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1 INHALT Titel Seite Einleitung 3 Weiterer Rückgang des deutschen Beschäftigtenanteils im VN-System 4 Aus den Arbeitskreisen 6 AK New York 6 AK Paris 8 AK Genf 8 AK Nairobi 9 Presseschau 9 WICHTIGER HINWEIS Die -Adresse des VDBIO hat sich wie folgt geändert: vdbio@vdbio.ch Bitte beachten Sie die VDBIO-Homepage unter: mit neuesten Nachrichten, Hinweisen auf kommende Veranstaltungen, usw. Postanschrift: VDBIO, Postfach 254, CH-1211 Genf 19 Tel./Fax: +41/22/ Di + Do Uhr Bankkonto: T UBS Genf - Postgirokonto: Genf Postscheckkonto: Postbank Frankfurt, Konto-Nr BLZ vdbio@vdbio.ch - 1

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3 Liebe Kolleginnen und Kollegen, EINLEITUNG zunächst einmal möchte ich Ihnen allen ein frohes und erfolgreiches Jahr 2004 wünschen. Für den Verband brachte das vergangene Jahr interessante Aufgaben, Herausforderungen und Neuerungen. Ich selbst hatte die Gelegenheit, einige Arbeitskreise anlässlich von Dienstreisen zu besuchen und in persönlichen Gesprächen mit den dortigen Mitgliedern über Ihre jeweiligen Anliegen zu diskutieren und von der Arbeit desvorstandes zu berichten. Ich möchte an dieser Stelle noch eimal allen Sprechern der Arbeitskreise, den Ausgeschiedenen, neu Hinzugekommenen und Verbliebenen, für Ihre Tätigkeit vor Ort danken. Ihre Arbeit ist besonders wichtig für die Verbandstätigkeit, da sie das Bindeglied zwischen den Mitglieder und dem Gesamtvorstand auf der einen Seite und den lokalen deutschen Vertretungen auf der anderen Seite sind. Unser weltweites VDBIO-Netzwerk funktioniert nur deshalb, weil sich unsere Arbeitskreissprecher hier aktiv einbringen. In Genf, dem derzeit größten Arbeitskreis haben sich jeweils ein oder zwei Kollegen aus jeder Organisation bereit erklärt, die Rolle einer Kontaktperson zu übernehmen, was die Maschen in unserem Netzwerk noch dichter verknüpft. Für Standorte mit mehreren Organisationen wäre eine solche stärkere Verknüpfung auch wünschenswert. Das Rentenübertragungsabkommen wartet immer noch auf seine Vollendung; die Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) und dem Pensionsfonds der VN werden dieses Jahr in die nächsten Runden gehen und wir denken, dass ein für die VN-Mitarbeiter befriedigendes Ergebnis dabei herauskonmmen wird. Der Entwurf für das "Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" liegt vor und der VDBIO arbeitet an einer Analyse, inwieweit die sich hieraus ergebende höhere Besteuerung für zukünftige VN-Pensionäre in Deutschland kompensiert werden kann. Wie unser erster Beitrag zeigt, ist der Anteil deutscher Beschäftigter im VN-System weiterhin rückläufig, obwohl die absoluten Zahlen gestiegen sind. Erfolge und Misserfolge der deutschen Personalpolitik dokumentiert und kommentiert auch der am Ende des Rundbriefs abgedruckte Artikel aus dem "Handelsblatt". Für den Verband und seine Arbeitskreise liegt hier auch die Herausforderung, neue deutsche Mitarbeiter im VN-System auf den VDBIO aufmerksam machen und als Mitglieder zu gewinnen. Ich möchte Sie schon jetzt auf die jährliche Mitgliederversammlung des VDBIO hinweisen, die auch in diesem Jahr wieder in Genf am 17. Mai 2004 stattfindet. Bitte planen Sie diesen Termin schon jetzt in Ihrem Kalender ein. Ich freue mich auf ein Neues Jahr mit aktiver Verbandsarbeit und grüße hiermit alle Kolleginnen und Kollegen weltweit. Ihr 3

