unentschuldigt entfernen vor Schluss der Verhandlung 23 eine Partei ist unentschuldigt ferngeblieben (Zivilrecht) Schlichtungsverfahren endet, wenn feststeht o dass eine Partei der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist Ordnungsgeld nach 23 NSchÄG 42 eine Partei ist unentschuldigt ferngeblieben (Strafrecht) Antragsgegner oder Antragsgegnerin erscheinen nicht o Zweiter Termin, wenn die o Parteien im selben Gemeindebezirk wohnen o die Wirkung tritt ein, wenn die Partei zum zweiten Termin ausbleibt Schlichtungsverfahren endet, wenn feststeht o dass eine Partei der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist Ordnungsgeld nach 23 NSchÄG 10

11 Nichterscheinen einer Partei Niedersächsisches Schlichtungsgesetz 4 Versäumung des Termins der Schlichtungsverhandlung unentschuldigtes Nichterscheinen unentschuldigt entfernen vor Schluss der Verhandlung A. Antragsgegner oder Antragsgegnerin Schlichtungsverfahren endet, wenn feststeht o dass die Partei der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist Ordnungsgeld nach 23 NSchÄG B. Antragsteller oder Antragstellerin Schlichtungsverfahren ruht (nicht für beendet erklären) kann jederzeit wieder aufgenommen werden (Antrag) nach 6 Monaten klären, wie es weiter gehen soll o o soll Verfahren zurück genommen oder weiter betrieben werden die 3-Monatsfrist läuft nicht weiter Ordnungsgeld nach 23 NSchÄG 11

12 Formalien der Schlichtungsverhandlung Begrüßen der Parteien (beeinflusst eine erfolgreiche Verhandlung) eine freundliche Begrüßung ist ein guter Start ruhige, angenehme Atmosphäre im Raum schaffen Sitzordnung vorgeben Antragsteller Antragsgegner Beistände (Anwälte ) Anwälte einladen, an der Vergleichsfindung mitzuwirken o o Jede Partei kann mit einem Beistand erscheinen Zurückweisen, wer nachhaltig Verhandlung stört, Einigungsbemühungen wesentlich erschwert Rechtsanwälte dürfen nicht zurückgewiesen werden lesen, schreiben, deutsche Sprache, seh- hör- sprachbehindert Identität feststellen 26 (sind es die Personen, die sich dafür ausgeben) Personalausweis, Ausweis mit Lichtbild, Pass ungenügender Nachweis Amtsausübung ablehnen 12

13 Formalien der Schlichtungsverhandlung Prüfung der Vertretungsvollmacht 26 LL4. (Bedenken Amtsausübung ablehnen) o Vormund, Betreuer oder Pfleger (Bestallung, Umfang Vertretungsmacht) o o minderjähriges Kind ein Elternteil mit Vollmacht Organe juristischer Personen (Auszug Vereins- / Handelsregister) Beschränkungen der Vertretungsvollmacht 26 LL5. o bestimmte Rechtshandlungen Genehmigung vom Gericht o Vormund, Betreuer, Pfleger Vergleich bis 3000,00 (ohne Genehmigung) Verfügungsbefugnis von Ehegatten 26 LL6. o wer verheiratet ist kann Vergleich ohne Ehegatten schließen Vertretung durch Bevollmächtigte 27 o Antragstellung ist zulässig (z.b.: Rechtsanwalt) o In der Verhandlung nicht zulässig o außer (NSchlG 5) und (NSchÄG 39 (1) Satz 2) o unter Berücksichtigung der Verhältnisse und nach den Umständen des Falles unzumutbar o außer Handelsgesellschaften, juristische Personen o (ohg, KG, Versicherungsverein) (eingetragener Verein, Stiftung, AG, GmbH, Gemeinde. Landkreis,) 13

