Durchführungsbestimmungen für Junioren- Spiele im Kreis Marburg für das Spieljahr 2016/2017
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- Kasimir Böhmer
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1 Durchführungsbestimmungen für Junioren- Spiele im Kreis Marburg für das Spieljahr 2016/ Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des Hessischen Fußball Verbandes sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Alle Vereine und Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 2. Spielgeschehen in den einzelnen Altersklassen 2.1 Für alle Altersklassen gilt: Sind nach dem letzten Spieltag einer Spielklasse zwei oder mehr Mannschaften beim Kampf um einen entscheidenden Tabellenplatz punktgleich, so ist eine Entscheidung (etwa über die Meisterschaft) nach 16 JO (Entscheidungsspiele und runden) herbeizuführen Kann oder will ein Kreismeister die ihm zustehende Teilnahme an Aufstiegsspielen in die Gruppenliga nicht wahrnehmen, entscheidet der Kreisjugendausschuss nach sportlichen Gesichtspunkten, welcher Mannschaft anstatt dessen (in der Regel ist dies die nächstplatzierte Mannschaft) diese Teilnahme ermöglicht wird. In Kreisligen darf diese Mannschaft nicht unter dem vierten Tabellenplatz stehen In Qualifikationsrundenentscheidet über die Platzierung nach der Anzahl der erzielten Punkte der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften untereinander (erst Punkte, dann Tordifferenz), danach die Tordifferenz und schließlich die Anzahl der geschossenen Tore ( 16 Abs. 3 JO) Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel einer Qualifikationsrunde nicht an, so scheidet sie sofort aus dem Wettbewerb aus ( 16 Abs. 4., 5 JO) Bei wesentlichen Änderungen der Mannschaftszahlen in einer Altersklassebehält sich der Kreisjugendausschuss auch nach Beginn der Verbandsrunde eine sinnvolle Angleichung des Spielgeschehens an die neue Situation nach sportlichen Gesichtspunkten vor.
2 Dies gilt insbesondere in den Altersklassen, in denen Quali-Runden gespielt werden 2.2 A-Junioren Spielgeschehen A Jugend -Junioren 2017/18 Kreis Marburg Gespielt wird eine Hin und Rückrunde in der A Kreisliga Marburg mit 22 Spieltagen. Die Kreisliga Marburg besteht aus 6 Mannschaften aus dem Kreis Marburg, 3 Mannschaften aus dem Kreis Frankenberg, 2 Mannschaften aus dem Kreis Alsfeld sowie 1 Mannschaft aus dem Kreis Gießen. Der Meister steigt in die Gruppenliga Gießen/Marburg direkt auf. Bei Punkgleichheit wird es ein Entscheidungsspiel geben. Verzichtet der Meister auf den Aufstieg oder kann er aufgrund anderer Regelungen nicht aufsteigen, so wird das Aufstiegsrecht an die jeweils nächst Plazierte Mannschaft in der Kreisliga bis hin zu Tabellenplatz 4 weitergegeben. 2.3 B-Junioren Spielgeschehen B-Junioren In der Meisterschaft wird in einer Gruppe mit 12 Mannschaften in der Kreisliga A Marburg jeder gegen jeder mit Hin- und Rückspielen gespielt. Nach Abschluss der Spiele ist der Gruppenerste Kreismeister und nimmt an den Aufstiegs-Spielen zur Gruppenliga teil. Sollte eine 2. Mannschaft nach Abschluss den 1. Platz belegen, kann diese nicht an den Aufstiegsspielen teilnehmen, wenn die 1. Mannschaft in der Gruppenliga spielt. Dann würde die nächste 1. Mannschaft nachrücken C-Junioren Die nach Abschluss der Spiele auf den ersten beiden Plätzen der Qualifikationsgruppen liegenden Mannschaften qualifizieren sich für die Kreisliga, in der im Frühjahr 2018 die Kreismeisterschaft ausgespielt wird. Qualifizieren können sich jedoch nur die in der Reihenfolge eines Vereins am höchsten gemeldeten Mannschaften (also bei Mannschaften II, III und IV nur die
3 Mannschaft II). Für die Kreisliga nicht qualifizieren können sich die C7-Mannschaften. Sollte eine Mannschaft, die sich nicht für die Kreisliga qualifizieren kann, am Ende auf einem der ersten beiden Plätze stehen, geht das Teilnahmerecht an der Kreisliga an den oder die Nächstplatzierten weiter. Aus den verbliebenen Mannschaften werden nach sportlichen Gesichtspunkten zwei Kreisklassen (Kreisklasse 1 mit sechs und Kreisklasse 2 mit sieben Mannschaften) gebildet. Alle Mannschaften mit dem Namenszusatz C7 sind Siebener-Mannschaften. Spiele, an denen eine dieser Mannschaften teilnimmt, werden mit sieben gegen sieben Spieler quer über den Platz auf 5-m-Tore gespielt. In den Kreisklassen kann dann das Norweger Modell auch flexibel gespielt werden (nach Absprache der Vereine kann die Spielerzahl von 7, 9 oder 11 vor dem Spiel vereinbart werden). Dies geht aus Gerechtigkeitsgründen in der Qualifikationsrunde nicht! 