4 4 Weiterer Rückgang des deutschen Beschäftigtenanteils im VN-System Starke Einbussen bei ILO und ITU, positive Entwicklung bei IMF, WHO und WTO Auf den ersten Blick ergibt sich den neuesten Personalstatistiken des VN-Systems zufolge eine erfreuliche Entwicklung des deutschen Personalbestandes im VN-System. So ist ist die Zahl der deutschen Bediensteten im höheren Dienst (Professionals) des VN-Systems zwischen Dezember 2000 und Dezember 2002 um 9.2% von 685 auf 748 gestiegen. Diese erfreuliche Entwicklung ist vor allem dem Anstieg der Gesamtbeschäftigung im VN-System zu verdanken. Im VN- System einschließlich der Sonderorganisationen waren Ende 2002 insgesamt Personen beschäftigt, darunter Professionals. 1 Im Dezember 2000 waren noch Beschäftigte im P-Bereich ausgewiesen. Netto sehen die Dinge leider nicht so gut aus. Der Anteil der deutschen Professionals im VN-System ging im gleichen Zeitraum leicht zurück. So lag dieser Ende 2002 bei 3.7% (Dezember 2000: 3,8 %). Langfristig ergibt sich jedoch ein deutlicher Abwärtstrend: 1990 lag der deutsche Anteil noch bei 4,1 %, 1997 waren es 3,95 %. 2 Wichtigste Arbeitsplätze für Deutsche im P-Bereich waren Ende 2002: das VN- Sekretariat mit 228, gefolgt von der FAO mit 83, der IAEA mit 48, der ILO mit 48 und der WHO mit 45 Beschäftigten. Zudem ist die Beschäftigtenentwicklung in dem Zweijahreszeitraum in den einzelnen Organisationen sehr unterschiedlich verlaufen. Gut vertreten sind wir mit Professionals bei UNOPS, FAO, UNIDO und IAEA (mehr als 5 %), schwach ist die Präsenz hingegen bei UNICEF, WMO und IMO (weniger als 2%). Einem Anstieg der Anzahl der Professionals im VN Sekretariat (228 Beschäftigte, ein Plus von 46 gegenüber Dezember 2000), bei der FAO (83 Beschäftigte, plus 6) beim WFP (37 Beschäftigte, plus 13) und der WIPO (18 Beschäftigte, plus 7) stehen deutliche Abnahmen beim UNHCR (21 Beschäftigte, minus 18), und der ILO (48 Beschäftigte, minus 10) gegenüber. Nimmt man den Beschäftigtenanteil und vergleicht die Jahre 1990 und 2002 miteinander, ergibt sich bei folgenden Organisationen ein Zuwachs: bei UNHCR (von 3,5 auf 3,9%), UNESCO (von 4,5 auf 4,6 %), FAO (von 4,6 auf 6,5%), WHO (von 2,7 auf 3,1%), ICAO (von 1,3 auf 2,7%). Rückgänge verzeichneten hingegen UNDP (von 5,2 auf 3,6%), UNICEF (von 2,2 auf 1,5%), ILO (von 6,2 auf 4,6%), UNIDO (von 6,8 auf 5,6%), ITU (von 4,5 auf 2,5%), WIPO (von 7,6 auf 4,3%) und WMO (von 2,7 auf 1,7%). Im VN-Sekretariat blieb der deutsche Anteil mit rund 3,6 Prozent zwischen 1990 und 2002 unverändert. Da Rückgänge bzw. Zuwächse bei den Beschäftigtenzahlen bisweilen mit einer entsprechenden Veränderung in der Gesamtbeschäftigung zu erklären sind, macht auch hier ein Vergleich der Pro- 1 In der Statistik sind nur Beschäftigte enthalten, die einen mindestens einjährigen Arbeitsvertrag haben. 2 siehe VDBIO- Rundbrief Nr. 103, November 1999.