14 14

15 Beginn der Schlichtungsverhandlung die Aufgabe des Schiedsamtes erklären das Schiedsamt ist ein Ehrenamt (nicht von der Gemeinde bezahlt) Vertraulichkeit - alles gesagte soll in diesem Raum bleiben Neutralität - wir halten zu keiner Partei wir verurteilen nicht, sondern vergleichen es gibt keine Verlierer (Gericht) einigen - darauf achten, dass niemand benachteiligt wird o der nachbarliche Frieden ist besonders wichtig Parteien bestimmen worauf sie sich einigen o sie kennen den Sachverhalt am besten die Verhandlung ist mündlich und nicht öffentlich Stellvertreter Teilnahme mit Zustimmung beider Parteien möglich o 26 NSchÄG, LL 1. (zum Erlernen der Verhandlungsführung sollte der/die Stellv. teilnehmen) 15

16 Informationen für Antragsteller und Antragsgegner Was ist geschehen? Der beiliegenden Antrag auf Schlichtungsverhandlung beschreibt: den Anspruch bzw. die Beschuldigung sowie die gestellten Anträge. Wann muss / sollte vor Klageerhebung ein Sühneversuch stattfinden? Privatklagedelikte das sind: Hausfriedensbruch - Beleidigung - Üble Nachrede - Verleumdung - Körperverletzung Verletzung des Briefgeheimnisses - Bedrohung - Sachbeschädigung - Rauschtaten Zivilrechtsstreitigkeiten das sind: Vermögensrechtliche Ansprüche wenn es um die Zahlung von Geld geht, oder es sich um eine auf Geld schätzbare Leistung handelt Obligatorische Streitschlichtung Nachbarschaftsstreitigkeiten z.b.: Überhang (Äste, Wurzeln), Überfall (Laub, Früchte), Grenzbaum, Grenzabstand von Pflanzen, Einfriedung, Lärm, Gase, Gerüche, Tiere etc. Verletzung der persönlichen Ehre Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes drucken auf die Rückseite der Ladung Was ist zu tun? Die geschädigte Person hat bei dem zuständigen Schiedsamt einen Antrag auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung gestellt Bei der Antragstellung ist ein Vorschuss von 50 zu entrichten (damit sind in der Regel alle anfallenden Kosten des Schlichtungsverfahren abgedeckt) Zuständig ist die Schiedsperson, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt Der Schiedsmann / die Schiedsfrau ist unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet Ladung der Parteien Die Antragstellende Partei und die Gegenpartei werden zur Schlichtungsverhandlung geladen Die Parteien müssen persönlich erscheinen Bei unentschuldigtem Ausbleiben muss ein Ordnungsgeldes verhängt werden Schlichtungsverhandlung Einigung Es gibt keinen Zwang sich zu einigen, aber gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist es ratsam sich zu einigen, denn Nachbarn müssen weiterhin zusammen leben Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nichtöffentlich Wenn sich die Parteien gütlich in der Verhandlung einigen, wird ein Vergleich geschlossen. Der Vergleich wird in einem Protokoll festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben Ein Vergleich ist rechtsverbindlich Niemand wird verurteilt es gibt keine Verlierer Im Vergleich wird auch vereinbart, wer die Verfahrenskosten bezahlt Der Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar Erfüllt eine Partei den Vergleich nicht, so kann die andere die Zwangsvollstreckung betreiben Auf Verlangen können die Parteien eine (kostenpflichtige) Abschrift des Protokolls bekommen Keine Einigung Wenn die Parteien sich nicht einigen, so bekommt die Antragstellende Partei von Amts wegen oder auf Verlangen: eine (kostenpflichtige) Bescheinigung über das Ergebnis der Schlichtungsverhandlung. Die Antragstellende Partei kann damit bei Gericht Klage erheben. Mehr Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter: Wenn sie ein Vorgespräch mit mir wünschen, rufen sie mich bitte wegen einer Terminabsprache an. Meine Telefonnummern finden sie auf der Ladung. 16

