Flughafen Berlin Brandenburg: Lohndumping durch Werkverträge und Subunternehmer
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- Evagret Schenck
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1 Flughafen Berlin Brandenburg: Lohndumping durch Werkverträge und Subunternehmer Nachricht von Jutta Krellmann, 25. Juni 2012 Auswertung Kleine Anfrage 17/9701 "Umgang mit Werkverträgen und Subunternehmertum am Flughafen Berlin Brandenburg International" Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Bundestagsfraktion DIE LINKE, erklärt anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: "Im Baubereich sind Werkverträge gang und gäbe und hier zeigt sich, wie undurchsichtig die Vergabe von Aufträgen über Werkverträge ist und wie einfach es wird, dadurch Lohndumping und Verstöße gegen das Arbeitsrecht zu verdecken. Die Flughafenbetreibergesellschaft, die zu jeweils ungefähr einem Drittel dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg gehört, delegiert so Lohndumping und Arbeitsrechtsverstöße nach unten. Abgeschlossene und unterschriebene Vereinbarungen über den Einhalt von Mindeststandards mit diesen Werkvertragsfirmen dienen offensichtlich nur der Absicherung der Betreibergesellschaft. Wirksam
2 gemacht hat sie bisher keine der Vereinbarungen gegen Unternehmen, die sie beauftragt hat. Die genannten Zahlen, allein für Unternehmen mit dem Sitz in Westbrandenburg (Zuständigkeitsgebiet des Hauptzollamts Potsdam), bilden nur eine Spitze des Eisbergs ab. Sie zeigen aber welches Ausmaß an Vergehen sogar auf eine Baustelle von einem öffentlichen Auftraggeber möglich ist. Von Einzelfällen kann jetzt nicht mehr die Rede sein. Es ist erschreckend, dass die Bundesregierung als Miteigentümerin der Betreibergesellschaft, offensichtlich abgefragte Informationen zurückhält, wie ein Vergleich mit der Anfrage an den Berliner Senat von 2010 ergibt." Das Wichtigste zusammengefasst: 1. Die Bundesregierung sagt weniger, als sie weiß. Das beweist der Blick auf die Anfrage des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahre 2010 (16/14608). Die Bundesregierung gibt an, "Aufzeichnungen zur Erledigung von Bußgeldverfahren liegen nicht vor." Dabei war es bei einer Kleinen Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus noch möglich, detaillierte Angaben zum Ausgang von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit dem Bau des BER zu machen. Grund für die Unmöglichkeit der Auskunft sei der Datenschutz. 2. Die Anzahl der Verfahren muss immens sein, wenn allein 55 Strafverfahren gegen Unternehmen mit Sitz in der westlichen Hälfte Brandenburgs oder mit keinem Sitz in Deutschland eingeleitet wurden. Das Gerede von "Einzelfällen" (anlässlich der von der DGB-Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte
3 aufgedeckten Fälle) lässt sich nicht aufrecht erhalten. Die tatsächlichen Zahlen dürften weit höher sein, denn bekanntermaßen haben auch viele Unternehmen, die auf der Baustelle des Großflughafen tätig sind, ihren Sitz in Ostbrandenburg, in Berlin oder dem Rest der Bundesrepublik. 3. Die Sanktionsinstrumente des Vergaberechts werden nicht genutzt. Obwohl gegen 55 Arbeitgeber an der BER-Baustelle - davon in zwei Fällen auch gegen unmittelbare Auftragnehmer der Flughafengesellschaft - strafrechtliche Ermittlungen liefen, hat die Flughafengesellschaft die vergabe- /zivilrechtlichen Instrumente wie Vertragsstrafen, Kündigungen oder Auftragssperren nicht genutzt. Angeblich mangels "Anhaltspunkten". Diese wären vom Zoll sicher leicht zu bekommen gewesen. 4. Es wurde zu wenig kontrolliert. Die Anzahl der Tage im Jahr, an denen kontrolliert wurde ist erst langsam gestiegen (erst 2010 und 2011 wurden an 27 bzw. 25 Tagen im Jahr Kontrollen durchgeführt). In den Jahren 2007 bis 2009 wurden nur an sechs bis elf Tagen Kontrollen durchgeführt. Erst 2012 (die Zahlen bilden das erste Quartal ab) stieg die Zahl der kontrollierten Unternehmen und der befragten Beschäftigten deutlich. Insgesamt waren bisher verschiedenen Menschen, die einen Baustellenausweis bekamen, auf der Baustelle beschäftigt (nicht einbezogen sind Beschäftigte, die mit "Busausweisen" auf das Baustellengelände kamen, siehe Kontraste-Beitrag vom ). Es ist davon auszugehen, dass mehr Kontrollen, auch deutlich mehr Verstöße zu Tage gefördert hätten. Weitere Informationen:
4 Umfang der Kontrollen Jahr Anzahl der Tage mit Kontrollen Anzahl Personenbe-fragungen geprüfte Arbeitgeber bis 4/2012
5 Strafverfahren Bei der nachfolgend aufgelisteten Anzahl der Verfahren wurden nur Angaben zu den Verfahren gegen Firmen mit Sitz im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Potsdam oder keinem Sitz in der Bundesrepublik gemacht. Dieser Zuständigkeitsbereich umfasst Westbrandenburg (siehe Karte unten), sowie Firmen, die keinen Sitz in der Bundesrepublik haben, aber deren Tätigkeitsort im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes liegt: 8 Verfahren gem. Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung; 13 Verfahren wegen etwaiger Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; 28 Verfahren wegen 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt/Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen), davon 2 Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit; 70 Verfahren wegen Verstößen gegen 263 StGB (Betrug) Ergibt in Summe 119 Verfahren. Auf die Berliner Anfrage von 2010 wurde geantwortet, dass von 2007 bis Juni Verfahren eingeleitet wurden. Von den vom Hauptzollamt (HZA) Potsdam seit 2007 eingeleiteten Verfahren wurden 33 aus
6 verschiedensten Gründen eingestellt. In 17 Fällen wurden Geldstrafen und in 10 Fällen Freiheitsstrafen verhängt.
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