5 zentanteile der deutschen Beschäftigung mehr Sinn. Das Beispiel UNHCR zeigt, dass sich trotz eines zahlenmässigen Rückgangs der deutschen Mitarbeiter um 44% beim deutschen Beschäftigtenanteil netto am Ende ein leichter Zuwachs um 0,4 Prozentpunkte ergeben kann. Bei UNIDO verringerte sich die Zahl der Deutschen dem Gesamtbeschäftigungstrend folgend zwischen 1990 und 2002 von 45 auf 18, prozentual fällt dieser Rückgang (von 6,8 auf 5,8 %) weniger dramatisch aus. Bei den Prozentanteilen verläuft die Entwicklung seit 1990 in den meisten Organisationen negativ: ILO und ITU, aber auch die WIPO, wo die deutschen Neueinstellungen die Zahl der deutschen Professionals stieg von 9 im Jahre 1990 auf 18 Ende 2002 im Vergleich zur allgemeinen Expansion dieser Organisation zurückblieben, sind die prominentesten Beispiele. Hier sind sicherlich gezielte Maßnahmen nötig, um die deutsche Personalquote anzuheben. Wir wollen aber auch die positiven Entwicklungen nicht unterschlagen: bei der WHO stieg der deutsche Personalanteil kontinuierlich von 41 Beschäftigten im Jahre 1990 (2,7%) auf 47 (3,1%) Ende Ein verstärktes Engagement der zuständigen deutschen Stellen hat sich hier sicher bezahlt gemacht. Erfreulich ist auch die Entwicklung beim Internationalen Währungsfonds (IMF): 3 Hier stieg die Anzahl der deutschen Professionals von 73 im Jahre 2000 auf 81 im Jahre Allerdings verringerte sich deren Anteil leicht von 5.3 % auf 5.2 %, da die Gesamtzahl der Professionals von 1386 auf 1562 anstieg. 1 Quelle: IMF, Annual reports 2 Jahresbericht 2003 des Deutschen Exekutivdirektors der Weltbank-Gruppe. Bei der Weltbank hat sich die Zahl der deutschen Mitarbeiter im letzten Jahr trotz eines Rückgangs der Gesamtbeschäftigung um 1,1% leicht erhöht, von 113 im Jahre 2002 auf 117 im Jahr Der deutsche Personalanteil verbleibt somit bei 2,7 %. Zum Vergleich: der deutsche Kapitalanteil liegt bei 4,49 %; die Vereinigten Staaten hingegen haben einen Personalanteil von 26,7 % bei einem Kapitalanteil von 16,4%). 4 Bei der WTO stieg im Zweijahreszeitraum die Anzahl der Deutschen (alle Kategorien) von 13 auf 16 Personen. Damit erhöhte sich der deutsche Anteil auf 2,7%. Wir erwähnen hier die Beschäftigten des gehobenen Dienstes (G-staff) bewusst gesondert, da entsprechende Gesamtstatistiken aufgrund des niedrigen Anteils dieser lokal rekrutierten Beschäftigten verzerrend wirken. Nimmt man diese Beschäftigtengruppe hinzu, betrug der deutsche Personalanteil im Dezember 2002 nur 1,7 Prozent. Die Zahl der Deutschen in der G-Kategorie beträgt 129, davon 45 im UN-Sekretariat, 18 bei der IAEA und 14 bei der WIPO. 5

6 Aus den Arbeitskreisen Arbeitskreis New York Am Donnerstag, den 16. Oktober, veranstaltete der Arbeitskreis New York eine Informations-veranstaltung zum Thema: Estate Planning, also zu Fragen des Steuer-, Vermögens- und Erbrechts. Die Veranstaltung richtetete sich vor allem an Personen mit G-4 Visum, die in den Vereinigten Staaten ihr Vermögen vernünftig verwalten und später vererben möchten oder über Grundbesitz verfügen. Es wurden dabei auch Themen angesprochen, die ganz speziell Deutsche Staats-angehörige angehen. Durch Vermittlung eines in der VN-Personalabteilung tätigen New Yorker AK- Mitgliedes war es gelungen, dafür die beiden renommierten amerikanischen Anwälte Jeffrey Kolodny and Michael Gallagher von der Anwaltskanzlei Philipps Nizer LLP zu gewinnen, einer Kanzlei mit 75 Jahren Erfahrung im Bereich der internationalen Rechtsberatung. Zusammenfassung Im Bereich des Steuerrechts unterscheidet das amerikanische Recht grundsätzlich zwischen income taxes (einkommensbezogene Steuern) und transfer taxes (Erbe, Schenkungen etc.), wobei der Verkauf von Immobilien unter income taxes fällt. Wer nach amerikanischem Recht steuerpflichtig ist, entscheidet sich danach, ob er/sie als Resident angesehen wird. Dafür gilt grob, dass man mit etwa 183 Tagen pro Jahr (oder etwa 120 Tage pro Jahr im Durchschnitt