17 Schlichtungsverhandlung Die Verhandlungsführung muss jeder für sich herausfinden schwierigste, schönste aber eigentliche Aufgabe Leider gibt es keine Anleitung zur Verhandlungsführung o ein paar Tipps aus meiner Erfahrung: aufgebrachte, erzürnte Personen vor Beginn reden lassen (Frust) - nach 5 Minuten ist die Luft raus und wir können beginnen. zurückhaltende, schüchterne Personen ermuntern sich zu äußern. - verhindern, dass eine Partei die andere unterbuttert. Parteien sollen ohne Rücksicht auf unbeteiligte Dritte - sich äußern, die eigene Auffassung vertreten Unterbrechung (Beratung), Vertagung (z.b.: Ortsbesichtigung) In der Verhandlung mündlich neuen Termin bestimmen o Fortsetzungstermin im Protokoll vermerken 17

18 Schlichtungsverhandlung Die Schiedsperson leitet die Verhandlung: gegenseitig ausreden lassen unparteiisch, Distanz wahren, verschwiegen Eine der Parteien beginnt aus ihrer Sicht darzustellen nachfragen, wiederholen, Ursache suchen Nachfolgende oder ähnliche Fragen können hilfreich sein Was stört Sie? Was wünschen Sie sich? Was brauchen Sie, um..? Was können Sie tun, um..? Was kann der andere tun, um..? Ideen sammeln für einen Vergleich Über Lösungsvorschläge einigen 18

19 Vergleich Den Vergleich mit den Parteien formulieren Die Formulierung ist sehr wichtig o Die Vollstreckbarkeit beachten o Ein Unbeteiligter muss den Vergleich umsetzen können Gerichtsvollzieher worauf sich die Parteien geeinigt haben. was die eine Partei der anderen zu welchem Zeitpunkt zu leisten oder zu gestatten hat. das eine Partei einen Anspruch anerkennt, oder verzichtet. Teilleistungen (Ratenzahlung) Höhe und Fälligkeitsdatum Schuldner gerät mit Teilleistung in Verzug: A. Vergleich hinfällig (bedingter Vergleich) oder B. sofortige Zahlung der Restsumme (Verfallklausel) 19

20 Vergleich Den Vergleich in das Protokoll schreiben 30 o handschriftlich, später in den PC geben Das fertige Protokoll vorlesen 31 Die Schiedsperson unterschreibt das Protokoll 32 Das Protokoll von den Parteien unterschreiben lassen 32 o Der Vergleich ist rechtsverbindlich Abschriften und Ausfertigungen 33 o auf Verlangen gegen Gebühren Sühnebescheinigung und Erfolglosigkeitsbescheinigung o auf Verlangen gegen Gebühren oder o Erteilung von Amts wegen (Erfolglosigkeitsbescheinigung teilweise) 20

21 1. Herr und Frau Hasenfuss werden bis zum die 5 Fichten auf die zulässige Höhe zurückschneiden. 2. Sie werden dafür Sorge tragen, dass die 5 Fichten in Zukunft nicht höher als zulässig wachsen. 3. Frau Hasenfuss bedauert aufrichtig ihre Beleidigung gegenüber Herrn Bahnholz und entschuldigt sich in der Verhandlung. 4. Herr Bahnholz nimmt die Entschuldigung an. 5. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens bezahlen Herr und Frau Hasenfuss. vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Schwitters Rudi Bahnholz Franz Hasenfuss Schiedsmann Antonia Hasenfuss 21

22 Abschrift des Protokolls kann jede Partei bekommen Ausfertigung des Protokolls nur die Partei, die aus dem Vergleich vollstrecken kann. Im Protokollbuch vermerken Schwitters Schwitters 22

23 Bescheinigung über die Erfolglosigkeit eines Sühneversuchs NSchÄG - erst erteilen, wenn die Anfechtungsfrist betreffend des Ordnungsgeldes abgelaufen bzw. die Anfechtung ohne Erfolg war. - nicht ausgefüllte Abschnitte diagonal streichen. Erfolglosigkeitsbescheinigung NSchlG - wenn die Voraussetzungen der ersten 3 Kästen erfüllt sind, Vordruck von Amts wegen dem Antragsteller ausstellen. - Antragsgegner kann auf Antrag eine Erfolglosigkeitsbescheinigung bekommen. - nicht ausgefüllte Abschnitte diagonal streichen. Schwitters Schwitters 23

