Auszug aus Anlage 9 ABSCHNITT 1. 1 Abflug. 1.1 Vorflugkontrolle, einschließlich: Dokumentation Masse und Schwerpunktlage Flugwetterbriefing NOTAM

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1 uszug aus nlage 9 FLUG MIT EINEM PILOTEN, USGENOMMEN TECHNISCH KOM FUNG/BEFÄHIS DIE KLSSEN- ODER FTD usbildung BSCHNITT 1 1 bflug 1.1 Vorflugkontrolle, einschließlich: Dokumentation Masse und Schwerpunktlage Flugwetterbriefing NOTM 1.2 Kontrollen vor dem Start ußen P# P Innen P M 1.3 nlassen des Triebwerks: Normal Störungen 1.4 Rollen 1.5 Überprüfungen vor dem bflug: Hochfahren des Triebwerks (falls zutreffend) 1.6 Startverfahren: Normal mit Klappeneinstellungen gemäß Flughandbuch Seitenwind (falls Bedingungen vorhanden) 1.7 Steigflug: Vx/Vy Kurven auf Steuerkurse Übergang in Horizontalflug 1.8 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Flugverkehrsverfahren/ BSCHNITT 2 2 Verfahrenweisen in Luft (VMC) 2.1 Horizontaler Geradeausflug bei verschiedenen Geschwindigkeiten einschließlich Flug bei kritisch niedriger Fluggeschwindigkeit mit und ohne Flügelklappen (einschließlich nnäherung an VMC, soweit zutreffend)

2 2011R1178 DE FLUG MIT EINEM PILOTEN, USGENOMMEN TECHNISCH KOM FUNG/BEFÄHIS DIE KLSSEN- ODER FTD usbildung 2.2 Kurve mit Querneigung (360 nach links und rechts mit 45 Schräglage) 2.3 Überzogene Flugzustände und Beendigung: i) störungsfreies Überziehen ii) nnäherung an den Strömungsabriss bei Sinkflugkurve mit Schräglage mit Landeanflugkonfiguration und -leistung iii) nnäherung an den Strömungsabriss in Landungskonfiguration und -leistung iv) nnäherung an Strömungsabriss, Steigflugkurve mit Startklappe und Steigflugleistung (nur einmotoriges Flugzeug) 2.4 Handling mit utopilot und Flugkommandoanlage (kann in bschnitt 3 durchgeführt werden), falls zutreffend 2.5 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Flugverkehrsverfahren/ BSCHNITT 3 3 Strecken-VFR-Verfahren (siehe B.5 Buchstabe c und d) 3.1 Flugplan, Koppelnavigation und Gebrauch Navigationskarten 3.2 Einhaltung von Höhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit 3.3 Orientierung, zeitliche Planung und Korrektur von ETs 3.4 Verwendung von Funknavigationshilfen (falls zutreffend) 3.5 Flugmanagement (Flugdurchführungsplan, routinemäßige Überprüfungen einschließlich Treibstoff, Bordanlagen und Vereisung)

3 2011R1178 DE FLUG MIT EINEM PILOTEN, USGENOMMEN TECHNISCH KOM FUNG/BEFÄHIS DIE KLSSEN- ODER FTD usbildung 3.6 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Flugverkehrsverfahren/ BSCHNITT 3B 3B Instrumentenflug 3B.1* bflug-ifr 3B.2* Strecken-IFR 3B.3* Warteverfahren 3B.4* ILS auf DH/ 200 (60 m) o Verfahrensminima (utopilot kann für den Gleitwegeinflug verwendet werden) 3B.5* Nichtpräzisions-nnäherung an MDH/ und MP 3B.6* Flugübungen einschließlich simulierter usfall von Kompass und Fluglageanzeiger: Standardkurven, Beenden von ungewöhnlichen Fluglagen 3B.7* usfall von Landekurssen o Gleitweganzeiger 3B.8* Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Flugverkehrsverfahren/ bsichtlich freigelassen BSCHNITT 4 4 nkunft und Landungen 4.1 Verfahren bei nkunft auf dem Flugplatz 4.2 Normale Landung 4.3 Landung ohne Flügelklappen

4 2011R1178 DE FLUG MIT EINEM PILOTEN, USGENOMMEN TECHNISCH KOM FUNG/BEFÄHIS DIE KLSSEN- ODER FTD usbildung 4.4 Seitenwindlandung (unter geeigneten Bedingungen) 4.5 Landeanflug und Landung im Leerlauf aus einer Höhe von bis zu Fuß über Startbahn (nur einmotorige Flugzeuge) 4.6 Durchstarten aus Mindesthöhe 4.7 Durchstarten und Landung bei Nacht (falls zutreffend) 4.8 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Flugverkehrsverfahren/ BSCHNITT 5 5 ußergewöhnliche Verfahren und Notverfahren (Dieser bschnitt kann mit den bschnitten 1 bis 4 kombiniert werden.) 5.1 Startabbruch bei angemessener Geschwindigkeit 5.2 Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start (nur einmotorige Flugzeuge) P M 5.3 Simulierte Notlandung ohne Motorhilfe (nur einmotorige Flugzeuge) P M 5.4 Simulierte Notfälle: i) Feuer o Rauch im Flug ii) Störung Bordanlagen, wie erforlich 5.5 Triebwerkabschaltung und -neustart (nur praktische ME) (in sicherer Höhe, falls im Luftfahrzeug durchgeführt)