mehrere aufeinanderfolgender Jahre), die man in den USA verbringt, zum sog. tax resident wird. Wenn dies der Fall ist, besteuert der 6 amerikanische Fiskus nicht nur Vermögenswerte in den USA, sondern auch alle im Ausland angesiedelten. Diese Regeln gelten auch für Kapitalgewinne, zum Beispiel aus dem Verkauf von Aktien. Diese Resident-Regeln gelten grundsätzlich nicht, solange man im Besitz eines gültigen G-4 Visums ist. Sobald man jedoch zum Beispiel Arbeit in den Vereinigten Staaten ausserhalb der VN aufnimmt oder nach seiner Pensionierung den Wohnsitz in die USA verlagert, beginnen diese Regeln zu greifen. Eine Steuer, unter die jedoch auch Inhaber eines G-4 Visums fallen, ist die auf Gewinne aus der Veräusserung von Immobilien. Das heisst, wenn ein VN-Angestellter zum Beispiel in New York oder Umgebung ein Apartment besitzt, werden bei dessen Verkauf die erzielten Gewinne besteuert. Es besteht jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, so dass in den USA bezahlte Steuer nicht nochmals in Deutschland entrichtet werden muss, und umgekehrt. Einkünfte aus Mieteinnahmen werden im übrigen nicht besteuert. Bzgl. des Doppelbesteuerungs-abkommens muss jedoch beachtet werden, dass dieses nur auf Personen anwendbar ist, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Im Bereich des Erbrechts betonten die beiden Anwälte, dass grundsätzliche Unterschiede zwischen dem deutschen und US-amerikanischem Recht bestehen. Während in Deutschland die Erbfolge größtenteils gesetzlich festgelegt ist, herrscht in den USA der Grundsatz der

7 freedom of testation. Dies bedeutet, dass der Vererbende prinzipiell völlige Freiheit hat, wie er über sein Erbe verfügt. Als Folge dessen verfassen in den USA wesentlich mehr Leute ein Testament, als dies in Deutschland der Fall ist. Die Anwälte betonten, dass in Deutschland verfasste Testamente von den amerikanischen Behörden anerkannt werden, wenn der Beweis angetreten werden kann, dass das Testament laut deutschem Recht korrekt zustande gekommen ist. Eine weitere Besonderheit des amerikanischen Rechts ist die Institution des Estate, die als Rechtsform nach deutschem Recht nicht existiert. Nach deutschem Recht geht das Erbe automatisch auf die gesetzlichen Erben über. Nach amerikanischem Recht jedoch geht das Erbe zunächst für etwa 2-3 Jahre in eine Art Topf, der sich Estate nennt. Aus diesem werden dann die Ansprüche beglichen, die eventuell gegenüber Schuldnern oder dem Staat (Steuerschuld) zur Zeit des Todesfalls bestanden. Erst wenn diese beglichen sind, geht das verbleibende Vermögen in das Vermögen der Erben über. Laut amerikanischem Steuerrecht sind Estates besteuerbar und zwar weltweit (s. oben). Das heisst, dass Steuern auf alles Vermögen fällig wird, das ein Verstorbener besass, gleich ob in oder ausserhalb der USA, damit also auch in Deutschland. Der Freibetrag beläuft sich auf lediglich US $ 60,000. Die Anwälte betonten jedoch, dass Inhaber eines G-4 Visums von diesen Steuern ausgenommen sind, soweit ihr Vermögen sich ausserhalb der USA befindet. Dies könne sich jedoch dann ändern, wenn ein VN- Angestellter nach der Pensionierung seinen Wohnsitz in den USA hat/verlegt und dann dadurch unter die allgemeinen Regeln fällt, die für amerikanische Bürger oder Residents gelten. Selbst dann jedoch sei es möglich, Vermögen von der Steuerpflicht auszunehmen, unter der Vorraussetzung, dass bewiesen werden kann, dass das Vermögen, zum Beispiel Grundbesitz, von einer nicht-amerikanischen Firma erworben wurde. Deshalb sei es steuerrechtlich gesehen eine gute Idee, Grundbesitz, aber auch zum Beispiel Aktien oder Wertpapiere über nichtamerikanische (z.b. eine deutsche Einpersonen GmbH) oder sog. Off-shore companies zu erwerben, weil diese nicht durch den Tod des Gesellschafters erlöschen und somit keine Erbschaftssteuer fällig wird. Dabei muesse jedoch berücksichtigt werden, dass in solchen Fällen Kosten und Abschreibungen