24 Bescheinigung über die Erfolglosigkeit eines Sühneversuchs (NSchÄG) 24

25 Erfolglosigkeitsbescheinigung (NschlG) 25

26 Kostenrechnung Die Kostenrechnung wird in der Verhandlung ausgefüllt 1. Die Kosten werden berechnet und eingetragen o Die Schiedsperson unterschreibt 2. Der Zahlungseingang wird protokolliert o Die Schiedsperson unterschreibt nach Zahlungseingang o o wird später bezahlt, erst dann unterschreiben durch die Gemeinde Kosten beitreiben 3. Die Kostenverteilung wird berechnet o Die Kostenerstattung vom Antragsteller unterschreiben Blatt 1 der Kostenrechnung bleibt beim Schiedsamt Blatt 2 ausfüllen erhält der Antragsteller Blatt 3 ausfüllen erhält der Antragsgegner o nur wenn der Antragsgegner Kosten bezahlt Blatt 4 bei Bedarf an die Gemeinde zum einziehen 26

27 Schiedsamt Bovenden Vorblatt-Nr.: Bovenden Am Stollen Datum Kosten Berechnung in der Sache Bahnholz gegen Hasenfuss 25,00 Bezeichnung Dokumentenpauschale Portoauslagen Telefonkosten Fahrtkosten (je Seite 0,50 ) (0,30 /km) Antrag auf Schlichtungsverhandlung 4,00 Fahrtkosten (km) 10 3,00 Einforderung Vorschuss 2,00 0,55 45,00 5,00 Schwitters 1. Ladung Antragsteller 2. Ladung Antragsteller Schreiben an Antragsteller Abschrift des Protokolls Sühnebescheinigung Terminverlegung 1. Ladung Antragsgegner 2. Ladung Antragsgegner Schreiben an Antragsgegner Abschrift des Protokolls Sühnebescheinigung Terminverlegung 1,00 0,55 2,00 6, Benachrichtigung Rechtsanwalt Ladung Dolmetscher Schreiben an Dolmetscher Terminverlegung Schwitters 0,00 50,00 50,00 45,00 Rudi Bahnholz Auslagen: 18 Seiten 9,00 8,00 3,00 Schlichtungsverfahren Vergleich erhöhte Gebühr Auslagen 20,00 20,00 20,00 Verhandlung 15,00 25,00 50,00 Gesamtkosten 35,00 45,00 70,00 Vorschuß 50,00 50,00 50,00 zu erstatten 15,00 5,00-20,00 Kostenteilung: Antragsteller je 50% 22,50 35,00 zu erstatten bei 50% 27,50 15,00 Antragsgegner je 50% 22,50 35,00 27

28 Antragsteller Antragsgegner Schwitters Schwitters 28

29 Diese Ausfertigung wird nur im Bedarfsfall ausgedruckt zum Einziehen durch die Gemeinde Schwitters 29

30 Vorblatt zum Protokollbuch nach der Verhandlung das Vorblatt zum Protokollbuch ergänzen Spalte 5a, Datum der Verhandlung Spalte 5b, Uhrzeit der Verhandlung Spalte 6, Anzahl der erschienenen Parteien Spalte 7, Ergebnis der Schlichtungsverhandlung Spalte 8, Protokoll-Nr. Spalte 9, Bemerkungen Ordnungsgeld mit lfd.-nr. vom Kassenbuch Beendigung des Verfahrens Eintragungen durch den Vertreter Protokoll Eintragung der Protokoll-Nr. aus Spalte 8 vom Vorblatt 30

