Sozialministerium 0918 Jugendhilfe
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- Max Berger
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1 Vorbemerkung: 1. Das Sozialministerium ist oberste Landesjugendbehörde im Sinne des 82 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in d. F. der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3545) und des 8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 19. April 1996 (GBI. S. 457). 2. Landesjugendämter sind errichtet beim Landeswohlfahrtsverband Baden (Sitz Karlsruhe) für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, beim Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern (Sitz Stuttgart) für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen. 3. Die freiwilligen Leistungen des Landes auf dem Gebiet der Jugendhilfe werden im Landesjugendplan, der jeweils neben dem Entwurf des Staatshaushaltsplans als besondere Druckschrift dem Landtag zugeht, zusammengefasst und im Vorheft des Staatshaushaltsplans dargestellt. Mittel für die Jugendhilfe sind im Einzelplan 09 außer im Kap noch bei folgenden Haushaltsstellen veranschlagt: Kap Tit.Gr. 75, Kap Tit. Gr. 71 und Die Mittel zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete- Kommission Jugend Arbeit Zukunft sind bei Tit. Gr. 70 veranschlagt. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Tilgungseinnahmen aus Darlehen des Landes 4,9 a) 4,9 13,3 b) 0,0 c) Erläuterung: Hier werden Tilgungseinnahmen aus den bis 1994 gewährten Darlehen zur Förderung von Schülerwohnheimen gebucht. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 4,9 a) 4,9 Gesamteinnahmen 4,9 a) 4,9 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Sachaufwand für Maßnahmen auf dem Gebiet 0,0 a) 0,0 der Jugendhilfe 72,6 b) 0,0 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Kap Tit.Gr. 70 zulässig. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 a) 0,0 89
2 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen auf dem 148,3 a) 148,3 Gebiet der Jugendhilfe an Gemeinden und Gemeinde- 264,2 b) verbände 0,0 c) Tit , und sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Wenigerausgaben bei Kap Tit. Gr. 70 zulässig. Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung von Vorhaben der sozialen Jugendarbeit in Problemgebieten sowie für Modelle und modellhafte Maßnahmen in der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft (vgl. Tit ). Die Mittel sind dem Ertrag der Staatlichen Wetten und Lotterien entnommen (Kap Tit ). Die hier veranschlagten Maßnahmen werden zur Förderung von Projekten der Integration junger Menschen ausländischer Herkunft oder aus Spätaussiedlerfamilien mit Mitteln aus Kap Tit.Gr. 70 (Jugend-Enquete-Kommission) verstärkt Zuschüsse zu den Kosten der Schulen an anerkannten ,0 a) ,7 Heimen für Minderjährige ,0 b) ,5 c) Erläuterung: Es sind Mittel veranschlagt für die Gewährung von Zuschüssen nach 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 19. April 1996 (GBl. S. 457), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Dezember 1996 (GBl. S. 776), an genehmigte Schulen an Heimen von Trägern der freien Jugendhilfe sowie an genehmigte Schulen an Berufsbildungswerken für die Personalkosten (Abs. 1 und 3 a. a. O.) und zu den Sachkosten bis zur Höhe der in 2 der Schullastenverordnung in der am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres geltenden Fassung für öffentliche Schulen vorgesehenen Sachkostenbeiträge (Abs. 5 a. a. O.). Mehr wegen steigender Schülerzahlen Beiträge und Zuschüsse an Vereinigungen, die auf 153,4 a) 153,4 dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind 141,6 b) 141,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Beiträge und Zuschüsse an das Deutsche Jugendinstitut, die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk und die in ihr zusammengeschlossenen Trägergruppen u. a Zuschüsse an die Schulen zur Ausbildung für ,0 a) ,0 Sozialberufe, soweit sie der Schulaufsicht des ,7 b) Sozialministeriums unterstehen ,9 c) Kap Tit und Kap Tit sind bis zur Höhe von 350,0 gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Vorgesehen sind Zuschüsse an die Schulen zur Ausbildung für Sozialberufe. Mehr wegen höherer Schülerzahlen. Darüber hinaus sind für eine strukturelle Verbesserung der Förderung der beruflichen Schulen - nur Ersatzschulen - ab Schuljahr 2004/05 im Bereich des Sozialministeriums insgesamt 350,0 vorgesehen. Eine entsprechende Änderung des Privatschulgesetzes ist geplant. Im Übrigen s.a. Erläuterung zu Kap Tit