nicht geltend gemacht werden können. Der AK New York und Kolleginnen und Kollegen vom französischen Verband AFFIN veranstalteten am 16. Dezember 2003 ein gemeinsames Mittagessen, an dem als Gastredner Ehrensenator Henri Goetschy, ehemaliger President des Departement du Haut-Rhin, teilnahm. Herr Goetschy sprach zum Thema Das Elsass: Brücke zwischen Deutschland und Frankreich, und konzentrierte sich in seinen Ausführungen vor allem auf die völkerverbindende Wirkung der Zweisprachigkeit in Schule und Kindergarten. Für 2004 sind weitere gemeinsame Mittagessen und Veranstaltungen mit dem französischen und anderen Schwesterverbänden geplant. Heike Alefsen, Stellv. Sprecherin 7

8 Arbeitskreis Paris Der VDBIO-Arbeitskreis Paris traf sich zu einem gemeinsamen Mittagessen am Freitag dem 31. Oktober Wie immer wurden aktuelle Themen diskutiert, z. B. die Generalkonferenz der UNESCO, der Eintritt zweier neuer Mitgliedstaaten in die UNESCO, die Vereinigten Staaten von Amerika und Timor- Leste. Zudem können wir ein neues Verbandsmitglied begrüßen, Frau Rosi Haumayer vom Weltbankbüro in Paris. Diese Situation ist neu, da sich der Arbeitskreis Paris bislang nur aus Mitgliedern der UNESCO zusammensetzte. Am 16. September fand ein VDBIO-Informationstreffen in der OECD statt. Dank Herrn Picht von der OECD war es möglich einen geeigneten Raum hierfür zu bekommen. Ziel dieser Veranstaltung war es, auf den VDBIO aufmerksam zu machen, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Parlament und Regierung der Bundesrepublik Deutschland vertritt. Es waren 5 Kollegen der OECD, 3 Kollegen der Weltbank und 2 der UNESCO anwesend. Der Arbeitskreis Paris bestand bislang ausschließlich aus aktivem Personal bei der UNESCO und aus Ruheständlern. Dieser Kreis soll nun erweitert werden, und Interesse wurde bereits von deutschen Bediensteten bei der OECD, IEA, UNEP, ESA, IMF und der Weltbank angemeldet. Wir werden auch noch deutsche Bedienstete bei anderen in Paris ansässigen internationalen Organisationen ansprechen. Miguel Clüsener-Godt Arbeitskreis Genf Am 4. November 2003 führte der Vorsitzende des VDBIO, Klaus Haftendorn, ein Gespräch mit dem neuen deutschen Botschafter in Genf, Herrn Michael Steiner. An dem einstündigen Gespräch nahm auch der deutsche Generalkonsul in Genf, Herr Dobbelstein teil. Bei diesem Treffen in der Vertretung stellte Herr Haftendorn die Ziele und die Organisation des VDBIO vor und unterstrich die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Verband und der Vertretung, wie sie in den letzten Jahren praktiziert wurde. Herr Botschafter Steiner sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit dem Verband und brachte zum Ausdruck, dass die Botschaft auch in Zukunft die Anliegen der Deutschen in den Organisationen sowohl als Individuen als auch als Gruppe vertreten wird. Am 2. Dezember 2003 organisierte der DAAD mit dem Genralkonsul einen Workshop mit den in Genf tätigen Stipendiaten des Carlos Schmidt Programmes. Anlässlich eines Mittagessens in der WIPO hatte Herr Haftendorn die Gelegenheit den VDBIO vorzustellen. Bereits am 28. Oktober hatte der Botschafter alle deutschen Bediensteten in der ILO zu einem Mittagessen in der Organisation eingeladen. Der Botschafter hob bei dieser Gelegenheit seine Bereitschaft hervor, sich für berechtigte Anliegen der deutschen Mitarbeiter dieser und anderer Genfer Organisationen einzusetzen. Ähnliche Mittagessen haben bereits in anderen Organisationen in Genf stattgefunden oder sind geplant. 8