31 Vorblatt zum Protokollbuch 31

32 Vorblatt zum Protokollbuch Vor der Verhandlung eintragen Nach der Verhandlung eintragen 32

33 Lose Blatt Protokoll Seite 03 Seite 04 33

34 14/2 03A 04A 1. Herr und Frau Hasenfuss werden bis zum die 5 Fichten auf die zulässige Höhe zurückschneiden. 2. Sie werden dafür Sorge tragen, dass die 5 Fichten in Zukunft nicht höher als zulässig wachsen. 3. Frau Hasenfuss bedauert aufrichtig ihre Beleidigung gegenüber Herrn Bahnholz und entschuldigt sich in der Verhandlung. 4. Herr Bahnholz nimmt die Entschuldigung an. 5. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens bezahlen Herr und Frau Hasenfuss. vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Schwitters Rudi Bahnholz Franz Hasenfuss Schiedsmann Antonia Hasenfuss 34

35 Kassenbuch Das Kassenbuch wird eingetragen 43: Spalte 1 5, Nach Erstellung der Kostenrechnung Spalte 6, Auslagen 45, 48 Spalte 7, Gebühren 45, 47, 51 o Summe der Gebühren Spalte 8, Ordnungsgelder 46 o Ordnungsgelder - bekommt die Gemeinde Spalte 9, Überschuss o ½ der Gebühren + Ordnungsgeld = Überschuss Abrechnung mit der Gemeinde Spalte 10, Eintragungen durch den Vertreter o Hinweis bei späteren Einzahlungen in gleicher Angelegenheit Kostenrechnung o die Kassenbuch-Nr. eintragen aus Spate 1 35

36 Kassenbuch 36

37 Kassenbuch ½ + 1/1 = Summe Abrechnung Gemeinde Eintragungen nach Erstellung der Kostenrechnung 37

38 102 38

39 Ordnungsgeld Ein Ordnungsgeld nach 23 wird fällig, wenn: eine Partei unentschuldigt nicht zum Termin erscheint sich unentschuldigt vor Schluss der Verhandlung entfernt frühestens eine Woche nach dem Termin 22 (4) LL 9. o innerhalb einer Woche Entschuldigung möglich Bescheid schriftlich anfechten (2 Wochen) 23 o oder zu Protokoll in der Geschäftsstelle des AG (an Schiedsamt) o oder zu Protokoll beim Schiedsamt (kann Bescheid ändern, aufheben) o o Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, mit denen der Betroffene seine Abwesenheit entschuldigt oder sich gegen die Höhe des Ordnungsgeldes wendet. Schiedsamt benachrichtigt das AG über Entscheidung / oder AG entscheidet war der/die Betroffene ohne Verschulden verhindert 24 o zu Protokoll in der Geschäftsstelle des AG o oder zu Protokoll beim Schiedsamt (eine Woche) (an AG) o o Die Tatsachen zur Begründung des Antrages sind bei der Antragstellung glaubhaft zu machen Über den Antrag entscheidet das Amtsgericht o Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewähren. 39

40 Ordnungsgeld Vordrucke werden ausgefüllt 46 o die Schiedsperson unterschreibt und Siegel Vordrucke werden verschickt o o Rechtsbehelfsbelehrung mitschicken mit Empfangsbekenntnis oder Zustellungsurkunde Blatt 1 der Vordrucke bleibt beim Schiedsamt Blatt 2 - erhält der Zahlungspflichtige Blatt 3 - im Bedarfsfall für die Gemeinde Blatt 4 - Einziehung von Ordnungsgeld Zahlungsfrist einen Monat nach Zustellung o bei fruchtlosem Fristablauf - Beitreibungsverfahren o durch die Gemeinde Kosten beitreiben lassen Eintragung des eingegangenes Ordnungsgeldes o Kassenbuch in den Spalten 1-4 und 8 o Protokollbuch in Spalte 9 40

41 Schiedsamt Schwitters 41

42 Zahlungspflichtiger Schwitters 42

43 Gemeinde Gemeinde Schwitters Schwitters 43

44 Vielen Dank! 44

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