5 2011R1178 DE FLUG MIT EINEM PILOTEN, USGENOMMEN TECHNISCH KOM FUNG/BEFÄHIS DIE KLSSEN- ODER FTD usbildung 5.6 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Flugverkehrsverfahren/ BSCHNITT 6 6 Simulierter einseitiger Triebwerkausfall 6.1* (Dieser bschnitt kann mit den bschnitten 1 bis 5 kombiniert werden) Simulierter Triebwerkausfall während des Starts (in einer sicheren Höhe, falls nicht in einem o FNPT II durchgeführt) X M 6.2* symmetrischer Landeanflug und asymmetrisches Durchstarten 6.3* symmetrischer Landeanflug und Landen bis zum vollständigen Stillstand 6.4 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Flugverkehrsverfahren/ 6. Flugzeuge mit mehreren Piloten und technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten a) Die folgenden Symbole bedeuten: P = ausgebildet als PIC o Kopilot und als PF und PNF für die Erteilung einer Musterberechtigung, wie jeweils zutreffend. X = Für diese Übung sind Simulatoren zu verwenden, falls verfügbar; annfalls ist ein Luftfahrzeug zu verwenden, falls für das Manöver o das Verfahren zweckmäßig. P# = Die usbildung muss um eine Überprüfung im überwachten Flugzeug ergänzt werden. b) Für die praktische usbildung sind mindestens Übungsgeräte mit (P) bezeichneten Spalte o höherwertige, mit Pfeil ( >) gekennzeichnete Geräte zu verwenden. Zur Bezeichnung des Übungsgeräts werden die folgenden bkürzungen verwendet: = eroplane (Flugzeug) = Full Flight Simulator (Flugsimulator) FTD = Flight Training Device (Flugübungsgerät) OTD = Other Training Device (sonstiges Übungsgerät)

6 2011R1178 DE c) Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Übungen sind ausschließlich nach Instrumenten zu fliegen. Wird diese Bedingung während praktischen o Befähigungsüberprüfung nicht erfüllt, wird die Musterberechtigung auf Flüge nach Sichtflugregeln beschränkt (VFR only). d) Der Buchstabe M in Spalte für die praktische o die Befähigungsüberprüfung bedeutet, dass diese Übung verbindlich ist. e) Für die praktische usbildung und ist ein zu verwenden, wenn Teil eines genehmigten Musterberechtigungslehrgangs ist. Bei Genehmigung eines solchen Lehrganges wird Folgendes berücksichtigt: i) die Qualifizierung des o FNPT II; ii) die Qualifikationen Lehrberechtigten; iii) Umfang Flugsimulator- o FNPT II-usbildung während des Lehrgangs sowie iv) die Qualifikation und die bisherige Erfahrung des auszubildenden Piloten auf ähnlichen Mustern. f) Flugmanöver und -verfahren müssen die MCC für Flugzeuge mit mehreren Piloten und für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten im Betrieb mit mehreren Piloten beinhalten. g) Flugmanöver und -verfahren müssen in Rolle als alleiniger Pilot für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten im Einpilotenbetrieb durchgeführt werden. h) Bei technisch komplizierten Hochleistungsflugzeugen mit einem Piloten ist die Musterberechtigung, wenn eine praktische o Befähigungsüberprüfung im Betrieb mit mehreren Piloten durchgeführt wird, auf den Betrieb mit mehreren Piloten beschränkt. Wenn Rechte als alleiniger Pilot beantragt werden, müssen die Flugmanöver/-verfahren gemäß bschnitt 2.5, , 4.3, 5.5 und mindestens ein Flugmanöver/-verfahren aus bschnitt 3.4 zusätzlich als alleiniger Pilot durchgeführt werden. i) Im Falle einer gemäß FCL.720. Buchstabe e ausgestellten beschränkten Musterberechtigung müssen die Bewerber abgesehen von den praktischen Übungen in Bezug auf Start- und Landephasen die gleichen nforungen erfüllen wie ane Bewerber um eine Musterberechtigung. FLUG MIT MEHREREN PI LOTEN UND TECHNISCH KOMPLI ZIERTE FLUG MIT EINEM PILOTEN FUNG ODER BEFÄHI SÜBERPRÜ FUNG FÜR TPL/MPL/ OTD FTD des Lehrberechtigten nach bschluss usbildung des Prüfers nach bschluss BSCHNITT 1 1. Flugvorbereitung 1.1. Flugleistungsberechnung P 1.2. ußenkontrolle; Position zu kontrollierenden Punkte und Zweck Kontrolle P# P

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