9 Arbeitskreis Nairobi Bei einer Dienstreise nach Nairobi traf sich Herr Haftendorn mit dem dortigen Stellv. Arbeitskreis-Sprecher, Herrn Dr. Thomas Schlüter, sowie einigen Kollegen zu einem Abendessen und konnte sich so über die Situation in diesem schwierigen VN Standort informieren. Hauptversammlung der DGVN Am 29. November 2003 fand in Osnabrück die 27. ordentliche Hauptversammlung der deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen statt, auf der u.a. die VDBIO-Mitglieder Manfred Kulessa (Rechnungsprüfer der DGVN), Wolfgang Münch (von der Hauptversammlung in den Vorstand der DGVN gewählt) und Hans Willmann (stellvertretender Vorsitzender des VDBIO) teilnahmen. Das eigentliche Versammlungsprogramm war in ein beachtenswertes Rahmenprogramm gebettet worden: Neben einem Empfang am Vorabend durch die Bürgermeisterin der Stadt in den Räumlichkeiten eines der ältesten noch erhaltenen Steinbauwerke Norddeutschlands und dem offiziellen Empfang durch den Oberbürgermeister im historischen Friedenssaal des Rathauses (Friedensschluss des Dreissigjährigen Krieges 1648) stellte die Paneldiskussion am 28. November einen Höhepunkt der Veranstaltung dar: Auch wenn die Podiumsdiskussion unter dem Thema Quo vadis Vereinte Nationen - wie zu erwarten - keine definitiven Antworten auf diese Frage geben konnte, spiegelten die u.a.von Prof. Dr. Rittberger, Armin Laschet (MdEP), und Christof Zoepel (MDB) erörterten Themen praktisch die gesamte Bandbreite möglicher Erklärungsvarianten des von den Vereinten Nationen eingeschlagenen Kurses wieder. Weitere Details zu den Veranstaltungen der DGVN unter Nach einer längeren Pause ist das Thema deutsche Personalpolitik wieder in den deutschen Medien. Der folgende Handelsblatt Artikel wirft weitere Fragen auf z.b. und wer drängt nach Genf (oder gar Abidjan, Harare bzw. Nairobi...)? DerBeitrag ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie die deutsche Presse die Prioritäten der Personalpolitik Presseschau Deutschlands auf dem internationalen Parkett reflektiert: Erst kommt Brüssel und dann lange garnichts... in dem Artikel wird auch die interessante Frage gestellt, wer in Deutschland Personalpolitik macht und wie dies geschieht die für die Sonderorganisationen zuständigen Fachministerien kommen dabei nicht so gut weg. Handelsblatt,

10 Deutscher Nachwuchs drängt nach Brüssel Erste Erfolge im Kampf der Bundesregierung für mehr Planstellen in internationalen Organisationen Andreas Rinke Die Bundesregierung kann bei ihrem Versuch, mehr deutsches Personal in internationalen Organisationen unterzubringen, erste Erfolge auf EU-Ebene feiern. Zwar sind Frankreich und Großbritannien bei den wichtigen A1- und A2- Stellen in der Kommission weiter überrepräsentiert. Aber die vom Kanzleramt koordinierte Aufholjagd trägt jetzt zumindest beim Nachwuchs Früchte: Erstmals belegten deutsche Kandidaten in diesem Jahr den Spitzenplatz bei dem Auswahlverfahren für die Karriereleiter in der Kommission. Dies wird als Voraussetzung gesehen, um in einigen Jahren beim Rennen um EU-Spitzenpositionen besser dazustehen - zumal die Konkurrenz durch die EU-Osterweiterung noch größer werden wird. Bereits vor drei Jahren ist die in den 90er Jahren vernachlässigte Förderung eines breiteren internationalen Nachwuchses von der Bundesregierung zur strategischen Aufgabe erklärt worden. Eine unter Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier eingerichtete Staatssekretärsrunde versucht seither, der wegen einer Pensionierungswelle drohenden deutschen Delle in vielen Organisationen entgegenzuwirken. Dies wird als wichtiger Beitrag gesehen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Denn deutsche Beamte dienten als Frühwarnsystem für drohende Konflikte und hätten mehr Verständnis für deutsche Belange beziehungsweise Besonderheiten. 