3 Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres 1.786,1 a) 2.386, ,4 b) 1.676,8 c) Tit und Kap Tit sind gegenseitig deckungsfähig Verpflichtungsermächtigung 1.124,8 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 1.124,8 Erläuterung: Gefördert werden die einführende und begleitende Betreuung der Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie die Organisation der Maßnahmen. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in ) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln Haushaltsplan , , , , zus , , , Förderprogramm 2004 Für Neubewilligungen stehen zur Verfügung: Von den Haushaltsmitteln der Betrag von: 1.261,3 und die Verpflichtungsermächtigungen von bis zu: 1.124,8 zus , W 275 Förderung der Erziehungsarbeit in Jugendwohnheimen 0,0 a) 0, ,2 b) 2.126,6 c) Erläuterung: Die Förderung ist eingestellt Zuschüsse zur Aus- und Fortbildung 0,0 a) 0,0 in der Jugendhilfe 24,6 b) 29,5 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Wenigerausgaben bei Kap Tit.Gr. 70 zulässig Förderung des Jugendschutzes 672,3 a) 672,3 618,9 b) 967,6 c) Tit , und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Vorgesehen ist die Förderung a) der hauptamtlich besetzten Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, b) von sonstigen Trägern des Jugendschutzes sowie dem Jugendschutz dienenden Projekten. Aus den Mitteln sind auch die notwendigen Sachausgaben zu bestreiten. Die Mittel sind dem Ertrag der Staatlichen Wetten und Lotterien entnommen (Kap Tit ). 91
4 Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen 1.150,4 a) 1.150,4 auf dem Gebiet der Jugendhilfe 1.203,8 b) 1.154,1 c) Tit , und sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Wenigerausgaben bei Kap Tit.Gr. 70 zulässig. Erläuterung: Vorgesehen sind Zuschüsse: a) an das Freiburger Jugendhilfswerk e. V. und für das Wissenschaftliche Institut in Freiburg zur Entwicklung und Erprobung neuer Formen in der Jugendhilfe 219,9 b) zur Förderung der sozialen Jugendarbeit in Problemgebieten sowie zur Förderung von Modellen und modellhaften Maßnahmen in der Jugendhilfe 930,5 zus ,4 (Vgl. auch Tit ). Die Mittel sind dem Ertrag der Staatlichen Wetten und Lotterien entnommen (Kap Tit ). Die hier veranschlagten Maßnahmen werden zur Förderung von Projekten der Integration junger Menschen ausländischer Herkunft oder aus Spätaussiedlerfamilien mit Mitteln aus Kap Tit. Gr. 70 (Jugend-Enquete-Kommission) verstärkt. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,5 a) ,2 Ausgaben für Investitionen Zuschüsse zur Förderung von Jugendwohnheimen 171,0 a) 125,0 429,9 b) 561,3 c) Erläuterung: Vorgesehen ist die restliche Abwicklung der Zuschüsse nach Richtlinien des Sozialministeriums zur teilweisen Deckung der Kosten für Baumaßnahmen bei Jugendwohnheimen. Die Zuschussgewährung ist seit dem Haushaltsjahr 2003 eingestellt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 171,0 a) 125,0 92
5 Titelgruppen 70 Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Jugend-Enquete-Kommission Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Verpflichtungsermächtigung bei Tit kann auch bei Tit in Anspruch genommen werden. Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel, die zur weiteren Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Jugend Arbeit Zukunft benötigt werden. Aus den auf das Sozialministerium entfallenden Mitteln ist die Förderung von Projekten in folgenden Bereichen vorgesehen: Weiterförderung der Jugendsozialarbeit an Schulen über die Empfehlung der Enquete-Kommission hinaus (Kap Tit.Gr. 70 bis zu 1.100,0 ). Ausbau des Landesförderprogramms Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (Kap Tit. Gr. 75 bis zu 766,9 ). Integration junger Menschen ausländischer Herkunft oder aus Spätaussiedlerfamilien (Kap Tit und bis zu insgesamt 321,7 ). Mädchenarbeit (Kap Tit bis zu 25,6 ) Zuweisungen an kommunale Träger 1.525,1 a) 1.484,0 988,1 b) 0,0 c) Zuschüsse an freigemeinnützige Träger 911,1 a) 730, ,0 b) 1.754,4 c) 2004 Verpflichtungsermächtigung 675,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 675,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in ) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln Haushaltsplan / ,2 121,4 58, ,8 80,2 39,6 45,0 30, ,0 550, ,0-675, zus ,0 751,6 773,4 45,0 30,0 - Summe Titelgruppe ,2 a) 2.214,2 Gesamtausgaben ,7 a) ,4 93
6 Abschluss Kapitel 0918 Verwaltungseinnahmen 4,9 a) 4,9 Gesamteinnahmen 4,9 a) 4,9 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,7 a) ,4 Ausgaben für Investitionen 171,0 a) 125,0 Gesamtausgaben ,7 a) ,4 Kapitel 0918 Zuschuss ,8 a) ,5 94
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