2.6 D-Junioren Spielgeschehen D-Junioren Gespielt wird in der D-9 Quali Runde Kreisliga wobei die ersten 3 jeder Gruppe in die Kreisliga 2018kommen, außer JFV Stadtallendorf 2. Die anderen Mannschaften werden dann nach Ihrer Stärke in die KK1 und KK2 eingeteilt. Auch die Kreisklassen Quali. wird nach Ihrer Stärke in die KK1 - KK5 eingeteilt, wo bei die 7er mit den 9er (In den Unteren Klassen) eingeteilt werden, und hier dann im Norweger Model spielen können. 2.7 E-Jugend Zum Spielgeschehen für die Saison 2017/18: Die Qualifikationsrunden wurden in erster Linie nach geographischen Gesichtspunkten zusammengestellt. Für die Kreisliga mit 6 Mannschaften qualifizieren sich die ersten drei jeder der beiden Quali-Gruppen KL. Die verbliebenen Mannschaften werden nach sportlichen Gesichtspunkten in die künftig 6 Gruppen der Kreisklassen aufgeteilt, wobei die Gruppe 1 die vermutlich stärksten Mannschaften gemäß den Ergebnissen in der Quali umfassen soll, die
4 weiteren Gruppen entsprechend und kein Verein mit mehr als einer Mannschaft in derselben Gruppe vertreten sein soll. 2.8 F-Jugend Spielgeschehen F-Junioren Die 40 gemeldeten Mannschaften bestreiten jeweils drei bis vier Turniere mit jeweils sechs Mannschaften in den Monaten September und Oktober 2017 sowie Mai und Juni G-Jugend Die 21 gemeldeten Mannschaften bestreiten jeweils drei bis vier Turniere mit jeweils fünf Mannschaften in den Monaten September und Oktober 2017 sowie Mai und Juni Spielpläne, An -und Absetzung von Spielen 3.1 Die Erstellung des Spielplans sowie die An-und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Klassenleiter. 3.2 Regelspieltag für die B-, C-und D-Junioren ist der Samstag, für die A- Junioren der Freitag und für die E-Junioren der Sonntagvormittag. 3.3 Spiele insbesondere Nachholspiele können, wenn es zu einemtermingerechten Ablauf notwendig erscheint, auch an Wochentagen angesetzt werden. 3.4 Der letzte Spieltag der Kreisligen muss Termin-und zeitgleich ausgetragen werden. Spiele, die auf die Meisterschaft keinen Einfluss haben, können verlegt werden.
5 3.5 In Ausnahmefällen kann eine Verlegung eines Spiels nach Absprache der beteiligten Ver-eine und im Einvernehmen mit dem Klassenleiter erfolgen. Dabei sollte der Termin des verlegten Spiels vor dem ursprünglich angesetzten Terminliegen. Ein schriftlicher An-trag auf Verlegung eines Spiels ist spätestens 5Tagevor Spielbeginn dem Klassenleiter vorzulegen. Dies hat entweder über das DFBnet zu erfolgen oder es ist das übliche Formular zu verwenden. Verlegungen sind nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Die Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters und mit der Veröffentlichung in fussball.de als genehmigt. 3.6 Erkennt eine Mannschaft später als fünf Tage vor Spielbeginn, dass sie zudem angesetzten Termin nicht antreten kann, so hat sie dies dem Klassenleiter bis drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin (Eingang!) schriftlich anzuzeigen. Das Spiel wird dann wegen genehmigten Nichtantretens ohne weitere Bestrafung mit 0:3 gewertet. Eine Spielabsage innerhalb der letzten drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin ist ebenfalls schriftlich anzuzeigen und wird als Nichtantreten nach 44 Abs. 2 StrO bestraft. 4.Spielstätten 4.1 Als Spielstätten sind alle durch einen Beauftragten des HFV abgenommenen Sportplätze zugelassen. Dies können Rasen-, Kunstrasen-oder Hartplätze sein. Die Vereine haben sich auf alle Möglichkeiten einzustellen. 4.2 Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der zuständige Platzbesichtigter des HFV gegebenenfalls in Absprache mit einem Vertreter der Gemeinde bzw. des Vereins. Im Übrigen wird auf die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Städtetag sowie dem DFB hingewiesen. 4.3 Bei anstehenden widrigen Wetterund/oder Platzverhältnissen ist der Platzverein verpflichtet, den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten am Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. 4.4 Bei Spielverlegungen in Form eines Wechsels des Spielorts ist der Klassenleiter vor Spielbeginn zu informieren.