10 Auf EU-Ebene half vor allem die intensive Betreuung der Kandidaten durch das Auswärtige Amt. An der deutschen EU- Vertretung in Brüssel gibt es zudem mittlerweile eine Personalbeauftragte, die den im Auswahlverfahren erfolgreichen Kandidaten helfen soll, einen Posten in der EU-Kommission zu erhalten. Und fortan wird von Berlin aus nicht mehr nur der Kontakt zu den deutschen Generaldirektoren in der Kommission gepflegt, sondern auch der Netzwerk - Gedanke beim Brüsseler Nachwuchs. Zudem zieht der vom Auswärtigen Amt im Internet eingerichtete Internationale Stellenpool monatlich durchschnittlich 9400 Interessenten an. Mehr als 8000 überwiegend junge Deutsche haben sich mit ihren Lebensläufen in einer Datenbank für internationale Aufgaben registrieren lassen. Anders als noch im Vorjahr klappt endlich auch die Aufgabenteilung mit dem Büro für Führungskräfte in Internationalen Organisationen (BFIO), einer Tochter der Bundesanstalt für Arbeit. Es gibt aber auch Probleme. Regierungsintern gerüffelt wird etwa das Bundesfinanzministerium, das sich nicht genug bemüht, mehr Deutsche beim Internationalen Währungsfonds (IWF) unterzubringen. Der Anteil deutscher Mitarbeiter bei der Weltbank, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Weltgesundheitsbehörde (WHO) und der OECD ist ebenfalls unterdurchschnittlich auch, weil die zuständigen Bundesminister sich zu wenig für das Vorankommen deutscher Experten engagieren. Hilfe kommt unterdessen von anderer Seite: So haben viele deutsche Univer-

11 sitäten internationale Studiengänge etabliert, deren Absolventen verstärkt Karrieren in multinationalen Organisationen anstreben. Und die Qualität vieler Kandidaten unter 35 ist hier hervorragend, freut sich Wolfgang Stöckel, Koordinator für internationale Personalpolitik im Auswärtigen Amt. Deutsche Präsenz in der EU-Kommission. A1-Posten: Auf Ebene der höchsten Posten, der der Generaldirektoren, stellt Deutschland momentan 11 Beamte. Gerade im Vergleich mit Frankreich unterdurchschnittlich ist zurzeit noch die Situation bei den nachgeordneten A2- und A3-Posten, aus denen meist die Nachfolger der Generaldirektoren rekrutiert werden. Kabinette: Um einiges besser sieht es in den Kabinetten der EU-Kommissare aus. Hier stellen die Deutschen zur Zeit 17 Posten, darunter befinden sich drei Kabinettschefs. EU-Auswahlverfahren: Seit Beginn der Betreuung der Interessenten durch das Auswärtige Amt ist der Anteil der deutschen Bewerber um 50 % gestiegen, die der zur Prüfung zugelassenen Kandidaten gar um 100 %. Sie waren erstmals auch Spitzenreiter beim Ergebnis: So konnten sie sich 197 der 870 von der EU vergebenen Plätze sichern. Im Prinzip garantiert dies einen Job in der EU-Kommission: Allerdings werden die Stellen nicht ausgeschrieben, sondern müssen mühsam erfragt werden. Auch dabei gibt es nun Hilfe. MITGLIEDSBEITRÄGE Herzlichen Dank an alle diejenigen unter unseren Mitgliedern, die stets pünktlich und zuverlässig ihre Beiträge entrichten! Bitte denken Sie jetzt auch an die Überweisung Ihrer Mitgliedsbeiträge für 2004, sowie falls dies noch nicht geschehen ist an die Aussenstände des Vorjahres bzw. der letzten Jahre. Für Ihre Zahlung im Voraus besten Dank! Weitere Einzelheiten über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte dem Beitrittsformular auf der folgenden Seite. Dieses dient natürlich auch zur Mitgliederwerbung! 11

12 VERBAND DEUTSCHER BEDIENSTETER BEI INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN DER VEREINTEN NATIONEN (VDBIO) Beitrittserklärung Name:... Vorname:... Privatanschrift: Tel.:... Organisation:... Grad:... Dienstanschrift: Tel.:... Ich erkläre mich hiermit bereit, dem VDBIO als Mitglied beizutreten (vgl. Satzung: unter Was ist der VDBIO ) und den Beitrag für das Kalenderjahr jeweils im ersten Quartal auf eines der folgenden VDBIO-Konten zu überweisen: - Postscheckkonto Nr in Genf (in SFR); - Bankkonto Nr T bei der UBS, Genf (in SFR); - Postbank Frankfurt, Konto-Nr BLZ (in EURO) Zahlungen in SFR oder in EURO (USD für AK New York und Washington) SFR 85.- EUR 55.- USD 55.- (P3 und höher; CERN: ab Grad 10) SFR 55.- EUR 35.- USD 35.- (GS, P1/P2; CERN bis Grad 9) SFR 48.- EUR 30.- USD 30.- (VN-Pensionäre, andere ehemalige internationale Bedienstete)..., den... Unterschrift... Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an: VDBIO, Case postale 254, CH-1211 Genf 19, Schweiz, Telefon/Fax: , vdbio@vdbio.ch 12 Fin./Beitri2004.DOC

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