6 4.5 Jugendspielgemeinschaften und Juniorenfördervereine sind grundsätzlich verpflichtet, bei schlechter Witterung oder Terminüberschneidungen auf einen anderen Platz der die JSG bzw. den JFV bildenden Vereine auszuweichen. 4.6 Spiele unter Flutlicht sind grundsätzlich zugelassen. 4.7 Im Allgemeinen wird auf 56 SpO ( Platzaufbau ; Pflichten des Platzvereins) hingewiesen. Insbesondere hat der Platzverein für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Platzordner sind äußerlich kenntlich zu machen. 4.8 Der Platz-und der Gastverein stellen jeweils einen Linienrichter. Dieser ist auch im Spielbericht namentlich zu vermerken. 5. Spielberechtigung 5.1 Spielberechtigt sind alle Spieler, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spieler-Pass nachweisen können und nicht vor dem A- Jugend /2000, B-Jugend /2002,C-Jugend /2004,D-Jugend /2006,E-Jugend: /2008,F- Jugend: /2010,G-Jugend:ab dem geboren sind. 5.2 Das Spielen mit einer Passkopie oder einem Ausdruck aus der Spielerdatei pass-online ist nicht statthaft. 5.3 Bei fehlenden Pässen sollen die Spieler ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus-weis nachweisen. Der Schiedsrichter hat hierüber zu berichten. 5.4 Bei Abstellung von Spielern für Auswahlspiele (z.b. C- Jugend) erfolgt keine Spielabsetzung in der nächsthöheren Altersklasse (z.b. B- Jugend). 6.Spielberichte und Spielleitung A-bis E-Jugend.
7 6.1 Es ist grundsätzlich der elektronische Spielbericht zu verwenden. 6.2 Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins von den Vereins-vertretern ausgefüllt (kann schon zu Hause erfolgen). Die Vereine haben hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem Online-Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. 6.3 Auf dem Spielbericht dürfen so viele Spieler mit Vor-und Zunamen sowie mit Geburtsdatum eingetragen werden, wie Felder zur Eintragung vorhanden sind. Dabei müssen die Rückennummern der Spieler mit den Nummern im Spielbericht übereinstimmen. 6.4 Nach dem Spiel sind durch den Schiedsrichter auf dem Spielbericht die bis zu 4 Spieler, die eingewechselt wurden, zu benennen. In Freundschaftsspielen sind alle eingewechselten Spieler zu benennen. 6.5 Sollte aus technischen oder sonstigen Gründen, worüber durch den Schiedsrichter zu berichten ist, die Erstellung eines elektronischen Spielberichts nicht möglich sein, ist von beiden Vereinen ein Papier-Spielbericht auf einem Original-Spielberichtsformular des HFV auszufertigen. Dieser ist vor dem Spiel dem Schiedsrichter vollständig ausgefüllt zusammen mit einem frankierten und adressierten Briefumschlag zu übergeben. 6.6 Die Schiedsrichter werden vom KSA angesetzt. Tritt der angesetzte Schiedsrichter zum Spiel nicht an, muss die Begegnung durch einen evtl. anwesenden Schiedsrichter oder eine andere Person (Trainer, Betreuer, Spielervater) geleitet werden ( 33 JO). Diese(r) ist verpflichtet, gemeinsam mit dem Heimverein den Spielbericht zu erstellen. Sollte nur ein Papierspielbericht vorhanden sein, hat er diesen im Laufe des folgenden Tages vollständig ausgefüllt an den Klassenleiter zu senden. Beide Vereine haben auf der Rückseite die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift zu bestätigen. Beide Vereine sind zur Durchführung der Begegnung verpflichtet. Für die Durchführung des Spiels ist der Heimverein verantwortlich( 33 Abs. 2 JO). 6.7 F-und G-Jugend Es wird nach den Spielregeln der Fairplay
8 - Liga ohne angesetzte Schiedsrichter gespielt. Es sind Turnierspielberichte des HFV in Papierform anzufertigen. 7. Spieldauer 7.1 Die Spieldauer beträgt bei der A-Jugend2x45 Minuten (Verlängerung: 2x15 Minuten) B-Jugend2x40 Minuten (Verlängerung: 2x10 Minuten) C-Jugend2x35 Minuten (Verlängerung: 2x5 Minuten) D-Jugend2x30 Minuten (Verlängerung: 2x5 Minuten) E-Jugend2x25 Minuten (Verlängerung: 2x5 Minuten). 7.2 Der Einsatz von Jugendlichen in mehr als einem Spiel innerhalb eines Tages ist gemäß 42 der Jugendordnung nicht statthaft. 8.Auswechselspieler 8.1 Während des gesamten Spiels dürfen bis zu vier Spieler (einschließlich 2.TW) in einer Spielruhe aus-und wieder eingewechselt werden. AlleSpieler sind im Spielbericht aufzuführen. 8.2 Alle im Spielbericht aufgeführten Spieler gelten als eingesetzt, sofern der Schiedsrichter die Auswechslungen nicht protokolliert. (Wichtig für den Einsatz von Spielern in unteren Mannschaften!) 8.3 Spieler, die nicht zum Einsatz kamen, aber im Spielbericht aufgeführt sind,müssen nach Spielende durch den Schiedsrichter wieder entfernt bzw. gestrichen werden, da sonst u.u. vor dem Sportgericht geklärt werden muss, welche Spieler zum Einsatz gekommen sind. 9.Sportrechtsprechung 9.1 Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen auf Kreisebene ist die Rechts-und Verfahrensordnung des HFV maßgebend. Zuständiges Rechtsorgan ist das Kreissportgericht sowie die von diesem bestimmten Einzelrichter.
9 9.2 Bei formalen Vergehen (fehlende Spielerpässe o.ä.) kann nach 21 RuVO der Klassenleiter Verwaltungsstrafen nach 18 StrO aussprechen. 10.Meldung der Spielergebnisse 10.1 Der Platz-oder ausrichtende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich nach Spielende im DFBnet zu melden. Spielausfälle sowie Spielabbruch sind ebenfalls zu melden. Unverzüglich im Sinne des 39 der Jugendordnung bedeutet, dass die Ergebnisse bis Uhr des Spieltages eingepflegt sein müssen. Für Spiele, welche nach Uhr beendet werden, gelten Spielergebnisse als unverzüglich gemeldet, wenn sie spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind Von der Ergebnismeldung befreit auch die Anfertigung des elektronischen Spielberichts nicht Bei Versäumen der rechtzeitigen Meldung erfolgt Bestrafung nach 66 der Strafordnung direkt durch den Verband. Die Klassenleiter haben hierauf keinen Einfluss Folgende Möglichkeiten stehen für die Ergebnismeldungzur Verfügung: DFB-Net App Internetzugang des Vereins. 11. Anschriftenverzeichnis/Schriftverkehr 11.1 Den Vereinen wird durch den Kreisjugendaussschuss zur Kommunikation untereinander ein Anschriftenverzeichnis als Auszug aus der DFBnet- Datei Vereinsmeldebogen zur Verfügung gestellt Die Vereine sind verpflichtet, die Angaben in der DFBnet-Datei Vereinsmeldebogen stets auf dem aktuellen Stand zu halten und bei Änderungen den Kreisjugendwart und den betroffenen Klassenleiter zu informieren Sämtliche Informationen, die den Spielbetrieb betreffen, erfolgen grundsätzlich über das elektronische Postfach des (bei JSG: federführenden ) Vereins. Gleiches gilt für Bestrafungen des Kreissportgerichtes sowie des Klassenleiters (nur Verwaltungsstrafen 21 RuVO).
10 12.Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechtsund Verfahrensordnung des Hessischen Fußball- Verbandes geahndet. Marburg, den Reiner Schrauf (KJW MARBURG)
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